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Begegnungen15_Engel

Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 15:49–74.

PÁL ENGEL

Die Gründung des christlichen Königreichs

 

Bis zur Zeit der ungarischen Streifzüge hatte sich die christliche Zivilisation, wenn wir sie auch am weitesten verstehen, nicht weiter als bis zur Elbe und bis zur unteren Donau ausgedehnt. Jenseits dieser Ströme lag dann das Gebiet der barbarischen Völkerschaften, die, was ihre Religion anbelangt, Heiden waren, und die auch über keine stabile politische Organisation verfügten. Die wichtigste und überraschendste Entwicklung der Jahrzehnte um die Jahrtausendwende war die, dass sich das christliche Europa plötzlich erweitert hatte. Die skandinavischen Völker, die Tschechen, die Polen, die Russen und die Ungarn schlugen unabhängig voneinander, doch beinahe zur gleichen Zeit den Weg ein, auf dem sie sich aus barbarischen Völkern zu Ländern nach christlichem Vorbild organisierten. Bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts war der größte Teil des heutigen Europa sowohl von religiösem als auch von politischem Standpunkt aus bereits Bestandteil der christlichen Gemeinschaft.

 

Fürst Geisa

Die Umgestaltung folgte, obzwar die lokalen Anstöße unterschiedlich sein konnten, überall identischen Mustern. Ein Angehöriger der fürstlichen Familie errang mit Gewalt die Alleinherrschaft, setzte die Bekehrung seiner Untertanen durch und legalisierte seine Herrschaft in irgendeiner Form, im allgemeinen mit Hilfe des Ansehens der Kirche, mit der Annahme des Titels des Königs. Als Ergebnis davon hatte sich überall ein grundlegend neues und, wie es sich später herausstellte, dauerhaftes politisches System, die christliche Monarchie herausgebildet. Die Annahme des Christentums, obzwar sie manchmal auch von der persönlichen Überzeugung diktiert worden sein konnte, war offensichtlich kein Selbstzweck, sondern das Mittel zur Schaffung eines neuen Herrschaftssystems. Deshalb gesellten sich zu ihr meistens auch solche Maßnahmen, die sich die Festigung des Systems zum Ziele gesetzt hatten, die aber nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Annahme der neuen Religion standen. In der ungarischen Geschichtsschreibung wird der gesamte Umgestaltungsprozess als „Staatsgründung” bezeichnet, von einem gewissen Standpunkt aus anachronistisch, weil dieses politische System, das damals entstanden war, noch Jahrhunderte hindurch weit davon entfernt war, als Staat bezeichnet werden zu können.

Die große Veränderung konnte nur selten von einer einzigen Generation durchgeführt werden. In Ungarn ist der Anfang dieses Vorgangs seit der Herrschaft von Fürst Geisa (972–997) bekannt, sein Abschluss aber war das Werk seines Sohnes István (Stephan) (997–1038). Da Stephan es war, der den Titel des Königs angenommen hatte, hatte sein Name später, vor allem nach seiner Heiligsprechung, den Namen seines Vaters verdunkelt, und alle Neuerungen, die mit der Veränderung zusammenhingen, wurden mit ihm verknüpft. Wahrscheinlich ist aber, dass ein Teil dieser aus der Zeit von Geisa stammt.

Die grundlegende Veränderung der politischen Ordnung war vermutlich die Folge der Niederlage auf dem Lechfeld im Jahre 955. Doch wir kennen die Details der Veränderung genauso wenig, wie wir auch das System nicht kennen, das sie hinweggefegt hat. Auf jeden Fall hatten die Ungarn im Jahre 973 nur mehr einen Fürsten, nämlich Geisa, einen Urenkel von Árpád. Kein einziger der zahlreichen anderen Nachfahren des Begründers des Landes wurde mehr erwähnt, wofür die einfachste Erklärung gewesen sein konnte, dass irgendwann vor 973 alle ausgerottet worden waren. Die umfangreichste Säuberung war vermutlich das Werk von Geisa, der von den Chroniken als gewaltsamer, „roher” Herrscher beschrieben wurde, dessen „Hände mit Menschenblut verunreinigt waren”.1 Aus der umfangreichen Dynastie war Koppány, der Sohn des „Kahlen” Zerinds, der einzige Überlebende, der zurzeit Geisa als „Fürst von Somogy” einen Teil des heutigen Transdanubiens regierte. Er war gewiss aus dem Grund davongekommen, weil er ein naher Verwandter, vielleicht ein Cousin von Geisa war. Das Prinzip des Seniorats war aber nicht mehr gültig, und Geisa bestimmte nicht Koppány, sondern seinen eigenen Sohn, Vajk, zu seinem Nachfolger.

Das Hauptziel Geisas war, seine frisch errungene Macht zu festigen, deshalb strebte er nach Frieden mit allen Nachbarn, vor allem mit dem Deutsch-Römischen Kaiserreich. Bereits zu Ostern 973 entsandte er eine Delegation zu Otto I. nach Quedlinburg, verzichtete auf jene Gebiete Bayerns und Mährens, die bis dahin von den Ungarn besetzt gehalten wurden. Später wurde er zwar in einen Konflikt mit dem Cousin Ottos, mit Heinrich II., Herzog von Bayern, verwickelt, doch im Jahre 996 schloss er mit dessen Sohn, dem späteren Kaiser Heinrich II. Frieden, indem er seinen Sohn Vajk mit dessen Schwester Gisela verheiratete. Spätestens zu jener Zeit verzichtete er auch auf Wien und Umgebung, und seitdem stellten ganz bis zur neuesten Zeit – abgesehen von einer kurzen Unterbrechung – die Morava und die Leitha die Westgrenze Ungarns dar.

Geisa unternahm auch die ersten, entscheidenden Schritte hin zur Annahme des Christentums. Otto ließ wahrscheinlich auf die Bitte Geisas hin bereits im Jahre 972 den Mönch Bruno (Brunwald) aus Sankt Gallen zum „Bischof der Ungarn” weihen und entsandte ihn nach Ungarn. Geisa ließ sich mit vielen Tausenden „edleren” Ungarn taufen und „gelobte, alle seine Untertanen zum Träger des christlichen Namens zu machen”.2 Dieses Gelöbnis hielt er auch, er unternahm auch viel „für die Unterdrückung der heidnischen Zeremonien” und schlug die „Aufständischen” mit fester Hand nieder;3 er selbst wurde aber nicht wirklich Christ, sondern huldigte auch weiterhin den heidnischen Bräuchen seiner Ahnen. In allem schien ihm auch seine Frau Sarolt, die Tochter des Fürsten von Siebenbürgen, eine würdige Gefährtin gewesen zu sein, die nicht viel von dem Christentum nach griechischem Ritus ihres Vaters bewahrt hatte, sondern eher für ihre männliche Ungestümheit und ihre Rücksichtslosigkeit bekannt war.

 

Sankt Stephan

Im Jahre 997 wurde Vajk, der seit seiner Taufe den Namen Stephan (István) trug, der Nachfolger Geisas. Bei seiner Thronbesteigung hatte er den Anzeichen nach eine stabile fürstliche Macht geerbt, und leicht siegte er über die anfänglichen Hindernisse. Dennoch standen noch die eigentliche organisatorische Arbeit, die bedingungslose Durchsetzung seiner Macht auf dem Territorium des ganzen Landes und der Ausbau der Organisation der katholischen Kirche bevor. Irgendwann um diese Zeit ist auch jenes neue politische System zustande gekommen, auf dem von nun an die Herrschaft der Árpaden ganz bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts beruhen sollte. Welchen Anteil an deren Ausbau Geisa und welchen Stephan hatte, ist nicht bekannt; die formale Begründung des christlichen Königreiches und seiner Organisation war aber auf jeden Fall das Werk Stephans, deshalb wurde er im Jahre 1083 von der Kirche nicht ohne Grund in die Reihe ihrer Heiligen erhoben und lebte auch im Bewusstsein der Nachwelt als Gründer des Königreichs Ungarn fort.

Der erste Akt seiner Herrschaft war die Vereinigung der Provinzen des Árpadenhauses. Dazu bot ihm das Auftreten seines älteren Verwandten Koppány den Anlass, der aufgrund des Prinzips des Seniorats den Thron des Fürsten – und wahrscheinlich aufgrund des heidnischen Brauches des Levirats – auch die Hand der Witwe von Geisa für sich forderte. Stephan besiegte im Jahre 998 Koppány in der Schlacht bei Veszprém, ließ seinen Leichnam vierteilen und Teile seines Körpers zum Zeichen seiner festen Macht am Tor von Veszprém, Győr und Esztergom festnageln. Den vierten Teil des Leichnams schickte er seinem Onkel Gyula zu, der mit dem Heidentum nicht gebrochen hatte, sozusagen als Botschaft, dass seine Herrschaft nicht mehr lange dauern wird. Sie dauerte auch nicht mehr lange, Stephan vereinigte im Jahre 1003 sein Land, Siebenbürgen, mit Ungarn und vertraute es einem besonderen Statthalter an. Dem Gyula gewährte er aber Gnade, und seine Nachfahren finden wir später in den Reihen der ungarischen vornehmen Persönlichkeiten.

Die Herrschaft Stephans erstreckte sich von diesem Zeitpunkt an auf das ganze Reich der Árpaden. Zur Legitimierung seiner Macht unternahm er den entscheidendsten, in seiner Wirkung bleibendsten Schritt seiner Herrschaft: Zu Weihnachten des Jahres 1000 oder am Neujahrstag des Jahres 1001 ließ er sich in Esztergom feierlich zum König krönen. Seine Herrschaft rechnete er von der Zeit an, er nahm den Titel „König der Ungarn/Magyaren/” (rex Ungrorum) an. Das ungarische Wort király („König”), das slawischen Ursprungs ist, war aus dem Namen Karls des Großen entstanden und drückte so auf würdige Weise die besondere Macht Stephans aus. Die Königin wurde anfangs, es ist nicht bekannt wie lange, mit einem iranischen Wort als asszony „Frau, Dame” bezeichnet. Wahrscheinlich war dies der frühere Titel der Gemahlin des Fürsten, und daraus wurde auch der Name für die heilige Jungfrau Maria boldogasszony „die glückliche Frau” gebildet. Auch der Titel úr „Herr” ging nicht verloren, doch im Weiteren stand er den Prinzen der königlichen Familie zu.

Die auch heute erhaltene Heilige Krone ist nicht mit der Krone Stephans identisch. Sie war irgendwann in der Árpadenzeit aus zwei Diademen zusammengestellt worden. Der untere Teil ist byzantinischen Ursprungs, seinen Darstellungen und seinen griechischen Aufschriften nach hatte sie König Geisa I. (1074–1077) von Kaiser Michael VII. (1071–1078) bekommen. Auch der obere Teil kann auf das 11. Jahrhundert datiert werden, doch sind seine Aufschriften in lateinischer Sprache geschrieben, sie stammen vermutlich aus Italien. Nach der allgemeinen Auffassung ist die Zusammenfügung der beiden Teile irgendwann in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erfolgt, die erste sichere Erwähnung aber ist erst aus späterer Zeit bekannt.

Der Hintergrund der Krönung ist eine der am meisten diskutierten Fragen der frühen ungarischen Geschichte. Obzwar um 1000 in Ungarn die Erinnerung lebendig war, dass Stephan die Krone über Abt Astrik vom Papst erhalten hatte, scheint diesem die zeitgenössische und glaubwürdige Nachricht von Thietmar, Bischof von Merseburg, zu widersprechen, nach dem Stephan „von Kaiser Ottos III. Gnaden und auf seine Anregung” „die Krone und den Segen”4 erhalten hatte. Dies wird manchmal so gedeutet, dass er dadurch zum Vasallen Ottos geworden wäre, und dafür würde sprechen, dass er als Symbol der Macht nicht die Krone, sondern die königliche Lanze (lancea regis) verwendete, die angeblich noch sein Vater von Otto III. erhalten hatte. Tatsächlich ist die Lanze sowohl auf seinen Münzen, als auch auf dem ihn darstellenden, 1031 gefertigten Krönungsmantel zu sehen, doch sind die beiden Anschauungen miteinander vereinbar. Um das Jahr 1000 weilte der Kaiser in Rom und arbeitete mit Papst Sylvester II., seinem Verbündeten an der Wiederherstellung des Römischen Imperiums zusammen. Es besteht kein Recht, in Zweifel zu ziehen, dass die Krone vom Papst stammt, doch liegt es auf der Hand, dass mit ihrer Entsendung auch Otto einverstanden war. In ihre Politik passt vollkommen die Bekleidung Stephans mit dem Titel des Königs und dadurch die Einbeziehung Ungarns in das christliche Imperium hinein, ohne dass dies für Stephan ein wirkliches Abhängigkeitsverhältnis bedeutet hätte. Dafür aber, unabhängig davon, was sich die Zeitgenossen auch hinter den Symbolen vorgestellt hatten, gibt es in der Politik keine Spur.

Auch Stephan setzte die Politik seines Vaters fort, indem er bemüht war, zu seinen stärksten Nachbarn ein gutes Verhältnis herauszugestalten. Basileios II. von Byzanz half er 1018 bei dem Sieg über die Bulgaren, mit seinem Schwager Heinrich II. (1002–1024) lebte er in Freundschaft. Beim Aussterben der Dynastie der Salier trat er jedoch für seinen Sohn mit einem Erbfolgeanspruch auf, indem er für ihn einen Teil des Herzogtums Bayern forderte. Deshalb wurde er mit dem neuen Kaiser Konrad II. in einen Krieg verwickelt. Konrad fiel 1030 in Ungarn ein, doch musste er eine Niederlage hinnehmen und war gezwungen, auf Wien und Umgebung zu verzichten.

Das wahre Problem bedeutete für Stephan die Frage der Thronfolge, da sein letzter Sohn Emmerich (Imre), der von heiligem Leben zeugte, bei einem Jagdunfall ums Leben kam. Logisch wäre es gewesen, wenn der Thronfolger Vazul, der Sohn des Bruders seines Vaters Geisa namens Mihály (Michael) geworden wäre. Er wurde aber vom König nicht für geeignet zum Herrschen gehalten. Statt seiner benannte er seinen Cousin Peter aus der weiblichen Linie zu seinem Nachfolger, der ein Sohn des vertriebenen Dogen von Venedig, Otto von Orseolo war. Vazul wurde geblendet und seine drei Söhne flohen nach Polen. Stephan verstarb am 15. August 1038, im Alter von ungefähr sechzig Jahren, und mit Herzog Emmerich zusammen wurde er in der von ihm gestifteten Basilika von Székesfehérvár zur letzten Ruhe gebettet.

 

Die Nachfolger von Sankt Stephan

Bis zu den Anjous (1308–1382) war Peter von Orseolo der einzige ungarische König fremder Herkunft, und man kann sich nicht wundern, dass die ungarischen Herren ihn nicht akzeptierten. Sie nahmen es ihm übel, dass er die Witwe Stephans ihres Erbes beraubte und unter Bewachung stellte, und dass er sich mit „brüllenden Deutschen” und „schwatzenden Italienern” umgab.5 Im Herbst 1041 wurde er vertrieben und Aba, mit dem christlichen Namen Samuel (1041–1044), Führer eines vornehmen ungarischen Stammes (angeblich der Kawaren) wurde zum König gewählt. Aba war ein Verwandter (sororius) Stephans in der weiblichen Linie, sein Schwager oder vielleicht sein Cousin, und ebenfalls überzeugter Anhänger des Christentums, doch war er gewalttätig und schonungslos, so dass unter seiner Herrschaft sich bald niemand mehr sicher fühlte. Im Jahre 1042 verwüstete er als Rache dafür, dass Kaiser Heinrich III. den vertriebenen Peter von Orseolo in Schutz genommen hatte, Österreich. 1043, als der Kaiser ganz bis an die Stadt Győr (Raab) vordrang, war er gezwungen, um Frieden anzusuchen und auf die von Stephan erworbenen Gebiete Bayerns zu verzichten. 1044 erschien Heinrich aufs neue, um Peter zur Macht zu verhelfen, und da wurde er von der Mehrheit der hohen Herren, der Magnaten schon mit Freuden begrüßt. Aba verlor am 5. Juli bei Ménfő bei der Stadt Győr die Schlacht, auf der Flucht wurde er gefangen genommen und hingerichtet. Von seinen Verwandten wurde er „in seinem eigenen Kloster” in Abasár bei Gyöngyös bestattet,6 später wurde sein Leichnam vielleicht in die zeitgenössische Kirche umgebettet, die auch gegenwärtig in Feldebrő bei Eger steht.

Nach dem Sturz von Aba übernahm wieder Peter die Herrschaft, und von der Zeit an versuchte er, sie in erster Linie auf die Unterstützung durch den Kaiser zu fundieren. 1045 lud er den Kaiser nach Székesfehérvár ein, und dort überreichte der Kaiser ihm zu Pfingsten, am 26. Mai, feierlich die Königlanze, wodurch er sein Land zum Vasallen des Reiches erklärte. Er soll auch die bayerischen Gesetze eingeführt haben. Diese Schritte Peters empörten nicht nur die Anhänger des schlummernden Heidentums sondern auch die der neuen Ordnung. Die christlichen Herren und hohen Geistlichen, die sich vom Geschlecht der Árpaden die Abhilfe erhofften, riefen 1046 die Söhne Vazuls aus Polen zurück. Die Heiden waren jedoch der Auffassung, dass die Wende im Land auch die Rückkehr der alten Ordnung bedeutete, und sie begannen im ganzen Land mit der Abschlachtung der Priester und der Mönche. Damals verlor auch Gellért, Bischof von Csanád, der einstige Erzieher des Herzogs Emmerich sein Leben, der venezianischer Herkunft war und im Jahre 1083 heiliggesprochen wurde, der am Fuß des nach ihm benannten Gellértberges an der Pester Donaufurt mit zwei anderen Bischöfen zusammen erschlagen wurde.

Das Königreich Stephans erwies sich aber als fest und überlebte die Krise. Die Mehrheit der hohen Herren wollte auch weiterhin einen Christen zum König, deshalb wurde von den Söhnen Vazuls unter Hintansetzung des für seine heidnischen Sympathien bekannten Leventes der jüngere, András (Andreas), zum König gewählt. In seiner Person kam wiederum die Dynastie der Árpaden an die Macht und behielt auch diese ganz bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1301. Andreas I. (1046–1060) benutzte die Bewegung der Heiden nur dazu, um seinen Rivalen zu besiegen, danach jedoch gab er die Wiederherstellung der christlichen Staatsordnung bekannt und zwang die Heiden blitzschnell zum Gehorsam. Peter von Orseolo, der seinen Anhängern in der Nähe von Székesfehérvár in die Hände fiel, ließ er blenden und entmannen, woran dieser kurz darauf starb.

Heinrich III. verzichtete nicht leicht auf seine feudale Oberhoheit, die er über Peter erworben hatte. 1051 drang er tief in das Land ein, war aber gezwungen, ohne Schlacht umzukehren, weil die Ungarn ihn von seinen Nachschubwegen getrennt hatten. Der Feldzug kam einer Niederlage gleich, die Überlieferung vertrat in der Folgezeit die Auffassung, dass das Gebirge Vértes („mit Harnischen versehen”) seinen Namen von den durch die sich zurückziehenden Deutschen weggeworfenen Harnischen erhalten hatte. 1052 versuchte Heinrich Pressburg (Pozsony) einzunehmen, doch auch da erlitt er eine Niederlage. András bewahrte seine Unabhängigkeit und söhnte sich erst Jahre später mit dem Reich aus, als die Angelegenheiten in Ungarn sich so entwickelten, dass er eine Unterstützung von außen brauchte.

Die Probleme wurden nicht zum ersten und nicht zum letzten Male in der Geschichte der Árpaden von der Frage der Thronfolge ausgelöst. Die Restauration der Dynastie konnte auch so aufgefasst werden, dass sie die Rückkehr zur alten Ordnung der Erbfolge des Senioritats bedeutete. In dieser galt aber – nach dem frühen Tod des Heiden Levente –, Béla (Adalbert), der dritte Sohn Vazuls als Erbe des Königreichs, der kurz nach dem Thronwechsel ebenfalls nach Ungarn zurückkehrte und von seinem Bruder mit dem Titel des Herzogs das östliche Drittel des Landes zur Verwaltung erhielt.

Die Einrichtung des Herzogtums (ducatus), die bis 1107 bestand, bedeutete die territorielle Teilung der Regierung des Landes zwischen dem König und seinem nächsten Verwandten. Die Vorgeschichte hiervon ist wahrscheinlich in den nicht näher bekannten dynastischen Teilungen des 10. Jahrhunderts zu suchen. Unter Geisa war Koppány der dux von Somogy, d. h. einer kleinen Provinz Transdanubiens. Stephan hatte den Thronfolger Peter zum „Führer seiner Heerscharen”, d. h. zum Herzog ernannt, obzwar in Bezug darauf, ob dieser damit auch Ländereien erhielt, keine Angaben zur Verfügung stehen. Seit Andreas I. haben wir relativ genaue Informationen über die Funktion dieser Einrichtung. Der jeweilige Herzog regierte den östlich der Theiß gelegenen Landesteil und die Umgebung der Stadt Nyitra, das Zentrum seiner Macht scheint in der Landschaft Bihar gelegen zu haben. In seiner Provinz übte er die Rechte des Herrschers aus, so konnte er auch Geld prägen lassen, nur auf einem Gebiet, in der Außenpolitik nämlich, war er nicht souverän.

König Andreas arbeitete anfangs ungestört mit Herzog Béla zusammen, doch wurde um 1053 sein Sohn Salamon geboren, und seither war er bemüht, ihm den Thron zu sichern. Noch zu seinen Lebzeiten ließ er ihn zum König krönen und 1058 verlobte er ihn mit Judit, der minderjährigen Tochter des vor kurzem verstorbenen Kaisers Heinrich III. Er versuchte auch seinen jüngeren Bruder dazu zu bringen, auf sein Erbfolgerecht zu verzichten. Der Überlieferung nach lud er ihn zu einem Treffen nach Tiszavárkony, an der Grenze ihrer Landesteile gelegen, ein und ließ ihm die Symbole der königlichen und herzoglichen Würde, die Krone und das Schwert, vorlegen, machte ihm das Angebot, zwischen ihnen zu wählen. Da dem Herzog bekannt geworden war, dass die Entscheidung für die Krone ihn das Leben kosten würde, begnügte er sich mit dem Schwert, floh aber nach Polen und kehrte 1060 mit Truppen nach Ungarn zurück. András unterlag in der Schlacht und erlag bald seinen dort erhaltenen Verletzungen. Er wurde in der von ihm gestifteten Benediktinerabtei in Tihany beigesetzt, wo in der damaligen Krypta ein dort gefundener Grabstein aus rotem Marmor auch heute noch an ihn erinnert. Salamon wurde von seinen Anhängern nach Deutschland in Sicherheit gebracht, während Béla (Adalbert) am 6. Dezember zum König gekrönt wurde.

Die kurze Zeit der Herrschaft Bélas I. (1060–1063) wurde durch das offene Auftreten der Heiden denkwürdig gemacht. Im Jahre 1061 trat eine riesige Menge von Gemeinen in Székesfehérvár, wo Béla einen Gesetztag abhielt, mit verblüffenden Forderungen auf: sie verlangten vom König die Ermächtigung zur Steinigung, zum Pfählen und im Allgemeinen zum Ermorden sämtlicher Priester. Béla erbat sich eine Bedenkzeit von drei Tagen, innerhalb dieser Zeit versammelte er seine Truppen und ließ die Versammlung zerstreuen.

Der Sieg des Christentums war hiermit schon endgültig gesichert.

Im Jahre 1063 startete Kaiser Heinrich IV. eine groß angelegte Offensive, um seinem Schwager und Schützling Salamon zur Macht zu verhelfen. Béla war angeblich bereit, freiwillig abzudanken, wenn er seine Herzogswürde zurückerhält, doch fiel er am Vorabend der Schlacht (am 11. September) einem Unfall zum Opfer. Seine Söhne Geisa, László und Lampert flohen nach Polen und Salamon konnte ungestört den Thron einnehmen (1063–1074). Bald versöhnte er sich mit seinen Cousins, überließ Geisa die herzogliche Provinz seines Vaters, und danach herrschten die Verwandten eine Zeitlang wirklich im Einvernehmen. Im Jahre 1068 wehrten sie gemeinsam bei Kerlés, in der Nähe von Dés in Siebenbürgen, einen Einfall des Stammes der Petschenegen ab, und im Jahre 1071 belagerten sie gemeinsam Nándorfehérvár (Belgrad) gegen die Byzantiner, die der Unterstützung der Petschenegen verdächtigt wurden. Der fällig gewordene Bruderkampf wurde angeblich durch die hier gemachte Beute ausgelöst. Geisa und seine Brüder riefen diesmal tschechische Truppen zur Unterstützung, während Salomon von deutschen Truppen unterstützt wurde. Der König unterlag am 14. März 1074 unweit von Pest bei Mogyoród in einer Schlacht und floh in den Westen. Sein Schwager Heinrich IV. unternahm alles, um ihm zurück auf den Thron zu verhelfen und drang ganz bis nach Vác auf das Territorium des Landes vor, doch konnte er schließlich nur die Burg Pozsony und Moson für seinen Schützling halten. Der übrige Teil des Landes unterwarf sich dem neuen König, der die Würde des Herzogs auf seinen Bruder László übertrug.

Da Salamon seine Schatzkammer mit sich genommen hatte, wandte sich Geisa I. (1074-1077) an den Heiligen Stuhl wegen einer neuen Krone, doch hielt Papst Gregor VII. anfangs den vertriebenen König für den gesetzmäßigen Herrscher, später verlangte er aber von Geisa, für seine Anerkennung die feudale Oberhoheit des Papstes anzuerkennen. Stattdessen schloss Geisa Frieden mit Byzanz und ließ sich mit der von Kaiser Michael VII. erhaltenen Krone krönen, die in der Folgezeit Bestandteil der Heiligen Krone wurde. Als er am 25. April 1077 verstarb, blieben nur seine minderjährigen Söhne nach ihm zurück, und ohne Widerspruch nahm sein jüngerer Bruder László (Ladislaus) seinen Platz ein.

 

László (Ladislaus) der Heilige

König Ladislaus I. (1077–1095) ist neben Stephan die andere bekannteste Gestalt der frühen ungarischen Geschichte. Nicht so sehr mit seinen Taten ragte er über das Dunkel der ersten Jahrhunderte heraus, wissen wir doch letzten Endes über ihn nicht viel mehr als über Stephan, sondern eher mit seinem Nachleben. Wahrscheinlich spielte er eine große Rolle bei der endgültigen Stabilisierung des Christentums, seine Bedeutung kann aber nicht an der seines großen Vorgängers gemessen werden. Seine Bekanntheit jedoch, zumindest für die Nachwelt, lag weit über der Stephans, obwohl uns der wahre Grund hierfür nicht bekannt ist. 1192 wurde auch er als großzügiger Förderer der Kirche heiliggesprochen, und er war im späten Mittelalter der am häufigsten erwähnte ungarische Heilige. Stephan blieb als frommer, doch strenger Greis, Schöpfer und wichtigster Ursprung der Rechtsordnung in der Erinnerung erhalten. Ladislaus jedoch als junger und heldenhafter Held. Von seinen frommen Taten war nur wenig die Rede, doch seine größte Heldentat, sein Sieg über den kumanischen Helden in einem Zweikampf und die Befreiung des geraubten ungarischen Mädchens, ist auch nach Jahrhunderten in Dorfkirchen in den entlegensten ungarischen Gemeinden auf Fresken dargestellt. Für den Hof und für die Elite verkörperte er später den ungarischen Ritter als solchen, obzwar er offensichtlich nur wenig mit dem sich erst im 12. Jahrhundert herausbildenden christlichen Ritterideal zu tun gehabt haben konnte. Es bildete sich der Brauch heraus, dass jeder Herrscher nach der Krönung an das Grab des Königs Ladislaus pilgert, König Karl (Károly) I. (1308–1342) ließ seinen zweiten, früh verstorbenen Sohn auf seinen Namen taufen, sein Nachfolger, Ludwig der Große (Nagy Lajos) (1342–1382), ließ sein Abbild auf seine Münzen prägen, ein König Sigmund (Zsigmond) von Luxemburg (1387–1437) ließ sich neben ihm bestatten.

Die ersten Jahre der Regierung von Ladislaus waren von der Regelung der Angelegenheit Salamons erfüllt. Es gelang ihm, den vertriebenen König dazu zu bringen, auf seine Rechte zu verzichten und in das Reich zurückzukehren. Doch war er dann gezwungen, ihn einzukerkern, weil er zu intrigieren begann. In Visegrád hielt er ihn in Haft, wo später lange Zeit hindurch ein im 13. Jahrhundert erbauter und auch heute noch existierender Turm als sein Kerker erwähnt wurde. Als König Stephan heiliggesprochen wurde, ließ er ihn frei, worauf Salamon sich zu den Petschenegen an den Unterlauf der Donau zurückzog. Mit ihrer Hilfe fiel er einmal mit Waffengewalt in Ungarn ein, 1087 an ihrer Seite im Kampf gegen Byzanz beschloss er irgendwo auf dem Balkan sein abenteuerliches Leben. Um seine Gestalt bildeten sich später Legenden heraus, manche wollten wissen, dass er irgendwo als Einsiedler starb und sein angebliches Grab wird auch heute noch auf der Halbinsel Istrien im kroatischen Pula gezeigt.

Wie vorsichtig Ladislaus (László) auch mit seinem größten Widersacher umgegangen war, so unerbittlich trat er gegen alle auf, die die neue Ordnung des Königreichs gefährdeten. Alle seine Bemühungen zielten darauf ab, die von Stephan begründete Einrichtung zu festigen. In diesem Interesse erließ er seine durch die Strenge bekannt gewordenen Gesetze und deshalb erwirkte er bei Papst Gregor VII. die Heiligsprechung von Stephan, von Herzog Emmerich und dem Märtyrer Bischof Gellért. Sein Schritt entbehrte nicht der Großzügigkeit, wenn man daran denkt, dass der von Stephan geblendete Vazul sein eigener Großvater war. Die Person Stephans verkörperte aber all das, was damals in Ungarn neu und erhaltenswert war. Die Exhumierung des Körpers des Königs aus dem Grab in Székesfehérvár erfolgte am 20. August 1083. Seine Rechte wurde nicht gefunden, doch bald kam sie vollkommen erhalten zum Vorschein, seitdem ist sie als Heilige Rechte Gegenstand eines eigenen Kults und ihr zu Ehren wurde bei Nagyvárad (Großwardein) eine Abtei gegründet. In der Türkenzeit kam die Rechte in Dalmatien, bei Kaufleuten aus Ragusa zum Vorschein, heute wird sie in Budapest aufbewahrt.

Die Tat von Ladislaus mit bleibendster Bedeutung war die Eroberung des südwestlichen Nachbarn, von Kroatien, dadurch wurde in der ungarischen Außenpolitik zugleich eine neue Epoche eröffnet. Das im 10. Jahrhundert gegründete kleine Königreich Kroatien lag zwischen dem Kapela-Gebirge und der Adria, sein Zentrum war das an der Küste gelegene Biograd, sein mittelalterlicher ungarischer Name lautete Tengerfehérvár („Weißenburg am Meer”). Seine Untertanen gehörten der lateinischen Kirche an, im Gegensatz zu den die identische Sprache sprechenden Serben, die damals unter byzantinischer Herrschaft lebten und sich zur Orthodoxie mit slawischem Ritus bekannten. König Dmitar Zvonimir, der nicht aus dem kroatischen Königshaus stammte, sondern durch die Wahl König geworden war, erhielt von Gregor VII. im Jahre 1075 die Krone und erklärte dafür als Erwiderung sein Reich zum Vasallen des Heiligen Stuhls. Nach seinem Tod erhob der ungarische König Anspruch auf das Erbe unter dem Recht seiner Schwester, die die Witwe Zvonimirs war, und 1091 ergriff er ohne Widerstand auch Besitz von diesem Land. An seine Spitze stellte er mit dem Titel des Königs seinen Cousin Álmos, und als der Feudalherr des Landes, Papst Urban II., das beanstandete, ging er zu dessen Gegner, zu Kaiser Heinrich IV. über.

Bei der Eroberung von Kroatien wurde Slawonien zum organischen Bestandteil Ungarns, das zwischen beiden lag, sich von der Drau bis zum Kapela-Gebirge erstreckte. Dieses Gebiet verleibte Ladislaus während seines Kroatienfeldzuges oder kurz darauf ein, und zum Zeichen dafür gründete er in Zagreb, im Zentrum des Landes, das neunte ungarische Bistum. Was die frühere Rechtsstellung Slawoniens war, ist unbekannt. Wie es auch sein Name zeigt, hielt es Ungarn für ein von Slawen bevölkertes Gebiet, also für eine Provinz, die in der engeren Bedeutung des Wortes nicht zu seinem Gebiet gehört. Einer Quelle aus dem 13. Jahrhundert nach gehörte es zum Königreich Kroatien, dem widerspricht aber gewissermaßen sein späteres Verhältnis zu Ungarn. Gegenüber dem eigentlichen Kroatien, das immer ein besonderes Land (regnum) blieb, erhielt Slawonien innerhalb des Königreichs eine Situation wie Siebenbürgen, mit anderen Worten: es wurde für einen Bestandteil des Landes und innerhalb dessen für eine besondere Einheit mit spezifischer Rechtsstellung gehalten. Auch seine Kirchenverwaltung entsprach diesem Verhältnis. Es bildete eine eigene Kirchenprovinz, doch war der Bischof von Zagreb wie auch der Bischof von Siebenbürgen Suffragan des Erzbischofs von Kalocsa, im Gegensatz zu den kroatischen Bischöfen, die zu den Erzdiözesen von Zara und Spalato gehörten. Aller Wahrscheinlichkeit nach rührt auch die archaische Steuer, die marturina seiner Bevölkerung aus dieser besonderen Eigenständigkeit her. Wie dies auch ihre Bezeichnung zeigt, war dies ursprünglich ein Marderfell, das pro Haushalt an den König entrichtet wurde, doch wurde dies schon von König Koloman (Kálmán) (1095–1116) in eine Geldsteuer umgewandelt. Einer ähnlichen Pelzsteuer begegnet man überall in Osteuropa, wo nomadische Fürsten slawische Waldbewohner besteuerten. Deshalb war die marturina ursprünglich aller Wahrscheinlichkeit die spezifische Steuerform des hier lebenden slawischen Ethnikums, die sie ihren ungarischen Herren schuldig war. Im Grunde genommen kann also vermutet werden, dass zwischen Kroatien und Slawonien sich auch schon vor 1091 eine scharfe Trennlinie erstreckte, und dass Slawonien, bevor es in das Königreich Ungarn eingegliedert worden war, in irgendeiner lockeren Form eher von diesem als vom Königreich Kroatien abhängig gewesen war.

 

König Koloman (Kálmán)

Ladislaus wie auch Stephan hatte keinen Thronerben im Mannesstamm. Von seinen am Leben gebliebenen Neffen bestimmte er den jüngeren, Álmos, zu seinem Nachfolger, weil dieser besser dem Königsideal der Zeit entsprach. Nach seinem Tod (am 29. Juli 1095) wurde dennoch der ältere Bruder, der gebildete Kálmán von unvorteilhaftem Äußeren, König. Wenn man seinen Zeitgenossen Glauben schenken darf, war Koloman „halb blind, verwachsen, er hinkte und stotterte”,7 deshalb war er ursprünglich zum Priester bestimmt, und bestieg vom Bischofsstuhl den Thron. Dem zeitgenössischen polnischen Chronikschreiber zufolge war er aber „der gebildetste in der Wissenschaft des Schreibens” unter allen Herrschern seiner Zeit,8 und später blieb an ihm in Ungarn der Übername „der Schriftgelehrte” haften. Sein Bruder, den er mit dem Herzogtum zu entschädigen suchte, war nicht imstande, sich mit seiner Hintansetzung abzufinden. Von 1098 an erhob er sich mit deutscher und polnischer Unterstützung fünfmal gegen seinen Bruder, schließlich war er bereit, sogar zum Vasallen von Kaiser Heinrich V. zu werden, wenn dieser ihm auf den Thron verhilft. Koloman verzieh ihm anfangs, schließlich aber verlor er die Geduld und um das Jahr 1113 ließ er ihn und seinen kleinen Jungen Béla blenden. Mit dem Untergang von Álmos hörte die Institution des Amtes des Herzogs zu bestehen auf. Das Mutterland wurde nicht mehr auf die alte Art und Weise aufgeteilt, den jüngeren Angehörigen wurde in der Folgezeit meistens die Regierung von Kroatien und Dalmatien, im 13. Jahrhundert manchmal von Siebenbürgen anvertraut.

Auf den Anfang der Herrschaft von Koloman fiel der Durchzug des ersten Kreuzfahrerheeres. Seitdem Stephan im Jahre 1018 sein Land vor den Wallfahrern geöffnet und in Jerusalem ein Gästehaus gegründet hatte, war Ungarn eine häufige und beliebte Route der in das Heilige Land ziehenden Kreuzfahrer. Im Laufe des Jahres 1096 trafen von Mai bis September in mehreren Wellen Scharen unter der Führung von Walter „Sans-avoir”, Peter Pierre von Amiens und Gottfried von Bouillon ein. Und obzwar nur die Scharen des letzteren wirklich diszipliniert waren, durchquerten sie das Land ohne größere Konflikte. Gottfried wurde vom König persönlich in Sopron empfangen, und er begleitete ihn auf dem linken Donauufer ganz bis nach Zimony, der gegenüber von Nándorfehrvár (Belgrad) gelegenen Grenzfestung, wärend er seinen Bruder Balduin, den späteren König von Jerusalem, als Geisel bei sich behielt. Einigen Scharen, die zu plündern versuchten, gelang es nicht, die Grenze zu überschreiten. Die Marodeure des Franzosen namens Foucher wurden vom König bei Nyitra, die Scharen des deutschen Priesters Gottschalk bei Székesfehérvár zerstreut, Emich von Leiningen schlug er persönlich an der Grenze bei Moson zurück. Inwiefern es bekannt ist, schlossen sich den Kreuzfahrern keine Ungarn an. Der erste namentlich bekannte Kreuzfahrer war Álmos, der ein paar Jahre danach, um 1107 zwischen zwei Aufständen Zeit zur langen Reise fand.

Koloman war es, der die Eroberung von Ladislaus, Kroatien, endgültig an die ungarische Krone angliederte. 1097 besiegte er König Peter, der als Gegenkandidat auftrat, und ließ sich 1102 in Biograd zum König krönen. Zur gleichen Zeit schloss er einen Vertrag (pacta conventa) mit den Führern der kroatischen Geschlechter, in dem er ihre Autonomie und ihre besonderen Vorrechte anerkannte. Das Dokument hierüber ist zwar eine Fälschung aus dem 14. Jahrhundert, ihr Inhalt konnte aber der Realität entsprochen haben. Der Herrscher Kroatiens war seither der jeweilige ungarische König, doch wurde das Land nicht zum Teil Ungarns, sondern stand nur in Personalunion. Obzwar seit Koloman kein ungarischer König mehr zum König von Kroatien gekrönt worden war, gelangte die Eigenständigkeit des kroatischen Königreiches (regnum) einerseits im Titel des Königs zum Ausdruck, wovon noch die Rede sein wird, andererseits darin, dass seine Herrschaft hier nicht von Gespanen vertreten wurde wie im Mutterland, sondern durch einen mit dem Kompetenzbereich eines Vizekönigs bekleideten Statthalter, den Banus. Sowohl der Banus als auch seine Begleiter waren im allgemeinen Ungarn, im Übrigen war aber die ungarische Herrschaft weniger auffallend. Der kroatische Adel lebte auch im Weiteren nach seinen eigenen Gesetzen und Bräuchen, sogar ins Feld zu rücken war er nur innerhalb der Grenzen seines Landes verpflichtet. Es kam vor, dass ungarische Herren Besitzschenkungen auf kroatischem Boden erhielten, doch im späten Mittelalter kam das Umgekehrte schon häufiger vor. Gewiss ist es dieser spezifischen Situation zuzuschreiben, dass man bis zur Neuzeit kaum den Anzeichen des kroatischen Seperatismus begegnen kann.

Koloman hatte seiner nächsten Eroberung, Dalmatien, eine ähnliche Rechtsstellung zugedacht; doch wurde diese nicht so dauerhaft zu einer ungarischen Besitzung wie das Königreich Kroatien. Der Begriff Dalmatien allein hatte einen ziemlich spezifischen Gehalt. Früher war eine umfassende Verwaltungseinheit des Römischen Reiches so genannt worden, zu jener Zeit wurden aber hierunter eher nur die mediterranen Flecken der felsigen Adriaküste verstanden, in erster Linie die dortigen mit Mauern befestigten Städte von italienischem Charakter und zum größten Teil noch mit lateinischer Sprache: Zara, Trogir, Sibenik und Split, sowie die zahlreichen Inseln, die sich in ihrer Nähe die Küste entlang aneinander reihten. Dalmatien bildete also kein zusammenhängendes Territorium, dennoch wurde es von den im Landesinneren liegenden öden Gebieten, vom eigentlichen Kroatien sowohl durch sein Klima und seine Vegetation als auch durch seine Kultur unterschieden. Eine besondere Einheit war es auch in politischer Hinsicht, weil die dalmatinischen Städte nicht dem König von Kroatien unterstellt waren, sondern sie waren im Rahmen des byzantinischen Reiches verblieben. Ihr Status innerhalb dessen erinnerte am meisten an den von Venedig: in Wirklichkeit genossen sie eine Autonomie, städtische Oligarchen regierten sie, an ihrer Spitze mit dem Erzbischof oder mit dem Bischof. Die Oberhoheit von Byzanz wurde immer mehr nur nominell, zur gleichen Zeit interessierte sich für sie immer mehr auch die Republik Venedig, die zu jener Zeit mit dem Ausbau ihres mediterranen Reiches begann.

Koloman marschierte 1105 in Dalmatien ein und errang rasche Erfolge. Kaiser Alexios Komnenos, der wenig früher für seinen Sohn, den späteren Johannes II., um Piroska, die Tochter von Ladislaus dem Heiligen angehalten hatte, war nicht gegen diese Aktion, für die sich Koloman später damit erkenntlich zeigte, dass er ihm mit einem Heer gegen seinen normannischen Widersacher Bohemund zu Hilfe eilte. Der König zwang Zara nach kurzer Belagerung zur Kapitulation, worauf auch die anderen Städte seine Herrschaft anerkannten. Die Bedingungen waren relativ günstig. Als Zeichen seiner Herrschaft verlangte Koloman zwei Drittel der Zolleinnahmen, doch ließ er die Autonomie der Städte unberührt und bestätigte im Jahre 1108 ihre Privilegien.

Seit der Eroberung der Küste bezeichnete sich Koloman, abweichend von seinen Vorgängern, die „Könige der Ungarn/Magyaren oder Pannonier” waren, als „König von Ungarn, Dalmatien und Kroatien” (1108).9 Diese Veränderung im Titel widerspiegelte zwei wichtige Veränderungen in der Betrachtungsweise. Einerseits die, dass als Gegenstand der königlichen Oberhoheit die Vorstellung des gens der heidnischen Zeit von der Vorstellung des regnum abgelöst wird, das heißt, dass die Herrschaft über die Personen einen territorialen Charakter anzunehmen begann. Andererseits, und das ist nicht weniger wichtig, dass auch die Territorien selbst sich zu institutionalisieren begannen. Die eroberten Gebiete lösten sich weder tatsächlich, noch begrifflich im Königreich Ungarn auf, sondern sie wurden auch weiterhin als besondere Länder aufgefasst, die von der Person des Herrschers – später aber von seiner Krone – zu einer politischen Einheit verbunden wurden. Das „regnum Hungariae” begann sich also sowohl inhaltlich als auch territorial klar zu umreißen. Diese Tatsache war deshalb von großer Bedeutung, weil letzten Endes hierauf später wie auch in den anderen lateinischen Ländern Europas die politische Stabilität der Institution des Königreichs beruhte. Seine Bedeutung ist dann richtig einzuschätzen, wenn wir in Betracht ziehen, dass die damaligen Bildungen mit Staatscharakter des Balkans gerade wegen des Mangels an der Vorstellung des regnum, d. h. infolge des verwaschenen, undefinierten Charakters des Rahmens der politischen Organisation bis zum Ende vergänglich gemacht wurden.

Die Eroberung Kroatiens und Dalmatiens bedeutete in der ungarischen Außenpolitik eine neue Epoche, die Epoche der Expansion, die von dieser Zeit an drei Jahrhunderte hindurch andauerte. Im 11. Jahrhundert musste Ungarn, wie ersichtlich war, nicht nur einmal gegen die Eroberungsbestrebungen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation auftreten, wenn diese auch nur selten tatsächlich die Unabhängigkeit des Landes gefährdeten. Außerdem war Ungarn auch den Einfällen der benachbarten Steppenvölker, der Petschenegen, der Uzen und der Kumanen ausgesetzt. Im Jahre 1091 war es aber zum letzten Mal zu einem Einfall aus dem Osten gekommen, und von da an war Ungarn bis zum Einfall der Mongolen nicht Zielpunkt von ausländischen Invasionen. Ganz im Gegenteil, mit der Herrschaft von Ladislaus und Koloman hatte das Zeitalter der ungarischen Expansion begonnen, die bis zum ersten osmanisch-türkischen Einfall im Jahre 1390 dauerte. In dieser Zeit war Ungarn die führende Macht Mitteleuropas, was bedeutete, dass es sich kaum vor fremden Angriffen fürchten musste, es aber selbst pausenlos seine Nachbarn behelligte. Das Streben nach Expansion ist ein Charakterzug der Epoche, obzwar sich dies nicht so sehr in tatsächlichen Eroberungen äußerte, als eher in pausenlosen Kriegen, nominellen Annexionen und in der kontinuierlichen Erweiterung des Umfanges des Titels des Königs. Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts bezeichneten die Árpaden sich schon als Könige von nicht weniger als acht benachbarten Ländern, und diese blieben ganz bis 1918 nominelle Bestandteile der ungarischen Krone.

 

Die christliche Monarchie

Die auffallendste Entwicklung des 11. Jahrhunderts war die Einführung der christlichen Religion und ihrer Institutionen und der auf dieser aufbauenden christlichen Monarchie. Beide hingen eng miteinander zusammen. Ohne eine feste stabile königliche Macht war diese neue Ordnung nicht aufrechtzuhalten, dem König selbst jedoch verhalf gerade die christliche Lehre zu einem Ansehen, das ihn hoch über die heidnischen Fürsten erhob, und seine irdische Macht über jede Frage erhaben gestaltete. Die neue, schon „von Gottes Gnaden” ausgeübte Macht war nicht nur stabiler als die der Vorgänger, sondern sie hatte auch einen anderen Charakter. Aus der Religion konnte der christliche König für sich ein Ansehen ableiten, an das seine Vorgänger nicht einmal denken konnten, dieses schickte es sich aber, zur Aufrechterhaltung des Friedens und zur Festigung des christlichen Glaubens zu verwenden. Das Königtum bedeutete demnach notwendigerweise eine Institution, die in vielem vom Gewohnten abwich. Die kollektive Sakralität der Dynastie, auf der die Einrichtung des 10. Jahrhunderts vermutlich beruhte, wurde jetzt von der alleinigen Autorität des christlichen Königs abgelöst, gegen die es keine Berufung gab.

Die Grundprinzipien der neuen Ordnung und des richtigen Regierens wurden in einem Stephan zugeschriebenen kleinen Werk unter dem Titel „Libellus de institutione morum” zusammengefasst. Das an die Königsspiegel der Karolinger erinnernde, in seiner Redaktion, in seinem Stil und in seiner Auffassung originelle Werk enthält die „seelischen Ermahnungen” Stephans an seinen Sohn, den Thronfolger, deshalb wird es im allgemeinen kurz „Ermahnungen” genannt. Ein gebildeter ungarischer hoher Geistlicher, vielleicht Erzbischof Astrik, konnte sie um 1015 verfasst haben, doch hatte aller Gewissheit nach auch der König in den Inhalt eingegriffen. Von ihm konnte man wissen, dass er sich im Laufe der Erziehung, als erster in seinem Volk, auch gewisse Kenntnisse in der ars grammatica angeeignet hatte. Der zentrale Gedanke des Werkes war natürlich die Praktizierung der christlichen Tugenden, doch wurden vor allem zwei Anforderungen hervorgehoben, deren Wichtigkeit vom „damals noch schwachen und sich gerade entfaltenden” Zustand des Königreichs Ungarn begründet wurde: einerseits die Aufnahme der „Gäste”, das heißt, der aus dem Ausland kommenden Ritter und Priester, „weil das einsprachige und nach einem Brauch lebende Land schwach und zerbrechlich” ist (nam unius lingue uniusque moris regnum imbecille est et fragile), andererseits die Achtung der alten Bräuche. Sonst wird es nämlich schwer sein, deine königliche Macht in diesem Gebiet zu erhalten, – fügte der König wahrscheinlich aus gutem Grund hinzu.10

In den Ermahnungen gelangte der doppelte, der sakrale und weltliche Charakter der frühen königlichen Macht zum Ausdruck. Der gut bekannten Auffassung des 10. Jahrhunderts nach ist der christliche König (rex) nicht nur der weltliche Herrscher sondern auch der religiöse Leiter (sacerdos) seines Volkes. Obwohl in den Ermahnungen die Wendung rex et sacerdos so nicht enthalten ist, zeugt die gesamte Struktur des Werkes davon, dass Stephan sich seine Aufgabe als Herrscher in dieser doppelten Qualität vorstellte. Den Ausbau der Kirchenorganisation des Königreiches hielt er genauso für seine Aufgabe, wie die Leitung der Politik, und in seiner Gesetzgebung widmete er den kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten gleichermaßen seine Aufmerksamkeit.

Über den Prozess der Gründung des Königreiches kann man sich in erster Linie aufgrund der Gesetze des 11. Jahrhunderts ein Bild machen. Von Stephan selbst stammen zwei Gesetzbücher, mit insgesamt 56 (35 bzw. 21) Artikeln. Unter dem Namen von Ladislaus I. sind ebenfalls zwei Gesetzbücher bekannt, das so genannte „zweite” und „dritte” Buch, diese enthalten insgesamt 47 (18 und 29) Artikel. Das dritte Gesetz in ihrer Reihe ist älter, und ist der Meinung von mehreren Historikern nach nicht unter der Herrschaft von Ladislaus, sondern früher, vielleicht unter Salomon (1063–1074) entstanden. Aus der Zeit der Herrschaft von Koloman ist ein Buch erhalten, doch ist dies mit seinen 84 Artikeln viel umfangreicher als alle übrigen. Die Informationen dieser fünf Gesetzbücher werden durch die Beschlusssammlungen von zwei Synoden, der Synode von Szabolcs (1092) und der von Esztergom (um 1100) ergänzt. (Erstere Sammlung wurde früher als „erstes” Gesetzbuch von Ladislaus erwähnt.) In diesen sind Verfügungen in Bezug aufs Weltliche genauso zu finden, wie auch die Gesetze Rechtsnormen mit ausgesprochen kirchlicher Beziehung enthalten.

Urkunden aus dieser frühen Zeit sind nur wenige erhalten, in erster Linie natürlich von den Herrschern. Die früheste datierte ist die Urkunde Stephans aus dem Jahre 1002 über die Bestätigung der Rechte der Abtei von Pannonhalma, die aber nur als interpolierte Fälschung aus dem 12. Jahrhundert erhalten ist. Für früher als diese Urkunde wird jene undatierte Urkunde von Stephan gehalten (dies ist übrigens die einzige in Ungarn in griechischer Sprache), die zu Gunsten des Nonnenklosters bei Veszprém verfügt, und die in einer Transkription von König Koloman aus dem Jahre 1109 erhalten geblieben ist. Die erste Urkunde, von der auch das Original erhalten ist, ist die Urkunde von König Andreas I. aus dem Jahre 1055 über die Gründung des Benediktinerklosters in Tihany. Eine Interessantheit dieser ist, dass in der Beschreibung der Grenzen der dem Kloster geschenkten Besitztümer die ältesten Textteile in ungarischer Sprache zu finden sind (z. B. Feheruaaru rea meneh hodu utu rea, in heutigem Ungarisch: a Fehérvárra menő hadiútra „auf die nach Fehérvár führende Heerstraße”).11 Die ersten Urkunden, die nicht von einem Herrscher stammen, haben die Klostergründungen des Gespans Ottó von Zselicszentjakab (1061) und des Gespans Péter von Százd (um 1067) schriftlich festgehalten.

 

Die Organisation der Macht

Bei der Schaffung des neuen Systems wurde Stephan von fremden Rittern unterstützt, die überwiegend in der Begleitung seiner Gemahlin Gisela aus deutschen Landen an seinen Hof kamen. Die Hilfe war so bedeutend, dass in der Schlacht gegen Koppány die Zeitgenossen geradezu den Kampf von „Deutschen” und „Ungarn” erblickten.12 Unter den Ankömmlingen war ein bekanntes Geschwisterpaar, Hont und Pázmány, zu finden, die der Überlieferung nach vor der Schlacht Stephan das Schwert umgürteten, sowie der schwäbische Ritter Vecelin, der angeblich Koppány umgebracht hatte. Alle erhielten sie eine bedeutende Rolle zugewiesen in der Regierung des Landes, ihre Nachkommen zählten dann zu den vornehmsten Adligen der Árpadenzeit. Dennoch darf der Einfluss der Fremden nicht übertrieben werden. Zweifelsohne baute die Herrschaft Stephans in erster Linie auf die Unterstützung der eingeborenen Vornehmen auf, die Geisa und Stephan auf ihre Seite zu stellen vermochten. Ihre Zahl konnte bedeutend gewesen sein, weil die Mehrheit der ungarischen Vornehmen des 13. Jahrhunderts, wahrscheinlich mit Recht, ihre Abstammung von solchen Personen herleitete, die an der Landnahme und an den Feldzügen des 10. Jahrhunderts teilgenommen hatten. Ihr hervorragendster Vertreter war Aba, den – oder dessen Vater – sogar Stephan für vornehm genug hielt, um ihm seine Schwester zur Frau zu geben.

Die führenden Persönlichkeiten des Landes, sowohl die fremden als auch die ungarischen Herren, führten den Titel Gespan (ispán), der das ganze Mittelalter hindurch meistens mit dem Wort comes widergegeben wurde. Das Wort ispán stammt aus dem südslawischen Wort zupan, und bezeichnete ursprünglich den Kopf eines ganzen Geschlechts bzw. den Vorsteher eines Bezirks (zupa), in Ungarn bedeutete es vom Zeitalter Stephans an den Würdenträger, der vom König an die Spitze eines Bezirks oder einer Burg gestellt worden war. Vom 11. Jahrhundert an waren die Gespane die wichtigsten Würdenträger des Königreichs. In ihrer Gesamtheit bildeten sie den „Orden der Gespane” (ordo comitum), der in den Ermahnungen neben den Bischöfen als wichtigste Stütze des Herrschers bezeichnet wurde. Die kirchlichen und weltlichen höchsten Würdenträger, also die Bischöfe und die Gespane zusammen, bildeten den königlichen Rat, auf dessen Einvernehmen und Genehmigung sich Stephan selbst mehrmals in seinen Gesetzen berief. Sein angesehenstes Mitglied war von Anfang an der an der Spitze des königlichen Hofes stehende nádorispán (comes palatinus, später in ungarischer Sprache kurz als nádor bzw. lateinisch als palatinus [Statthalter, Reichsverweser] bezeichnet), welche Würde unter Stephan von Aba getragen wurde.

Die neue königliche Macht ruhte auf einer Reihe von ganz neuen Befestigungen. Obzwar nach Anonymus die ungarischen Landnehmer mehrere Dutzend Burgen eingenommen bzw. selbst erbaut hatten, beweist die Archäologie, dass vor dem letzten Viertel des 10. Jahrhunderts keine derartigen Festungen bestanden hatten, dass die ersten von Geisa und Stephan angelegt worden waren. Esztergom, Székesfehérvár und Veszprém, die zum Sitz des Königs oder der Königin bestimmt waren, wurden aus Steinen erbaut, mancherorts wurden die Ruinen einiger spätrömischer Kastelle verwendet, doch waren die im 11.–12. Jahrhundert üblichen königlichen Burgen Plankenburgen mit Gerüsten aus Holzbalken, die durch Erdwälle befestigt wurden, auf denen häufig später dann Mauern aus Steinen angelegt wurden. Im Allgemeinen fassten diese eine Fläche von 2–3 ha ein, die riesige Burg von Sopron aber, die auf den Ruinen des römischen Scarbantia angelegt wurde, und die den Eingang der wichtigsten Landstraße von Westen her bewachte, hatte eine Ausdehnung von 8,7 ha.

Diese Burgen, die bis zum 12. Jahrhundert in lateinischer Sprache als civitas oder urbs bezeichnet wurden, wurden danach als castrum bezeichnet, befanden sich alle in der Hand des Königs und dienten der Verwaltung als lokale Zentren. Zu den meisten, vielleicht zu jeder von ihnen, gehörte von Anfang an je ein Bezirk (parochia, provincia), der als Komitat der Burg (in ungarischer Sprache: megye, vármegye „Burgkomitat”) bezeichnet wurde. Die ursprüngliche Bedeutung dieses Wortes slawischer Herkunft war „Grenze”, deshalb ist es wahrscheinlich, dass die Komitate von Anfang an durch gut definierte Grenzen voneinander getrennt waren. Deshalb konnten sie auch der Kirchenorganisation zugrunde liegen. Der königlichen Urkunde aus dem Jahre 1009 zufolge erstreckte sich die Zuständigkeit der Diözese Veszprém auf vier Burgen (civitas), darunter sind sicher die Bezirke, d. h. die Komitate der vier Burgen zu verstehen.

Die Burgen waren mit ihren Komitaten zusammen von Anfang an den Gespanen anvertraut. Die Beziehung zwischen Gespan und Burg war so eng, dass viele Burgen nach ihrem ersten Gespan benannt wurden. Der Ursprung der meisten gegenwärtigen Komitate geht auf jene zurück, die Stephan begründet hatte, und sogar ihre Grenzen waren nicht selten ganz bis zum 20. Jahrhundert unverändert geblieben. Die Komitate Hont und Abaúj, die nach den Zeitgenossen Stephans dux Hont und nach Aba benannt wurden, wurden erst durch den Frieden von Trianon zweigeteilt, und die bei Ungarn verbliebenen Teile blieben ganz bis 1950 als Verwaltungseinheiten bestehen.

Die Zahl der von Stephan begründeten Burgen und Komitate konnte ungefähr 40 bis 45 ausgemacht haben; doch ist anzunehmen, dass ein Gespan auf dem Weg seiner Stellvertreter mehrere Komitate verwaltete. Es ist kaum annehmbar, dass sich die Macht des Gespans Hont nur auf das winzige Komitat Hont erstreckt hätte, von Aba kann noch weniger angenommen werden, dass er nur sein eigenes Komitat regiert hätte. In unseren Quellen erscheinen die Gespane als Machtfaktoren, die den gleichen Rang mit den Bischöfen hatten, eben deshalb muss angenommen werden, dass sich die Provinz eines Gespans in Bezug auf ihre Ausdehnung nicht sehr von der einen Kirchenprovinz, einer Diözese unterschieden haben konnte. Das erklärt, dass die Gespane nicht selten unter dem Namen „Fürst” (princeps oder dux) erwähnt werden.

Darüber, wie die Herrschaftsorganisation des Königreiches ausgebaut wurde, berichtet die Legende des Heiligen Gellért, in der die Gründung des Bistums Csanád erzählt wird. Wie wir erfahren, hatte in Csanád, das damals noch Marosvár hieß, früher ein Vornehmer (princeps) namens Ajtony regiert, dessen Provinz von den Flüssen Körös bis an die untere Donau reichte. Ajtony war zwar Christ, doch hatte er nicht den römischen, sondern den byzantinischen Ritus angenommen. An seinem Sitz hatte er ein griechisches Kloster gegründet, und ansonsten war er „nur unvollkommen im christlichen Glauben”, da er sieben Frauen hatte.13 Er hatte große Herden von wilden Pferden, zahlreiche Rinder und außerdem auch viele Recken, auf deren Kraft vertrauend widersetzte er sich Stephan und erhob Zoll nach dem Salz des Königs, das aus Siebenbürgen auf dem Fluss Maros transportiert wurde. Deshalb bezeichnete der König ihn im Jahre 1030 als Feind und entsandte seinen Heerführer Csanád gegen ihn, der der Legende zufolge noch als Heide von Ajtony zu ihm übergegangen war. Nach Anonymus war er aber der Neffe (nepos) von Stephan. Ajtony fiel in der Schlacht und auf seinen Posten trat Csanád „als princeps des Königs und des Hauses Ajtony”14. In Marosvár, das seither Csanád genannt wird, wurde ein Bistum gegründet, an dessen Spitze der König den im Bakonywald als Einsiedler lebenden Italiener Gellért berief. Aus der Provinz des Ajtony wurde die Kirchenprovinz des Bistums Csanád.

Ajtony wird in der modernen Geschichtsschreibung meistens als ein dem siebenbürgischem Gyula ähnlicher halb unabhängiger Fürst dargestellt, was jedoch wahrscheinlich unzutreffend ist. Über seine Person ist den Chroniken im Gegensatz zu Koppány und Gyula nichts bekannt, was darauf verweist, dass der Sieg über ihn in seiner Zeit nicht als besonders bedeutende Angelegenheit galt. Übrigens kann man sich nur schwer vorstellen, dass Stephan im Herzen seines Reiches mehrere Jahrzehnte hindurch die Herrschaft eines unabhängigen Fürsten geduldet hätte. Ajtony konnte in Wirklichkeit der Vertreter der heidnischen Aristokratie gewesen sein, der „sein Land” zwar als Erbe, doch als Gespan des Königs regierte. Seine Situation kann man sich der des Aba ähnlich vorstellen, nur mit dem Unterschied, dass er nicht fähig war, Herr seines heidnischen Habitus zu werden, deshalb war dann die Zeit gekommen, als er abgesetzt werden musste.

 

Die neue ungarische Kirche

Die ausgebaute Kirchenorganisation hatte die Aufgabe, die Herrschaft des Christentums zu sichern. Für die Nachfahren der Teilnehmer an den ungarischen Streifzügen bedeutete aller Wahrscheinlichkeit nach dies eine der größten Erschütterungen. Die Einführung der kirchlichen Hierarchie und der Gesetzgebung war damit verbunden, dass die heidnischen Vornehmen sich die Macht mit neuen Gefährten, mit den Bischöfen teilen mussten, die heidnischen Krieger und Gemeinschaften mussten neue Herren akzeptieren, die nicht nur den Überlieferungen nach fremde Gedanken verkündeten, diese ihnen sogar aufzwangen, sondern, was noch schlimmer war, all das taten sie in einer fremden Sprache, da sie selbst auch Fremde waren. Die namentlich bekannten Priester waren Deutsche, Italiener oder Franzosen, der erste hohe geistliche ungarischer Herkunft, der uns bekannt ist, war Mór, Bischof von Pécs, der kurz vor seinem Tod noch von Stephan ernannt worden war.

Obzwar einigen Historikern nach das erste Bistum, das von Veszprém, noch von Geisa geschaffen worden war, ist der Ausbau der Kirchenorganisation das Verdienst Stephans. Wie über ihn geschrieben wurde, hat er zehn Kirchendistrikte, Diözesen gegründet, an der Spitze mit zwei Erzbischöfen. Das Erzbistum Esztergom war dem Heiligen Adalbert geweiht, der im Jahre 895 auch am Hofe Geisas weilte, und der der Überlieferung nach der Pate Stephans war. Der Erzbischof von Esztergom galt von Anfang an als ranghöchster geistlicher der ungarischen Kirche, und als wichtigstes Vorrecht stand ihm die Krönung des Königs zu. Anfangs waren ihm fünf Suffragane unterstellt: der von Eger, Pécs, Veszprém, Győr und Vác, und es ist uns bekannt, dass die Grenzen ihrer Diözesen, zumindest in Transdanubien, im Jahre 1009 gezogen worden sind. Um 1100 stiftete Koloman noch ein sechstes Bistum in Nyitra. Das zweite Erzbistum wurde in Kalocsa gegründet, doch wurde sein Sitz unter Ladislaus dem Heiligen nach Bács verlegt. Seine ersten Suffragane waren die Bischöfe von Csanád, Siebenbürgen und Bihar, letzterer wurde von 1100 an nach seinem Sitz Nagyvárad (Großwardein) Bischof von Nagyvárad genannt, der Bischof von Siebenbürgen, dessen Sitz Gyulafehérvár ist, behielt seine ursprüngliche Bezeichnung bei. Suffragan von Kalocsa wurde auch das Bistum Zagreb, das wie zu sehen war um 1090 von Ladislaus I. gegründet wurde, außerdem die im 13. Jahrhundert gegründeten Missionsbistümer, das von Szerém und das von Bosnien. Seitdem standen an der Spitze der ungarischen Kirche 14 hohe Geistlichen, doch gliederte sie sich nur in 12 Diözesen, weil die beiden Missionsbischöfe, ihre Besitztümer abgerechnet, keine territoriale Kompetenz hatten.

Für Domkapitel gibt es vom Ende des 11. Jahrhunderts an Angaben, doch zu Körperschaften, die über ein besonderes eigenes Vermögen verfügen, sind sie erst in den Jahrzehnten nach 1150 geworden, als das Vermögen der Bischofskirche zwischen dem Bischof und dem Domkapitel aufgeteilt wurde. An der Spitze der Kapitel in Ungarn stand ein Propst (praepositus), zu seinen Würden-trägern gehörten der Dompfarrer (custos), der Lektor, der Kantor und der Erzpriester (archidiaconus), deren Zuständigkeit sich im Großen und Ganzen auf ein Komitat erstreckte. Auch die ältesten Co-Kokapitel zählten ihren Ursprung von Stephan her, das vornehmste und reichste von ihnen war das zu Ehren der Heiligen Jungfrau Maria geweihte Kapitel in Székesfehérvár. Hierher verlegte der König aus Esztergom seinen Sitz, bei seinem Tod wurde er in der hiesigen Basilika bestattet, und später wurden auch weitere 14 Könige hier beigesetzt, unter ihnen Ludwig der Große (1342–1382) und Matthias Hunyadi (1458–1490). Seit 1038 wurden hier immer die Könige gekrönt und im Laufe des Mittelalters waren dem Kustos des Kapitels die kostbarsten Schätze des königlichen Hauses zur Bewahrung anvertraut, unter anderem auch die heilige Krone ganz bis zum 15. Jahrhundert, bis sie dann in die Burg von Visegrád verlegt wurden.

Parallel zur Organisierung der Kirche ließ sich in Ungarn der Benediktinerorden nieder. Sein erstes und berühmtestes Kloster begann Geisa noch 996 in Pannonhalma zu Ehren des Heiligen Martins von Tours bauen zu lassen, doch von Stephan wurde er dann mit reichen Stiftungen beschenkt. Ebenfalls Stephan gründete die Abteien in Pécsvárad, Zalavár, Bakonybél und Zobor (bei Nyitra), nach diesen folgten unter seinen ersten Nachfolgern weitere Gründungen in Tihany (1055), Szekszárd (1061), in Garamszentbenedek (1075), in Somogyvár (1091) und anderswo. Dem Vorbild der Herrscher folgten nur bald auch die Vornehmen und das Kloster von Gespan Ottó in Zselicszentjakab (1061) stand in seinem Reichtum nicht viel hinter den königlichen Klöstern zurück.

Im 11.–12. Jahrhundert können wir auch einigen Klöstern nach byzantinischem Ritus begegnen, ein solches konnte auch jenes sein, das Stephan für die dort angesiedelten griechischen Nonnen im Tal bei Veszprém gegründet hatte. Die Slawen mussten eine wichtige Rolle in der Missionierung gespielt haben, weil die Grundbegriffe im Zusammenhang mit dem neuen Glauben (keresztény „Christ”, pogány „Heide”, keresztel „taufen”, bérmál „firmen”, püspök „Bischof”, pap „Priester”, barát „Frater”, szent „heilig”, angyal „Engel”, oltár „Altar”, bálvány „Götze”) mit ihrer Vermittlung in die ungarische Sprache gelangt sind, auch von den sieben Tagen der Woche stammen vier aus einer slawischen Sprache (szerda „Mittwoch”, csütörtök „Donnerstag”, péntek „Freitag”, szombat „Sonnabend”).

Die Existenzsicherheit und das Ansehen der Kirche musste auf jede mögliche Art und Weise gefestigt werden. Die kirchlichen Persönlichkeiten waren auch in Ungarn, wie anderswo ebenso, der Zuständigkeit der weltlichen Gerichtbarkeit entzogen, die kirchlichen Gerichte aber konnten in gewissen Fragen, z. B. in Eheangelegenheiten, auch über Weltliche urteilen. Am Ende des 11. Jahrhunderts drang der Wind der Reformen von Papst Gregor auch bis hierher vor, doch ist verständlich, dass die Probleme hier anders geartet waren, und es nicht ratsam war, die neuen Ideen zu übertreiben. Zwar wurde festgestellt, „niemand möge es wagen, eine Kirche zu kaufen oder zu verkaufen”,15 doch können wir sogar im 13. Jahrhundert noch zahlreichen Spuren der Institution der Privatkirche begegnen. Auch der Zölibat konnte damals noch nicht sofort verordnet werden. Die Synode in der Zeit von König Koloman nahm es „mit Rücksicht auf die Schwäche des Menschen” zur Kenntnis, dass sowohl Bischöfe als auch Priester mit ihren Ehefrauen leben, nur wurde vorgeschrieben, dass sie dies „mit Maß” tun sollen,16 die nochmalige Heirat, das Konkubinat und natürlich die Bigamie wurden verboten.

Eine wichtige Existenzgrundlage der Kirche war der Zehnt. Sein Eintreiben war im Allgemeinen bereits von Stephan angeordnet worden, doch wurde die Art und Weise seiner Eintreibung detailliert erst am Ende des Jahrhunderts geregelt. Zu Beginn, bis zum 14. Jahrhundert, wurde ein Zehntel des Ertrags gefordert, in erster Linie von Wein und Getreide. Das Ansehen der Kirche ruhte aber von Anfang an auf ihren Besitztümern. Ihr Vermögen genoss seit Stephan einen besonderen Schutz, und die Gaben und Donationen, die versprochen wurden, durften nicht widerrufen werden. Die Fundierung der Macht der Kirche bedeutete wie überall in Europa in erster Linie, dass bedeutende Güter in ihren Besitz gelangten. Der Abtei von Pécsvárad verlieh Stephan in 41 Dörfern 1136 Sippen, der Besitz des Klosters von Pannonhalma machte bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts ungefähr 2200 Sippen aus. Der Besitz der Bistümer war, weil sie den größten Teil des Zehnten genossen, im Allgemeinen geringer als dieser, das Bistum Eger hatte z. B. insgesamt zehn Dörfer von seinem Stifter erhalten. Im Laufe des Mittelalters nahm aber, vor allem bis zum 13. Jahrhundert, das Vermögen der meisten Institutionen zu, und manche hohen Geistlichen, wie die beiden Erzbischöfe oder der Bischof von Pécs und Nagyvárad verfügten über riesige Besitztümer.

 

Die Ausrottung des Heidentums

Die Voraussetzung für die Schaffung der neuen Ordnung war die Beseitigung der Einrichtungen des Heidentums. Damit die Herrschaft des Christentums gefestigt bleibt, musste alles verschwinden, was an die Zeit des Heidentums erinnerte. Dies dauerte rund hundert Jahre, doch gelang es so gründlich, dass von der Überlieferung der früheren Zeiten kaum etwas übrig blieb. Dies bedeutet auch Probleme für die Skizzierung und Umreißung dieser Periode, weil von zahlreichen Einrichtungen des 11.–12. Jahrhunderts sich nur schwer entscheiden lässt, inwiefern es neue Schöpfungen oder Fortsetzungen von Vorgeschehnissen der heidnischen Zeit sind.

In erster Linie war natürlich von der religiösen Bekehrung, der Missionierung die Rede, dennoch wurde die heidnische Zeit nicht allein von besonderen religiösen Erscheinungen vertreten, sondern von vielen anderen Dingen, mit denen sie zusammenhängen und in denen sie sich ausdrücken konnten. Anonymus hielt um 1200 sogar noch das für einen heidnischen Brauch (paganismus), wenn das Heer den Fluss auf Schläuchen überquert.17 Die Annahme des Christentums bedeutete also nicht nur, dass neuen Glaubensprinzipien gefolgt wurde, sondern zugleich auch die Annahme der im Kreise der christlichen Völker gewohnten Lebensweise. Und wer zögerte, diese zu befolgen, brachte ungefähr zum Ausdruck, dass er auch in seiner Seele Heide geblieben war. Der Initiator der Revolte des Jahres 1046, der Vornehme Vata, „widmete sich den Dämonen, ließ sich den Kopf kahl rasieren, und ließ nach heidnischem Brauch nur drei kurze Zöpfe übrig”, seine Anhänger aber „begannen Pferdefleisch zu essen”.18 All das war offensichtlich geeignet, heidnische Gefühle – und was dasselbe bedeutete – die Zugehörigkeit zum heidnischen Volk zum Ausdruck zu bringen.

Heidnischer Glauben und heidnische Bräuche hingen deshalb so eng miteinander zusammen, weil sie die diesseitige und jenseitige Seite desselben ethnischen Identitätsbewusstseins bedeuteten. Alle, die sich als Ungarn bezeichneten, führten dieselbe Lebensweise und bekannten sich zu demselben Glauben und unterschieden sich gerade dadurch am deutlichsten von anderen Völkern. Daraus kann darauf geschlossen werden, dass die typischste Institution des Heidentums der „Stamm” gewesen sein konnte. Wie die sieben Stämme auch funktioniert haben, besteht kaum ein Zweifel daran, dass sie in erster Linie all das der Gesamtheit des heidnischen Ungartums in sich enthielten, was heidnisch und ungarisch war. Wahrscheinlich kann damit erklärt werden, dass die Stammesorganisation im Laufe der Landnahme spurlos verschwunden ist, dass sie von ungarischen Quellen nicht erwähnt wird, und dass sogar die Erinnerung an sie ausgestorben ist. Die gründliche Beseitigung des Stammesbewusstseins musste, ist der obige Gedankengang richtig, im Laufe der Einführung des Christentums unter den ersten Maßnahmen enthalten sein.

Für die Einhaltung der an die Stelle der heidnischen Riten tretenden christlichen Vorschriften sorgten die neuen Gesetze. Die ersten Gesetze erließ Stephan schon zu Beginn seiner Herrschaft, indem er die Feier des Sonntags, die Einhaltung der Fronfasten, des Freitags und die Beichte vor dem Tod anordnete. Zum Kirchbesuch wurden alle verpflichtet, „ausgenommen jene, die das Feuer bewachen”, und er setzte eine besondere Bestrafung jener in Aussicht, die „während der Messe leise sprechen und andere stören mit dem Erzählen von eitlen Geschichten”.19 Die Alten wurden nur mit dem Vertreiben bestraft, die Jungen und Gemeinen aber „wurden mit Prügeln und dem Kahlscheren des Haares bestraft”. Spätestens in der Zeit von König Ladislaus (1075–1090) wurde das Halten der Fastenzeit vor Ostern Pflicht, obzwar dies einstweilen nach byzantinischem Brauch galt (d. h. vom Sonntag vor dem Fastnachtdienstag an), und genau wurden auch die anderen zu begehenden rund vierzig kirchlichen Feiertage bestimmt. Stephan schrieb in seinem zweiten Gesetzbuch vor, dass „zehn Dörfer gemeinsam eine Kirche bauen sollen und sie mit zwei Sippen und zwei Dienern, mit einem Ross und einer Stute, mit sechs Ochsen, zwei Kühen und dreißig Geflügel ausstatten sollen. Für ihre Kleidung und für die Altardecke sorgt der König, für die Priester und die Bücher der Bischof”.20 Jenen, die weit entfernt wohnten, wurde später erlaubt, dass sie sich vertreten lassen dürfen, d. h. „statt aller soll einer in die Kirche gehen, auf den Stock gestützt, und vor dem Altar soll er drei Laibe Brot und eine Kerze opfern”. Die frühesten Kirchen waren aller Wahrscheinlichkeit aus Holz erbaut, und am Ende des Jahrhunderts werden schon Kirchen erwähnt, die „wegen ihres Alters zusammengestürzt waren”.21

Mit Rücksicht auf die Polygamie und die patriarchalischen Bräuche widmeten die Gesetze der christlichen Ehe und im Allgemeinen dem Schutz der Frauen besondere Aufmerksamkeit. Das war auch erforderlich, denn für den Mord (er musste häufig sein, deshalb musste er streng bestraft werden!), war einerseits unabhängig von der Person des Täters und vom Rang des Opfers, einheitlich 110 Kälber als Strafe an den König, andererseits als Blutgeld an die Verwandten zu entrichten. Der Mord an der Ehefrau wurde betont nicht in diese Kategorie gezählt. Für sie stand nur den Verwandten Entschädigung zu, die je nach dem Status des Mannes 50, 10 oder 5 Kälber ausmachte, die in flagranti bei der Untreue ertappte Frau konnte der Mann noch Jahrhunderte später ungestraft töten. Dies ging aus den Vermehrungs- und Erbbedingungen hervor. Der König sorgte aber für die Waisen, er verbot es, dass die Witwen nach dem nomadischen Brauch gegen ihren Willen zu heiraten gezwungen wurden, und verurteilte die Überlieferung des Frauenraubes. Die Gesetze traten auch gegen jene auf, „die vor ihren Frauen ins Ausland fliehen”, bzw. „die von ihrem Hass gegen ihre Frau dazu bewegt, sich als Sklave zu verkaufen”.22

 

Die Spuren des Heidentums

Die Glaubenswelt der Heiden wurde im Laufe der Verfolgungen vernichtet, ohne dass sie aufgezeichnet worden wären. Man kann wissen, dass sie eng mit der nomadischen Lebensform zusammenhingen, in ihr erhalten eine wichtige Stelle die an heiligen Stellen dargebrachten Opfer, innerhalb diese der Ahnen- und der Pferdekult. Einzelne Elemente der Glaubenswelt, so ein patriarchalischer Hauptgott (Gottvater), und sein Widerpart, der Teufel, sind wahrscheinlich in die christliche Lehre eingebaut worden. Eine der zentralen Vorstellungen des heidnischen Glaubens, die Sakralität in allgemeiner Bedeutung (vgl. das alte ungarische Wort igy „heilig”), ist ebenfalls verschwunden, bzw. löste sich in christlichen Begriffen auf (vgl. üdvösség „Heil”, egyház „Kirche”, ursprünglich „heiliges Haus”, ünnep „Feiertag”, ursprünglich igy-nap „heiliger Tag”).

Andere wesentliche Faktoren des Heidentums sind zum Teil zu Aberglauben verzerrt worden, zum Teil in Volksmärchen eingegangen leben sie in der Volkstradition weiter und ihre Spuren waren bis zum 20. Jahrhundert in den verschlossenen bäuerlichen ländlichen Gemeinschaften des Karpatenbeckens zu beobachten. Ein solcher war der „bis zum Himmel reichende Baum”, mit der irdischen, unterirdischen und oberirdischen Welt an seinen Zweigen, außerdem die „doppelte Seele”, eine davon wohnte bis zum Augenblick des Todes ständig im Körper, die andere, die „freie Seele”, entfernte sich von Zeit zu Zeit und „kehrte nur zum Schlafen” in ihn zurück. Alle diese religiösen Vorstellungen sind offensichtlich alter Herkunft, weil ihre nächsten Parallelen in der Glaubenswelt der uralischen und der sibirischen Völker anzutreffen sind und eng mit dem Schamanismus zusammenhängen, in dem wir das Wesentliche der Religion der heidnischen Ungarn ahnen vermuten. Der Schaman (ungarisch táltos), war eine über eine übermenschliche Kraft verfügende Person, die von bestimmten körperlichen Zeichen (sechs Finger, ein Zahn über die Zahl hinaus) zur transzendentalen Beziehung prädestiniert war. Der Weg hierhin ist die im Bewusstseinsverlust mündende Ekstase, die von rhythmischer Musik und Tanz ausgelöst wurde, zur Ausübung seiner Berufung diente die Trommel mit Zauberkraft, die er sich oben vom Weltbaum des Lebens geholt hatte, mit der er, wir wissen es auch aus einem bekannten Kinderreim, unter anderem heilen konnte, doch auch dazu war sie geeignet, wahrzusagen oder Regen auszulösen.

Wenn wir die offensichtlichen Schwierigkeiten berücksichtigen, kann gesagt werden, dass das Christentum relativ leicht und rasch gesiegt hat. Seine Vorherrschaft stand nach der Niederschlagung des zweiten Heidenaufstandes (1061) nicht mehr in Frage, obzwar es auch dreißig Jahre später notwendig war, ein Gesetz gegen jene zu erlassen, die „wie Heiden an Brunnen Opfer bringen oder Opfergaben zu Bäumen, Quellen und Steinen bringen”.23 Die Tätigkeit der Hexen, Quacksalber, Zauberer und Propheten wurde schon von Stephan verboten. Bis zum Ende des Jahrhunderts waren diese Sorgen zu Ende. König Koloman konnte es sich schon erlauben, die Verfolgung der Vampire (strigae) einzustellen, „die es nicht gibt”, und er war es auch, der angeordnet hatte, dass „Christen nur auf dem Kirchhof bestattet werden dürfen”.24 Von der Zeit an finden wir wirklich keine traditionellen heidnischen Friedhöfe mehr, auch keine üblichen Grabbeigaben. Die Synode von Esztergom hielt es um das Jahr 1100 schon für ausreichend, jene, die „irgend etwas feiern, das aus heidnischen Bräuchen herrührt”, nur zum Fasten zu verpflichten.25 All das ist das Zeichen dafür, dass das Christentum endgültig Wurzeln geschlagen hatte.

Die frühesten schriftlichen Quellen verraten auch noch viel von den heidnischen Verhältnissen des 10. Jahrhunderts, in erster Linie vermitteln sie aber ein Bild von der großen Umgestaltung, die in der Zeit zwischen Sankt Stephan und Koloman vor sich gegangen war. Die Bedeutung der Epoche kann im Grunde genommen schwer eingeschätzt werden. Jene soziale und politische Ordnung, die damals entstanden war, ist im 13. Jahrhundert zwar zerfallen, deshalb kennen wir sie, wie es zu sehen sein wird, auch heute nur mangelhaft. Das gesamte Werk Stephans war aber bleibend. An seine Person dachte man auch Jahrhunderte später als letzte Quelle aller Rechte, und nicht nur die Adligen, sondern auch alle anderen gesellschaftlichen Schichten führten ihre Vorrechte auf seine Gaben zurück. Charakteristisch hierfür ist, dass im Jahre 1437 die Anführer des siebenbürgischen Bauernkrieges deshalb Botschafter nach Buda schickten, weil sie glaubten, sich jene Urkunde von Sankt Stephan anschauen zu können, in der ihre Freiheiten festgehalten sind. Zahlreiche Werke des ersten Königs, wie z. B. die Komitate und die Kirchendistrikte, leben auch heute noch. Für die Entscheidung mit der größten Tragweite erwies sich zweifelsohne jene Entscheidung, dass er sich bei der Annahme des Christentums an die römische Kirche angeschlossen hatte. Dadurch ist Ungarn bis heute ein Land mit lateinischer Schrift und Kultur geblieben, mit allen jenen kaum schätzbaren kulturellen und politischen Vorteilen, die sich daraus ergaben.

 

Anmerkungen

1

Emericus SZENTPÉTERY et. al. (ed.), Scriptores rerum Hungaricarum (SRH), Budapestini, 1937–1938 II. S. 379.

2

SRH II. S. 379.

3

SRH II. S. 379.

4

Imperatoris predicti gratia et hortatu ...Waic ... coronam et benedictionem accepit; Thietmar merseburgi püspökThietmarus Merseburgensis: Chronicon, VIII, 3 (IX, 4); Albinus Franciscus GOMBOs (ed.) Catalogus fontium historiae Hungaricae (Gombos), Budapestini, 1937–1938, III. S. 2203.

5

SRH I. S. 323.

6

SRH I. S. 332.

7

SRH I. S. 421.

8

Cum rege Ungarorum Colomanno, super reges universos suo tempore degentes litterali scientia erudito; Chronicae Polonorum usque ad a. 1113 libri tres, II, 29, Gombos I. 490.

9

Georgisu GYÖRFFY et. al. (ed.), Documenta Hungariae antiquissima (DHA) I. (1000–1131), Budapestini, 1992. S. 357.

10

SRH II. S. 625, 626.

11

DHA I. S. 150.

12

Ingruente namque bellorum tempestate, qua inter Theotonicos et Ungaros seditio maxima ex-creverat; DHA I. S. 39.

13

SRH II. S. 489.

14

Quem constituit principem domus regis et domus Achtum; SRH II. S. 492.

15

Synode von Esztergom 43, in: Levente ZÁVODSZKY, A Szent István, Szent László és Kálmán korabeli törvények és zsinati határozatok forrásai. Budapest, 1904. S. 202.

16

Synode von Esztergom 31, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 201.

17

SRH I. S. 41.

18

SRH I. S. 338.

19

István I:9, I:19, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 144, 147.

20

István II:1, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 153.

21

Synode von Szabolcs 11, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 160, 159.

22

István I:30, Synode von Esztergom 55, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 150, 204.

23

Synode von Szabolcs 22, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 161.

24

Kálmán (Könyves) magyar király. Kálmán I:57, 73, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 191, 192.

25

Synode von Esztergom 7, in: L. ZÁVODSZKY (wie oben Anm. 15.) S. 198.

Begegnungen15_Budak

Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 15:221–228.

JAN BUDAK

Der Ungarische Staat und die Kroaten

 

Die Vorgeschichte der ungarisch-kroatischen Beziehungen beginnt in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts mit einer bis jetzt wenig berücksichtigten Parallele. Wie der Chronist Thomas von Split behauptet, wurde der kroatische Herrscher Držislav irgendwann zwischen 969 und 998 von Byzanz mit Symbolen königlicher Macht ausgezeichnet. Seither bezeichneten er und seine Nachfolger sich als Könige von Kroatien und Dalmatien.1 Sein Name ist auch auf zwei Inschriften erhalten geblieben, auf denen er neben seinem Namen Držislav den Titel rex bzw. dux magnus trägt.2

Obwohl die Ähnlichkeit mit dem ersten ungarischen König unmittelbar ins Auge fällt, sind die Unterschiede zwischen den beiden doch wesentlich. Držislav war Nachkomme eines alten, schon seit langer Zeit christianisierten Geschlechts3 und herrschte über ein Königreich, dessen Anfänge in die Zeit Karls des Großen zurückgingen.4 Die Mitglieder dieses Geschlechts bezeichneten sich schon seit Generationen mit dem Titel rex. Byzantinische Ansprüche auf die erneute Oberhoheit über Kroatien ließen sich seit der Regierung König Tomislavs (ca. 910–ca. 927) spüren, der die Verwaltung über dalmatinische Insel- und Küstenstädte als byzantinischer Prokonsul übernommen hatte.5 Die Ehre, die Držislav erwiesen wurde, kann als ein Teil derjenigen Politik des Ostreiches, die das antike Dalmatien nie völlig aufgegeben hatte, betrachtet werden.

In dieser Hinsicht erscheint die Krönung des ersten ungarischen Königs auch als ein Versuch der päpstlich-ottonischen Allianz, ein Gleichgewicht zur byzantinischen politischen Offensive an der Grenze des westlichen Reiches herzustellen. Die zwei zeitgenössischen Stephane waren Symbole zweier verschiedener Reichspolitiken, und ihre Krönungen waren Ergebnisse des Machtspiels im Grenzgebiet der beiden Reiche und Kirchen.

Es sieht aber so aus, als ob sich Držislavs Söhne über die Politik ihres Vaters nicht einig gewesen sind. Držislav hinterließ seinen Thron seinem ältesten Sohn Svetoslav, aber die zwei jüngeren Brüder, Krešimir und Gojslav, waren der Meinung, man sollte die Macht teilen.6 Sie rebellierten gegen Svetoslav und haben ihn entthront. Es ist anzunehmen, dass die beiden Brüder auch eine Änderung der Politik ihres Vaters wünschten, und bei Otto III. eine neue Unterstützung suchten. Schon allein die Idee der Teilung der Erbschaft, als eine alte Tradition von vermutlich fränkischer Herkunft, der byzantinischen Idee der Alleinherrschaft entgegengesetzt, zeigt wesentliche Unterschiede in politischen Auffassungen in der herrschenden Familie.

Wie dem auch sei, Kaiser Basileios II. fühlte sich veranlasst, dem Dogen Pietro Orseolo seine Zustimmung für ein militärisches Unternehmen in Kroatien und Dalmatien zu geben. Die venezianische Flotte zwang die Inseln und Küstenstädte, unter ihnen auch die königliche Stadt Biograd (Weißenburg), sich der venezianischen, und dadurch der byzantinischen Oberhoheit zu ergeben. Der entthronte König Svetoslav erwartete den Dogen in Trogir, wo er den Venezianern seinen Sohn Stephan übergab. Die Spaltung der Dynastie der Trpimirovići führte die Gründung ihres Nebenzweiges herbei, der in der Geschichtswissenschaft unter dem Namen Svetoslavići bekannt wurde.7

Widersprüchliche und wenig zahlreiche Quellen stellen uns vor Schwierigkeiten, wenn wir die Angaben eines Briefes von Papst Silvester an Pietro Orseolo, Veneticorum et Dalmaticorum duci, erklären wollen, in welchem er über päpstliche Gesandte schrieb, die nach Dalmatien geschickt wurden.8 Das Chronicon Altinate erwähnt auch den Plan des Patriarchen von Grado, die neu erworbenen Bistümer im Norden Dalmatiens und in Istrien seiner Oberhoheit zu unterstellen.9

Der junge Stephan, den sein Vater nach Venedig geschickt hatte, war das erste Mitglied des kroatischen Herrschergeschlechts, das in familiäre Beziehungen mit der Arpadendynastie eintrat. Er hat die Tochter des Dogen Pietro geheiratet, dessen Sohn Otto mit der Schwester des ungarischen Königs Stephan verheiratet wurde.10 Aufgrund spärlicher Quellen ist es leider nicht möglich, eine vollständige Genealogie der kroatischen Dynastie und dadurch auch nicht, die genauen familiären Beziehungen zwischen den beiden Herrscherhäusern rekonstruieren zu können. Es scheint aber, dass diese Verbindungen auch in den weiteren Generationen beständig blieben. König Zvonimir, vielleicht ein Nachkomme des verbannten Prinzen Stephans, wurde 1075 von einem Abgesandten Papst Gregoár VII. in Solin gekrönt.11 Seine Frau war Helena, eine Schwester König Gézas I.

Es bleibt immer noch unklar, ob die kroatischen Herrscher in Verbindung mit der Arpadendynastie seit der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts in Westslawonien regiert haben. Das sog. Fragment der Chronik des Johannes Archidiaconus von Gora, eines Zagreber Kanonikers vom Beginn des 14. Jahrhunderts, erlaubt eine solche Deutung, aber es besteht noch keine Einigkeit darüber, ob dieses Fragment zuverlässig ist, oder ob es sich um eine Fälschung aus dem 18. Jahrhundert handelt.12

Wie dem auch sei, der spätere König, Zvonimir wurde in den 1060er Jahren in seinem Krieg gegen den Kärntner Grafen Ulrich von seinem Schwager Géza und dessen Cousin Salomon unterstützt. Ulrich hat Teile des kroatisch-dalmatinischen Königreichs in Istrien und auf dem Kvarner besetzt, wo er eine Dalmatinische Mark gründete. Diese war aber von kurzer Dauer, da Zvonimir sie mit der Hilfe der Arpaden-Könige nach etwa drei Jahren zurückerobert hat.13

Dadurch wurden die zwei Dynastien noch enger miteinander verbunden. Es ist anzunehmen, dass Zvonimir mit seinem zweiten Schwager Ladislaus sogar einen Erbvertrag abgeschlossen hat. Obwohl dafür kein direkter Hinweis besteht, ist diese Vermutung durch die spätere Entwicklung doch gerechtfertigt. Nach Zvonimirs Tod versuchte seine Witwe, den kroatischen Thron für ihren Bruder zu sichern.14 Eine Thronfolge durch die Vermittlung der Witwe wäre eigentlich nicht möglich, da Frauen den kroatischen Traditionen nach nicht „im Stande” waren, Besitz oder Krone zu ererben. Deswegen konnte Helena nur auf Grund eines Vertrags versuchen, ihren Bruder zum kroatisch-dalmatinischen König zu machen.

Die Lage in Kroatien nach Zvonimirs Tod 1089 scheint ziemlich chaotisch gewesen zu sein.15 Zvonimirs Nachfolger wurde Stephan III., der letzte Nachkomme der Hauptlinie der Trpimirović Dynastie. Sein Leben war sehr kurz und seine Herrschaft wurde – so scheint es –, auf die zentralen Gebiete des Königreichs begrenzt. Im Norden, in der ehemaligen Dalmatinischen Mark, herrschte der „Knez” Kosmat und im Süden Slavac, ein Großfürst, der sich selbst als König bezeichnete, der aber als solcher allgemein nicht anerkannt wurde. Letztendlich versammelte auch die königliche Witwe Helena ihre eigene Partei, welche eine Botschaft an den ungarischen König Ladislaus I. mit dem Angebot, den kroatischen Thron zu besteigen, entsandt hat.16

König Stephan III. starb schon 1091, und das Schicksal der anderen zwei Gegenspieler, Kosmat und Slavac, bleibt unbekannt. Der Weg scheint für Ladislaus I. mehr oder weniger offen gewesen zu sein. Ohne auf größeren oder organisierten Widerstand zu stoßen, fuhr er seine Soldaten durch Slawonien und Kroatien bis an das Meer und erreichte wahrscheinlich die Stadt Biograd. Aus einem Brief, in dem er den Abt Oderisius von Monte Cassino als seinen Nachbarn bezeichnet hat, lässt sich schlussfolgern, Ladislaus I. sei tatsächlich an die Adria gedrungen, und habe fast ganz Kroatien unter seine Kontrolle gebracht.

Wegen eines Kumanen-Einfalles musste Ladislaus I. nach Ungarn zurückkehren, aber er versuchte seine Erfolge in Kroatien zu sichern. Erstens hat er das Bistum Zagreb gegründet. Welches seine Gründe waren, gerade in dieser Stadt das kirchliche Zentrum Slawoniens aufzustellen, anstatt das traditionsreiche Siscien zu wählen, bleibt unklar. Man weiß zwar wenig über Siscien im Frühmittelalter, aber es gibt Beweise für eine fortdauernde kirchliche Organisation im 9. und 10. Jahrhundert.17 Vielleicht ließe sich Ladislaus I. Entscheidung mit der Zugehörigkeit Sisciens zum Erzbistum Split erklären, das immer noch außerhalb seiner Kontrolle lag. Mit der Gründung des Bistums Zagreb hat sich die kirchliche Provinz von Kalocsa bis südlich der Save erstreckt. Trotzdem baute das neue Bistum nicht nur an der Tradition Sisciens, sondern auch an seinem ländlichen Besitz.

Die zweite Maßnahme, die von Ladislaus I. für die Stärkung seiner Lage in Kroatien getroffen wurde, war die Ernennung seines Neffen Álmos zum kroatischen König. Ob es überhaupt zu einer Krönung kam, und wie der Titel des Königs lautete, bleibt ungewiss. Die königliche Krone Kroatiens und Dalmatiens war wahrscheinlich in den Händen des Erzbischofs von Split, dessen Treue zum Papst ihm keinen Anlass gab, diese den ungarischen Prinzen zu übergeben. Seit 1075, wenn nicht schon früher, war Kroatien ein päpstliches Lehen, und ohne Einwilligung Urbans II. konnte niemand mit der Krone Kroatiens gekrönt werden.18 Dazu geriet Split, wie auch die anderen dalmatinischen Städte, durch die Intervention Gottfrieds von Melfi wieder unter byzantinische Herrschaft, und Ladislaus konnte sich in seinem Feldzug Dalmatiens nicht bemächtigen.19 Also regierte Álmos in seinem neuen Königreich ohne wirkliche Anerkennung, und seine Lage war durch die Feindlichkeit des Papstes und des byzantinischen Kaisers erschwert.

Die Folge dieser ungeklärten Stellung war die Schwächung der ungarischen Position in Kroatien. Als Álmos von seinem Onkel als Thronfolger in Ungarn durch Koloman ersetzt wurde, hatte er in Kroatien fast keinen Halt mehr. Eine Besatzung konnte sich wahrscheinlich in Biograd halten, aber im Landesinneren setzte sich König Peter in der Umgebung der königlichen Stadt Knin durch. Knin hatte im Königreich nämlich eine zentrale Lage und alle Wege von Norden nach Dalmatien verliefen entlang seines Suburbiums.20 Peter war vielleicht Zvonimirs „Ban” aus dem adeligen Geschlecht, bzw. Stamm der Snačići und es ist möglich, dass er von den zwölf kroatischen Stämmen, die ihren Sitz in der Region zwischen den Städten Nin und Knin hatten, gewählt worden war.

Peter wurde 1097 beseitigt, als eine Truppe Kolomans nach Biograd zog, um dort die normannische Prinzessin und Kolomans Verlobte zu empfangen. Peter versuchte, Kolomans Soldaten an ihrem Marsch durch Kroatien zu hindern, aber die Schlacht, die irgendwo in den Gebirgsregionen Kroatiens stattfand, endete für ihn tödlich. In dem Moment gab es keine anderen Kandidaten für den kroatischen Thron, als Koloman selbst, aber das bedeutete immer noch nicht, dass er die volle Macht im Lande innehatte. Es dauerte noch fünf Jahre, bis er in Biograd als König von Kroatien und Dalmatien gekrönt wurde.

Weder die außen- noch die innenpolitische Lage des ungarischen Königs war in den Jahren zwischen dem Sieg über König Peter und seiner Krönung in Biograd gut. Von Feinden eingekreist und im Konflikt mit seinem Bruder Álmos hatte Koloman vermutlich nicht genug Kraft und Willen, sich mit der Situation in Kroatien auseinander zu setzen. Es ist aus den späteren Jahrhunderten bekannt, wie schwierig es für die Könige aus Pannonien war, den kroatischen Adel unter Kontrolle zu halten. Sogar die Könige des Hauses Anjou konnten den Adel am besten durch Privilegien für sich gewinnen. Koloman befand sich in ähnlicher Situation, wobei man nicht vergessen sollte, dass die Idee eines selbständigen kroatischen Königreiches damals sicherlich viel lebendiger war als später.

Das bringt uns zu dem viel diskutierten Text, der unter dem Namen Pacta conventa, Qualiter oder Concordia bekannt ist. Im 19. Jahrhundert stritten kroatische und ungarische Historiker über die Authentizität des Textes, als ob es sich um die Aufzeichnung eines zwischenstaatlichen Vertrags handelte.21 Die Gründe für diese heftige Diskussion waren natürlich nicht wissenschaftliche, sondern politische. Beide Seiten versuchten, durch die Deutung der Verhältnisse zwischen Koloman und dem kroatischen Adel, die zeitgenössischen staatlichen Beziehungen zu interpretieren. Nach dem Zerfall der Monarchie 1918 verschwand mehr oder weniger das Interesse an dieser Diskussion, die erst Ende der 60er Jahre in Kroatien wieder aufgenommen wurde.

Die Geschichte vom Vertrag zwischen Koloman und den zwölf kroatischen adeligen Stämmen ist in einer Handschrift der Chronik des Thomas Archidiaconus erhalten geblieben. Der Anhang stammt aus dem 14. Jahrhundert und wurde offensichtlich wegen der veränderten Situation in Kroatien nach der Intervention der Anjou niedergeschrieben. Der König machte der Selbständigkeit der adeligen Geschlechter in Kroatien ein Ende und der anonyme Verfasser des Textes wollte die alten Rechte des kroatischen Adels vor diesen Änderungen in Schutz nehmen.

Nun stellt sich die Frage, ob die Geschichte, die im Anhang der Chronik des Archidiaconus erzählt wird, erst im 14. Jahrhundert erfunden wurde bzw. ob sie tatsächlich ein historisches Ereignis aus dem Jahr 1102 reflektiert? Erstens muss betont werden, dass es sich hier um keine Fälschung handelt, da der Verfasser das Ereignis nicht in der Form eines Dokumentes darzustellen versuchte: Pacta conventa ist einfach eine Notiz eines Chronisten. Was ihre Relevanz betrifft, so kann man sagen, dass der kroatische Adel seine Sonderstellung tatsächlich noch lange nach 1102 behalten konnte, und keine Angaben aus der späteren Zeit widersprechen den Bestimmungen des Vertrags zwischen dem König und dem Adel.22 Dazu muss man noch auf ein Argument der materiellen Kultur hinweisen. Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Podgrade (Suburbium der antiken Stadt Asseria) in der Nähe von Benkovac eine große Anzahl (angeblich mehrere Hundert) von Kolomans Silbermünzen gefunden. Leider sind davon nur einzelne Stücke im Archäologischen Museum von Zadar erhalten.23 Podgrade war der Ort, an dem der Gerichtshof der zwölf adeligen Stämme zusammentraf. Außer diesem Schatz findet man in kroatischen Nekropolen zahlreiche Schmuckstücke, die aus dem pannonischen Raum kamen, und aus dem 11./12. Jahrhundert stammen. Es ist durchaus möglich, dass es sich dabei um Geschenke handelt, die Koloman für den Vertragsschluss dem kroatischen Adel mitgebracht hatte.

Erst der Vertrag mit den Kroaten, also dem Adel, der das zentrale Gebiet Kroatiens im Hinterland von Zadar kontrollierte, ermöglichte Koloman die Krönung und anschließend die Eroberung der Küstenstädte. Er kombinierte seine militärische Macht mit diplomatischen Verhandlungen, und in zwei Jahren, von 1103 bis 1105, erwarb er die Küsten- und Inselstädte Mittel- und Norddalmatiens.24 Ähnlich wie mit dem kroatischen Adel, verhandelte er mit den Repräsentanten der Städte, und nachdem er ihnen ihre alten Rechte bestätigt hatte, verteilte er an die Städte reiche Geschenke. Seinen Erfolg verewigte er mit dem Bau des Glockenturms des Nonnenklosters St. Maria in der Hauptstadt Dalmatiens.25 Die Inschrift auf der Außenseite des Turms spricht von Koloman, dem König von Ungarn, Dalmatien und Kroatien, und sein Name wird noch auf zwei weiteren Inschriften im Kloster erwähnt. Mit dem Triumph in Zadar ist fast das ganze Königreich Kroatien und Dalmatien unter Kolomans Kontrolle gekommen.

 

Anmerkungen

1

N. BUDAK, Croats between Franks and Byzantium, Hortus artium medievalium 3, 1997, 18.

2

V. DELONGA, Latinski epigrafički spomenici u ranosrednjovjekovnoj Hrvatskoj, Split 1996, 108 („... CLV DVX HROATOR(um) IN TE(m)PVS DIRZISCLV DVCE(m) MAGNV(m”) und 131 (”[In hoc t]VMVLO Q(ui)ESCIT HELENA FA[mosa quae fui]T VX[or]R MIHAELI REGI MATERQ(ue) STEFANI R[egis]...”).

3

N. BUDAK, Frühes Christentum in Kroatien, in: G. HÖDL–J. GRABMAYER (Hg), Karantanien und der Alpen-Adria-Raum im Frühmittelalter, Wien–Köln–Weimar 1991, 223–234; N. BUDAK, Was the Cult of St. Bartholomew a Royal Option in Early Medieval Croatia? in: B. NAGY–M. SEBÖK (eds.), ...The Man of Many Devices, Who Wandered Full Many Ways..., Festschrift in Honour of János M. Bak, Budapest, 1999, 241–249.

4

M. ANČIĆ, From Carolingian Official to Croatian Ruler – The Croats and the Carolingian Empire in the First Half of the Ninth Century, Hortus artium medievalium 3, 1997, 7–13; BUDAK, CROATS.

5

BUDAK, CROATS, 18.

6

N. KLAIĆ, Povijest Hrvata u ranom srednjem vijeku, Zagreb 21975, 325–326; N. BUDAK, Prva stoljeća Hrvatske, Zagreb 1994, S. 36–37.

7

M. BARADA, Dinastičko pitanje u Hrvatskoj XI. stoljeća, Vjesnik za arheologiju i historiju dalmatinsku 50, 1928–1929, 157–198.

8

P. KEHR, Rom und Venedig bis ins 12. Jahrhundert, Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken XIX, 1927, S. 81–82.

9

Ibidem, 79–80.

10

M. BARADA, Dinastičko pitanje, 160; KLAIĆ, Povijest, S. 329.

11

T. RAUKAR, Hrvatski srednjovjekovlje, Zagreb 1997, S. 49.

12

M. Švab, Prilog kritici odlomka „Kronologije”, djela pripisivanog arhiœakonu goričkom Ivanu, Historijski zbornik 25, 1982, S. 119–160. Das neueste negative Urteil wurde von L. MARGETIĆ ausgesprochen: Bilješke o meœunarodnom položaju Zvonimirove Hrvatske, u: Zvonimir kralj hrvatski (Hg. I. Goldstein), Zagreb 1997, S. 13–18.

13

KLAIĆ, Povijest, S. 376–381; Gy. Kristó, Die Arpadendynastie, Corvina Verlag 1993, S. 94.

14

V. KLAIĆ, Ein Brief des König Ladislaus von Ungarn an Oderisius Abt von Montecassino, Vjesnik Zemaljskog arhiva 3, 1901, S. 41; BUDAK, Prva stoljeća, 122.

15

Die Jahre von Zvonimirs Tod bis zu Kolomans Krönung sind ausführlich bearbeitet in BUDAK, Prva stoljeća, S. 111–127.

16

N. BUDAK, Diplomacija – politika pregovaranja i sporazumijevanja u hrvatskom ranom srednjem vijeku, in: Hrvatska srednjovjekovna diplomacija, Zagreb 1999, S. 16–18.

17

BUDAK, Prva stoljeća, S. 100–110,

18

Zu Zvonimir siehe den Tagungsband: Zvonimir kralj hrvatski (Hg. I. Goldstein), Zagreb 1997.

19

L. STEINDORFF, Die dalmatinischen Städte im 12. Jahrhundert, Köln–Wien, 1984, S. 46–47.

20

Über die Lage und Entwicklung Knins im Mittelalter N. JAKŠIĆ, Hrvatski srednjovjekovni krajobrazi, Split 2000, S. 7–58.

21

Der Text der Pacta und ein Überblick der ganzen Diskussion in S. ANTOLJAK, Pacta ili Concordia od 1102, Zagreb 1980.

22

Über den mittelalterlichen kroatischen Adel neulich: D. KARBIĆ, The Šubić Kindred (PhD. Thesis, Central European University, Budapest, 1999); idem, Defining the position of Croatia during the restoration of royal power (1345–1361), in: ... The Man of Many Devices, Who Wandered Full Many Ways..., Festschrift in Honour of János M. Bak, Budapest, 1999, S. 520–526; JAKŠIĆ, Hrvatski srednjovjekovni krajobrazi.

23

N. JAKŠIĆ, Crkve na Begovači i problem starohrvatskih nekropola, Diadora 11, 1989, 424–429; BUDAK, Prva stoljeća, S. 125–126.

24

STEINDORFF, Die dalmatinischen Städte, S. 49–62.

25

T. RAUKAR, Hrvatsko srednjovjekovlje, Zagreb 1997, S. 61–64.

Begegnungen15_Bagi

Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 15:177–188.

DANIEL BAGI

Die Darstellung der Zusammenkunft von Otto III. und Boleslaw dem Tapferen in Gnesen im Jahre 1000 beim Gallus Anonymus

Ein Interpretationsversuch

 

Die im Jahre 1000 stattgefundene Zusammenkunft in Gnesen, die in der polnischen Geschichtsschreibung und Tradition unter dieser Bezeichnung, in der deutschen wissenschaftlichen Terminologie dennoch als Akt von Gnesen bekannt ist, ist zweifelsohne das wichtigste Ereignis der polnischen Geschichte an der Jahrtausendwende.1 Die persönliche Begegnung des Polenfürsten Bolesław dem Tapferen und Otto III., die Schaffung der Grundlagen der polnischen Kirchenorganisation, ferner Bolesławs Rangerhöhung als Folge ihrer Begegnung, und als Gesamtergebnis des ganzen Ereignisses der Eintritt Polens in die communitas christiana: das sind die Schwerpunkte und der Ertrag der Gnesner Geschehnisse.

Die Geschichte und der Ablauf der Begegnung von Otto und Bolesław sind uns aus zwei Quellengruppen überliefert. Die erste sind die deutschen Jahrbücher und andere narrative Quellen des 11. Jahrhunderts, wie z. B. die Chronik des Thietmars von Merseburg2 und die Hildesheimer3, Altheier4 Jahrbücher. Diese Quellen beschreiben die Gnesner Geschehnisse beinahe übereinstimmend: Der Kaiser Otto III. sei zum Grab des kurz zuvor, während seiner Preußenmission den Märtyrertod erlittenen Adalbert ins Land der Slawen gegangen, wo er vom Fürsten Bolesław empfangen, von ihm an Geschenken reichlich ausgestattet worden sei, und nachdem er da sieben Bistümer errichtet hätte, sei er vom Fürsten bis an die Grenze begleitet worden, wo sie voneinander Abschied genommen hätten. Was sich inzwischen abspielte, erfährt man allerdings von diesen Quellen nicht; allein bringt der Thietmar von Merseburg später zum Ausdruck: Der Herrgott soll dem Kaiser verzeihen, dass er einen Tributarius zum Dominus erhoben hat.5

Vollkommen gegensätzlich berichtet die im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts in Polen entstandene Chronik des Gallus Anonymus.6 Der bis heute teilweise unbekannte Autor schreibt, Otto III. sei nach Polen gefahren, um Adalbert zu verehren und Bolesław kennen zu lernen, wo er vom Fürsten mit gebührender Achtung empfangen worden sei, die den Königen und dem Kaiser gilt. Ferner habe Otto III., nachdem er den Prunk und den Reichtum des Bolesławs gesehen hatte, seine Krone von seinem Kopf abgenommen und im Zeichen des Bündnisses und der Freundschaft auf den von Bolesław gesetzt; er habe ihm ferner einen Nagel vom Kreuz Christi und die Lanze des Hl. Mauritius geschenkt, wofür er von dem Polenfürst den Oberarm des Hl. Adalberts erhielt. Schließlich habe der Imperator – laut der Beschreibung des Gallus Anonymus – Bolesław mit verschiedenen römischen Titeln, wie Patrizius, Kooperator des Reiches ausgezeichnet, und ihn seinen Bruder genannt.7

Zwischen den zwei Quellengruppen gibt es grundlegende Unterschiede: Die deutschen Quellen konzentrieren sich auf die Kirchenorganisation, die bei dem Gallus Anonymus nicht einmal erwähnt wird; während der Gallus die oben erörterte Geschichte erzählt, die in den deutschen Quellen allerdings nicht zu lesen ist.

Mit diesen beiden, einander widersprechenden Quellengruppen sind ebenso zwei kontradiktorische Auffassungen der Forschung verbunden: Die Stellungnahme der deutschen bzw. der polnischen Literatur. Und was das Ganze noch interessanter macht, heutzutage scheint die deutsche Literatur sich auf die polnischen Quellen, näher den Gallus anzulehnen, während die polnischen Gelehrten bzw. ihre Mehrheit lieber die deutschen Quellen berücksichtigt.

Die jüngste deutschsprachige Bearbeitung des Aktes von Gnesen führte Johannes Fried durch. In seinem Buch8 hat er aufgrund der Berichterstattung des Gallus Anonymus die Ereignisse, näher das Wesen des Aktes von Gnesen neu interpretiert, und ist zum Resultat gekommen: In Gnesen sei eine spezielle, der Freundschaft und dem Bündnis der beiden Menschen entspringende, nur kaiserliche, die kirchliche Benediktion entbehrende, aus der Überreichung von Herrschaftszeichen bestehende, gegebenenfalls auf byzantinische Tradition zurückgehende Königserhebung passiert.9 Fried geht ferner davon aus, dass der Grund des Gnesenzuges von Otto unter anderem auch eine Klärung des Verhältnisses zu Bolesław gewesen sein soll.10 Darüber hinaus betont er, dass in Gnesen auch die Hoffnungen der Arpaden erfüllt und die Ansprüche der Przemysliden deutlich geschmälert werden.11 J. Fried hat seine Stellungnahme bezüglich der Berichterstattung des Gallus Anonymus hinsichtlich der angeblichen Königserhebung des Bolesław später noch einmal wiederholt.12

Nach der Erstausgabe des Werkes von J. Fried, das zweifelsohne eine Menge neuer Ansichten und Schwerpunkte zur Debatte stellte, schlossen sich der Diskussion sowohl deutsche, als auch polnische Gelehrte an, die pro und kontra zum Thema beitrugen. Als Vertreter der deutschen Forschung ist unbedingt K. Görich zu erwähnen, dessen Aufsatz zu klären versuchte, ob im Jahre 1000 ein Erzbistum in Prag oder in Gnesen hätte gegründet werden sollen.13 Von der polnischen Seite meldeten sich J. Strzelczyk,14 eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der heutigen Posener Mediävistik, sowie G. Labuda,15 der Doyen der polnischen Mittelalterforschung. Beide haben (Strzelczyk in Form einer Rezension, während Labuda zweimal, zunächst als Rezension, später dann in seinem Lagebericht zum Thema16) in Anlehnung an die deutschen Quellen und die polnische Literatur den Gedanken der Möglichkeit einer Königserhebung im Jahre 1000 völlig verworfen, wobei sie die Frage von Fried, die er sich in seinem Buch stellt, wiederholten: Wieso sah sich Bolesław veranlasst, sich im Jahre 1025 krönen zu lassen, wenn im Jahre 1000 wirklich eine Königserhebung erfolgte?17

Die größte und zweifellos die interessanteste Frage dieser neuerdings lebhaft gewordenen Diskussion ist gleichwohl nicht beantwortet worden: wie ist die „Krönungsszene” des Gallus Anonymus zu verstehen? Was wollte der unbekannte Autor durch die derartige Darstellung von Fürst und König der Zukunft überliefern?

In dieser Frage war und ist auch die am meisten betroffene polnische Literatur nicht einheitlich. Ein Teil der älteren Forschung war der Meinung, in Gnesen sei eine richtige Königserhebung von Bolesław dem Tapferen erfolgt,18 andere sahen in diesem Akt eine Art symbolischer Krönung, die die Zustimmung des Kaisers zur späteren vollständigen, mit der kirchlichen Zeremonie ergänzten Krönung auszudrücken hätte;19 einige Forscher betrachteten diese Szene als eine teilweise durchgeführte Königserhebung.20 W. Meysztowicz behauptete, durch diesen Akt sei Bolesław der Tapfere zum Mitregenten und Nachfolger Ottos gewählt worden,21 Roªek will eine Planung bzw. Vorbereitung der Krönung hinter den Ereignissen ahnen.22 Grundlegenden Beitrag zum Thema leistete T. Wasilewski, der aufgrund zahlreicher Quellenstellen und komparatistischer Methoden nachgewiesen hat, dass die Beschreibung des Aktes von Gnesen beim Gallus Anonymus auf byzantinische Wurzeln und Tradition zurückzuführen ist, und eventuell in Anlehnung an eine verlorene Vita des Heiligen Adalberts entstand,23 sowie mit einer absichtlichen antigregorianischen Gesinnung des Gallus verbunden werden sollte.24

An Argumenten und Gegenargumenten, Hypothesen und Behauptungen mangelt es nicht, die enigmatische Beschreibung des Gallus Anonymus über die Gnesner Ereignisse ist zweifelsohne eines der am meisten beliebten Themen der sich mit dieser Frage befassenden Gelehrten. In dem vorliegenden Aufsatz will man natürlich nicht eine Lösung, nur eine mögliche Hypothese zur Interpretation der Gallus-Stelle geben, wobei allerdings zu betonen ist: Dieser Aufsatz geht in Zustimmung mit der Auffassung der neueren polnischen Literatur (Strzelczyk, Labuda) davon aus, dass Bolesław der Tapfere im Jahre 1000 nicht zum König erhoben worden ist. Das schließt allerdings nicht aus, dass der Gallus eventuell aufgrund der verlorenen Passion des Adalberts seine Informationen bekommen hatte, oder eine andere, für uns ebenso unbekannte Quelle benutzte. Wichtig ist hier, wie er diese Informationen selbst betrachtete und weiterhin verarbeitete, und schließlich zu interpretieren suchte.

Der Gallus selbst betrachtete den Akt von Gnesen als die erste und einzige Krönung von Bolesław dem Tapferen. Dafür gibt er sowohl ein positives Indiz: „Igitur Boleslaus in regem ab imperatore tam gloriose sublimatus (...)”„25, als auch ein negatives, indem er über die Königserhebung im Jahre 1025 nichts erzählt. Da er also Bolesław I. als König behandelt, ist unseres Erachtens näher zu untersuchen, was ihn dazu bewegt hat.

Die Entstehungszeit des Werkes des Gallus Anonymus ist zwischen 1112– 1116 zu datieren.26 Der Autor ist also um mehrere Menschenalter von der Jahrtausendwende entfernt, wo sich die Gnesner Geschehnisse abgespielt haben. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Entstehungszeit der Chronik auf die Regierungsjahre des Bolesław III., Schiefmund (1085–1138) fällt. Bolesław III. ist aus zwei Gründen einer der wichtigsten und interessantesten Herrscher der früheren Piastenzeit: Einerseits war er derjenige, dem es nach langem Zerfall noch einmal gelang, eine Art Integration in Polen durchzuführen, andererseits ist mit seinem Namen auch sein bekanntes Testament verbunden, in dem er 1138 das Land unter seinen Nachfolgern verteilte, und dadurch eine neue Epoche in der Geschichte Polens, die der Teilfürstentümer einleitete.27 In der polnischen Geschichtsschreibung ist es allgemein angenommen, dass die Chronik des Gallus Anonymus für Bolesław III. angefertigt wurde und der Fürst als Protagonist im Werk auftritt.28 Das will selbst Gallus nicht verleugnen; er gesteht, er wolle sein Werk über Bolesław und die Taten seiner Vorfahren schreiben.29 Da es in der polnischen Literatur allgemein geltend anerkannt ist, dass die ersten Teile der Chronik nur als Einleitung zum eigentlichen Zweck des Autors, d. h. der Vor- und Darstellung der Taten des Bolesław III. dienen,30 ist meines Erachtens anzunehmen, dass die Vorereignisse der Regierungszeit des Bolesław Schiefmund im Grunde genommen die Taten des Protagonisten begründen müssen. Bereits J. D¢browski hat auf die eigenartige Gliederung der Chronik des Gallus Anonymus aufmerksam gemacht.31

Tatsächlich, wenn man sich die Gliederung der einzelnen Geschehnisse des ersten Buches betrachtet, wird auffallen, dass der Gallus außer der Einleitung und der Einleitungsverse32 die Urgeschichte Polens und die Genesis von den Piasten in sechzehn Kapiteln beschreibt, während für den Zeitraum zwischen 1025 und 1085 ebenso viel Raum bleibt.33 Auch die Gliederung der ersten sechzehn Kapitel ist nicht proportional: Für den Zeitraum vor Bolesław dem Tapferen bleiben 5 Kapitel, während alle anderen dem ersten polnischen König gewidmet werden. Nach Bolesław dem Tapferen wird unser Chronist plötzlich wortkarg: Die ganze Regierungszeit von Mieszko II. (1025–1034), wo das Königreich Polen durch epochenmachende Geschehnisse getroffen war, wie den Frieden von Merseburg, wird kurz und gut in einem kurzen Kapitel erledigt.34 Über Kasimir den Erneuerer (1034–1058) schreibt der Gallus wieder wesentlich mehr als über Mieszko II., aber die Kapitel über ihn und seine Nachfolger vor Bolesław III. überschreiten den Umfang der Beschreibung von Bolesław dem Tapferen nicht. Für den Gallus Anonymus soll also das Zeitalter von Bolesław dem Tapferen von außerordentlicher Wichtigkeit gewesen sein, er bedeutet für ihn den neuen Beginn nach der heidnischen Episode, den Beginn der christlichen Geschichte von Polen.35 Er, vor ihm noch der fabelhafte Piast,36 der angebliche Gründer der Piastendynastie, und Mieszko I., nach ihm dann Kasimir der Erneuerer: Sie alle sind die ehrenwerten und würdigen Ahnen des Bolesław III., die eine Kontinuität von den alten Zeiten bis zu ihm bilden.

Die andere Eigenschaft der Redaktion des Werkes des Gallus ist die „Zeitkurzschließung” zwischen der Genesis Polens und dem eigentlichen Zeitraum der Geschichte, d. h. der Regierungszeit des Bolesław III. Dies ist dadurch zu erklären, dass der polnische Staat nach dem Tode von Bolesław dem Tapferen mehrere Krisen zu erleiden hatte. Einer der Krisengründe war der sich bis zum Zeitalter von Gallus hinüberziehende Machtkampf zwischen den Nachfolgern von Bolesław dem Tapferen. Die Auseinandersetzung der Söhne des Verstorbenen endete mit dem Sieg von Mieszko II., nach dessen Tode dennoch der Thronfolgekampf nach wie vor fortgesetzt wurde, und schließlich im eigenartigen, nur bei den Ostslawen vorkommendes System der Teilfürstentümer endete (man soll hinzufügen, eben als Folge der Erbregelung des Bolesław III. von 1138).

Der Kampf um die Macht zog natürlich Unsicherheit nach sich. Die innenpolitischen Unsicherheiten wurden durch eine beinahe chronische außenpolitische Krise ergänzt. Bereits zur Zeit des frühen Todes von Otto III. ist die ungünstige Wende in der Beziehung zwischen dem Reich und Polen wahrzunehmen. Eines der am meisten plausiblen Resultate dieser Auseinandersetzung war der Friede von Merseburg im Jahre 1033, wo der Kaiser Polen praktisch aufteilte, und Mieszko auf den Königstitel verzichten musste, der erst 1078 temporär wieder rückerworben werden konnte. Daneben wird die Zeitspanne zwischen der Gnesner Begegnung und der Gegenwart von Gallus durch eine tschechische Invasion, in deren Folge die feindlichen Truppen auch Gnesen plünderten und die Reliquien des Adalberts mitnahmen, ferner einen mangels Quellen bis heute beinahe unbekannten, dennoch wahrscheinlich bedeutenden Heidenaufstand gekennzeichnet.

Unseres Erachtens muss also die Berichterstattung von Gallus über die Begegnung von Kaiser und Fürst in Gnesen ebenso in Hinblick auf Bolesław III. betrachtet werden. Da sind wieder die über die Gnesner Begegnung berichtenden Quellenstellen heranzurufen: Die deutschen Jahrbücher berichten über Ottos Gnesenzug, während Gallus über Bolesław den Tapferen schreibt, dessen reiches Land auch der Kaiser besucht. Die Absicht von Gallus war, unserer Meinung nach, die Möglichkeit für Bolesław den Schiefmund zu schaffen, sich mit einer prunkvollen, heldenhaften Vergangenheit zu identifizieren. Was bewegt schließlich den Kaiser, seine Krone von seinem Kopfe abzusetzen, und sie auf Bolesławs Haupt zu setzen? Das Bild, das ihn, den großen Kaiser im Reiche des Polenfürsten empfängt: Der Reichtum, der Prunk, der glänzende Hof des Fürsten.37

Wenn angenommen werden kann, dass auch die von Gallus Anonymus geschilderte Gnesner Szene im Verhältnis von Bolesław dem Schiefmund zu verstehen ist, soll die Frage gestellt werden, was den Chronisten motiviert haben darf, die Begegnung von Fürst und Kaiser Bolesław III. in dieser Form vorzulegen?

Die erste Antriebsfeder dürfte das Schicksal des polnischen Königstitels sein. Es ist allgemein bekannt, dass nach der tatsächlichen Königserhebung von Bolesław dem Tapferen der Titel und die Krone nicht lange behalten werden konnte: im Jahre 1033, als Mieszko II. mit dem Kaiser den Merseburger Frieden zu schließen hat, wurde Polen wieder zum Fürstentum degradiert.38 Dieser Zustand dauerte bis 1077, als Bolesław der Kühne wieder zum König erhoben wurde,39 aber nach seinem Tode wurde der Königstitel nicht vererbt, seine Nachfolger, auch Bolesław den Schiefmund inbegriffen, waren alle Fürsten. Bolesław III. war der letzte, der das Land wiederzuvereinigen versuchte, bevor er schließlich durch sein berühmtes Testament eine neue Epoche, die der Teilfürstentümer in Polen eröffnete.

Im Lichte dessen ist unseres Erachtens möglich, dass Gallus unter den „königslosen” Verhältnissen des 12. Jahrhunderts die Begegnung von Gnesen, die Oration beim Grab des Heiligen auch mit der durch den Kaiser durchgeführten Krönung verband. Die Reihenfolge der Taten des Bolesław des Tapferen ist meines Erachtens nicht zufällig: Bolesław wird zunächst König, und erst dann vollzieht er seine außenpolitischen Aktionen, wie den Heereszug gegen die Rus’,40 oder trifft seine innenpolitischen Maßnahmen.41 Umgekehrt, als Fürst zu regieren, und am Ende der Regierung eine Krönung auf die eigene Initiative durchführen zu lassen hätte Bolesław den Tapferen als Vorgänger Bolesławs III., und zwar als einen der wichtigsten von denen diskreditieren können. Sein Ziel war also die Legitimierung der Macht von Bolesław dem Schiefmund durch die Persönlichkeit des ehrenhaften Vorgängers des Fürsten.

Die Frage ist nun aber, wem gegenüber diese Legitimierung im 12. Jahrhundert geltend gemacht werden musste?

Es ist bekannt, dass Bolesław III. nach dem Tode von Władysław Herman die Macht nicht sofort übernehmen konnte, weil sein Halbbruder, Zbigniew eine Weile, zwischen 1102–1106 als Seniorfürst regierte.42 Später hat Bolesław seine Regierungszeit von 1102 datiert, was dennoch bereits in der älteren Literatur nicht preisgegeben wurde.43 Was aber charakteristisch für diesen Zeitraum ist, ist der Machtkampf zwischen den Brüdern, der letztendlich mit der Besiegung, Blendung und dem daraus resultierenden Tod von Zbigniew endete.44

In der Thronfrage hat auch der Gallus Anonymus Stellung genommen: Er beschreibt eine Szene zum Jahre 1109, wo Heinrich V. von Bolesław Steuern und die Teilung des Landes mit Zbigniew forderte. Als Antwort auf die kaiserlichen Forderungen lässt der Gallus Bolesław Folgendes antworten: „Si pecuniam nostram vel Polonos milites pro tributo requiris, si libertatem nostram non defendimus, pro feminis nos habeas, non pro viris. Hominem vero seditiosum recipere, vel unicum cum eo regnum dividere, non me coget ullius violencia potestatis, nisi meorum cummune consilium et arbitrium mee proprie voluntatis. Quodsi bonitate, non ferocitate pecuniam vel milites in auxilium Romane ecclesie postulasses, non minus auxilii vel consilii forsan apud nos, quam tui antecessores apud nostros impetrares. Ergo provideas, cui minaris, Bellum invenies, si bellaris.”45

Die Szene ist unseres Erachtens eindeutig: Gallus lässt Bolesław zum Ausdruck bringen, dass er die Alleinherrschaft haben will, und sie auf keinerlei externe Forderungen abtreten wird. Diese Legitimation leitet aber – unserer Meinung nach – der Gallus nicht unmittelbar aus der Person von Bolesław III. ab, sondern aus seiner Herkunft, genauer der des Bolesław des Tapferen, des ersten bei ihm geschilderten polnischen Alleinherrschers.

Woher nimmt aber Gallus das Vorbild einer solchen Herrschaftslegitimation?

M. Plezia, der zweifelsohne der beste Kenner und Erforscher der Chronik von Gallus ist, hat in zwei seiner Arbeiten, dem großen, zum Klassiker gewordenen Gallus-Buch46, sowie in einem später in Ungarn, dennoch in deutscher Sprache veröffentlichten Aufsatz47 mehrmals darauf hingewiesen, dass Gallus sehr viele, Ungarn betreffende Informationen mitteilt. Er hat aufmerksam gemacht, dass der Gallus dem Namen nach drei deutsche Kaiser kennt, einen Fürsten der Rus’ erwähnt, von den ungarischen Herrschern außerdem vier: Stephan I., Peter von Venedig, Salamon, Ladislaus I., und Koloman, sowie seinen Bruder, Álmos.48 Er fügte ferner hinzu, dass der Bericht von Gallus über die oben erwähnten Herrscher viel ausführlicher ist, als die Beschreibung anderer nicht polnischer Könige bzw. Fürsten.49 Auf Grundlage dieser Tatsachen, und der Bemerkungen, die Gallus Bolesław III. viermal als „dux septentrionalis” bezeichnen, schloss Plezia darauf, dass Gallus vor seiner Ankunft in Polen in der Benediktinerabtei in Somogyvár, einer Filiale des Klosters Saint-Gilles gelebt haben soll, wohin auch Bolesław III. nach Blendung und den dadurch eingetretenen Tod von Zbigniew pilgerte, und von wo der Chronist nach dieser Begegnung als Folge einer Einladung zum Hof Bolesławs gelangte.50

Wenn die Argumentation von Plezia angenommen wird, d. h. der Gallus von Ungarn nach Polen gegangen ist, ist anzunehmen, dass er die ungarischen Verhältnisse des Zeitalters von Koloman (1095–1116) kennen durfte.

Während seines vermuteten Aufenthaltes in Ungarn spielte sich das zweifellos am spannendste politische Drama in Ungarn ab, der Machtkampf zwischen Koloman und Álmos.51 Dieser Kampf ging bekanntlich um die Alleinherrschaft im Lande, und endete nach mehreren Episoden und Phasen mit dem Erlangen der Alleinherrschaft durch Koloman. Die Alleinherrschaft stand ihm also praktisch zu, musste dennoch auch theoretisch begründet werden. In der ungarischen Geschichtsforschung hat Gy. Kristó52 standfest nachgewiesen, dass die während der Regierungszeit, sogar am Anfang deren entstandene Hartvik-Legende53 des Heiligen Stephans zugunsten der Interessen von Koloman „(...) die Krönung, das Königreich und die Tatsache des Besitzens des Landes in eine gegenseitige, tatsächliche Verbindung gebracht worden sind”.54 Im Sinne der Feststellungen von Gy. Kristó ist das eine Legitimierungsideologie, die wegen der Probleme des Zeitalters von Koloman, dem Thronstreit zwischen ihm und seinem Bruder Álmos entstanden ist, und sie, d. h. die Ideologie hat ein theoretisches Asyl für Koloman und seinen Sohn bedeutet.55

Es ist unseres Erachtens einer Hypothese wert, dass der Gallus Anonymus das Werk von Hartvik, das wie G. Thoroczkay feststellte56, an der Jahrhundertwende, gegen 1100, zwischen 1097–99 entstanden sein kann,57 gekannt haben darf, wenigstens aber über das Wesen der Auseinandersetzung zwischen Koloman und Álmos näher informiert war.58 Er erwähnt die Gebrüder auch in der Chronik und er nennt Koloman König,59 Álmos dennoch dux.60

Die Analogie zwischen Bolesław und Zbigniew bzw. Koloman und Álmos ist nicht zu übersehen. Es geht dabei nicht nur um den sicheren Zufall, dass beinahe gleichzeitig je zwei Brüder an die Macht gelangen wollen, sondern um die Art und Weise der Behebung des Machtkampfes. Außer der tatsächlichen Besiegung des Widersachers musste das Recht auf die Alleinherrschaft retrospektiv nachgewiesen werden. In Ungarn war der Fall wesentlich leichter als in Polen. Stephan der Heilige war im Jahre 1000 tatsächlich gekrönt, sogar 1083 von Ladislaus ebenso aus Legitimitätsgründen kanonisiert worden.61 Schwieriger war es in Polen, wo die Anfänge des Königtums viel problematischer waren. Der Gallus Anonymus, der entweder direkt nach dem ungarischen Beispiel, oder aufgrund der analogen polnischen Umstände determiniert die Legitimation der Alleinherrschaft von Bolesław III. nachzuweisen versuchte, musste bis in das „goldene Zeitalter”62 zurückgreifen, und die Legitimation von Bolesław dem Tapferen mit der Jahrtausendwende, dem kaiserlichen Besuch in Verbindung bringen.

Ich nehme an, die oben zitierte Gallus-Stelle ist zweifach zu interpretieren. Sie enthält Informationen, deren Wurzeln entweder an der Jahrtausendwende zu suchen sind, wie der Besuch von Otto III., oder bis in die Antiquität zurückgreifen, wie der Patriziustitel, die Lanze und andere symbolische Phrasen. Diese Elemente in der Relation Gallus sind entweder auf die verloren gegangene Adalbertspassion zurückzuführen, oder sind einer der Zukunft nie überlieferten Quelle entnommen worden. Gegen ihre Glaubwürdigkeit spricht einerseits, dass sie allein Gallus benutzt und die früher entstandenen deutschen Quellen sie nicht kennt. Andererseits ist unseres Erachtens das Gallus-Zitat als retrospektive Lösung der politischen Probleme des 12. Jahrhundert, zu begreifen, wo nur die Krone und die dadurch zustande gekommene königliche Macht berücksichtigt werden sollte, unabhängig davon, ob die „Krönungsszene” an sich als wahres Geschehnis angenommen wird, oder völlig verworfen wird. Dass Gallus selbst an der klaren Hervorhebung der Krönungsaktion interessiert war, beweist auch der Mangel in seinem Bericht über die Bistumsgründung des Kaisers.

Das eigentliche Ziel, die Tradition der Anfänge des Königtums retrospektiv zu erstellen, ist trotzdem gelungen: Da die Idee von rex und regnum nach dem Tode von Bolesław III. für eine lange Zeit untertauchte, da diese Tradition in den späteren narrativen Quellen, wie bei Kadłubek,63 oder in der Großpolnischen Chronik,64 und letztendlich natürlich bei Długosz weiterlebte, während das tatsächliche Datum von Bolesławs Königserhebung bereits im Mittelalter ignoriert wurde.

 

Anmerkungen

Abkürzungen

MGH SRG NS = Monumenta Geramaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum. Neue Serie.

MPH n. s. = Monumenta Poloniae Historica nova series.

 

1

Wegen der großen Anzahl und Vielfalt der diesbezüglichen Literatur soll man hier auf eine umfangreiche Aufzählung der Werke polnischer und nicht-polnischer Bearbeitungen verzichten.

2

R. HOLZTMANN, Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg, München 1996, S. 182–184. (MGH SRG, N. S.) (im Folgenden: Thietmar): Videns autem a longe urbem dedideratam, nudis pedibus suppliciter advenit et ab episcopo eiusdem Ungero venerabiliter succeptus ecclesiam introducitur, et ad Christi gratiam sibi impetrandam martyris Christi intercessio profusis lacrimis invitatur.

3

Georg WAITZ, Annales Hildesheimenses. MGH SRG in usum scholarum separatim editi, 8, Hannover 1990, S. 28.: Imperator Otto III. causa orationis ad sanctum Adalbertum episcopum et martirum [...] Sclaviam intravit; ibique coadunata sinodo episcopia septem disposuit.

4

L. B. EDMUNDS ab Oefele, Annales Althenses Maiores. MGH SRG in usum scholarum separatim editi, 4, Hannover 1979, S. 16.: Imperator causa orationis ad sanctum Adalbertum episcopum et martyrem Sclaviam intravit, ibi synodo habita septem episcopia disposuit et Gaudentium, fatrem beati Adalberti, monachum archiepiscopum ordinari iussit.

5

Thietmar, S. 232.: Deus indulgeat imperatori, quod tributarium faciens duminum ad hoc umquam elevavit [...].

6

K. MALECZY¥KI, Galli Anonymi chronicae et gesta ducum sive principium polonorum, Cracoviae 1952, (MPH ns. 2.) (im Folgenden: Gallus) S. 18–20.

7

Gallus, S. 19–20.: Illud quoque memorie commendandum estimamus, quod tempore ipsius Otto Rufus imperator ad sanctum Adalbertum orationis ac reconciliationis gratia simulque gloriosi Bolezlaui cognoscendi famam introivit, sicut in libro de passione martiris potest propensius inveniri. Quem Bolizlauus sic honorifice et magnifice suscepit, út regem, imperatorem Romanum ac tantum hospitem suscipire decens fuit. [...] Cuius gloriam et potentiam et divitias imperator Romanus considerans, admirando dixit: Per coronam imperii mei, maiora sunt que video, quam fama percepi. Suorumque consultu magnatum coram omnibus adiecit: Non est dignum tantum ac virum talem sicut unum de principibus ducem aut comitem nominari, sed in regale solium glorianter redimitum diademate sublimari. Et accipiens diadema capitis sui, capiti Bolezlaui in amicicie fedus inbpsuit et pro vexillo triumphali clavum ei de cruce domini cum lancea sancti Mauritii dono dedit, pro quibus illi Bolizlauus sancti Adalberti brachium redonavit. Et tanta sunt illa die dileccione couniti, quod imperator eum fratrem et cooperatorem imperii constituit, et populi Romani amicum et socium apellavit.

8

Johannes FRIED, Otto III. und Bolesław Chrobry. – Das Widmungsbild des Aachener Evangeliars, der „Akt von Gnesen” und das frühe polnische und ungarische Königtum. Stuttgart 1989. (Neue Ausgabe: Stuttgart 2001.)

9

J. FRIED, Otto III. und Bolesław Chrobry (wie oben Anm. 8.), S. 122.

10

J. FRIED, Otto III. und Bolesław Chrobry (wie oben Anm. 8.), S. 130.

11

J. FRIED, Otto III. und Bolesław Chrobry (wie oben Anm. 8.), S. 82.

12

Johannes FRIED, Der Heilige Adalbert und Gnesen, in: Archiv für Mittelrheinische Kirchengeschichte, 50 (1998), S. 41–70.; zum Zitat s. S. 54. Anm. 49.: Ich halte es für methodisch unzulässig, den Freundschaftsbund aus dem Bericht des Gallus Anonymus, der allein von diesen Ereignissen berichtet zu akzeptieren, das Mittel aber, durch das es erreicht werden sein soll, die Krönung zum König indessen zu verwerfen. Man wird beide Ereignisse ohnehin nicht voneinander trennen können.

13

K. GÖRICH, Ein Erzbistum in Prag oder in Gnesen?, in: Zeitschrift für Ostforschung, 40 (1991), Heft 1, S. 10–27.

14

J. STRELCZYK, Niemiecki głos o zježdzie gniežnieńskim, in: Kwartalnik Historyczny, 98 (1991), zeszyt 2, S. 1–18.

15

Gerard LABUDA, Zjazd gniežnieński w oświetleniu ikonograficznym, in: Kwartalnik Historyczny, 96 (1989), S. 3–18.

16

Gerard LABUDA, Der „Akt von Gnesen” vom Jahre 1000. Bericht über die Forschungsvorhaben und -ergebnisse, in: Questiones Medii Aevi Novae. Vol. 5., Warszawa 2000, S. 146–188. – Der in diesem zusammenfassenden Aufsatz formulierte Standpunkt von G. Labuda darf und kann unseres Erachtens nicht ignoriert werden. Er hat die Thesen von J. Fried sehr kritisch betrachtet.

17

J. FRIED, Otto III. und Bolesław Chrobry (wie oben Anm. 8.), S. 81.: Wenn der Kaiser aber in der Tat den Polenherzog zum König promovierte, warum verlangt dieser dann ein Vierteljahrhundert später so spektakulär nach einer zweiten Krönung?

18

W. KETRZYŃSKI, Zjazd gniežnieński r. 1000 i jego znaczenie polityczne, in: Rozprawy Akademii Umiejętności, wyd. Hum–fil., XXXVII (1893), S. 25.

19

Adam NARUSZEWICZ, Historia narodu polskiego. Tom 1, Kraków 1859, S. 98.; M. DRAGAN, Koronacja Bolesława Chrobrego, Lublin 1925, S. 35.

20

R. GRODECKI-Stefan ZACHOROWSKI-Józef DĄBROWSKI, Dzieje Polski średniowiecznej. Tom I, Kraków 1995, S. 63.

21

W. MEYSZTOWICZ, Koronacje pierwszach Piastów. Sacrum Poloniae Millenium, Roma 1956, S. 14–32.

22

W. ROZEK, Koronacje polskie w średniowieczu, Warszawa 1987, S. 33.

23

T. WASILEWSKI, Byzantyńska symbolika zjazdu gniežnieńskiego i jej prawno-polityczna wymowa, Przegląd Historyczny, 57 (1966), zeszyt 1, S. 1–14.; das Zitat s. S. 4.

24

T. WASILEWSKI, Byzantyńska symbolika (wie oben Anm. 23.), 4–5.

25

Gallus, S. 20.

26

M. PLEZIA, Kronika Galla na tle historiografii 12. wieku, Kraków 1947, S. 5.; Józef DĄBROWSKI, Dawne dziejopisarstwo polskie, Kraków 1964, S. 33–34.

27

S. dazu: R. GRODECKI–St. ZACHOROWSKI–J. DĄBROWSKI, Dzieje Polski (wie oben Anm. 20.), Tom I, S. 139–158.

28

Gallus, S. XLI.; J. D£BROWSKI, Dawne dziejopisarstwo polskie (wie oben Anm. 26.), S. 33.; Cz. DEPTUŁA, Galla Anonima mit genezy Polski. Studium z historiofilozofii i hermeneutyki symboli dziejopisarstwa średniowiecznego, Lublin 1990, S. 313–337.

29

Gallus, S. 9: Est autem intencio nostra de Polonia et duce principaliter Bolizlao describere, eiusque gratia quedam gesta predessorum digna memoria recitare.

30

Gallus, S. XLI.

31

J. DĄBROWSKI, Dawne dziejopisarstwo polskie (wie oben Anm. 26.), S. 34.

32

Gallus, S. 1–5.

33

Gallus, S. 6–39.

34

Gallus, S. 40.: Postquam ergo magnus Bolezlauus de mundo decessit, secundus Mescho, filius eius in regnum successit, qui iam vivente patre sororem tertii Ottonis imperatoris uxorem acceperat, de qua Kazimirum, id est Karolum, restauratorum Polonie, procrearat. Hic vero Mescho miles probus fuit, multaque gesta militaria, que longum est dicere, perpetravit. Hic etiam propter patris invidiam vicinis omnibus extitit odiosus, nec sicut pater eius vita vel moribus, vel divitiis copiosus. Dicitur etiam a Bohemicis in colloquio per traditionem captus et genitalia ne gignere posset, corrigiis astrictus, quia rex Bolezlauus, pater eius, similem eis iniuriam fecerat, quoniam eorum ducem suumque avunculum excecaverat. Qui de captione quidem exivit, sed uxorem ulterius non cognovit. Sed de Meschone sileamus et ad Kazimirum restauratorem Polonie descendamus.

35

Cz. DEPTUŁA, Galla Anonyma (wie oben Anm. 28.) S. 320.

36

Gallus, S. 10.

37

Gallus, S. 19.: Cuius gloriam et potentiam et divitias imperator Romanus considerans, admirando dixit.

38

R. GRODECKI-St. ZACHOROWSKI-J. DĄBROWSKI, Dzieje Polski (wie oben Anm. 20.), Tom I, S. 109.

39

R. GRODECKI–St. ZACHOROWSKI–J. DĄBROWSKI, Dzieje Polski (wie oben Anm. 20.), Tom I, S. 128–129.

40

Gallus, S. 21–24.

41

Gallus, S. 30–31.

42

R. GRODECKI–St. ZACHOROWSKI–J. DĄBROWSKI, Dzieje Polski (wie oben Anm. 20.), Tom I, S. 135–137.

43

R. GRODECKI–St. ZACHOROWSKI–J. DĄBROWSKI, Dzieje Polski (wie oben Anm. 20.), Tom I, S. 135.

44

R. GRODECKI–St. ZACHOROWSKI–J. DĄBROWSKI, Dzieje Polski (wie oben Anm. 20.), Tom I, S. 136

45

Gallus, S. 130.

46

M. PLEZIA, Kronika Galla (wie oben Anm. 26.), S. 149–178.

47

M. PLEZIA, Ungarische Beziehungen des ältesten polnischen Chronisten, in: Acta Antiqua, VII. No.1–3., S. 285–295.

48

M. PLEZIA, Ungarische Beziehungen (wie oben Anm. 47.), S. 287.

49

M. PLEZIA, Ungarische Beziehungen (wie oben Anm. 47.), S. 287.

50

M. PLEZIA, Ungarische Beziehungen (wie oben Anm. 47.), S. 290.

51

Vgl. Márta FONT, Így élt Könyves Kálmán [So lebte der König Koloman], Budapest 1993; zum berufenen Teil s. S. 22–43.

52

Gyula KRISTÓ, Legitimitás és idoneitás. (Adalékok Árpád-kori eszmetörténetünkhöz) [Legitimität und Idoneität. Angaben zur ungarischen Ideengeschichte in der Arpaden-Zeit], in: Századok, 108 (1974) No. 3., S. 585–619., zum Thema s. noch ebenda S. 591–599.

53

Emma BARTONIEK (ed.), Legenda Sancti Stephani regis maior et minor, atque legenda ab Hartvico episcopo conscripta, in: Scriptores rerum Hungaricarum. Edendo operi praefuit Emericus Szentéptery, (im Folgenden: SRH) Vol. II., Budapest 1937–1938, S. 401–440.

54

Gy. KRISTÓ, Legitimitás és idoneitás (wie oben Anm. 52.), S. 591.

55

Gy. KRISTÓ, Legitimitás és idoneitás (wie oben Anm. 52.) S. 592.

56

Gábor THOROCZKAY, Megjegyzések a Hartvik-féle Szent István-legenda datálásának kérdéséhez, in: „Magyaroknak eleiről”. Ünnepi tanulmányok a hatvan esztendős Makk Ferenc tiszteletére [Bemerkungen zur Frage der Datierung der Hartwichischen St. Stephans Legende. „Über die Ahnen der Magyaren”. Feierliche Studien der Ehre des sechzigjährigen Ferenc Makk gewidmet], Szeged 2000, S. 569–591.

57

G. THOROCZKAY, Megjegyzések (wie oben Anm. 56.), S. 591.

58

In dem vorliegenden Aufsatz soll das eine Hypothese bleiben. Die Hartwich-Legende enthält nämlich die wohlbekannte Geschichte über die ursprünglich den Polen bestimmte Krone, die – laut Hartwich – durch eine Vision des Papstes schließlich den Ungarn vergeben wurde. Dieser Bericht der Legende ist weder beim Gallus, noch den nach ihm aufgrund seiner Informationen entstandenen Chroniken überliefert. Eine Ausnahme gibt es, die Ungarisch-polnische Chronik (Vgl. SRH Vol. II, S. 291–320.; zur Problematik s. ebenda S. 308–309.). Einerseits wäre es illogisch, die Kenntnis eines Werkes dem Gallus zuzuschreiben, während er über eine Polen sehr nahe betreffende Information nicht wissen will. Andererseits dennoch ist meines Erachtens nicht ausgeschlossen, dass er eben wegen der Legitimationsansprüche einer Polen dehonestierenden Szene ignorieren wollte. Diese Frage bedürfte weiterer Forschungen.

59

Gallus, S. 98.: [...] cum rege Ungarorum Colomanno,m super reges universos suo tempore degentes litterari scientia erudito [...].

60

Gallus, S. 98.: Erat enim Almus, Ungarorum dux, tunc temporis de Ungaria profugatus [...].

61

Vgl. Gábor KLANICZAY, Az 1083. évi magyarországi szentté avatások, in: Mûvelődéstörténeti tanulmányok a magyar középkorról [Die Heiligsprechungen in Ungarn im Jahre 1083. in: Studien über die Kulturgeschichte des ungarischen Mittelalters], Hg. von Erik FÜGEDI, Budapest 1986, S. 15–32.

62

Vgl. J. STRELCZYK, The First Two Historical Piasts. Opinions and Interpretations, in: Questiones Medii Aevi Novae, Vol. 5., Warszawa 2000, S. 99–143. (das Zitat s S. 111.)

63

M. PLEZIA (ed.), Magistri Vincentii dicti Kadłubek chronica Polonorum, Kraków 1994, S. 39–40.

64

B. KÜRBIS (ed.), Chronicon Poloniae Maioris., Warszawa 1970, S. 17–18. (MPH n. s. 8.)

Begegnungen14_Wild

Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 14:161–166.

KATHARINA WILD

Zur Stellung des Finitums in den „fuldischen” Mundarten1 Südungarns

 

1. In früheren Untersuchungen zu Verbstellungsproblemen in den genannten Mundarten wurden die Abfolgeverhältnisse der verbalen Elemente innerhalb mehrgliedriger Nebensatzprädikate erschlossen (Wild 1994) und eine Vielfalt an Stellungsmöglichkeiten dieser verbalen Elemente nachgewiesen. Die für die Nebensätze festgestellten Positionsschwankungen der Verbformen sind – wegen der Distanzstellung der Rahmenpartner allerdings in etwas beschränktem Maße – auch in den Hauptsätzen, Verberst- und Verbzweitsätzen, zu finden.

Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, auf der Basis des zu den oben genannten syntaktischen Untersuchungen erstellten repräsentativen Korpus (Näheres s. Wild 1994: 21–24) die Position des Finitums in den Hauptsätzen der „fuldischen” Mundarten, besonders im Hinblick auf seine initiale Stellung und deren Gründe, zu behandeln.

In den untersuchten Mundarten hat sich in Entscheidungsfragen und Aufforderungen die Erstposition des Finitums, in Mitteilungen und Ergänzungsfragen seine Zweitstellung weitgehend durchgesetzt. Einen festen Zusammenhang zwischen Satzstruktur und Äußerungsart gibt es aber selbst in der Standardsprache nicht (Engel 1994: 146) und noch weniger in unseren Sprachinselmundarten. So ist es in diesen durchaus möglich und üblich, die normgrammatisch in der Regel mit den Verberstsätzen verknüpften pragmatischen Funktionen auch durch Verbzweitsätze auszudrücken und umgekehrt, wie die nachstehenden Beispiele zeigen.

Zur Realisierung der folgenden Entscheidungsfrage können beide Hauptsatzstrukturen gleichermaßen gebraucht werden:

(1)Fäahscht haint weg? (Fährst du heute weg?)

Du fäahscht haint weg? (Du fährst heute weg?)

Im nächsten Beispiel gibt es einen minimalen semantischen Unterschied zwischen den beiden Varianten; die Verbzweitsatz-Form drückt eine etwas stärkere Aufforderung aus als die andere:

(2) Geht gschwind fuet! (Geht geschwind fort!)

Ihr geht gschwind fuet! (Ihr geht geschwind fort!)

Die relativ lockere Verknüpfung von Satzstruktur und Äußerungsart lässt sich auch beim Verbzweitsatz mit der Funktion Mitteilung nachweisen. Der Sachverhalt ‘Du hast recht’ kann im Gesprochenen – und so auch in unseren Mundarten – durch die normgrammatisch nicht erlaubte Satzstruktur, d. h. durch Verbspitzenstellung, durch unbesetztes Vorfeld, ausgedrückt werden:

(3) Host recht.

Dieses in unserem Korpus relativ frequente topologische Phänomen soll zunächst eingehender behandelt werden, wobei wir uns nur auf die Fälle mit absoluter initialer Stellung des Finitums beschränken.

 

2. Die Erstposition des Finitums ist in bestimmten Fällen auch in der geschriebenen Sprache erlaubt bzw. obligatorisch (vgl. dazu Auer 1993: 194–195). Über diese Möglichkeiten hinaus gebraucht die gesprochene Sprache die Verbspitzenstellung auch zum Ausdruck von Mitteilungen. Dieses Spezifikum des Gesprochenen weist besonders in den Dialekten eine hohe Frequenz auf, wie auch Patockas Untersuchungen (1993: 191) an einem umfangreichen dialektalen Korpus eindeutig bewiesen haben.

Die Verberstkonstruktionen unseres Korpus entstanden entweder durch die Anordnung aller nominalen Satzelemente hinter dem Finitum oder durch die Eliminierung des pronominalen Subjekts und Objekts bzw. des Platzhalters, andere Satzelemente wurden im untersuchten Material nicht erspart. Im ersten Fall sind die Sätze hinsichtlich der Verbvalenz vollständig, im zweiten Fall handelt es sich um grammatisch elliptische Sätze, in denen ein obligatorischer Aktant fehlt. Die getilgten und meistens auch die permutierten Glieder sind semantisch schwache Elemente mit geringem kommunikativem Wert.

2. 1. Von den genannten zwei Untergruppen der Vorfeldersparung dominieren die Sätze mit erfüllter Verbvalenz, d. h. mit der Platzierung aller nominalen Elemente im Mittelfeld, was sich wohl aus dem stark narrativen Charakter des Korpus ergibt. Diese Satzkonstruktionen kommen als Redeankündigung mit Verba dicendi häufig vor, und die Voranstellung des meistens präsentischen Finitums fokussiert so die Semantik des Verbs:

(4)Sägt’r: „Na, bai wen hole se die Geaschte?“

Soog ich: „Net bai uns.“

Sägt’r: „Na, bain Nochber.“

(Sagt er: „Na, bei wem holen [stehlen] sie die Gerste?“

Sage ich: „Nicht bei uns.“ Sagt er: „Nein, beim Nachbar.”) – Bawaz/Babarc (A/21)2

In einigen wenigen Beispielen treten als Redeankündigung auch die Verben ‘denken’ und ‘meinen’ auf (vgl. auch Patocka 1997: 204):

(5)Maand’r: „Na, doo muss ich unbedingt hii un noochschaa‘.“

(Meint er: „Na, da muss ich unbedingt hin und nachschauen.”) – Bawaz/Babarc (O/43)

Auch als Einleitung einer indirekten Redewiedergabe tritt die Verberststellung zusammen mit einem Verbum dicendi auf. In diesen Belegen wird nach Beobachtung durch das ebenfalls betonte Finitum nicht die verbale Handlung hervorgehoben, sondern eine Redewiedergabe angekündigt (vgl. auch Auer 1993: 218–219):

(6)Hon se gsocht, die hon Hoarwiarmer. (Haben sie gesagt, die haben Haarwürmer [eine Art Kopfhautkrankheit].) – Siar/Szûr (G/32)

Besonders frequent ist das betonte initiale Finitum in narrativen Äußerungen, wo es vor allem die Fortsetzung der Handlung kennzeichnet, d.h. eine textverflechtende Funktion hat und auch die Rede lebendiger gestaltet.3 Zum Letzteren tragen nach Auer (1993: 218–219) auch die wegen des fehlenden Vorfeldelements entstandene andere rhythmische Struktur (Satzbeginn ohne Auftakt) sowie in Fällen mit ersparten Aktanten die Verkürzung des Textes bei.

Im Beispiel 7 berichtet die Sprecherin über eine aus dem Vortext resultierende Handlung, nämlich die Freude ihres Lehrers darüber, dass sie als Erstklässlerin die Aufgaben der zweiten Schulklasse lösen konnte. Dem ersten Teilsatz mit der üblichen Hauptsatzposition der Elemente folgen drei Teilsätze mit initialem Finitum, wodurch die einzelnen Handlungsschritte hervorgehoben und miteinander zu einem Text verbunden werden. Auch die Wiederholung der gleichen Verbform verfolgt dasselbe Ziel und steigert zugleich die Spannung der Erzählung. Auf die Wiederholung des identischen pronominalen Subjekts wurde im 3. und 4. Teilsatz verzichtet, so sind diese syntaktischen Ellipsen.

(7) Noch hod’r so hoat gelacht, hod’r mich dewescht, hot mich in die Luft gschmesse und hot mich widder obgfangt. (Dann hat er so hart [sehr] gelacht, hat er mich erwischt, hat mich in die Luft geschmissen und hat mich wieder aufgefangen.) – Bawaz/Babarc (W/54) Bei narrativer Verbspitzenstellung ist das permutierte Vorfeldelement meistens ein Pronomen, es kann aber auch durch ein Nomen repräsentiert werden wie im folgenden Ausschnitt aus der Rezeptbeschreibung der Wursttunke (Wueschttunges):

(8) Do is e bessje Fett ‘naikomme, sen die Zwippel waich getenzt wuen, un sen die Wiascht zommgschniede wuen, obgewäsche wuen schee. (Da ist ein bisschen Fett hineingekommen, sind die Zwiebeln gedünstet worden, und sind die Würste zusammengeschnitten worden, abgewaschen worden schön.) – Siar/Szűr (H/51)

Beispiel 8 enthält darüber hinaus noch ein in narrativen Texten häufig vorkommendes Merkmal des Gesprochenen, nämlich die Ersparung des Finitums in analytischen Verbformen, falls dieses im vorangehenden Textteil schon genannt wurde (‘ist’ im Teilsatz 3); aber auch die Tilgung eines noch nicht erwähnten Finitums ist möglich (‘hat’ im Teilsatz 2). Durch diese Kürzung der Satzstruktur werden nicht nur Wiederholungen vermieden (Teilsatz 3), sondern so wird auch die Rede lebhafter.

Das initiale Finitum kommt auch in Kommentaren nach Erzählungen von Ereignissen vor; sie werden im Korpus vom Sprecher selbst als Zusammenfassung, Bewertung oder zusätzliche Erklärung produziert, wie es in folgender Passage einer Dorfgeschichte der Fall ist.

(9) Jetz amol is de Hannes halt a widder ‘gange zu sain Mädje, es Fenster aufgemocht, un in Keller ‘nobgerutscht, jetz hod’r in eppes Waiches gstane. Hon se Brot wellt back’ un hade oweds in de Backmulter aigemeht, un er hot in dr Meahr gstane. (Jetzt einmal ist der Hannes halt wieder gegangen zu seinem Mädchen, das Fenster aufgemacht und in den Keller hinabgerutscht, jetzt hat er in etwas Weichem gestanden. Haben sie Brot wollen backen und hatten abends in der Backmulde einen Vorteig gemacht, und er hat in dem Vorteig gestanden.) – Bawaz/Babarc (W/78)

Die unpersönlichen Subjekte ‘man’ und ‘sie’ (= die Leute) nehmen in der Regel keine Vorfeldposition ein, sondern befinden sich im Mittelfeld unmittelbar hinter dem Finitum.

(10) Is mr immer zur Brauchfraa ‘gange, wann e Kent krank woar. (Ist man immer zur Brauchfrau [Heilfrau] gegangen, wenn ein Kind krank war.)

Auch:Sen se immer zur Brauchfraa ‘gange. (Sind sie immer zur Heilfrau gegangen.) – Feked (T/47)

Sporadisch trifft man im Korpus auch Belege für die Inversion nach ‘und’. In unseren Beispielen erfolgt die Umstellung des Subjekts hinter das finite Verb und so die Nullbesetzung des Vorfelds nur bei unterschiedlichen Subjekten in mit ‘und’ verbundenen Teilsätzen, das hat oft die Rhematisierung des rechtsgestellten Satzelements zur Folge, so im Beispiel 11. Diese vom Ahd. bis ins 17. Jahrhundert geläufige Stellungsvariante war in den Dialekten des binnendeutschen Sprachraums schon am Anfang des 20. Jahrhunderts selten (Ebert 1986: 103; Maurer 1927: 198–199).

(11) Jetz woan se halt duet un woan ‘nai in die Stuwe ‘gange, un hot sich kaans net ‘naus getraut. (Jetzt waren sie halt dort und waren hinein in die Stube gegangen, und hat sich keines nicht hinaus getraut.) – Bawaz/Babarc (W/69)

Eine Sonderform der Vorfeldersparung stellen Sätze mit Verben in der 2. Person Singular und mit pronominalem Subjekt dar. In diesen Belegen kann sowohl die Ersparung des Subjekts als auch seine Integration in dem Finitum angenommen werden. Letzteres deshalb, weil das Subjekt aus den Personalsuffixen erschlossen werden kann. Im Beispiel 12 lässt sich die Verbform konnst ‘kannst’ in ‘kannst du’ bzw. in ‘kannst’ auflösen; es muss aber doch eher die Tilgung dieses Pronomens angenommen werden, auch deshalb, weil die postfinite Position dieses pronominalen Subjekts (Sing. 2. Pers.) in vorfeldlosen Mitteilungssätzen nicht üblich ist (vgl. Wild 2001: 3).

(12) Konnst dr viagstall’, pie die hon ausgeguckt. (Kannst dir vorstellen, wie die haben ausgeguckt [ausgeschaut].) – Nimmesch/Himesháza (H/84)

Den Belegen des Korpus ist zu entnehmen, dass die pronominalen Subjekte häufig im Mittelfeld platziert werden, was in Aussagesätzen oft ein unbesetztes Vorfeld zur Folge hat.

2. 2. Die zweite Untergruppe der Verberststellung, die syntaktische Ellipse, hat im Korpus relativ wenig Varianten. Die ersparten, hauptsächlich pronominalen Satzelemente können in der Regel aufgrund ihrer Referenzidentität mit einem Satzelement im vorangehenden Textteil leicht erschlossen werden. Das bedeutet zugleich, dass auf ihre Realisierung in erster Linie wegen dieses Referenzbezuges verzichtet werden konnte (vgl. Wild 2001: 2).

Die stärkste Gruppe von Ersparungsellipsen machen die Koordinationsreduktionen aus. In diesen koordinativen Verbindungen wird ein Satzelement des Vorgängersatzes als Vorfeldelement – in unseren Belegen meistens das Subjekt – erspart. Bei mehreren (referenz)identischen Satzelementen in einem komplexen Satz bzw. einer Textpassage neigen die untersuchten Mundarten zur Ersparung möglichst vieler Glieder, falls diese keine besonderen kommunikativen oder textorganisierenden Funktionen haben. So wurden im zweiten Teilsatz des Beispiels 13 nur das identische Subjekt, im dritten auch das Finitum und im vierten alle identischen Elemente eliminiert. Diese Häufung von Tilgungen kommt ebenfalls im Sprachhandlungstyp ‘Erzählen/Berichten’ häufig vor.

(13) Die Kiasche sen geroppt wuen, sen gedirrt wuen, gewäsche wuen un schee getreckelt. (Die Kirschen sind gerupft worden, sind gedörrt worden, gewaschen worden und schön getrocknet.) – Siar/Szűr (G/19)

Ein häufig erspartes Element ist das Pronomen ‘es’, meistens als Korrelat zu nachfolgendem Substantiv oder Nebensatz; aber auch in Sätzen mit neutralem Passiv erfolgt oft seine Tilgung.

Bei Rechtsversetzung des rhematischen Subjekts wird das thematische ‘es’ im Vorfeld oft nicht realisiert, so auch in den einleitenden Sätzen der im Dialekt erzählten Märchen oder Schwänke:

(14) Woan mol zwaa älten Lait, die hade sich ausgemocht, sie wean so hiiwe un driiwe schlofe in de Better. (Waren einmal zwei ältere Leute, die hatten ausgemacht, sie werden so hüben und drüben schlafen in den Betten.) – Siar/Szűr (G/46)

In den formelhaften Fügungen ‘es ist schön/schade/gut/sicher’ usw. wird meistens nicht nur das Korrelat, sondern auch das Auxiliarverb eliminiert:

(15) Is gut, ess-tr haint said ‘komme. (Ist gut, dass ihr heute seid gekommen.)

Auch: Gut, ess-tr haint said ‘komme. – Großnaarad/Nagynyárád (F/16)

‘es’ als Vorfeldelement wird auch in Sätzen mit unpersönlichem Passiv häufig getilgt, und so gelangt das Finitum in initiale Position:

(16) Is alle Ritt geschaat wuen, ess dr Hoanuff in die Heh is ‘komme, un is er geprowiat wuen. (Ist alle Ritt [oft] geschaut worden, ob der Hanf [beim Rösten] in die Höhe ist gekommen, und ist er probiert worden.) – Siar/Szûr (G/70)

Im obigen Beispiel beginnt auch der letzte Teilsatz mit einem Finitum. Diese Position kann entweder mit der Regel ‘Inversion nach und‘ oder einfach nur mit der pronominalen Form des Subjekts erklärt werden.

In Sätzen mit dem Verb ‘wissen’ in der 1. Person Singular mit negiertem Inhalt wird das Subjekt meistens nicht realisiert (17), in diesen Fällen ist auch die Tilgung der pronominalen Akkusativergänzung als Vorfeldelement möglich (18):

(17) Waaß net, wann se komme. (Weiß nicht, wann sie kommen.) – Großnaarad/Nagynyárád (W/23)

(18) – Woan’s Serwe? (Waren es Serben?)

Net. Waaß ka Mensch net. (Nein. Weiß kein Mensch nicht.) – Bawaz/Babarc (O/66)

Die oben angeführten Mitteilungssätze mit Null-Realisierung des Vorfelds stellen in den untersuchten Dialekten nur Alternativen zu ihren Formen mit besetztem Vorfeld dar. Alle genannten Beispiele mit Verberststellung können auch Äquivalente mit Verbzweitstellung haben. Es gibt bestimmte Fälle, in denen aus unterschiedlichen Gründen (s.o.) die vorfeldlose Form der Sätze bevorzugt wird. Besonders häufig kommt diese Satzstruktur bei Redewiedergaben mit Verba dicendi sowie bei narrativen Äußerungen vor, des weiteren in Fällen, wo die semantisch schwachen, meistens pronominalen Vorfeldelemente entweder erspart oder im Mittelfeld angeordnet werden.

 

Anmerkungen

1

Diese Mundarten werden in etwa 30 Dörfern zwischen Fünfkirchen/Pécs und Mohatsch/Mohács gesprochen. Untersuchungen zur Sprache, Volkskultur und Siedlungsgeschichte dieses Gebietes ließen eindeutig erkennen, dass die Mehrheit der Siedler im 18. Jahrhundert aus der Fuldaer Sprachlandschaft eingewandert ist.

2

In Klammern befindet sich das Zeichen des Informanten, d.h. der Anfangsbuchstabe seines Nachnamens sowie die laufende Nummer des Hauptsatzbelegs in dem von ihm geäußerten Text.

3

Patocka (1997: 401) betrachtet die Null-Realisierung des Vorfelds als ein Mittel der Satzverflechtung, “das ebenso anaphorischen Charakter hat wie Pronominalisierung, Gliedwiederholung etc.”

 

Literaturverzeichnis

Auer, Peter 1993: Zur Verbspitzenstellung im gesprochenen Deutsch. In: Deutsche Sprache 2,. H. 3, 193–222.

Ebert, Robert Peter 1986: Historische Syntax des Deutschen Bd. 2: 1300–1750. Bern/Frankfurt/New York.

Engel, Ulrich 1994: Syntax der deutschen Gegenwartssprache. Berlin.

Maurer, Friedrich 1927: Untersuchungen über die deutsche Verbstellung in ihrer historischen Entwicklung. Heidelberg.

Patocka, Franz 1993: Besonderheiten der Vorfeldbesetzung in der gesprochenen deutschen Sprache. In: Zagreber Germanistische Beiträge, H. 2, 179–193.

Patocka, Franz 1997: Satzgliedstellung in den bairischen Dialekten Österreichs. Wien.

Wild, Katharina 1994: Syntax der eingeleiteten Nebensätze in den „Fuldaer“ Mundarten Südungarns. Budapest.

Wild, Katharina 2001: Zur Verbstellung im Essekerischen. In: Petroviå, Velimir (Hg.): Essekerisch. Das Osijeker Deutsch. Wien. 99–108.

Begegnungen14_Wiesinger

Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 14:99–115.

PETER WIESINGER

Die sprachpolitische Positionierung der deutschen Sprache
und des DaF/DaZ-Unterrichts in der Welt der Mehrsprachigkeit

 

Einleitung

Wenn man das mehrsprachige Europa mit seinen romanischen, germanischen, slawischen, baltischen und finno-ugrischen Sprachen näher betrachtet, so nimmt das Deutsche eine zentrale Stellung ein: seiner Lage nach befindet sich das Deutsche in der Mitte Europas. Zugleich bildet es in Europa die größte Sprachgemeinschaft mit rund 95 Millionen Sprechern. Das Deutsche ist in 3 Staaten die Staatssprache: in Deutschland, Österreich und dem kleinen Liechtenstein. Es gilt ferner neben anderen Sprachen in Teilgebieten von Belgien, in Luxemburg, sehr eingeschränkt in Lothringen und Elsass in Frankreich, im größten Teil der Schweiz und in Südtirol in Italien. Ferner gibt es bodenständige deutschsprachige Minderheiten als Sprachinseln in östlichen mitteleuropäischen Ländern und da besonders in Ungarn und in Rumänien.

Hinsichtlich einer sprachpolitischen Betrachtung des Deutschen und seiner Vermittlung im Fremdsprachenunterricht ist vorwegzunehmen, dass es dabei nur um die Geltung und Positionierung der Standardsprache als Realisierung der Schriftsprache gehen kann. Sie bildet auch den Gegenstand des Fremdsprachenunterrichts. In dieser Hinsicht wird teilweise auch die Bezeichnung Hochsprache verwendet. Ausgeklammert bleiben müssen daher weitgehend die Dialekte und die Umgangssprachen, obwohl sie als Formen der Alltagssprache in großen Gebieten des deutschen Sprachraums nach wie vor ihren Platz haben und als solche nicht ohne Einfluss auf die Standard- und Schriftsprache sind.

Im Folgenden näher zu behandeln sind 3 Fragenkomplexe:

1. Wie ist die deutsche Schrift- und Standardsprache, die sich in erster Linie auf Deutschland, Österreich und die Schweiz verteilt, zu beurteilen, und wie gestalten sich die verbindlichen Normen?

2. Welche Position nimmt die deutsche Sprache als Amtssprache innerhalb der Europäischen Union ein? Welche Rolle kommt ihr als Sprache der Wissenschaft und in der Wirtschaft zu? Inwieweit ist und kann das Deutsche als Großsprache und auf Grund seiner zentralen Lage in Mitteleuropa eine internationale Verkehrssprache gegenüber den kleineren Nachbarsprachen bilden?

3. Bezüglich des Unterrichts von Deutsch als Fremdsprache (DaF) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist auf Grund der beiden vorhergehenden Fragenkomplexe zu fragen nach den angestrebten Zielen, nach den zu unterrichtenden Sprachnormen und den weiteren Unterrichtsaufgaben.

 

1. Die Beurteilung der deutschen Schrift- und Standardsprache

In der germanistischen Sprachwissenschaft Deutschlands, Österreichs und der Schweiz hat sich in den letzten 15 Jahren das Verständnis der deutschen Schrift- und Standardsprache gegenüber früher entscheidend gewandelt. Es muss aber leider auch festgestellt werden, dass der wissenschaftliche Wandel im öffentlichen Bewusstsein vor allem in Deutschland noch wenig Fuß gefasst und sich von daher auch noch nicht allgemein im Fremdsprachenunterricht etabliert hat. Beides muss besonders aus der Sicht Österreichs und der Schweiz beklagt und eingemahnt werden. Denn es gibt in beiden Ländern nicht nur zusammen rund 12 Millionen deutsche Sprecher, sondern auch eigenständige Kulturen und vor allem auch Literaturen, die mit den Verhältnissen in Deutschland weder gleichgesetzt noch diesen untergeordnet werden können. Wie aber verhält es sich mit der Beurteilung der deutschen Sprache dieser Länder im Verhältnis zu Deutschland?1

Das bis um 1985 allgemein geltende Modell der deutschen Sprache war ein unizentrisches. Vor allem der deutsche Germanist Hugo Moser hat es vertreten.2 Im Anschluss an das politische Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, wie es seit der Ära Konrad Adenauers galt, sah man im Deutschen der Bundesrepublik die verbindliche Hauptvarietät und in der nicht zu leugnenden, aber politisch von der Bundesrepublik nicht anerkannten Deutschen Demokratischen Republik eine Nebenvarietät. Obwohl sich Hugo Moser seit den 60er Jahren um die Erfassung der Eigenheiten der deutschen Sprache in den westlichen und südlichen Randgebieten von Belgien bis Österreich bemühte,3 betrachtete er die sprachlichen Besonderheiten vor allem Österreichs und der Schweiz zwar als gültige Erscheinungen dieser Länder, sprach ihnen aber quasi als Randdeutsch die Verbindlichkeit für die Norm der deutschen Schriftsprache ab. Gegenüber diesem gestuften alleinigen Normanspruch für die beiden deutschen Staaten folgte der westdeutsche Mannheimer Rechtschreib-Duden als allgemein verbindliches orthographisches Regelwerk jedoch der Praxis. Schon in der Vorkriegszeit hatte er österreichische und Schweizer Eigenheiten verzeichnet und nahm seit 1969 vor allem weitere österreichische Spracheigenheiten auf,4 nachdem das Mannheimer Bibliographische Institut das erstmals 1969 erschienene Nachschlagewerk Wie sagt man in Österreich? als Wörterbuch der österreichischen Besonderheiten von Jakob Ebner initiiert hatte.5 Auch der ostdeutsche Leipziger Rechtschreib-Duden, der in seinen Bedeutungsangaben bei gesellschaftspolitischen Termini der kommunistisch-marxistischen Ideologie folgte, nahm ebenfalls Austriazismen, doch in geringerem Umfang als das Mannheimer Werk auf.6

Diese dennoch herrschende unizentrische Auffassung einer in erster Linie in der Bundesrepublik Deutschland geltenden und allgemein verbindlichen deutschen Sprachnorm änderte sich nun ab 1984. Damals brachte der australische Germanist österreichischer Abstammung Michael Clyne sein Buch Language and Society in the German-Speaking Countries heraus.7 Es wurde durch eine Diskussion über die Beurteilung der deutschen Sprache am Internationalen Deutschlehrer-Kongress 1986 in Bern, an der germanistische Sprachwissenschaftler aus den vier deutschsprachigen Staaten teilnahmen, rasch bekannt.8 Clyne vertritt darin ein plurizentrisches Modell. Danach bildet die in allen deutschsprachigen Ländern geltende deutsche Sprache als Schrift- und Standardsprache keine Einheitssprache. Vielmehr gibt es nationale Varietäten, indem die einzelnen Länder jeweils ein Sprachzentrum bilden. Die einzelnen nationalen Varietäten aber sind hinsichtlich der Norm gleichwertig, und keine dieser Varietäten kann für sich beanspruchen, die alleinige, allseits verbindliche Norm darzustellen.

Obwohl die Deutsche Demokratische Republik in diesem Sinn 1987 eine Darstellung der ihr eigenen Sprachformen herausbrachte,9 endete ihre Existenz bereits 1989 und 1991 erfolgte die deutsche Wiedervereinigung. Damit fanden die kommunistisch-marxistische Begriffsinterpretation, der entsprechende politische Wortschatz und ein Großteil des neu entstandenen Sachwortschatzes ein rasches Ende. Clyne reduzierte daher in der Neufassung seines Buches von 1995 als The German language in a changing Europe die Anzahl der nationalen Varietäten.10 In der Schweiz fanden die von Clyne aufgerollten Fragen wenig Echo, zumal dort eine mediale Diglossie gilt. Sie besteht darin, dass die mündliche Kommunikation in fast allen Situationen im Dialekt erfolgt, während die deutsche Schriftsprache in erster Linie ein schriftliches Medium ist und das, wie man sagt, Schweizer Hochdeutsch nur sehr geringe, eingeschränkte mündliche Anwendung findet. Dieselben Verhältnisse herrschen auch im benachbarten Liechtenstein.11 Dagegen entwickelte sich in Österreich innerhalb der germanistischen Sprachwissenschaft eine sehr lebhafte Diskussion, die schließlich zu drei Modellen führte.12 Ich will hier auf diese Diskussion im Einzelnen nicht näher eingehen und dazu nur Folgendes sagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Wiedererrichtung Österreichs in der Zweiten Republik als souveräner Staat nach der vorübergehenden Auflösung Österreichs und seiner Integrierung in das nationalsozialistische Deutsche Reich von 1938–1945 wurde von der politischen Führung des Landes in deutlicher ideologischer Abgrenzung gegenüber Deutschland zielstrebig ein österreichisches Nationalbewusstsein entwickelt.13 Dabei spielte auch die Sprache eine Rolle, die seit 1951 im Österreichischen Wörterbuch für schulische und öffentliche Zwecke in ihren Grundzügen kodifiziert wurde und besonders die schrift- und standardsprachlichen Austriazismen festhielt.14 Heute versteht sich die Bevölkerung zu über 90 Prozent als eine eigenständige österreichische Nation. Zwar ist die deutsche Sprache seit 1920 in der österreichischen Verfassung als Staatssprache festgehalten, aber nach Umfragen von 1986 und 1991 empfindet gut die Hälfte die deutsche Sprache in Österreich als eigene Form.15

Die gebietsweisen Unterschiede der deutschen Schrift- und Standardsprache sind nicht zu leugnen. Der Großteil der Varianten deckt sich aber nicht mit den einzelnen Staatsgebieten. Es sind diesbezüglich nur die amtssprachlichen Bezeichnungen und ein Teil verkehrssprachlicher Ausdrücke. Von diskreten nationalen Varietäten als jeweilige Einheit von Sprache, Staatsgebiet und Nation im Sinne von Clyne kann sicher nicht die Rede sein.16 Andererseits ist aufs Ganze nicht zu leugnen, dass es trotz grenzüberschreitender und grenzunterschreitender sprachlicher Spezifika ein durchschnittliches charakteristisches Sprachgepräge in den einzelnen Ländern gibt. Man kann daher in Bezug auf das österreichische Deutsch sagen, dass es durch die Summe der Eigenheiten entsteht und dass sich die Varietäten durch die Varianten als differentia specifica konstituieren. Varianten aber gibt es auf allen sprachlichen Ebenen, der phonetisch-phonologischen, der morphologischen, der syntaktischen und der lexikalisch-semantischen Ebene. Ebenso bestehen auch gebietsweise pragmatische Unterschiede. Diese durch Varianten entstehenden Varietäten müssen zwar in ihren gebietsweisen Verbreitungen anerkannt werden, gefährden aber durch ihre relativ geringe Zahl nicht die Verbindlichkeit einer gemeinsamen deutschen Schrift- und Standardsprache in allen deutschsprachigen Gebieten. Auf dem Gebiet des Wortschatzes lassen sich die Varianten am leichtesten feststellen. Jakob Ebner verzeichnet in der 3. Auflage seiner Austriazismensammlung von 1998 nach eigenen Angaben rund 7.000 Ausdrücke.17 Gemessen am durchschnittlichen deutschen Wortbestand, wie ihn das Große Duden-Wörterbuch und das Wörterbuch von Brockhaus-Wahrig mit über 220.000 Einträgen verzeichnen,18 machen die österreichischen lexikalisch-semantischen Eigenheiten rund 3 Prozent aus. Anders ausgedrückt heißt das, dass auf einen Text von 100 Wörtern durchschnittlich 3 Austriazismen entfallen. Zwar hängt das tatsächliche Vorkommen wegen der unterschiedlichen Verteilungen der Austriazismen auf einzelne Sachgebiete von der jeweiligen Textsorte und ihrem Inhalt ab,19 aber die grundlegende wechselseitige Verständlichkeit bleibt erhalten.

Unser erster Fragenkomplex nach der Gestaltung der in den deutschsprachigen Ländern verbindlichen deutschen Schrift- und Standardsprache ergibt also hinsichtlich der Norm als Resultat: die deutsche Schrift- und Standardsprache ist keine Einheitssprache, sondern verfügt über Varianten, die Varietäten konstituieren. Sie sind bezüglich der drei Hauptländer Deutschland, Österreich und Schweiz zwar keine streng gegeneinander abgegrenzten nationalen Varietäten, weil es gebietsweise Unterschiede auf Grund der verschiedenen grenzüber- und grenzunterschreitenden Verbreitung der Varianten gibt. Aber diese in den einzelnen Gebieten gebrauchten Varianten müssen hinsichtlich ihrer Gültigkeit sehr wohl anerkannt werden und bilden Bestandteile der Norm. Der gebietsweise und besonders länderweise Gebrauch der durch die Varianten entstehenden Varietäten ist als gleichwertig anzuerkennen. Somit ist das Deutsche in Deutschland und da weder das Norddeutsche noch das Süddeutsche und ebenso wenig das Deutsche in Österreich und das Schweizer Hochdeutsch besser oder schlechter, sondern wir haben es in normativer Hinsicht mit gleichwertigen, etwas unterschiedlichen Ausformungen der deutschen Schrift- und Standardsprache als Varietäten zu tun.

Abgesehen von der österreichischen Forderung nach Anerkennung seiner Varietät, die sich in dem 1951 geschaffenen und seit 1979 weiterentwickelten Österreichischen Wörterbuch niederschlägt und 1994 in den bei den Beitrittsverhandlungen Österreichs zur EU anerkannten 22 österreichischen Lebensmittelbezeichnungen Ausdruck fand,20 macht sich in den deutschsprachigen Ländern aber auch zunehmend eine Lockerung des sprachlichen Normbewusstseins und eine Destabilisierung hochsprachlicher Normen bemerkbar. Nicht nur, dass in der Sprachwissenschaft der frühere Begriff Hochsprache durch Standardsprache ersetzt wurde, zeigt sich im ober- und mitteldeutschen Gebiet mit Dialekten deren Einwirkung auf den standardsprachlichen Gebrauch. Zwar sind die lokalen Basisdialekte bei der jüngeren Generation zugunsten regionaler Formen rückläufig, aber die regionalen Umgangssprachen mit dialektal beeinflusstem Lautinventar und bodenständigem mündlichem Wortschatz bilden zunehmend die neue Form der Standardsprache, während früher eine stärkere Orientierung an der Schriftsprache üblich war.21

 

2. Die europäische und internationale Positionierung der deutschen Sprache

Europa befindet sich heute auf dem Weg der Integration in die Europäische Union (EU) als eine wirtschaftliche und politische Staatengemeinschaft. In Bezug auf die deutschsprachigen Länder gehörte die Bundesrepublik Deutschland seit den Vorgängerorganisationen, nämlich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Frankreich zu den Gründungsmitgliedern. Österreich stand zunächst auf der Seite der Gegenorganisation, der Europäischen Freihandelsorganisation (EFTA), die sich inzwischen aufgelöst hat. Mit Schweden und Finnland ist Österreich 1995 der EU beigetreten, während die Schweiz als weiteres deutschsprachiges Land außerhalb der EU steht. Durch die deutsche Wiedervereinigung von 1991 und den Beitritt Österreichs gehören nunmehr rund 90 Millionen Deutschsprachige der EU an, so dass Deutsch hinsichtlich der Muttersprache die erste Stelle innerhalb der Sprachen der EU einnimmt. Dieser Spitzenstellung der deutschen Sprache nach der Anzahl ihrer Sprecher entspricht aber nicht die Positionierung des Deutschen als Amtssprache der EU. Vielmehr sind auf Grund der anfänglichen Verhältnisse die Amtssprachen der EU in ihren Institutionen weiterhin Englisch und Französisch. Zwar erkennt die EU durchaus die europäische Sprachenvielfalt an und bietet Übersetzungen ihrer Schriftsätze an, beschränkt sich aber in der Praxis weitestgehend eben auf Englisch und Französisch und räumt dann auf Grund des halbjährigen Wechsels im Ratsvorsitz vorübergehend der Sprache des den Ratsvorsitz stellenden Landes eine Position ein. Deutschland hat gegen diese den demokratischen Grundsätzen widersprechende Vorgangsweise erst seit 1998 Einspruch erhoben, als die langjährige CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl mit ihrer uneingeschränkten Anerkennung französischer Vorgaben durch die SPD/Grüne-Regierung unter Gerhard Schröder abgelöst wurde und sich die bisherige Achse Paris – Berlin zu lockern begann. Die deutsche Forderung, die deutsche Sprache neben Englisch und Französisch bei EU-Treffen als weitere Verhandlungssprache zuzulassen, war 1998 Finnland als Land des Ratsvorsitzes nicht bereit anzuerkennen, worauf Deutschland verschiedene EU-Treffen boykottierte. Die damalige, von den Sozialdemokraten angeführte österreichische Regierung schloss sich den Protesten Deutschlands an, und selbst Frankreich unterstützte die deutschen Sprachforderungen. Das rief damals den Unwillen Italiens und Spaniens auf den Plan, so dass Finnland schließlich den Kompromiss fand, sechs Sprachen, nämlich neben Englisch, Französisch und Finnisch auch Deutsch, Italienisch und Spanisch zuzulassen, was auf die Dauer keine Lösung war. Als 1999 Österreich Ratsvorsitzender war, beruhigte sich die Lage, da ja vorübergehend Deutsch als Amtssprache zugelassen war. Wegen der Sanktionen, die von der EU von Februar bis September 2000 gegen die neue, aus Volkspartei und Freiheitlicher Partei (ÖVP/FPÖ) gebildete österreichische Regierung verhängt wurden, verzichtete Österreich auf die mit Deutschland gemeinsamen Boykottmaßnahmen. Es schließt sich diesen auch jetzt unter dem schwedischen Ratsvorsitz nicht an, während Deutschland seine Maßnahmen auf der unteren Ebene fortsetzt, ohne allerdings damit größeres Echo zu erzielen.

Der 10. Internationale Germanistenkongress hat im September 2000 in Wien eine diesbezügliche Resolution zur Verwendung von Deutsch als weiterer Arbeitssprache in der EU gefasst und diese an die deutsche und die österreichische Regierung sowie an den Vorsitzenden der EU gesandt. Sie wurde zwar überall positiv aufgenommen, ohne dass sich jedoch in der Praxis Änderungen abzeichnen würden. Leider war das Presse-Echo auf die germanistische Aktion sehr gering, obwohl die österreichische und die deutsche Presseagentur die Meldung brachten. Ähnlich gering war leider auch der Erfolg der zweiten, an die Wirtschaftsinstitutionen in Deutschland und Österreich gerichteten Resolution, im internationalen Wirtschaftsverkehr dieser deutschsprachigen Länder Deutschkenntnisse als Qualitätsmerkmal anzuerkennen.22

Was die heutige Positionierung des Deutschen als Sprache der Wissenschaft und der Wirtschaft betrifft, so hat Ulrich Ammon am Ende der 80er Jahre umfängliche Recherchen durchgeführt und auch die Entwicklungstendenzen seit den 60er Jahren beobachtet.23 An der ungünstigen Lage hat sich auch in den 90er Jahren nichts geändert.

Als Sprache der Wissenschaften dominiert, mit je nach Fachbereich unterschiedlicher Stärke, das Englische. Es beherrscht vor allem die internationalen naturwissenschaftlichen Publikationen der Technik und der Medizin, der Psychologie sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Hier liegt das Deutsche meist am 3. oder 4. Platz nach Englisch und Russisch in Konkurrenz mit dem Japanischen. Dabei ist das Englische mit einem hohen Prozentsatz zwischen rund 65 und 85 Prozent vertreten, während das Deutsche in großem Abstand bloß über den geringen Anteil von 2 bis 6 Prozent verfügt. In der Wirtschaft liegen die Anteile von Deutsch wesentlich höher, besonders in Europa dient Deutsch als Verhandlungs- und vielfach auch als schriftliche Vertragssprache neben Englisch und Französisch. Es wird also vor allem in den Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie in der Medizin und Psychologie auch von den deutschsprachigen Wissenschaftlern vorwiegend in Englisch publiziert, wie auf diesen Gebieten auch in den deutschsprachigen Ländern das Englische vorwiegend die Sprache internationaler Fachtagungen ist. Zu Recht wird daher zunehmend beklagt, dass die deutsche Wissenschaftssprache dieser Bereiche zu verkümmern droht, weil keine mit den sachlichen Weiterentwicklungen Schritt haltende deutsche fachsprachliche Weiterentwicklung erfolgt und vielfach neu geprägte englische Terminologien ins Deutsche übernommen werden.

Anders liegen die Verhältnisse in den Geisteswissenschaften. Hier werden trotz Internationalität der Forschung die landessprachlichen Philologien wie Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slawistik usw. in erster Linie in den betreffenden Ländern betrieben und das in den entsprechenden Landessprachen. Hingegen wird in Zeitschriften- und Buchpublikationen des deutschen Sprachraums auch in der Anglistik, Romanistik und Slawistik weitestgehend das Deutsche bevorzugt. Unterschiedlich verhält sich hier die Auslandsgermanistik. So wird in West- und Südeuropa und in Amerika vielfach die jeweilige Landessprache verwendet, so dass z. B. in Frankreich ein Großteil germanistischer Publikationen auf Französisch und in Amerika auf Englisch erscheint. Dagegen wählt das östliche und südöstliche Mitteleuropa und Nordeuropa meist die deutsche Sprache, um, wie auch teilweise die japanische Germanistik, der Gefahr zu entgehen, bloß von den Fachangehörigen des eigenen Landes gelesen und rezipiert zu werden. Auch die landesbezogenen Fächer Geschichte, Geographie, Kunst- und Musikwissenschaft verfahren hauptsächlich in einer der Germanistik vergleichbaren Weise. Dadurch wahrt sich das Deutsche in den Geisteswissenschaften vor allem im deutschsprachigen Raum einen sehr guten und auch im internationalen Vergleich noch einen respektablen Platz und entwickelt auch seine jeweiligen Fachsprachen weiter.

Über den unterschiedlichen Gebrauch des Deutschen als Sprache des Wirtschaftsverkehrs und der Wissenschaften hinaus ist aber auch die Frage zu stellen, inwieweit das Deutsche auf Grund seiner zentralen geographischen Lage und der größten Anzahl seiner muttersprachlichen Angehörigen gegenüber den kleineren Nachbarsprachen heute und in Zukunft eine mitteleuropäische Verkehrssprache bilden kann.

Hier muss zunächst ein wenig geschichtlich ausgeholt werden. Bis 1918 bestand im südlichen und südöstlichen Mitteleuropa die habsburgische Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren Kronländern, die sich über Böhmen und Mähren bis Galizien und die Bukowina in den Nordosten, bis in den zu Ungarn gehörenden Karpatenbogen nach Siebenbürgen in den Osten, über Kroatien bis Bosnien und in die Herzegowina in den Südosten und bis an den Gardasee und bis an die Adria bei Triest in den oberitalienischen Raum nach Süden erstreckte. Die nationalen Verselbständigungsbestrebungen der nach ihren Sprachen hier vereinigten 11 Nationalitäten (Deutsche, Tschechen, Polen, Ruthenen, Slowaken, Ungarn, Rumänen, Slowenen, Kroaten, Serben, Italiener) brachten mit dem Ende des Ersten Weltkrieges den Zerfall der habsburgischen Ländervereinigung und die Errichtung neuer Nationalstaaten, wenngleich nicht jede einstige Nationalität einen eigenen Staat mit der Übereinstimmung von Staats- und Sprachbereich erhielt. Trotz der Anerkennung der Nationalitätensprachen in der Monarchie fungierte in diesem Großraum das Deutsche, ausgehend von Wien als der Reichshauptstadt und dem Sitz des Kaisers, als mündliche und zum Teil auch schriftliche Verkehrssprache, und dies vor allem in der Verwaltung und als Sprache des Militärs. Eine solche Koinefunktion hatte das Deutsche bis 1918 auch in den fremdsprachigen Gebieten des 1871 errichteten Deutschen Reiches, nämlich Elsass-Lothringen im Südwesten, in Nordschleswig (dem heutigen südlichen Dänemark) im Norden und in Oberschlesien, Posen und Teilen von West- und Ostpreußen im Osten. Darüber hinaus gab es deutsche Beziehungen besonders in Dänemark und Finnland in Skandinavien und in den baltischen Ländern mit der baltendeutschen Bevölkerung. Trotz der nationalen Verselbständigungsbestrebungen in der zweiten Hälfte des 19. und am beginnenden 20. Jahrhundert blieb in diesem einstigen östlichen und südöstlichen Großraum über die politischen und territorialen Neuordnungen Mittel-, Ost- und Südosteuropas nach dem Ersten Weltkrieg hinaus, der nicht nur den Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, sondern auch eine Verkleinerung des Deutschen Reiches besonders um Elsass-Lothringen und Posen mit sich brachte, die Koinefunktion des Deutschen vor allem in den mobilen Teilen der fremdsprachigen Bevölkerung fortbestehen. Sie wurde erst durch den Nationalsozialismus und dessen sowohl gegen den Osten wie den Westen gerichteten Aggressionen während des Zweiten Weltkrieges in der Zeit von 1933–1945 schwer beeinträchtigt, indem sich allseits eine Abneigung gegen alles Deutsche und da auch gegen die deutsche Sprache einstellte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt zwar Österreich wieder seine 1938 verlorene Souveränität, aber der deutsche Sprachraum wurde durch die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei und die Zuweisung der deutschen Ostgebiete von Schlesien, Pommern und Ostpreußen östlich von Lausitzer Neiße und Oder an Polen stark verkleinert. Die politische Teilung Deutschlands in die westliche Bundesrepublik und die östliche Deutsche Demokratische Republik, wie überhaupt die Spaltung Europas in eine westliche und eine unter dem politischen Einfluss der Sowjetunion stehende kommunistisch-marxistische östliche mitteleuropäische Hälfte, unterband durch den Eisernen Vorhang die Kontakte der Bevölkerung. Obwohl in allen östlichen Ländern unter sowjetischem Druck Russischunterricht obligatorisch eingeführt wurde und die Politik in allen Bereichen eine östliche Ausrichtung auf die Sowjetunion anstrebte, kam es mit der allmählichen Lockerung doch wieder zum Interesse an der deutschen Sprache. So bemühte sich die Bevölkerung in den an den deutschen Sprachraum angrenzenden Ländern um den Empfang österreichischer und bundesdeutscher Radio- und dann Fernsehsendungen, insbesondere aber um den Nachrichtenempfang. Auch der Blick auf das westliche deutsche Wirtschaftswunder regte das Interesse an der deutschen Sprache an, besonders als es in Ungarn und Jugoslawien wieder möglich wurde, nach Österreich und auch nach Deutschland zu reisen und vor allem dort als Gastarbeiter tätig zu werden sowie Wirtschaftseinkäufe zu tätigen. So kam, wenn auch in bescheidenem Umfang wieder Deutschunterricht in Schulen und Fremdsprachinstituten auf. Ihn förderte vor allem an den Universitäten die DDR durch Lektoren und Lehrwerke. Als schließlich 1989 in allen östlichen Ländern der politische Umbruch erfolgte und die Sowjetunion zerfiel, begann sich nicht nur die Politik dem Westen zuzuwenden, sondern endete auch der Russischunterricht, und an seine Stelle trat bei großem Zuspruch ein umfänglicher Deutschunterricht. Freilich ist seither die anfängliche Begeisterung zurückgegangen und heute dominiert überall das Englische, doch besteht weiterhin großes Interesse am Erlernen des Deutschen, und das meist aus wirtschaftlichen, aber auch aus praktischen Gründen. Nicht nur dass Deutschland und Österreich wirtschaftlich anziehend sind, ist der deutsche Sprachraum auch der nächstgelegene große Sprachraum für die angrenzenden östlichen Nachbarländer Slowenien, Ungarn, Slowakei, Tschechien und Polen und darüber hinaus im Südosten besonders für Kroatien und Rumänien und damit der nächstgelegene westliche sprachliche Kontaktraum. Obwohl besonders in den deutschsprachigen Grenzgebieten Deutschlands und Österreichs, wenn auch in bloß bescheidenem Umfang Unterricht in den jeweiligen Nachbarsprachen angeboten wird und dessen Intensivierung wünschenswert ist, könnte das Deutsche als Großsprache sowohl im Hinblick auf seine zentrale Lage als auch die Zahl seiner muttersprachlichen Angehörigen sowie angesichts der historischen kulturellen Verbindungen, die besonders von Österreich immer wieder betont werden, besonders in einer erweiterten Europäischen Union erneut eine verkehrssprachliche Koine der mobilen Bevölkerung bilden. Das gilt auch für die an Deutschland im Westen angrenzenden Gebiete besonders von Ostfrankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden, wenn dort auch das Interesse an Deutsch und seine Beherrschung recht unterschiedlich sind und vor allem Luxemburg durch die Erhebung des Lëtzebuërgeschen zu seiner neuen Nationalsprache das Französische erklärte und besonders das Deutsche zurückdrängt. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass in Südtirol als Teil Italiens seit 1918/19 sich heute die deutsch-italienische Zweisprachigkeit vor allem bei der muttersprachlich deutschen, weniger bei der italienischen Bevölkerung durchgesetzt hat, wenngleich die sprachpolitische Lage trotz der gesetzlichen Sprachbestimmungen und ihrer derzeitigen Umsetzung eine fragile ist.

Um weder eine falsche Euphorie von Germanisten und Deutschlehrern noch unbeabsichtigte sprachimperialistische Ansprüche für das Deutsche aufkommen zu lassen, sei kurz auf die Lage des Deutschunterrichts und damit auch auf die durchschnittlichen Deutschkenntnisse in den einzelnen europäischen Ländern als Voraussetzung für die Möglichkeit von Deutsch als einer mitteleuropäischen Verkehrssprache eingegangen. Darüber informiert jüngst eine vom Institut für deutsche Sprache in Mannheim auf Grund von Expertenberichten zusammengestellte Broschüre.24 Wie schon gesagt, dominiert heute in allen Ländern im Fremdsprachenunterricht das Englische. Das hängt nicht nur mit seiner globalen internationalen Rolle zusammen, sondern es wird dort, wo den Schülern bzw. den Eltern die freie Wahl der Fremdsprache überlassen ist, Englisch besonders gegenüber Deutsch und Französisch als die in grammatikalischer Hinsicht wesentlich leichter erlernbare Fremdsprache und damit auch bezüglich des schulischen Erfolges einfachere bevorzugt. In den südeuropäischen Ländern Portugal, Spanien und Italien spielt Deutsch als 3. Fremdsprache nach Englisch und Französisch nur eine geringe Rolle. Ähnliches gilt für die westeuropäischen Länder Irland und England, wo der Deutschunterricht nach Französisch und zum Teil auch nach Spanisch stark rückläufig ist. Auch in den Niederlanden besteht geringes Interesse am Deutschunterricht. In Frankreich steht Deutsch nach Englisch und Spanisch an 3. Stelle, doch hat Deutsch in Ostfrankreich als der Nachbarregion zu Deutschland höhere Anteile. In den skandinavischen Ländern behauptet Deutsch, obwohl es im Fremdsprachenunterricht den Status eines Wahlfaches hat, in Dänemark und Norwegen seine traditionelle Position als zweite Fremdsprache. Da in Finnland Schwedisch zweite Landessprache ist und das Land im Osten nicht nur an Russland grenzt, sondern auch geschichtliche Zusammenhänge mit Russland bestehen, teilt sich das Fremdspracheninteresse, vom dominierenden Englisch abgesehen, auf, so dass Deutsch als zweite oder dritte Fremdsprache neben Französisch oder Russisch gewählt wird. Über eine relativ gute Position verfügt dagegen Deutsch neben Englisch in den östlichen mitteleuropäischen Staaten von Polen bis Kroatien, nur in Rumänien wird in Fortführung einer alten Tradition auch noch viel Französisch gelernt. Um einen ungefähren Zahlenvergleich zwischen dem „westlichen” und dem „östlichen” Verhalten gegenüber Deutsch zu geben, seien die durchschnittlichen Anteile des schulischen Deutschunterrichts in Italien und in Polen des Jahres 1995/96 einander gegenübergestellt. Während in Italien einschließlich Südtirols insgesamt rund 196.000 Schüler Deutsch lernen, sind es in Polen rund 2.330.000, was bezüglich der Gesamtzahl des jeweiligen Fremdsprachenunterrichts 6 Prozent in Italien und gegen 20 Prozent in Polen ausmacht,25 so dass der Deutschunterricht im „östlichen” Mitteleuropa rund dreimal höher liegt als sonst wo. So hofft Eugen Tomiczek aus polnischer Sicht auch: „Neben Englisch als internationaler Sprache hat Deutsch eine gute Chance, in naher Zukunft zu einer euroregionalen Sprache zu werden”.26

 

3. Die sprachlichen Grundlagen im DaF/DaZ Unterricht

Da eine lebende Sprache kein abstraktes Gebilde ist, sondern das Kommunikationsmittel einer Sprachgemeinschaft bildet, muss auch das Erlernen einer lebenden Fremdsprache vom aktuellen Sprachzustand im Mutterland ausgehen. Wenn im Fremdsprachunterricht selbstverständlich die Schrift- und Standardsprache zugrunde gelegt wird – die mündlichen Dialekt- und Umgangssprachen müssen, wie gesagt, hier fernbleiben –, so haben die anfänglichen Erläuterungen gezeigt, dass die deutsche Schrift- und Standardsprache nicht als Einheitssprache aufzufassen ist und es daher auch keine einzige und ausschließlich verbindliche Norm gibt. Vielmehr weist die deutsche Schrift- und Standardsprache auf allen strukturellen Ebenen und in der Pragmatik Varianten auf, wodurch sich auf Grund der unterschiedlichen Gültigkeit und Verbreitung dieser Varianten Varietäten konstituieren. Die sprachliche Verschiedenheit wird im mündlichen Bereich auch allseits in Form landschaftlich verschiedener Intonationen und Lautbildungen wahrgenommen. Auf der schriftlichen Ebene lässt sie sich, wie gesagt, anhand des Wortschatzes auch anteilsmäßig überprüfen.

Für den Fremdsprachenunterricht bedeutet dies, dass zwar von einem weithin übereinstimmenden deutschen Grundbestand ausgegangen werden kann, dass aber sehr wohl die Varianten aller sprachlichen Ebenen in Form der räumlich geltenden Varietäten einbezogen werden müssen, um keine abstrakte Sprache zu vermitteln, sondern auf dem Boden der Realität zu bleiben. Hier liegt ein grundsätzliches Problem des Fremdsprachenunterrichts, denn dieser trägt leider vielfach den realen Verhältnissen nicht genügend Rechnung und hält sich weitgehend an nicht existente, idealisierte, abstrakte Vorgaben. Auch die verschiedenen Lehrbücher für den Fremdsprachenunterricht sind hinsichtlich des Varietätenzustandes der zu vermittelnden deutschen Schrift- und Standardsprache leider vielfach mangelhaft, indem sie diesen meist übergehen oder neuerdings vereinzelt lediglich als Problem kurz ansprechen, ohne daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.27 Damit aber stellt sich die Frage, welches Deutsch bzw. welche Varietät der deutschen Schrift- und Standardsprache denn mündlich und schriftlich im Unterricht von Deutsch als Fremdsprache bzw. Deutsch als Zweitsprache vermittelt werden soll?

Da das Erlernen einer Fremdsprache im allgemeinen mit dem Ziel erfolgt, im jeweiligen Land mit der Bevölkerung sprachlich kommunizieren zu können, ist es sinnvoll, den Deutschunterricht auf jener Varietät der deutschen Schrift- und Standardsprache aufzubauen, die in jenem Bereich gilt, mit dem die meisten Kontakte erfolgen. Das ist im Allgemeinen der nächstgelegene binnenländische Raum. Für Ungarn, Slowenien, Kroatien und die Slowakei etwa ist dies Österreich, für den größten Teil Polens von Schlesien bis zur Ostsee Mittel- und Norddeutschland. Es empfiehlt sich daher, von der jeweiligen Kontaktvarietät des Deutschen auszugehen, was von Anfang an im mündlichen Bereich von besonderer Bedeutung für die Intonation und die Aussprache ist. Obwohl man zunächst den einheitlichen Grundbestand des Deutschen in Grammatik und Wortschatz erarbeiten wird, sollten jedoch auch die gebietsweisen Varianten der einzelnen sprachlichen Ebenen stets im Auge behalten und allmählich in den Unterricht einbezogen werden. Das kann zunehmend in Verbindung mit Texten und Übungen geschehen, die sich auf die einzelnen deutschsprachigen Länder und Gebiete beziehen. Hinsichtlich der Aussprache ist es auf der phonetischen Ebene empfehlenswert, das Lautverhalten der deutschen Kontaktvarietät mit dem eigenen Lautinventar soweit wie möglich in Verbindung zu bringen. So ist es in Österreich, der Schweiz und in Süddeutschland üblich, die anlautenden und intersonoren Plosive b, d, g und den Frikativ s etwa in beben, Degen, gegen, sausen stimmlos zu sprechen.28 Auf Stimmhaftigkeit zu insistieren, wie sie die Aussprachewörterbücher und die phonetischen Beschreibungen des Deutschen angeben,29 ist deshalb nicht sinnvoll, vor allem dann nicht, wenn das eigene Lautinventar ebenfalls nur stimmlose Konsonanten kennt wie z. B. das Italienische. Man wird aber die Stimmhaftigkeit durchaus gelten lassen, wenn sie mit dem eigenen Lautinventar übereinstimmt, wie etwa im Slowenischen oder Kroatischen. Ebenso wenig ist es sinnvoll, für das Italienische und alle slawischen Sprachen angesichts von deren alveolarem Zungenspitzen-r im Deutschunterricht ein angeblich „deutsches” uvulares Zäpfchen-r zu verlangen und mühevoll zu erlernen, denn ein Großteil des oberdeutschen Raumes von Österreich, der Schweiz und Süddeutschland sprechen Zungenspitzen-r, das früher sogar für die Hochlautung der Bühnenaussprache allein zulässig war. Was die Wortakzente betrifft, so sollte ebenfalls nach der Kontaktvarietät verfahren, doch zugleich auch die anderen Varianten zur Kenntnis gebracht werden. So heißt es z. B. in Österreich und weitgehend in Süddeutschland mit Endbetonung Kaffée, während anfangsbetontes Káffee mittel- und norddeutsch ist. Auch bei grammatikalischen Unterschieden wie der Vergangenheitsbildung mit sein oder haben bei den Bewegungsverben legen, sitzen, stehen wird man mit oberdeutschem er ist gelegen gegenüber mittel- und norddeutschem er hat gelegen so verfahren. Die Variation im Wortschatz wird sich nicht nur anhand von Lektüretexten zunehmend einstellen, sondern sollte gezielt auf einer bereits höheren Lernstufe besonders im Zusammenhang mit dem Landeskundeunterricht bewusst gemacht und ausgebaut werden. Im Landeskundeunterricht aber sollte ebenfalls von den Verhältnissen im Kontaktland ausgegangen und die weiteren deutschsprachigen Länder einbezogen werden, so dass schließlich mit Deutschland, Österreich und der Schweiz alle drei großen deutschsprachigen Länder bekannt gemacht werden. Bezüglich der Varianten des Wortschatzes ist wichtig, dass man nicht, wie es oftmals fälschlich geschieht, Varianten wie Samstag/Sonnabend oder Topfen/Quark als gleichwertige synonyme Dubletten hinstellt. Vielmehr muss zugleich die räumliche Gültigkeit der Varianten in den einzelnen Varietäten vermittelt werden. So kann es z. B. in richtiger Kombination norddeutsch bloß die Schweineköpfe in den Schaufenstern der Schlachter und süddeutsch und westösterreichisch nur die Schweinsköpfe in den Auslagen der Metzger bzw. ostösterreichisch der Fleischhauer heißen. Hilfestellung für ein derartiges Varianten- bzw. Varietätenverständnis kann, wie etwa in Ungarn, auch der Sprachgebrauch der bodenständigen deutschsprachigen Minderheit bieten, bei der durch über 200jährige Sprachkontakte vielfach die österreichischen Varianten gelten.

Wenn man den Deutschunterricht an den Varietäten der deutschen Schrift- und Standardsprache orientiert, dann wird man den Lernenden auch die immer wieder auftretenden Schockerlebnisse bei den ersten Aufenthalten im deutschsprachigen Gebiet ersparen. Sie kommen dadurch zustande, dass der Abstand zwischen den angetroffenen Sprachverhältnissen und einer meist allzu hoch angesiedelten gelernten Sprachform sehr groß ist. Zu diesem Zweck werden auch die Lehrbücher für den DaF/DaZ-Unterricht entsprechend angelegt bzw. umgearbeitet und erweitert werden müssen. Angesichts der relativ geringen Menge an Varianten aber sind mögliche Ängste der Lehrenden vor einem erschwerten Umgang mit der deutschen Sprache unbegründet.

 

Anmerkungen

1

Zur Beurteilung und Beschreibung der deutschen Sprache in den einzelnen deutschsprachigen Ländern vgl. im allgemeinen Ammon (1995), für Österreich besonders Wiesinger (1988, 1996, 2001) und für die Schweiz Meyer (1989) und Sieber (2001).

2

Vgl. Moser (1985).

3

Die Studie für Österreich ließ Hugo Moser zu den in den Duden-Beiträgen erschienenen entsprechenden Untersuchungen von Rizzo-Bauer (1962) anfertigen.

4

Vgl. Der große Duden – Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter (1934) und Duden – Rechtschreibung der deutschen Sprache (1973).

5

Vgl. Ebner (1969).

6

Vgl. Der große Duden – Wörterbuch und Leitfaden der deutschen Rechtschreibung (1972).

7

Vgl. Clyne (1984).

8

Vgl. Polenz (1987) und zum anschließenden raschen Aufgriff der neuen Ansichten Polenz (1988).

9

Vgl. Fleischer (1987).

10

Vgl. Clyne (1995).

11

Vgl. dazu die Beschreibungen von Banzer (1998).

12

Vgl. dazu ausführlich Wiesinger (1995) und die Fortführung von Schrodt (1997).

13

Vgl. Wiesinger (2000), S. 544 ff.

14

Zum Österreichischen Wörterbuch vgl. Wiesinger (2000a).

15

Vgl. die Ergebnisse einer Umfrage und ihre Begründungen bei Steinegger (1998), S. 305 ff. und Wiesinger (2000), S. 556 f.

16

Gegen das Modell „nationaler Varietäten” und für ein „pluriareales” Modell sind besonders Scheuringer (1996) und Pohl (1997).

17

Bei Ebner (1998) heißt es am Buchumschlag, dass „mehr als 7.000 Artikel” über die Besonderheiten des österreichischen Deutsch Auskunft geben, das Vorwort spricht von „etwa 8.000 Stichwörtern”.

18

Vgl. die entsprechenden Angaben bei Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache und bei Brockhaus – Wahrig.

19

Ammon (1995), S. 154 ff. bietet eine charakteristische Auswahl häufig verwendeter Ausdrücke mit folgenden Verteilungen auf 8 Sachbereiche: 1. Speisen und Mahlzeiten 101; 2. Verwaltung, Justiz, Gesundheitswesen, Schule und Militär 91; 3. Geschäftsleben, Handwerk, Landwirtschaft und Verkehr 85; 4. Haushalt und Kleidung 55; 5. Menschliches Verhalten, Soziales, Charaktereigenschaften und Körperteile 31; 6. Sport und Spiele 19; 7. Sonstiges 21; 8. Formwörter 15.

20

Vgl. De Cilia (1997).

21

Vgl. dazu Ehlich (2001) und Ossner (2001).

22

Die beiden Resolutionen sowie die Stellungnahmen der Politiker und Wirtschaftsvertreter dazu werden publiziert in: Akten des X. Internationalen Germanistenkongresses Wien 2000. Hrsg. von Peter Wiesinger. Bd. 1. Bern u. a. 2001 (Jahrbuch für Internationale Germanistik 53) (im Druck).

23

Vgl. Ammon (1991).

24

Vgl. Germanistik und Deutschunterricht. Die Redaktion bemerkt dazu: „Die in diesem Band wiedergegebenen Länderumrisse haben nur illustrierenden Charakter und sind nicht als kartographische Darstellung der tatsächlichen geographischen oder politischen Verhältnisse zu verstehen.”

25

Da bei den Angaben für Polen auch die Lehrerkollegien und die zahlreichen privaten Sprachschulen einbezogen sind, lässt sich im Gegensatz zu den allein auf die Schulen bezogenen italienischen Angaben für Polen kein exakter Prozentsatz gewinnen.

26

Vgl. Germanistik und Deutschunterricht, S. 53.

27

Als Beispiel sei Dienst/Koll/Rabofski (1998) genannt. Die norddeutschen Autorinnen gliedern ihr DaF-Lehrbuch nach den deutschen Bundesländern und widmen Kap. 10 Österreich. Zeichnet hier ein Teil der Texte im Gegensatz zu den Beschreibungen Deutschlands nicht gerade ein positives Bild von Land und Leuten, so wird zwar die Varietät „österreichisches Deutsch” mit einem Text angesprochen und werden mit einer Textprobe aus Christine Nöstlingers „Jokel, Jula und Jericho” dafür auch praktische und erläuterte Beispiele geboten, aber die Zwischentexte nehmen nicht auf das österreichische Deutsch Bezug. So heißt es etwa Schrank statt Kasten, Sonnabend statt Samstag, Anwohner statt Anrainer, erhält Schlagobers mit der falsches maskulines statt richtiges neutrales Genus und werden dem Wiener Finanzministerium Mehreinnahmen in Mark statt in Schilling unterstellt.

28

Das standardsprachliche landschaftliche Ausspracheverhalten, das durchaus auch das öffentliche Sprechen in den Audiomedien und im Theater betrifft, kodifiziert in seinen geographischen Verbreitungen für die Bundesrepublik Deutschland vor der deutschen Wiedervereinigung König (1989). Ein Großteil des süddeutschen, besonders bayerischen Verhaltens gilt auch in Österreich.

29

So z. B. das Duden – Aussprachewörterbuch (2000).

 

Literatur

Ammon, Ulrich (1991): Die internationale Stellung der deutschen Sprache. Berlin und New York.

Ammon, Ulrich (1995): Die deutsche Sprache in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Problem der nationalen Varietäten. Berlin und New York.

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