Begegnungen22_Schreiber
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 22:85–90.
THOMAS SCHREIBER
France’s Policies Toward Europe
At the conclusion of the Second World War General De Gaulle had done everything he could to restore France’s status as a great power but he was only partially successful. The general was not invited to participate in the summit conferences at Yalta and Potsdam. In contrast thanks to the support of Winston Churchill he could play a role in shaping the future of Germany. The actual goal of French foreign policy, achieving independence from the victorious great powers (especially from the United States), was realized only in 1958, when the general returned to power and created the Fifth French Republic. The frequently changing governments of the Fourth Republic maintained an Atlantic-oriented foreign policy corresponding to the wishes of Washington. This was the more so since the period was that of the cold war; France, weakened by the catastrophe of the 1940’s and only gradually recovering (having to depend on the Marshall-plan), was unable to avoid the collapse of its colonial empire that extended above all in the African continent. In spite of this, there were some French initiatives concerning Europe, one of the most significant of these being the proposal of Foreign Minister Robert Schuman, offered on May 1950, for the establishment of a common supervision of French-(West) German coal and steel production authority. Other countries, including Italy, Belgium, Holland and Luxemburg joined the new organization. This provided the “hard core” of European integration that was discussed at great length later on. The absence of Great Britain from the association is obvious, although the British had joined the Council of Europe created in 1949 and then the European Parliament. However, disputes about the supra-nationalist character of the newly created European institutions had already begun between Great Britain and various West European countries.
For the foreign policies of de Gaulle’s France the creation and development of a national nuclear force became imperative. The first president of the Fifth Republic provided incontrovertible proof during each great international crisis – Berlin and Cuba – that he was a trustworthy ally of the United States. At the same time, he intended to conduct an independent foreign policy especially toward the contemporary communist states.
De Gaulle employed with great relish the formula of “Europe of the Europeans,” after 1963, aiming to keep the Americans (and subtly the British) at a distance. According to him, the time had come for Europe to regain control over its own destiny and not to play a secondary role in world affairs any longer. The general referred to the entire continent in this concept and he also included the nations of Central- and Eastern Europe, which were under Soviet domination. This was the basis of his declaration of policies of “détente, entente and cooperation,” the meaning of which correctly interpreted by Hungarians – as this had been shown by the statement of János Péter, then minister of foreign affairs – had created quite a stir. In fact, de Gaulle attempted to prepare for the failures of the politics of blocks being followed by both great powers (the United States and the Soviet Union) and was careful to keep the doors open both ways, toward Moscow and Washington alike. He knew quite well that he did not have sufficient economic means – not to speak of the fact that the dependence of the French military on American logistics continued in effect – and that he would be unable to realize success in the entire range of his European policies. However, his efforts to establish a French-German agreement were successful since they met the efforts of the contemporary West German chancellor, Konrad Adenauer. The agreement signed on January 22nd, 1963 must be considered one of the most significant diplomatic successes of the 20th century, ending centuries of enmity, tensions and mutual hatreds.
The West German-French treaty provides an example for all European nations. It is proof of the fact that there is no insoluble problem if there is mutual good will among contending powers.
Of course the great reconciliation between Frenchmen and Germans did not happen from one day to the next. The cooperation between Bonn and Paris has not been for a long time completely free of certain second thoughts. During the presidency of Valéry Giscard d’Estaing French diplomacy looked with some distrust at West German governmental policies toward the East which, in a short time, proved much more effective than that of the “peaceful penetration” followed by De Gaulle. Not to speak of the fact that West Germans had been much more effective than the French in commercial affairs. It appeared for a while that, although Berlin and Bonn were allies concerning internal affairs within Western Europe, they were more in competition in relations to East Central Europe. This was also the case in their relations with the South – concerning Mediterranean and African affairs; the French were attempting to keep the West Germans at arm’s length in these regions, while the situation was the reverse in matters concerning the East. In addition, the two countries did not coordinate their policies toward Great Britain and, especially the United States.
The events of 1989 had naturally a great impact on French policies toward Europe. Some of the leading French politicians began to understand at this time that, besides the French-German competition, it will be more important to consider the fact that Washington will have greater direct influence on issues determining the future of the continent. This was illustrated in a spectacular way by the visit of President George Bush to Poland and Hungary in July and his decisive role at the economic summit held in the French capital. Francois Mitterand, the French President at the time, would have liked better if a much closer German-French cooperation than had existed before could be established, influencing the peaceful transformation taking place in the East Central European countries. However, this did not happen; in fact, a temporary tension emerged between Paris and Bonn at the end of 1989 when the French president made a surprise visit to the German Democratic Republic where the German Chancellor Kohl could feel at home already for several weeks. The real reason for the visit was that James Baker, the American Secretary of State, spent some hours for the first and last time on the territory of the German Democratic Republic. Mitterand wanted to respond to this with a spectacular gesture.
Mitterand’s other actions were also reminiscent of de Gaulle’s Europe-conception and these had their impact on the momentary development of German-French relations. One of these was the proposal of the French President, offered at a press briefing he held in East Berlin and later raised at Prague in the spring of 1989 for a plan for the creation of a European confederation. According to his vision, such a confederation could accommodate all European countries, including the Soviet Union which had but a few months left of its existence and excluding the United States that was not part of Europe. The East Central European states regarded the French proposal with shock, since they had just been freed of communism. This was the more so because the major goal of their security policy was joining the Atlantic Alliance, directed by the Americans, as soon as possible. Not surprisingly, the newly unified Germany was also unwilling to support the French proposal.
Another conflict emerged between Bonn and Paris at the beginning of the Yugoslav crisis when Chancellor Kohl announced, as president of the Europe Council, the recognition of the independence of Croatia and Slovenia without consulting Mitterand, that was followed by a positive French decision a few days later.
Consequently, at the time of the dissolution of Titoist Yugoslavia, the German-French alliance was not working well. Later the situation changed. As a series of European diplomatic initiatives had failed, the Americans took the initiative in the process, first through NATO and later through diplomatic channels. All this led to the well-known Dayton accords, an act that may be considered an outstanding success for American diplomacy. From that time on the fundamental decisions concerning Bosnia, Kosovo or Macedonia had been made in Washington and the influence of the West European states seriously declined. In addition, when the first discussions for the expansion of NATO took place, the Europeans had no chance to have their voices heard. It is well known that France lobbied for long months on behalf of the addition of Romania, and the Italians had done the same for Slovenia, but Clinton, the American President at the time, was unwilling to change the list presented by the Pentagon.
France had played a subordinate role in the expansion of NATO all the more because the Americans were quite aware of the fact that Paris did not represent the opinion of the rest of the Europeans. In fact, there was no such opinion in any case, as there is not one even today. This is the consequence, at least in part, of the behaviour of the British.
London has been playing a double game for a long time. No matter if a conservative or labour party is in power, a decisive role in British foreign policy is played by its relations to the United States. At the same time, Britain does not want to be isolated from the continent and especially from France. A French-British conference held in Saint Malo in 1998 gave a new impetus to the bilateral relations of the two countries, including the idea of the creation of a joint European strategy. However, many people are of the opinion that the real goal of Great Britain is continuing attachment to a common foreign policy of the Anglo-Saxon powers. As far as the European Union is concerned, what the British really want is a European zone of free trade.
The summit meeting at Nizza held in 2000, was a supremely important conference where a decision had been reached for the expansion of the European Union. The French were supportive of the expansion, but when discussions began about the actual process and about the future of Europe in general serious disputes ensued not only among the French political parties, but within each of them as well. Much of this concerned relations with Great Britain which, in light of the later development of international relations, also touched upon the building of a unified Europe.
I have already mentioned above the “special relations” existing between Great Britain and the United States. In the matter of Iraq, tensions emerged – at least temporarily – between Great Britain that supported the United States in every way on the one hand and France and Germany on the other. The development of the situation following the war justified the original position of Paris and Berlin in every way. This is the explanation of the renewed British “interest” in Europe since early 2004, following their partial disappointment in the American policies. This interest found favourable response in leading political circles in France and Germany. The development has some geopolitical reasons. The French and the Germans thought for years that close cooperation may be established in the “Weimar Triangle” with Poland and the three countries could be the basis of a European defence policy. In the crisis over Iraq, however, Poland had become the number one eastern partner of the United States, although there are some signs that the American-mania of official Warsaw circles had somewhat declined in recent times. One of the consequences of this is the fact that the French and the Germans now turn towards Great Britain when talking about a joint defensive system for Europe, in other words, they would like to rely on British support replacing that of Poland. However, as we had mentioned this before, when thinking about Great Britain, it is advisable to remain cautious.
It is obvious that concerning the creation of an effective European defence system – not the least as a consequence of French initiatives – there has been some results. Decisions made in December 2003 strengthened the capacity of the European Union for independent military planning and leadership. However, there is still a great deal to be done.
One thing is certain, the relations between NATO and a European defensive force have been clarified. Jacques Chirac said in his speech delivered in the Hungarian parliament that values connecting the Euro-Atlantic community are stronger than temporary disagreements. However, for NATO to remain strong and solid, it is necessary to develop respect for the position of its members and also that Europe must exist militarily as well and this does not always meet with enthusiasm in Washington, which is fully understandable. In the opinion of the French, the creation of a “political Europe” is equally important. French opinion is united in that a new chapter is beginning in the history of our continent by the unification. There are also obvious reasons for the opinion that the “Europe of the Twenty-Five” will not be able to operate without a new constitution. Negotiations [for such a document] have not yet been successful and some people are worried that the expanding Union will increasingly become a place for competing groupings of states. This will have to be avoided. Therefore, the acceptance of a constitution in 2004 is the primary goal for Paris. This will not be possible without compromises that would have to become part of almost every aspect of the Union’s activities. Today not every member accepts – and not only the states that are part of the expansion – the replacement of requirements for unanimous decisions that are paralyzing the decision-making process with a weighted majority vote. There are understandable fears among states joining the Union on May 1st about the emergence of a Europe of “two speeds.” But this is not the issue. Declarations follow after one another emphasizing the conviction of people that the European Union can only be built jointly; therefore, the “Europe of the Twenty Five” provides the natural framework for common activities. In practice, however, this framework must include – in case of need, not in an automatic way – more flexibility and willingness for compromises; according to experiences having been gained in long years, some countries may progress faster and want to go further than others; others seem to be procrastinating. Attention is being called by Paris to the fact that not every member of the “Europe of fifteen members” introduced the Euro immediately and at the same time, and this is not the only example, proving developments within the respective states have been reached and are in progress. France’s position is that the most dedicated supporters of building Europe should be able to form groups of so-called “pioneers,” who will conquer new territories like explorers for further European integration. Everyone will benefit from such a process sooner or later. All this requires the strict observation of the community’s legal system by everyone; in other words, no one should take separate paths behind the backs of the member states. In the final count this is the reason for the need to enact the European constitution regulating the operations of the Union in detail. It is not impossible to have this accomplished this year, but it needs a common effort by twenty-five members. Lacking a constitution will necessitate the creation of a hard-core of the member states – and both the French government and its opposition agree on this. This naturally does not mean the establishment of some sort of fractions. In addition to France, Germany would also become a “hard core” member and it is possible that Great Britain, disappointed with American policies, would also be interested in playing a more active role in the operations of the European Union. Besides these three middle sized powers, some of the smaller states will also be willing to join the “hard core” in certain circumstances and encourage the others to follow their example. Sooner or later it will be realized that without the “hard core” there will not be a governable Europe. Only a stronger and more believable Europe can help the world to be able to answer the challenges of our age. This means directing and curtailing a process of globalization in the direction of respect for the world’s wide variety of cultures.
Paris, March, 2004.
Begegnungen22_Scharf
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 22:39–60.
CLAUS SCHARF
Modernisierung und Absolutismus: Die Reformen Katharinas II. von Russland1
Einleitung
Für das Thema muss man nicht werben. Es hat Rückenwind von einer doppelten Konjunktur. Erstens erleben wir in Europa, speziell in der Europäischen Union und in den Beitrittsländern, aber auch in Russland eine scheinbar anhaltende Konjunktur des Begriffs der Reformen. In Deutschland zum Beispiel identifiziert sich die Regierung aktuell mit einem Reformprogramm, das vorgibt, die Staatsverschuldung abzubauen, den Sozialstaat krisenfest zu machen, für wirtschaftliches Wachstum zu sorgen und vielleicht sogar die Arbeitslosigkeit einzudämmen. Doch längst hat der Begriff der Reformen in Deutschland und Westeuropa jene Magie verloren, die er einst im Zeichen der sozialdemokratischen Aszendenz in den 1960er Jahren ausgeübt hatte. Der Begriff hat sich durch inflationären Gebrauch abgenutzt und ist für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger kein positives Leitbild mehr. Sie sehen, dass die Ziele in immer weitere Ferne rücken, und dass aus der noch so genannten Reformpolitik für sie keine unmittelbaren Vorteile sichtbar werden, sondern dass sich zunehmend Nachteile abzeichnen: Höhere Steuern und Abgaben, geminderte Sozialleistungen aufgrund einer Aufkündigung des Solidaritätsprinzips, als ungerecht empfundene soziale Ungleichgewichte oder, marxistisch gesprochen, gar nicht mehr kaschierte einseitige Begünstigungen der Kapitalverwertungsinteressen. Diese Erfahrungen münden in einen Verlust an Vertrauen gegenüber traditionalen politischen Bindungen, sei es in der Form der massenhaften Abwendung vom demokratischen Willensbildungsprozess, sei es in der Hinwendung zu radikalen Gruppierungen mit allzu einfachen Rezepten für schwierige Probleme.
Hier soll jetzt nur für die Einsicht plädiert werden, dass auch Historiker den Begriff der Reformen nicht kritiklos nur positiv verwenden sollten. Obwohl das 18. Jahrhundert eindeutig noch in die aufsteigende, optimistische Phase des Reformbegriffs gehört und wir uns seit Tocqueville den historischen Prozess in Europa bis in die Gegenwart schon gar nicht mehr ohne die Reformen im Zeichen des aufgeklärten Absolutismus vorstellen können, war schon damals die Akzeptanz von Reformen nicht selbstverständlich. Widerstand gab es von unterschiedlichen Verteidigern der Tradition und von den Verfechtern anderer oder weitergehender Veränderungen. Schon damals lösten Reformen nicht nur Probleme. In der Sicht vieler Zeitgenossen schufen sie vielmehr auch Probleme oder waren selbst das Problem.
Zweitens profitieren die Kaiserin Katharina II. von Russland und ihre lange Regierungszeit von 1762 bis 1796 von der stabilen Konjunktur eines gleichbleibend starken Interesses der internationalen Geschichtswissenschaft. Gründlich revidiert wurde im Zuge dieses anhaltenden Booms in den letzten vier Jahrzehnten das früher vorherrschende Bild russlandfeindlicher ausländischer und russischer liberaler oder sozialistischer Historiker, Katharinas aufgeklärter Absolutismus sei ausschließlich Schein, Demagogie und Ideologie gewesen. Revidiert wurde auch die Schuldzuweisung aus der Reformära der späten Zarenzeit, die Kaiserin sei mit dafür verantwortlich, dass auf dem Wege zu einer konstitutionellen Monarchie und zu einer bürgerlichen Gesellschaft in Russland zu viel Zeit verloren wurde. Die historiographische Revision begann in den 1960er Jahren zunächst in den USA und in Großbritannien2, doch seit der Perestrojka sind maßgebliche neue Forschungen und Interpretationen auch in Russland erschienen. Auf eine Formel gebracht, kann man von einer besseren Kenntnis der Quellen, einer stärkeren Historisierung oder „Kontextualisierung” und modernen Fragestellungen sprechen. Im Allgemeinen wird heute der sich von der west- und mitteleuropäischen Aufklärung motivierte Reformwille Katharinas ernst genommen. Doch kritisch und selbstkritisch ist anzumerken, dass sich die historische Forschung nicht mehr mit den Darstellungen allein der Absichten und der Projekte der Reformer zufriedengeben darf, sondern dass verstärkt Untersuchungen über ihre Realisierung, über ihre Folgen oder über ihre Wirkungslosigkeit gebraucht werden. Das ist besonders im Fall Katharinas II. von Bedeutung, weil sich seit dem Ende der kommunistischen Herrschaft in Russland erstmals um sie – wie früher sonst nur um Peter den Großen, Lenin oder Stalin – ein Mythos rankt, der widersprüchlichen Interessen dienen kann. Wie lange schon im Westen fasziniert die Biographie der Kaiserin nun auch im neuen Russland ein Millionenpublikum, das die sowjetische Geschichtsschreibung nicht verwöhnt hatte. Auf der Suche nach der „wahren” Geschichte interessieren sich heute nicht nur die Besucher von Palästen, Parks und Ausstellungen, sondern auch die Leser brennend für die vorrevolutionäre Zeit, die zum Teil sogar als helle Folie gegenüber einer düsteren Gegenwart erscheint. Und natürlich kommen Glasnost’ und der neue Basar der Marktwirtschaft nicht nur dem wissenschaftlichen Fortschritt zugute, sondern unvermeidlich auch rückwärtsgewandten Tendenzen, einem reaktionären oder kitschigen Zarenkult, einem radikalen Nationalismus, einer russozentrischen Slavophilie, weltabgewandten orthodoxen Traditionen oder imperialen Ansprüchen.3 Aber gerade diese Situation ist eine Herausforderung für die professionellen Historiker, nicht mit dem Strom zu schwimmen, wohl aber das öffentliche Interesse für ein Thema aus der Vergangenheit verantwortungsbewusst zu nutzen.
1.
Als Katharina II. 1762 durch einen Staatsstreich an die Macht kam, hatte die Politik der Reformen in Russland schon eine jahrzehntelange Tradition. Seit dem Tod Peters den Großen berief sich jede neue Regierung auf sein Reformwerk.4 Ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept, einen „masterplan”, aber mit einem ungeduldigen Veränderungswillen, mit der Fähigkeit zur Improvisation und mit Hilfe ausländischer Berater hatte Peter I. die überkommene Machtfülle eines Moskauer Zaren genutzt, um seinen Staat nach westlichen Mustern durch Reformen zu stärken. Zum traditionalen Gottesgnadentum des Herrschers trat als naturrechtliche Legitimation die absolutistische Auslegung der Lehre vom Herrschaftsvertrag, die dem Monarchen die Sorge für das allgemeine Wohl überließ. Peter übertraf sogar den Machtanspruch seiner Vorgänger und aller europäischen Monarchen, als er seinen Sohn von der Nachfolge ausschloss und die Entscheidung über die Thronfolge in die Willkür des Herrschers gab.5
Der Imperativ der Reformen begründete sich aus Russlands Anspruch auf die internationale Anerkennung der zarischen Souveränität – dies meint übrigens der Begriff der Autokratie oder Selbstherrschaft6 – , auf eine gleichberechtigte Position in Europa und auf eine hegemoniale Position in Osteuropa. Hauptsächlich zielten Peters Reformen auf den Aufbau der Flotte, die Modernisierung des regulären Heeres, die Einrichtung neuer Zentralbehörden mit dem Senat als oberste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde, den fachlich ressortierten Kollegien und dem Heiligen Synod als staatliche Leitung der orthodoxen Kirche, die Belebung des Handels, den Städtebau, die Anwerbung und Ausbildung von Fachkräften, die Ausprägung einer nationalen Kultur nach zeitgenössischen europäischen Vorbildern, mit der Gründung der Petersburger Akademie mit Universität auf den wissenschaftlichen Austausch mit der europäischen Frühaufklärung, unter deren Repräsentanten namentlich Leibniz große Erwartungen an das Riesenreich im Osten richtete.7 Zunehmend ersetzte Peter den älteren Staatsnamen Moskauer Zartum durch die neue Bezeichnung Allrussisches Reich (Vserossijskaja imperija), und nach dem Sieg über Schweden im Großen Nordischen Krieg nahm er neben dem Beinamen der Große den höchstmöglichen abendländischen monarchischen Titel an, den Kaisertitel in seiner westlich-römischen Form: imperator, pater patriae.8
Kulturell war der Beginn dieser vormodernen Modernisierung von einer Säkularisierung begleitet, die sowohl in einer neuen Schrift (graždanskaja azbuka) als auch semantisch deutlich wird.9 Aus dem ursprünglich geistlichen kirchenslavischen Begriff der Erleuchtung (prosveščenie) entstand im Rahmen einer zielstrebigen staatlichen Sprachpolitik das moderne russische Wort für Aufklärung, das seither inhaltlich auch dem Begriff Bildung (obrazovanie) nahesteht; aus dem geistlichen kirchenslavischen Begriff für die christlich-moralische Wandlung des Menschen oder auch die Transsubstantiation des Abendmahlsakraments, preobraženie und preobrazovanie, wurde unter Peter I. das moderne russische Wort für Umgestaltung, Veränderung, Transformation oder Reform.10
Reden wir von den Problemen. Im frühneuzeitlichen Europa galt das Moskauer Reich als Despotie, also als negative Form einer Monarchie. Hauptgründe dafür waren nach der europäischen Staatslehre, dass es weder korporativ verfasste Stände aus eigenem Recht noch eine um die weltliche Herrschaft rivalisierende Kirche gab, folglich keine institutionalisierte „Freiheit” im Sinn einer Unabhängigkeit vom Herrscher.11 Daran änderte sich auch durch Peter I. nichts. Für viele Zeitgenossen innerhalb und außerhalb Russlands war es sogar ein unerhörter Vorgang, dass ein Monarch seine uneingeschränkte herrscherliche Gewalt dafür benutzte, sein Land und seine Untertanen von Grund auf zu verändern. Die Gründung von St. Petersburg vor genau 300 Jahren in ungünstigem Terrain durch unfreie Arbeit mit Tausenden von Opfern mit den Etappen der Errichtung der Peter- und Pauls-Festung, dann des Hafens, der Zwangsumsiedlung von Menschen aus dem ganzen Reich in eine Großbaustelle, der Verlagerung zentraler Behörden aus Moskau und schließlich dem Umzug der Zarenresidenz ist dafür ein sinnfälliges Beispiel. Die regionale Verwaltung des Reiches war weitgehend militärisch geprägt und beschränkte sich auf die innere Sicherheit. Für den Kriegsdienst nicht mehr taugliche voevody bedienten sich für die Eintreibung der Steuern der regionalen Garnisonen.
Im Inneren traf die von oben mit Zwang durchgesetzte Politik der Verwestlichung und der Öffnung nach Europa auf retardierende und defensive russozentrische, orthodoxe Kräfte, ganz davon zu schweigen, dass den Bauern die neue Richtung verschlossen blieb. In Europa dagegen wurde das Russische Reich zwar überwiegend als ein neuer Machtfaktor wahrgenommen, wenn auch nur zögerlich in das Staatensystem integriert, doch gleichzeitig spaltete sich die öffentliche Meinung in der Frage, inwieweit es überhaupt möglich war, ein Land, ein Volk, eine Kultur grundlegend zu verändern. Das veränderte Russland nannte zwar der hannoversche Diplomat Friedrich Christian Weber sein alsbald weit verbreitetes, die Reformen des Zaren anerkennendes Werk12, aber obwohl Peter selbst die öffentliche Meinung im Westen zugunsten eines positiven Russlandbildes aktiv zu beeinflussen suchte, sahen viele westliche Autoren gerade in dem gewaltsamen Charakter seiner Reformpolitik die despotische Tradition des Moskauer Reiches bestätigt, wenn nicht gesteigert.13
Das Dilemma ist uns vertraut: In gutem Glauben und im frühaufklärerischen Vertrauen auf die Zukunft hatte Peter bereitwillig die These von Leibniz übernommen, dass Russlands Rückständigkeit – Leibniz sprach von einer tabula rasa – die Chance bot, in einer aufholenden Modernisierung alles besser als die europäischen Staaten zu machen. Doch zeigte sich schon im 18. Jahrhundert, was das 19. und das 20. Jahrhundert bekräftigten: Die sozialökonomische Rückständigkeit blieb eine dauernde Last14, für deren Bewältigung zyklisch die Forderung nach einem noch stärkeren Staat erhoben wurde. Insofern begründeten sich Absolutismus und die „vormoderne Modernisierung” in der Tat gegenseitig: Die Herrscher und die sie tragende Machtelite aus wenigen Clans des hohen Adels definierten das gemeine Wohl, und vorrangig ihrer Machterhaltung dienten die modernisierenden Reformen. Zwar bedeutet diese Einsicht nicht, dass die Reformen grundsätzlich gegen das Interesse der übrigen Schichten der Bevölkerung gerichtet waren, aber um die Reformen überhaupt durchführen zu können, war eine absolute Macht erforderlich, die einer grundlegenden zukunftweisenden Modernisierung – mit dem Ziel einer staatsbürgerlichen Gesellschaft – im Wege stand.
Trotz dieser Probleme sind mehrere Faktoren anzuführen, warum mit Peters Tod sein Reformwerk nicht abbrach. Zunächst einmal blieben die von ihm geschaffenen Institutionen bestehen und setzten ihre Arbeit fort: Senat, Kollegien, Synod, die Akademie der Wissenschaften, Gouvernements, städtische Behörden. Auch blieb Russland geöffnet für den Austausch mit Europa und der europäischen Aufklärung. Und schließlich gewann in der kleinen gebildeten Elite aus dem Adel, der Beamtenschaft und dem Korpus ausländischer und russischer Gelehrter das anfangs vom Zaren mit Gewalt durchgesetzte Interesse an der Europäisierung eine Eigendynamik, die nicht mehr zu bremsen war.15 Russland weiter zu reformieren und damit als europäische Macht zu behaupten, war keine individuelle Entscheidung mehr, sondern seit Peter die Staatsräson des Russischen Reiches. Doch erst mit der aus Deutschland gebürtigen Kaiserin Katharina II. kam noch einmal im 18. Jahrhundert eine originale Reformerin auf den russischen Thron.
2.
Die individuellen Faktoren sind nicht geringzuschätzen. 1743 wählte Peters des Großen Tochter Kaiserin Elisabeth (1741–1762) die 14jährige Prinzessin Sophie Auguste Friederike von Anhalt-Zerbst aus, den Thronfolger Peter von Holstein-Gottorf zu heiraten. Sophie hatte im Stettiner Offiziershaushalt ihres Vaters einen ordentlichen Elementarunterricht in deutscher und französischer Sprache mit lutherischen, pietistischen, hugenottischen und aufklärerischen Inhalten erfahren. Diese Grundausbildung ermöglichte der intelligenten Prinzessin immerhin, dass sie sich zeitlebens durch eigenständige Lektüre weiterbilden konnte. In St. Petersburg konvertierte sie mit dem Namen Katharina (russ. Ekaterina) Alekseevna zur Orthodoxie, lernte Russisch und heiratete 1745 den Großfürsten Peter. Während sie aber ihre neue Rolle am russischen Hof akzeptierte, über Russland nachdachte, sich weiterbildete und in der höfischen Gesellschaft Beziehungen anknüpfte, erlebte sie Peter als einen unwürdigen Gatten und als einen unwürdigen Kronprinzen.16
Erst der Vorabend des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) erweist sich im Rückblick als Schlüsselphase auf Katharinas Weg zur Macht. Es stabilisierte ihre Stellung am Hofe, dass sie 1754 einen Thronfolger gebar, der wahrscheinlich nicht Peters Sohn war. Überhaupt fällt in diese Zeit ihre sexuelle Emanzipation in dem Sinne, dass sie ihre Liebhaber seither selbst wählte. Sie bildete sich zielstrebig weiter durch die Lektüre antiker und zeitgenössischer politischer Schriftsteller, wurde insbesondere durch Tacitus, Bayles Dictionnaire, die Aufklärer Montesquieu und Voltaire und später die Encyclopédie von Diderot und d’Alembert beeindruckt und entwickelte einen eigenen Willen zur Macht und Ansätze zu einem Programm politischer Reformen. Zunehmend sahen auch russische Staatsmänner, ausländische Diplomaten und schließlich sogar die Kaiserin Elisabeth eher Katharina als geeignet an, die Thronfolge zu übernehmen.17
Trotzdem fiel, als Elisabeth Anfang 1762 starb, dem rechtmäßigen Erben als Peter III. die Krone zu. Dieser Herzog von Holstein machte als Kaiser sogar eine bessere Figur, als viele Zeitgenossen erwartet hatten. Er führte Russland aus dem Krieg gegen Preußen heraus und setzte selbst, wenn auch überhastet, eine Reihe spektakulärer Reformen in Gang, von denen die Aufhebung der Dienstpflicht des Adels und die Verstaatlichung der Kirchengüter am wichtigsten waren.18 Dennoch stürzte ihn schon nach einem halben Jahr im Sommer 1762 eine perfekt inszenierte Verschwörung, die seine Gemahlin als Kaiserin Katharina II. an die Macht brachte. Sie hatte auch aktiv an der Vorbereitung des Putsches teilgenommen und viele erfahrene Beamte, Würdenträger der Kirche und vor allem Gardeoffiziere auf ihre Seite bringen können. Doch während ein Teil der Verschwörer sich nur eine Regentschaft Katharinas zugunsten ihres Sohnes Paul vorstellen konnte, ließ sie von Anfang an keinen Zweifel daran, dass sie selbst herrschen wollte. Auch gestattete sie von Beginn an weder einzelnen noch Gruppen ihrer Anhänger, aus der Unterstützung des Staatsstreichs eigene Ansprüche abzuleiten. Ohne ihr Zutun kam der entmachtete und arrestierte Kaiser nach wenigen Tagen durch seine Bewacher ums Leben.
Die Konspiration von 1762 verfolgte keinen sozialen Umsturz, und keine neue Schicht strebte an die Macht. Die Kaiserin verfuhr aber auch darin nicht revolutionär, dass sie etwa mit den Parteigängern ihres Gemahls konsequent abgerechnet hätte. Allerdings machte sie die Hofparteien Elisabeths für Russlands Kriegseintritt zugunsten des traditionellen Widerparts Frankreich verantwortlich, und die Regierung Peters III. wurde beschuldigt, mit dem einseitigen Rückzug aus dem Krieg auf Kompensationen verzichtet und nur Friedrich II. von Preußen einen Vorteil verschafft zu haben. Über einige Grundlinien einer neuen Politik waren sich die Verschwörer von Anfang an einig. Mit dem Bekenntnis zum Frieden wurde eine stärkere Hinwendung zur inneren Politik proklamiert. Verbal genügte dafür wiederum die Berufung auf das gemeine Wohl, den Willen Gottes, den Wunsch des Volkes oder auf Peter den Großen.19 Am Ausgang des langen Krieges entsprach eine solche Neuorientierung gewiss den dringenden Bedürfnissen des Russischen Reiches. Darüber hinaus aber war sie von dem Willen bestimmt, Russland im Interesse seiner gestärkten Rolle im europäischen Staatensystem dauerhaft von dem im Westen fortlebenden Urteil zu befreien, es sei und bleibe eine Despotie. So wollte der Verschwörerkreis um die neue Kaiserin von Beginn an das Prinzip der Gesetzlichkeit staatlichen Handelns durchsetzen20 und beriet Konzepte, wie Stetigkeit und Verlässlichkeit der Politik verankert werden konnten. Dabei sollten Willkür und Sprunghaftigkeit, seit der Antike Kennzeichen einer despotischen Herrschaft, ausgeschlossen werden, ohne die monarchische Souveränität einzuschränken. Aktuell ging es außerdem um die Sanierung der Staatsfinanzen, den Kampf gegen Chaos, Inkompetenz, Trägheit und Korruption in der Verwaltung und auch gegen den Favoritismus, was freilich vor allem hieß, die bisher einflussreichen Hofparteien abzulösen und zu ersetzen.21
3.
Sind diese Ziele erst durch die moderne Geschichtswissenschaft nachgewiesen worden, so ist die Frage interessant, wie es Katharina schaffte, schon unmittelbar nach ihrer Machtübernahme von den Gebildeten in Russland und im Ausland dem Sinne nach als Reformerin und aufgeklärte Monarchin, wörtlich als „Philosophin auf dem Thron”, angesehen zu werden. Zweifellos verdankte sie das frühzeitig hohe Ansehen erstens ihrer geschickten öffentlichen Selbstdarstellung und ihrer Fähigkeit zur Kommunikation in drei europäischen Sprachen. Zweitens eröffnete sie ihre Herrschaft mit wenigen symbolischen Handlungen, mit denen sie sich als aufgeklärte Monarchin zu erkennen gab. Sie schränkte die Anwendung der Folter ein, milderte die Zensur, hob die Wirtschaftsmonopole auf und liberalisierte den Handel, senkte den staatlich festgesetzten Salzpreis. Zwar hatte mit den gleichen keineswegs einschneidenden Maßnahmen auch die Regierung Peters III. um Popularität geworben, doch gelang es Katharina sofort, solche Akte über Russlands Grenzen hinaus bekanntzumachen und als kennzeichnend für den aufgeklärten Stil ihrer Herrschaft darzustellen. Schon nicht nur symbolisch war, dass sie Wissenschaften, Künste, Literatur und Schulwesen verstärkt förderte, die kulturellen Beziehungen zum Westen weiter intensivierte, das kulturelle Niveau des Hofes steigerte, die Zwangsbekehrungen der moslemischen und animistischen Untertanen einstellte, religiöse Toleranz für ausländische Zuwanderer und für altgläubige Glaubensflüchtlinge, die sich zur Rückkehr in das Russische Reich entschlossen, garantierte22 und nach anfänglichem Zögern 1764 endgültig den Kirchenbesitz verstaatlichte.
Binnen kürzester Zeit galt es jedenfalls in den aufgeklärten Kreisen im In- und Ausland als eine glückliche Fügung, dass eine europäisch gebildete Fürstin mit besten Absichten auf dem russischen Thron saß und sich in Wort und Tat als ihnen zugehörig bekannte. Binnen eines Jahres gelang es Katharina, mit Voltaire und den Enzyklopädisten in Verbindung zu treten und von diesen, die die öffentliche Meinung in Europa anführten, und die sich in Sprachspielen selbst als Hohepriester der Aufklärung verstanden, in ihrer „Universalkirche” akkreditiert zu werden.23 Es war kein Zufall, dass der Kontakt zustande kam, als Voltaire ihr den zweiten Band seiner „Geschichte Russlands unter Peter dem Großen” (Genf 1763) verehrte.24 Voltaire hatte keine Probleme historische Größen und absolute Monarchen zu würdigen, zudem hatte sich seine langjährige Beziehung mit Friedrich dem Großen abgekühlt. Peter den Großen schätzte er weniger wegen seiner militärischen Siege als vielmehr wegen der Entscheidung Russland zu europäisieren, zu zivilisieren und zu säkularisieren. Dass Katharina erklärte, dieses Werk unter den Voraussetzungen einer fortgeschrittenen Zeit wieder aufnehmen zu wollen, und überzeugende Beweise für die Ernsthaftigkeit ihrer Absichten lieferte, erfüllte Voltaire nach Jahrzehnten des Wartens einen Traum. Der Enthusiasmus war wechselseitig, sie hatten eine gemeinsame Sprache, und beide spielten ihre Rollen: Sich als seine Schülerin darstellend, lieferte Katharina Voltaire die Stichworte, wenn sie ihm mit understatement ihre politische Absichten und ihr politisches Handeln erläuterte. Und er pries sie in welthistorischen Superlativen: für ihre materielle Unterstützung der Enzyklopädisten und der von ihm öffentlich verteidigten unschuldigen Opfer der französischen Justiz, für ihre benevolente Gesetzgebung, für ihre Förderung von Wirtschaft und von Bildung und Toleranz in Russland, für ihren Kampf gegen die als intolerant und aufsässig gebrandmarkten Polen und gegen die Türken, die er im Stile des 17. Jahrhunderts als barbarische Feinde Europas begriff. Einig waren sich auch beide in der Gegnerschaft gegen die Politik Frankreichs unter den als schwach geltenden Nachfolgern Ludwigs XIV. Dabei rief Katharina immer wieder Voltaire ins Gedächtnis und zum Zeugen auf, dass im Sinne der Aufklärung keine größere Aufgabe denkbar war, als Russland zu regieren und nach europäischem Vorbild zu reformieren. Selbstverständlich ließ sie auch keinen Zweifel daran, dass sie in Russland die Aufklärung anführte.25
Voltaire und den französischen Physiokraten zufolge konnte nur ein absoluter Fürst, wenn er zugleich aufgeklärt war, fortschrittliche Reformen gegen die Kräfte der Beharrung in Adel und Kirche durchsetzen. Doch aus Sicht Katharinas war es nicht das Problem des Russischen Reiches, für die staatlichen Ziele gesellschaftliche Kräfte einschränken zu müssen. Angesichts des Mangels an qualifizierten Menschen, des maloljudie, musste sie solche Kräfte vielmehr erst gewinnen und mobilisieren. So war sie klug genug und spät genug geboren, ihre Reformen nicht an Theoretikern des Absolutismus, sondern an maßgeblichen europäischen Absolutismuskritikern zu orientieren. Im Gegensatz zu Voltaire vertrat der 1755 gestorbene Montesquieu die einflussreiche Lehrmeinung, eine Monarchie bedürfe der Zwischengewalten zwischen Herrscher und Untertanen, nämlich kraftvoller Stände des Adels und der Geistlichkeit, um nicht in eine Despotie umzuschlagen. Dass Katharina gerade diesen Autor hochschätzte und sein in ganz Europa populäres Hauptwerk De l’esprit des loix von 1748 in ihrer Instruction für die zu Verfertigung des Entwurfs zu einem neuen Gesetzbuch verordnete Commission von 1766 intensiv auf Russland anzuwenden suchte, gehört zu ihren bedeutendsten Leistungen als politische Schriftstellerin.26 Denn dazu musste sie entweder Montesquieus Grundsätze erheblich abwandeln, weil es im Russischen Reich traditionell eben gerade keine Stände aus altem eigenem Recht gab, oder sie musste Stände in Russland ins Leben rufen. Praktisch tat sie beides.27 Für ihre Ausführungen über das Strafrecht benutzte sie parallel das gerade erst 1764 erschienene und dann ins Französische übersetzte Werk Dei delitti e delle pene des aufklärerischen italienischen Juristen Cesare Beccaria.28 Ebenso einfühlsam wie in den sechziger Jahren an Montesquieu orientierte sie sich seit den siebziger Jahren in ihren gesetzgeberischen Arbeiten zur Verwaltung und Gerichtsverfassung an dem aktuellen Werk Commentaries on the Laws of England des zeitgenössischen englischen Juristen William Blackstone.29
Versucht man in aller Kürze die Veränderungen auf drei Reformfeldern – der Ökonomie und der Bevölkerungspolitik, einer neuen Verfassung von Staat und Gesellschaft sowie der Bildung – zu charakterisieren, so begegnet man dem vertrauten Problem, dass alles teils tatsächlich mit allem zusammenhing oder von einem Historiker miteinander in Verbindung gebracht werden kann. Dabei ist die Leitfrage im Gedächtnis zu behalten, wie die Modernisierung der russischen Form der absoluten Monarchie angestrebt wurde, natürlich nicht, um sie zu überwinden, sondern um sie für die aktuelle Staatenkonkurrenz und für die Zukunft zu stabilisieren. Dennoch kann noch im Rückblick von der späten Zarenzeit her konstatiert werden, dass manche der von der Aufklärung geprägten Ziele durchaus über die Systemgrenzen hinauswiesen und bis zum Ende des Zarenreiches auf der Tagesordnung blieben: Säkularisierung, religiöse Toleranz, wirtschaftliche Freiheit, Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Reich, Dezentralisierung der Staatsverwaltung, gesellschaftliche Mobilisierung, Selbstverwaltung, Gesetzlichkeit, unabhängige Justiz, Humanisierung des Strafrechts, korporative Rechte, Individualrechte, Bauernschutz, Bildung und Ausbildung für alle Schichten, Förderung von Wissenschaft und Kultur und auf diesen Gebieten auch freier Austausch mit dem Ausland.30
4.
Kurzfristig war es dringend, das ökonomische Potential des ausgedehnten Reiches zu aktivieren. Insofern ist Russland nach dem Siebenjährigen Krieg in eine Reihe mit den Beispielen Preußens, der Habsburgermonarchie und Sachsens und ihrer Politik von Reformen und „Restaurationen” nach 1763 zu rücken. Zu diesem Zweck hob Katharina, wie erwähnt, die Monopole und andere bestehende Restriktionen privaten Unternehmertums in Handel und Manufakturen auf. Hatte sich schon Peter der Große am Vorbild reicher niederländischer und englischer Städte orientiert, so pflegte auch Katharinas Regierung die Utopie weiter, vergleichbare wohlhabende urbane Zentren für Handel und Gewerbe in Russland zu schaffen. In der unmittelbaren Umgebung der Kaiserin entstanden alsbald Projekte, wie die russischen Städte weiterentwickelt werden müssten und wie ein „mittlerer” oder „dritter” Stand nach westlichem Muster zu formieren sei, und im Grunde blieb das Thema auch in den späteren großen Reformgesetzen auf der Tagesordnung.31
Unter der Federführung der Akademie der Wissenschaften wurde die wissenschaftliche Erforschung und wirtschaftliche Erschließung der Regionen und ihrer Völker, vor allem in der südlichen Steppe, im Ural und in Sibirien, intensiviert.32 Beeinflusst von der zeitgenössischen ökonomischen Lehre des Populationismus forcierte die Kaiserin die Ansiedlungspolitik. Russische Untertanen und Ausländer wurden schon 1762/63 von der Kaiserin mit dem Versprechen ökonomischer Privilegien und religiöser Toleranz eingeladen, in den dünn besiedelten Regionen des Südens und Ostens zu siedeln und dort Dörfer und Städte zu gründen.33 Ca. 900.000 Klosterbauern wurden durch die Verstaatlichung des Kirchenbesitzes Staatsbauern und steigerten die Einnahmen des Fiskus. Katharina setzte aber auch die geistlichen Einrichtungen auf feste Etats, leitete eine straffere Ausbildung der Geistlichen ein und erwartete von ihnen nach westlichem Vorbild einen Beitrag zur sozialen Disziplinierung und zur Bildung der orthodoxen Untertanen.34 1765 wurde die Freie Ökonomische Gesellschaft gegründet, die fortan hauptsächlich Agrarprojekte diskutierte.35
Wenigstens drei Widersprüche oder retardierende Momente sind in diesem Kontext beispielhaft zu nennen.
1. Trotz einzelner eher regionaler Missernten in den 1770er Jahren war das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts im ganzen eine Wachstumsphase mit steigenden Steuereinnahmen, doch noch stärker stiegen die Staatsausgaben für die Verwaltung und erst recht für Militär und Kriegsführung. Denn trotz der anfangs ehrlichen Absicht Frieden zu wahren, engagierte sich Russland seit der Mitte der sechziger Jahre in einer Militärintervention in Polen, in deren Folge dann Ende 1768 das Osmanische Reich dem Russischen den Krieg erklärte. Für dessen Finanzierung begann Katharina eine Tradition, die dann bis zum Ende des Zarenreiches anhielt: Sie nahm Anleihen im Ausland auf und ließ Papiergeld drucken.36
2. Obwohl es schon seit den fünfziger Jahren erklärte Politik war, im Interesse der Belebung von Handel und Gewerbe aus den Schichten der Kaufleute und städtischer Kleinbürger (meščane) einen „Dritten Stand” zu formieren und zu fördern, behinderten zugleich die ständischen Grenzen und die fehlende Freizügigkeit dieses Ziel. Vor allem konkurrierten weiterhin Gutsherren und Bauern im Handel und Gewerbe.37
3. Wenn die Regierung mit ihrer Ansiedlungspolitik meinte, Siedler aus West- und Mitteleuropa könnten die russische Landwirtschaft zu moderneren Methoden inspirieren, so waren keineswegs alle Zuwanderer aus dem Westen als Vorbilder für eine fortschrittliche Wirtschaftsführung unter den harten klimatischen Bedingungen Russlands qualifiziert. Die lokalen Behörden wiederum waren nicht mit den Vorrechten vertraut, die die Regierung den Siedlern gewährt hatte. Wenn diese es aber dennoch zu beispielhaften Erfolgen brachten, machten russische Bauern mit einem gewissen Recht deutlich, dass sie mit solchen Privilegien wie Steuerfreiheit und großzügigen Krediten ebenfalls dazu in der Lage wären.38
5.
Die umfassendsten Reformen betrafen jedoch Staat und Gesellschaft. Schon als Großfürstin bekannte sich Katharina im Einklang mit Montesquieu zu der Auffassung, dass das Russische Reich wegen seiner Ausdehnung einer institutionell uneingeschränkten monarchischen Herrschaft bedürfe. Doch hielt sie zugleich eine despotische Machtausübung nicht für zwingend, sofern „vernünftige Herrscher” regierten, die sich an die Gesetze hielten und allein am Wohl der Untertanen orientierten. Als Kaiserin erhob sie die scharfe Abgrenzung gegen den herabsetzenden Vorwurf des Despotismus sogar zu einem Leitmotiv ihrer herrscherlichen Selbstdarstellung und ihrer öffentlichen Interpretation der Verfassung des russischen Staates. Diese Verfassung sah sie nach europäischem Muster durch spezifische Fundamentalgesetze definiert, zu denen sie auch die Reformen Peters des Großen rechnete. Vorrangig kam es ihr darauf an, die eigene Herrschaft entschieden von einer eigennützigen, willkürlichen, grausamen und dem allgemeinen Wohl schädlicher Machtausübung abzuheben.39 Anders als die Hohenzollernkönige reduzierte sie den Staat auch keineswegs auf die Herrschaft der Dynastie. Nicht die absolute Herrschergewalt sollte eingeschränkt, wohl aber die Staatstätigkeit im ganzen und die Arbeit der staatlichen Behörden im einzelnen durch Gesetze und Regeln geordnet und geleitet werden, um Russland in eine positive, eine europäische absolute Monarchie umzuwandeln. Auch wenn ihre wichtigsten Proklamationen reformerischer Ziele seit langem bekannt sind, ist es doch das Verdienst des russischen Rechtshistorikers Oleg Omeľčenko, anhand gründlicher Untersuchungen der archivalischen Überlieferung vor zehn Jahren genauestens die Konsequenz und Systematik der gesetzgeberischen Arbeit der Kaiserin nachgewiesen zu haben: von den aufklärerischen Schreibübungen der Großfürstin über die Thronmanifeste, die Gesetzbuch-Kommission, die großen Gesetzgebungswerke der siebziger und achtziger Jahre bis hin zu weitreichenden, letztlich unausgeführten Projekten. Als Anspruch und Fernziel zeigt sich nicht mehr und nicht weniger als die Kodifikation des gesamten positiven Rechts und die Konstitutionalisierung der absoluten Monarchie in Russland.40
Die Kaiserin hielt es sogar für möglich, das Russische Reich durch die Einrichtung von „Ständen” auf immer vom Makel der Despotie zu befreien. Wie für die Städter bereits angedeutet wurde, wurden zu diesem Zweck korporative Rechte der einzelnen Untertanenkategorien und in diesem Rahmen Individualrechte festgeschrieben.41 Diese Privilegien sollten nach europäischen Mustern aus den oberen und wohlhabenden Schichten der Gesellschaft in Kreisen und Gouvernements Stände formieren und diese zu einem größeren Engagement für den Staat verpflichten.42 Nicht zuletzt verstand es Katharina besser als andere russische Herrscher vor ihr und nach ihr, vor allem besser als Peter der Große, dass es wegen des Mangels an qualifiziertem Verwaltungspersonal notwendig war, das Interesse der dünnen Schicht des Adels und der wohlhabenden Kaufleute für ihre Reformen zu wecken und von diesen Schichten Gebrauch zu machen.
Katharinas Reformen von Staat und Gesellschaft kulminierten in drei Schritten, beginnend mit der spektakulären Einberufung der schon erwähnten Kommission für die Beratung des Projekts für ein neues Gesetzbuch im Jahr 1767. An dieser für das Ancien régime beispiellosen Versammlung nahmen bis zu 570 gewählte Deputierte aller nichtleibeigenen Untertanen einschließlich der nichtrussischen Völker teil.43 Als wichtigstes praktisches Ergebnis mündete die Tätigkeit dieser Kommission 1775 in eine Neugliederung des Reiches durch ein umfangreiches Statut über die lokale Verwaltung.44 1785 folgten Gesetze über die korporative Privilegierung von Adel und Städtern.45 Sogar für die Staatsbauern gab es ein ähnliches Projekt für eine lokale Selbstverwaltung.46
Der Vorwurf ist alt, dass auch Katharina II. in ihren Reformen die Zentralisierung und Bürokratisierung des russischen Staates gestärkt habe. Doch stärker überzeugt die Interpretation, dass sie überhaupt erst Ansätze schuf, den Staat in der Fläche funktionstüchtig zu machen und den Untertanen näherzubringen. Das Gouvernementsstatut wurde in einem gründlichen Verfahren in den folgenden zehn Jahren sukzessive im ganzen Reich eingeführt und blieb in wesentlichen Zügen bis ans Ende der russischen Monarchie in Kraft. Die Reform vermehrte die Anzahl der Gouvernements von 25 auf 41, später nach den neuen Eroberungen in Polen und im Süden auf 50. Unterhalb der Gouvernements gab es als lokale Verwaltungsebene nur noch den Kreis. Die Zahl der Kreise wuchs von 169 bis 1785 auf 374 und bis 1795 auf 493. Die Größe von Gouvernements und Kreisen orientierte die Kaiserin streng an der Zahl der Bevölkerung. Kein Gouvernement sollte mehr als 400.000 und weniger als 300.000 männliche Revisionsseelen haben, kein Kreis mehr als 30.000 und weniger als 20.000.47
Was so formalistisch nach sozialer Geometrie klingt, erscheint jedoch als durchaus zukunftsorientiert, sofern die funktionalen Aspekte beachtet werden. Auf der regionalen Ebene wurden Verwaltung, Justizwesen und Finanzverfassung voneinander getrennt. In den Kreisen und Gouvernements schrieben die Statuten die Einsetzung neuer Amtsträger, Behörden und Gerichte vor, die zu einem erheblichen Teil die Konstituierung gesellschaftlicher Korporationen voraussetzten. Die neuen Ämter und Gerichte sollten für eine „gute Policy” sorgen, die meisten also Recht und Ordnung oder das staatliche Gewaltmonopol wirksamer durchsetzen, einige auch höheren Ansprüchen aufgeklärter Herrschaft genügen, so der Erziehung, der Gesundheitsfürsorge oder der Fürsorge für Waisen und Alte. Die Statuten vermehrten das zivile Personal in den regionalen Behörden erstens durch die erwähnte Verkleinerung der Amtsbereiche, zweitens durch erweiterte Stellenpläne für von der Regierung eingesetzte Beamten und drittens durch die Rekrutierung von Mitgliedern des ansässigen Adels, der neu definierten Einwohnerschaft der Städte und sogar der nichtleibeigenen Staatsbauern. Diese Mitglieder sollten von öffentlichen Versammlungen jeden Standes gewählt werden und wurden gleichfalls aus der Staatskasse bezahlt, doch waren ihre Positionen im ganzen in der Rangtabelle niedriger eingestuft und in den Etats schlechter dotiert als die der ernannten Amtsträger. Die gleichen Stellenpläne oder Etats im ganzen Reich sollten bewirken, dass in jedem Gouvernement oder Kreis die gleiche Anzahl von nunmehr zivilen Beamten statt der militärisch geprägten Verwaltung durch voevody für die Bevölkerung zuständig sein sollte. Die Reform von 1775 vermehrte das Personal der Regionalverwaltung von 12.712 Staatsdienern im Jahr 1774 auf ca. 22.000 im Jahr 1781 und nach der Expansion des Reiches gegen Ende der Herrschaft Katharinas II. auf ca. 27.000 im Jahr 1796. Parallel stiegen im Staatshaushalt die jährlichen Kosten für die Provinzialverwaltung von 1,7 Millionen Rubeln im Jahr 1774 über 5,6 Millionen Rubel im Jahr 1785 auf 10,9 Millionen Rubel im Jahr 1796.48
Jedes Gouvernement leitete ein Gouverneur, doch die Schlüsselfiguren wurden die Generalgouverneure, die außer in den Hauptstädten jeweils für mehr als ein Gouvernement die militärische und zivile Gewalt besaßen. Dies waren Persönlichkeiten meist mit einer militärischen Karriere oder Verwaltungserfahrung, die zu den einflussreichsten Adelsfamilien in engen Patronagebeziehungen standen, das Vertrauen Katharinas besaßen, direkt mit ihr korrespondieren durften und in ihrem Amtsbereich die kaiserliche Autorität vertraten. Die gesetzlich starke Stellung der Generalgouverneure in der Provinz leuchtet natürlich ein als ein Argument für die Zentralisierung der Staatsmacht. Doch nimmt man ihre Korrespondenzen mit der Zentrale zur Kenntnis, so waren sie nach ihrem Selbstverständnis und in ihrer alltäglichen Praxis auch die Anwälte ihres Amtsbereichs, seines Adels, seiner Beamten, aber nicht minder der steuerzahlenden und dienstleistenden Bevölkerungsschichten gegenüber der Regierung. Zwei andere Gesichtspunkte sind noch aufschlussreicher. Einen Teil der Kompetenzen der Petersburger Kollegien, insbesondere die Finanzen, Manufakturen, Güter- und Rechtsangelegenheiten betreffend, verlagerte Katharina ganz in die Gouvernements, und schrittweise löste sie sogar einzelne Kollegien auf.49 Durch diese Dezentralisierung kam der Staat näher an die Untertanen heran. Vor allem aber eröffneten die Reform der regionalen Verwaltung seit 1775 und die Privilegien, die Katharina 1785 dem Adel und den Städten gewährte, in ihrem Reich ohne ständische Traditionen Freiräume für Gesellschaften des Adels und der wohlhabenden Kaufleute auf der Ebene der verkleinerten Gouvernements und neu zugeschnittenen Kreise. Seither hatten diese Gesellschaften Mitglieder in die lokale Verwaltung, die Polizei und in ständisch gegliederte Gerichtshöfe zu wählen. Das war aber auch eine Pflicht, die der Staat ihnen auferlegte und über die der Generalgouverneur wachte.50
Wiederum können nur einige Probleme angedeutet werden, die die Reformen nicht lösten oder denen der Staat inkonsequent begegnete. Im Ganzen blieb es bei dem Mangel an gebildeten und ausgebildeten Beamten, bei dem Mangel an Geld, vor allem aber an Handlungsfreiheit für die neuen Provinzbehörden. Es gibt sehr wohl Beispiele für ein Engagement der lokalen Eliten für ihre Region oder ihre Stadt, dann aber auch Anzeichen für ein nach einigen Jahren wieder schwindendes Interesse.51 Es galt für die Karriere eines Adligen als vorteilhafter, im Heer zu dienen als in der Provinz, und auch Absolventen der Bildungsanstalten, erst recht Besucher ausländischer Universitäten, fanden den Dienst in den Hauptstädten attraktiver als in einer der zahlreichen Siedlungen, die Katharinas Gesetzgebung zu Kreisstädten erklärte. Vor allem gab es auch riesige Regionen im Norden und Osten des Reiches, in denen der gutsbesitzende Adel, auf den die Reform zugeschnitten war, zahlenmäßig keine Rolle spielte. Wo aber die Wahlämter aus Mangel an Kandidaten nicht besetzt werden konnten, wie eine quellengestützte Untersuchung am Beispiel der mittleren Wolga nach dem großen Aufstand der Kosaken, Bauern und städtischen Unterschichten unter der Führung Pugačevs zeigt, blieb die Verantwortung überwiegend beim Generalgouverneur und wurden Ruhe und Ordnung wie früher in Form einer Art Militärverwaltung gesichert.52 Und während die Monarchin die Adligen auf dem Lande und die wohlhabenden Stadtbewohner überzeugen wollte, in der Verwaltung mitzuarbeiten, setzte der autoritäre Staat seine Praxis fort, allen selbst zaghaften Äußerungen sozialer und regionaler autonomer Initiativen zu misstrauen. Wo es im Russischen Reich traditionale regionale Privilegien von Ständen gab, wie z. B. in den baltischen Provinzen und in der kosakischen Ukraine, setzte Katharina diese Sonderrechte im Interesse der Vereinheitlichung von Gesetzgebung und Verwaltung sogar außer Kraft.53
Obwohl einzelne kritische Bemerkungen der Kaiserin über die inhumanen Praktiken der Leibeigenschaft überliefert sind, förderte sie keine Reformen zugunsten der Gutsbauern. Dieses resignative Verhalten war eine Konsequenz der wachsenden strukturellen Abhängigkeit der Staatsverwaltung von dem seelenbesitzenden Adel. Der Staat brauchte die adligen Gutsherren als Aufsicht ihrer Leibeigenen und als soziale Vermittler mit administrativen Funktionen in den Provinzen.54 So tröstete sich Katharina mit dem Gedanken, dass eine grundlegende Agrarreform, die die Bauern einbeziehen würde, nur eingeführt werden könne, wenn die Aufklärung innerhalb des Adels Fortschritte gemacht habe. Eine wichtige Institution für Diskussionen nicht nur über neue Formen der Wirtschaftsführung und Möglichkeiten zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion, sondern auch über eine Humanisierung der Beziehungen zwischen Gutsherren und Bauern wurde die Freie Ökonomische Gesellschaft von 1765.55
6.
Überhaupt erkannte Katharina frühzeitig die Bedeutung von Kultur, Bildung und Wissenschaft für die Modernisierung ihres Reiches. Auch in Russland war der aufgeklärte Absolutismus ein aufklärender Absolutismus.56 Aktiv förderte die Kaiserin die Bildung und Ausbildung ihrer Untertanen, wobei das Hauptziel die Gewinnung fähiger Staatsdiener blieb. Sie unterstützte die wissenschaftlichen Institutionen in ihren beiden Hauptstädten und engagierte sich persönlich, führende europäische Gelehrte, aber auch Lehrer, Ärzte, Ingenieure, Unternehmer, Handwerker und Künstler für Russland zu gewinnen. Auch blieben die von Peter dem Großen annektierten Ostseeprovinzen mit ihrer gut gebildeten deutschen Oberschicht ein Reservoir, aus dem immer wieder fähige Offiziere und Beamte gezogen werden konnten.57 Im allgemeinen waren diese Rekrutierungen qualifizierter Fachleute auf kurze Sicht im vorkapitalistischen Russland erfolgreicher als Kapitalinvestitionen und Technologietransfer, und auf lange Sicht hatte die russische Regierung Grund zu der Hoffnung, dass russische Spezialisten ausgebildet werden konnten.58 Bei weitem konsequenter als Peter der Große schuf Katharinas Regierung seit 1782 die Basis für ein allgemeines System von Elementarschulen, mindestens für die Städte des Reiches. Diese Schulreform basierte auf dem Ursprung nach pietistischen Vorbildern für die Erziehung von Untertanen, die erst in Preußen und dann in der multinationalen und multikonfessionellen Habsburgermonarchie während der Herrschaft von Maria Theresia und Joseph II. ausprobiert worden waren.59 Unter Katharinas persönlicher Protektion intensivierten sich die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit dem Westen. Gerade durch diesen Austausch gewann die russische Nationalkultur ihre eigene Identität und erfuhr einen ersten Höhepunkt in nahezu allen Bereichen. Wie zeitgleich in Deutschland trug die kulturelle Blüte wiederum entscheidend zum ersten Aufschwung eines Patriotismus bei.60 Letztlich bewirkte die Aufklärung für die Entstehung einer staatsunabhängigen Gesellschaft in Russland, nicht zuletzt in Form der freimaurerischen Geheimgesellschaften oder der intellektuellen Freundschaftsbünde, mehr als die von Katharina eingerichteten Korporationen und Funktionen.
Schluss
In dem Aufschwung der Geschichtswissenschaft in Russland seit dem Ende der 1980er Jahre sind bereits wichtige große Darstellungen und Untersuchungen entstanden. Überall hat sich auch eine neue Regionalforschung entfaltet. Und außerdem gibt es vielversprechende Dialoge zwischen russischen und westlichen Kollegen. Entfallen ist jeglicher Zwang, ein einheitliches Geschichtsbild herzustellen und verpflichtend zu machen. Es ist zweifellos ein befriedigendes Beispiel, dass in dem aktuellen Aufschwung der russischen Geschichtsschreibung und Geschichtskultur über Katharina II. und ihre Zeit die beiden kompetentesten russischen Historiker, Aleksandr Kamenskij und Oleg Omeľčenko, die Bedeutung der Reformen der Kaiserin für die Gegenwart in kollegialer Konkurrenz unterschiedlich beurteilen, weil sie seit der Perestrojka die Gegenwart unterschiedlich beurteilen. Kamenskij empfiehlt die maßvollen, sich an der Realität ausrichtenden Reformen des aufgeklärten Absolutismus, die Russland Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlichen Wohlstand und eine kulturelle Blütezeit beschert hätten, als vorbildlich für die heute notwendige Erneuerung von Staat und Gesellschaft.61 Hingegen betont Omeľčenko, dass es Katharina in ihren Reformen nicht um die Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse gegangen sei, sondern ausschließlich um eine zeitgemäße Verfassung und Rechtsordnung der absoluten Monarchie. Insofern habe der aufgeklärte Absolutismus in eine historische Sackgasse und eben nicht in einen auf die Volkssouveränität gegründeten Rechtsstaat geführt. Und die Analogie zur Perestrojka sieht er nur darin, dass diese bei dem Versuch gescheitert sei, „von oben” den Mythos eines „sozialistischen Rechtsstaates” durchzusetzen.62 Wie immer man auch die Kraft der beiden politisch-pädagogischen Interpretationsmodelle für die Gegenwart beurteilen mag, von einem historistischen Standpunkt aus betrachtet, ist gewiss richtig, dass Katharina II. mit Eifer an dem Projekt arbeitete, das absolutistisch regierte Russische Reich durch die Institutionalisierung von Ständen zu reformieren, als sich dieses Modell in Frankreich schon als nicht mehr zeitgemäß erwies.63
In vielen ihrer zahlreichen Gesetze zitierte Katharina II. Peters des Großen politischen Willen, und in vielen Entscheidungssituationen fragte sie sich, was wohl Peter getan hätte. Symbol dieser Tradition wurde das Standbild des ehernen Reiters, einer gigantischen Skulptur Peters des Großen hoch zu Ross am Petersburger Neva-Ufer, geschaffen von dem berühmten französischen Bildhauer Falconet mit der lateinischen Aufschrift Petro primo Catharina secunda.64 Doch besteht Katharinas eigene Größe nicht zuletzt darin, dass sie als die Nachgeborene auch in der Lage war, in Maßen Peters scheinbar übermächtige Gestalt zu relativieren. Erstens war ihr bewusst, dass Russland nach Peter einen bedeutenden Schritt nach vorn gemacht hatte und dass sie bessere Bedingungen als Peter vorgefunden hatte. Zweitens erkannte sie, auch dank ihrer eigenen Beschäftigung mit der russischen Geschichte, dass Peter mehr in der Tradition seiner Vorgänger gestanden hatte, als er und seine Zeitgenossen gemeint hatten. Vor allem hatte ihrer an Montesquieu geschulten Meinung nach Peter die Europäisierung Russlands nur vorantreiben können, weil die Vorbedingungen dafür reif geworden waren. Und drittens erschienen ihr als einer Schülerin der fortgeschrittenen westlichen Aufklärung Peters gewaltsame Methoden als grausam und archaisch. Auch ihre Herrschaft basierte auf der Gewalt des Staates und der sozialen Gewalt einer schmalen Schicht reicher adliger Amtsträger.65 Aber sie begriff, dass es auf die Menschen ankam, wenn die staatlichen Maßnahmen greifen sollten. Sogar vorrangig bestand ihre Qualität als Herrscherin darin, dass sie sich Gedanken machte, wie Menschen für ihre Politik zu gewinnen waren. Diese Einsicht geringzuschätzen, haben auch die Nachgeborenen im 21. Jahrhundert keinen Anlass.
Anmerkungen
1
Der Autor dankt den befreundeten Kollegen Direktor Professor Ferenc Glatz, Professor István György Tóth und Professor Zoltán Szász für die Einladung zu diesem Vortrag, der am 14. Oktober 2003 im Institut für Geschichte der Ungarischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Die vorliegende Fassung basiert auf den im Beitrag zitierten Forschungen des Autors, wurde aber für den Druck aktualisiert.
2
Vgl. zur Historiographie (Stand 1988): Claus SCHARF, Das Zeitalter Katharinas II. Traditionen und Probleme der Forschung, in: Klaus ZERNACK (Hrsg.), Handbuch der Geschichte Russlands, Bd. 2: 1613–1856. Vom Randstaat zur Hegemonialmacht, 2. Halbbd., Stuttgart 1988–2001, S. 527–567. Beste Gesamtdarstellung ist das seither die gesamte Forschung inspirierende Pionierwerk von Isabel de MADARIAGA, Russia in the Age of Catherine the Great, London 1981. Als gelungene problemorientierte Zusammenfassungen, wenn auch nicht als Biographien, dieselbe, Catherine the Great. A Short History, New Haven/London 1990; Aleksandr Borisovič KAMENSKIJ, „Pod seniju Ekateriny...” Vtoraja polovina XVIII veka, Sankt-Peterburg 1992; Simon DIXON, Catherine the Great, Harlow/London/New York 2001. Als Biographie mit wissenschaftlichem Anspruch vgl. John T. ALEXANDER, Catherine the Great. Life and Legend, New York/Oxford 1989. Zwei Konferenzbände sind geeignet, in die aktuelle Forschung einzuführen: Eckhard HÜBNER/Jan KUSBER/Peter NITSCHE (Hrsg.), Russland zur Zeit Katharinas II. Absolutismus – Aufklärung – Pragmatismus, Köln/Weimar/Wien 1998; Claus SCHARF (Hrsg.), Katharina II., Russland und Europa. Beiträge zur internationalen Forschung, Mainz 2001.
3
Roger BARTLETT, Images: Catherine II of Russia. Enlightened Absolutism and Mikhail Gorbachev, in: The Historian 30 (1991), S. 3–8; Tony (Anthony) LENTIN, The Return of Catherine the Great, in: History Today 46 (1996), No. 12, S. 16–21; Claus SCHARF, Von der verschleierten Adelsdiktatur zum Absolutismus mit menschlichem Antlitz. Katharina II. und die Epochenwende in der Geschichtswissenschaft Russlands, in: Jo TOLLEBEEK/Georgi VERBEECK/Tom VERSCHAFFEL (Hrsg.), De lectuur van het verleden. Opstellen over de geschiedenis van de geschiedschrijving aangeboden aan Reginald de Schryver, Leuven 1998, S. 517–534.
4
Cynthia H. WHITTAKER, The Reforming Tsar: the Redefinition of Autocratic Duty in Eighteenth-Century Russia, in: Slavic Review 51 (1992), S. 77–98; dieselbe, Russian Monarchy. Eighteenth-Century Rulers and Writers in Political Dialogue, DeKalb, Illinois, 2003, S. 33–58.
5
Anthony LENTIN (Hrsg.), Peter the Great: His Law on the Imperial Succession. The Official Commentary, Oxford 1996.
6
Isabel de MADARIAGA, Autocracy and Sovereignty, in: Canadian-American Slavic Studies 16 (1982), S. 369–387, Neudruck in: Dieselbe, Politics and Culture in Eighteenth-Century Russia. Collected Essays, London/New York 1998, S. 40–56.
7
Hierzu und zum folgenden: Reinhard WITTRAM, Peter I., Czar und Kaiser. Zur Geschichte Peters des Großen in seiner Zeit, Bde. 1–2, Göttingen 1964; Evgenij V. ANISIMOV, Vremja petrovskich vremen, Leningrad 1989; Michael SCHIPPAN, Die Einrichtung der Kollegien in Russland zur Zeit Peters I. (= Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 51), Wiesbaden 1996; Lindsey A. J. HUGHES, Russia in the Age of Peter the Great, New Haven 1998.
8
Isabel de MADARIAGA, Tsar into Emperor: the Title of Peter the Great, in: Robert ORESKO/G. C. GIBBS/Hamish M. SCOTT (Hrsg.), Royal and Republican Sovereignty in Early Modern Europe. Essays in Memory of Ragnhild Hatton, Cambridge 1996, S. 351–381, Neudruck in: MADARIAGA, Politics and Culture, S. 15–39.
9
Viktor Markovič ŽIVOV, Jazyk i kuľtura Rossii XVIII veka, Moskva 1996.
10
Marc RAEFF, Transfiguration and Modernization: The Paradoxes of Social Disciplining, Paedagogical Leadership, and the Enlightenment in 18th Century Russia, in: Hans-Erich BÖDEKER/ Ernst HINRICHS (Hrsg.), Alteuropa – Ancien Régime – Frühe Neuzeit. Probleme und Methoden der Forschung, Stuttgart-Bad Cannstatt 1991, S. 99–115; Gabriela LEHMANN-CARLI, Aufklärungsrezeption, „prosveščenie” und „Europäisierung”: Die Spezifik der Aufklärung in Russland (II), in: Zeitschrift für Slawistik 39 (1994), S. 358–382. Eine reiche Sammlung von Belegstellen aus dem Russischen bietet ein bisher ungedrucktes Referat von Christa FLECKENSTEIN, Zur sprachlichen Realisierung von Grundbegriffen der Aufklärung im Russischen des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts. Dargestellt an der Wortgeschichte von prosveščenie, civilizacija, graždanstvennosť. Vortrag im „Studienkreis zur vergleichenden Kulturgeschichte Osteuropas”, Forschungszentrum Europäische Aufklärung, Potsdam, 28. November 1997.
11
Hans-Joachim TORKE, Autokratie und Absolutismus in Russland – Begriffserklärung und Periodisierung, in: Uwe HALBACH/Hans HECKER/Andreas KAPPELER (Hrsg.), Geschichte Altrusslands in der Begriffswelt ihrer Quellen. Festschrift zum 70. Geburtstag von Günther Stökl, Stuttgart 1986, S. 32–49.
12
Friedrich Christian WEBER, Das Veränderte Russland [...], Teil 1, Frankfurt/Hannover 1721 [und mehrere weitere Auflagen]; Teil 2, Hannover 1739; Teil 3, Hannover 1740.
13
Zur öffentlichen Meinung vgl. Heinrich DOERRIES, Russlands Eindringen in Europa in der Epoche Peters des Großen. Studien zur zeitgenössischen Publizistik und Staatenkunde, Königsberg/Berlin 1939; Matthew S. ANDERSON, Britain’s Discovery of Russia, 1553–1815, London 1959; Eckhard MATTHES, Das veränderte Russland. Studien zum deutschen Russlandverständnis im 18. Jahrhundert zwischen 1725 und 1762, Frankfurt a. M. 1981; Inge HANSLIK, Das Bild Russlands und Polens im Frankreich des 18. Jahrhunderts, Frankfurt a. M. 1985; Astrid BLOME, Das deutsche Russlandbild im 18. Jahrhundert. Untersuchungen zur zeitgenössischen Presseberichterstattung über Russland unter Peter I. (= Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 57), Wiesbaden 2000.
14
Manfred: HILDERMEIER, Das Privileg der Rückständigkeit. Anmerkungen zum Wandel einer Interpretationsfigur der neueren russischen Geschichte, in: Historische Zeitschrift 244 (1987), S. 557–603.
15
WITTRAM, Peter I., Czar und Kaiser, Bd. 2, S. 502.
16
Claus SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, Mainz 1995, seitengleiche illustrierte Ausgabe Mainz 1996, S. 55–118.
17
ALEXANDER, Catherine the Great, S. 46–55; SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, S. 60 f., 73–75, 111–115.
18
Neuere Untersuchungen revidieren das von Katharina geprägte Zerrbild der Regierung Peters III. Vgl. Marc RAEFF, The Domestic Policies of Peter III and His Overthrow, in: American Historical Review 75 (1970), S. 1289–1310; Claus SCHARF, Die Regierung Peters III., in: ZERNACK, Handbuch der Geschichte Russlands, Bd. 2, Halbbd. 1, S. 520–526; Aleksandr Sergeevič MYĽNIKOV, Iskušenie čudom: „Russkij princ”, ego prototipy i dvojniki-samozvancy, Leningrad 1991; Carol S. LEONARD, Reform and Regicide. The Reign of Peter III of Russia, Bloomington/Indianapolis 1993.
19
Hierzu und zum folgenden Claus SCHARF, Tradition – Usurpation – Legitimation. Das herrscherliche Selbstverständnis Katharinas II., in: HÜBNER/KUSBER/NITSCHE (Hrsg.), Russland zur Zeit Katharinas II., S. 41–101.
20
Auf erweiterter Quellenbasis für die gesamte Regierungszeit jetzt die überzeugende Untersuchung von Oleg Anatoľevič OMEĽČENKO, „Zakonnaja monarchija” Ekateriny II. Prosveščennyj absoljutizm v Rossii, Moskva 1993.
21
David L. RANSEL, The Politics of Catherinian Russia. The Panin Party, New Haven/London 1975, S. 62–72; MADARIAGA, Russia, S. 21–37.
22
Claus SCHARF, Innere Politik und staatliche Reformen seit 1762, in: ZERNACK, Handbuch der Geschichte Russlands, Bd. 2, Halbbd. 2, S. 676–806, hier S. 709–711.
23
So die richtungweisende Interpretation von Jochen SCHLOBACH, Französische Aufklärung und deutsche Fürsten, in: Zeitschrift für historische Forschung 17 (1990), S. 327–349.
24
Jetzt die auf dem Stand der Forschung kommentierte Ausgabe : François-Marie Arouet de VOLTAIRE, Histoire de l’Empire de Russie sous Pierre le Grand. Edition critique par Michel Mervaud avec la collaboration de Ulla Kölving, Christiane Mervaud et Andrew Brown (= The Complete Works of Voltaire, hrsg. von Theodore Besterman, Bde. 46–47), Oxford 1999.
25
Der Briefwechsel in: The Complete Works of Voltaire, Bde. 85–135, Geneva/Oxford/ Toronto 1968 ff. Zur Interpretation Georg SACKE, Entstehung des Briefwechsels zwischen der Kaiserin Katharina II. von Russland und Voltaire, in: Zeitschrift für französische Sprache und Literatur, 61 (1937), S. 274–282; Antony LENTIN, Voltaire and Catherine the Great. Selected Correspondence, Cambridge 1974, Introduction, S. 4–32; Carolyn H. WILBERGER, Voltaire’s Russia: Window on the East, Oxford 1976, S. 160–183; David M. GRIFFITHS, To Live Forever: Catherine II, Voltaire and the Pursuit of Immortality; in: Roger BARTLETT/Anthony G. CROSS/Karen RASMUSSEN (Hrsg.), Russia and the World of the Eighteenth Century, Columbus, Ohio 1988, S. 446–468.
26
Französische und russische Fassung sowie Einleitung zur Textgrundlage und zu Katharinas Quellen in: Nikolaj Dmitrievič ČEČULIN (Hrsg.), Nakaz imperatricy Ekateriny II, dannyj Kommissii o sočinenii proekta novogo Uloženija, Sankt-Peterburg 1907.
27
Dietrich GEYER, „Gesellschaft” als staatliche Veranstaltung. Sozialgeschichtliche Aspekte des russischen Behördenstaats im 18. Jahrhundert, in: Derselbe. (Hrsg.), Wirtschaft und Gesellschaft im vorrevolutionären Russland, Köln 1975, S. 20–52.
28
Franco VENTURI, Beccaria en Russie, in: Ders., Europe des Lumières. Recherches sur le dixhuitième siècle, Paris 1971, S. 145–159.
29
Marc RAEFF, The Empress and the Vinerian Professor. Catherine II’s Projects of Government Reform and Blackstone’s Commentaries, in: Oxford Slavonic Papers 7 (1974), S. 18–41; OMEĽČENKO, „Zakonnaja monarchija”, S. 268, 279, 291 f., 305, 308, 327 f., 341–347, 352 f., 360.
30
An einigen zentralen Beispielen diskutiert diese These jetzt Manfred HILDERMEIER, Traditionen der Aufklärung in der russischen Geschichte, in: Heinz DUCHHARDT/Claus SCHARF (Hrsg.), Interdisziplinarität und Internationalität. Wege und Formen der Rezeption der britischen und der französischen Aufklärung in Deutschland und Russland, Mainz 2004, S. 1–15.
31
Sergej Martinovič TROICKIJ, Dvorjanskie proekty sozdanija „treťego čina”, in: Derselbe, Rossija v XVIII veke. Sbornik statej i publikacij, Moskva 1982, S. 192–204; Manfred HILDERMEIER, Bürgertum und Stadt in Russland 1760–1870. Rechtliche Lage und soziale Struktur, Köln 1986; derselbe, Hoffnungsträger? Das Stadtbürgertum unter Katharina II., in: HÜBNER/KUSBER/ NITSCHE, Russland zur Zeit Katharinas II., S. 137–149; Janet M. HARTLEY, Katharinas II. Reformen der Lokalverwaltung – die Schaffung städtischer Gesellschaft in der Provinz? In: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 457–477; Maja Borisovna LAVRINOVIČ, Reformatorskaja politika Ekateriny II v oblasti gorodovogo zakonodateľstva (1762–1796), Diss. kand. ist. nauk, Moskau: RGGU 2001.
32
Vgl. die Überblicke: Erich DONNERT, Russische Forschungsreisen und Expeditionen im 18. Jahrhundert, in: Derselbe (Hrsg.), Gesellschaft und Kultur Russlands in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, Teil 2: Literatur, Wissenschaft und Bildung, Halle 1983, S. 70–98; Rudolf MUMENTHALER, Dem Reich und den Wissenschaften zu Nutzen. Forschungsreisen im Auftrag der Petersburger Akademie der Wissenschaften, in: HÜBNER/KUSBER/NITSCHE, Russland zur Zeit Katharinas II., S. 253–279.
33
Roger BARTLETT, Human Capital. The Settlement of Foreigners in Russia 1762–1804, Cambridge 1979.
34
SCHARF, Innere Politik, S. 686–691; Arkadij Ivanovič KOMMISSARENKO, Russkij absoljutizm i duchovenstvo v XVIII v. (Očerki istorii sekuljarizacionnoj reformy 1764 g.), Moskva 1990; LEONARD, Reform and Regicide, S. 73–89.
35
Michael CONFINO, Domaines et seigneurs en Russie vers la fin de XVIIIe siècle. Etude de structures agraires et de mentalités économiques, Paris 1963 ; Michail Timofeevič BELJAVSKIJ, Kresťjanskij vopros v Rossii nakanune vosstanija E. I. Pugačeva (formirovanie antikrepostničeskoj mysli), Moskva 1965, S. 281–347; Erich DONNERT, Zum Wirken der Petersburger Freien Ökonomischen Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in: Jahrbuch für Geschichte der sozialistischen Länder Europas 17/1 (1973), S. 161–183; derselbe, Politische Ideologie der russischen Gesellschaft zu Beginn der Regierungszeit Katharinas II., Berlin 1976, S. 133–195.
36
Sergej Martinovič TROICKIJ, Finansovaja politika russkogo absoljutizma v XVIII veke, Moskva 1966; Klaus HELLER, Finanzpolitik und Staatsverschuldung in der Regierungszeit Katharina II. (1762-1796), in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 505–519.
37
HILDERMEIER, Bürgertum und Stadt in Russland, S. 48–52, 57–63; derselbe, Hoffnungsträger?
38
BARTLETT, Human Capital, S. 94–108.
39
Vgl. MADARIAGA, Autocracy and Sovereignty; dieselbe., Catherine II and Montesquieu between Prince M. M. Shcherbatov and Denis Diderot, in: L’età dei lumi. Studi storici sul Settecento europeo in onore di Franco Venturi, Bd. 2, Napoli 1985, S. 609–650, hier S. 616–619.
40
OMEĽČENKO, „Zakonnaja monarchija”.
41
Isabel de MADARIAGA, Der Ursprung der Bürgerrechte in Russland im 18. Jahrhundert, in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 365–384.
42
GEYER, „Gesellschaft” als staatliche Veranstaltung.
43
Der Forschungsstand zusammengefasst bei SCHARF, Innere Politik, S. 709–751.
44
Ebenda, S. 788–801.
45
Ebenda, S. 801–806. Vgl. David M. GRIFFITHS/George MUNRO (Hrsg.), Catherine II’s Charters of 1785 to the Nobility and the Towns, Bakersfield, Calif., 1991.
46
Roger BARTLETT, Catherine II’s Draft Charter to the State Peasantry, in: Canadian-American Slavic Studies 23 (1989), S. 36–57.
47
Učreždenija dlja upravlenija gubernij Vserossijskoj imperii, in: Polnoe sobranie zakonov Rossijskoj imperii, serija I, Bd. 20, Sankt-Peterburg 1830, No. 14392. Vgl. Vladimir Aleksandrovič GRIGOR’EV, Reforma mestnogo upravlenija pri Ekaterine II. (Učreždenie o gubernijach 7 nojabrja 1775 g.), Sankt-Peterburg 1910; Robert E. JONES, Catherine II and the Provincial Reform of 1775: A Question of Motivation, in: Canadian Slavic Studies 4 (1970), S. 497–512; Janet M. HARTLEY, The Implementation of the Laws Relating to Local Administration, 1775–1796, with Special Reference to the Guberniya of Saint Petersburg, Ph. D. diss., University of London 1980; John P. LEDONNE, Ruling Russia. Politics and Administration in the Age of Absolutism, 1762–1796, Princeton 1984, besonders S. 57–82.
48
JONES, Catherine II and the Provincial Reform, S. 511.
49
Aleksandr Borisovič KAMENSKIJ: Ot Petra I do Pavla I: Reformy v Rossii XVIII veka (Opyt celastnogo analiza), Moskva, 2001. S. 435–438.
50
GEYER, „Gesellschaft” als staatliche Veranstaltung.
51
Janet M. HARTLEY, The Boards of Social Welfare and the Financing of Catherine II’s State Schools, in: Slavonic and East-European Review 67 (1989), S. 211–227; dieselbe, Philanthropy in the Reign of Catherine the Great: Aims and Realities, in: Roger BARTLETT/Janet M. HARTLEY (Hrsg.), Russia in the Age of the Enlightenment. Essays for Isabel de Madariaga, London 1990, S. 167–202.
52
Claus SCHARF, Adliger Grundbesitz und Regionalverwaltung in der Gouvernementsreform Katharinas II.: Argumente von der Mittleren Wolga, in: Derselbe, Katharina II., Russland und Europa, S. 421–456; kürzere englische Fassung: Derselbe, Noble Landholding and Local Administration in the Guberniia Reform of Catherine II: Arguments from the Middle Volga, in: Joachim KLEIN/Simon DIXON/Maarten FRAANJE (Hrsg.), Reflections on Russia in the Eighteenth Century, Köln/Weimar/ Wien 2001, S. 112–125.
53
Georg SACKE, Livländische Politik Katharinas II., in: Quellen und Forschungen zur baltischen Geschichte, Heft 5, Riga/Posen 1944, S. 26–72; Janis ZUTIS, Ostzejskij vopros v XVIII veke, Riga 1946; Hubertus NEUSCHÄFFER, Katharina II. und die baltischen Provinzen, Hannover-Döhren 1975; Roger BARTLETT, The Russian Nobility and the Baltic German Nobility in the Eighteenth Century, in: Cahiers du Monde Russe et Soviétique 34 (1993), No. 1–2, S. 233–243; Zenon E. KOHUT, Russian Centralism and Ukrainian Autonomy. Imperial Absorption of the Hetmanate, 1760s – 1830s, Cambridge, Mass., 1988.
54
Isabel de MADARIAGA, Catherine II and the Serfs. A Reconsideration of Some Problems, in: Slavonic and East-European Review 52 (1974), S. 34–62; Roger BARTLETT, Die Rationalität der Leibeigenschaft in Rußland in der Regierungszeit Katharinas II., in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 403–419.
55
Vgl. oben Anm. 35.
56
So allgemein Werner SCHNEIDERS, Die Philosophie des aufgeklärten Absolutismus. Zum Verhältnis von Philosophie und Politik, nicht nur im 18. Jahrhundert, in: Hans Erich BÖDEKER/Ulrich HERMANN (Hrsg.), Aufklärung als Politisierung – Politisierung der Aufklärung, Hamburg 1987, S. 32–52, hier S. 49.
57
Zu Katharinas eigener aktiver Rolle bei den Anwerbungen aus dem deutschsprachigen Raum SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, S. 148–180.
58
So mit Recht Peter HOFFMANN, Probleme der deutsch-russischen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen des 18. Jahrhunderts, in: Ludmila THOMAS/Dietmar WULFF (Hrsg.), Deutsch-russische Beziehungen. Ihre welthistorischen Dimensionen vom 18. Jahrhundert bis 1917, Berlin 1992, S. 101–114, hier S. 103 f.
59
Peter POLZ, Theodor Janković und die Schulreform in Russland, in: Erna LESKY u.a. (Hrsg.), Die Aufklärung in Ost- und Südosteuropa. Aufsätze, Vorträge, Dokumentationen, Köln/Wien 1972, S. 119–174; Max J. OKENFUSS, Education and Empire: School Reform in Enlightened Russia, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas N. F. 27 (1979), S. 41–68; SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, S. 130–147; Galina Ivanovna SMAGINA, Akademija nauk i rossijskaja škola. Vtoraja polovina XVIII v., Sankt-Peterburg 1996; dieselbe, Die Schulreform Katharinas II.: Idee und Realisierung, in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 479–503.
60
Dazu trotz vieler neuer Detailforschungen als Synthese immer noch unersetzlich Hans ROGGER, National Consciousness in Eighteenth-Century Russia, Cambridge, Mass. 1960.
61
Aleksandr Borisovič KAMENSKIJ, Ekaterina II, in: Voprosy istorii, 1989, No. 3, S. 62–88; derselbe, „Pod seniju Ekateriny ...”; derselbe, Ot Petra I do Pavla I, S. 315–472; derselbe, Die Reformen Katharinas der Großen und die Modernisierung Russlands im 18. Jahrhundert, in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 333–346.
62
O. A. Omelchenko [Oleg Anatol’evič OMEL’ČENKO], „Enlightened Absolutism” in Russia. In: Coexistence 32 (1995), S. 31–38, hier S. 37 f.
63
Vgl. Alain BESANÇON, La Russie et la Révolution française, in: François FURET/ Mona OZOUF (Hrsg.), The Transformation of Political Culture 1789–1848, Oxford 1989, S. 575–584, hier S. 575. Systematischer die Abwägungen von Jan KUSBER, Grenzen der Reform im Russland Katharinas II., in: Zeitschrift für Historische Forschung 25 (1998), S. 509–528.
64
Hierzu und zum folgenden Karen RASMUSSEN, Catherine II and the Image of Peter I, in: Slavic Review 37 (1978), S. 51–69.
65
Zur Herrschaftsstruktur John P. LEDONNE, Ruling Russia. Politics and Administration in the Age of Absolutism, 1762–1796. Princeton, N. J. 1984; derselbe, Absolutism and the Ruling Class. The Formation of the Russian Political Order 1700–1825. New York 1991.
Begegnungen22_Sarkozy
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 22:195–205.
TAMÁS SÁRKÖZY
Strategies for Developing Hungarian Business Law
Hungarian jurisprudence will be facing fundamental changes within one or two years; Hungarian laws will become part of the unified system of jurisprudence of the European Union and Hungarian attorneys will have to practice by applying supranational European laws and national Hungarian laws at the same time. However, the changes will not only be the result of our adherence to the European Union. Hungarian jurisprudence – similarly to several other European systems of laws – adjusts to globalization and the intrusion of the information revolution with difficulty because Hungarian laws are based on the German traditions of jurisprudence, and the changes also mean the rapid spread of Anglo-American concepts of particular law. Rapid technical evolution often leads to a process in which laws are overtaking social evolution, advancing over-regulation and the emergence and operation of a law- or regulations- industry. We were hoping, during the first stormy years of the change of the system, that politics would gradually be relegated to the background in our civilian economics based on free market competition and private property (after all, we had successfully completed privatization in ten years, by 1998), but we had been disappointed because of sharp political conflicts that emerged after 1998. Roughhouse politics are overshadowing and indeed raping the logic of business law by restoring state interference in economic life through the enactment of monstrous laws.
All this justifies thinking about the future of Hungarian business law by rising above – for the moment at least – the daily problems of the process of enactment of laws and short-term, one or two years in length, plans for the creation of a new system of laws. Do we have any idea as to what Hungarian economic legislations will look like in a decade or two? Or are we only drifting in the framework of planned adjustments within the European efforts at harmonizing laws, twitching in the maelstrom of political demands? Are we going to be able to create a long-term program – corresponding to internal characteristics and the logics of jurisprudence – based on Hungarian concepts of economic legislation, including creation of laws, their application and theories? We must attempt to answer these questions in spite of the fact that we know that the strategy of future Hungarian jurisprudence will be partly determined in Brussels. However, a different outcome might be achieved by exerting our own efforts at modifying-supplementing the decisions of Brussels with a national strategy of developing our own new system of jurisprudence.
1. Tasks for the Present and for the Near Future
Since we have laid the foundations of the legal system of a market economy between 1988 and 1996, the actual tasks of the Hungarian business law may be defined as follows:
A./ The extensions of the laws of the market economy to other areas of economic life, including infrastructures; in other words, the construction of a complete structure of laws of economics.
The so-called secondary economic laws include:
– a./ Rules concerning railroads and energy service regulations;
– b./ Laws dealing with intellectual property, rights of inventors, (including computer rights), laws for inventions and copy rights. Laws must also be enacted concerning media- and advertisement-rights, as well as rules concerning the information-society.
– c./ Laws concerning the so-called “humane” infrastructure of the economy, such as laws for environmental protection, welfare legislation, protection of consumers, of personal data, etc.
“Secondary” laws have already been codified in the early 1990’s. Their enactment was accelerated after the codification of laws regulating the market economy between 1994 and 1996. The completion of the masses of these laws has extended into the year 2000. Therefore, this process will soon be completed.
B./ There are two tasks remaining concerning the fundamental free market laws.
– a./ The verification of economic legislation in practice, originally introduced purely on a theoretical basis. They must be tested against practical experiences which will also mean the elimination of technical mistakes resulting from rapid legislation and inexperience.
– b./ Coordination of basic economic laws, because there are a great many contradictions and differences in conceptualization, originating from the haste by which these laws have been enacted (for instance, laws concerning associations, accounting procedures and taxation, the laws of stock companies and competition among them, stocks and the capital markets, and laws related to share rights regulated by the Civilian Code (Ptk.))
The modification of fundamental laws – related to harmonization with European jurisprudence to be discussed below – takes place, according to well-established custom, in intervals of 6-8 years, in an institutional process of re-examination. For instance, in the case of the laws of associations and companies, this had occurred after 1988-1989 and in 1997 (a re-examination is expected to occur in 2003-2004); the laws concerning competition were re-examined in 1990, 1996 and in 2000; the reviews of laws of stocks came in 1990 and 1996 and, finally, in 2001 and similar periodization can be observed in banking laws. The next task will be the coordination of basic laws with previous jurisprudence concerning the new code of civil laws, while the revision of the later will take place continuously up to the year of 2006.
C./ The demands for harmonization of economic legislation with that of the European Union is a fundamental task and we have to accomplish this through the coordination of our laws in a process of verification with practical experience. In case of the fundamental laws of economics discussed above, this is a comparatively simple task, since these laws have already been created with an eye on the framework of the European system. There would be changes in this system only if there were parallel changes in European economic legislation. See, for instance, the appearance of American-type laws for the protection of investments, the European codification of rules for company takeovers, or some institutions of corporate governance (Hungarian laws concerning corporations and companies are solid, but the laws regulating concerns are continuously being modified). The evaluations of the European Union of countries becoming candidates for admission to the Union have always been very positive about Hungary’s fundamental economic institutions-jurisprudence.
We are lagging behind with EU-law harmonization with respect to economic legislation. The reason for this may be found in mistakes in legislation and in the weakness of the “experts” of individual ministries for practicing jurisprudence. It is also a fact that the Ministry of Foreign Affairs and/or the Ministry of Justice, entrusted with the task, have not been able to coordinate such activities sufficiently that are divided among several other ministries of state. However, in my opinion, the cause is not legislative and unsuccessful coordination is only the tip of the iceberg; there are technical-economic reasons behind the failure. Our technological-economic backwardness is the real cause of our failure in adapting the European Union’s technologies in information transmission or in the protection of the environment. There are conflicting political/economic interests behind attempted coordination of jurisprudence concerning agriculture, since we are trying to protect our agriculture, which a quick adoption of the European Union’s principles would harm.
I would like to mention – without excusing our mistakes – that the adoption of modern European business law is being hindered by the unbelievable over-regulation extorted by the trade unions (see, for instance, law No.2 concerning associations, the so-called capital-adequacy principle), and the over-zealous demands of the bureaucracy in Brussels (related to the criminal liability of legal entities). Brussels is trying to force the establishment of institutions by the new member states, when these institutions have not even been introduced as yet by the European Union, using the new members as guinea pigs. The Union “suggests” regulations in many instances, whose basic purpose is the conquest of our markets by the original member states or the establishment of preferences for their advisor-companies.
At the same time, we must emphasize the fact that the adoption of European institutions of economic legislation develops and modernizes our own jurisprudence; therefore, the successful completion of harmonization of laws is, even from a strictly legal point of view, in our national interest. When considering the oft-voiced fears and reservations, we must emphasize the fact that the required direct adoption of supranational European jurisprudence will not harm our national legal traditions. In fact, the Union, enacts laws for the harmonization of the so-called “big businesses,” banks, stock markets, etc., that are rooted in the liberalism of its founding fathers. The Union does not attempt to exclude the national legal traditions of its member states concerning property laws in everyday life or small businesses – for instance, not one legal principle of the Union dealing with association laws affects savings associations or joint income-societies, and there is only one law concerning limited liability companies. Therefore, we have the opportunity to maintain our national legal traditions – if we are sufficiently prepared for the task – and will not simply copy European principles word-by-word out of laziness, or of being pushy, or for convenience’s sake; but adopt European concepts of jurisprudence in a creative way, corresponding to our national jurisprudence, using appropriate means.
In the coming years we must:
a./ Begin the enactment of high quality legislation of economic laws, correcting the mistakes that had been understandably committed in the course of a stormy, opportunistic development. At the same time, we must ensure the relative stability of economic legislation that had already been codified. We must reject small modification of the laws, urged on by lobbyists supporting everyday political causes, originating in constantly changing power-relations. It has become customary to enact laws especially for financial reasons, – that are mostly related to the state budget and year-end accounting regulations – by the so called “lettuce-legislation,” interfering with thirty or forty other laws. These low-level “financial” laws endanger legal security and the integrative function of laws.
b./ We must enact a unified system of new laws in this legislative period for financing the state budget, closing the previous processes of legislation, replace law XXVII of 1992 that has been amended innumerable times. The new laws should establish a stable concept of state property ownership, creating a system for handling state possessions by creating a new modern state treasury. With the conclusion of the process of privatization, a new system of regulations for the day-to-day administration of permanent state properties must be created (because the law of XXXIX, 1995, is no longer sufficient for this purpose). The neglect by state institutions of their obligations to the state budget by creating sham-associations and other situations where it is justified to form state-companies must be discontinued; all the rules concerning associations must apply to them as well (see the case of the Hungarian Bank for Development Stock Company). If the state continues to participate in the activities of the economy, then it cannot hide behind its sovereignty. (See references to the absence of legal entities for parliament or the government.)
The regulation of state institutions of finance must completely be adjusted to fit the requirements of the new civil code, which will hopefully be codified by 2006. The legal framework of state support and subventions of various economic activities must be regulated completely according to the rules conforming to those of the European Union.
c./ During the necessary transformation of regional Hungarian governing institutions, properties publicly owned by local governments must also be independently regulated by law and rules of property management by governing institutions and must be separated from those of state-owned properties.
d./ Finally, – following the slowdown of new legislation of the economic processes and their stabilization – emphasis must be placed on the practical application of laws. The enactment of so-called “programmatic” or “leading” legislation must become exceptional (these were necessary at the time of the change of the system), and the personal and material conditions for the application of economic laws must be ensured. For instance, the same way we have already created a speedy process for the creation of a trustworthy list of companies, we must achieve a similar result in the registration of all private property. Economic security provided by laws would be greatly enhanced, – at least in my opinion, – if we turned away from the practice of handling real property rights by administrative organs in the 1970’s, to a system of registration maintained by the courts. Modern financial-technical foundations of the work of judges must also be established (including an information system), in order to establish a more uniform, more predictable and more secure application of economic laws. The establishment of separate courts of appeal and the simultaneous abandonment of the role of the Supreme Court as a court of appeals should provide a sufficient basis for this process. However, the change must be supported by the creation of appropriate financial bases for the courts as independent institutions, by presenting a separate budget for them to parliament. The continuous change of the rules of court procedures must come to an end. By strengthening a new system of presentation, the modern process of proceedings shall be stabilized by the end of the current parliamentary cycle.
2. Long-term Direction of Development
Technological evolution demands both the regulation of processes and the system of organizations, since the fundamental economic processes are taking place within and among organizations (or systems of organizations). However, jurisprudence is traditionally human-based (legal personalities of associations emerged only during the course of the 19th century and the influence of the so-called “fictitious theory” continues in our days), and it basically means regulation of individual human behaviour. In fact, technological norms would become real legal norms only if we could provide them with value-contents. This is already evident in environmental protection and gene modification technology. We must also avoid exaggerations and prevent jurisprudence to become captive to technological norms, collections of copy rights, or mathematical equations. At the same time, economic legislation must create guarantees for the functioning of the system of organizations. On the one hand we must become accustomed [by creating adequate means to ensure the activities of associations-, legal-entities, competition and financial associations] to the reality of consolidated companies and on the other hand, we must curtail the perverse actions of conglomerates injuring public interests. We must acknowledge the fact that an association is not a human being, its legal conditions are relative and it can have several functions (it can have integrated or only limited liability). In the case of organizations, their relations to responsibility for the consequences of their actions cannot necessarily be on the basis of the theory of free will – for instance, consumer protection demands more and more objective responsibility in rights for compensation – etc.
The technological regulation of economic processes, or the regulation of associations, awakens the always present instinctive urge of bureaucrats for over-regulation by state institutions, the instinct for manufacturing always newer paragraphs. Conscious strategies of deregulations must be employed against these tendencies, such as:
1./ Projects for deregulation must be prepared in economic fields that are the most exposed to over regulations, and they must exclude expenses that are becoming outdated because of technological advances, or because of legal norms meaning additional expenses for entrepreneurs. Such a process of deregulation should not become a campaign matter for governmental politics (as has been the case in the past in most cases), but a matter for continuous review.
2./ In the case of every significant legal regulation the examination of its probable impact must be performed prior to its introduction, an economic analysis of the expected impact of the regulation must be examined in order to ascertain social costs and further consequences. In the light of such effects, the said regulations may be justified or rejected. (This would be deregulation with an eye on the future.) The results of these examinations must be made public before they are submitted to the judgment of parliament.
In the struggle against overregulation, attention must be directed to the fact that in the short run, state institutions often have interests other than those of the economy. A “bureaucrat’s desk” is interested in operative interventions in the economic processes, limited in scope in the case of laws, and tends to introduce regulations by legal means. A population accustomed to a paternalistic state apparatus, as well as mass communications, demand in almost every case legal regulation by the government by directive; therefore, this process has an element of averting responsibility by the apparatus.
On the other hand, digitalization makes possible the realization of an almost century-long vision of a service-state. The modern state will indeed be able to provide services through digitalized processes and digital systems of case-solving and registries will be quicker, more convenient and less bureaucratic for the population. In addition, digitalized/electronic procedures by the government will require far less rules in providing services; therefore, in the long run, it will support deregulation.
The rapid development of technology and the concomitant economic transformation undermines one of the fundamental legal elements of business law, namely, stability. Consequently, the continuous technological changes demand a corresponding process from economic laws. At the same time, exaggerated flexibility obstructs the estimate of risks in business and leads to uncertainty for entrepreneurs. The state must admit to the old truth – in the face of pressure from mass communications and public opinion – that a bad regulation is better than a continuously changing one, and that security provided by laws is the fundamental element of the operations of a market economy. At the same time, economic laws must conform to technologies by which the fast-developing socio-economic needs can be satisfied. There are several methods to accomplish this.
First of all, it would be advantageous to enact complex laws for separate legal sectors that would include both private- and public-rights, material rights and formal rights and they would, at the same time, also include civil laws, administrative laws, financial laws, labour laws and laws for legal procedures, etc. Experience teaches us that the best regulations of economic life may be achieved by complex laws which are, at the same time, longer lasting and clearer than laws belonging solely to separate branches of jurisprudence. In addition, legal rules must offer several variations for practical experience. For instance, in the case of property laws, variations concerning material possessions and contracts could be regulated separately (including entrepreneurial, individual or portfolio varieties).
Another solution for encouraging stability would be the enactment of framework-laws that would include appropriate clauses in their general sections. However, in my opinion, under the new conditions, the frameworks of jurisprudence must not be filled with regulations of administrative functions, as it has been the custom since the 19th century, and as it is being suggested by adherents of government by decrees. This would result in overregulation by directives that are even more dangerous than overregulation by laws. It may deform the laws, transform the balance of power in favour of the existing administration and is more difficult to control. On the contrary, the framework laws of economic processes may be modified through practice by lawyers and the courts, or by everyday application of laws and self-regulations.
During the process of the change of the political system there had been – and rightly so – significant reluctance on the part of Hungarian public opinion to continue the usage of such flexible terminologies as “good morals in trade,” or “significant community interests,” etc. These terms were considered to imply the possibility of insecure, “constantly changing political influences.” However, if court procedures concerning commerce and trade would be solidified and became more uniform, if a confident court would exclude the often hidden and subconscious influences of executive power and politics, then legal precedents established by court proceedings could become a significant element for the development of our economy. In fact, the application of the laws by the courts is more capable of adjustment without “bumps on the road” than jurisprudence itself.
The development of legal procedures by the courts in applying laws to economic processes is based on the recognition of practices by lawyers and legal advisors. These are also based on the attention paid to legal techniques employed and their recognition, rejection or modification. The influence of the application of laws is based on practices by lawyers and legal advisors, as these are manifested in the court proceedings. For instance, there is a positive tendency in Hungarian corporate law in that it begins to grow out of its initial rigidity and its practitioners recognize the fact that the law has to serve the needs of enterprises or entrepreneurs operating within the rules. Serving this way is not shameful, since it is the consequence of the character of civil economic law. In other words, the freedom of lawyers and entrepreneurs must be respected as long as they act lawfully and their actions do not conflict with the laws or with public interests.
We must also acknowledge that of all areas of law that are the most influenced by technological developments, economy desires self-regulation to the greatest extent. This is already obvious in such areas as laws affecting the media- and the internet, author’s rights, etc. In these cases the “trade” itself, including people who are the most affected by it, create “ethical” norms whose observation is guarded by elected bodies of the “trades” themselves. In these matters self-regulation is related ever more strongly to the spread of the process employing elected judges or various mechanisms of mediation (mediators, courts of honour, reconciliation, etc.) In my opinion, state jurisprudence and the persons applying the laws of the state should abandon their jealousy over the loss of their monopoly for establishing legal regulations. In areas that are the most exposed to technological changes, the state must accept the fact that enactment of laws and their application by the state is but a supplement to self-regulation and to agreed-upon processes for the settlements of disputes by parties in question. For instance, in Hungary, self-regulation works exceptionally well in the area of domain-names of the internet; what reason would the state have to interfere with this process? However, in areas where the protection of public interests are involved, for instance in consumer protection, in the defence of personal rights, in the prevention of computer crimes, in the need for setting up security systems to prevent attacks by hackers, in protecting digital technology, state actions must complement self-regulation. In cases where the public interests are severely injured, accounting cannot be a matter only for moral judgments, or be simply based on mutual agreement (for instance, payment for the harm caused). Therefore, total self-regulation is not acceptable, but there is need for its more frequent application than it is currently the case.
A further necessary adjustment induced by technological advances concerns the appearance and codification of a third generation of basic human rights laws and their realization through “invisible” constitutional processes, which avoid or amplify positive laws. The institutional centers for these adjustments are the constitutional courts, that emerged during the last 50 years. In a process of political system-transformation, the possibilities of the new constitutional courts were much greater in this “invisible” development than it was the case in Western Europe with its mature jurisprudence. (In this process, the Hungarian constitutional courts were pioneering the changes.)
Basic constitutional rights originally consisted of laws providing protection against the state; for instance, in the case of the media, constitutional rights served to protect the freedom of the press, of speech and other personal freedoms. The so-called second generation basic social rights, whose preparation began in the middle of the 20th century, contributed to the emergence of the so-called third generation of fundamental laws, concerning citizenship (human) rights. The third generation rights declare, among other things, that the state provides services through state institutions such as a healthy environment, a healthy life style, the possibility of obtaining information quickly, including information obtained by access to the internet.
The third generation of fundamental laws has multiple meanings. Therefore, they supplement positive rights and they can even annul detailed regulations of other laws which are impinging on positive rights. (In Hungary, there is an institutional means for this process in the person of an ombudsman for the protection of information and data.) A further impact of these rights is that they often conflict with older laws and they usually come out victorious from such conflicts. For instance, the freedom of information is often a stronger law than that concerning business secrets based on the freedom of entrepreneurial activity and principles of the freedom of the internet is stronger than freedoms of property and business contracts. The latter may be injured by the requirement that economically strong servers provide free universal information without charge. It would be important, therefore, to develop a legal method – perhaps enforced by practices of the constitutional court – to handle the conflict between fundamental laws. In fact, the contents and extent of the third generation of fundamental human rights laws are far less firm than that of the first generation of political rights; they are dependent on the economic power of a given state and their possibilities are provided by economic geography and the conditions of a given culture.
Another possibility for progress is in the adjustment of older rules to fit new circumstances. The civil code provides for this process through the regulations of electronic shopping and banking, by applying the rules of written contracts in cases of electronic contracts that were executed without the use of written documents. The latter processes are included in electronic contracts by applying to them the rules of blanket-contracts or individual agreements. Another possibility is in the supplement of laws, such as the law of 2001: CVIII, dealing with digital/electronic commercial services. This supplemental process provided an excellent solution, at least in my opinion, by the enactment of the law of intellectual rights of 1999, providing protection for computerized creations. It considers data banks (digital archives) as individual collections and enforces financial compensation for their use to the servers. The law also provides protection for creations that could be reproduced by establishing joint marketing associations that collect compensations. The laws protecting industry were also able to solve the problem of the digital reproduction-business by modernizing copy right laws. In Hungary, the transfer of the rights of the written media into a general media law was, unfortunately, unsuccessful; it did not succeed in creating a unified system. The law of 1996:I, dealing with radio and television broadcasting rights, was especially weak; its recasting from a judicial point of view– regardless of its political absurdities – is becoming more urgent by the day. Our civil code has difficulties digesting so-called intellectual property rights and abandoning the property rights concerning material possessions. However, through the practice of attorneys and of the courts, including particular contracts dealing with personal properties (including the acquisition of companies, the sale or purchase of property rights, etc.), are becoming better organized.
The adoption of laws to the new situation is also occurring through the process of their extension to new areas of application. An example for this is the enactment of laws protecting personal data, which is the product of the jurisprudence of the last twenty years. The right for the protection of personal data is continuously being extended and it is also changing from the protection of individuals [through guarantees of the freedom of information], to general rights of the information-society. The Hungarian law for the protection of personal data, enacted in 1992, was among the first of its kind internationally and its role in shaping public opinion was especially positive. At the same time, it must also be noted that the practical experiences of the last ten years should also be transmuted into laws, which means institutional re-examination. In this we also face the collision of public interests; the purported interests of an affective public administration often collide with the protection of individual freedoms. We must find a middle ground by which we will not unnecessarily impede the development of state record-keeping systems and, at the same time, make sure that the assertive efforts of state institutions do not distort the protection of the rights of individual citizens and open the doors to the abuse of executive power.
It is encouraging to be able to observe that a struggle had begun against the over-politicization of jurisprudence and that there are efforts being made to increase the moral guarantees of business law. We must increase the norms of the civil code in order to make it part of the entire legal system; this means that laws must be practiced according to their aims, the abuse of the law is not permitted (it is illegal by itself) and that no one may assert his lawful rights in order to gain personal advantages. These attitudes must become norms of public law in rejecting political manipulations. On the other hand, we must clarify situations in which the absence of laws has created gaps in the civil code according to which “everything is permissible that is not forbidden by the laws.” This saying may be valid only to a limited extent. Politicians and state institutions should act only on the basis of the civil code in parliamentary proceedings as well as in government administration, the latter of whose tasks include the implementation of the laws. In public jurisprudence, the sort of freedom that is present in the private sector, simply does not exist.
Begegnungen22_Prazak
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 22:91–110.
RICHARD PRAŽÁK
Die tschechisch-ungarischen Beziehungen im Mittelalter (bis 1526)
Franz Palacký erklärte in seiner Geschichte von Böhmen: „Die Invasion der Magyaren und ihre Festsetzung in Ungarn ist eines der folgenreichsten Ereignisse in der Geschichte Europas; sie ist das größte Unglück, das die Slawenwelt betroffen hat.”l Heute wissen wir, dass die Ungarn nach ihrer Ankunft im Karpatenbecken im Jahre 896 zunächst als Konföderierte der Mährer und deren Verbündete gegen die Bayern auftraten, aber nach dem bayrisch-mährischen Frieden im Jahre 901 sich gegen beide wandten. Darüber, inwieweit sie zum Fall des durch innere Streitigkeiten unterwühlten Großmährischen Reiches beigetragen haben, können nur Vermutungen angestellt werden. Nach den abenteuerlichen Feldzügen der Ungarn durch Europa in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts hat zu ihrer endgültigen Ansiedlung in der Donauebene der Umstand verholfen, dass sie in der Schlacht auf dem Lechfeld bei Augsburg im Jahre 955 von Kaiser Otto I. eine Niederlage erlitten. Den Kaiser unterstützten hier auch die tschechischen Truppen Boleslaws I.2
Einen bedeutenden Bestandteil der tschechisch-ungarischen Beziehungen bildete die Mission des Heil. Adalbert und seiner Schüler bei der Verbreitung des Christentums. Der Fürst Geysa wurde bereits im Jahre 972 von dem St. Gallener Missionsbischof Bruno getauft. Stephans Taufe folgte vermutlich bald danach, wenn sie auch nach der ungarischen Überlieferung St. Adalbert zugesprochen wird. Dieser besuchte Ungarn in den Jahren 989 und 995 und bei einer dieser Reisen hat er Stephan wahrscheinlich gefirmt. Von Adalberts Schülern hat sich an dem Aufschwung des Christentums in Ungarn am meisten der Mönch Anastasius-Astrik von Břevnov verdient gemacht. Er brachte Stephan im Jahre 1000 vom Papst Silvester II. aus Rom die Königskrone und wurde nach dem Abt des Benediktinerklosters in Martinsberg (Pannonhalma) auch Erzbischof in Gran.3 Öfters besuchte König Stephan der Heilige Günther, ein tschechischer Einsiedler deutschen Ursprungs aus dem Böhmerwald, ein Verwandter von Stephans Gattin Gisela. Dieser hat auch zur Gründung der Benediktiner Abtei in Bakonybél Anfang der 30er Jahre des 11. Jhs. einen Beitrag geleistet.4
Der St.-Adalbert-Kult dominierte in Ungarn bereits nach dem Tode des Heiligen. Der Heilige Stephan selbst machte ihn zum Schutzheiligen der ganzen Graner Diözese („pius patronus ecclesiae Strigoniensis”) und er weihte ihm zu Ehren im Jahre 1010 auch die Graner Kathedrale ein. Der Heil. Adalbert wurde zum Schutzheiligen einer Reihe von ungarischen Abteien und Propsteien und nach dem frühen Mittelalter kam es nach dem Tridentiner Konzil im 16. Jh. und dann wiederum im 18. Jahrhundert zu einer erneuten Blüte seines Kultes. Etwas später setzte sich in Ungarn in einem kleineren Ausmaß auch der Kult des Heil. Wenzels durch; so ist z. B. die dem Heil. Wenzel geweihte Kirche in der Gemeinde Jennersdorf (Gyanafalva) an der ungarisch-österreichischen Grenze aus dem Jahre 1208 zu nennen. Bemerkenswert ist der Umstand, dass der Heil. Wenzel zum Schutzheiligen der Winzer geworden ist. Sein Namenstag am 28. September fällt des öfteren auf den Tag der Weinlese; ein traditionelles Winzerfest fand an seinem Namenstag zu seinen Ehren regelmäßig in der Gemeinde Tállya statt, wo in der örtlichen Kirche auch ein Wenzelaltar war.5
Noch zu Stephans Lebzeiten fiel im Sommer 1031 der mährische Teilfürst Brzetislaw in Ungarn ein. Dies war die Vergeltung für den Frieden, den der Sohn und Mitherrscher des Kaisers Heinrich mit König Stephan im Frühjahr 1031 geschlossen hatte und der für die Tschechen unvorteilhaft war. Stephan erwarb dadurch nicht nur österreichisches Gebiet, sondern auch einen Teil Westmährens. Schon als böhmischer Fürst Brzetislaw I. unterstützte Brzetislaw nach Stephans Tode dessen Nachfolger, den König Peter Orseolo. Gemeinsam mit ihm überfiel er im Jahre 1039 die bayerische Ostmark und Kärnten. Umgekehrt bot dann Peter Orseolo Brzetislaw seine Hilfe im Vergeltungsfeldzug gegen Heinrich III. im August 1040 an. Später, als im Jahre 1041 Samuel Aba den ungarischen Thron bestieg, änderte sich die Situation. Heinrich III. trat für die Rechtsgültigkeit der Ansprüche von Peter Orseolo auf den ungarischen Thron ein und wurde darin auch von Brzetislaw unterstützt, der bereits um ein Jahr früher in den Altaischen Annalen als Peters Senior genannt wird. Brzetislaw hat offensichtlich auch den Feldzug des Kaisers gegen Samuel Aba im Jahre 1044 unterstützt, wodurch Peter Orseolo kurzfristig auf den ungarischen Thron zurückkehren konnte. Dafür musste Peter Orseolo im Mai 1045 in Stuhlweissenburg Heinrich III. die Lehenstreue geloben. Ungarn hat sich so für eine bestimmte Zeit vom Papst an die Seite des römisch-deutschen Kaisers geneigt; dieser Politik folgte z. B. auch Andreas I , der Nachfolger Peter Orseolos auf dem ungarischen Thron.6
Durch die engen Beziehungen der Przemysliden und der Árpáden suchten die Angehörigen des Geschlechts der Przemysliden, die in Streitigkeiten mit ihrem Herrscher geraten sind, oft eine Unterstützung auf dem ungarischen Königshofe. Erwähnen wir z. B. den mährischen Fürsten und späteren böhmischen König Wratislaw, der sich im Jahre 1055 gegen den Fürsten Spytignew an den ungarischen König Andreas I. wandte, der ihm seine Tochter Adelheid zur Frau gab.7 Auch die von Spytignew aus dem Lande vertriebenen Mönche des slawischen Ritus aus dem Kloster in Sazawa, mit dem Neffen des Heil. Prokop, dem Abt Veit an der Spitze, fanden Ende der 50er Jahre des 11. Jahrhunderts im benediktinisch-basilianischen Kloster in Vyšehrad ihren Zufluchtsort.8 Der Olmützer Fürst Otto, der Eufemia, die jüngere Schwester der ungarischen Könige Geysa I. und Ladislaw I. ehelichte, gründete gemeinsam mit seiner Frau im Jahre 1078 ein Kloster am Burgwall bei Olmütz, wobei er sich an die Formulierungen in der Gründungsurkunde der Abtei von Százd aus dem Jahre 1067 stützte. Als der ungarische König Ladislaw I. in den 90er Jahren des 11. Jahrhunderts in dem Gebiet der Flüsse Sawe und Drau das Agramer Bistum mit der Aufgabe gegen den ketzerischen Bogomilismus anzukämpfen, gegründet hatte, setzte er an die Spitze dieses Bistums auf slawischem Gebiet den Tchechen Duch ein, einen Bischof des lateinischen Ritus, der den dortigen Slawen sprachlich nahestand.9 Für den Verfasser der größeren Stephanlegende, eines der ältesten Denkmäler des ungarischen lateinischen Schrifttums, das unter der Regierung Ladislaws in den Jahren 1077-1083 im Zusammenhang mit der Heiligsprechung Stephans entstanden ist, wird auch ein unbekannter tschechischer Benediktiner gehalten. In dieser Legende findet sich der bekannte Traum Geysas, dem – noch als Heiden – in dem Traum ein Engel erschien, der ihm die Ankunft des böhmischen Bischofs Adalbert verkündete; dieser bringe Ungarn das Christentum und werde Geysas in Bälde geborenen Sohn taufen.10
Wenn man die ungarischen St.-Stephanslegenden, die an der Neige des 11. und Anfang des 12. Jahrhunderts entstanden sind mit den älteren St.-Wenzelslegenden vergleicht, gelangt man zur Erkenntnis, dass die Wenzelslegenden aus dem 10. Jahrhundert zum ersten Typ der Königslegenden gehören; sie verherrlichen die Könige – Heiligen mit asketischer Ausrichtung, die für jenes Jahrhundert bezeichnend waren. Dieser Art ist auch die wesentlich jüngere größere Stephanslegende, wogegen die kleinere Stephanslegende sowie auch die Stephanslegende des Hartwik aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts bereits zum zweiten Typ der Königslegenden gehören. In jenem Legendentyp, der sich erst zur Zeit des Kampfes um die Investitur verbreitet hatte, geht es um die Verherrlichung der heiligen Könige-Kämpfer gegen die Feinde der Kirche. Ein Keim dieses zweiten Legendentyps über die heiligen Könige-Kämpfer findet sich schon in unserer St.-Wenzelslegende von Christian aus dem Ende des 10. Jahrhunderts, in der sich der Fürst von Kouřim (Rauchenberg) dem Heiligen Wenzel freiwillig unterwirft.11
Reichhaltigere Berichte über den gegenseitigen Beziehungen zwischen Ungarn und den böhmischen Ländern als in den Legenden finden sich in den zeitgenössischen Chroniken. In der Cosmas-Chronik erfahren wir z. B., dass im Jahre 1091 der Sohn von Wratislaw mit zweitausend Kämpfern nach Ungarn anrückte und sich in der Gemeinde Bánov (Banow) niederließ, von wo er nach Verlauf eines Jahres nach Böhmen zurückkehrte und im September 1092 den böhmischen Fürstenthron bestieg. Cosmas, der am 14. Juni 1099 in Gran die Priesterweihe entgegennahm, widmete in seiner Chronik den tschechisch-ungarischen Beziehungen eine erhebliche Aufmerksamkeit. Über die Begegnung des Fürsten Brzetislaw II. mit dem ungarischen König Koloman auf dem Feld Lucko bei der mährisch-ungarischen Grenze an dem Fluss Olssen in der Nähe von Ungarisch Brod im Jahre 1099 schreibt Cosmas:
„Ac inter se immensis mutuatim datis muneribus, renovant antiqua amitiae et pacis foedera et ea sacramentis confirmant”.12 Auch der Domherr von dem Vyšehrad, der erste Nachfolger von Cosmas, erwähnt die Weiterentwicklung dieser tschechisch-ungarischen Freundschaft im Zusammenhang mit der Beziehung des böhmischen Fürsten Sobieslaw zum ungarischen König Béla II., dessen Schwester Adelheid Sobieslaw heiratete.13 In den 30er Jahren des 12. Jahrhunderts besuchte er mit ihr des öfteren den ungarischen König. Das Verwandtschaftsverhältnis veranlasste auch den böhmischen König Wladislaw II. im Jahre 1064 für die Ansprüche der Königin-Witwe Euphrosina und deren Sohnes Stephan III. gegen den, von dem byzantinischen Kaiser Manuel I. unterstützten Gegenkönig, Stephan IV. einzutreten. Wladislaw hat mit militärischen Kräften Manuel dazu gezwungen, den Frieden zu schließen und die Regierung Stephans III. anzuerkennen.
Die verwandtschaftlichen Korrelationen zwischen den Przemysliden und Árpáden waren auch Ende des 12. und im 13. Jahrhundert von Wichtigkeit. Bereits der ältere Bruder von Przemysl Otakar I., Friedrich heiratete auf Anregung seines Vaters Wladislaw II. die Schwester des ungarischen Königs Béla III. Elisabeth. Auch sein Bruder der Olmützer Fürst Swatopluk heiratete eine unbekannte ungarische Prinzessin. An der Wende des 12. und 13. Jahrhunderts wurde die Verwandtschaftspolitik zwischen den Przemysliden und Árpáden sogar zum Bestandteil des Kampfes zwischen den Staufern und Welfen um den kaiserlichen Thron. Als Przemysl Ottokar I. im Jahre 1199 seine erste Gattin Adelheid von Meißen verstoßen hatte und Konstantia, die Schwester des ungarischen Königs Emmerich heiratete, wobei sich in diese Causa auch der Papst Innozenz III. einschaltete, lief Przemysl mehrmals von dem Staufer Philipp von Schwaben zu Otto IV. über, was auch sein Verhältnis zu den beiden Gattinnen beeinflusste. Nach dem Tode Emmerichs und nach der Versöhnung mit Philipp von Schwaben im Jahre 1204 nahm er seine erste Gattin Adelheid wieder auf, um sie ein Jahr später, als ihm Konstantia den Thronfolger Wenzel schenkte, wieder zu verstoßen. Konstantia war die Mutter der Heiligen Agnes und machte sich um ihren Platz in der Geschichte auch durch die Gründung des Zistenzienserinnen-Klosters Porta coeli in Vorkloster bei Tischnowitz im Jahre 1233 verdient.14
Voller Widersprüche war die Entwicklung der Beziehungen zwischen dem böhmischen König Przemysl Ottokar II. und dem ungarischen König Béla IV. und dessen Sohn Stephan V. Gegenstand ihrer Streitigkeiten war vor allem das so genannte Babenberger Erbe. Nach der Eheschließung von Przemysl Ottokar II. mit Margarethe von Babenberg und der Übernahme des Babenberger Erbes von Seiten der Przemysliden, griff Béla IV. in den Jahren 1252-1253 mehrmals Österreich sowie auch Mähren an. Der für Przemysl ungünstigen Entwicklung des Kriegskonflikts ist erst der Papst Innozenz IV. beigekommen, der die beiden verfeindeten Parteien zu einem kompromissvollen Friedensschluss in Ofen am 3. April 1254 (bestätigt am 1. Mai desselben Jahres in Pressburg) bewogen hatte. Danach behielt Ottokar II. von dem Babenberger Erbe Ober- und Niederösterreich mit dem nördlichen Teil der Steiermark, wogegen Béla IV. der südliche Teil des steirischen Fürstentums vom Semmering bis zu Kärnten zugefallen ist. Zum „Kapitän” des steirischen Herzogtums im Dienste des ungarischen Königs wurde zunächst Stephan Gutkeled, seit dem Jahre 1258 Bélas Sohn und Thronerbe Stephan, und zwar schon im Rang des „steirischen Herzogs”. Zwischenzeitlich gewann jedoch Przemysl führende steirische Magnate auf seine Seite, die ihm im März 1260 in Wien ihre Huldigung darbrachten. Diese Situation mündete in einem entscheidenden Zusammenstoß zwischen Przemysl Ottokar II. und Béla IV. in der Schlacht bei Kressenbrunn am 12. Juli 1260. Diese Schlacht endete mit einer vernichtenden Niederlage des ungarischen Königs und seiner Verbündeten. Béla IV. musste seine Pläne auf die Beherrschung der österreichischen Länder umwerten und entschied sich für ein Bündnis mit Przemysl Ottokar II., der ihm vor der drohenden Gefahr eines neuen Tatareneinfalls Hilfe leisten konnte. Ein solcher hat bereits in den Jahren 1241-1242 Ungarn große Schäden zugefügt. Anfang des Jahres 1261 ist Béla IV. in Ofen mit dem böhmischen König zusammengekommen und besuchte gemeinsam mit ihm Bélas Tochter Margarethe, die als Nonne im Dominikanerkloster auf der Hasen- (heute Margarethen-) insel an der Donau zwischen Ofen und Pest lebte. Przemysl Ottokar II. „hingerissen von ihrer Schönheit „ hielt bei Béla um ihre Hand an. Der ungarische König schrieb an den Papst um die Bewilligung für Margarethes Eheschließung mit Przemysl zu erwirken. Przemysl musste sich nämlich von seiner fast um dreißig Jahre älteren Gattin Margarethe von Babenberg scheiden lassen. Diese war ebenfalls früher eine Dominikaner-Nonne im Würzburger Kloster, wo sie nach dem Tode ihres ersten Gatten Heinrichs VIII. Zuflucht fand. Der Plan der Eheschließung von Przemysl und Margarethe von Ungarn scheiterte jedoch auf der Halsstarrigkeit Margharethes, die unter Zustimmung des ungarischen Provinziales der Dominikaner, Marcellus und unter Gegenwart des Graner Erzbischofs und weiterer kirchlicher Würdenträger „die Verhüllung in den heiligen Schleier forderte”. So steht es in der Margarethenlegende von Marcellus. Sie vereitelte dadurch die Pläne ihres Vaters auf ihre Ehe mir Przemysl. Nach dem Friedenschluss mit Béla IV. am 31. März 1261 in Wien heiratete Przemysl nach weiteren Verhandlungen Bélas Enkelin Kunigunde, die Tochter des Fürsten Ratislaw von Mačva und der Tochter von Béla, Anna. Die Trauung fand am 25. Oktober 1261 in Pressburg statt und zu Weihnachten 1261 wurde das königliche Paar in Prag von dem böhmischen Metropoliten und Mainzer Erzbischof Werner Eppenstein feierlich gekrönt. Béla IV. lebte dann bis zu seinem Tode mit Przemysl Ottokar II. in einem dauerhaften Frieden. Margarethes Widerwillen gegen die Eheschließung mit Przemysl und die Unterstützung, die ihr dabei von Seiten des Dominikaner Provinzials zukam, teilte auch der Thronfolger Stephan, der zur Zeit des Besuches von Przemysl absichtlich aus Ofen weggefahren ist und seinem Vater in den späteren Streitigkeiten die freundschaftliche Politik den Tschechen gegenüber ausgesetzt hat. Béla IV. hat an dieser Politik nach dem Wiener Frieden in jeder Hinsicht festgehalten.15
Der ungarische König Stephan V. (regierte 1270-1272) hat in der Zeit seiner kurzfristigen Regierung zweimal gegen Przemysl Ottokar II. gekämpft. In der ersten Schlacht, am 12. Mai 1271, wurde Stephan geschlagen und Przemysl eroberte die Stadt Ungarisch Altenburg und die Burg Weiselburg, wobei Stephan hinter den Fluss Rabnitz abrückte und am 21. Mai 1271 an diesem Fluss die Truppen des böhmischen Königs geschlagen und dazu gezwungen hatte, sich nach Pressburg und von dort aus nach Wien zurückzuziehen. Stephans Armee hat bei der Verfolgung der Tschechen Oberösterreich und Südmähren, wo sie bis in die Umgebung von Brünn gelangten, stark verwüstet. Am 2. Juli 1271 haben Stephan V. und Przemysl Ottokar II. in Pressburg den Frieden geschlossen, wodurch der status quo aus den Zeiten der Regierung Bélas IV. bestätigt wurde.16
Nach dem frühen Tode Stephans folgte im Jahre 1273 Przemysls Feldzug nach Ungarn, wo die Mährer als Vergeltung für den Einfall der Kumanen in Mähren im Februar dieses Jahres das ganze westliche Grenzgebiet Ungarns nach und nach geplündert hatten. Przemysl wollte dadurch den Tod seines Schwagers Béla von Mačva rächen, der von Heinrich von Kőszeg, und zwar unter wesentlicher Zustimmung des minderjährigen ungarischen Königs Ladislaw, auf der Haseninsel auf bestialische Weise ermordet wurde. Dem Konflikt zwischen den böhmischen Ländern und Ungarn vom Jahre 1273 bemühte sich Przemysl Ottokar II. versöhnend beizukommen; namentlich nach der Wahl Rudolfs von Habsburg zum deutschen König. Diese Wahl fand am 1. Oktober 1273 in Frankfurt am Main statt. Die Hoffnung auf eine Versöhnung mit Ungarn bot ihm der Sieg der tschechischen Partei auf dem Hofe von Ladislaw im September 1274. Zu der Zeit riss die gegenüber Tschechien freundschaftliche Gruppe um Peter Csák die Regierung auf einige Zeit an sich und setzte Anfang Juni 1275 den Waffenstillstand zwischen Ladislaw und Przemysl durch. Als allerdings Joachim Pectari im Juli 1275 an die Macht gelangte, wurde der Waffenstillstand wieder umgestoßen. Joachim Pectari war der führende Repräsentant der antitschechischen Gruppe auf dem ungarischen Hof und konzentrierte seine Politik auf die Annäherung an den Habsburger Rudolf. Przemysl Ottokar II. versuchte vergeblich durch Vermittlung des neapolitanischen Hofes der Anjouer wenigstens die Neutralität Ungarns in dessen künftigem Konflikt mit Rudolf von Habsburg sicherzustellen. Die Annäherung Ladislaws an Rudolf sowie auch Przemysls Streitigkeiten mit dem Adel, die sich von der Steiermark und Kärnten auch nach Böhmen verbreiteten, bewogen Przemysl im November 1276 zum schimpflichen Wiener Friedensschluss mit Rudolf von Habsburg. Er musste so von dem Babenberger Erbe auch auf das Egerland verzichten. Rudolf war bestrebt, die zunehmend schwierige Situation des böhmischen Königs zur endgültigen Abrechnung mit seinem Hauptgegner bei der Wahl zum deutschen König auszunützen. Am 12. Juli 1277 hat er mit dem ungarischen König Ladislaw in Wien ein antitschechisches Abkommen geschlossen. Als im April 1278 in Österreich ein Aufstand gegen ihn ausbrach, der von den dortigen Anhängern des böhmischen Königs geführt wurde, nützte er diese Ereignisse als Vorwand zu einem entscheidenden Schlag gegen Przemysl aus. Gemeinsam mit dem ungarischen König Ladislaw IV. besiegte er Przemysl Ottokar II. in der Schlacht bei Dürnkrut am 26. August 1278. Dieser Sieg wäre ohne die Hilfe der ungarischen und kumanischen Truppen nicht möglich gewesen, denn gegen die dreißigtausend Kämpfer zählende Armee Przemysls standen Rudolf nur etwa sechstausend Kämpfer zur Verfügung. Und so bildeten die entscheidende Kraft auf seiner Seite die ungarischen Truppen, die zusammen mit der kumanischen leichten Kavallerie 30-40 000 Soldaten zählten. Die Schlacht bei Dürnkrut im Jahre 1278 wurde in einer ganzen Reihe zeitgenössischer Quellen beschrieben, darunter auch in der Chronik des Simon von Kéza, Gesta Hungarorum aus den Jahren 1282-1285.17
Nach dem Tode von Przemysl Ottokar II. übte in den tschechischen Verhältnissen ein Mitglied des Geschlechts der Wittigonen, Zawisch von Falkenstein, einen erheblichen Einfluss aus. Er wurde zum Geliebten der Königin, der Witwe Kunigunde, als sie sich in den Jahren 1279-1283 in der Tropauer Gegend aufhielt. Später, als er auf den königlichen Hof nach Prag gelangte, riss er, unter Zustimmung des unmündigen Königs Wenzel auch die höchste Macht auf dem Prager Hof an sich. Diese wollte er durch die Trauung mit Kunigunde im Mai 1285 sicherstellen. Als jedoch seine Gattin im September desselben Jahres aus unbekannten Gründen gestorben war, begann der Stern von Zawisch zu sinken. Es stellte sich gegen ihn der deutsche König Rudolf, und als Zawisch ein weiteres Mitglied der königlichen Familie heiratete, und zwar Elisabeth, die Schwester des ungarischen Königs Ladislaw IV. und ehemalige Vorsteherin des Klosters der Dominikanerinnen auf der Margaretheninsel, und dann eine längere Zeit in der Fremde verbrachte, nutzten es seine Gegner zur Schwächung seines Einflusses auf dem königlichen Hofe in Prag aus. Im Januar 1289 veranlassten sie Wenzel, Zawisch verhaften zu lassen. Als Anfang Juli 1290 sein Schwager und letzter Beschützer, der ungarische König Ladislaw IV. gestorben war, wurde Zawisch – der Gemahl von zwei Angehörigen des ungarischen Königshofes der Árpáden – vor der Burg Frauenberg (Hluboká) am 24. August 1290 hingerichtet.18
Auch die letzte Verbindung der Przemysliden mit den Árpáden war durch die dynastische Eheschließungspolitik bedingt. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Tochter des ungarischen Königs Andreas III., durch dessen Tod am 14. Januar 1301 das Geschlecht der Árpáden ausgestorben war, die neunjährige Elisabeth, schon im Jahre 1298 mit Wenzel, dem Sohn des böhmischen Königs Wenzel II. verlobt wurde, wurde die ungarische Krone von dem überwiegenden Teil der ungarischen Oligarchie Wenzel II. angeboten. Dieser lehnte sie jedoch ab und empfing sie für seinen Sohn Wenzel. Anfang August 1301 rückte der Königssohn Wenzel in Begleitung einer mächtigen Armee und seines Vaters Wenzel II. in Ungarn an. Schon am 27. August desselben Jahres wurde er in Stuhlweißenburg unter Teilnahme des Palatins Matthäus Csák zum ungarischen König gekrönt und als solcher nahm er den Namen Ladislaw an. Obwohl auf der Seite Wenzels anfangs die meisten ungarischen Oligarchen sowie auch die kirchliche Hierarchie standen, zog die halsstarrige Haltung der päpstlichen Kurie (die voll für die Kandidatur des Karl Robert von Anjou auf den ungarischen Thron eintrat) schließlich die Mehrheit der ungarischen Nobilität auf die Seite des Gegners von Wenzel. Noch im September 1302 haben die auf der Seite Wenzels stehenden Ofener Stadtbürger den Versuch Karl Roberts um die Eroberung Ofens abgewehrt. Durch das diplomatische Geschick des Papstes Benedikt IX. (1303-1304) wurde dann auf die Seite Karl Roberts das gesamte bischöfliche Kollegium gewonnen und als sich ihm auch die Mehrheit der Oligarchen einschließlich Matthäus Csák angeschlossen hatte, und die Anjouer gegen die Przemysliden auch die Österreicher gewannen, entschied sich Wenzel II. mit Heeresmacht in Ungarn einzudringen. Er hat jedoch begriffen, dass die Situation seines Sohnes unhaltbar ist und nahm ihn im August 1304 aus Ofen in die Heimat zurück. Nach dem Tode seines Vaters Wenzel II. entsagte der böhmische König Wenzel III. am 9. Oktober 1305 in Brünn feierlich der ungarischen Krone und übergab sie einem weiteren Verwandten der Árpáden, dem niederbayerischen Fürsten Otto III. Wittelsbach, der unter Beihilfe der sog. tschechischen Partei am 6. Dezember 1305 in Stuhlweißenburg zum ungarischen König gekrönt wurde. Den ungarischen Thron hat er jedoch nicht beibehalten und am 27. November 1308 wurde Karl Robert von Anjou endgültig zum ungarischen König gekrönt.19
Die unsichere Position sowohl der Luxemburger als auch derer von Anjou zu Beginn ihrer Regierung in den böhmischen Ländern und in Ungarn brachte anfangs einige Probleme mit sich. Der mächtigste ungarische Oligarche und Gegner Karl Roberts von Anjou, Matthäus Csák hat im Jahre 1314 Mähren angegriffen und sein Anschlag wurde durch die gemeinsamen Bemühungen des Johann von Luxemburg und Heinrichs von Lipa abgewehrt. Der Umstand, dass der böhmische König dem ungarischen Herrscher im Kampf gegen die rebellischen Magnaten geholfen hatte, war bestimmt eines der Motive, warum Karl Robert im Jahre 1318 die erst dreizehnjährige Beatritia, die Schwester des Johann von Luxemburg geheiratet hatte. Diese ist allerdings schon im nächsten Jahr in Folge einer Frühgeburt gestorben. Nach der Festigung seiner Position im Kampf mit den rebellischen Oligarchen schloss Karl Robert im Februar 1323 einen Bündnisvertrag mit den Habsburgern und im September desselben Jahres verhalf er ihnen dazu, einen beiderseitig vorteilhaften Frieden im österreichisch-böhmischen Streit um Znaim zu erreichen; Znaim sollte von den Österreichern dem böhmischen König zurückgegeben werden. Die Streitigkeiten an der mährisch-österreichischen Grenze sind jedoch nicht zum Stillstand gekommen und 1328 verwandelten sie sich in einen regelrechten Krieg, in dem Otto von Habsburg von Karl Robert unterstützt wurde. Johann von Luxemburg eroberte Feldberg sowie auch die österreichischen Gemeinden Dosendorf und Eggenberg und behielt als Pfand auch die Städte Laa und Weitra.20
Im November 1335 kam es in dem neuen Sitz des Karl Robert von Anjou in Vyšehrad an der Donau zur denkwürdigen Zusammenkunft von Karl Robert mit dem böhmischen König Johann von Luxemburg und dem polnischen König Kasimir III. dem Großen. An dieser Zusammenkunft haben sich auch der Sohn Johanns von Luxemburg, der spätere Herrscher der böhmischen Länder, der mährische Markgraf Karl und eine Reihe weiterer Fürsten beteiligt. Diese Begegnung war sowohl von großer politischer als auch erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Der böhmische König und der ungarische König wurden zu Schiedsrichtern im Streit zwischen dem polnischen Königtum und den Deutschen Ordensrittern. Johann von Luxemburg verzichtete auf die Ansprüche auf die polnische Krone und Kasimir III. der Große versprach seinen Verzicht auf Schlesien. Bedeutend war auch die Vereinbarung über die Ausnutzung des neuen Handelsweges zwischen Ungarn und Deutschland; dieser führte mit der Umleitung von Wien aus Visegrád und Gran über Trentschen und Holics nach Brünn, das zum Nachteil Wiens das Lagerrecht erwarb. Der zweite nordöstliche Zweig dieses Weges führte über Leutschau und Kaschau nach Krakau und so durchdrangen sich hier die Handelsinteressen des böhmischen, polnischen sowie auch ungarischen Königtums zum Nachteil des österreichischen Fürstentums gegen das diese Vereinbarung gerichtet war.21
Bereits am 3. August 1342 besuchte der mährische Markgraf Karl nach dem Tode Karl Roberts auf dem Visegrád dessen Nachfolger Ludwig, der in Ungarn in den Jahren 1342-1382 herrschte. Er vereinbarte dabei mit Ludwig dessen Verehelichung mit seiner Tochter Margarethe. Die Trauung fand im Jahre 1345 statt und bereits vier Jahre danach ist Margarethe der Pestseuche zum Opfer gefallen. Es ist auch der Feldzug Johanns von Luxemburg nach Preußen im Jahre 1344 zu erwähnen, an dem auch der ungarische König Ludwig der Große teilgenommen hat. Kurzfristig stand dieser an der Seite des römischen Königs Ludwig des Bayern, aber nach dessen Entthronung und der Wahl Karls IV. zum Herrscher des römischen Reiches im Jahre 1346 schloss er sich erneut Karl an. Von dem guten Verhältnis zwischen den beiden Herrschern zeugt auch ihr Vertrag vom September 1353, wonach sie ihre Kinder ohne Wissen des Anderen nicht verloben durften. Auch der Empfang des Kaisers Karl IV. von dem ungarischen König Ludwig von Anjou in Raab (Győr) im Februar 1356 war außerordentlich prunkvoll und sollte Karl dazu anregen Ludwig bei seinem Feldzug gegen Venedig zu unterstützen. Aus dem guten Verhältnis zwischen dem böhmischen und dem ungarischen König hat auch Karls jüngerer Bruder, der mährische Markgraf Johann Heinrich seinen Nutzen gezogen. Der ungarische König Ludwig der Große wirkte als Vermittler in dem Streit zwischen Johann Heinrich und dem österreichischen Herzog Albrecht II. und auch bei dem Friedensschluss im Februar 1357 zwischen ihnen.22
Disharmonische Elemente brachte in das Verhältnis zwischen Karl IV. und Ludwig von Anjou erst der Schwiegersohn Karls, Rudolf IV. von Habsburg; er verbreitete im Jahre 1359 die falsche Nachricht über die Bestrebungen einiger Reichskurfürsten, Karl IV. vom kaiserlichen Thron abzusetzen und an seine Stelle den ungarischen König Ludwig einzusetzen. Trotzdem arbeiteten Karl und Ludwig auch weiterhin eng zusammen. Der Höhepunkt der luxemburgisch-anjouischen Allianz wurde im Februar 1361 durch die Ratifikation des Heiratsvertrags zwischen der Erbin des ungarischen Thrones Elisabeth und Jost von Mähren, dem Sohn des mährischen Markgrafen und jüngerem Bruder Karl IV. Johann Heinrich erreicht. Bereits um ein Jahr später (1362) wurde jedoch in Wien ein Bündnisvertrag zwischen dem österreichischen Fürsten Rudolf IV. von Habsburg und dem ungarischen König Ludwig unterschrieben, der gegen Karl IV. gerichtet war. Ludwig machte danach auch den Heiratsvertrag seiner Nichte und Erbin des ungarischen Thrones Elisabeth mit Jost von Mähren rückgängig und verlobte sie mit Philipp von Tarent, dem Titularkaiser von Konstantinopel. Gegen Karl IV. richtete sich auch Ludwigs Pakt mit den Wittelsbachern , der in Pressburg im September 1369 geschlossen wurde. Die Wittelsbacher sollten Karl IV. insoweit binden, damit er Ludwig in Italien in vollem Maße das Feld räumt. Schon vorher, im Februar desselben Jahres, hat Ludwig mit dem polnischen König Kasimir ein Abkommen geschlossen, wonach sie künftig mit dem Kaiser keine Heiratsverträge schließen werden.23
Durch sein gewandtes diplomatisches Vorgehen gelang es Karl, allen Versuchen ihn in einen direkten Kriegskonflikt mit Ludwig hineinzuziehen auszuweichen (wenn man hier den kurzfristigen Einfall der ungarischen Truppen in Mähren im August und September 1371 nicht in Betracht zieht). Im Januar 1372 erwarb Karl die grundsätzliche Zustimmung des ungarischen Königs zur Heirat seines zweitgeborenen Sohnes Sigmund mit einer der ungarischen Prinzessinnen. Zur Verlobten Sigmunds wurde um ein Jahr später die gleichfalls minderjährige Tochter Ludwigs Marie (Marie war damals zwei Jahre alt und Sigmund fünf). Die Bestätigung der vorgesehenen Trauung durch Wenzel IV. auf dessen Zusammenkunft mit Ludwig in Altsohl im Februar 1379 (bereits nach dem Tode Karls) wurde zur Grundlage der späteren Ansprüche Sigmunds auf den ungarischen Thron.24
In der luxemburgisch-anjouischen Zeit entfalteten sich auch mehr die tschechisch-ungarischen kulturellen Beziehungen. Einer von den hervorragendsten Belegen der Illuminationskunst Ungarns zur Zeit der Regierung der Anjouer ist das so genannte Anjouer Legendarium aus den Jahren 1351-1372. Dieses Legendarium geht von dem Werk Legenda aurea aus, das im 14. Jahrhundert aus Böhmen nach Ungarn gelangte und das auch viele Lebensbeschreibungen mit Abbildungen der bekanntesten ungarischen Heiligen enthält, einschließlich tschechischer Motive, wie z. B. die Darstellung des Kusses zwischen dem ungarischen König, dem Heil. Ladislaw und dem böhmischen König Wratislaw II. Das Anjouer Legendarium knüpft an den Kult des italienischen „schönen Buches” an und ist auch mit tschechischen Einflüssen aus der Bilderbibel Velisars verbunden, die um 1340 entstanden ist. Aus der Prager Illuministenwerkstatt der 60er Jahre des 14. Jahrhunderts stammt eine Bibel, die im 15. Jahrhundert in den Besitz des Pressburger Domherren gelangte und nach ihm als Bibel des W. Ganoys bekannt geworden ist. Auch der Kreis der Illuministen Wenzels IV., deren Werk auch die prachtvolle zu Wenzels Hochzeit mit Sophie von Bayern angefertigte Bibel Wenzels IV. ist, hatte eine markante Auswirkung auf die Entfaltung der Illuminationskunst in Ungarn (siehe z. B. die Messbücher des Michael aus Tyrnau in den Sammlungen des Nationalmuseums in Budapest). In die Zeit der Anjouer fällt auch die Anfertigung der Statue des Heil. Georg auf der Prager Burg im Jahre 1373, die das Werk der bedeutendsten ungarischen Bildhauer des Mittelalters, der Brüder Kolozsvári war. Umgekehrt wird der bedeutendste Autor der gotischen Fresken in Westungarn aus dem Ende des 14. Jahrhunderts János Aquila für einen tschechischen Schüler gehalten. In den musikalischen Quellen findet der Kult des Heil. Adalbert in Ungarn eine markante Widerspiegelung, was aus dem Antiphonar des Pressburger Domkapitels aus dem Jahre 1341 ersichtlich ist.25
Sigmunds Anspruch auf den ungarischen Thron nach dem Tode Ludwigs des Großen (gestorben am 17. September 1382) wurde sehr schwer zur Geltung gebracht. Die Königin-Witwe Elisabeth von Ungarn wollte die vorherige Verlobung mit Marie nicht anerkennen und machte Versuche, sie im April 1385 mit Ludwig von Orleans zu verloben. Unter diesen Umständen ist Sigmund mit Heeresmacht bis nach Ofen durchgedrungen und erzwang dort im September 1385 seine Trauung mit Marie vor dem Graner Erzbischof Kardinal Demeter. Drei Monate später hat jedoch dieser Erzbischof den von dem südungarischen und kroatischen Adel unterstützten Prätendenten auf den ungarischen Thron Karl den Kleinen in Stuhlweißenburg zum ungarischen König gekrönt. Karl der Kleine ist jedoch schon am 14. Februar 1386 unerwarteter weise gestorben. Inzwischen ist Sigmund aus Ungarn abgerückt, aber nach dem Tode Karls des Kleinen hat er im April 1386 mit seinen mährischen Vettern Jost und Prokop einen neuen Feldzug nach Ungarn unternommen. Unter Mithilfe Wenzels IV. als Schiedsrichter erzwang er dann die Anerkennung seiner Nachfolgerrechte. Dies hat ihm den Weg auf den ungarischen Thron erneut eröffnet. Am 31. März 1387 wurde Sigmund zum ungarischen König gekrönt, nachdem er den Bedingungen des ungarischen Adels zustimmte: Sigmund sollte den heimischen Adel bei der Besetzung von Staatsämtern begünstigen, sowie dessen Privilegien und Vorrechte aufrechterhalten. Erst um drei Monate später, am 4. Juli 1387 ist Sigmund mit seiner Gattin Marie in Agram zusammengetroffen. Er war bestrebt seine Position nicht nur durch den Kampf gegen die rebellischen ungarischen Oligarchen im Süden Ungarns zu festigen, sondern auch durch Bündnisverträge mit seinen Verwandten, dem böhmischen König Wenzel IV., und dem mährischen Markgraf Jost (17. April 1388) sowie auch mit dem österreichischen Herzog Albrecht III. und dem Markgraf Wilhelm von Meißen zu stützen. Mit dem Letztgenannten und mit Jost schloss er am 18. Dezember 1393 einen Verteidigungspakt in Znaim. Im Februar 1396 kam Sigmund nach Prag und vermittelte gemeinsam mit Jost von Mähren den Frieden zwischen dem König Wenzel IV. und der Herreneinheit. Die Beziehungen zwischen Sigmund und Wenzel IV. verschlechterten sich namentlich nach Wenzels Absetzung von Thron des römischen Kaisers im August 1400. Am 6. März 1402 ließ Sigmund seinen Bruder, den böhmischen König in Prag festnehmen und versuchte das ganze böhmische Königreich zu beherrschen. Dagegen stellte sich der mährische Markgraf Jost, und nach Wenzels Flucht aus dem Wiener Gefängnis am 11. November 1403 hat Wenzel IV. Anfang des Jahres 1404 die Regierung des Landes wieder aufgenommen. Nach weiteren Kämpfen im Sommer 1404 hat im Auftrag Wenzels Markgraf Jost im April 1405 mit Sigmund einen stabileren Frieden geschlossen, der bis zum Ausbruch der hussitischen Kriege andauerte.26
Mit dem größten Prestige ist aus den oben beschriebenen luxemburgischen Streitigkeiten der mährische Markgraf Jost hervorgegangen, der am 1. Oktober 1410 zum römischen Kaiser gewählt wurde. Er ist jedoch schon am 18. Januar 1411 verstorben, was Sigmund den Weg zum römischen Thron freimachte. Nach der Wahl zum römischen Kaiser am 21. Juni 1411 erreichte Sigmund seinen Traum und als Kaiser des Römischen Reiches der deutschen Nation erlebte er auch das Konstanzer Konzil. Dort kam Johannes Hus am 3. November 1414 mit Sigmunds Geleitbrief an, der ihm jedoch vor dem Inquisitionsprozess keinen Schutz gewährte. Sigmund ließ dem Prozess einen freien Verlauf. Hus beharrte auf der erkannten Wahrheit und das brachte ihn am 6. Juli 1415 bis auf den Scheiterhaufen. Dieser ungerechte Prozess führte in den tschechischen Reformkreisen zu einem ungewöhnlichen Aufschwung der hussitischen Bewegung sowie auch zum Widerstand gegen den Kaiser Sigmund.27
Nachdem im Jahre 1419 der böhmische König Wenzel IV. gestorben war, wurde Sigmund zu seinem Nachfolger. Bei den Verhandlungen mit den tschechischen Ständen in Brünn 1419 bewilligte er bis zur endgültigen Entscheidung den Empfang des Kelches in Böhmen und Mähren. Schon im März 1420 hat jedoch Sigmund während seines Aufenthaltes in Breslau den Prager Stadtbürger Johann Krása dafür von Pferden zu Tode schleifen und danach verbrennen lassen, dass er es ablehnte auf den Kelch zu verzichten. Das hat in den böhmischen Ländern eine heftige Entrüstung hervorgerufen und nachdem der Papst Martin V. am 1. März 1420 die Bulle herausgegeben und zum Kreuzzug gegen die Hussiten aufgerufen hatte, nahmen die Hussitenkriege ihren Anfang. Die Prager lehnten Sigmunds Ansprüche auf den Thron Böhmens ab und schlugen ihn zunächst am 14. Juli 1420 in der Schlacht auf dem Berg Witkow und dann auch in der Schlacht auf dem Vyšehrad am 1. November 1420. Auch die weiteren Versuche Sigmunds die tschechischen Hussiten zur Ruhe zu bringen, waren erfolglos. Anfang des Jahres 1422 wurde Sigmund von den hussitischen Truppen an der Spitze mit Žižka bei Kuttenberg und Deutsch Brod geschlagen. Diese Misserfolge hat Sigmund im Herbst 1422 durch die Eroberung des hussitischen Mährens ausgeglichen, als er von dem mährischen kalixtinischen Adel im November 1422 in Brünn den erneuten Treueschwur erzwungen hatte. Dem weiteren Aufschwung der revolutionären Hussitenbewegung ein Ende zu machen, war jedoch Sigmund nicht imstande. Auch als die Reichsarmeen auf Geheiß Sigmunds gegen die Hussiten antraten, hatten sie keinen Erfolg und wurden von den Hussiten im Juni 1426 bei Aussig an der Elbe und im August 1431 bei Taus geschlagen. Anfang des Jahres 1428 drangen die hussitischen Truppen tiefer in Ungarn ein und im April 1429 kam es in Pressburg zu Gesprächen zwischen den tschechischen Hussiten und Sigmund. Ihre Forderungen vermittelte Sigmund der englische Gelehrte Peter Payne. Sigmund stimmte damit überein, dass die Hussiten die Vorschläge ihrer Glaubenslehre auf dem Kirchenkonzil vortragen. Der Weg zur Verwirklichung dieser Vereinbarungen war jedoch schwierig. In den Jahren 1431-1433 folgten weitere Hussitenfeldzüge nach Ungarn, bei denen im Juni 1432 die Hussiten auch Tyrnau eroberten.28
Nach der Niederlage der radikalen Hussiten in der Schlacht bei Lipany im Mai 1434 setzten sich in den von Sigmund am 6. Januar 1436 herausgegebenen kaiserlichen Kompaktaten doch die nicht allzu radikalen kalixtinischen Forderungen durch und machten Sigmund den Weg zum böhmischen Thron frei. In der Zeit, als Sigmund nach Prag einzog und die Huldigungen von Seiten des böhmischen Adels (am 26. August 1436) entgegennahm, begann der Inquisitor Jakob von Marchia in Ungarn seinen geistigen Feldzug gegen den dortigen Hussitismus. Das repräsentative St.-Wenzels-Konzil, das an der Wende der Monate September und Oktober 1436 in Prag unter Beteiligung des katholischen sowie auch kalixtinischen Adels stattgefunden hatte, brachte einen Kompromiss und das politische Bündnis zwischen den Siegern von Lipany und dem Herrscher. Sigmund konnte sich allerdings nicht lange über seinen Erfolg freuen – am 9. Dezember 1437 ist er im mährischen Znaim gestorben./29
Das Hussitentum fand einen starken Wiederhall auch in Ungarn. Die ersten Anregungen für die Verbreitung des Hussitentums brachte die Karlsuniversität in Prag nach Ungarn. An der Philosophischen Fakultät erreichten in den Jahren 1367-1420 die Würde eines Bakalars oder Magisters 126 Studenten aus Ungarn, an der juristischen Fakultät in den Jahren 1372-1418 waren es 36 Studenten. Die ungarischen Studenten kamen nach Prag aus Ofen, Gran, Fünfkirchen, Erlau und anderen Orten Ungarns, aber auch aus Siebenbürgen. Anfang des 15. Jahrhunderts wirkte auf die ungarischen Studenten an der Prager Universität Wiclifs Glaubenlehre, die auch von Magister Johannes Hus unterstützt wurde. Mit Wiclifs Werken „Diabolus” und „Tractatus” machte sie auch der junge Hieronymus von Prag bekannt, der seine Bildung in England bezogen hatte. Hieronymus kam im Jahre 1410 nach Ofen, wo er vor Sigmund und den ungarischen Bischöfen die hussitische Lehre verteidigte. Auf Einschreiten des Prager Erzbischofs Zbynĕk Hase von Hasenburg wurde er festgenommen und zur Bestrafung dem Graner Erzbischof übergeben. Dieser Vorfall hat später zweifelsohne auch dazu beigetragen, dass Hieronymus von dem Konzil als Ketzer verurteilt und im Jahre 1416 auf den Scheiterhaufen in Konstanz verbrannt wurde. Ein entscheidender Verteidiger der hussitischen Lehre war auch Briccius de Buda, der in Prag im Jahre 1414 die Würde des Magisters erreichte und um ein Jahr später sogar Rektor der Prager Universität wurde.30
Eine besondere Erwähnung verdienen die ungarischen Zusammenhänge mit dem Werke von Johannes Hus. Das diakritische Zeichensystem von Hus wirkte sich anregend auf die ungarische Rechtschreibung aus und zwar nicht nur in der berühmten hussitischen Bibel, sondern auch in den zeitgenössischen Franziskaner-Kodexen, obwohl gerade die Franziskaner die Hauptgegner des hussitischen Ideengutes waren. Die Übernahme der diakritischen Zeichen war eine derartig typische Erscheinung im franziskanischen Schrifttum, dass diese Art der Schreibung Franziskaner-Rechtschreibung genannt wurde. Hus war bestrebt, die religiösen Werke in einer dem Volke verständlichen Sprache herauszugeben. Diese Bestrebungen äußern sich auch in der Aufmerksamkeit, die er dem Tschechischen, Ungarischen und weiteren Nationalsprachen gewidmet hatte. Dies war von epochaler Bedeutung und so war Hus eigentlich der Wegbereiter der Ideen von Erasmus über die Notwendigkeit der Nationalsprachen zur Zeit der Reformation im 16. Jahrhundert. Bestandteil des Vermächtnisses von Hus in Ungarn war auch die hussitische Übersetzung der Bibel ins Ungarische, die in den Jahren 1416-1441 von Tamás Pécsi und Bálint Újlaki angefertigt wurde. Beide waren Schüler von Hus an der Prager Universität. Der Text ihrer unvollständigen Übersetzung beinhaltete die alttestamentarischen Prophetenbücher aus dem Wiener Kodex (1450), die Evangelien aus dem Münchner Kodex (1466) und Psalmen und Lieder in Apors Kodex (1500). Der hussitische Ursprung der ungarischen biblischen Übersetzungen aus dem 15. Jahrhundert äußerte sich vor allem in der Vorstellung, dass nur die Armen erlöst werden können. Dieser Gedanke wurde an der Wende des 15. und 16. Jahrhunderts in Ungarn von den radikalen Franziskaner Observanten weiter entwickelt. Erwähnenswert ist auch die reichliche Verbreitung der hussitischen Kantilene in Ungarn.31
Nach der Niederlage des radikalen Hussitentums zog eine Reihe der so genannten „Brüder” nach Ungarn, wo sie teils in das Söldnerheer des János Hunyadi eintraten, das im Jahre 1437 am Srĕm gegen die Türken kämpfte, nachdem sich Hunyadi um ein Jahr früher mit der hussitischen Kampftaktik in Prag bekannt gemacht hatte. Der andere Teil der „Brüder” kämpfte an der Seite des oberungarischen Kapitäns Johann Giskra von Brandeis, der anfangs nach dem Tode des ungarischen Königs Albrecht II. von Habsburg die Interessen der Königin-Witwe Elisabeth und ihres Sohnes Ladislaw Postumus verteidigte und seit der Mitte der 40er Jahre des 15. Jahrhunderts mit dem Reichsverweser János Hunyadi in einen Streit geriet. Nach dem Tode Hunyadis im Jahre 1456 wurde Ladislaw Postumus zum Opfer des Streites zweier Gruppen von führenden ungarischen Magnaten, und zwar der Anhänger von Hunyadi und der Herren von Celje. Im September 1457 zog er schließlich aus Ungarn weg, wurde sesshaft in Prag, wohin er auch seinen Gefangenen, den Bruder des hingerichteten Ladislaw, Matthias Hunyadi mitgenommen hatte. Am 23. November 1457 ist jedoch hier der achtzehnjährige Ladislaw Postumus an Pestbeulen gestorben.32
Auf Grund der Verhandlungen mit dem ungarischen Kanzler Johannes Vitéz versprach der böhmische Landesverwalter Georg von Podiebrad im Dezember 1457 Matthias (Corvinus) Hunyadi für ein reichliches Lösegeld aus dem Prager Gefängnis zu entlassen. Matthias Corvinus wurde von dem Ofener Landtag am 24. Januar 1458 im Alter von nur fünfzehn Jahren zum ungarischen König gewählt. Als Herrscher wurde für den minderjährigen Matthias stellvertretend sein Onkel Mihály Szilágyi eingesetzt. Am 9. Februar 1458 wurde Matthias von Georg von Podiebrad den ungarischen Ständen übergeben und vereinbarte mit ihnen die Eheschließung seiner Tochter Katharina mit Matthias; die Trauung fand dann in Ofen im Mai 1461 statt. Katharina ist im Februar 1464 gestorben und bald danach hat das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Schwiegervater und Schwiegersohn ein Ende genommen. Matthias folgte nämlich im Oktober 1465 der Aufforderung des neuen Papstes Paul II. gegen den „hussitischen König” Georg von Podiebard Partei zu ergreifen. Nachdem Johann Giskra von Brandeis, der bedeutendste Beschützer der Abkömmlinge der tschechischen Hussiten im Jahre 1462 nach Siebenbürgen umgezogen war, gelang es Matthias im Januar 1467 auch das letzte große Lager der „Brüder” in Großkosstolan auf dem Gebiet der heutigen Slowakei zu erobern. Nach der Hinmordung der Anführer wurden die meisten „Brüder” begnadigt und traten in das „schwarze Heer” von Matthias ein, das Franz von Háj befehligte und in dem auch der ehemalige Befehlshaber der „Brüder” Johann Talafús diente.
Als Papst Paul II. Ende des Jahres 1466 Georg von Podiebrad für dessen Unterstützung des Utraquismus mit dem Bann belegte, trat der ehrgeizige Matthias, der sich nicht nur nach der böhmischen Königs- sondern auch Kaiserkrone sehnte, gegen Georg von Podiebrad auf und zwar schon als Verteidiger des wahren katholischen Glaubens „im Interesse der ganzen Christenheit”. Nach dem unglücklichen Einfall Viktorins von Podiebrad in Österreich stellte sich Matthias auf die Seite des in Mitleidenschaft gezogenen Kaisers Friedrich III. und am 8. April 1468 nahm er von den Vertretern der böhmischen katholischen Stände sowie auch der mährischen Städte den Treueschwur entgegen. Zwischenzeitlich rief Papst Paul II. am 19. April 1468 gegen Georg von Podiebrad zu einem Kreuzzug auf und vom Mai bis Juli 1468 besetzten die Truppen von Matthias einen größeren Teil Mährens einschließlich Brünn und Olmütz. Bei dem Versuch um die Eroberung Böhmens fügte jedoch Georg von Podiebrad am 26. Februar 1469 Matthias eine entscheidende Niederlage in der Schlacht bei Wilemov in Ostböhmen zu. Der gefangen genommene Matthias versprach, die Feindschaft gegen die Länder der böhmischen Krone aufzugeben und dem böhmischen König zu einer Versöhnung mit Rom zu verhelfen. Dieses Versprechen hat jedoch Matthias nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis nicht erfüllt. Bereits am 3. Mai 1469 ließ er sich in Olmütz von den tschechischen katholischen Ständen zum böhmischen König wählen. Danach besetzte er militärisch Mähren, Schlesien, die Lausitz. Diese Länder hat er bis zu seinem Tode behalten. Nach dem Tode Georgs von Podiebrad (am 22. März 1471) kämpfte Matthias auch mit dessen Nachfolger auf den böhmischen Thron Wladislaw Jagello, ohne dass sich die allgemeine Situation im Wesentlichen geändert hätte. Bei der Erneuerung des Breslauer Friedens in Olmütz im Dezember 1478 (und dessen Ratifikation dortselbst am 21. Juli 1479) behielt Matthias die eroberten Gebiete des böhmischen Staates (Mähren, Schlesien, die Lausitz) unter der Bedingung, dass sie Wladislaw bis nach seinem Tode für 400 000 Florene loskaufen könne und beide Herrscher den Titel des böhmischen Königs beibehalten.33
Die kurzfristige Regierung von Matthias in Mähren (sie dauerte bis zu seinem Tode im Jahre 1490) hatte auch positive Züge in sich. Matthias machte keine Versuche, den Utraquismus abzuschaffen, sondern er respektierte die politischen, ständischen sowie auch religiösen Freiheiten des Landes. Die Regierung überließ er den „Mährern” und zum Landeshauptmann wurde der Utraquist Ctibor von Cimburg auf Tobitschau (Ctibor Tovačovský z Cimburka) bestimmt, der die Magna Charta der mährischen Landesfreiheiten, das sogenannte Tobitschauer Rechtsbuch (Kniha Tovačovská) verfasst hatte. An Matthias schloss sich auch der mächtige Wilhelm von Pernstein an, um aus der ungarischen Gefangenschaft seinen Bruder Sigmund zu befreien. So ist es in dem Oedenburger Vertrag zwischen Matthias und Wilhelm von Pernstein vom 14. November 1472 nachzulesen. In den nächsten Jahren befehligte Wilhelm von Pernstein die Truppen des Matthias in den Kämpfen in Böhmen, Österreich sowie auch in Polen. Als höchster Marschall des böhmischen Königreichs (seit dem Jahre 1482) hat er sich auch an der Zusammenkunft von Matthias Corvinus mit Wladislaw Jagello im September 1486 in Iglau verdient gemacht. Dort haben sich die beiden Herrscher auf dem Schadenersatz aus den vorherigen Kriegen sowie auch auf der Vereinheitlichung des Münzsystems in den beiden geteilten Ländern der Böhmischen Krone geeinigt. Der bedeutendste Mährer in den Diensten von Matthias war sein Kanzler und spätere Olmützer sowie auch Varadiner Bischof Johann Filipecz, gebürtig aus Proßnitz. Es war das Verdienst von Filipecz, dass das Tschechische zur Sprache der ungarischen königlichen Kanzlei wurde und auch in der Korrespondenz von Matthias mit den oberungarischen Städten dominierte. Dank Filipecz entstand auch die Buchdruckerei in Brünn, wo am 20. Mai 1488 unter anderem zum ersten mal die mittelalterliche Thuróczy-Chronik erschienen ist, in der den hussitischen Kriegen sowie auch den gegenseitigen Beziehungen von Matthias Corvinus und Georg von Podiebrad eine erhebliche Aufmerksamkeit geschenkt wird. Das Altbrünner Augustinianerkloster wurde zu der Zeit zu einem Zentrum des Kultes der Heiligen Elisabeth von Ungarn, der Tochter des ungarischen Königs Andreas II., die bereits seit dem 13. Jahrhundert ein Symbol der karitativen Tätigkeit der herrschenden Geschlechter des mittelalterlichen Europa war. Für Brünn war die Regierung von Matthias in Mähren von außerordentlicher Bedeutung. Matthias bestätigte die Privilegien der Stadt (z. B. den Weinverkauf) und schloss an Brünn eine Reihe der umliegenden Gemeinden. Er schränkte die Willkür des Adels den Brünner Stadtbürgern gegenüber ein, für die die Regierung von Matthias eine nie dagewesene Entfaltung des Handwerks und des Handels bedeutete.34
Von den zahlreichen Bewerbern um den ungarischen Thron nach dem Tode Matthias Corvinus (er starb am 6. April 1490 in Wien) hat schlussendlich der nachgiebige „König Bene” Wladislaw Jagello II. (1490-1516) den Sieg davongetragen, nachdem er sich verpflichtet hatte, alle Forderungen des ungarischen Adels zu erfüllen. Seine Wahl zum ungarischen König am 15. Juli 1490 haben auch die mährischen Stände unterstützt, denn sie bedeutete die erneute Vereinigung des böhmischen Staates und für sie eine vorteilhafte böhmisch-ungarische Personalunion. Wladislaw II. verlegte seinen Hof nach Ofen und seine schwach werdende Position begann der Adel sowohl in Ungarn als auch in Böhmen zur Einschränkung der Macht und des Eigentums des Königs auszunutzen. Ludwig II., der den böhmischen sowie auch den ungarischen Thron im Jahre 1516 als zehnjähriger bestieg, ist vorzeitig gealtert (schon als achtzehnjähriger hatte er laut Johann Dubravius graues Haar). Er wurde als Herr von „Habenichts” genannt. Bei dem Einfall der Türken in Ungarn wurde ihm von Seiten des böhmischen sowie auch des ungarischen Adels unzureichend Hilfe geboten, was seine Niederlage sowie auch seinen Tod in der denkwürdigen Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 zur Folge hatte. Dieses Datum ist auch der Tag des Untergangs des selbständigen böhmischen und des ungarischen Staates.35
Auf dem Ofener Hof unter Matthias, Wladislaw und auch Ludwig kam es zur Blüte des Humanismus. Dieser gewann hier eine feste mitteleuropäische Orientierung, die auch für die Politik der zwei großen Rivalen Matthias Corvinus und Georg von Podiebrad bezeichnend war. Der Olmützer humanistische Bischof Prothasius von Boskowitz stand im Briefwechsel mit den ungarischen Humanisten Janus Pannonius und Galeotto Marzio. Rege Beziehungen zu den ungarischen Humanisten pflegte auch Johann von Rabstein. Die expansive tschechische Politik von Matthias hat im Herbst 1471 sogar eine Verschwörung der Repräsentanten der kirchlichen Hierarchie hervorgerufen, an der sich auch die führenden ungarischen Humanisten, der Graner Erzbischof Johannes Vitéz und der Bischof von Fünfkirchen Janus Pannonius beteiligt hatten. Der Ausdruck einer breiteren mitteleuropäischen Zusammenarbeit war namentlich die Donauer literarische Gesellschaft (Sodalitas litteraria danubiana), die im Jahre 1486 der deutsche Humanist Konrad Celtes in Wien gegründet hat, deren Schwerpunkt sich aber zur Zeit der Regierung von Wladislaw Jagello allmählich nach Ungarn verlagerte. Mit der Gesellschaft haben auch namhafte tschechische Humanisten des Ofener Königshofes wie Augustin aus Olmütz, Johann Schlechta von Wschehrd, Bohuslaw Hassenstein von Lobkowitz und andere zusammengearbeitet. Der bedeutendste unter ihnen war Bohuslaw Hassenstein von Lobkowitz, der Repräsentant der Bewegung devotio moderna, dessen Ansichten dem Werke des Erasmus von Rotterdam nahe standen. In Hassensteins Werk sind Züge zu finden, die eine Verwandtschaft mit dem Schaffen des führenden ungarischen humanistischen Dichters Janus Pannonius aufweisen. Hassenstein selbst bezeichnet in einem seiner Epigramme die Böhmischen Länder und Ungarn als Schwestern ( Bohemia ad Hungariam sororem). Aus Zwittau stammte ein weiterer Humanist der jagellonischen Zeit Stephan Taurinus (Stieröchsel), der Verfasser des bekannten Werkes über Dózsas Bauernkrieg Stauromachia (1519). Weitere Belege für die tschechisch-ungarischen Beziehungen sind auch auf dem Gebiete der bildenden Künste und der Musik zu erwähnen. Bei dem Umbau des Palastes der Prager Burg im Renaissancestil an der Wende des 15. und 16. Jahrhunderts regten den königlichen Baumeister Benedikt Rejt seine in Ofen gewonnenen Erfahrungen an. Matthias Corvinus verwandelte bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Ofen in ein architektonisches Juwel der Renaissance. Der ungarische Humanist italienischer Herkunft, Antonio Bonfini, schreibt über die großartigen musikalischen Renaissancefeste in Olmütz bei der Zusammenkunft von Matthias mit Wladislaw im Jahre 1479. Die Zusammenarbeit der tschechischen und ungarischen Humanisten vor dem Jahre 1526 ist ein bedeutender Bestandteil der tschechisch-ungarischen kulturellen Beziehungen.36
Die tschechisch-ungarischen Beziehungen waren bis zum Jahre 1526 durch die Existenz der selbständigen Staaten Böhmen und Ungarn bedingt; nach diesem Datum waren sie bis zum Jahre 1918 fest mit der Habsburger Monarchie verbunden.
Anmerkungen
1
Vgl. F. Palacký, Geschichte von Böhmen (Der ersten Auflage dritter Abdruck), Prag 1894, Bd. 1, S. 196.
2
Siehe Dĕjiny Maďarska (Geschichte Ungarns), Brno 1993, S. 11-15.
3
Vgl. Gy. Györffy, István király és műve (König Stephan und sein Werk), Budapest 1977, S. 74-77, 80; L. Zolnay, A középkori Esztergom (Das mittelalterliche Gran), Budapest 1983, S. 54, und R. Pražák, Legendy a kroniky koruny uherské (Legenden und Chroniken der Ungarischen Krone), Praha 1988, S. 69, 88-89, 115-116. Neuestens: Kelet-Közép-Európa szentje: Adalbert (Der Heilige Ost- und Mitteleuropas: Adalbert), Budapest 1994.
4
Aus der Literatur über Günther (Vintíř) siehe G. Lang, Gunther der Eremit in Geschichte, Sage und Kult, Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 59 (1941), S. 3-80; 1.000 Jahre St. Günther. Festschrift zum Jahre 1955, hrsg. von Abt Emmanuel Heufelder von Niederösterreich, Köln 1955; J. Royt, Poustevník Vintíř (Der Eremit Günther), Millénium Břevnovského kláštera (993-1993), Praha 1993, S. 257-271 usw.
5
Vgl. S. Bálint, Ünnepi kalendárium (Das Festkalendarium) 1, Budapest 1977, S. 290-291, und 2, Budapest 1977, S. 305-306.
6
Siehe B. Krzemieňska, Břetislav I., Praha 1999, S. 152-153, 261-265, 331-332 usw.
7
Vgl. Chronik von Cosmas, Fontes rerum bohemicarum (weiterhin FRB), tomus II, Praha 1875, S. 89-91.
8
Siehe F. Palacký, Dĕjiny národu českého v Čechách a v Moravĕ (Geschichte der tschechischen Nation in Böhmen und Mähren), Praha 1998 (Faksimile der Herausgabe von dem Jahre 1907), S. 77.
9
Vgl. Magyarország története (Geschichte Ungarns), 1. Band, Budapest 1984, S. 875-876, 916.
10
Siehe Scriptores rerum hungaricarum II, Budapestini 1938, S. 378, 380, und weiter R. Pražák, l. c., S. 15, 80-82.
11
Vgl. R. Pražák, Štĕpánské legendy (Die Stephanslegenden), Sborník prací filozofické fakulty brnĕnské univerzity (Studia minora facultatis philosophicae universitatis brunensis), řada literárnĕvĕdná (series scientiae litterarum), D 28, Brno 1981, S. 110.
12
Siehe Chronik von Cosmas, FRB, tomus II, Praha 1875, S. 122-123, 130-131, 142-143.
13
Vgl. Chronik des Domherr von Wysegrad, FRB, tomus II, S. 207, 215-216, 218, 227-228.
14
Siehe V. Novotný, České dĕjiny (Die tschechische Geschichte) I/3, S. 254-276, und V. Vaníček, Velké dĕjiny zemí Koruny české (Große Geschichte der Länder der Böhmischen Krone), 2. Band, 1197-1250, Praha – Litomyšl 2000, S. 88-98, 336.
15
Vgl. FRB II, Praha 1875, tomus II, Praha 1875, S. 310-314, FRB IV, Praha 1884, S. 12, 31-35, 83-85 usw. Siehe auch V. Chaloupecký, Uherská politika Přemysla Otakara II. (Die ungarische Politik des Przemysl Ottokar II.), Od pravĕku k dnešku I, Praha 1930, S. 130-188; R. Marsina, Přemysl Otakar II. a Uhorsko (Przemysl Ottokar II. und Ungarn), Folia historica bohema I, Praha 1979, S. 37-65; J. Žemlička, Století posledních Přemyslovců (Das Jahrhundert der letzten Przemysliden), Praha 1986, S. 113-116, und auch R. Pražák, l. c., S. 166-168 usw.
16
Siehe neuestens Gy. Kristó, Az Árpád-kor háborúi (Die Kriege der Arpadenzeit), Budapest 1986, S. 139-141, und J. Žemlička, l. c., S. 122.
17
Vgl. die in der Anmerkung 15 genannte Literatur und dazu noch A. Kusterniga, Probleme und Kämpfe zwischen Rudolf und Ottokar und die Schlacht bei Dürnkrut und Jedenspeigen am 26. August 1278, Ottokar-Forschungen, Wien 1978-1979, S. 226-311, und aus der älteren österreichischen Literatur vor allem A. Busson, Der Krieg von 1278 und die Schlacht bei Dürnkrut, Archiv für österreichische Geschichte 62, Wien 1881, S. 1-146.
18
Siehe J. Žemlička, l. c., S. 161-170.
19
Vgl. Dĕjiny Maďarska (Geschichte Ungarns), Brno 1993, S. 41-43; J. Žemlička, l. c., S. 188-192, 262-276, und P. Engel–Gy. Kristó–A. Kubinyi, Magyarország története (Geschichte Ungarns) 1301- 1526, Budapest 1998, S. 45-48.
20
Siehe J. Mezník, Lucemburská Morava (Das luxemburgische Mähren), Praha 1999, S. 21-31, und P. Engel–Gy. Kristó–A. Kubinyi, l. c., S. 75-76.
21
Vgl. J. Mezník, l. c., S. 37, 85.
22
Siehe ebenda, S. 40, 48-49, 173, und F. Kavka, Vláda Karla IV. za jeho císařství (Die Regierung Karls IV. in seiner Kaiserzeit) 1355-1378, 1. Teil (1355-1363), Praha 1993, S. 64, und derselbe, Karel IV. a anjouovsko-piastovské dĕdictví (Karl IV. und die Erbschaft der Anjouer und Piasten), Sborník historický, Jhrg. 36, Praha 1989, S. 5-63.
23
Vgl. J. Mezník, l. c., S. 174, 212-213, und F. Kavka, l. c. (Anm. 22), 1. Teil (1355-1363), S. 150-151, 168-169, und 2. Teil (1364-1378), S. 67, 82-83, 88, 99-100, und auch P. Engel–Gy. Kristó–A. Kubinyi, l. c., S. 91-92.
24
Siehe J. Mezník, l. c., S. 174-175, 220, 226, und P. Engel–Gy. Kristó – A. Kubinyi, l. c., S. 92.
25
Vgl. R. Pražák, l. c., S. 28-29, 36-37, und die dort erwähnte Literatur, weiterhin auch A. Vízkelety, Kódexek a középkori Magyarországon (Handschriften aus Ungarn im Mittelalter), Budapest 1985, S. 103-104; R. Pražák, Cseh-magyar kulturális kapcsolatok 1945-ig (Tschechisch-ungarische Kulturbeziehungen bis 1945), Regio, 1. Jhrg., Budapest 1990, N. 3, S. 32-33.
26
Siehe J. Mezník, l. c., S. 229-230, 234, 251, 257, 264, 281-284.
27
Vgl. ebenda, S. 301-302, und P. Čornej, Velké dĕjiny zemí Koruny české (Große Geschichte der Länder der Böhmischen Krone), 5. Band, 1402-1437, Praha – Litomyšl 2000, S. 158-174.
28
Siehe P. Čornej, l. c., S. 225-226, 510-513 usw.
29
Ebenda, S. 631-632, 642, 644-653.
30
Siehe E. Kovács–J. Novotný, Maďaři a my (Die Ungarn und wir), Praha 1959, S. 39-45, und Gy. Székely, A huszitizmus visszhangja Magyarország népeiben (Der Widerhall des Hussitentums bei den Völkern Ungarns), Magyar Tudományos Akadémia II. Osztály Közleményei 5, Budapest 1954, S. 135-163.
31
Vgl. T. Kardos, A huszita biblia keletkezése (Die Entstehung des hussitischen Bibel), Magyar Tudományos Akadémia I. Osztály Közleményei 3, Budapest 1953, S. 127-147; S. Károlyi, A huszita mozgalom és magyar írásbeliség (Die hussitische Bewegung und das ungarische Schriftum), Tanulmányok a csehszlovák-magyar irodalmi kapcsolatok köréből, Budapest 1965, S. 73-92; J. Szűcs, Nemzet és történelem (Nation und Geschichte), Budapest 1974, hauptsächlich 570-581; L. Hadrovics, A magyar huszita biblia német és cseh rokonsága (Die deutsche und tschechische Verwandtschaft der ungarischen hussitischen Bibel), Budapest 1994.
32
Siehe E. Kovács–J. Novotný, l. c., S. 68-77.
33
Vgl. ebenda, S. 77-83, und R. Pražák, Zu den Beziehungen zwischen den Böhmischen Ländern und Ungarn zu Zeiten Matthias Corvinus´, Matthias Corvinus and the Humanism in Central Europe, Budapest 1994, S. 194-195.
34
Siehe J. Válka, Středoevropan Matyáš Korvín (Der Mitteleuropäer Matthias Corvinus), Amicus, Praha, duben (April) 1992, S. 19-23; R. Pražák, l. c. (Anm. 33), S. 199-201; P. Vorel, Páni z Pernštejna (Die Herren von Pernstein), Praha 1999, S. 60-62.
35
Siehe J. Macek, Jagellonský vĕk v českých zemích (Die Zeit der Jagellonen in den Böhmischen Ländern), 1. Teil, Praha 1992, S. 295-296, 304, 316-318.
36
Vgl. R. Pražák, l. c. (Anm. 33), S. 196-201, und derselbe, Působení Bohuslava Hasištejnského z Lobkovic v Uhrách a jeho odraz v dobĕ obrozenské (Das Wirken von Bohuslaw Hassenstein von Lobkowitz in Ungarn und sein Widerhall in der Zeit der Wiedergeburt), Humanizmus a renezancia na Slovensku (Humanismus und Renaissance in der Slowakei), Bratislava 1967, S. 356-373.
Begegnungen22_Pok
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 22:151–166.
ATTILA PÓK
Geschichte im Transformationsprozess Ungarns
Geschichte, die Beschäftigung mit der Vergangenheit bedeutet viel mehr als einen Überblick der Leistungen der Geschichtswissenschaft. „Undertaking History”, das „Geschichtsunternehmen” bezieht sich auf wenigstens drei Ebenen: zuerst die Tätigkeit der „Zunft” (Forschung und Veröffentlichung der Resultate dieses epistemologischen Prozesses), wobei die Gesetze dieser fachwissenschaftlichen Arbeit nach internationalen Maßstäben definiert werden.1 Historiker, die diesen Gesetzen nicht folgen, werden von der Zunft ausgeschlossen (oder gar nicht aufgenommen). Die Situation ist völlig anders auf der zweiten Ebene wo es um die repräsentative Funktion der Geschichte geht. Geschichte als kollektives historisches Gedächtnis kann die Kohäsion einer Gesellschaft verstärken. Diese Funktion des „historischen Unernehmens” ist Politikern gut bekannt, sie brauchen und missbrauchen sie allzu oft. Die Rituale im Zusammenhang mit nationalen Feiertagen, Einweihung und Entfernung öffentlicher Denkmäler, die Umnennung von öffentlichen Räumen usw. sind die bekanntesten Formen dieses Umgehens mit der repräsentativen Funktion der Geschichte. Die dritte Ebene ist die pädagogische, erzieherische Funktion: Geschichte als Schulgegenstand. Selbstverständlich ist die Art und Weise des Geschichtsunterrichts von der Politik oft stark beeinflusst und so besteht in vielen Fällen eine tatsächliche Kluft zwischen der ersten wissenschaftlichen Ebene, und den zweiten und dritten (repräsentativen und erzieherischen) Funktionen.
So komme ich zur Erklärung der Struktur meines kurzen Beitrages. Ich bin der Meinung, dass in Ungarn die wichtigsten neuen, von dem Systemwechsel bestimmten Erscheinungen auf der repräsentativen Ebene des „Geschichtsunternehmens” zu beobachten sind. Eine vergleichbare Wende auf der wissenschaftlichen Ebene fand in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre und im Laufe der 1970er Jahre statt, als die ungarische Geschichtswissenschaft nach einer etwa 15 jährigen Unterbrechung angefangen hat sich in die Haupttendenzen der internationalen (d. h. westeuropäischen und amerikanischen) Wissenschaftsentwicklung zu integrieren. Die seitherigen Entwicklungen sind in vollem Einklang mit dem internationalen „Geschichtsdiskurs” – der „lokale Zeitgeist” wurde und wird vielmehr von der repräsentativen Funktion vertreten. Um die Rolle der Geschichte im Laufe des Transformationsprozesses in Ungarn besser verstehen zu können, ist es nützlich zuerst kurz die lange vor dem Systemwechsel angefangenen Änderungen in der Fachwissenschaft zu überblicken.
Die neue Epoche der fachwissenschaftlichen Entwicklung
Das wichtigste Zeichen für den Beginn dieser Wende war eine Diskussion zur Frage der Bewertung der ungarischen anti-habsburgischen, ständischen Bewegungen im 16-17. Jahrhundert, die vom Anfang der 1960er bis zur Mitte der 1970er Jahre zu einem die Grenzen der Fachwissenschaft weit überschreitenden Gedankenaustausch geführt hat. Der Initiator dieses langjährigen Streites war Erik Molnár (1894-1966), marxistischer Historiker und Philosoph2, der als Anwalt in der Zwischenkriegszeit viele Kommunisten verteidigt hat. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er hochrangiger kommunistischer Politiker in Ungarn, seine wissenschaftliche Tätigkeit hat er aber nie aufgegeben. Von 1949 bis zu seinem Tode war er auch Direktor des Instituts für Geschichte der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. Zwischen 1959 und 1961 hat Molnár in einigen Aufsätzen die ungarischen anti-habsburgischen Bewegungen im 17-18. Jahrhundert als von Klasseninteressen bewegte Aufstände der ungarischen Nobilität gegen den Habsburger Zentralisationsbewegungen dargestellt.3 Diese Bewertung war in krassem Widerspruch mit der damals tongebenden Auffassung, die diese politischen Bewegungen in die Geschichte der ungarischen Unabhängigkeitskämpfe eingereiht hat.4 Letztendlich wurde nach den Wurzeln des ungarischen Nationalismus, nach dem Verhältnis zwischen mittelalterlichem Patriotismus und dem modernen Nationalbewusstsein gefragt. Molnár versuchte zu beweisen, dass es in dieser Hinsicht keine Kontinuität gibt. Die frühneuzeitlichen Begriffe von natio und patria beziehen sich nur auf die herrschende Klasse, auf die Nobilität, die ausgebeuteten Leibeigenen und ihre Feudalherren haben keine gemeinsamen nationalen Interessen. Diese These war eine orthodox marxistische Argumentation, entwickelt kurz nach der 1956-er Revolution, als die Parteileitung den „reaktionären Nationalismus” mit der Gefährdung der politischen und ideologischen Konsolidation beschuldigte5. Trotz dieser starken politischen Färbung des Molnár-Auftrittes führte die von ihm initiierte Diskussion zu einem Durchbruch in der ungarischen Geschichtswissenschaft. Nämlich in der politischen Atmosphäre der post-1956er Jahre bedeutete der Hinweis auf die Nötigkeit der Untersuchung der unterschiedlichen „Klasseninteressen” eine rationelle, analytische Zugangsweise gegenüber der simplifizierenden, romantischen, revolutionären Interpretation der ungarischen Geschichte als eine Reihe von verfehlten Revolutionen und Unabhängigkeitskämpfen. Außerhalb der Klärung des Inhaltes von Begriffen wie Volk, natio, patria, Unabhängigkeit im 17-18. Jahrhundert kam es zu einer fachwissenschaftlichen Erneuerung, Gärung auch auf anderen Forschungsgebieten. Die ungarische Agrarentwicklung im 16. Jahrhundert (die Frage des ungarischen „Sonderweges”), vergleichende Forschungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte Ost- und Mitteleuropas, die Bewertung des Platzes Ungarns in der dualistischen Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918, die historische Rolle der Sozialdemokratie, die politische und moralische Beurteilung der Tätigkeit der ungarischen Armee in der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg, um nur einige Themen zu nennen, waren wichtige Forschungsprojekte der später 1960er und 1970er Jahre, wobei die politische und ideologische Beeinflussung der Fachwissenschaft im Vergleich mit den 1950er und früh 1960er Jahren bedeutend nachgelassen hat.6 Die Grundlagenforschungen zur Geschichte des Nationalbewusstseins, die Infragestellung der Berechtigkeit des Begriffgebrauches „das arbeitende Volk”, die Kritik an der Mythologie der Revolutionen als einzige „Lokomotive” des sozialen, politischen Fortschrittes, die Darstellung der Komplexität vieler historischer Situationen haben eine nicht zu unterschätzende Rolle in der Auflockerung der monolithischen ideologisch-politischen Struktur gespielt7.
Gegenrevolution und Gegenerinnerung
Diese relative Offenheit bedeutete aber keinesfalls die Möglichkeit eines offenen wissenschaftlichen Diskurses zum wichtigsten historischen Tabu des Kádár Regimes, die 1956er Revolution. In der offiziellen Darstellung der Ereignisse der „Gegenrevolution” – in Lehrbüchern, in Zeitungen, Fernseh- und Rundfunksendungen besonders zum Anlass der Jahreswenden – wurde es versucht den Schwerpunkt der Ereignisse von den friedlichen Demonstrationen für nationale Selbstbestimmung und Demokratie zu der Möglichkeit eines blutigen Bürgerkrieges zu verschieben. Zum Beispiel zum Anlass der vierten Jahreswende, in 1960, wurde ein den Opfern der Gegenrevolution gewidmetes Denkmal am Köztársaság tér (Republik Platz) in Budapest aufgestellt. Hier wurde die Budapester Parteizentrale am 30. Oktober 1956 angegriffen und 24 Verteidiger des Gebäudes sind Opfer der Kämpfe und des anschließenden Lynchens geworden. Das Denkmal war als eine Warnung gemeint: ohne sowjetische Hilfe wäre es nicht möglich gewesen einen Bürgerkrieg mit vielen vergleichbaren Tragödien zu vermeiden (wie das die Reden zur Einweihung und bei späteren Kranzniederlegungen hervorgehoben haben). Trotz der Änderungen in der Politik gegenüber den Teilnehmern der revolutionären Bewegungen, trotz des Gebrauches der von Kádár in 19728 initiierten Terminologie der „nationalen Tragödie” statt oder parallel mit dem Begriff der „Gegenrevolution” hat das Kádár Regime diese Grundbewertung der Revolution nie aufgegeben. So ist die Einreihung von 1956 in die ungarischen historischen Traditionen ein Hauptelement der „Gegenerinnerung”, der historischen Delegitimierung des Kádár Regimes geworden. Von etwa Mitte der 1980er Jahre an ist die Definition von 1956, als ein mit der Bedeutung der 1848-49-er ungarischen Revolution und Freiheitskampfes vergleichbares historisches Ereignis, ein gemeinsamer Nenner unterschiedlicher Kritiken des Kádár Regimes.9 Ein erstes Treffen dieser Gruppen fand zwischen den 14. und 16. Juni 1985, anlässlich der 27. Jahreswende der Hinrichtung von Imre Nagy, dem reformkommunistischen Leiter der Revolution, statt. In Dezember 1986 haben etwa 80 bekannte Intellektuelle, unter ihnen auch Parteimitglieder, eine Tagung in einer Privatwohnung über 1956 veranstaltet, und 1956 war ein zentrales Thema auch in den ungarischen Samisdat-Veröffentlichungen der 1980er Jahre. In dem politischen Programm der demokratischen Opposition (veröffentlicht in einer Sonderausgabe der in 1000-2000 Exemplaren verbreiteten Samisdat-Zeitschrift „Beszélő” in Juni 1987) war das letzte Kapitel war dem Thema „1956 in der gegenwärtigen ungarischen Politik” gewidmet. Laut dieser Stellungnahme ist die Neubewertung von 1956 die Grundbedingung eines neuen „Sozialen Vertrages”, eines Ausweges aus der Krise. Etwa gleichzeitig, nicht unabhängig von Gorbachevs Glasnost und Perestroika, hat die Parteileitung die Bedeutung der Wichtigkeit der Neubewertung der Vergangenheit auch erkannt. Die Parteitagung im Mai 1988 (wo Kádár von der Macht abgedankt hat) ernannte eine Kommission zur Bewertung der ungarischen Geschichte der letzten vier Jahrzehnte als Teil der Vorbereitungen zur Ausarbeitung eines neuen Parteiprogramms. Das in Februar 1989 veröffentlichte Dokument in dem Kapitel über 1956 sprach eindeutig von der Verantwortlichkeit der Parteileitung (und nicht äußerer feindlicher Kräfte) für die Krise im Oktober 1956. Das Dokument bewertete die Einladung der sowjetischen Truppen als einen Fehler, der die nationalen Gefühle der Bevölkerung verletzt hat. Imre Nagy war nicht mehr als ein Verräter des Sozialismus, sondern als ein zu schwacher Politiker dargestellt, der nicht in der Lage war, die Ereignisse zu kontrollieren. Eine außergewöhnlich große politische Wirkung hatte aber das Dokument mit der Einführung einer neuen Terminologie erreicht. Statt Revolution oder Gegenrevolution wurde über einen Volksaufstand gesprochen10 und als Imre Pozsgay, als zuständiges Politbüro-Mitglied, am 28. Jänner 1989 in einem Radio-Interview zum ersten mal nach 33 Jahren (vor der Veröffentlichung des Materials, ohne vorherige Konsultation mit Parteiorganen) 1956 einen Volksaufstand nannte, wurde damit der ganze Prozess der Transformation beschleunigt. Die gleiche ZK Sitzung (am 11-12. Februar), wo das Dokument über die letzten 40 Jahre (mit Hinweis auf 1956 als Volksaufstand) angenommen wurde, entschied auch über die Einführung des Mehrparteiensystems. Diese offizielle Umwertung von 1956 diente als die „historische Grundlage” der Verhandlungen zwischen Vertretern der oppositionellen Gruppen und den Machtinhabern. Der wichtigste symbolische erste Schritt auf diesem Wege geschah am 16. Juni 1989, an der 31. Jahreswende der Hinrichtung von Imre Nagy. An diesem Tag, aufgrund der Vereinbarung zwischen der vor kurzem gegründeten Interessenvertretung der Opfer der Repression nach 195611 und der Regierung wurde der Ministerpräsident der Revolution wiederbeerdigt. In einer eigenartigen „Sternstunde” haben Machtinhaber und die wichtigsten oppositionellen Kräfte eine gemeinsame historische Plattform für die Gestaltung der Zukunft gefunden. 1956 wurde mit einer weiteren Geste in die demokratischen ungarischen nationalen Traditionen eingebaut: am 23. Oktober, an der 33. Jahreswende zum Beginn der Revolution wurde die „Volksrepublik” Ungarn wiederholt zur Republik ausgerufen. In seiner Rede zu diesem Anlass hat interim Staatspräsident Mátyás Szűrös die neue Republik als Nachfolger der nationalen demokratischen Traditionen von 1848 (Revolution und Freiheitskampf gegen die Habsburger), 1918 (Verkündigung der Ungarischen Republik nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie), 1945-48 (Periode des demokratischen Pluralismus) und 1956 dargestellt. Die Tradition von 1848 war hier von der größten Bedeutung als eine erfolgreiche Synthese von liberalen und nationalen Zielsetzungen, weltweit ein Symbol ungarischer Freiheitswille. Im Laufe der Verhandlungen zwischen der Partei und Regierung einerseits und den Vertretern der Opposition andererseits gab es auch oft Hinweise auf 1848. Viele Teilnehmer dieser Gespräche fanden die Möglichkeiten und die Gefahren der damaligen Situation nur mit denen der Frühlingstage in 1848 vergleichbar, und das betraf auch ihre persönliche Verantwortlichkeit für einen eventuellen Misserfolg. Die Verhandlungen waren aber erfolgreich abgeschlossen und nach den freien Wahlen in März-April 1990 war das erste vom neuen Parlament verabschiedete Gesetz der historischen Bedeutung der 1956er Revolution gewidmet. Laut des Gesetzes: „Dieses frei gewählte Parlament hält es für seine dringende Aufgabe die historische Bedeutung der 1956er Revolution zu kodifizieren. Dieses prachtvolle Kapitel der modernen ungarischen Geschichte kann nur mit der Revolution und dem Freiheitskampf in 1848-1849 verglichen werden.”12 Der Tag des Ausbruches der Revolution, der 23. Oktober, wurde für einen Nationalfeiertag erklärt. Mit der offiziellen Neubewertung der 1956er Ereignisse als Volksaufstand, anstatt als Gegenrevolution, hat das Kádár Regime einen Grundpfeiler seiner Legitimität verloren13, aber gleichzeitig war diese Stellungnahme die Grundlage eines friedlichen nationalen Konsenses, eine Vorbedingung des friedlichen Überganges von der Proletardiktatur in ein demokratisches System.
Die gekrönte Republik
Das nach vier Jahrzehnten freigewählte ungarische Parlament musste sich zum ersten Mal mit Problemen der historischen Legitimität beschäftigen. Dabei war es nicht unwichtig, dass in der post-1990er politischen Elite unser Beruf, der des Historikers stark vertreten war. Etwa 7 Prozent der neuen Parlamentsabgeordneten waren Historiker: unter ihnen der Ministerpräsident der christlich-nationalen regierenden Koalition, der Außenminister, der Verteidigungsminister, der Parlamentsvorsitzender, mehrere Staatssekretäre, Botschafter. Wie schon erwähnt, wurde an der Gründungssitzung des neuen Parlaments das Gesetz über die Bedeutung der 1956er Revolution und des Freiheitskampfes verabschiedet. Einige Wochen später, am 3. Juli 1990, wurde das neue Staatswappen angenommen, wobei die Gesichtspunkte und Meinungen in der Fachwissenschaft und auch in der politischen-historischen Repräsentation weit auseinandergingen. Die meisten Historiker waren dafür das von Lajos Kossuth in 1849 initiierte kronenlose Wappen einzuführen: dieses Wappen symbolisierte die revolutionäre Wende nicht nur in 1849, sondern auch in 1918, als nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie, am 16. November, Ungarn zur Republik erklärt wurde. Die überwiegende Mehrheit der Parlamentsabgeordneten (228 von 291) war doch für das mit der ungarischen Heiligen Krone geschmückte Wappen. Das Hauptargument in diese Richtung war, dass die Krone nicht die königliche Macht, sondern die Kontinuität der ungarischen Staatlichkeit symbolisierte. Die Gegner des Wappens mit der Krone, die meisten Liberalen und Sozialisten in der Opposition, haben darauf hingewiesen, dass nachdem die Heilige Krone die volle territoriale Integrität des Ungarischen Königreiches (mit Siebenbürgen und Kroatien) vertrat, ihre Anwesenheit in dem ungarischen Staatswappen in 1990 von den Nachbarnvölkern und Staaten Ungarns als Irredentismus interpretiert werden kann. Laut ihrer Argumentation war die Krone mehr ein Symbol der konservativen ständischen, sogar feudalen Gesellschaft, wobei das kronenlose „Kossuth-Wappen” in Richtung Modernisierung und Verbürgerlichung zeigte.
Die Problematik der Heiligen Krone führt uns zu einer geschichtspolitischen Grundfrage des letzten Jahrzehntes: die historische Einordnung des Systemwechsels. Eine der ersten diesbezüglichen konkreten Fragen war die unvermeidbare parlamentarische Entscheidung über den offiziellen Staatsfeiertag. Es gab drei Kandidaten: der 15. März (1848), der 20. August (der Tag des Staatsgründers, Stefan der Heilige) und der 23. Oktober (1956). Die parlamentarische Entscheidung, dem Vorschlag der Regierung folgend, war in vollem Einklang mit der Wappen–Entscheidung – die Gründung des ungarischen Staates in 1000 durch Stefan wurde als das wichtigste Ereignis der ungarischen Geschichte, die beste Repräsentation der Kontinuität des Bestehens des ungarischen Staates definiert. Die Opposition, die liberalen Freien Demokraten und die Mehrheit der Sozialisten und der Jungen Demokraten, hatte eine Präferenz für den 15. März als Symbol der nationalen Einheit und Demokratie. Der 15. März und der 23. Oktober sind selbstverständlich auch weiterhin Nationalfeiertage geblieben, aber die Repräsentation des Staates gehört seitdem dem 20. August.
Niemand im politischen, öffentlichen Leben leugnete Stefans enorme historische Leistung, die Aufnahme des Christentums und dadurch den organischen Einbau der ungarischen Gesellschaft und Kultur in das Vermächtnis der westlichen Zivilisation. Ohne seine Persönlichkeit wäre die Gründung und Konsolidation des ungarischen Staates kaum möglich gewesen. Der systematische Aufbau des auf diese Tradition konzentrierten kollektiven Gedächtnisses war, und besonders seit 1998 ist, aber politisch gefärbt, es wird besonders von der konservativen politischen Elite angestrebt. In dieser Auffassung wird Stefan mit der staatsbauenden Tätigkeit der katholischen Kirche verbunden. Das Jahr 2000 war in der Politisierung dieser Tradition von großer Bedeutung. In diesem Jahr kam es zur 1000. Jahreswende der Annahme des Christentums und der Staatsgründung, im 2000. Jahr nach der Geburt Jesus Christi, so konnte die nationale Feier mit dem allgemeinen christlichen Jubiläum verbunden werden. Die konservative Regierungskoalition hat für die Feierlichkeiten vom 1. Jänner 2000 bis 20. August 2001 sehr bedeutende finanzielle und organisatorische Ressourcen mobilisiert, wobei die ungarische Heilige Krone eine Hauptrolle bekommen hat. Die Krone, seit dem 11. Jahrhundert ein Symbol ungarischer Souveränität, landete als Folge des Schicksals Ungarns am Ende des Zweiten Weltkrieges im Fort Knox in den Vereinigten Staaten. Anfang 1978, trotz des Protestes der Mehrheit der ungarischen politischen Emigration, als ein Zeichen der Detente-Politik hat die amerikanische Administration dieses äußerst wertvolle Symbol der ungarischen nationalen Identität dem ungarischen Staat zurückgegeben. Mit anderen königlichen Insignien wurde die Krone bis Ende 1999 im Ungarischen Nationalmuseum aufbewahrt. Als Auftakt zu den Feierlichkeiten zum tausendjährigen Bestehen des ungarischen Staates ließ die christlich-nationale Regierung die Krone – unter extrem feierlichen Äußerlichkeiten – in das Parlamentsgebäude überbringen. Diese Geste wurde von der sozialistisch-liberalen Opposition stark kritisiert, mit dem Argument dass die Legitimität des heutigen ungarischen Staates nicht in der vom Papst verliehenen Krone, sondern in der durch die Verfassung symbolisierte Volkssouveränität wurzelt. Im Laufe der Feierlichkeiten war die staatsbauende Rolle des ungarischen Christentums, besonders der Beitrag der katholischen Kirche zur Bewahrung der Integrität der ungarischen Nation, hervorgehoben. Die liberale und sozialistische Kritik hat oft auf die Multikulturalität und Multikonfessionalität der ungarischen Gesellschaft hingewiesen und im allgemeinen den Grundton, den Hauptkurs der Feierlichkeiten für anachronistisch archaisierend, romantisch, wissenschaftlich unbegründet, und die prachtvollen Äußerlichkeiten für verschwenderisch erklärt. Die Beurteilung dieser millenarischen Feierlichkeiten ist eine mit wirtschafts- oder sozialpolitischen Programmen vergleichbare Bruchlinie zwischen Regierung und Opposition, ein Thema der Wahlkampagne in 2002 geworden.14
Trianon
Weder Politiker noch Fachhistoriker zweifeln daran, dass für Ungarn das wichtigste, die Geschichte des Landes bis heute bestimmende Ereignis im 20. Jahrhundert der Friedensvertrag von Trianon (4. Juni 1920) ist, wobei Ungarn etwa zwei Drittel des Staatsgebietes der Vorkriegszeit zugunsten der Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie aufgeben musste. Schon Anfang der 1980er Jahre hat Mária Ormos die militär- und außenpolitische Vorgeschichte dieses Aktes vielseitig und nüchtern dargestellt15. Die historische Literatur der letzten 10 Jahre hat unsere Kenntnisse über die Friedenspläne der Siegermächte, über die revisionistischen Bestrebungen der ungarischen Politiker der Zwischenkriegszeit und über die politischen Bestrebungen, die wirtschaftliche, soziale, kulturelle Lage der ungarischen nationalen Minderheiten in den Nachbarnländern bedeutend gereichert.16 Die Akkumulation der ausführlichen, ausgeglichenen, wissenschaftlichen Werke ist aber nicht immer in Korrelation mit den die Trianon-Frage betreffenden Stellungsnahmen einiger Politiker. Neuere, sozialpsychologisch motivierte Forschungen17 weisen darauf hin, dass die kommunistische Verdrängung der Trauer dieser nationalen Tragödie zu gefährlichen Folgen führte: Die Trianon-Frage ist ein Hauptmotiv der rechtsradikalen politischen Rhetorik geworden. Die nationale Tragödie wird als eine Hauptquelle, Ursache aller späteren sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt, verbunden mit der Suche nach der Verantwortlichkeit. In dieser Rhetorik wird oft auf die die Aktionsfähigkeit der Nation nehmende kleine aber einflussreiche Minderheit hingewiesen.18 Im rechtsradikalen Sprachgebrauch ist diese Minderheit das Judentum, besonders die kommunistischen Juden, die – laut dieser Argumentation mit dem Aufbau einer 133-tägigen Proletardiktatur im Frühling und Sommer 1919 – die Ungarn bestrafenden Entscheidungen der Siegermächte an der Friedenskonferenz provoziert haben. Diese Behauptung wurde von der Geschichtswissenschaft schon längst widerlegt19, aber lebt in dieser Rhetorik ungestört weiter. Gegenwärtige soziale, wirtschaftliche Probleme werden mit der destruktiven Tätigkeit solcher „fremdherzigen”, ausländischen Interessen dienenden Minderheiten erklärt. Der Hauptton der ungarischen Politik stimmt aber mit der Endfolgerung der neuesten zusammenfassenden wissenschaftlichen Arbeit über den Trianon-Vertrag völlig überein: „Die Ungarn halten den Trianoner und den ihn ersetzenden Pariser Friedensvertrag von 1947 mit vollem Recht für ungerecht. Die Ungarn haben ein unbestreitbares Recht Selbstverwaltung für sich und für ihre Minderheiten zu fordern. Mehr zu hoffen ist aber eine Illusion, mehr zu fordern ist unbesonnen.”20
Freiwillig oder in der Zwangsjacke? Ungarn im Zweiten Weltkrieg
Ungarns Rolle im Zweiten Weltkrieg ist eines der bedeutendsten geschichtspolitischen Themen des letzten Jahrzehntes. In einer politischen Atmosphäre, wo einer der wichtigsten, die ganze ungarische Gesellschaft betreffenden befreienden Erlebnisse der Auszug, der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Ungarn stationierenden sowjetischen Truppen war (am 19. Juni 1991), kam es in der politischen Öffentlichkeit zu einigen schockierenden Stellungnahmen. Ein ehemaliger hochrangiger Offizier der Horthy-Armee, Kálmán Kéri, sprach im Parlament Ende Juli 1990 über die „Gerechtigkeit” von Ungarns Teilnahme in dem „antibolschewistischen Kreuzzug” gegen die Sowjetunion.21 Die Fachwissenschaft produzierte eine große Menge von nüchternen Analysen dieser tragischen Periode der Nationalgeschichte.22 Angesehene Persönlichkeiten der „Zunft” haben darauf hingewiesen dass die gut verdiente Anerkennung der oft heroischen Leistungen von ungarischen Soldaten (von Generälen bis zu den einfachen, viel leidenden, riesige Opfer bringenden Gemeinen) ist mit der Kritik der verfehlten Strategie und den Kriegszielen nicht zu verwechseln. Die diesbezüglichen geschichtswissenschaftlichen und geschichtspolitischen Diskussionen haben zu keinem ungarischen „Historikerstreit” geführt – doch spielten und spielen sie eine wichtige Rolle in der Suche nach den historisch bestimmten Identitäten der post-kommunistischen politischen Eliten. Es geht hier nicht nur um Ungarns Rolle im Zweiten Weltkrieg, sondern auch um die allgemeine Bewertung des ungarischen politischen Systems von 1919 bis 1945, um Kontinuitäten und Diskontinuitäten mit dem „Horthy-Regime”. Als „Verweser” Staatsoberhaupt zwischen 1920 und 1944, gehört Miklós Horthy nämlich zu den meist umstrittenen Persönlichkeiten der modernen ungarischen Geschichte. Der ehemalige Adjutant von Kaiser Franz Joseph, Admiral der Flotte der Habsburgermonarchie, hat seine Macht in 1919-1920 mit blutigem Terror gefestigt. Vom Anfang der 1920er Jahre an – ohne seine Autorität je in Frage stellen zu können – wurde das Regime als ein funktionierendes parlamentarisches System konsolidiert. Im Laufe der 1930er Jahre sind die autoritären Züge seiner Politik markanter geworden. Zwischen 1938 und 1941 hat das ungarische Parlament drei diskriminative Gesetze gegenüber den ungarischen Juden verabschiedet und vom Juni 1941 an, kämpfte das Land an der Seite Deutschlands im Zweiten Weltkrieg. Nach verfehlten Versuchen Horthys das Land vom Krieg herauszuleiten, kam es zum totalen Zusammenbruch in 1944-45. Am 19. März 1944 von den Deutschen besetzt, unter Mitwirkung der ungarischen Behörden wurde etwa zwei Drittel des ungarischen Judentums ermordet, insgesamt ist etwa 10 Prozent der Bevölkerung Opfer des Krieges geworden – das Land lag in Trümmern. Nach dem Krieg lebte Horthy in Exil, wurde aber weder von ungarischen Behörden, noch von der Justiz der Siegermächte zum Kriegsverbrecher deklariert. Zwischen 1990 und 1994 ist seine Beurteilung eine wichtige aktualpolitische Frage geworden. Laut der dominanten Auffassung in christlich-nationalen Regierungskreisen war Horthys Regime – trotz aller möglichen Mangel an Demokratie – viel legitimer als das von Außen aus auf Ungarn gezwungener Kommunismus. Dementsprechend bestand eine Kontinuität zwischen der Horthy-Zeit und der post-1989-90er Demokratie. Die liberale und sozialistische Opposition hielt diese historische Orientierung (und die daraus folgende politische Theorie und Praxis) für eine Sackgasse und hat statt dem die Wichtigkeit der den Zweiten Weltkrieg folgenden kurzen Periode (1945-1948) des echten funktionierenden politischen Pluralismus und 1956 als direkte Vorfahren der neuerworbenen Demokratie hervorgehoben.
Die tagespolitische Wichtigkeit der Unterschiede in der Beurteilung des Horthy-Regimes wurde besonders auffällig, als der Initiative der Familie folgend, am 3. September 1993, der in 1957 in Portugal verstorbene Horthy in seinem Heimatsdorf wiederbeerdigt wurde. Etwa 50000 Leute (unter ihnen 6 Mitglieder der Regierung) nahmen an dieser „privaten Familienangelegenheit” teil. Am Tag vorher veranstalteten liberale und andere oppositionelle Intellektuelle in Budapest ein „Abschiedsfest” vom Horthy-Regime. Der Horthy-Kult in dem der christlich-nationalen Regierung nahestehenden Teil der ungarischen Gesellschaft war bis zu einem bedeutendem Maße eine Reaktion auf seine schematisierende negative Beurteilung in der dogmatischen stalinistischen Geschichtsauffassung der 1950er, 60er Jahre, die bis zu den 80er Jahren einen Ausdruck auch im Geschichtsunterricht gefunden hat. Schon von der Wende der 70er, 80er Jahre an kam es aber in der Fachwissenschaft zu einer sehr grundlegenden Revision dieses schematischen Bildes: Der Nationalismus und der Irredentismus des Horthy-Regimes wurden im Vergleich mit den anderen kleinstaatlichen Nationalismen der Region dargestellt, die Leistung der verschiedenen Schichten der christlichen Mittelklasse, der Facharbeiterklasse, der reicheren Bauernschichten, der militärischen und politischen Fachelite von den Erzkonservativen und besonders von den extrem Rechten völlig differenziert gezeigt. In dem Kampf gegen die dogmatisch-stalinistische Geschichtsauffassung spielten diese Darstellungen eine wichtige Rolle. Trotz dieser Änderungen in dem wissenschaftlichen Horthy-Bild wurde die negative Beurteilung Horthys und des Horthy-Regimes mit dem kommunistischen System identifiziert, und für viele schien immer das Gegenteil der angenommenen „offiziellen” kommunistischen Meinung die Wahrheit zu sein.
Alle im Laufe der letzten Jahrzehnte veröffentlichten Synthesen der ungarischen Geschichte23 des 20. Jahrhunderts sind übrigens kritisch gegenüber dem Horthy-Regime, aber die alte, politisch bestimmte Grundfrage der Bewertung aufgrund des Ausmaßes der faschistischen Merkmale dieses Systems wurde völlig überwunden. Die neue Grundfrage betrifft die Offenheit des Systems für Modernisierung. Die Synthesen beschreiben – aufgrund vielseitiger Grundlagenforschungen – die Leistungen auf dem Gebiet des Unterrichtswesens, der sozialen Mobilität, der Sozialpolitik, der allgemeinen Lebensqualität der mittleren sozialen Schichten, wobei die seit dem Zeitalter des Dualismus ungelösten Probleme der niedrigsten Schichten des Agrar- und Industrieproletariats auch klar dargestellt sind. Bei der Analyse der autoritären politischen Struktur, der Erweiterung der Rechte des Verwesers Horthy geht es oft nicht um die Dokumentation des Ausbaus eines Totalitarismus, sondern um die Darstellung dieser Politik als eine Suche nach einem Gegengewicht gegenüber den extrem Rechten, den faschistischen politischen Bewegungen.
1956
Im ersten Teil des Aufsatzes habe ich beschrieben, wie die Bewertung der 1956er Revolution als eine mit 1848-1849 vergleichbare progressiv historische Tradition die Grundlage des Konsensus unter den vielfarbigen politischen Kräften bildete.
Mit dem Vergehen der Jahre ist aber dieses Erbe umstritten worden. Besonders im Laufe der Wahlkampagnen beschuldigten die rechtsgesinnten konservativen Politiker die Sozialistische Partei als Ganzes und einige von ihren prominenten Leitern persönlich damit, dass sie in 1956 auf der Seite der Ersticker der Revolution standen. Diese Anschuldigung wurde und wird indirekt – paradoxerweise – gelegentlich ebenfalls den konsequent antikommunistischen Liberalen zuteil. Direkt wird auf die Eltern liberaler Leiter des Verbandes der Freien Demokraten gezielt, ihre Mitwirkung an der kommunistischen Machtausübung soll auch ihre Kinder kompromittieren. Um nur ein Beispiel zu nennen: Als Teil der Wahlkampagne im Frühling 2002 wurde ein neues Museum unter dem Namen „Haus des Terrors” in dem ehemaligen Gebäude faschistischer und kommunistischer Terrororganisationen eröffnet. Da werden die Perioden des faschistischen und des kommunistischen Terrors gleichgesetzt dargestellt, mit gelegentlichen Hinweisen an die Familienmitglieder heutiger sozialistischer und liberaler Politiker als Mittäter des kommunistischen Terrors. Liberale und Sozialisten akzeptieren dass die Grenzlinien der demokratischen Traditionen nach rechts genauso wie nach links definiert werden müssen, aber das berechtigt – ihrer Argumentation nach – keinesfalls eine homogenisierte Darstellung von vierundhalb Jahrzehnten ungarischer Geschichte als ein Zeitalter des schwarzen und roten Terrors. Nachdem im Mai 2002 die Sozialisten und Liberale wieder die Regierung übernommen haben, war kurz über die Möglichkeit der Umgestaltung des Museums die Rede, aber andere Themen des politischen Diskurses haben diese Frage in den Hintergrund gerückt.
Die Einschätzung der Rolle der reformkommunistischen Kräfte in der Revolution bleibt aber eine Streitfrage im politischen Leben. Die liberale und sozialistische Seite zeigt mehr die Komplexität, die interne Dynamik der Mitwirkenden, wobei die konservativen, christlich-nationalen Politiker nach Homogenität streben, soll 1956 mehr als eine „bürgerliche” nationale Tradition erscheinen, wobei die konservativ-rechtsgesinnten Politiker als tongebend in den Vordergrund gestellt sind.24
Die Kádár-Ära
Auf der Suche nach Kontinuitäten und Diskontinuitäten in der Vorgeschichte des post-kommunistischen demokratischen politischen Systems spielt natürlich die Bewertung des Kádár-Regimes (1956-1988) eine enorm wichtige Rolle. Am Anfang der 90er Jahre kam es – verständlicherweise – zu der Veröffentlichung von vielen halbwissenschaftlichen Werken mit einem einzigen Zweck: Die Brutalität, Grausamkeit, die vielen Schulden des Kommunismus in Ungarn zu beweisen, wobei die Periode der offenen „Proletardiktatur” (1949-1962) und die relative Konsolidation und der vorläufig im großen Maße erfolgreiche Versuch des Ausbaus eines sozialistischen Wohlfahrtstaates zwischen 1962 und 1988 miteinander nicht einmal vermischt wurden.
Neben wohl fundierten wirtschafts-, politik- und neulich sozialgeschichtlichen Bearbeitungen ist auch eine wissenschaftliche Kádár-Biografie erschienen.25 Es gibt zwei politisch stark motivierte, große Streitfragen in dem wissenschaftlichen und allgemeinen Diskurs über die Kádár-Ära. Die erste betrifft die soziale Basis der Staatspartei: das etwa 20% der aktiven Bevölkerung, die Mitglieder der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei waren. Widerspiegelt diese Zahl nur einen Zwang, die Angst vor Vergeltung, und die Anzahl der wirklichen, tatsächlichen Kommunisten war bei etwa 30.000 – die Mitgliederzahl von 1945, in spät 1956 oder in spät 1989 (in den Nachfolgeparteien) oder wenigstens zur Zeit der Konsolidation (etwa 1962-1980) waren nicht nur die Parteimitglieder, sondern ein Großteil der ungarischen Gesellschaft bereit, die Zielsetzungen und Methoden der Parteileitung zu akzeptieren? Die andere Frage zielt auf die Ursachen der Krise und des Unterganges des Kádár-Regimes. Was ist die „Hierarchie” unter den folgenden vier Faktoren des Unterganges: Die grundlegende Umgestaltung der internationalen politischen und wirtschaftlichen Umgebung; die strukturellen Fehler der wirtschaftlichen und politischen Grundpfeiler des sozialistischen-kommunistischen Systems; die Tätigkeit der zwei Hauptgruppen der „Dissidenten” (die nationalistisch-populistische Gruppe und die „demokratische Opposition” von fast ausschließlich Budapester liberalen Intellektuellen); die Spaltung der Parteileitung, die Arbeit der Reformkommunisten. Wer und in welchem Maße hat zum friedlichen Abbau des monolithischen Parteistaates beigetragen? Die diesbezüglichen Diskussionen waren und sind von der Tagespolitik stark beeinflusst, besonders im Laufe der Wahlkampagnen. Die christlich-nationale Seite stellt die Sozialisten oft als direkte Nachfolger der kommunistischen Elite der Kádár Ära dar. Andererseits, laut der sozialistischen und liberalen Rhetorik, versuchen ihre politische Rivalen die schlimmsten konservativ-nationalistischen Traditionen der Zwischenkriegszeit zu beleben. In dem letzten Wahlkampf spielten diese historische Argumente praktisch eine fast wichtigere Rolle als wirtschafts- oder sozialpolitische Tagesfragen.
Das führt mich zu einem kurzen Hinweis auf einige institutionelle Entwicklungen der letzten Jahre auf dem Gebiete der politisch-historischen Repräsentation.
Toten in der Tagespolitik
Der politische Kult der Toten ist ein populäres Thema der neueren Geschichtsschreibung26 und hat im ungarischen Transformationsprozess auch mitgespielt.27
Die Wiederbeerdigung des Leiters der 1956er Revolution, Imre Nagy, wie schon besprochen, diente der Entwicklung eines nationalen Konsens – es gab aber mehrere Wiederbeerdigungen im Laufe der Transformation, die die Spaltung des politischen Lebens ausgedrückt haben. Hier möchte ich nur auf zwei Beispiele hinweisen. Der erste ist das Heimbringen der sterblichen Überreste von József Mindszenty, dem von den Kommunisten eingekerkerte Kardinal von Ungarn. Im Laufe der 1956er Revolution befreit, fand nach Kádárs Machtübernahme Asyl in der Botschaft der USA in Budapest für 15 Jahre. Nach langen Verhandlungen in 1971 konnte er das Land verlassen, starb in Österreich in 1974 und wurde im Mai 1991 in der Kathedrale der Leiter der ungarischen katholischen Kirche in Esztergom bestattet. Ein Monat später kam es zu der Wiederbeerdigung des seit 1919 in Emigration lebenden liberalen-demokratischen Politikers, Oszkár Jászi, der alle Formen autoritärer, diktatorischer Politik bis zu seinem Tode in 1957 ununterbrochen kritisiert hat. Das erste Ereignis mobilisierte hauptsächlich die konservativen, christlich-nationalen, das zweite die liberalen politischen Kräfte.
Eine andere wichtige Form des politischen Umgehens mit Toten ist die Errichtung und das Abreißen von öffentlichen Denkmälern. Es gab drei diesbezügliche Problemkreise im Laufe des ungarischen Transformationsprozesses. Das erste betraf die Zukunft der vielen sozialistisch-kommunistischen Denkmäler (Lenin, sowjetische Armee, leitende Persönlichkeiten der kommunistischen Bewegung, usw.) Um spontanen Zerstörungen Einhalt zu gebieten, zeigte Budapest ein ganz besonderes Beispiel. Im Juni 1993 in einem Vorort der Stadt wurde ein sog. „Denkmal Park” eröffnet und die meisten größeren, der kommunistisch-sozialistischen Vergangenheit gewidmeten Denkmäler wurden hierhin transportiert. Das war eine zivilisierte, für alle politische Richtungen annehmbare Lösung und der Park ist seitdem eine touristische Sehenswürdigkeit geworden.
Eine nächste Frage war, welche neuen Denkmäler der Erinnerung an 1956 bestens dienten. Grob vereinfacht gab es hier zwei große Streitpunkte. Das eine war, ob die Denkmäler nur den Opfern der kommunistischen Vergeltung gewidmet werden oder – nach spanischem Muster – zur allgemeinen Versöhnung aufrufen sollten. Die Mehrheit der Politiker haben das spanische Muster abgelehnt, mit dem Argument das es in Ungarn nie zu einem vergleichbaren Bürgerkrieg gekommen ist, und die Verbrecher – wenn nötig aufgrund retroaktiver Gesetze – bestraft werden sollten. Die andere Bruchlinie war zwischen radikalen Organisationen von 1956er Veteranen – gelegentlich in Zusammenarbeit mit rechtsradikalen Organisationen – und der neu etablierten politischen Elite. Die Veteranen waren mit den den Opfern zugestellten moralischen und finanziellen Entschädigungen nicht zufrieden, und beschuldigten die neue politische Elite mit Verrat an den Ideen von 1956. Deshalb hielten sie die offiziellen Achtungsbezeichnungen für nicht genügend legitim und versuchten alternative Formen der Ehrung zu verwirklichen. Im Sommer 1992 hat zum Beispiel so eine Gruppe in dem Budapester Friedhof, wo die hingerichteten Opfer der Vergeltung liegen, in der unmittelbaren Nähe des neu errichteten „offiziellen” Denkmals, ein alternatives „Gedenktor” aufgebaut.28
Der dritte Problemkreis war der mögliche Wiederaufbau alter, von Kommunisten entfernter Monumente. Der wichtigste, repräsentative Fall auf diesem Gebiet ist das im Herzen der Budapester Innenstadt in 1927 errichtete Trianon-Denkmal, der die Hoffnung ausdrückte, dass Ungarn die nach dem Ersten Weltkrieg verlorenen Territorien zurückbekommen wird. An der selben Ort und Stelle wurde ein Monument der sowjetischen Armee errichtet. Kleinere, radikale nationalistische Gruppen halten die Idee des Abreißens dieses Denkmals und den Rückkehr des Alten warm, kriegen aber keine Unterstützung von maßgebenden Politikern.
Ist allzu viel Geschichte in der Politik ungesund?
Für eine Nation, die im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts neun Systemwechsel, sechs Staatsformen, vier Grenzenänderungen, drei Revolutionen, zwei Weltkriege und drei Besatzungen von ausländischen Truppen erlebt hat, ist Geschichte keinesfalls nur ein akademischer Diskurs. Geschichte wird außer der Schule auch durch die Erlebnisse in der Familie gelernt, so ist es leicht verständlich, dass eine wirksame politische Repräsentation auf diese Erfahrungen der Gesellschaft immer achten muss. Im Laufe des Transformationsprozesses in Ungarn haben historische Themen zur Klärung der Programme und der Profile der politischen Parteien und zur Gestaltung der politischen Bruchlinien bedeutend beigetragen.
Daraus folgt, dass die Fachwissenschaft vielen politischen Herausforderungen ausgeliefert war. Im Prinzip hätte das leicht zu einem Historikerstreit deutscher Art führen können. Das war und ist aber nicht der Fall, die vielen kleineren Meinungsumtausche haben bis jetzt zu keiner Konfrontation zwischen großen „master narrativen” geführt. Es ist schwer zu beurteilen, ob das eine positive oder negative Erscheinung sei, ich neige aber dazu das positiv zu bewerten. Mein Argument ist einfach und leicht angreifbar: Zu viel Geschichte im politischen Diskurs führt leicht zur Rückkehr alter Spaltungen, alter feindlicher Stereotypen und lenkt die Aufmerksamkeit von zukunftsorientierten Themen ab. Um aber Gegenargumenten gleich vorzubeugen, möchte ich damit schließen, dass je mehr einer Gesellschaft die Komplexität ihrer Geschichte bewusst ist, desto größer ist die Chance für eine nüchterne Gegenwartspolitik. 1848-49 und 1956 waren ständig vor den Augen der leitenden Persönlichkeiten des ungarischen Transformationsprozesses und das war – meiner Meinung nach – eine nicht unwichtige Vorbedingung des Erfolges.
Anmerkungen
1
S. darüber: Attila Pók, Undertaking History – Shaping the New Europe. In: Sharon Mcdonald (ed.), Approaches to European Historical Consciousness: Reflections and Provocations. Edition Körber Stiftung (Hamburg, 2000.) 163-167.
2
Über Erik Molnár s. György Ránki, Bevezetés (Einführung), in Erik Molnár, Válogatott tanulmányok (Ausgewählte Aufsätze) (Budapest, 1969) 7-42.
3
Die wichtigsten Aufsätze der ersten Phase dieser Diskussion wurden veröffentlicht. In: Vita a magyarországi osztályküzdelmekről és függetlenségi harcokról (Diskussion über Klassenkämpfe und Unabhängigkeitskampfe in Ungarn) Vorwort und Nachwort von Pál Zsigmond Pach (Budapest 1965). Zur Auswertung: László Péter, New Approaches to Modern Hungarian History. In: Ungarn Jahrbuch 1972 , 161-171.
4
Hauptvertreter dieser Auffassung war Aladár Mód, die repräsentative Zusammenfassung seiner Auffassung ist sein noch im Laufe des Zweiten Weltkrieges geschriebenes Buch: Négyszáz év küzdelem az önálló Magyarországért (Vierhundertjähriger Kampf für das unabhängige Ungarn) (Budapest, 19516)
5
S. die Stellungnahme des Zentralkomitees der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei im September 1959 über „Bürgerlichen Nationalismus - sozialistischen Patriotismus”. Társadalmi Szemle 14 (1959) 8-9, 11-39.
6
S. Domokos Kosáry, Viták a történeti tudományok területén az 1970-es években. (Diskussionen auf dem Gebiet der Historischen Wissenschaften im Laufe der 1970er Jahre) Az MTA Filozófiai és Történettudományok Osztályának Közleményei XXIX (1980) 119-136.
7
Es gibt natürlich auch unterschiedliche Meinungen zur Frage der Kontinuität oder Diskontinuität in der ungarischen Geschichtswissenschaft nach 1989-90. Für die Hervorhebung der Unterschiede s. Z B.: György Bence, Átmenet és átmentés a humán tudományban (Übergang und Hinüberretten in der Humanwissenschaft) BUKSZ, 1992. õsz 348-356. Zur Kontinuität: Ferenc Glatz, Pozitív múltszemléletet! (Für eine positive Geschichtsauffassung) História, 1993. 5-6. 2, 23. Zu dem breiteren politischen Kontext: Ferenc Glatz, Multiparty System in Hungary, 1989-1994. In: Béla K. Király (ed.), Lawful Revolution in Hungary, 1989-1994. East European Monographs, No. CDLXV. (New York, 1995.) 15-32. und János Kis, Between Reform and Revolution: Three Hypotheses about the Nature of the Regime Change. In: Béla K. Király (ed.), op. cit. 33-59.; Gábor Gyáni, Political Uses of Tradition in Postcommunist East Europe Social Research, vol. 60 (Winter 1993) no. 4. 893-915. Der neueste Versuch für einen allgemeinen Überblick der Entwicklungen in der ungarischen Geschichtswissenschaft im Laufe der letzten 10 Jahre: Gábor Gyáni, Történetírásunk az évezred fordulóján (Unsere Geschichtsschreibung an der Jahrtausendwende) Századvég 18 (2000) 117-140.
8
Gerhard Seewann-Kathrin Sitzler, Ungarn 1956:Volksaufstand-Konterrevolution-nationale Tragödie. Offizielle Retrospektive nach 25 Jahren. Zeitschrift für Gegenwartforschung 1/1982. 16-18.
9
Ausführlicher über die Interpretationen von 1956: Heino Nyyssönen,The Presence of the Past in Politics. „1956” after 1956 in Hungary (University of Jyvaskyla 1999)113-151.
10
Der Vorschlag für diese Terminologie unabhängig von diesen politischen Entwicklungen erschien zuerst in der Zeitschrift História, wo der Redakteur Ferenc Glatz betonte, in 1956 war eine grundlegende Umwälzung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Gesellschaft nicht auf der Tagesordnung, so kann die Rede weder über eine Revolution noch eine Gegenrevolution sein. História 1988/6.
11
Der Name der Organisation war Kommission für Historische Justiz (ungarische Abkürzung TIB) und wurde noch illegal am 5. Juni 1988 gegründet.
12
Verabschiedet am 2. Mai 1990
13
György Litván: Kié 1956? (Wem gehört 1956?) Valóság, 1991/10. Zitiert in Nyyssönen, op. cit. 166.
14
Zu Millenium seitens der Regierung: Zoltán Rockenbauer, Magyar millennium (Ungarisches Millenium). In: Magyarország politikai évkönyve 2002. 106-113. Für die liberale Kritik der Feierlichkeiten: András Gerõ: Két millenium Magyarországon (Zwei Millenia in Ungarn). In: Mozgó Világ 2002/8/13-24.
15
Mária Ormos: From Padova to the Trianon (Budapest, 1996). Zuerst auf Ungarisch: Padovától Trianonig (Budapest, 1983.).
16
Mihály Fülöp-Péter Sipos, Magyarország külpolitikája a XX. században (Ungarns Außenpolitik im XX. Jahrhundert) (Budapest, 1998); Ignác Romsics, A trianoni békeszerződés (Der Friedensvertrag von Trianon) (Budapest, 2001); Miklós Zeidler, A revíziós gondolat (Der Gedanke der Revision) (Budapest, 2001); László Szarka, Duna-táji dilemmák (Dilemmata an der Donau) (Budapest, 1998)
17
Zusammenfassend über diesen Aspekt s. das bis jetzt unveröffentlichte Manuskript von Jeffrey S. Murer: Pursuing the Familiar Foreigner: The Resurgence of Antisemitism and Nationalism in Hungary since 1989. Eingereicht als Ph. Dissertation in Political Science an der University of Illinois in 1999.. Besonders Chapter 3. Im weiteren Arbeiten von György Csepeli, Ferenc Erős und András Kovács.
18
z.B. István Csurka, Az utolsó alkalom (Die letzte Gelegenheit). In: Havi Magyar Fórum, 1997/IX. Zitiert in: Magyarország politikai évkönyve 1998. 884-892.
19
s. Fussnoten 15 und 16.
20
Ignác Romsics, op.cit. 237.
21
Am 30. Juli 1990
22
s. Péter Sipos (Chefredakteur), Magyarország a második világháborúban (Ungarn im Zweiten Weltkrieg) (Budapest, 1996)
23
A magyarok krónikája (Die Chronik der Ungarn) herausgegeben, redigiert und die Einführungen von Ferenc Glatz (Budapest 1995, 19992), Zsuzsa L. Nagy, Magyarország története (Geschichte Ungarns) 1919-1945 (Debrecen 1991,19962) Ferenc Pölöskei–Jenő Gergely–Lajos Izsák, Magyarország története (Geschichte Ungarns) 1918-1990 (Budapest, 1995), Mária Ormos, Magyarország a két világháború korában (Ungarn im Zeitalter der beiden Weltkriege) (Debrecen, 1998), Jenő Gergely–Lajos Izsák, A huszadik század története (Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts) (Budapest, 1999).
24
s. György Litván, Politikai beszéd 1956-ról 1989 után (Politischer Diskurs über 1956 nach 1989). In: Magyar Hírlap, 23. Oktober 2001.
25
Tibor Huszár, Kádár János politikai életrajza (Die politische Biografie von János Kádár) 1, 2. (Budapest, 2001, 2003).
26
S. z.B. Katherine Verdery, The Political Lives of Dead Bodies. Reburial and Postsocialist Change. (Columbia University Press, New York, 1999)
27
s. Nyyssönen, op. cit. 188-218.
28
s. Nyyssönen, op. cit. 208.