1088 Budapest, Rákóczi út 5.; Tel: (36 1) 381 23 47; E-mail: Ez az e-mail-cím a szpemrobotok elleni védelem alatt áll. Megtekintéséhez engedélyeznie kell a JavaScript használatát.
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 22:39–60.

CLAUS SCHARF

Modernisierung und Absolutismus: Die Reformen Katharinas II. von Russland1

 

Einleitung

Für das Thema muss man nicht werben. Es hat Rückenwind von einer doppelten Konjunktur. Erstens erleben wir in Europa, speziell in der Europäischen Union und in den Beitrittsländern, aber auch in Russland eine scheinbar anhaltende Konjunktur des Begriffs der Reformen. In Deutschland zum Beispiel identifiziert sich die Regierung aktuell mit einem Reformprogramm, das vorgibt, die Staatsverschuldung abzubauen, den Sozialstaat krisenfest zu machen, für wirtschaftliches Wachstum zu sorgen und vielleicht sogar die Arbeitslosigkeit einzudämmen. Doch längst hat der Begriff der Reformen in Deutschland und Westeuropa jene Magie verloren, die er einst im Zeichen der sozialdemokratischen Aszendenz in den 1960er Jahren ausgeübt hatte. Der Begriff hat sich durch inflationären Gebrauch abgenutzt und ist für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger kein positives Leitbild mehr. Sie sehen, dass die Ziele in immer weitere Ferne rücken, und dass aus der noch so genannten Reformpolitik für sie keine unmittelbaren Vorteile sichtbar werden, sondern dass sich zunehmend Nachteile abzeichnen: Höhere Steuern und Abgaben, geminderte Sozialleistungen aufgrund einer Aufkündigung des Solidaritätsprinzips, als ungerecht empfundene soziale Ungleichgewichte oder, marxistisch gesprochen, gar nicht mehr kaschierte einseitige Begünstigungen der Kapitalverwertungsinteressen. Diese Erfahrungen münden in einen Verlust an Vertrauen gegenüber traditionalen politischen Bindungen, sei es in der Form der massenhaften Abwendung vom demokratischen Willensbildungsprozess, sei es in der Hinwendung zu radikalen Gruppierungen mit allzu einfachen Rezepten für schwierige Probleme.

Hier soll jetzt nur für die Einsicht plädiert werden, dass auch Historiker den Begriff der Reformen nicht kritiklos nur positiv verwenden sollten. Obwohl das 18. Jahrhundert eindeutig noch in die aufsteigende, optimistische Phase des Reformbegriffs gehört und wir uns seit Tocqueville den historischen Prozess in Europa bis in die Gegenwart schon gar nicht mehr ohne die Reformen im Zeichen des aufgeklärten Absolutismus vorstellen können, war schon damals die Akzeptanz von Reformen nicht selbstverständlich. Widerstand gab es von unterschiedlichen Verteidigern der Tradition und von den Verfechtern anderer oder weitergehender Veränderungen. Schon damals lösten Reformen nicht nur Probleme. In der Sicht vieler Zeitgenossen schufen sie vielmehr auch Probleme oder waren selbst das Problem.

Zweitens profitieren die Kaiserin Katharina II. von Russland und ihre lange Regierungszeit von 1762 bis 1796 von der stabilen Konjunktur eines gleichbleibend starken Interesses der internationalen Geschichtswissenschaft. Gründlich revidiert wurde im Zuge dieses anhaltenden Booms in den letzten vier Jahrzehnten das früher vorherrschende Bild russlandfeindlicher ausländischer und russischer liberaler oder sozialistischer Historiker, Katharinas aufgeklärter Absolutismus sei ausschließlich Schein, Demagogie und Ideologie gewesen. Revidiert wurde auch die Schuldzuweisung aus der Reformära der späten Zarenzeit, die Kaiserin sei mit dafür verantwortlich, dass auf dem Wege zu einer konstitutionellen Monarchie und zu einer bürgerlichen Gesellschaft in Russland zu viel Zeit verloren wurde. Die historiographische Revision begann in den 1960er Jahren zunächst in den USA und in Großbritannien2, doch seit der Perestrojka sind maßgebliche neue Forschungen und Interpretationen auch in Russland erschienen. Auf eine Formel gebracht, kann man von einer besseren Kenntnis der Quellen, einer stärkeren Historisierung oder „Kontextualisierung” und modernen Fragestellungen sprechen. Im Allgemeinen wird heute der sich von der west- und mitteleuropäischen Aufklärung motivierte Reformwille Katharinas ernst genommen. Doch kritisch und selbstkritisch ist anzumerken, dass sich die historische Forschung nicht mehr mit den Darstellungen allein der Absichten und der Projekte der Reformer zufriedengeben darf, sondern dass verstärkt Untersuchungen über ihre Realisierung, über ihre Folgen oder über ihre Wirkungslosigkeit gebraucht werden. Das ist besonders im Fall Katharinas II. von Bedeutung, weil sich seit dem Ende der kommunistischen Herrschaft in Russland erstmals um sie – wie früher sonst nur um Peter den Großen, Lenin oder Stalin – ein Mythos rankt, der widersprüchlichen Interessen dienen kann. Wie lange schon im Westen fasziniert die Biographie der Kaiserin nun auch im neuen Russland ein Millionenpublikum, das die sowjetische Geschichtsschreibung nicht verwöhnt hatte. Auf der Suche nach der „wahren” Geschichte interessieren sich heute nicht nur die Besucher von Palästen, Parks und Ausstellungen, sondern auch die Leser brennend für die vorrevolutionäre Zeit, die zum Teil sogar als helle Folie gegenüber einer düsteren Gegenwart erscheint. Und natürlich kommen Glasnost’ und der neue Basar der Marktwirtschaft nicht nur dem wissenschaftlichen Fortschritt zugute, sondern unvermeidlich auch rückwärtsgewandten Tendenzen, einem reaktionären oder kitschigen Zarenkult, einem radikalen Nationalismus, einer russozentrischen Slavophilie, weltabgewandten orthodoxen Traditionen oder imperialen Ansprüchen.3 Aber gerade diese Situation ist eine Herausforderung für die professionellen Historiker, nicht mit dem Strom zu schwimmen, wohl aber das öffentliche Interesse für ein Thema aus der Vergangenheit verantwortungsbewusst zu nutzen.

 

1.

Als Katharina II. 1762 durch einen Staatsstreich an die Macht kam, hatte die Politik der Reformen in Russland schon eine jahrzehntelange Tradition. Seit dem Tod Peters den Großen berief sich jede neue Regierung auf sein Reformwerk.4 Ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept, einen „masterplan”, aber mit einem ungeduldigen Veränderungswillen, mit der Fähigkeit zur Improvisation und mit Hilfe ausländischer Berater hatte Peter I. die überkommene Machtfülle eines Moskauer Zaren genutzt, um seinen Staat nach westlichen Mustern durch Reformen zu stärken. Zum traditionalen Gottesgnadentum des Herrschers trat als naturrechtliche Legitimation die absolutistische Auslegung der Lehre vom Herrschaftsvertrag, die dem Monarchen die Sorge für das allgemeine Wohl überließ. Peter übertraf sogar den Machtanspruch seiner Vorgänger und aller europäischen Monarchen, als er seinen Sohn von der Nachfolge ausschloss und die Entscheidung über die Thronfolge in die Willkür des Herrschers gab.5

Der Imperativ der Reformen begründete sich aus Russlands Anspruch auf die internationale Anerkennung der zarischen Souveränität – dies meint übrigens der Begriff der Autokratie oder Selbstherrschaft6 – , auf eine gleichberechtigte Position in Europa und auf eine hegemoniale Position in Osteuropa. Hauptsächlich zielten Peters Reformen auf den Aufbau der Flotte, die Modernisierung des regulären Heeres, die Einrichtung neuer Zentralbehörden mit dem Senat als oberste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde, den fachlich ressortierten Kollegien und dem Heiligen Synod als staatliche Leitung der orthodoxen Kirche, die Belebung des Handels, den Städtebau, die Anwerbung und Ausbildung von Fachkräften, die Ausprägung einer nationalen Kultur nach zeitgenössischen europäischen Vorbildern, mit der Gründung der Petersburger Akademie mit Universität auf den wissenschaftlichen Austausch mit der europäischen Frühaufklärung, unter deren Repräsentanten namentlich Leibniz große Erwartungen an das Riesenreich im Osten richtete.7 Zunehmend ersetzte Peter den älteren Staatsnamen Moskauer Zartum durch die neue Bezeichnung Allrussisches Reich (Vserossijskaja imperija), und nach dem Sieg über Schweden im Großen Nordischen Krieg nahm er neben dem Beinamen der Große den höchstmöglichen abendländischen monarchischen Titel an, den Kaisertitel in seiner westlich-römischen Form: imperator, pater patriae.8

Kulturell war der Beginn dieser vormodernen Modernisierung von einer Säkularisierung begleitet, die sowohl in einer neuen Schrift (graždanskaja azbuka) als auch semantisch deutlich wird.9 Aus dem ursprünglich geistlichen kirchenslavischen Begriff der Erleuchtung (prosveščenie) entstand im Rahmen einer zielstrebigen staatlichen Sprachpolitik das moderne russische Wort für Aufklärung, das seither inhaltlich auch dem Begriff Bildung (obrazovanie) nahesteht; aus dem geistlichen kirchenslavischen Begriff für die christlich-moralische Wandlung des Menschen oder auch die Transsubstantiation des Abendmahlsakraments, preobraženie und preobrazovanie, wurde unter Peter I. das moderne russische Wort für Umgestaltung, Veränderung, Transformation oder Reform.10

Reden wir von den Problemen. Im frühneuzeitlichen Europa galt das Moskauer Reich als Despotie, also als negative Form einer Monarchie. Hauptgründe dafür waren nach der europäischen Staatslehre, dass es weder korporativ verfasste Stände aus eigenem Recht noch eine um die weltliche Herrschaft rivalisierende Kirche gab, folglich keine institutionalisierte „Freiheit” im Sinn einer Unabhängigkeit vom Herrscher.11 Daran änderte sich auch durch Peter I. nichts. Für viele Zeitgenossen innerhalb und außerhalb Russlands war es sogar ein unerhörter Vorgang, dass ein Monarch seine uneingeschränkte herrscherliche Gewalt dafür benutzte, sein Land und seine Untertanen von Grund auf zu verändern. Die Gründung von St. Petersburg vor genau 300 Jahren in ungünstigem Terrain durch unfreie Arbeit mit Tausenden von Opfern mit den Etappen der Errichtung der Peter- und Pauls-Festung, dann des Hafens, der Zwangsumsiedlung von Menschen aus dem ganzen Reich in eine Großbaustelle, der Verlagerung zentraler Behörden aus Moskau und schließlich dem Umzug der Zarenresidenz ist dafür ein sinnfälliges Beispiel. Die regionale Verwaltung des Reiches war weitgehend militärisch geprägt und beschränkte sich auf die innere Sicherheit. Für den Kriegsdienst nicht mehr taugliche voevody bedienten sich für die Eintreibung der Steuern der regionalen Garnisonen.

Im Inneren traf die von oben mit Zwang durchgesetzte Politik der Verwestlichung und der Öffnung nach Europa auf retardierende und defensive russozentrische, orthodoxe Kräfte, ganz davon zu schweigen, dass den Bauern die neue Richtung verschlossen blieb. In Europa dagegen wurde das Russische Reich zwar überwiegend als ein neuer Machtfaktor wahrgenommen, wenn auch nur zögerlich in das Staatensystem integriert, doch gleichzeitig spaltete sich die öffentliche Meinung in der Frage, inwieweit es überhaupt möglich war, ein Land, ein Volk, eine Kultur grundlegend zu verändern. Das veränderte Russland nannte zwar der hannoversche Diplomat Friedrich Christian Weber sein alsbald weit verbreitetes, die Reformen des Zaren anerkennendes Werk12, aber obwohl Peter selbst die öffentliche Meinung im Westen zugunsten eines positiven Russlandbildes aktiv zu beeinflussen suchte, sahen viele westliche Autoren gerade in dem gewaltsamen Charakter seiner Reformpolitik die despotische Tradition des Moskauer Reiches bestätigt, wenn nicht gesteigert.13

Das Dilemma ist uns vertraut: In gutem Glauben und im frühaufklärerischen Vertrauen auf die Zukunft hatte Peter bereitwillig die These von Leibniz übernommen, dass Russlands Rückständigkeit – Leibniz sprach von einer tabula rasa – die Chance bot, in einer aufholenden Modernisierung alles besser als die europäischen Staaten zu machen. Doch zeigte sich schon im 18. Jahrhundert, was das 19. und das 20. Jahrhundert bekräftigten: Die sozialökonomische Rückständigkeit blieb eine dauernde Last14, für deren Bewältigung zyklisch die Forderung nach einem noch stärkeren Staat erhoben wurde. Insofern begründeten sich Absolutismus und die „vormoderne Modernisierung” in der Tat gegenseitig: Die Herrscher und die sie tragende Machtelite aus wenigen Clans des hohen Adels definierten das gemeine Wohl, und vorrangig ihrer Machterhaltung dienten die modernisierenden Reformen. Zwar bedeutet diese Einsicht nicht, dass die Reformen grundsätzlich gegen das Interesse der übrigen Schichten der Bevölkerung gerichtet waren, aber um die Reformen überhaupt durchführen zu können, war eine absolute Macht erforderlich, die einer grundlegenden zukunftweisenden Modernisierung – mit dem Ziel einer staatsbürgerlichen Gesellschaft – im Wege stand.

Trotz dieser Probleme sind mehrere Faktoren anzuführen, warum mit Peters Tod sein Reformwerk nicht abbrach. Zunächst einmal blieben die von ihm geschaffenen Institutionen bestehen und setzten ihre Arbeit fort: Senat, Kollegien, Synod, die Akademie der Wissenschaften, Gouvernements, städtische Behörden. Auch blieb Russland geöffnet für den Austausch mit Europa und der europäischen Aufklärung. Und schließlich gewann in der kleinen gebildeten Elite aus dem Adel, der Beamtenschaft und dem Korpus ausländischer und russischer Gelehrter das anfangs vom Zaren mit Gewalt durchgesetzte Interesse an der Europäisierung eine Eigendynamik, die nicht mehr zu bremsen war.15 Russland weiter zu reformieren und damit als europäische Macht zu behaupten, war keine individuelle Entscheidung mehr, sondern seit Peter die Staatsräson des Russischen Reiches. Doch erst mit der aus Deutschland gebürtigen Kaiserin Katharina II. kam noch einmal im 18. Jahrhundert eine originale Reformerin auf den russischen Thron.

 

2.

Die individuellen Faktoren sind nicht geringzuschätzen. 1743 wählte Peters des Großen Tochter Kaiserin Elisabeth (1741–1762) die 14jährige Prinzessin Sophie Auguste Friederike von Anhalt-Zerbst aus, den Thronfolger Peter von Holstein-Gottorf zu heiraten. Sophie hatte im Stettiner Offiziershaushalt ihres Vaters einen ordentlichen Elementarunterricht in deutscher und französischer Sprache mit lutherischen, pietistischen, hugenottischen und aufklärerischen Inhalten erfahren. Diese Grundausbildung ermöglichte der intelligenten Prinzessin immerhin, dass sie sich zeitlebens durch eigenständige Lektüre weiterbilden konnte. In St. Petersburg konvertierte sie mit dem Namen Katharina (russ. Ekaterina) Alekseevna zur Orthodoxie, lernte Russisch und heiratete 1745 den Großfürsten Peter. Während sie aber ihre neue Rolle am russischen Hof akzeptierte, über Russland nachdachte, sich weiterbildete und in der höfischen Gesellschaft Beziehungen anknüpfte, erlebte sie Peter als einen unwürdigen Gatten und als einen unwürdigen Kronprinzen.16

Erst der Vorabend des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) erweist sich im Rückblick als Schlüsselphase auf Katharinas Weg zur Macht. Es stabilisierte ihre Stellung am Hofe, dass sie 1754 einen Thronfolger gebar, der wahrscheinlich nicht Peters Sohn war. Überhaupt fällt in diese Zeit ihre sexuelle Emanzipation in dem Sinne, dass sie ihre Liebhaber seither selbst wählte. Sie bildete sich zielstrebig weiter durch die Lektüre antiker und zeitgenössischer politischer Schriftsteller, wurde insbesondere durch Tacitus, Bayles Dictionnaire, die Aufklärer Montesquieu und Voltaire und später die Encyclopédie von Diderot und d’Alembert beeindruckt und entwickelte einen eigenen Willen zur Macht und Ansätze zu einem Programm politischer Reformen. Zunehmend sahen auch russische Staatsmänner, ausländische Diplomaten und schließlich sogar die Kaiserin Elisabeth eher Katharina als geeignet an, die Thronfolge zu übernehmen.17

Trotzdem fiel, als Elisabeth Anfang 1762 starb, dem rechtmäßigen Erben als Peter III. die Krone zu. Dieser Herzog von Holstein machte als Kaiser sogar eine bessere Figur, als viele Zeitgenossen erwartet hatten. Er führte Russland aus dem Krieg gegen Preußen heraus und setzte selbst, wenn auch überhastet, eine Reihe spektakulärer Reformen in Gang, von denen die Aufhebung der Dienstpflicht des Adels und die Verstaatlichung der Kirchengüter am wichtigsten waren.18 Dennoch stürzte ihn schon nach einem halben Jahr im Sommer 1762 eine perfekt inszenierte Verschwörung, die seine Gemahlin als Kaiserin Katharina II. an die Macht brachte. Sie hatte auch aktiv an der Vorbereitung des Putsches teilgenommen und viele erfahrene Beamte, Würdenträger der Kirche und vor allem Gardeoffiziere auf ihre Seite bringen können. Doch während ein Teil der Verschwörer sich nur eine Regentschaft Katharinas zugunsten ihres Sohnes Paul vorstellen konnte, ließ sie von Anfang an keinen Zweifel daran, dass sie selbst herrschen wollte. Auch gestattete sie von Beginn an weder einzelnen noch Gruppen ihrer Anhänger, aus der Unterstützung des Staatsstreichs eigene Ansprüche abzuleiten. Ohne ihr Zutun kam der entmachtete und arrestierte Kaiser nach wenigen Tagen durch seine Bewacher ums Leben.

Die Konspiration von 1762 verfolgte keinen sozialen Umsturz, und keine neue Schicht strebte an die Macht. Die Kaiserin verfuhr aber auch darin nicht revolutionär, dass sie etwa mit den Parteigängern ihres Gemahls konsequent abgerechnet hätte. Allerdings machte sie die Hofparteien Elisabeths für Russlands Kriegseintritt zugunsten des traditionellen Widerparts Frankreich verantwortlich, und die Regierung Peters III. wurde beschuldigt, mit dem einseitigen Rückzug aus dem Krieg auf Kompensationen verzichtet und nur Friedrich II. von Preußen einen Vorteil verschafft zu haben. Über einige Grundlinien einer neuen Politik waren sich die Verschwörer von Anfang an einig. Mit dem Bekenntnis zum Frieden wurde eine stärkere Hinwendung zur inneren Politik proklamiert. Verbal genügte dafür wiederum die Berufung auf das gemeine Wohl, den Willen Gottes, den Wunsch des Volkes oder auf Peter den Großen.19 Am Ausgang des langen Krieges entsprach eine solche Neuorientierung gewiss den dringenden Bedürfnissen des Russischen Reiches. Darüber hinaus aber war sie von dem Willen bestimmt, Russland im Interesse seiner gestärkten Rolle im europäischen Staatensystem dauerhaft von dem im Westen fortlebenden Urteil zu befreien, es sei und bleibe eine Despotie. So wollte der Verschwörerkreis um die neue Kaiserin von Beginn an das Prinzip der Gesetzlichkeit staatlichen Handelns durchsetzen20 und beriet Konzepte, wie Stetigkeit und Verlässlichkeit der Politik verankert werden konnten. Dabei sollten Willkür und Sprunghaftigkeit, seit der Antike Kennzeichen einer despotischen Herrschaft, ausgeschlossen werden, ohne die monarchische Souveränität einzuschränken. Aktuell ging es außerdem um die Sanierung der Staatsfinanzen, den Kampf gegen Chaos, Inkompetenz, Trägheit und Korruption in der Verwaltung und auch gegen den Favoritismus, was freilich vor allem hieß, die bisher einflussreichen Hofparteien abzulösen und zu ersetzen.21

 

3.

Sind diese Ziele erst durch die moderne Geschichtswissenschaft nachgewiesen worden, so ist die Frage interessant, wie es Katharina schaffte, schon unmittelbar nach ihrer Machtübernahme von den Gebildeten in Russland und im Ausland dem Sinne nach als Reformerin und aufgeklärte Monarchin, wörtlich als „Philosophin auf dem Thron”, angesehen zu werden. Zweifellos verdankte sie das frühzeitig hohe Ansehen erstens ihrer geschickten öffentlichen Selbstdarstellung und ihrer Fähigkeit zur Kommunikation in drei europäischen Sprachen. Zweitens eröffnete sie ihre Herrschaft mit wenigen symbolischen Handlungen, mit denen sie sich als aufgeklärte Monarchin zu erkennen gab. Sie schränkte die Anwendung der Folter ein, milderte die Zensur, hob die Wirtschaftsmonopole auf und liberalisierte den Handel, senkte den staatlich festgesetzten Salzpreis. Zwar hatte mit den gleichen keineswegs einschneidenden Maßnahmen auch die Regierung Peters III. um Popularität geworben, doch gelang es Katharina sofort, solche Akte über Russlands Grenzen hinaus bekanntzumachen und als kennzeichnend für den aufgeklärten Stil ihrer Herrschaft darzustellen. Schon nicht nur symbolisch war, dass sie Wissenschaften, Künste, Literatur und Schulwesen verstärkt förderte, die kulturellen Beziehungen zum Westen weiter intensivierte, das kulturelle Niveau des Hofes steigerte, die Zwangsbekehrungen der moslemischen und animistischen Untertanen einstellte, religiöse Toleranz für ausländische Zuwanderer und für altgläubige Glaubensflüchtlinge, die sich zur Rückkehr in das Russische Reich entschlossen, garantierte22 und nach anfänglichem Zögern 1764 endgültig den Kirchenbesitz verstaatlichte.

Binnen kürzester Zeit galt es jedenfalls in den aufgeklärten Kreisen im In- und Ausland als eine glückliche Fügung, dass eine europäisch gebildete Fürstin mit besten Absichten auf dem russischen Thron saß und sich in Wort und Tat als ihnen zugehörig bekannte. Binnen eines Jahres gelang es Katharina, mit Voltaire und den Enzyklopädisten in Verbindung zu treten und von diesen, die die öffentliche Meinung in Europa anführten, und die sich in Sprachspielen selbst als Hohepriester der Aufklärung verstanden, in ihrer „Universalkirche” akkreditiert zu werden.23 Es war kein Zufall, dass der Kontakt zustande kam, als Voltaire ihr den zweiten Band seiner „Geschichte Russlands unter Peter dem Großen” (Genf 1763) verehrte.24 Voltaire hatte keine Probleme historische Größen und absolute Monarchen zu würdigen, zudem hatte sich seine langjährige Beziehung mit Friedrich dem Großen abgekühlt. Peter den Großen schätzte er weniger wegen seiner militärischen Siege als vielmehr wegen der Entscheidung Russland zu europäisieren, zu zivilisieren und zu säkularisieren. Dass Katharina erklärte, dieses Werk unter den Voraussetzungen einer fortgeschrittenen Zeit wieder aufnehmen zu wollen, und überzeugende Beweise für die Ernsthaftigkeit ihrer Absichten lieferte, erfüllte Voltaire nach Jahrzehnten des Wartens einen Traum. Der Enthusiasmus war wechselseitig, sie hatten eine gemeinsame Sprache, und beide spielten ihre Rollen: Sich als seine Schülerin darstellend, lieferte Katharina Voltaire die Stichworte, wenn sie ihm mit understatement ihre politische Absichten und ihr politisches Handeln erläuterte. Und er pries sie in welthistorischen Superlativen: für ihre materielle Unterstützung der Enzyklopädisten und der von ihm öffentlich verteidigten unschuldigen Opfer der französischen Justiz, für ihre benevolente Gesetzgebung, für ihre Förderung von Wirtschaft und von Bildung und Toleranz in Russland, für ihren Kampf gegen die als intolerant und aufsässig gebrandmarkten Polen und gegen die Türken, die er im Stile des 17. Jahrhunderts als barbarische Feinde Europas begriff. Einig waren sich auch beide in der Gegnerschaft gegen die Politik Frankreichs unter den als schwach geltenden Nachfolgern Ludwigs XIV. Dabei rief Katharina immer wieder Voltaire ins Gedächtnis und zum Zeugen auf, dass im Sinne der Aufklärung keine größere Aufgabe denkbar war, als Russland zu regieren und nach europäischem Vorbild zu reformieren. Selbstverständlich ließ sie auch keinen Zweifel daran, dass sie in Russland die Aufklärung anführte.25

Voltaire und den französischen Physiokraten zufolge konnte nur ein absoluter Fürst, wenn er zugleich aufgeklärt war, fortschrittliche Reformen gegen die Kräfte der Beharrung in Adel und Kirche durchsetzen. Doch aus Sicht Katharinas war es nicht das Problem des Russischen Reiches, für die staatlichen Ziele gesellschaftliche Kräfte einschränken zu müssen. Angesichts des Mangels an qualifizierten Menschen, des maloljudie, musste sie solche Kräfte vielmehr erst gewinnen und mobilisieren. So war sie klug genug und spät genug geboren, ihre Reformen nicht an Theoretikern des Absolutismus, sondern an maßgeblichen europäischen Absolutismuskritikern zu orientieren. Im Gegensatz zu Voltaire vertrat der 1755 gestorbene Montesquieu die einflussreiche Lehrmeinung, eine Monarchie bedürfe der Zwischengewalten zwischen Herrscher und Untertanen, nämlich kraftvoller Stände des Adels und der Geistlichkeit, um nicht in eine Despotie umzuschlagen. Dass Katharina gerade diesen Autor hochschätzte und sein in ganz Europa populäres Hauptwerk De l’esprit des loix von 1748 in ihrer Instruction für die zu Verfertigung des Entwurfs zu einem neuen Gesetzbuch verordnete Commission von 1766 intensiv auf Russland anzuwenden suchte, gehört zu ihren bedeutendsten Leistungen als politische Schriftstellerin.26 Denn dazu musste sie entweder Montesquieus Grundsätze erheblich abwandeln, weil es im Russischen Reich traditionell eben gerade keine Stände aus altem eigenem Recht gab, oder sie musste Stände in Russland ins Leben rufen. Praktisch tat sie beides.27 Für ihre Ausführungen über das Strafrecht benutzte sie parallel das gerade erst 1764 erschienene und dann ins Französische übersetzte Werk Dei delitti e delle pene des aufklärerischen italienischen Juristen Cesare Beccaria.28 Ebenso einfühlsam wie in den sechziger Jahren an Montesquieu orientierte sie sich seit den siebziger Jahren in ihren gesetzgeberischen Arbeiten zur Verwaltung und Gerichtsverfassung an dem aktuellen Werk Commentaries on the Laws of England des zeitgenössischen englischen Juristen William Blackstone.29

Versucht man in aller Kürze die Veränderungen auf drei Reformfeldern – der Ökonomie und der Bevölkerungspolitik, einer neuen Verfassung von Staat und Gesellschaft sowie der Bildung – zu charakterisieren, so begegnet man dem vertrauten Problem, dass alles teils tatsächlich mit allem zusammenhing oder von einem Historiker miteinander in Verbindung gebracht werden kann. Dabei ist die Leitfrage im Gedächtnis zu behalten, wie die Modernisierung der russischen Form der absoluten Monarchie angestrebt wurde, natürlich nicht, um sie zu überwinden, sondern um sie für die aktuelle Staatenkonkurrenz und für die Zukunft zu stabilisieren. Dennoch kann noch im Rückblick von der späten Zarenzeit her konstatiert werden, dass manche der von der Aufklärung geprägten Ziele durchaus über die Systemgrenzen hinauswiesen und bis zum Ende des Zarenreiches auf der Tagesordnung blieben: Säkularisierung, religiöse Toleranz, wirtschaftliche Freiheit, Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Reich, Dezentralisierung der Staatsverwaltung, gesellschaftliche Mobilisierung, Selbstverwaltung, Gesetzlichkeit, unabhängige Justiz, Humanisierung des Strafrechts, korporative Rechte, Individualrechte, Bauernschutz, Bildung und Ausbildung für alle Schichten, Förderung von Wissenschaft und Kultur und auf diesen Gebieten auch freier Austausch mit dem Ausland.30

 

4.

Kurzfristig war es dringend, das ökonomische Potential des ausgedehnten Reiches zu aktivieren. Insofern ist Russland nach dem Siebenjährigen Krieg in eine Reihe mit den Beispielen Preußens, der Habsburgermonarchie und Sachsens und ihrer Politik von Reformen und „Restaurationen” nach 1763 zu rücken. Zu diesem Zweck hob Katharina, wie erwähnt, die Monopole und andere bestehende Restriktionen privaten Unternehmertums in Handel und Manufakturen auf. Hatte sich schon Peter der Große am Vorbild reicher niederländischer und englischer Städte orientiert, so pflegte auch Katharinas Regierung die Utopie weiter, vergleichbare wohlhabende urbane Zentren für Handel und Gewerbe in Russland zu schaffen. In der unmittelbaren Umgebung der Kaiserin entstanden alsbald Projekte, wie die russischen Städte weiterentwickelt werden müssten und wie ein „mittlerer” oder „dritter” Stand nach westlichem Muster zu formieren sei, und im Grunde blieb das Thema auch in den späteren großen Reformgesetzen auf der Tagesordnung.31

Unter der Federführung der Akademie der Wissenschaften wurde die wissenschaftliche Erforschung und wirtschaftliche Erschließung der Regionen und ihrer Völker, vor allem in der südlichen Steppe, im Ural und in Sibirien, intensiviert.32 Beeinflusst von der zeitgenössischen ökonomischen Lehre des Populationismus forcierte die Kaiserin die Ansiedlungspolitik. Russische Untertanen und Ausländer wurden schon 1762/63 von der Kaiserin mit dem Versprechen ökonomischer Privilegien und religiöser Toleranz eingeladen, in den dünn besiedelten Regionen des Südens und Ostens zu siedeln und dort Dörfer und Städte zu gründen.33 Ca. 900.000 Klosterbauern wurden durch die Verstaatlichung des Kirchenbesitzes Staatsbauern und steigerten die Einnahmen des Fiskus. Katharina setzte aber auch die geistlichen Einrichtungen auf feste Etats, leitete eine straffere Ausbildung der Geistlichen ein und erwartete von ihnen nach westlichem Vorbild einen Beitrag zur sozialen Disziplinierung und zur Bildung der orthodoxen Untertanen.34 1765 wurde die Freie Ökonomische Gesellschaft gegründet, die fortan hauptsächlich Agrarprojekte diskutierte.35

Wenigstens drei Widersprüche oder retardierende Momente sind in diesem Kontext beispielhaft zu nennen.

1. Trotz einzelner eher regionaler Missernten in den 1770er Jahren war das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts im ganzen eine Wachstumsphase mit steigenden Steuereinnahmen, doch noch stärker stiegen die Staatsausgaben für die Verwaltung und erst recht für Militär und Kriegsführung. Denn trotz der anfangs ehrlichen Absicht Frieden zu wahren, engagierte sich Russland seit der Mitte der sechziger Jahre in einer Militärintervention in Polen, in deren Folge dann Ende 1768 das Osmanische Reich dem Russischen den Krieg erklärte. Für dessen Finanzierung begann Katharina eine Tradition, die dann bis zum Ende des Zarenreiches anhielt: Sie nahm Anleihen im Ausland auf und ließ Papiergeld drucken.36

2. Obwohl es schon seit den fünfziger Jahren erklärte Politik war, im Interesse der Belebung von Handel und Gewerbe aus den Schichten der Kaufleute und städtischer Kleinbürger (meščane) einen „Dritten Stand” zu formieren und zu fördern, behinderten zugleich die ständischen Grenzen und die fehlende Freizügigkeit dieses Ziel. Vor allem konkurrierten weiterhin Gutsherren und Bauern im Handel und Gewerbe.37

3. Wenn die Regierung mit ihrer Ansiedlungspolitik meinte, Siedler aus West- und Mitteleuropa könnten die russische Landwirtschaft zu moderneren Methoden inspirieren, so waren keineswegs alle Zuwanderer aus dem Westen als Vorbilder für eine fortschrittliche Wirtschaftsführung unter den harten klimatischen Bedingungen Russlands qualifiziert. Die lokalen Behörden wiederum waren nicht mit den Vorrechten vertraut, die die Regierung den Siedlern gewährt hatte. Wenn diese es aber dennoch zu beispielhaften Erfolgen brachten, machten russische Bauern mit einem gewissen Recht deutlich, dass sie mit solchen Privilegien wie Steuerfreiheit und großzügigen Krediten ebenfalls dazu in der Lage wären.38

5.

Die umfassendsten Reformen betrafen jedoch Staat und Gesellschaft. Schon als Großfürstin bekannte sich Katharina im Einklang mit Montesquieu zu der Auffassung, dass das Russische Reich wegen seiner Ausdehnung einer institutionell uneingeschränkten monarchischen Herrschaft bedürfe. Doch hielt sie zugleich eine despotische Machtausübung nicht für zwingend, sofern „vernünftige Herrscher” regierten, die sich an die Gesetze hielten und allein am Wohl der Untertanen orientierten. Als Kaiserin erhob sie die scharfe Abgrenzung gegen den herabsetzenden Vorwurf des Despotismus sogar zu einem Leitmotiv ihrer herrscherlichen Selbstdarstellung und ihrer öffentlichen Interpretation der Verfassung des russischen Staates. Diese Verfassung sah sie nach europäischem Muster durch spezifische Fundamentalgesetze definiert, zu denen sie auch die Reformen Peters des Großen rechnete. Vorrangig kam es ihr darauf an, die eigene Herrschaft entschieden von einer eigennützigen, willkürlichen, grausamen und dem allgemeinen Wohl schädlicher Machtausübung abzuheben.39 Anders als die Hohenzollernkönige reduzierte sie den Staat auch keineswegs auf die Herrschaft der Dynastie. Nicht die absolute Herrschergewalt sollte eingeschränkt, wohl aber die Staatstätigkeit im ganzen und die Arbeit der staatlichen Behörden im einzelnen durch Gesetze und Regeln geordnet und geleitet werden, um Russland in eine positive, eine europäische absolute Monarchie umzuwandeln. Auch wenn ihre wichtigsten Proklamationen reformerischer Ziele seit langem bekannt sind, ist es doch das Verdienst des russischen Rechtshistorikers Oleg Omeľčenko, anhand gründlicher Untersuchungen der archivalischen Überlieferung vor zehn Jahren genauestens die Konsequenz und Systematik der gesetzgeberischen Arbeit der Kaiserin nachgewiesen zu haben: von den aufklärerischen Schreibübungen der Großfürstin über die Thronmanifeste, die Gesetzbuch-Kommission, die großen Gesetzgebungswerke der siebziger und achtziger Jahre bis hin zu weitreichenden, letztlich unausgeführten Projekten. Als Anspruch und Fernziel zeigt sich nicht mehr und nicht weniger als die Kodifikation des gesamten positiven Rechts und die Konstitutionalisierung der absoluten Monarchie in Russland.40

Die Kaiserin hielt es sogar für möglich, das Russische Reich durch die Einrichtung von „Ständen” auf immer vom Makel der Despotie zu befreien. Wie für die Städter bereits angedeutet wurde, wurden zu diesem Zweck korporative Rechte der einzelnen Untertanenkategorien und in diesem Rahmen Individualrechte festgeschrieben.41 Diese Privilegien sollten nach europäischen Mustern aus den oberen und wohlhabenden Schichten der Gesellschaft in Kreisen und Gouvernements Stände formieren und diese zu einem größeren Engagement für den Staat verpflichten.42 Nicht zuletzt verstand es Katharina besser als andere russische Herrscher vor ihr und nach ihr, vor allem besser als Peter der Große, dass es wegen des Mangels an qualifiziertem Verwaltungspersonal notwendig war, das Interesse der dünnen Schicht des Adels und der wohlhabenden Kaufleute für ihre Reformen zu wecken und von diesen Schichten Gebrauch zu machen.

Katharinas Reformen von Staat und Gesellschaft kulminierten in drei Schritten, beginnend mit der spektakulären Einberufung der schon erwähnten Kommission für die Beratung des Projekts für ein neues Gesetzbuch im Jahr 1767. An dieser für das Ancien régime beispiellosen Versammlung nahmen bis zu 570 gewählte Deputierte aller nichtleibeigenen Untertanen einschließlich der nichtrussischen Völker teil.43 Als wichtigstes praktisches Ergebnis mündete die Tätigkeit dieser Kommission 1775 in eine Neugliederung des Reiches durch ein umfangreiches Statut über die lokale Verwaltung.44 1785 folgten Gesetze über die korporative Privilegierung von Adel und Städtern.45 Sogar für die Staatsbauern gab es ein ähnliches Projekt für eine lokale Selbstverwaltung.46

Der Vorwurf ist alt, dass auch Katharina II. in ihren Reformen die Zentralisierung und Bürokratisierung des russischen Staates gestärkt habe. Doch stärker überzeugt die Interpretation, dass sie überhaupt erst Ansätze schuf, den Staat in der Fläche funktionstüchtig zu machen und den Untertanen näherzubringen. Das Gouvernementsstatut wurde in einem gründlichen Verfahren in den folgenden zehn Jahren sukzessive im ganzen Reich eingeführt und blieb in wesentlichen Zügen bis ans Ende der russischen Monarchie in Kraft. Die Reform vermehrte die Anzahl der Gouvernements von 25 auf 41, später nach den neuen Eroberungen in Polen und im Süden auf 50. Unterhalb der Gouvernements gab es als lokale Verwaltungsebene nur noch den Kreis. Die Zahl der Kreise wuchs von 169 bis 1785 auf 374 und bis 1795 auf 493. Die Größe von Gouvernements und Kreisen orientierte die Kaiserin streng an der Zahl der Bevölkerung. Kein Gouvernement sollte mehr als 400.000 und weniger als 300.000 männliche Revisionsseelen haben, kein Kreis mehr als 30.000 und weniger als 20.000.47

Was so formalistisch nach sozialer Geometrie klingt, erscheint jedoch als durchaus zukunftsorientiert, sofern die funktionalen Aspekte beachtet werden. Auf der regionalen Ebene wurden Verwaltung, Justizwesen und Finanzverfassung voneinander getrennt. In den Kreisen und Gouvernements schrieben die Statuten die Einsetzung neuer Amtsträger, Behörden und Gerichte vor, die zu einem erheblichen Teil die Konstituierung gesellschaftlicher Korporationen voraussetzten. Die neuen Ämter und Gerichte sollten für eine „gute Policy” sorgen, die meisten also Recht und Ordnung oder das staatliche Gewaltmonopol wirksamer durchsetzen, einige auch höheren Ansprüchen aufgeklärter Herrschaft genügen, so der Erziehung, der Gesundheitsfürsorge oder der Fürsorge für Waisen und Alte. Die Statuten vermehrten das zivile Personal in den regionalen Behörden erstens durch die erwähnte Verkleinerung der Amtsbereiche, zweitens durch erweiterte Stellenpläne für von der Regierung eingesetzte Beamten und drittens durch die Rekrutierung von Mitgliedern des ansässigen Adels, der neu definierten Einwohnerschaft der Städte und sogar der nichtleibeigenen Staatsbauern. Diese Mitglieder sollten von öffentlichen Versammlungen jeden Standes gewählt werden und wurden gleichfalls aus der Staatskasse bezahlt, doch waren ihre Positionen im ganzen in der Rangtabelle niedriger eingestuft und in den Etats schlechter dotiert als die der ernannten Amtsträger. Die gleichen Stellenpläne oder Etats im ganzen Reich sollten bewirken, dass in jedem Gouvernement oder Kreis die gleiche Anzahl von nunmehr zivilen Beamten statt der militärisch geprägten Verwaltung durch voevody für die Bevölkerung zuständig sein sollte. Die Reform von 1775 vermehrte das Personal der Regionalverwaltung von 12.712 Staatsdienern im Jahr 1774 auf ca. 22.000 im Jahr 1781 und nach der Expansion des Reiches gegen Ende der Herrschaft Katharinas II. auf ca. 27.000 im Jahr 1796. Parallel stiegen im Staatshaushalt die jährlichen Kosten für die Provinzialverwaltung von 1,7 Millionen Rubeln im Jahr 1774 über 5,6 Millionen Rubel im Jahr 1785 auf 10,9 Millionen Rubel im Jahr 1796.48

Jedes Gouvernement leitete ein Gouverneur, doch die Schlüsselfiguren wurden die Generalgouverneure, die außer in den Hauptstädten jeweils für mehr als ein Gouvernement die militärische und zivile Gewalt besaßen. Dies waren Persönlichkeiten meist mit einer militärischen Karriere oder Verwaltungserfahrung, die zu den einflussreichsten Adelsfamilien in engen Patronagebeziehungen standen, das Vertrauen Katharinas besaßen, direkt mit ihr korrespondieren durften und in ihrem Amtsbereich die kaiserliche Autorität vertraten. Die gesetzlich starke Stellung der Generalgouverneure in der Provinz leuchtet natürlich ein als ein Argument für die Zentralisierung der Staatsmacht. Doch nimmt man ihre Korrespondenzen mit der Zentrale zur Kenntnis, so waren sie nach ihrem Selbstverständnis und in ihrer alltäglichen Praxis auch die Anwälte ihres Amtsbereichs, seines Adels, seiner Beamten, aber nicht minder der steuerzahlenden und dienstleistenden Bevölkerungsschichten gegenüber der Regierung. Zwei andere Gesichtspunkte sind noch aufschlussreicher. Einen Teil der Kompetenzen der Petersburger Kollegien, insbesondere die Finanzen, Manufakturen, Güter- und Rechtsangelegenheiten betreffend, verlagerte Katharina ganz in die Gouvernements, und schrittweise löste sie sogar einzelne Kollegien auf.49 Durch diese Dezentralisierung kam der Staat näher an die Untertanen heran. Vor allem aber eröffneten die Reform der regionalen Verwaltung seit 1775 und die Privilegien, die Katharina 1785 dem Adel und den Städten gewährte, in ihrem Reich ohne ständische Traditionen Freiräume für Gesellschaften des Adels und der wohlhabenden Kaufleute auf der Ebene der verkleinerten Gouvernements und neu zugeschnittenen Kreise. Seither hatten diese Gesellschaften Mitglieder in die lokale Verwaltung, die Polizei und in ständisch gegliederte Gerichtshöfe zu wählen. Das war aber auch eine Pflicht, die der Staat ihnen auferlegte und über die der Generalgouverneur wachte.50

Wiederum können nur einige Probleme angedeutet werden, die die Reformen nicht lösten oder denen der Staat inkonsequent begegnete. Im Ganzen blieb es bei dem Mangel an gebildeten und ausgebildeten Beamten, bei dem Mangel an Geld, vor allem aber an Handlungsfreiheit für die neuen Provinzbehörden. Es gibt sehr wohl Beispiele für ein Engagement der lokalen Eliten für ihre Region oder ihre Stadt, dann aber auch Anzeichen für ein nach einigen Jahren wieder schwindendes Interesse.51 Es galt für die Karriere eines Adligen als vorteilhafter, im Heer zu dienen als in der Provinz, und auch Absolventen der Bildungsanstalten, erst recht Besucher ausländischer Universitäten, fanden den Dienst in den Hauptstädten attraktiver als in einer der zahlreichen Siedlungen, die Katharinas Gesetzgebung zu Kreisstädten erklärte. Vor allem gab es auch riesige Regionen im Norden und Osten des Reiches, in denen der gutsbesitzende Adel, auf den die Reform zugeschnitten war, zahlenmäßig keine Rolle spielte. Wo aber die Wahlämter aus Mangel an Kandidaten nicht besetzt werden konnten, wie eine quellengestützte Untersuchung am Beispiel der mittleren Wolga nach dem großen Aufstand der Kosaken, Bauern und städtischen Unterschichten unter der Führung Pugačevs zeigt, blieb die Verantwortung überwiegend beim Generalgouverneur und wurden Ruhe und Ordnung wie früher in Form einer Art Militärverwaltung gesichert.52 Und während die Monarchin die Adligen auf dem Lande und die wohlhabenden Stadtbewohner überzeugen wollte, in der Verwaltung mitzuarbeiten, setzte der autoritäre Staat seine Praxis fort, allen selbst zaghaften Äußerungen sozialer und regionaler autonomer Initiativen zu misstrauen. Wo es im Russischen Reich traditionale regionale Privilegien von Ständen gab, wie z. B. in den baltischen Provinzen und in der kosakischen Ukraine, setzte Katharina diese Sonderrechte im Interesse der Vereinheitlichung von Gesetzgebung und Verwaltung sogar außer Kraft.53

Obwohl einzelne kritische Bemerkungen der Kaiserin über die inhumanen Praktiken der Leibeigenschaft überliefert sind, förderte sie keine Reformen zugunsten der Gutsbauern. Dieses resignative Verhalten war eine Konsequenz der wachsenden strukturellen Abhängigkeit der Staatsverwaltung von dem seelenbesitzenden Adel. Der Staat brauchte die adligen Gutsherren als Aufsicht ihrer Leibeigenen und als soziale Vermittler mit administrativen Funktionen in den Provinzen.54 So tröstete sich Katharina mit dem Gedanken, dass eine grundlegende Agrarreform, die die Bauern einbeziehen würde, nur eingeführt werden könne, wenn die Aufklärung innerhalb des Adels Fortschritte gemacht habe. Eine wichtige Institution für Diskussionen nicht nur über neue Formen der Wirtschaftsführung und Möglichkeiten zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion, sondern auch über eine Humanisierung der Beziehungen zwischen Gutsherren und Bauern wurde die Freie Ökonomische Gesellschaft von 1765.55

6.

Überhaupt erkannte Katharina frühzeitig die Bedeutung von Kultur, Bildung und Wissenschaft für die Modernisierung ihres Reiches. Auch in Russland war der aufgeklärte Absolutismus ein aufklärender Absolutismus.56 Aktiv förderte die Kaiserin die Bildung und Ausbildung ihrer Untertanen, wobei das Hauptziel die Gewinnung fähiger Staatsdiener blieb. Sie unterstützte die wissenschaftlichen Institutionen in ihren beiden Hauptstädten und engagierte sich persönlich, führende europäische Gelehrte, aber auch Lehrer, Ärzte, Ingenieure, Unternehmer, Handwerker und Künstler für Russland zu gewinnen. Auch blieben die von Peter dem Großen annektierten Ostseeprovinzen mit ihrer gut gebildeten deutschen Oberschicht ein Reservoir, aus dem immer wieder fähige Offiziere und Beamte gezogen werden konnten.57 Im allgemeinen waren diese Rekrutierungen qualifizierter Fachleute auf kurze Sicht im vorkapitalistischen Russland erfolgreicher als Kapitalinvestitionen und Technologietransfer, und auf lange Sicht hatte die russische Regierung Grund zu der Hoffnung, dass russische Spezialisten ausgebildet werden konnten.58 Bei weitem konsequenter als Peter der Große schuf Katharinas Regierung seit 1782 die Basis für ein allgemeines System von Elementarschulen, mindestens für die Städte des Reiches. Diese Schulreform basierte auf dem Ursprung nach pietistischen Vorbildern für die Erziehung von Untertanen, die erst in Preußen und dann in der multinationalen und multikonfessionellen Habsburgermonarchie während der Herrschaft von Maria Theresia und Joseph II. ausprobiert worden waren.59 Unter Katharinas persönlicher Protektion intensivierten sich die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit dem Westen. Gerade durch diesen Austausch gewann die russische Nationalkultur ihre eigene Identität und erfuhr einen ersten Höhepunkt in nahezu allen Bereichen. Wie zeitgleich in Deutschland trug die kulturelle Blüte wiederum entscheidend zum ersten Aufschwung eines Patriotismus bei.60 Letztlich bewirkte die Aufklärung für die Entstehung einer staatsunabhängigen Gesellschaft in Russland, nicht zuletzt in Form der freimaurerischen Geheimgesellschaften oder der intellektuellen Freundschaftsbünde, mehr als die von Katharina eingerichteten Korporationen und Funktionen.

Schluss

In dem Aufschwung der Geschichtswissenschaft in Russland seit dem Ende der 1980er Jahre sind bereits wichtige große Darstellungen und Untersuchungen entstanden. Überall hat sich auch eine neue Regionalforschung entfaltet. Und außerdem gibt es vielversprechende Dialoge zwischen russischen und westlichen Kollegen. Entfallen ist jeglicher Zwang, ein einheitliches Geschichtsbild herzustellen und verpflichtend zu machen. Es ist zweifellos ein befriedigendes Beispiel, dass in dem aktuellen Aufschwung der russischen Geschichtsschreibung und Geschichtskultur über Katharina II. und ihre Zeit die beiden kompetentesten russischen Historiker, Aleksandr Kamenskij und Oleg Omeľčenko, die Bedeutung der Reformen der Kaiserin für die Gegenwart in kollegialer Konkurrenz unterschiedlich beurteilen, weil sie seit der Perestrojka die Gegenwart unterschiedlich beurteilen. Kamenskij empfiehlt die maßvollen, sich an der Realität ausrichtenden Reformen des aufgeklärten Absolutismus, die Russland Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlichen Wohlstand und eine kulturelle Blütezeit beschert hätten, als vorbildlich für die heute notwendige Erneuerung von Staat und Gesellschaft.61 Hingegen betont Omeľčenko, dass es Katharina in ihren Reformen nicht um die Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse gegangen sei, sondern ausschließlich um eine zeitgemäße Verfassung und Rechtsordnung der absoluten Monarchie. Insofern habe der aufgeklärte Absolutismus in eine historische Sackgasse und eben nicht in einen auf die Volkssouveränität gegründeten Rechtsstaat geführt. Und die Analogie zur Perestrojka sieht er nur darin, dass diese bei dem Versuch gescheitert sei, „von oben” den Mythos eines „sozialistischen Rechtsstaates” durchzusetzen.62 Wie immer man auch die Kraft der beiden politisch-pädagogischen Interpretationsmodelle für die Gegenwart beurteilen mag, von einem historistischen Standpunkt aus betrachtet, ist gewiss richtig, dass Katharina II. mit Eifer an dem Projekt arbeitete, das absolutistisch regierte Russische Reich durch die Institutionalisierung von Ständen zu reformieren, als sich dieses Modell in Frankreich schon als nicht mehr zeitgemäß erwies.63

In vielen ihrer zahlreichen Gesetze zitierte Katharina II. Peters des Großen politischen Willen, und in vielen Entscheidungssituationen fragte sie sich, was wohl Peter getan hätte. Symbol dieser Tradition wurde das Standbild des ehernen Reiters, einer gigantischen Skulptur Peters des Großen hoch zu Ross am Petersburger Neva-Ufer, geschaffen von dem berühmten französischen Bildhauer Falconet mit der lateinischen Aufschrift Petro primo Catharina secunda.64 Doch besteht Katharinas eigene Größe nicht zuletzt darin, dass sie als die Nachgeborene auch in der Lage war, in Maßen Peters scheinbar übermächtige Gestalt zu relativieren. Erstens war ihr bewusst, dass Russland nach Peter einen bedeutenden Schritt nach vorn gemacht hatte und dass sie bessere Bedingungen als Peter vorgefunden hatte. Zweitens erkannte sie, auch dank ihrer eigenen Beschäftigung mit der russischen Geschichte, dass Peter mehr in der Tradition seiner Vorgänger gestanden hatte, als er und seine Zeitgenossen gemeint hatten. Vor allem hatte ihrer an Montesquieu geschulten Meinung nach Peter die Europäisierung Russlands nur vorantreiben können, weil die Vorbedingungen dafür reif geworden waren. Und drittens erschienen ihr als einer Schülerin der fortgeschrittenen westlichen Aufklärung Peters gewaltsame Methoden als grausam und archaisch. Auch ihre Herrschaft basierte auf der Gewalt des Staates und der sozialen Gewalt einer schmalen Schicht reicher adliger Amtsträger.65 Aber sie begriff, dass es auf die Menschen ankam, wenn die staatlichen Maßnahmen greifen sollten. Sogar vorrangig bestand ihre Qualität als Herrscherin darin, dass sie sich Gedanken machte, wie Menschen für ihre Politik zu gewinnen waren. Diese Einsicht geringzuschätzen, haben auch die Nachgeborenen im 21. Jahrhundert keinen Anlass.

 

Anmerkungen

1

Der Autor dankt den befreundeten Kollegen Direktor Professor Ferenc Glatz, Professor István György Tóth und Professor Zoltán Szász für die Einladung zu diesem Vortrag, der am 14. Oktober 2003 im Institut für Geschichte der Ungarischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Die vorliegende Fassung basiert auf den im Beitrag zitierten Forschungen des Autors, wurde aber für den Druck aktualisiert.

2

Vgl. zur Historiographie (Stand 1988): Claus SCHARF, Das Zeitalter Katharinas II. Traditionen und Probleme der Forschung, in: Klaus ZERNACK (Hrsg.), Handbuch der Geschichte Russlands, Bd. 2: 1613–1856. Vom Randstaat zur Hegemonialmacht, 2. Halbbd., Stuttgart 1988–2001, S. 527–567. Beste Gesamtdarstellung ist das seither die gesamte Forschung inspirierende Pionierwerk von Isabel de MADARIAGA, Russia in the Age of Catherine the Great, London 1981. Als gelungene problemorientierte Zusammenfassungen, wenn auch nicht als Biographien, dieselbe, Catherine the Great. A Short History, New Haven/London 1990; Aleksandr Borisovič KAMENSKIJ, „Pod seniju Ekateriny...” Vtoraja polovina XVIII veka, Sankt-Peterburg 1992; Simon DIXON, Catherine the Great, Harlow/London/New York 2001. Als Biographie mit wissenschaftlichem Anspruch vgl. John T. ALEXANDER, Catherine the Great. Life and Legend, New York/Oxford 1989. Zwei Konferenzbände sind geeignet, in die aktuelle Forschung einzuführen: Eckhard HÜBNER/Jan KUSBER/Peter NITSCHE (Hrsg.), Russland zur Zeit Katharinas II. Absolutismus – Aufklärung – Pragmatismus, Köln/Weimar/Wien 1998; Claus SCHARF (Hrsg.), Katharina II., Russland und Europa. Beiträge zur internationalen Forschung, Mainz 2001.

3

Roger BARTLETT, Images: Catherine II of Russia. Enlightened Absolutism and Mikhail Gorbachev, in: The Historian 30 (1991), S. 3–8; Tony (Anthony) LENTIN, The Return of Catherine the Great, in: History Today 46 (1996), No. 12, S. 16–21; Claus SCHARF, Von der verschleierten Adelsdiktatur zum Absolutismus mit menschlichem Antlitz. Katharina II. und die Epochenwende in der Geschichtswissenschaft Russlands, in: Jo TOLLEBEEK/Georgi VERBEECK/Tom VERSCHAFFEL (Hrsg.), De lectuur van het verleden. Opstellen over de geschiedenis van de geschiedschrijving aangeboden aan Reginald de Schryver, Leuven 1998, S. 517–534.

4

Cynthia H. WHITTAKER, The Reforming Tsar: the Redefinition of Autocratic Duty in Eighteenth-Century Russia, in: Slavic Review 51 (1992), S. 77–98; dieselbe, Russian Monarchy. Eighteenth-Century Rulers and Writers in Political Dialogue, DeKalb, Illinois, 2003, S. 33–58.

5

Anthony LENTIN (Hrsg.), Peter the Great: His Law on the Imperial Succession. The Official Commentary, Oxford 1996.

6

Isabel de MADARIAGA, Autocracy and Sovereignty, in: Canadian-American Slavic Studies 16 (1982), S. 369–387, Neudruck in: Dieselbe, Politics and Culture in Eighteenth-Century Russia. Collected Essays, London/New York 1998, S. 40–56.

7

Hierzu und zum folgenden: Reinhard WITTRAM, Peter I., Czar und Kaiser. Zur Geschichte Peters des Großen in seiner Zeit, Bde. 1–2, Göttingen 1964; Evgenij V. ANISIMOV, Vremja petrovskich vremen, Leningrad 1989; Michael SCHIPPAN, Die Einrichtung der Kollegien in Russland zur Zeit Peters I. (= Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 51), Wiesbaden 1996; Lindsey A. J. HUGHES, Russia in the Age of Peter the Great, New Haven 1998.

8

Isabel de MADARIAGA, Tsar into Emperor: the Title of Peter the Great, in: Robert ORESKO/G. C. GIBBS/Hamish M. SCOTT (Hrsg.), Royal and Republican Sovereignty in Early Modern Europe. Essays in Memory of Ragnhild Hatton, Cambridge 1996, S. 351–381, Neudruck in: MADARIAGA, Politics and Culture, S. 15–39.

9

Viktor Markovič ŽIVOV, Jazyk i kuľtura Rossii XVIII veka, Moskva 1996.

10

Marc RAEFF, Transfiguration and Modernization: The Paradoxes of Social Disciplining, Paedagogical Leadership, and the Enlightenment in 18th Century Russia, in: Hans-Erich BÖDEKER/ Ernst HINRICHS (Hrsg.), Alteuropa – Ancien Régime – Frühe Neuzeit. Probleme und Methoden der Forschung, Stuttgart-Bad Cannstatt 1991, S. 99–115; Gabriela LEHMANN-CARLI, Aufklärungsrezeption, „prosveščenie” und „Europäisierung”: Die Spezifik der Aufklärung in Russland (II), in: Zeitschrift für Slawistik 39 (1994), S. 358–382. Eine reiche Sammlung von Belegstellen aus dem Russischen bietet ein bisher ungedrucktes Referat von Christa FLECKENSTEIN, Zur sprachlichen Realisierung von Grundbegriffen der Aufklärung im Russischen des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts. Dargestellt an der Wortgeschichte von prosveščenie, civilizacija, graždanstvennosť. Vortrag im „Studienkreis zur vergleichenden Kulturgeschichte Osteuropas”, Forschungszentrum Europäische Aufklärung, Potsdam, 28. November 1997.

11

Hans-Joachim TORKE, Autokratie und Absolutismus in Russland – Begriffserklärung und Periodisierung, in: Uwe HALBACH/Hans HECKER/Andreas KAPPELER (Hrsg.), Geschichte Altrusslands in der Begriffswelt ihrer Quellen. Festschrift zum 70. Geburtstag von Günther Stökl, Stuttgart 1986, S. 32–49.

12

Friedrich Christian WEBER, Das Veränderte Russland [...], Teil 1, Frankfurt/Hannover 1721 [und mehrere weitere Auflagen]; Teil 2, Hannover 1739; Teil 3, Hannover 1740.

13

Zur öffentlichen Meinung vgl. Heinrich DOERRIES, Russlands Eindringen in Europa in der Epoche Peters des Großen. Studien zur zeitgenössischen Publizistik und Staatenkunde, Königsberg/Berlin 1939; Matthew S. ANDERSON, Britain’s Discovery of Russia, 1553–1815, London 1959; Eckhard MATTHES, Das veränderte Russland. Studien zum deutschen Russlandverständnis im 18. Jahrhundert zwischen 1725 und 1762, Frankfurt a. M. 1981; Inge HANSLIK, Das Bild Russlands und Polens im Frankreich des 18. Jahrhunderts, Frankfurt a. M. 1985; Astrid BLOME, Das deutsche Russlandbild im 18. Jahrhundert. Untersuchungen zur zeitgenössischen Presseberichterstattung über Russland unter Peter I. (= Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 57), Wiesbaden 2000.

14

Manfred: HILDERMEIER, Das Privileg der Rückständigkeit. Anmerkungen zum Wandel einer Interpretationsfigur der neueren russischen Geschichte, in: Historische Zeitschrift 244 (1987), S. 557–603.

15

WITTRAM, Peter I., Czar und Kaiser, Bd. 2, S. 502.

16

Claus SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, Mainz 1995, seitengleiche illustrierte Ausgabe Mainz 1996, S. 55–118.

17

ALEXANDER, Catherine the Great, S. 46–55; SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, S. 60 f., 73–75, 111–115.

18

Neuere Untersuchungen revidieren das von Katharina geprägte Zerrbild der Regierung Peters III. Vgl. Marc RAEFF, The Domestic Policies of Peter III and His Overthrow, in: American Historical Review 75 (1970), S. 1289–1310; Claus SCHARF, Die Regierung Peters III., in: ZERNACK, Handbuch der Geschichte Russlands, Bd. 2, Halbbd. 1, S. 520–526; Aleksandr Sergeevič MYĽNIKOV, Iskušenie čudom: „Russkij princ”, ego prototipy i dvojniki-samozvancy, Leningrad 1991; Carol S. LEONARD, Reform and Regicide. The Reign of Peter III of Russia, Bloomington/Indianapolis 1993.

19

Hierzu und zum folgenden Claus SCHARF, Tradition – Usurpation – Legitimation. Das herrscherliche Selbstverständnis Katharinas II., in: HÜBNER/KUSBER/NITSCHE (Hrsg.), Russland zur Zeit Katharinas II., S. 41–101.

20

Auf erweiterter Quellenbasis für die gesamte Regierungszeit jetzt die überzeugende Untersuchung von Oleg Anatoľevič OMEĽČENKO, „Zakonnaja monarchija” Ekateriny II. Prosveščennyj absoljutizm v Rossii, Moskva 1993.

21

David L. RANSEL, The Politics of Catherinian Russia. The Panin Party, New Haven/London 1975, S. 62–72; MADARIAGA, Russia, S. 21–37.

22

Claus SCHARF, Innere Politik und staatliche Reformen seit 1762, in: ZERNACK, Handbuch der Geschichte Russlands, Bd. 2, Halbbd. 2, S. 676–806, hier S. 709–711.

23

So die richtungweisende Interpretation von Jochen SCHLOBACH, Französische Aufklärung und deutsche Fürsten, in: Zeitschrift für historische Forschung 17 (1990), S. 327–349.

24

Jetzt die auf dem Stand der Forschung kommentierte Ausgabe : François-Marie Arouet de VOLTAIRE, Histoire de l’Empire de Russie sous Pierre le Grand. Edition critique par Michel Mervaud avec la collaboration de Ulla Kölving, Christiane Mervaud et Andrew Brown (= The Complete Works of Voltaire, hrsg. von Theodore Besterman, Bde. 46–47), Oxford 1999.

25

Der Briefwechsel in: The Complete Works of Voltaire, Bde. 85–135, Geneva/Oxford/ Toronto 1968 ff. Zur Interpretation Georg SACKE, Entstehung des Briefwechsels zwischen der Kaiserin Katharina II. von Russland und Voltaire, in: Zeitschrift für französische Sprache und Literatur, 61 (1937), S. 274–282; Antony LENTIN, Voltaire and Catherine the Great. Selected Correspondence, Cambridge 1974, Introduction, S. 4–32; Carolyn H. WILBERGER, Voltaire’s Russia: Window on the East, Oxford 1976, S. 160–183; David M. GRIFFITHS, To Live Forever: Catherine II, Voltaire and the Pursuit of Immortality; in: Roger BARTLETT/Anthony G. CROSS/Karen RASMUSSEN (Hrsg.), Russia and the World of the Eighteenth Century, Columbus, Ohio 1988, S. 446–468.

26

Französische und russische Fassung sowie Einleitung zur Textgrundlage und zu Katharinas Quellen in: Nikolaj Dmitrievič ČEČULIN (Hrsg.), Nakaz imperatricy Ekateriny II, dannyj Kommissii o sočinenii proekta novogo Uloženija, Sankt-Peterburg 1907.

27

Dietrich GEYER, „Gesellschaft” als staatliche Veranstaltung. Sozialgeschichtliche Aspekte des russischen Behördenstaats im 18. Jahrhundert, in: Derselbe. (Hrsg.), Wirtschaft und Gesellschaft im vorrevolutionären Russland, Köln 1975, S. 20–52.

28

Franco VENTURI, Beccaria en Russie, in: Ders., Europe des Lumières. Recherches sur le dixhuitième siècle, Paris 1971, S. 145–159.

29

Marc RAEFF, The Empress and the Vinerian Professor. Catherine II’s Projects of Government Reform and Blackstone’s Commentaries, in: Oxford Slavonic Papers 7 (1974), S. 18–41; OMEĽČENKO, „Zakonnaja monarchija”, S. 268, 279, 291 f., 305, 308, 327 f., 341–347, 352 f., 360.

30

An einigen zentralen Beispielen diskutiert diese These jetzt Manfred HILDERMEIER, Traditionen der Aufklärung in der russischen Geschichte, in: Heinz DUCHHARDT/Claus SCHARF (Hrsg.), Interdisziplinarität und Internationalität. Wege und Formen der Rezeption der britischen und der französischen Aufklärung in Deutschland und Russland, Mainz 2004, S. 1–15.

31

Sergej Martinovič TROICKIJ, Dvorjanskie proekty sozdanija „treťego čina”, in: Derselbe, Rossija v XVIII veke. Sbornik statej i publikacij, Moskva 1982, S. 192–204; Manfred HILDERMEIER, Bürgertum und Stadt in Russland 1760–1870. Rechtliche Lage und soziale Struktur, Köln 1986; derselbe, Hoffnungsträger? Das Stadtbürgertum unter Katharina II., in: HÜBNER/KUSBER/ NITSCHE, Russland zur Zeit Katharinas II., S. 137–149; Janet M. HARTLEY, Katharinas II. Reformen der Lokalverwaltung – die Schaffung städtischer Gesellschaft in der Provinz? In: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 457–477; Maja Borisovna LAVRINOVIČ, Reformatorskaja politika Ekateriny II v oblasti gorodovogo zakonodateľstva (1762–1796), Diss. kand. ist. nauk, Moskau: RGGU 2001.

32

Vgl. die Überblicke: Erich DONNERT, Russische Forschungsreisen und Expeditionen im 18. Jahrhundert, in: Derselbe (Hrsg.), Gesellschaft und Kultur Russlands in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, Teil 2: Literatur, Wissenschaft und Bildung, Halle 1983, S. 70–98; Rudolf MUMENTHALER, Dem Reich und den Wissenschaften zu Nutzen. Forschungsreisen im Auftrag der Petersburger Akademie der Wissenschaften, in: HÜBNER/KUSBER/NITSCHE, Russland zur Zeit Katharinas II., S. 253–279.

33

Roger BARTLETT, Human Capital. The Settlement of Foreigners in Russia 1762–1804, Cambridge 1979.

34

SCHARF, Innere Politik, S. 686–691; Arkadij Ivanovič KOMMISSARENKO, Russkij absoljutizm i duchovenstvo v XVIII v. (Očerki istorii sekuljarizacionnoj reformy 1764 g.), Moskva 1990; LEONARD, Reform and Regicide, S. 73–89.

35

Michael CONFINO, Domaines et seigneurs en Russie vers la fin de XVIIIe siècle. Etude de structures agraires et de mentalités économiques, Paris 1963 ; Michail Timofeevič BELJAVSKIJ, Kresťjanskij vopros v Rossii nakanune vosstanija E. I. Pugačeva (formirovanie antikrepostničeskoj mysli), Moskva 1965, S. 281–347; Erich DONNERT, Zum Wirken der Petersburger Freien Ökonomischen Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in: Jahrbuch für Geschichte der sozialistischen Länder Europas 17/1 (1973), S. 161–183; derselbe, Politische Ideologie der russischen Gesellschaft zu Beginn der Regierungszeit Katharinas II., Berlin 1976, S. 133–195.

36

Sergej Martinovič TROICKIJ, Finansovaja politika russkogo absoljutizma v XVIII veke, Moskva 1966; Klaus HELLER, Finanzpolitik und Staatsverschuldung in der Regierungszeit Katharina II. (1762-1796), in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 505–519.

37

HILDERMEIER, Bürgertum und Stadt in Russland, S. 48–52, 57–63; derselbe, Hoffnungsträger?

38

BARTLETT, Human Capital, S. 94–108.

39

Vgl. MADARIAGA, Autocracy and Sovereignty; dieselbe., Catherine II and Montesquieu between Prince M. M. Shcherbatov and Denis Diderot, in: L’età dei lumi. Studi storici sul Settecento europeo in onore di Franco Venturi, Bd. 2, Napoli 1985, S. 609–650, hier S. 616–619.

40

OMEĽČENKO, „Zakonnaja monarchija”.

41

Isabel de MADARIAGA, Der Ursprung der Bürgerrechte in Russland im 18. Jahrhundert, in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 365–384.

42

GEYER, „Gesellschaft” als staatliche Veranstaltung.

43

Der Forschungsstand zusammengefasst bei SCHARF, Innere Politik, S. 709–751.

44

Ebenda, S. 788–801.

45

Ebenda, S. 801–806. Vgl. David M. GRIFFITHS/George MUNRO (Hrsg.), Catherine II’s Charters of 1785 to the Nobility and the Towns, Bakersfield, Calif., 1991.

46

Roger BARTLETT, Catherine II’s Draft Charter to the State Peasantry, in: Canadian-American Slavic Studies 23 (1989), S. 36–57.

47

Učreždenija dlja upravlenija gubernij Vserossijskoj imperii, in: Polnoe sobranie zakonov Rossijskoj imperii, serija I, Bd. 20, Sankt-Peterburg 1830, No. 14392. Vgl. Vladimir Aleksandrovič GRIGOR’EV, Reforma mestnogo upravlenija pri Ekaterine II. (Učreždenie o gubernijach 7 nojabrja 1775 g.), Sankt-Peterburg 1910; Robert E. JONES, Catherine II and the Provincial Reform of 1775: A Question of Motivation, in: Canadian Slavic Studies 4 (1970), S. 497–512; Janet M. HARTLEY, The Implementation of the Laws Relating to Local Administration, 1775–1796, with Special Reference to the Guberniya of Saint Petersburg, Ph. D. diss., University of London 1980; John P. LEDONNE, Ruling Russia. Politics and Administration in the Age of Absolutism, 1762–1796, Princeton 1984, besonders S. 57–82.

48

JONES, Catherine II and the Provincial Reform, S. 511.

49

Aleksandr Borisovič KAMENSKIJ: Ot Petra I do Pavla I: Reformy v Rossii XVIII veka (Opyt celastnogo analiza), Moskva, 2001. S. 435–438.

50

GEYER, „Gesellschaft” als staatliche Veranstaltung.

51

Janet M. HARTLEY, The Boards of Social Welfare and the Financing of Catherine II’s State Schools, in: Slavonic and East-European Review 67 (1989), S. 211–227; dieselbe, Philanthropy in the Reign of Catherine the Great: Aims and Realities, in: Roger BARTLETT/Janet M. HARTLEY (Hrsg.), Russia in the Age of the Enlightenment. Essays for Isabel de Madariaga, London 1990, S. 167–202.

52

Claus SCHARF, Adliger Grundbesitz und Regionalverwaltung in der Gouvernementsreform Katharinas II.: Argumente von der Mittleren Wolga, in: Derselbe, Katharina II., Russland und Europa, S. 421–456; kürzere englische Fassung: Derselbe, Noble Landholding and Local Administration in the Guberniia Reform of Catherine II: Arguments from the Middle Volga, in: Joachim KLEIN/Simon DIXON/Maarten FRAANJE (Hrsg.), Reflections on Russia in the Eighteenth Century, Köln/Weimar/ Wien 2001, S. 112–125.

53

Georg SACKE, Livländische Politik Katharinas II., in: Quellen und Forschungen zur baltischen Geschichte, Heft 5, Riga/Posen 1944, S. 26–72; Janis ZUTIS, Ostzejskij vopros v XVIII veke, Riga 1946; Hubertus NEUSCHÄFFER, Katharina II. und die baltischen Provinzen, Hannover-Döhren 1975; Roger BARTLETT, The Russian Nobility and the Baltic German Nobility in the Eighteenth Century, in: Cahiers du Monde Russe et Soviétique 34 (1993), No. 1–2, S. 233–243; Zenon E. KOHUT, Russian Centralism and Ukrainian Autonomy. Imperial Absorption of the Hetmanate, 1760s – 1830s, Cambridge, Mass., 1988.

54

Isabel de MADARIAGA, Catherine II and the Serfs. A Reconsideration of Some Problems, in: Slavonic and East-European Review 52 (1974), S. 34–62; Roger BARTLETT, Die Rationalität der Leibeigenschaft in Rußland in der Regierungszeit Katharinas II., in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 403–419.

55

Vgl. oben Anm. 35.

56

So allgemein Werner SCHNEIDERS, Die Philosophie des aufgeklärten Absolutismus. Zum Verhältnis von Philosophie und Politik, nicht nur im 18. Jahrhundert, in: Hans Erich BÖDEKER/Ulrich HERMANN (Hrsg.), Aufklärung als Politisierung – Politisierung der Aufklärung, Hamburg 1987, S. 32–52, hier S. 49.

57

Zu Katharinas eigener aktiver Rolle bei den Anwerbungen aus dem deutschsprachigen Raum SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, S. 148–180.

58

So mit Recht Peter HOFFMANN, Probleme der deutsch-russischen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen des 18. Jahrhunderts, in: Ludmila THOMAS/Dietmar WULFF (Hrsg.), Deutsch-russische Beziehungen. Ihre welthistorischen Dimensionen vom 18. Jahrhundert bis 1917, Berlin 1992, S. 101–114, hier S. 103 f.

59

Peter POLZ, Theodor Janković und die Schulreform in Russland, in: Erna LESKY u.a. (Hrsg.), Die Aufklärung in Ost- und Südosteuropa. Aufsätze, Vorträge, Dokumentationen, Köln/Wien 1972, S. 119–174; Max J. OKENFUSS, Education and Empire: School Reform in Enlightened Russia, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas N. F. 27 (1979), S. 41–68; SCHARF, Katharina II., Deutschland und die Deutschen, S. 130–147; Galina Ivanovna SMAGINA, Akademija nauk i rossijskaja škola. Vtoraja polovina XVIII v., Sankt-Peterburg 1996; dieselbe, Die Schulreform Katharinas II.: Idee und Realisierung, in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 479–503.

60

Dazu trotz vieler neuer Detailforschungen als Synthese immer noch unersetzlich Hans ROGGER, National Consciousness in Eighteenth-Century Russia, Cambridge, Mass. 1960.

61

Aleksandr Borisovič KAMENSKIJ, Ekaterina II, in: Voprosy istorii, 1989, No. 3, S. 62–88; derselbe, „Pod seniju Ekateriny ...”; derselbe, Ot Petra I do Pavla I, S. 315–472; derselbe, Die Reformen Katharinas der Großen und die Modernisierung Russlands im 18. Jahrhundert, in: SCHARF, Katharina II., Russland und Europa, S. 333–346.

62

O. A. Omelchenko [Oleg Anatol’evič OMEL’ČENKO], „Enlightened Absolutism” in Russia. In: Coexistence 32 (1995), S. 31–38, hier S. 37 f.

63

Vgl. Alain BESANÇON, La Russie et la Révolution française, in: François FURET/ Mona OZOUF (Hrsg.), The Transformation of Political Culture 1789–1848, Oxford 1989, S. 575–584, hier S. 575. Systematischer die Abwägungen von Jan KUSBER, Grenzen der Reform im Russland Katharinas II., in: Zeitschrift für Historische Forschung 25 (1998), S. 509–528.

64

Hierzu und zum folgenden Karen RASMUSSEN, Catherine II and the Image of Peter I, in: Slavic Review 37 (1978), S. 51–69.

65

Zur Herrschaftsstruktur John P. LEDONNE, Ruling Russia. Politics and Administration in the Age of Absolutism, 1762–1796. Princeton, N. J. 1984; derselbe, Absolutism and the Ruling Class. The Formation of the Russian Political Order 1700–1825. New York 1991.