Begegnungen21_Erb
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 255–261.
MARIA ERB
Die sprachliche Situation der Ungarndeutschen um die Jahrtausendwende
In meinem Vortrag möchte ich ein umfassendes Bild von der gegenwärtigen Sprachsituation der Ungarndeutschen vermitteln. Da aber die heutige Situation einerseits sehr veränderlich ist, sie aber andererseits von mehreren Faktoren und komplexen Prozessen gestaltet wird, beschränke ich mich nur auf die zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Tendenzen1. In der Kompetenz- und Sprachgebrauchsstruktur der Ungarndeutschen spielten und spielen drei Kommunikationsmittel eine strukturbildende Rolle, die genetisch gesehen zu zwei Sprachen gehören: die deutschen Ortsdialekte, die deutsche Standardsprache und die ungarische Sprache. Bevor ich auf die Untersuchung der heutigen sprachlichen Situation eingehen würde, die das Ergebnis von historischen Prozessen und als solche auch nicht frei von den Lasten der Vergangenheit ist, sei mir gestattet, in Sprachen und Sprachvarietäten gegliedert kurz den Weg zu skizzieren, der hierher führte.
Historischer Hintergrund
Von der Ansiedelung bis 1945
Bei der überwiegenden Mehrheit der Ungarndeutschen spielten bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts die aus den mitgebrachten Mundarten in den einzelnen Siedlungen durch sprachlichen Ausgleich entstandenen lokalen deutschen Mundarten die Rolle des primären Kommunikationsmittels. Das Vorhandensein einer über den Mundarten stehenden, die zwischenörtliche Kommunikation erleichternden regionalen deutschen Umgangssprache kann zwar als wahrscheinlich angenommen werden2, ihr Gebrauch aber war – wegen der Lebensform und der niedrigen Mobilität der Ungarndeutschen – meistens an gewissen Aktivitäten gebunden und bei Männern und Frauen unterschiedlich ausgeprägt (Jahrmärkte, Militärzeit der Männer, Monate bzw. Jahre, die die Mädchen als Dienstmädchen in anderen Siedlungen verbrachten usw.). Die deutsche Standardsprache war auf der Kanzel und im Unterricht vertreten, ihre Kenntnis meldete sich aber bei der Mehrheit der Deutschen eher auf rezeptive, denn auf produktive Art und Weise.
Die ungarische Sprache übt seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts einen immer größeren Einfluss bzw. mit der Zeit einen immer größeren Druck auf die Kommunikation der Ungarndeutschen aus. Diese Wirkung kann in erster Linie auf zwei Ebenen nachgewiesen werden: einerseits meldet sie sich in der Form der in die deutschen Mundarten integrierten Lehnwörter, andererseits äußert sie sich in den immer umfassenderen und sichereren Ungarischkenntnissen und im Gebrauch des Ungarischen. Es muss jedoch erwähnt werden, dass der letztere Prozess nicht einheitlich auftritt, sondern von sozialen und siedlungsgeographischen Parametern beeinflusst abweichende qualitative und quantitative Unterschiede innerhalb des Deutschtums aufweist: während in den Städten, in der Agglomeration von Budapest, in den größeren Industriegebieten sowie in den Streusiedlungen bei allen Schichten immer energischere Assimilationserscheinungen zu beobachten sind, mit besonderer Rücksicht auf die jüngeren Generationen, können demgegenüber in Südungarn, das vom Gesichtspunkt der deutschen Siedlungen aus viel kompakter ist, in dieser Hinsicht gruppen- und schichtenspezifische Abweichungen nachgewiesen werden, bzw. ist bei der Dorfbevölkerung nur ein sehr sporadisches Beherrschen des Ungarischen, stellenweise sogar das vollständige Fehlen der Ungarischkenntnisse nachzuweisen.
Bis zum Ende der 80er Jahre
Im Verlaufe der hier als Einheit behandelten – doch feiner gegliedert auch in mehrere Phasen einzuteilenden – vierzig Jahre sind als Ergebnis von entscheidenden Prozessen unumkehrbare Veränderungen im Sprachgebrauch der Ungarndeutschen eingetreten. Bis zur Gegenwart haben eine determinierende Bedeutung die in der zweiten Hälfte der 40er, bzw. in den 50er und 60er Jahren ausgeübten Repressalien und Entrechtungen, euphemistisch als „schwere Jahrzehnte der Ungarndeutschen” bezeichnet, die mit einem bedeutenden kulturellen, wirtschaftlichen und sprachlichen Raumverlust einhergingen. Vorübergehend war keine Form der deutschen Sprache für die Mehrheitsnation erwünscht. Das bewusste Bekenntnis zum Deutschtum war für viele nicht attraktiv (s. die entsprechenden Angaben der Volkszählungen), der soziale Aufstieg und jedweder Aufstieg war an die ungarische Sprache gebunden. Der Sprachwechsel intensivierte sich rapide, die primäre Sozialisation der Kinder erfolgt überwiegend in ungarischer Sprache. In dieser Periode wird die ungarische Sprache zur funktionalen Erstsprache der Ungarndeutschen. Die Mundarten werden aus der primären Sozialisation immer mehr verdrängt, sie erodieren in Abhängigkeit von generations- und gebietsbezogenen Parametern unglaublich schnell und auch bei Mundartsprechern ist sehr häufig ihre Pidginisierung zu beobachten. Die deutsche Standardsprache kann wegen der sehr schlechten qualitativen und quantitativen Parameter des Sprachunterrichts im Kindergarten und in der Schule (stellenweise wegen des vollständigen Fehlens) in den breiteren Schichten der Deutschen nicht an Raum gewinnen.
Die gegenwärtige sprachliche Situation
Von der zweiten Hälfte der 80er Jahre an, wenn auch sporadisch und langsam, können solche positive Veränderungen beobachtet werden, die – im Vergleich zum negativen Saldo der vorherigen Periode – bis zum Ende der 90er Jahre in Bezug auf den Sprachgebrauch der Ungarndeutschen die vorsichtige Formulierung und Beschreibung von zum Teil neuen Tendenzen ermöglichen. Ich möchte jedoch zur gleichen Zeit betonen, dass diese Prozesse einerseits sehr verformbar sind, andererseits sind sie neuen Ursprungs und deshalb, was ihren Ausgang anbelangt, noch nicht abgeschlossen. Auf dem Gebiet der positiven Veränderungen möchte ich, nur als Aufzählung, folgende erwähnen: die Veränderungen im Sprachunterricht der Minderheit, der Anstieg der Zahl der zweisprachigen Schulen und der Minderheitenschulen bzw. -kindergärten, die bedeutende Erweiterung der Beziehungen zum Mutterland, die höhere Durchgängigkeit der Grenzen, der Ausbau des Netzes der Partnersiedlungen, die Möglichkeit von Minderheitenstipendien auf dem deutschen Sprachgebiet, das Minderheitengesetz, der Ausbau des Systems der Minderheitenselbstverwaltungen, der bedeutende Anstieg der Kulturvereinigungen der Minderheiten, sowie die Erreichbarkeit der deutschsprachigen Fernsehprogramme über die Satellitensender.3 Zur gleichen Zeit nimmt in Ungarn die Bedeutung der Fremdsprechen zu, die auch den Ungarndeutschen die Bedeutung der Konvertierbarkeit ihrer Muttersprache auf dem Arbeitsmarkt bewusst macht. Die gegenwärtige sprachliche Situation wird sowohl von Kontinuität als auch von Veränderung charakterisiert. Worin leider keine Veränderung registriert werden kann, schon wegen des Zeitfaktors, das ist einerseits die Tatsache, dass die funktionale Erstsprache der Deutschen sowohl in der Privatsphäre als auch in der offiziell-amtlichen Sphäre auch weiterhin das Ungarische ist. Häufig kann bei Erhebungen und Untersuchungen festgestellt werden, dass auch die muttersprachlichen Dialektsprecher die Fragen eher ungarisch beantworten und ungarisch die Durchführung des Interviews wollen, weil, wie sie sagen, diese Sprache für sie die vollständige Kommunikationssicherheit bietet. Andererseits meldet sich die Kontinuität mit der vorherigen Periode – natürlich im engen Zusammenhang mit der herausragenden Stellung der ungarischen Sprache –, ebenfalls auf dem Gebiet der Mundarten. Die kommunikative Rolle und die Verwendungsfrequenz der deutschen Mundarten nimmt – auch wegen ihrer Generationsgebundenheiten – weiter ab, ihre Vermischung und Vermengung mit dem Ungarischen auf allen Sprachebenen (usuelle und okkasionelle ungarische Lehnwörter bzw. Lehnübersetzungen, code-switching, code-mixing, code-shifting) sind auch weiterhin sehr charakteristisch. Die Mundartsprecher finden immer schwerer Partner zu einer Kommunikation in der Mundart. Im Landesmaßstab scheinen zwei Parameter innerhalb dieses negativen Bildes gruppenbildend zu sein: die Generationszugehörigkeit und siedlungsgeographische Gegebenheiten, von beiden war bereits bei der Erörterung der vorherigen Epochen die Rede. Unter den so genannten „Mundartgenerationen” sind heutzutage in erster Linie die alten und die ältesten Generationen zu verstehen, sie sind es, in deren Kompetenz- und Sprachgebrauchsstruktur die Mundart anzutreffen ist. Zugleich kann aber auch beobachtet werden, dass in den kompakteren südungarischen Gebieten – im Gegensatz zu den deutschen Siedlungen in der Nähe der Hauptstadt –, auch die mittlere Generation noch die Mundart beherrscht, obzwar das sich nicht immer in deren Gebrauch äußert. In demselben Raum kann als neue, aber bei Weitem nicht allgemeine Tendenz beobachtet werden, das die Mundart sporadisch in der primären Sozialisation wieder an Raum gewinnt, sehr häufig unter Einbeziehung der Großeltern und auf das ausdrückliche Ersuchen der Eltern. Über die vorstehend bereits kurz behandelten Gründe des Sprachverlusts und der Sprachmischung hinaus – die sich u.a. auf den Gebieten der Politik, der Wirtschaft und der Gesetzgebung äußern –, treten aber immer mehr auch konkrete sprachliche Gründe in den Vordergrund, die von den Gewährsleuten auch ausgesprochen werden. Diese werden in erster Linie als kritische Punkte im Zusammenhang mit der Mundart als sprachlicher Varietät und ihrer sprachlichen Leistungsfähigkeit bzw. Beschaffenheit formuliert, und zwar sehr konkret: die Mundart als Substandard ist nicht vollständig ausgebaut, sie ist eine sprechssprachliche Varietät und hat keine schriftliche Form (zumindest im Falle der Ungarndeutschen), ist örtlich gebunden, was auch Verständigungsprobleme nach sich ziehen kann. Die Mundart wird von vielen für eine bäuerliche Sprache gehalten, von einem gebildeten und städtischen Bewohner wird ihr Verständnis und ihr Gebrauch gar nicht erwartet, und dies widerspiegelt sich auch unter den Attitüden in Bezug auf die Mundart. Der zweite Punkt, der sich sehr negativ auf das Fortleben der ungarndeutschen Mundarten auswirkt, ist die Tatsache, dass sie – als Sprachinselmundarten – infolge der vollständigen Isoliertheit vom Mutterland und von der Muttersprache bzw. von deren Entwicklung die Bezeichnungsmängel aus dem Wortschatz der ungarischen Sprache decken, ihr entnehmen. Infolge der raschen technischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der letzten Jahrzehnte haben diese Nominationslücken in hohem Maße zugenommen. Die Mundartsprecher können es verspüren, dass moderne Inhalte nicht mit Hilfe dieser sprachlichen Varietät kodiert werden können, was sich natürlich negativ auf den Sprachgebrauch auswirkt. Bei dem Ausdruck dieser Kritik wird bei den Datenlieferanten der Untersuchungen als Relativierungs- und Vergleichsgrundlage die ungarische Sprache und – wegen der angeführten Gründe – die deutsche Standardsprache angeführt, die vollständig ausgebaut und auf allen Ebenen der Kommunikation leistungsfähig sind.
Die je intensivere Aufnahme der deutschen Standardsprache in die Kompetenz- und Sprachgebrauchsstruktur der Ungarndeutschen ist jene neue und eindeutig positive Tendenz, die vom Ende der 80er Jahre an und besonders in den 90er Jahren in einem höheren Maße messbar ist. Die jeweilige Standardvarietät des Deutschen kann, wie darauf bereits verwiesen wurde, nicht als Muttersprache der Ungarndeutschen im engeren Sinne des Wortes aufgefasst werden (sondern nur als eine Varietät, doch die wichtigste der Muttersprache im weiteren Sinne), denn diese bekleideten (bekleiden) die Rolle der örtlichen deutschen Mundarten. Zu ihrer Aneignung kommt es in der sekundären Sozialisation im institutionalisierten Rahmen, im Kindergarten, in der Grund- und Mittelschule, die eigentlich die Rolle der Familie nicht nur in Bezug auf die Sprache, sondern auch in der Übergabe der Kultur übernehmen müssen. Wenn wir weiter oben die ältere und die älteste Generation als „Mundartgenerationen” bezeichnet hatten, dann können wir im Falle der jüngsten und der jungen Generation von „Standardgenerationen” sprechen. Es muss aber hinzugefügt werden, dass der Gebrauch der deutschen Standardsprache auf die Unterrichtsstunden beschränkt ist, in den Pausen zwischen den Stunden sprechen die Schüler ungarisch miteinander. Der Gebrauch dieser Sprachvarietät ist einstweilen in erster Linie für gewisse, thematisch an die offiziellen und öffentlichen Gelegenheiten der Ungarndeutschen gekoppelten Gelegenheiten charakteristisch (Sitzung der Minderheitenselbstverwaltungen und Vereine, öffentliche Programme, deutsche Korrespondenz), zur gleichen Zeit ist ihr bewusster und immer häufiger Gebrauch vor allem in bestimmten Kreisen der ungarndeutschen Intellektuellen zu beobachten, demonstrativ auch in privaten und informellen Situationen. Der Raumgewinn der deutschen Standardsprache wird durch das allgemeine internationalen Prestige der deutschen Sprache und im Zusammenhang damit durch ihre Konvertierbarkeit auf dem inländischen und internationalen Arbeitsmarkt unterstützt. In welchem Ausmaß diese heute fast noch nur durch die institutionalisierte Übergabe erlernte deutsche muttersprachliche Varietät fähig ist, zu einer natürlichen Muttersprache zu werden und eingebaut zu werden in das Identitätsbewusstsein und die Sprachkultur der Ungarndeutschen, das wird von den folgenden Jahren, Jahrzehnten entschieden werden.
Zusammenfassung und Ausblick
Die hier aus Raummangel nur skizzenhaft berührten Probleme weisen darauf hin, dass die sprachliche Gegenwart und das Kommunikationsprofil der Ungarndeutschen einerseits über mehrere Fäden verläuft und außerordentlich komplex ist, andererseits im Vergleich zu den vorherigen Perioden ein verändertes Bild zeigt.
– Zur funktionalen Erstsprache der Ungarndeutschen ist – infolge des Abbaus des Gebrauches der deutschen Mundarten auf mehreren Ebenen – sowohl in der Privatsphäre als auch im öffentlichen Leben die ungarische Sprache geworden.
– Auf dem Gebiet der Kompetenzebene und des aktiven Gebrauchs der verschiedenen deutschen Sprachvarietäten – im Vergleich zu den 50er, 80er, 70er und zum Teil den 80er Jahren – ist in der letzten Zeit eine bedeutende Verschiebung und Umstrukturierung eingetreten: an die Stelle der allmählich ihre Funktionen verlierenden Mundarten scheint eine deutsche Sprachvarietät zu treten, die Standardsprache, die auf allen Gebieten der Kommunikation leistungsfähig ist, die durch die vielseitigen Anwendungs- und Funktionsindizes im Kreis der Ungarndeutschen ein hohes Ansehen genießt.
– Im Falle der Ungarndeutschen kann mit Recht festgestellt werden, dass es ohne Sprache keine Minderheit gibt. Der innerhalb der deutschen Sprache als Muttersprache im weiteren Sinne neuerdings eingetretene Varietätenwechsel bürdet allen Institutionen des Bildungs- und Schulsystems der Minderheiten – vom Kindergarten bis zum Hochschulwesen – und den dort arbeitenden Pädagogen qualitativ und quantitativ neue Aufgaben auf. Diese Institutionen müssen, wie es sich aus der gegenwärtigen Situation ergibt, einen bedeutenden Teil der Vermittlungsaufgaben übernehmen (sprachliche und Minderheiteninhalte), die in früheren Zeiten traditionell innerhalb der Familie übermittelt wurden. Damit die erwähnten Einrichtungen und die dort tätigen Pädagogen dieser ihnen neu übertragenen Aufgaben Herr werden können, scheint es unumgänglich zu sein, die Aus- und Weiterbildung der Minderheitenpädagogen, die inhaltlichen und qualitativen Parameter der Lehr- und Hilfsbücher des Minderheitenunterrichts zu überdenken und zu reformieren.
– Im Falle der Ungarndeutschen führte unter anderem die Tatsache, dass ihrer Sprache neue, moderne Funktionen beigeordnet worden sind, zur Revitalisierung der Sprache und Kultur (die Möglichkeit der individuellen beruflichen Karriere, die Konvertierbarkeit der Sprachkenntnisse auf dem ungarischen und europäischen Arbeitsmarkt). So meine ich, dass dies auch im Falle der anderen, bis zur Gegenwart im Gebrauch eingeengten und ihre Funktionen verlorenen Minderheitensprachen eine zu durchdenkende und nicht zuletzt attraktive und zu befolgende Strategie bedeuten kann.
Die günstigen Veränderungen der 90er Jahre, die Schritte zur Revitalisierung der Sprache und der Kultur fasse ich als letzte Chance der Aufrechterhaltung der ungarndeutschen Volksgruppe auf. Damit die entsprechendsten Antworten auf die Herausforderungen gegeben werden können, glaube ich, sind neben dem vollen Einsatz der Minderheit auch die effektiven Unterstützungen der Mutterländer und der Mehrheitsnation erforderlich.
Anmerkungen
1
Die Daten zu diesem Vortrag stammen aus der zwischen 1995 und 1999 mit Erzsébet Knipf durchgeführten Ermessung im Landesmaßstab unter dem Titel Sprache und Sprachgebrauch der Ungarndeutschen in den 1990er Jahren.
2
Im Falle der Ungarndeutschen kann das Vorhandensein von zwei regionalen Umgangssprachen als wahrscheinlich angenommen werden: je nachdem, welche lokalen Mundarten in dem entsprechenden Gebiet das Übergewicht hatten, sprechen wir von einer Umgangssprache bairisch-österreichischen und von einer rheinfränkisch-hessischen Typs.
3
Zum Einfluss der ausländischen deutschen Fernsehsender vgl.: Erb, Maria – Knipf, Elisabeth (1995) : Die Rolle der deutschsprachigen Medien bei den Ungarndeutschen. In: Manherz, K. (red.): Beiträge zur Volkskunde der Ungarndeutschen 12. Budapest, p. 28–36.
Begegnungen21_Demeter Zayzon
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 185–198.
MÁRIA DEMETER ZAYZON
Die sprachlichen Rechte der Minderheiten in Ungarn
1. Die geschichtlichen, sprachlich-bewusstseinsmäßigen Charakteristika der nationalen und ethnischen Minderheiten in Ungarn
Seit Jahrhunderten leben auf dem jeweiligen Territorium Ungarns mehrere nationale Gemeinschaft zusammen. Die gegenwärtige ethnisch-sprachliche Zusammensetzung der Bevölkerung Ungarns hat sich vor allem im 17.-18. Jahrhundert infolge der organisierten Ansiedlungen sowie der spontanen Migration nach der Verringerung der Bevölkerung nach der Besetzung durch die Türken herausgebildet. Für alle Minderheiten in Ungarn ist charakteristisch, dass sie seit vielen Jahren, doch seit mindestens einem Jahrhundert im Rahmen des ungarischen Staates zusammenleben, und daraus geht hervor, dass ihre Verbindung mit dem Ungartum, mit der ungarischen Sprache und Kultur zumindest so stark ist wie die zu ihrer Minderheit. Da sie ihre ursprünglichen Gemeinschaften vor der Herausbildung ihrer genormten Literatursprache/Hochsprache verlassen hatten, sind ihre auch in unseren Tagen gesprochenen Sprachen – ihre Mundarten, ihre Dialekte – im allgemeinen archaische Sprachvarianten, die sich von der heutigen Literatursprache/Hochsprache ihrer Mutternationen bzw. Sprachnationen unterscheiden (Manherz, 1998)1.
Die Gesamtzahl der nationalen und ethnischen Minderheiten in Ungarn macht gegenwärtig nach den Angaben der publizierten Angaben der letzten Volkszählung 3% der Bevölkerung des Landes von insgesamt 10 Millionen aus. Die Schätzungen der Minderheitenverbände und -organisationen weichen hiervon ab, nach denen die Minderheiten insgesamt 10% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Fassen wir diese Schätzungen als authentisch und maßgebend auf, reicht die Zahl der einzelnen Minderheiten von den Roma mit der Stärke von ungefähr einer halben Million bis zu den aus einigen Tausend Personen bestehenden Gemeinschaften der Bulgaren, Griechen, Polen, Armenier, Rusinen (Ruthenen) und Ukrainer. (Neuere Angaben kann uns die zu erwartende Publizierung der bezüglichen Angaben der Volkszählung des Jahres 2001 liefern, der Information des Präsidenten des Ungarischen Statistischen Zentralamtes nach werden diese vor den Wahlen zu den Minderheitenselbstverwaltungskörperschaften am 20. Oktober 2002 bekannt gegeben.)
Das vom ungarischen Parlament vor rund 10 Jahren mit einer Mehrheit von 96 Prozent verabschiedete Gesetz Nr. LXXVII aus dem Jahre 1993 über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten (im Weiteren: Minderheitengesetz) sichert den autochthonen 13 Minderheiten in Ungarn individuelle sowie kollektive Minderheitenrechte. Vom Gesetz werden diese Minderheiten auch aufgezählt: die armenische, bulgarische, deutsche, griechische, kroatische, polnische, die Roma-Minderheit, die rumänische, rusinische (ruthenische), serbische, slowakische, slowenische und die ukrainische Minderheit.
Vom Minderheitengesetz wird auch der Begriff der nationalen oder ethnischen Minderheit umrissen, die Definition nach F. Capotorti wird um den Minderheitenbegriff des Europarates ergänzt. Demnach „sind nationale und ethnische Minderheiten (...) alle seit mindestens einem Jahrhundert auf dem Territorium der Republik Ungarn siedelnden Volksgruppen, die in der Bevölkerung des Staates in der zahlenmäßigen Minderheit sind, deren Angehörige von den ungarischen Staatsbürgern und dem anderen Teil der Bevölkerung durch ihre eigene Sprache und Kultur, durch ihre Traditionen unterschieden werden, die zugleich auch von einem Zusammengehörigkeitsbewusstsein Zeugnis ablegen, das auf die Bewahrung all dieser, auf den Ausdruck und den Schutz der Interessen ihrer historisch entstandenen Gemeinschaften gerichtet ist.”2
Die zu 13 verschiedenen nationalen, ethnischen Minderheiten gehörenden ungarischen Staatsbürger wohnen geographisch über das ganze Gebiet des Landes verstreut, in der sprachlichen Umgebung der Mehrheitssprache, das unterstützte und unterstützt die natürliche Assimilation, und wirkt sich unter anderem auch auf den Sprachgebrauch aus. Gebietsmäßig abgrenzbar siedeln nur die ungarischen Slowenen (im westlichen Teile Ungarns, in sieben miteinander benachbarten Siedlungen), und hier könnten noch die Rumänen in Ungarn erwähnt werden, die vor allem entlang der ungarisch-rumänische Staatsgrenze leben. Die Situation der nationalen und ethnischen Minderheiten ist außerdem spezifisch, weil die im allgemeinen auch innerhalb einer Siedlung in der Minderheit sind, und mit den Ungarn und mit anderen Minderheiten zusammen die Gemeinschaft der konkreten Siedlung bilden, in rund 1500 Siedlungen der insgesamt 3200 Siedlungen des Landes.3
Über die für alle ungarischen Minderheiten charakteristische obige allgemeine Beziehungen hinaus unterscheiden sich die einzelnen Minderheiten in geringerem oder größerem Maße voneinander vom Gesichtspunkt ihrer soziologischen Situation, des Grades ihrer Assimilation, ihrer Zusammensetzung nach dem Lebensalter, ihrer inneren Organisiertheit, ihrer religiösen Zugehörigkeit, ihrer zum Mutterland bestehenden Kontakte und nicht zuletzt des Stärke ihres Zusammengehörigkeitsbewusstseins aus.4
Die den nationalen Minderheiten angehörende Bevölkerung Ungarns ist – die Roma ausgenommen – integriert, ihre Indizes der schulischen Bildung, der Beschäftigung und der Einkommensverhältnisse unterscheiden sich nicht von denen der in gleichen Regionen, unter ähnlichen Umständen lebenden Mehrheitsbevölkerung, auch daraus geht hervor, dass das Zusammenleben ohne Spannungen ist. Die Gemeinschaften der Roma haben in erster Linie nicht mit sprachlichen, kulturellen Problemen, sondern mit sozialen, beschäftigungs- und Diskriminierungsproblemen zu kämpfen. Die Handhabung der aus verschiedenen Gründen vorkommenden lokalen Konflikte ist die Angelegenheit der gesamten Gesellschaft, doch wendet die mittel- und langfristige Regierungsstrategie auch dieser eine herausragende Bedeutung zu.
Nicht in letzter Reihe besteht auch ein bedeutender Unterschied zwischen der sprachlichen Situation der einzelnen Minderheiten in Ungarn. Rund 70 bis 80 Prozent der Roma haben den Schätzungen der Wissenschaftler zufolge Ungarisch zur Muttersprache (Kemény, 2000). Ein Teil der fehlenden Relation spricht den Romani-(Lovári)-Dialekt, der andere Teil die archaische rumänische Beasch-Mundart. In die Gemeinschaften der kleinen Minderheiten der Bulgaren, Polen, Armenier und Ukrainer kommen in den vergangenen letzten Jahrzehnten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Minderheit in großer Anzahl im Rahmen der sogenannten „Familienzusammenführung” aus den Mutterländern solche Personen, die sich sofort in das Leben der Minderheit einschalten, die die ungarische Sprache überhaupt nicht oder nur auf einem minimalen Niveau sprechen. Für diese Gemeinschaften ist der aktive Gebrauch der Muttersprache charakteristisch, sowohl im Familienleben als auch im öffentlichen Leben.
Die der deutschen, kroatischen, slowakischen und slowenischen Minderheit angehörenden Personen, vor allem die älteren Leute, sprechen auf dem heutigen Gebiet Ungarns die aus der Zeit vor dem Auftreten der Bewegungen der Spracherneuerung stammenden archaischen Mundarten. Die von den Minderheiten gesprochenen unterschiedlichen Mundarten sind nicht fähig, sich kontinuierlich zu erneuern, so nimmt ihre Rolle in der gesellschaftlichen Kommunikation immer mehr ab. Das lässt sich auch aus den bereits erwähnten, für die natürliche Assimilation günstigen Anzeichen ablesen, doch ergibt sich das auch aus den Ereignissen ihrer Geschichte, wie es z. B. im Falle der Ungarndeutschen die Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg war (Tilkovszky, 1997). Bei diesen Minderheiten ist in der Mehrheit der Familien der Prozess der weiteren Vererbung der Sprache abgebrochen, unter einander wird meistens die ungarische Sprache gesprochen.
In der Vererbung, der Weitergabe der Muttersprache, im Prozess der Nationalitätensozialisierung, in der späteren Selbstbeurteilung der Schüler ist die Rolle der Schule aufgewertet worden („wer welche Schule besucht, für von solcher Nationalität hält er sich”). Das Wiedererlernen der Sprache – jetzt schon der modernen Hochsprache, und damit die Erweiterung der vor dem Gebrauch dieser Sprache stehenden Raumes – kann von der im Unterricht vorhandenen Umwandlung zur Erfolge haben. Die praktische Anwendung der sprachlichen Rechte im Gebrauch der Muttersprache der Minderheiten, in der Verlangsamung des Prozesses des Sprachverlusts, in der Gestaltung der den Gebrauch der Muttersprache der Minderheiten fordernden Institutionen brachte positive Veränderungen mit sich, mit deren Weiterführung der für die letzten Jahrzehnte charakteristische rasche Sprachverlust gestoppt bzw. umgekehrt werden kann.
2. Internationale und ungarische juristische Dokumente und Gesetze im Dienste der Minderheitensprachen
Jenes internationale Dokument, das die Durchsetzung der Rechte des Sprachgebrauchs der in Ungarn urheimischen Minderheiten sichert, ist die Europäische Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen, dem die Republik Ungarn sich als einer der ersten Staaten angeschlossen hatte. (Das völkerrechtliche Dokument wurde von Ungarn als einem der ersten Staaten im Jahre 1992 unterzeichnet, das ungarische Parlament ratifizierte es unter den ersten Parlamenten am 7. April 1995 mit dem Beschluss Nr. 35/1995.)
In der ungarischen Regelung wird das Subjekt der sprachlichen Rechte nicht aufgrund der Definition „die regionale oder Minderheitensprache sprechende Person” bestimmt, sondern aufgrund der „Zugehörigkeit zur nationalen und ethnischen Minderheit”. Die Subjekte der vom Gesetz garantierten sprachlichen Rechte sind also entsprechend der obigen Definition die zu den Minderheiten in Ungarn gehörenden Personen und Gemeinschaften.
Mit der Ratifizierung der Charta hat die Republik Ungarn nur im Zusammenhang mit den Sprachen jener Minderheiten Verpflichtungen übernommen, die konzentrierter, charakteristisch in einer gut abgrenzbaren Gegend des Landes leben (wie z. B. die rumänische und die slowenische Minderheit), oder zwar verstreut, doch aus der Zahl ihrer Sprecher resultierend auf dem Gebiet des Unterrichts und des kulturellen Lebens über eine ausgebaute Struktur verfügen (wie z. B. die kroatische, deutsche, serbische und slowakische Minderheit). Im Falle der über das ganze Gebiet des Landes verstreut in ganz geringer Zahl lebenden Minderheiten – die Bulgaren, Griechen, Polen, Armenier, Rusinen (Ruthenen), Ukrainer – sind die sprachlichen Rechte aufgrund des Minderheitengesetzes garantiert, obzwar die geographische Einheit des Gebrauchs der von ihnen gesprochenen Sprache nicht umreißbar ist.
Über die vorstehenden Verpflichtungen und Aufgaben hinaus sichert also das 1993 angenommene ungarische Minderheitengesetz, sei es nun über die Verfügungen der Charta hinaus, allen 13 Minderheiten gleiche Rechte, und im Vergleich zu den internationalen Verpflichtungen sind die Verfügungen des ungarischen Minderheitengesetzes in Bezug auf den Sprachgebrauch entweder mit diesen identisch oder günstiger. (Kovács, 2002). Durch entsprechende Modifizierungen wurden dann weitere Gesetze harmonisiert mit der Verfügungen in Bezug auf die Minderheitenrechte und die Gesetze über den Sprachgebrauch, durch die entsprechende „Detaillierung” haben diese die Aufgabe, die umfassende Anwendung zu sichern.
Von mehreren Rechtsnormen, die sich mit den rechten des Sprachgebrauchs der in Ungarn lebenden Minderheiten in der Verwaltung, im Verlaufe der Gerichtsverfahren, im Unterricht, im kulturellen Leben, in den Massenmedien und in der Kommunikation, in den internationalen Beziehungen und im Wirtschaftsleben befassen, seien hier nur nachstehende erwähnt:
Die Stellung der nationalen und ethnischen Minderheiten in Ungarn in der Gesellschaft wird in § 68 der Verfassung (Gesetz Nr. XX. aus dem Jahre 1949) fixiert, die besagt, dass die in der Republik Ungarn lebenden nationalen und ethnischen Minderheiten teil haben an der Macht des Volkes. Sie sind staatsbildende Faktoren. Die Verfassung garantiert den Minderheiten die kollektive Teilnahme am öffentlichen Leben, die Bildung von lokalen und Landesselbstverwaltungskörperschaften, die Pflege der eigenen Kultur, den Gebrauch der Muttersprache, den Unterricht in der Muttersprache, das Recht der Namensführung in der eigenen Sprache. Ebenfalls von der Verfassung wird festgelegt, dass die nationalen und ethnischen Minderheiten lokale und Landesselbstverwaltungskörperschaften gründen dürfen (§ 48 Abs. 4). Zur Wahl dieser kommt es seit dem Jahr 1994 in immer größerer Zahl, im Oktober des Jahres 2002 zum dritten Mal.
Das Gesetz Nr. LXXIX aus dem Jahre 1993 über das Schulwesen bzw. seine mehrmaligen Modifizierungen (im Jahre 1996 und 1999) schuf den erforderlichen Gleichklang mit dem Minderheitengesetz. Das Gesetz über die Rundfunk- und Fernsehsendungen (Gesetz Nr. I aus dem Jahre 1996) machte es den öffentlich-rechtlichen Medien zur Pflicht, Sendungen über die Darstellung der Kultur und des Lebens der Minderheiten zu produzieren. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind auch verpflichtet, für die Information in der Muttersprache zu sorgen. Das Gesetz Nr. CXL aus dem Jahre 1997 über den Schutz der Kulturgüter und über die musealen Institutionen, über die Versorgung mit öffentlichen Bibliotheken und die allgemeine Bildung macht die Bewahrung, Betreibung der kulturellen Überlieferung der nationalen und ethnischen Minderheiten, die Verbesserung der persönlichen, intellektuellen und wirtschaftlichen Bedingungen der kollektiven und individuellen kulturellen Bildung sowie die Unterstützung der zu deren Realisierung entstandenen Institutionen und Organisationen zur gemeinsamen Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Zur Vermeidung der eventuellen Missverständnisse sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Verfügungen des am 27. November 2001 vom Parlament angenommenen Gesetzes über die Publikation der wirtschaftlichen Werbung und der Geschäftsaufschriften, sowie einzelner Bekanntmachungen von öffentlichem Interesse in ungarischer Sprache (Gesetz Nr. LXXXXVI aus dem Jahre 2001) nicht die in den Sprachen von in Ungarn ansässigen Minderheiten angebrachten Aufschriften betreffen (und das Gesetz strebt keine Ausschließlichkeit an). „Im Sinne der neuen Rechtsnorm ist der Text der in der ungarischsprachigen Presse und in den Medien veröffentlichten Informationen bzw. der Text der Wirtschaftlichen Werbung auch in ungarischer Sprache zu publizieren, ausgenommen die Namen der Unternehmen und der Ware. Darüber hinaus sind auch die Benennungen der Geschäfte und die sonstigen Aufschriften, sowie die Mitteilungen von öffentlichem Interesse auch in ungarischer Sprache zu veröffentlichen. Das Gesetz gilt nicht für die sich in der ungarischen Sprache schon eingebürgerten fremdsprachigen Ausdrücke und berührt auch das Recht des Sprachgebrauchs der Minderheiten nicht.”
3. Die Durchsetzung der sprachlichen Rechte der Minderheiten in der Praxis
3.1 Obzwar es heute in Ungarn keine Körperschaft bzw. Organisation gibt, die sich grundlegend den Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen zum Ziel gesetzt hätte, existieren mehrere staatliche Organe und zivile Organisationen, deren Tätigkeit zu einem bedeutenden Ausmaß der allgemeine Schutz der erwähnten Sprachen oder Minderheiten ausmacht. Der Ausschuss für Menschenrechte, Minderheitenangelegenheiten und konfessionelle Angelegenheiten des ungarischen Parlaments kontrolliert auf der obersten Ebene, auf der Ebene der Gesetzgebung, im Verlaufe der Ausarbeitung der Rechtsnormen, dass nicht gegen das Prinzip des Schutzes der Rechte der Minderheiten, und innerhalb dieser der Minderheitensprachigen verstoßen wird. Die Institution des Ombudsmanns des Parlaments für Minderheitenrechte untersucht die bei ihm eingehenden Beschwerden im Zusammenhang mit der gegen die Sprachrechte verstoßenden Haltung, arbeitet im Interesse ihrer Lösung Vorschläge aus. (Auf einer Konferenz im Juni 2002 wurde ausgeführt, dies kann vielleicht auch für symptomatisch gehalten werden, dass unter den beim Ombudsmann eingehenden Beschwerden es kaum Probleme im Zusammenhang mit dem Sprachgebrauch gibt). Der Schutz der sprachlichen Rechte der Minderheiten kommt auch im Aufgabenbereich des Amtes für nationale und ethnische Minderheiten vor.
Im Rahmen des spezifischen Minderheitenselbstverwaltungssystems in Ungarn ist es die von den Landesselbstverwaltungskörperschaften übernommene Aufgabe, die Interessen der konkreten Minderheiten zu schützen. Innerhalb diese Aufgabe sind die Selbstverwaltungskörperschaften auf lokaler, regionaler und auf Landesebene die wichtigsten Vertreter bei der Einhaltung der mit dem Sprachgebrauch der Minderheiten zusammenhängenden Rechte. Eng mit der Einhaltung dieser Rechte hängt auch der sprachliche Zustand der Minderheitengemeinschaften zusammen, (hier verweisen wir auf den Unterschied zwischen dem gesprochenen Dialekt von der Hochsprache), der eine entschiedene Revitalisierung fordert.
3.2 Im Einklang mit der Verfassung und dem Minderheitengesetz hält das mehrfach modifizierte Gesetz Nr. LXXIX aus dem Jahre 1993 über das Schulwesen fest, dass in Ungarn die Sprache des Unterrichts das Ungarische und die Sprache der mit den Ungarn zusammen lebenden Minderheiten ist, außerdem wird hervorgehoben, dass die nationalen und ethnischen Minderheiten das Recht auf den muttersprachlichen bzw. minderheitensprachlichen Unterricht haben. Diese beiden Prinzipien erstrecken sich über das gesamte System der Regelung des Schulwesens.
Der Minderheitenunterricht muss als Bestandteil des ungarischen Schulsystems alle jene Dienstleistungen sicher stellen, die das Schulwesen im allgemeinen bietet, und darüber hinaus – von einigen Ausnahmen abgesehen – hat er nicht einfach die Aufgabe, alle diese Dienstleistungen in der Muttersprache zu sichern, sondern er muss auch die zum Erlernen der Muttersprache und zu Kennenlernen der Kultur und der Geschichte dieser Volksgruppen erforderlichen Voraussetzungen sicherstellen. Mit der detaillierten Ausarbeitung der sprachlichen und literarischen Anforderungen der Minderheiten, mit der obligatorischen Einführung der Lehrerfortbildung hat sich auch die Möglichkeit vor der Verbesserung des schulischen Sprachunterrichts eröffnet. Die im Minderheiten- und Unterrichtsgesetz enthaltenen Berechtigungen der lokalen Selbstverwaltungskörperschaften der Minderheiten zur Begutachtung und Einverständniserklärung fördern den Unterricht der Minderheitensprachen.
3.3 In Ungarn wird die Funktion und der Betrieb der muttersprachlichen Medien der nationalen und ethnischen Minderheiten von Gesetzen garantiert bzw. geregelt. Durch die Ratifizierung des Rahmenabkommens über den Schutz der Nationalen Minderheiten des Europarates und die Europäische Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen ist Ungarn die Verpflichtung eingegangen, entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass die auch öffentlich rechtliche Aufgaben versehenden Medien auch Programme in den Minderheitensprachen senden. Die systematische Sendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen ist in Ungarn gesichert. Der Staat übernimmt den Unterhalt mindestens eines Presseorgans in der Muttersprache der Minderheiten, im Falle der Roma von mehreren, über die Öffentliche Stiftung für die nationalen und ethnischen Minderheiten in Ungarn.
Zur Unterstützung der Realisierung der Minderheitenrechte kann die Landeskörperschaft für Rundfunk und Fernsehen günstigere Ausschreibungsbedingungen festlegen. Als Rundfunksender, die von den Minderheitengemeinschaften selbst redigiert und in der eigenen Sprache gesendet werden, sind tätig der Sender Radio Monoster, der seine Sendungen im von den Slowenen bewohnten Gebiet aufgenommen hat, und das Radio (C), das bei der letzten Ausschreibung eine Frequenz als Minderheitenrundfunk der Roma erhalten hat.
4. Die Bewertung der internationalen Empfehlungen und der Arbeit der Regierung zum Schutz der Minderheiten
Aus unseren Länderberichten für den Europarat, aus dem Bericht über die Erfüllung der in der sprachlichen Charta übernommenen Aufgaben und in Bezug auf die Durchführung des Rahmenabkommens über den Schutz der Nationalen Minderheiten des Europarates sowie aus dem Studium des Regierungsberichtes für das Parlament der Republik Ungarn ergibt sich ein „grundlegend positives Bild, das zugleich aus winzigen Fortschritten auf dem Gebiet der Durchsetzung der sprachlichen Rechte besteht.”
In Bezug auf die erwähnen Regierungsberichte ist hervorzuheben, dass von der ungarischen Regierung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (aufgrund von § 62 Abs. 3 des Minderheitengesetzes) jedes zweite Jahr dem Parlament ein Bericht über die allgemeine Situation der auf dem Territorium der Republik Ungarn lebenden Minderheiten vorzulegen ist. Seit dem Inkrafttreten des Minderheitengesetzes sind bereits 3 derartige Analysen, Berichte über die Lage der Minderheiten erstellt worden: im Jahre 1997 (Regierungsbericht Nr. J/3670), im Jahre 1999 (Regierungsbericht Nr. J/1397), und im Jahre 2001 (Regierungsbericht Nr. J/5219). Diese Berichte sind zugleich auch maßgebende Quellen, wurden ihre Texte doch nicht nur von politischen, sondern auch von wissenschaftlich-fachlichen Foren untersucht und begutachtet, deren präzisierende Vorschläge in die endgültige Textvariante aufgenommen wurden, die dann vom Parlament ohne Gegenstimme angenommen wurden.
Hier folgt ein Zitat aus dem Regierungsbericht des Jahres 1999: „Die Bildung der Selbstverwaltungskörperschaften bedeutet eine gewisse, einstweilen noch beschränkte Wegbewegung vom toten Punkt. Die Anstrengungen der Selbstverwaltungskörperschaften, die Rehabilitierung der Muttersprache zu erreichen, d. h. dass die Minderheitensprache nicht mehr die archaische Mundart, sondern dass die Hochsprache der Mutternation der Minderheit im öffentlichen Leben auftreten soll, haben gewisse Ergebnisse gebracht.”
Im Vergleich zum Regierungsbericht des Jahres 1999 hat sich die Situation bis zum Jahre 2001 nur minimal geändert. Eine gewisse Veränderung ist an einigen Orten zu bemerken, das widerspiegelt z. B. die Erfahrung aus dem von mehreren Minderheiten bewohnten Komitat Békés, die vielleicht auch auf ganz Ungarn verallgemeinert werden kann:
„In den Minderheitengemeinschaften des Komitats Békés hat in den vergangenen Jahren der Gebrauch der Muttersprache zugenommen, die Zahl der die Muttersprache verwendenden Veranstaltungen ist gestiegen, obzwar der Prozess des Sprachverlusts wahrscheinlich nicht stehen geblieben ist. Es ist ein Bestreben nach der Anwendung der Muttersprache zu beobachten, und vielleicht ist in der Familie die Absicht des Muttersprachenunterrichts zu beobachten, obzwar das weniger messbar, fassbar ist – leider ist das noch nicht in jedem Fall mit der Inanspruchnahme des Kindergartens, der Grundschule und der Mittelschule in der Nationalitätensprache verbunden.
Die Muttersprache wird in den Selbstverwaltungskörperschaften und in den Kulturvereinigungen gebraucht, zwar nach den Gemeinschaften in unterschiedlichem Grad, auch in den Kirchen, und dies wirkt positiv auf den Sprachgebrauch der ganzen Minderheit. Der das Auskommen fördernde Sprachgebrauch kann in der Zukunft auch auf die Sprachvermittlung einwirken. Die Anwesenheit von Gastlehrern, bzw. auch die in den gegebenen sprachlichen Gemeinschaften durchgeführten Lehrerfortbildung haben ernste Erfolge auszuweisen."5
Es ist bekannt, dass die Republik Ungarn alle drei Jahre einen Bericht für den Europarat über die Durchführung der Verpflichtungen nach § 2 Punkt 2 der Europäischen Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen erstellt. Der erste Bericht war 1999 fällig, damals wurde er ausgearbeitet und an das Sekretariat des Europarates weitergeleitet. Der Gehalt des Berichts, d. h. die Realisierung der Rechte des Gebrauchs der Minderheitensprachen in der Praxis, wurde vom Expertenausschuss des Europarates vor Ort kontrolliert. Im Laufe der Kontrolle traf sich die Kommission mit den Mitgliedern des ungarischen Parlaments, mit Vertretern einzelner Ministerien, Behörden und der betroffenen Minderheiten. Man informierte sich auch in einzelnen von den Minderheiten bewohnten Siedlungen. Aufgrund der „außerordentlich gründlichen und objektiven”6 Bewertung vor Ort durch die internationale Expertenkommission, die auf den Informationen im ersten von Ungarn eingereichten periodischen Bericht, auf den von der ungarischen Regierung eingereichten ergänzenden Informationen, auf den von den in Ungarn gesetzlich existierenden Organen und Vereinigungen gebotenen Informationen, bzw. auf den von der Expertenkommission vor Ort gesammelten Informationen beruht, wurden anerkennende Feststellungen im Zusammenhang mit mehreren Initiativen auf dem Gebiet der Minderheitenpolitik von anregendem Charakter getroffen. Der Ministerausschuss des Europarates traf nachstehende Empfehlung (unter Nr. RecChL 2001/4) im Zusammenhang mit der Durchführung der Europäischen Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen:
„... die Republik Ungarn: soll eine Politik im Interesse der Entwicklung der Sprachen Romani und Beasch betreiben, damit deren Anwendung im öffentlichen Leben erleichtert wird, es soll den Anforderungen der Verwender dieser Sprachen entsprochen werden, vor allem auf dem Gebiet des Unterrichts; die Infrastruktur der Institutionen zum Unterricht in den Sprachen der Minderheiten und die Sprachen der Minderheiten soll stabilisiert werden; die Möglichkeiten des zweisprachigen Unterrichts sollen entwickelt werden, es soll für die Ausbildung von Lehrern in der entsprechenden Zahl gesorgt werden; die Möglichkeiten der Sprecher der Minderheitensprachen sollen vermehrt werden, damit sie ihre Sprache vor dem Gericht und in der Verwaltung verwenden können, in diesem Interesse sind die entsprechenden organisatorischen und sonstigen Maßnahmen getroffen werden, durch die die praktische Anwendung der vorhandenen juristischen Mechanismen gesichert werden kann; es soll die Entwicklung der in dem neu entwickelten Minderheitenselbstvertretungskörperschaftssystem enthaltenen Möglichkeiten fortgesetzt werden, mit Rücksicht darauf, dass dieses System in einem hohen Maße zur Förderung und Entwicklung der Minderheitensprachen beitragen kann.”
Im Zusammenhang mit einzelnen Feststellungen der Bewertung durch die Expertenkommission des Europarates wurden von der ungarischen Regierung Bemerkungen, Präzisierungen und Ergänzungen getroffen, auf einen Teil von diesen wurde auch im Rahmen vorliegender Studie verwiesen (Unterricht der Romani und Beasch Sprache, Streusituation), dadurch wurde darauf verwiesen, dass seit der Erstellung des ersten Länderberichts mehrere positive Maßnahmen getroffen wurden, die im Bericht des Jahres 2002 bekannt gegeben werden. Gegenwärtig wird z. B. Unterricht in der Romani und Beasch Sprache im Gandhi-Stiftungs-Gymnasium in Pécs, in der Nationalitäten-Fachschule für Rechentechnik Kalyi Jag in Budapest und in der András-T.-Hegedűs-Stiftungsmittelschule in Szolnok unterrichtet.
„Mit Rücksicht darauf, dass das Interesse für den Schulunterricht in den Romani- und Beasch-Sprachen steigt, sowie auf die Verfügung des Gesetzes, in deren Sinne, wenn acht Eltern den Bedarf äußern, der Unterricht in der konkreten Sprachvariante (Romani oder Beasch) organisiert werden muss, hat das Unterrichtsministerium zur Schaffung der Voraussetzung für den schulischen Unterricht sowohl für die Romani, als auch für die Beasch-Sprache den sprachliche Anforderungssystem ausarbeiten lassen. Es muss aber berücksichtigt werden, das ganz bis zur letzten Zeit weder die Romani Sprache, noch die Beasch Sprache eine Schriftlichkeit hatte, die Normierung dieser Sprachen wird das Ergebnis eines längere Zeit währenden Prozesses sein.”
Der Meinung der Ersteller des Berichts der Expertenkommission des Europarates nach ist die Zahl der in den Minderheitensprachen/der Minderheitensprache unterrichtenden Mittelschulen niedrig. Hierher gehört aber auch, dass keine einzige Minderheit in den vergangenen Jahren die Gründung von weiteren Minderheitenmittelschulen angeregt hat.
Gegenwärtig werden weitere zur praktischen Anwendung der existierenden juristischen Mechanismen erforderliche Schritte unternommen, z. B. die Modifizierung des Gesetzes über das Strafverfahren in Bezug auf die Anwendung der regionalen oder Minderheitensprachen im Strafverfahren in schriftlicher und mündlicher Form.
Der Entwurf des im Jahre 2002 fälligen Länderberichts der Republik Ungarn über die Durchführung der in der Charta übernommenen Verpflichtungen (koordiniert vom Amt für nationale und ethnische Minderheiten) ist fertig gestellt, voraussichtlich wird er im Herbst dieses Jahres (2002) abgeschlossen werden, gegenwärtig werden die Bemerkungen der Selbstverwaltungskörperschaften der Minderheiten eingebaut.
Zur Auswertung der Anwendung der Charta in Ungarn bot vor Kurzem eine besondere Konferenz die Möglichkeit (Konferenz des Amtes für nationale und ethnische Minderheiten über die Europäische Charta der regionalen oder Minderheitensprachen, 2. Juni 2002), an der Parlamentsabgeordnete, Wissenschaftler, Vertreter von Ministerien, die Referenten für Minderheiten der Selbstverwaltungskörperschaften der Komitate, Mitarbeiter von Verwaltungsämtern und Bürgermeister von Siedlungen teilnahmen, in denen in größerer Zahl Minderheiten leben. Hier wurde festgestellt, dass unter den Bestrebungen der Minderheitenselbstverwaltungen die Fragen des Sprachgebrauchs einen geringeren Akzent bekommen; dass die Revitalisierung der Minderheiten in Ungarn unumgänglich ist.
Für zu einer Debatte geeignetes Thema wird auch die Anregung eines Teilnehmers an der Konferenz gehalten, dernach wegen dem Schutz der Muttersprache und der neuen Kommunikationstechniken eine Ergänzung der Sprachcharta fällig wäre, da zu Beginn der 90er Jahre in ihr der Schutz der Muttersprache gegen einzelne Auswirkungen der Informationskommunikation noch nicht vorkam, bzw. dass in ihr die Möglichkeiten der Anwendung der Informationsmittel, des Internets zum Schutz der Muttersprache nicht erwähnt werden.
Anmerkungen
1
Manherz, Károly (1998): A nyelvjárás, mint a nemzetiségi identitástudat eleme [Die Mundart als Element des Nationalitätenidentitätsbewusstseins]. Vortrag auf der Veranstaltung des Werkstattgesprächs der Minderheitenerforschung, veranstaltet vom Amt für nationale und ethnische Minderheiten (NEKH) und der Sektion für Nationalitäten der Ungarischen Gesellschaft für Ethnographie am 25. März 1998. Manuskript.
2
Act LXXVII of 1993 on the Rights of National and Ethnic Minorities. http://www.meh.hu /nekh/Angol/93LXXVIIkistv.htm
3
Nr. J/1397 Regierungsbericht über die Situation der auf dem Territorium der Republik Ungarn lebenden nationalen und ethnischen Minderheiten, Juni 1999. http://www. meh.hu/nekh/Magyar/4-3.htm In: Kisebbségek Magyarországon [Minderheiten in Ungarn] 1999 (red. Mária Demeter Zayzon), NEKH [Amt für Nationale und Ethnische Minderheiten], Budapest, 1999, p. 31-220.
4
So ist z. B. ein bedeutender teil der Kroaten, Polen, Deutschen und Slowaken katholischen Glaubens, und bei beiden letzteren Minderheiten sind auch in einem hohen Ausmaß evangelisch-lutherische und reformierte Gläubige vorhanden; von der Religion ihrer Umgebung unterscheidet sich der Glaube der bulgarischen Orthodoxen, der serbischen Orthodoxen, der armenischen Katholiken, der Glaube der Prawoslawen – über alle diese wird das Ungarische Statistische Zentralamt bis zum Oktober 2002 genaue Angaben veröffentlichen. In Ungarn wurde Jahrzehnte hindurch keine statistische Ermessung über die Religiosität und die kirchliche Bindung aufgenommen, das wurde Anfang 2001 von der sich auf die gesamte Bevölkerung erstreckenden Volkszählung ergänzt.
5
Vgl. Teilmaterial zum Regierungsbericht des Jahres 2001. Verwaltungsamt des Komitats Békés, 2001.
6
Europäische Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen. Bemerkungen der Regierung der Republik Ungarn im Zusammenhang mit dem Bericht der Expertenkommission. http://www.meh.hu/nekh/Magyar/4-7-1. htm
Literatur
A Magyar Köztársaság jelentése az Európa Tanács Regionális vagy Kisebbségi Nyelvek Európai Chartájának végrehajtásáról [Bericht der Republik Ungarn über die Durchführung der Europäischen Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen des Europarates]. – Februar 1999. http://www.meh.hu/nekh/Mgyar/4-2.htm
A Szakértői Bizottság jelentése Magyarországról az Európa Tanács Miniszteri Bizottsága számára a Charta 16. cikkében előírtaknak megfelelően [Bericht der Expertenkommission für den Ministerausschuss des Europarates über Ungarn]. http://www. meh.hu/nekh/Magyar/4-7.rtf
A Regionális vagy Kisebbségi Nyelvek Európai Chartája – A Magyar Köztársaság kormányának észrevételei a Szakértői Bizottság jelentésével kapcsolatosan [Europäische Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen – Bemerkungen der Regierung der Republik Ungarn im Zusammenhang mit dem Bericht der Expertenkommission]. http://www.meh.hu/nekh/Magyar/4-7-1.htm
Ajánlás a Regionális vagy Kisebbségi Nyelvek Európai Chartája megvalósításával kapcsolatban [Empfehlung im Zusammenhang mit der Durchführung der Europäischen Charta der Regionalen oder Minderheitensprachen]. http://www.meh.hu/ nekh/Magyar/4-7-2.htm
A Magyar Köztársaság jelentése az Európa Tanács Nemzeti Kisebbségek Védelméről szóló Keretegyezményének végrehajtásáról – 1999. január [Bericht der Republik Ungarn über die Durchführung des Rahmenabkommens über den Schutz der Nationalen Minderheiten des Europarates]. http://www.meh.hu/nekh/Magyar/4-1.htm
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Begegnungen21_Borbely
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 236–243.
ANNA BORBÉLY
Die Rumänen in Ungarn*
1. Der Sprachwechsel der Rumänen in Ungarn
Die Gemeinschaft der ungarischen Rumänen erlebt in unseren Tagen den Prozess des Sprachwechsels vom Rumänischen zum Ungarischen. Nach der Formulierung Weinreichs kommt es dann zu einem Sprachwechsel, wenn eine Gemeinschaft „vom üblichen Gebrauch einer Sprache zum Gebrauch einer anderen Sprache übergeht” (1953: p. 68). Der Prozess des Sprachwechsels wird im Allgemeinen mit dem Niveau des Könnens der beiden Sprachen und/oder dem Gebrauch der beiden Sprachen auf den Schauplätzen des Sprachgebrauchs gemessen (Bartha 1995: p. 40). In Bezug auf die Gesamtheit einer Gemeinschaft kann der Prozess des Sprachwechsels auch hinsichtlich des Wohnortes (oder der Siedlungen) der Mitglieder der Gemeinschaft gemessen werden (vgl. Borbély 2000).
1.1 Rumänischkenntnisse
Der Sprachwechsel innerhalb der Gemeinschaft kann mit den Unterschieden der Sprachkenntnisse im Rumänischen und im Ungarischen nachgewiesen werden. Wenn die Zweisprachigkeit in der Gemeinschaft stabil wäre, würden die Angehörigen der Gemeinschaft die beiden Sprachen auf (beinahe) dem gleichen Niveau können. Bei den ungarländischen Rumänen dagegen beherrschen die älteren Leute die lokale Variante des Rumänischen, mit den Kindern kann jedoch bereits die ungarische Sprache verbunden werden. Aufgrund der Wirkung des Lebensalters, des Geschlechts und der schulischen Bildung lässt sich jedoch gut nachweisen, dass sich die Rumänen in Ungarn auf einem vorangeschrittenen Stand des Sprachwechsels befinden. Der Sprachwechsel kann sich im Falle gewisser Gruppen von Erwachsenen rascher, im Falle von anderen langsamer herausbilden. Den bisherigen Untersuchungen nach (vgl. Borbély 2001a) kann der am meisten vorangeschrittene Stand des Sprachwechsels bei den jungen Frauen (zwischen 18 und 39 Jahren) beobachtet werden. Bei den Männern „beharren” aber die mit Abitur am meisten bei der rumänischen Sprache.
Das Vorhandensein des Sprachwechsels in der Gemeinschaft wird aber neben den Rumänischkenntnissen der Erwachsenen auch von den Angaben im Zusammenhang mit den Kindern nachgewiesen. Im Jahre 2000 wurde den nach zehn Jahren wiederholten soziolinguistischen Untersuchungen zufolge in Kétegyháza, in jener rumänischen Siedlung in Ungarn, wo der Anteil der rumänischen und der ungarischen Bevölkerung beinahe je 50 % ausmacht, keine örtliche rumänische Familie mehr gefunden, wo die zwei- bis vierjährigen Kinder die lokale rumänische Variante gesprochen hätten. Während also im Jahre 1990 in Kétegyháza zwei- bis vierjährige Kinder angetroffen wurden, die zu Hause als Erstsprache die lokale rumänische Sprache lernten, gab es zehn Jahre später in Kétegyháza kein solches Kind mehr.
1.2 Schauplätze des Sprachgebrauchs
Bei den zweisprachigen Rumänen in Ungarn wird die Wahl der Sprache in erster Linie vom Schauplatz des Sprachgebrauchs bestimmt.
Der Gebrauch des Rumänischen kann mit den Schauplätzen des Sprachgebrauchs innerhalb des Dorfes verbunden werden. Am Wohnort der in der Sprachgemeinschaft Lebenden ist die Religion der Schauplatz des Sprachgebrauchs, wo der Gebrauch des Rumänischen den Gebrauch sowohl des Ungarischen als auch den gemeinsamen Gebrauch des Rumänischen und des Ungarischen überschreitet. Auf allen anderen Schauplätzen des Sprachgebrauchs (zu Hause, am Arbeitsplatz, Abwicklung von Angelegenheiten auf dem Rathaus/im Bürgermeisteramt, beim Arzt) ist die Wahl des Ungarischen häufiger. Am meisten verbreitet ist die Anwendung des Ungarischen beim Einkaufen.
1.3 Siedlungen
Die Verbreitung des Sprachwechsels in den Gemeinschaften bei den Rumänen in Ungarn kann auch gut mit Hilfe der Variable „Wohnort” dargestellt werden.
Die Angehörigen der untersuchten Gemeinschaft leben in größerer Zahl in 21 Siedlungen.1 Nach den Terrainuntersuchungen können diese Siedlungen auf dem Modell in einer Dimension des Sprachwechsels der ungarländischen Rumänen wie folgt untergebracht werden.
In Bezug auf die Entwicklungsphasen des Sprachwechsels kann im Anfangsstadium nur eine Siedlung untergebracht werden (Méhkerék), im Zwischenstadium liegen jedoch bereits sechs Siedlungen (Battonya, Elek, Gyula, Kétegyháza, Magyarcsanád, Pusztaottlaka) während in der Abschlussphase von den 21 Siedlungen 14 zu finden sind (Bedő, Békés, Békéscsaba, Csorvás, Darvas, Körösszegapáti, Körösszakál, Lökösháza, Létavértes, Mezőpeterd, Pocsaj, Sarkadkeresztúr, Vekerd, Zsáka) (vgl. Borbély 2000).
2. Die sprachlichen Rechte der Rumänen in Ungarn
Aus den nachstehenden Dokumenten, aus der Verfassung der Republik Ungarn, dem Gesetz Nr. LXXVII aus dem Jahre 1993 über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten, sowie aus der Verordnung Nr. 32/1997 (5. XI.) MKM (des Ministers für Kultur und Bildung) stellt sich heraus, dass der ungarische Staat prinzipiell die additive Zweisprachigkeit der auf seinem Territorium lebenden Minderheiten fördert. Dennoch hat sich im Falle der ungarländischen Rumänen diese Zweisprachigkeit nicht realisiert, denn – wie bereits erwähnt – erlebt diese Gemeinschaft gegenwärtig den rumänisch-ungarischen Sprachwechsel. Was jedoch keine nur für die ungarländischen Rumänen gültige Situation und auch keine neue Erkenntnis ist, wurde doch schon vor Jahren formuliert, dass Ungarn theoretisch sehr tolerant gegenüber seinen nicht Ungarisch sprechenden nationalen Minderheiten ist. In Wirklichkeit geht aber die Entwicklung hin zu einem einsprachigen Land (s. z. B. Kontra und Székely 1993: p. 136). Die ungarländischen Rumänen können die in den Dokumenten enthaltenen Rechte häufig überhaupt nicht anwenden, dies kann durch je ein herausgegriffenes Problem von drei Institutionen der in Ungarn lebenden Rumänen beleuchtet werden. Diese drei Institutionen sind die Minderheitenselbstverwaltungskörperschaften, die Schule und das Forschungsinstitut.
2.1 Rumänische Minderheitenselbstverwaltungskörperschaft – Ungarischer Sprachgebrauch?!
Aus der Verfassung der Republik Ungarn geht hervor, dass die Republik Ungarn „den nationalen und ethnischen Minderheiten die kollektive Teilnahme am öffentlichen Leben, die Pflege der eigenen Kultur, den Gebrauch ihrer Muttersprache sichert...”.
Gegenwärtig sind die rumänisch sprechenden ungarländischen Rumänen zweisprachig. Von der Möglichkeit des Gebrauchs ihrer Muttersprache machen sie in erster Linie innerhalb der eigenen Gemeinschaft Gebrauch, ausschließlich auf solchen Schauplätzen, wo Rumänisch sprechende Partner anwesend sind. In der Anwesenheit von Ungarn sprechen die ungarländischen Rumänen nur Ungarisch. Unter Nutzung der Möglichkeit des Gesetzes sowie auch nach den Normen des Sprachgebrauchs der Gemeinschaft gelten die Sitzungen der rumänischen Selbstverwaltung als Schauplatz des rumänischen Sprachgebrauchs. Die Realisierung stößt manchmal auf große Schwierigkeiten. Bei den letzten Wahlen zu den rumänischen Selbstverwaltungen trug sich z. B. zu, dass auf der konstituierenden Sitzung der rumänischen Selbstverwaltung im Budapester XI. Stadtbezirk die Vertreter der rumänischen Selbstverwaltung ihre rumänische Muttersprache nicht verwenden konnten, weil von den fünf Vertretern drei so Vertreter der rumänischen Selbstverwaltung geworden waren, dass sie nicht Angehörige der rumänischen Minderheitengemeinschaft sind, so dass sie auch nicht die Sprache der Gemeinschaft sprechen. Zu diesem bedauerlichen Umstand konnte es kommen, weil (1) der Bewerber bei den Wahlen zu der Minderheitenselbstverwaltung Vertreter einer anderen Minderheit oder der Mehrheitsgesellschaft sein kann, (2) auch die Mehrheitsgesellschaft gab ihre Stimme ab in der Frage, wer die Minderheitengruppen in der eigenen Selbstverwaltungskörperschaft vertreten soll.
2.2 Schule und Gebrauch der Muttersprache
In der Anlage 2 der Verordnung Nr. 32/1997 (5. XI.) MKM (des Ministers für Kultur und Bildung), die den Titel „Leitprinzip des Unterrichts der nationalen, ethnischen Minderheit” trägt, ist zu lesen, dass unter dem Titel Volkskenntnisse der Minderheiten im Minderheitenunterricht ein neues Unterrichtsfach eingeführt wird (s. noch Minderheitengesetz § 45 Absatz 3). Unter den allgemeinen Themenkreisen der Volkskenntnisse der Minderheiten ist enthalten Sprache, materielle und geistige Kultur der Minderheit – Besonderheiten des Sprachgebrauchs, dazu gehören auch die Mundarten und die Sprachvarianten. Im Rahmen dieses Faches bietet sich zum ersten Mal in der Geschichte des Minderheitenschulwesens in Ungarn die Möglichkeit, dass von einer Verordnung vorgeschrieben wird, dass die am Minderheitenunterricht teilnehmenden Schüler Informationen über die eigene Sprachvariante ihrer Gemeinschaft kennen lernen können. Hierzu muss hinzugefügt werden, dass die in der Schule gelernte rumänische Sprachvariante, die von den verschiedenen Dokumenten als eigene Sprache, Minderheitensprache, Muttersprache bezeichnet wird, grundlegend nicht die in der Gemeinschaft der ungarländischen Rumänen gebrauchte Sprachvariante ist. Bis zu unseren Tagen können es die in den rumänischen Minderheitenschulen nach dem Lehrplan unterrichtenden Lehrer noch machen, dass sie kein einziges Wort über die in der Gemeinschaft verwendete Sprachvariante, über ihre Wichtigkeit und ihren Wert sagen. So kann die Schule die auf ihre eigene Sprachvariante gerichtete positive Attitüde nicht entwickeln und festigen. Dadurch kann die Schule in den Schülern die Bindung an die Gemeinschaftssprache nur schwächen, auch dann, wenn sie dies nicht bewusst, sondern nur nach einer vor Jahrzehnten falsch entwickelten Betrachtungsweise tut. Nach einer Angabensammlung aus dem Jahre 2000 (vgl. Borbély 2001b) ist in Kétegyháza der Meinung der Schüler der Oberstufe nach die in Rumänien gesprochene rumänische Sprache „normaler”, „ein ordentliches Rumänisch”, „das wirkliche Rumänisch”, demgegenüber ist das in Kétegyháza gesprochene Rumänisch „ein bisschen hungarisiert”.
Die Außerachtlassung der Dialekte der Rumänen in Ungarn im Unterricht ist nicht nur für die Grundschule und die Mittelschule charakteristisch. Um so schwerwiegender ist der Fall, über den wir im Wochenblatt der Rumänen in Ungarn, in der Nummer vom 22. Juni 2001 lesen können (vgl. Kaupert 2001). Aus dem Interview des Dozenten am Rumänischen Lehrstuhl der Pädagogischen Hochschule „Gyula Juhász” in Szeged, das er dem rumänischen Wochenblatt am Abschluss des Studienjahres 2000/2001 gegeben hatte, stellt sich heraus, dass an der Fachrichtung Rumänisch in Szeged, (wo die Lehramtskandidaten ausgebildet werden, die in der Zukunft die Kinder in den Minderheitenschulen unterrichten werden), die rumänischen Schüler in Ungarn bestraft werden, die Note mangelhaft erhalten, die nach dem Minderheitengesetz die Sprache der Minderheitengemeinschaft, die eigene Sprache, ihre Muttersprache verwenden.2
2.3 In rumänischer Sprache tätiges Forschungsinstitut
Die Gründung von solchen Institutionen und Organisationen, die zur Aufrechterhaltung des rumänischen Minderheitenlebens erforderlich sind, wie der rumänische Kulturverband, die Minderheitenkindergärten, Minderheitengrundschulen und ein Minderheitengymnasium, Lehrstühle an der Hochschule und an der Universität, das Wochenblatt, die Redaktionen des Rundfunks und der Fernsehsendungen, die Minderheitenselbstverwaltungen der Siedlungen und des Landes, werden von den Verordnungen des ungarischen Staates gesichert, sie sind mit der Unterstützung aus dem Staatshaushalt tätig. Nach der politischen Wende im Jahre 1990 gründeten die Intellektuellen der Minderheit, indem sie die Möglichkeit der Selbstorganisation ausnutzten, eigene Minderheitenforschungsinstitute,3 deren wichtigster Charakterzug es ist, dass in diesen Forschungsinstituten die Forschungsvorhaben in der Muttersprache der Minderheit organisiert betrieben werden. Vorstehend wurde bereits erwähnt, dass in der (nahen) Zukunft das Fach Volkskenntnisse der Minderheiten eingeführt wird. Es kann nur die Aufgabe der Minderheitenforschungsinstitute sein, die Lehrerhandbücher, die Lehrbücher und die Hilfsmittel zu diesem Unterrichtsfach herzustellen, denn es gibt in Ungarn keine einzige Institution, die die Unterrichtshilfsmaterialien in der Sprache der Minderheiten herstellen könnte. Doch gibt es große Schwierigkeiten, was die Tätigkeit dieser Institute anbelangt. Das Jahresbudget der ungarischen Minderheitenforschungsinstitute wurden zwischen 1993-1997 von der Hauptabteilung Minderheiten des Ministeriums für Kultur und Bildung gesichert. „Nach einer erfolgreichen Tätigkeit von 5 Jahren gab der Leiter der Hauptabteilung Minderheiten des Ministeriums unerwartet bekannt, dass das Ministerium nicht verpflichtet ist, Stützungen zur Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, weil nicht das Ministerium sie gegründet hatte. Über Ausschreibung werden Forschungsprojekte gefördert, doch Budgetposten werden nicht zur Verfügung gestellt. Er sagte: mögen jene die Institute unterhalten, die sie gegründet haben.” (Berényi 1999: p. 2603) Den Erforschern der Minderheiten nach wäre in Ungarn aufgrund des Minderheitengesetzes die Unterhaltung der in den Sprachen der Minderheiten tätigen Forschungsinstitute Aufgabe des Staates. Bis zum heutigen Tag haben die Minderheitenforschungsinstitute für ihre Existenz, für die zu ihrer Existenz erforderlichen moralischen und finanziellen Bedingungen und für den die Zukunft und die Perspektive sichernden juristischen Status zu kämpfen (vgl. Berényi 1999: p. 2604). Das Forschungsinstitut der Rumänen in Ungarn, das unter diesen schwierigen Umständen im Jahre 1993 seine Tätigkeit aufnahm (gegenwärtig hat es einen Wissenschaftler auf einer vollen Stelle und eine halbe Stelle), hat weit über seine Kraft hinaus unter anderem drei Dorfmonographien (Kétegyháza, Battonya, Méhkerék) publiziert, elf wissenschaftliche Konferenzen mit der Beteiligung von ungarischen und rumänischen Wissenschaftlern abgehalten, 10 Bände sind bisher über diese Konferenzen erschienen, zwei Bände wurden in der zweisprachigen Studienreihe Annales aufgelegt, es hat zwischen 1991 und 1997 die Bibliographie über die rumänischen Forschungen herausgegeben und betreut systematisch die Zeitschriften Izvorul und Lumina.
3. Zusammenfassung
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass von den meisten gültigen Gesetzen und Verordnungen Ungarns prinzipiell die sprachlichen Rechte der Minderheiten in Ungarn sichergestellt werden, prinzipiell fördern sie die Entfaltung der additiven Zweisprachigkeit. Von der Durchsetzung des sprachlichen Rechts sind wir aber noch weit entfernt, wenn nach dem in der Gemeinschaft der rumänischen Minderheit Erfahrenen geschehen kann, dass auf der Sitzung der rumänischen Selbstverwaltung die rumänischen Vertreter ihre eigene Sprache nicht verwenden können, wenn diese im Grund- und Mittelschulunterricht außer Acht gelassen wird, wenn auf gewissen Gebieten des Hochschulwesens die Anwendung der Sprachvariante der Minderheit bestraft wird, und wo das in der Muttersprache tätige Forschungsinstitut keine Budgetförderung erhält. Eine große Frage in Bezug auf die untersuchte Gemeinschaft ist, ob die Gemeinschaft die entsprechende Kraft hat oder haben wird, um sich die in den Dokumenten gesicherten sprachlichen Rechte organisiert und effizient zu erkämpfen, denn obzwar diese Rechte sichergestellt sind, hat die Gemeinschaft in der Wirklichkeit einen Kampf für deren Realisierung zu führen.
Anmerkungen
1
Die 21 Siedlungen werden von den Rumänen in Ungarn als Siedlungen bezeichnet, die (auch) von Rumänen bewohnt werden. Über die rumänischen Beziehungen dieser Siedlungen kann unter anderem in dem vom Kulturverband der Rumänen in Ungarn veröffentlichten Wochenblatt (Foaia Românească) und in dem jährlich publizierten Kalender (Calendarul Românesc) gelesen werden (Vgl. u. a. Frătean 1997:136-141). Von den 21 Siedlungen sind in nachstehenden Gemeinden Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache tätig: Battonya, Elek, Gyula, Kétegyháza und Méhkerék. Über diese hinaus bestehen noch sieben Grundschulen, wo auch die rumänische Sprache unterrichtet wird (Schulen mit Sprachunterricht). Diese sind in folgenden Siedlungen zu finden: Bedő, Körösszegapáti, Körösszakál, Lökösháza, Magyarcsanád, Pusztaottlaka und Zsáka. Diese Gemeinden verfügen auch über rumänische Bezeichnungen: Battonya* (Bătania), Békés* (Bichiş), Békéscsaba* (Bichişciaba), Bedő (Bedeu), Csorvás* (Ciorvaş), Darvas* (Darvaş), Elek* (Aletea), Gyula* (Giula), Kétegyháza* (Chitighaz), Körösszegapáti* (Apateu), Körösszakál* (Săcal), Létavértes (Leta), Lökösháza* (Leucuşhaz), Magyarcsanád* (Cenadul Unguresc), Mezőpeterd* (Peterd), Méhkerék* (Micherechi), Pocsaj (Pocei), Pusztaottlaka* (Otlaca-Pustă), Sarkadkeresztúr* (Crîstor), Vekerd* (Vecherd), Zsáka* (Jaca). In bedeutender Zahl leben noch Rumänen in Budapest* (Budapesta) und in Szeged* (Seghedin). (In der mit einem Stern bezeichneten Siedlung ist auch eine rumänisch-orthodoxe Kirche tätig).
2
Auf den zitierten Artikel reagierten in der folgenden Nummer des Wochenblattes zwei ungarländische rumänische Studenten, die ihr Studium in diesem Studienjahr am Lehrstuhl in Szeged abgeschlossen haben. In diesem Artikel weisen die jungen Diplomlehrer die „böswillige und feindliche Bemerkung” ihres ehemaligen Lehrers zurück, bzw. ersuchen sie ihren Lehrer „um Entschuldigung” dafür, dass sie als ungarische Rumänen und nicht als rumänische Rumänen geboren wurden (Vgl. Netea und Netea 2001:9).
3
Im Jahre 1989 wurde in Békéscsaba das Forschungsinstitut der Slowaken [Szlovákok Kutatóintézete] gegründet; 1990 entstand in Szeged am Slawischen Lehrstuhl der József-Attila-Universität das Serbische Institut [Szerb Intézet]; 1991 entstand in Pécs die deutsche Forschungsgemeinschaft, von 1995 an das im Rahmen des Germanistischen Instituts tätige Zentrum für Forschungen und Lehrerbildung der Ungarndeutschen [Magyarországi Németek Kutatási és Tanárképzési Központja]; 1993 entstand in Pécs das Kroatische Institut [Horvát Intézet], das seit 1995 unter der Bezeichnung Horvát Tudományos Kutatók Egyesülete [Verein der Kroatischen Wissenschaftlichen Forscher] seine Arbeit fortsetzt. Seit 1993 ist in Gyula das Forschungsinstitut der Rumänen in Ungarn [Magyarországi Románok Kutatóintézete] tätig; im Jahre 1994 wurde das Forschungsinstitut des Zigeunertums [Cigányság Kutató Intézet] gegründet; Anfang 1996 wurde auf die Initiative der Organisation der Rusinen in Ungarn [Magyarországi Ruszinok Szervezete] das Forschungsinstitut der Rusinen in Ungarn [Magyarországi Ruszinok Kutatóintézete]; die Bulgarische Landesselbstverwaltung gründete im Jahre 1996 das Institut für Bulgaristik [Bulgarisztikai Intézet] (vgl. Berényi 1999 : p. 2602).
Literatur
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Berényi, Mária 1999: A hazai kisebbségi kutatóintézetek működésének egyes kérdéseiről. [Über einige Fragen der Tätigkeit der Minderheitenforschungsinstitute in Ungarn]. In: Barátság, 15. November 1999, p. 2602-2604.
Borbé1y, Anna 2000: A kisebbségi nyelv megőrzését elősegítő faktorok Méhkeréken [Die Bewahrung der Minderheitensprache fördernden Faktoren in Méhkerék]. In: Borbély, Anna (Red.), Nyelvek és kultúrák érintkezése a Kárpát-medencében [Berührung der Sprachen und Kulturen im Karpatenbecken]. Referate der 10. Konferenz der lebenden Sprachen. Budapest: herausgegeben von der Abteilung für lebende Sprachen des Sprachwissenschaftlichen Instituts der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. p. 45-53.
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Borbély, Anna 2001b: Egy tíz év után megismételt szociolingvisztikai kutatás módszerei és a terepmunka tapasztalatai [Die Methoden und die Erfahrungen der Terrainarbeit einer nach zehn Jahren wiederholten soziolinguistischen Untersuchung]. In: Papp, György (Red.), 11. Konferenz der lebenden Sprachen. Studien (Sonderband). Jahrbuch des Ungarischen Lehrstuhls der Universität Újvidék [Novi Sad]. Novi Sad, p. 175-183
Frătean, Stefan 1997 : Care este numărul românilor din Ungaria? In: Calendarul românesc 1977. Almanahul săptămînalului „NOI”. Giula [Gyula]: Uniunea Culturală a Românilor din Ungaria. p. 136-141.
Kaupert, I. 2001: Noi oferim numai baza. De tinerii profesori depinde dacă se vor perfecòiona în profesia aleasă. Interviuri după examenul de stat de la Catedra de română din Seghedin. In: Foaia românească. Anul LI, Nr. 25, 22 iunie 2001, Giula. p. 10
Kontra, Miklós und Székely, András B. 1993: Hungary (H). Socialinguistica, International Yearbook of European Sociolinguistics, Ulrich Ammon–Klaus J. Mattheier–Peter H. Nelde (eds), Tübingen: Max Niemeyer Verlag, 1993/7, p. 135-142.
Netea, Andreea und Netea, Zoltan 2001: Părerea studenòilor. In: Foaia românească. Anul LI, Nr. 26, 29 iunie 2001, Giula. p. 9.
Weinreich, Uriel 1953: Languages in Contact. Findings and Problems. New York: Publications of Linguistic Circle of New York –Number 1.
Begegnungen21_Beregszaszi-Csernicsko
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 101–115.
ANIKÓ BEREGSZÁSZI UND ISTVÁN CSERNICSKÓ
Die Möglichkeiten des Gebrauchs der ungarischen Sprache
in der Karpatenukraine de jure und de facto
1. Kurzer historischer Überblick
Die Fläche der im Jahre 1991 ihre Unabhängigkeit erlangten Ukraine macht 603 700 km2 aus. Die Zahl der Bevölkerung liegt nach der Volkszählung des Jahres 1989 bei 51,4 Millionen. Den Angaben der Volkszählung von 1989 nach lebten in der Ukraine 163 111 Personen ungarischer Nationalität, damit machten die Ungarn 0,3 % der ukrainischen Bevölkerung aus. Von den ukrainischen Ungarn lebten 155 711 (95,5%) in der Karpatenukraine. Der Anteil der ungarischen Bevölkerung in diesem Bezirk macht 12,5% aus.
Auf dem Territorium der heutigen Karpatenukraine leben seit dem 11. Jahrhundert Ungarn. Von der Karpatenukraine als selbständigem geographischem und politischem Begriff kann seit dem 21. Dezember 1918 gesprochen werden, als auf den von Rusinen (Ruthenen) bewohnten Gebieten der ehemaligen ungarischen Komitate Bereg, Máramaros, Ung und Ugocsa das autonome Rechtsgebiet der Russka Kraina entstanden ist. Dadurch erhielten die Rusinen in der Karpatenukraine ein Selbstbestimmungsrecht, die Rechte der auf diesem Territorium lebenden nicht-ruthenischen Bevölkerung wurden durch eine kommunale und kulturelle Autonomie gesichert.
Der nach dem Ersten Weltkrieg am 10. September 1919 in Saint-Germain-en-Laye unterzeichnete Friedensvertrag verfügte die Zugehörigkeit dieses Gebietes zur Tschechoslowakischen Republik unter dem Namen Podkarpatska Rus.
Im ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 gelangten die von Ungarn besiedelten Teile der Karpatenukraine zu Ungarn zurück. In der Zwischenzeit ist in Ungvár (Uzhgorod) mit András Bródy an der Spitze die erste autonome rusinische (ruthenische) Regierung gebildet worden. Bródy regte in Prag eine Volksabstimmmung zur Entscheidung der Zugehörigkeit der Karpatenukraine an, deshalb wurde er eingekerkert. An seiner Stelle wurde Ágoston Volosin ernannt, der in Bälde seine halboffizielle Militärorganisation, die Volksschutzorganisation der Karpaten Szics, zu Stande brachte. Vor den im Sinne des Wiener Schiedsspruches einmarschierenden ungarischen Truppen verlegte die nazifreundliche Regierung Volosin ihren Sitz nach Huszt (Chust) und proklamierte am 14. März 1939, am Tag der slowakischen Unabhängigkeit, die Selbständigkeit der Karpatenukraine. Deutschland aber, das die Existenz der Slowakei anerkannte, reagierte 24 Stunden hindurch, dafür, dass Ungarn die deutschen wirtschaftlichen und militärischen Forderungen anerkannte, nicht auf die Erklärung der Regierung Volosin, und sicherte dadurch Ungarn die Möglichkeit, die Grenzen auf militärischem Wege zu verändern. Das wurde bis zum 18. März auch beendet und so gelangte die Karpatenukraine wieder zur Gänze unter die Oberhoheit Ungarns zurück.
Da die zwischen 1938 und 1940 unter dem Schutz von Deutschland und Italien vorgenommenen territorialen Veränderungen von den Alliierten für ungültig erklärt worden sind, wurde die Karpatenukraine 1944 von der Sowjetarmee als Teil der Tschechoslowakei befreit. Am 19. November 1944, während die Deportation der ungarischen Männer der Karpatenukraine zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr in vollem Gange war, wurde in Munkács (Mukatschewo) ein territorialer kommunistischer Parteitag abgehalten, auf dem die Kommunistische Partei der Karpatenukraine gegründet wurde, und ein Beschluss über die Wiedervereinigung der Karpatenukraine mit der Sowjet-Ukraine angenommen wurde. Am 26. November trat ebenfalls in Munkács der I. Kongress der Volkskommissare der Karpatenukraine zusammen, von dem ein Manifest über die Wiedervereinigung mit der Sowjet-Ukraine angenommen wurde.
Am 29. Juni 1945 unterzeichneten die Sowjetunion und die Tschechoslowakei den Vertrag, nach dem die Karpatenukraine der sowjetischen Oberhoheit unterstellt wurde. Am 22. Januar 1946 wurde die Karpatenukraine vom Präsidium des Obersten Sowjets der Sowjetunion zum Gebiet jenseits der Karpaten der Ukraine umorganisiert.
Nach der Unabhängigwerdung der Ukraine im Jahre 1991 blieb die Karpatenukraine auch weiterhin das Gebiet jenseits der Karpaten der Ukraine. Heute ist die Karpatenukraine einer der 25 Bezirke der Ukraine (Magocsi 199: 515; Orosz-Csernicskó 1999). Im Norden grenzt die Karpatenukraine an Polen, an die Bezirk Lwiw (Lemberg) der Ukraine, im Westen an den Bezirk Iwano-Frankiwsk, im Süden an Rumänien, im Südwesten an Ungarn, im Westen an die Slowakei. Von den inneren Gebieten der Ukraine trennen sie als natürliche Grenze die Karpaten. Die Fläche macht 12 000 km2 aus. Was die administrative Gliederung anbelangt, besteht sie aus 13 Kreisen (Beregszász, Huszt, Ilosva, Munkács, Nagyberezna, Nagyszőlős, Ökörmező, Perecseny, Rahó, Szolyva, Técső, Ungvár und Volóc) und aus vier Städten mit Bezirksrecht (Ungvár, Munkács, Huszt und Beregszász).
Bis zum Jahre 1919, solange die heutige Karpatenukraine zu Ungarn gehörte, erstreckte sich die Minderheiten- und Sprachenpolitik natürlich in erster Linie auf die örtliche slawische Bevölkerung (die Rusinen oder Ruthenen). Am 21. Dezember 1918 entstand auf dem Gebiet der ehemaligen ungarischen Komitate Bereg, Máramaros, Ung und Ugocsa (das beinahe zur Gänze identisch mit der heutigen Karpatenukraine ist) das autonome Gebiet der Russka Kraina, die Autonomie der örtlichen Rusinen. Ihre Bedeutung war nicht wesentlich, in der Praxis funktionierte sie nicht.
Die Periode zwischen 1919 und 1939, als das Gebiet zur Tschechoslowakei gehörte, war zu kurz, als dass sich in dieser Region eine bedeutende Minderheitenbewegung hätte entfalten können. Von 1944 bis 1991 war die Region Bestandteil der Sowjetunion, so kam die Wirkung der sowjetischen Minderheiten- und Sprachenpolitik zur Geltung.
Eine zentrale Frage der Nationalitätenpolitik der Sowjetunion war die Entwicklung einer von allen Gesichtspunkten aus homogenen Gesellschaft (A Szovjetunió Kommunista Pártjának Programja [Programm der KPdSU]. In ungarischer Sprache. Uzsgorod, Kárpáti Kiadó, 1986, p. 84-85). In der homogenisierenden Politik spielte die Ideologie des Internationalismus eine zentrale Rolle, die ebenfalls im Dienste der Vereinheitlichung, in Wirklichkeit der Russifizierung stand.
Eine der wesentlichsten Entwicklungsstufen der Einheit der Nationalitäten war die qualitative Kategorie des Sowjetmenschen: „Im Prozess der Aufbaus des Kommunismus haben sich alle sowjetischen Nationen und Nationalitäten zu einer neuen historischen Kategorie vereint, indem sie das Sowjetvolk zustande gebracht haben, dessen wichtigstes Mittel der Berührung die russische Sprache ist” (Iszajev, 1982: p. 162). Dementsprechend deklarierte das Programm des XXVII. Parteitages Folgendes: „In unserem Land ist für die Nationalitätenbeziehungen charakteristisch, dass sowohl der Aufstieg der Nationen und der Nationalitäten weiter verläuft, als auch dass sie sich ständig näherkommen, was aufgrund der Freiwilligkeit, der Gleichheit, der brüderlichen Zusammenarbeit vor sich geht. (...) Diese Entwicklung führt in der weiten Perspektive zur vollkommenen Einheit der Nationen.” (op. cit. p. 87)
Die Politik des Internationalismus erreicht auch die Karpatenukraine. Ende 1975 und Anfang 1976 zeugt hiervon die in dem einzigen ungarischsprachigen Tagesblatt des Gebiets (Kárpáti Magyar Szó) in vier Teilen publizierte Artikelserie unter dem Titel „Szovjet magyarok” [Sowjetische Ungarn]. In dieser Serie kommt der Begriff sowjetische Ungarn vor, unter dem jene zu verstehen sind, „die Bürger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ungarischer Nationalität sind, die sich als Söhne und Töchter des ebenfalls als eine historische Kategorie zustande gekommenen Sowjetvolkes fühlen und halten (...), die die ungarische Sprache lieben und verwenden, und sich mit voller Achtung hinwenden zur Sprache ihrer sowjetischen Brudervölker und zur russischen Sprache, die auf der ersten Ebene das Mittel der Berührung zwischen unseren Völkern darstellt.”1
In der ehemaligen Sowjetunion waren theoretisch die Sprachen aller Nationalitäten und Nationen in einem solchen Grade gleichberechtigt, dass das Land offiziell auch gar keine Staats- und Amtssprache hatte.
Dennoch genoss die russische Sprache aus politischen, wirtschaftlichen, ideologischen und nicht zuletzt strategischen Gründen eine außergewöhnliche Stellung (Rannut, 1999: p. 229). Auf der Unions- und Republikebene – ausgenommen einige der der Russifizierung in einem höheren Maße Widerstand leistenden Republiken (z. B. die Grusinische und die Armenische SSR) – wurden die Verwaltungsangelegenheiten in russischer Sprache abgewickelt, und in den einzelnen Republiken war das Russische die Sprache des Hochschulwesens, der Wissenschaft und der Technik, in der Sowjetarmee war die einzige Kommandosprache die russische Sprache (Miller, 1994. p. 613).
Das Programm der KPdSU (p. 89-90), das vom XXVII. Parteitag angenommen wurde, ideologisierte die Allmacht der russischen Sprache wie folgt: „Auch in der Zukunft werden wir für jeden Staatsbürger der Sowjetunion die freie Entfaltung und den gleichberechtigten Gebrauch ihrer Muttersprache sichern. Zur gleichen Zeit mit Rücksicht darauf, dass die russische Sprache von den Sowjetmenschen freiwillig als Mittel der Berührung zwischen den Nationen akzeptiert wurde, macht die Aneignung dieser Sprache sie neben der Nationalsprache für alle Ergebnisse der Wissenschaft und der Technik, der inländischen und Weltkultur mehr zugänglich.”
Diese Gleichberechtigung der Nationalitäten und der Sprachen wurde aber in der Sowjetunion sehr spezifisch interpretiert. Die von der Verfassung garantierte Gleichheit der Sprachen (Vgl. Die Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken /Grundgesetz/, p. 14-15) bedeutete in der Praxis, dass für alle Völker und Nationalitäten das Recht des Gebrauchs der Muttersprache in der Privatsphäre garantiert war. „Die Gleichberechtigung der Sprachen besteht nicht darin, dass wir sie mechanisch mit identischen Funktionsverpflichtungen belasten”, können wir z. B. in der Auffassung eines sowjetischen Wissenschaftlers lesen (Hazanarov, 1982: p. 111). Seiner Meinung nach „ist die Gleichheit der Sprachen nichts anderes, als jeder Nationalsprache die identischen rechtlichen Bedingungen für die freie Entwicklung zu sichern (op. cit. p. 112). In dieser sprachlichen Gleichberechtigung beschränkte sich die Rolle der Nationalitätensprachen darauf, dass die zentralen Parteibeschlüsse und –mitteilungen zu jeder Nationalität vermittelt werden können (op. cit. p. 23).
In Wirklichkeit hatte also die russische Sprache zur Zeit des Bestehens der Sowjetunion einen hervorgehobenen Status inne, sie wurde auf allen Ebenen des Unterrichtswesens gelehrt. In den Mitgliedsrepubliken, in den autonomen Gebieten und Rayons hatte neben der russischen Sprache – zwar in einem beschränkten Ausmaß – auch die Sprache des namensgebenden Nationalität der Republik offizielle Funktionen zu erfüllen, die über keine selbständigen Verwaltungseinheiten verfügenden Völker und Sprachen waren jedoch in der Praxis nur in der Privatsphäre und im Unterricht gebräuchlich (Rannut, 1999: p. 230). Das Russische war die dominierende Sprache in der Verwaltung, in der Partei, im Unterrichtswesen2 und in den öffentlichen Beziehungen (Arel, 1995: p. 58, Markus, 1993: p. 46-48).3
2. Die in der Ukraine für die Situation der Sprachen gültigen internationalen und inländischen Dokumente4
In der 1999 unabhängig gewordenen Ukraine enthalten nachstehende Dokumente direkte Verfügungen über den Status und den Gebrauch der Sprachen:
– die Verfassung der Ukraine (Jahr der Annahme: 1996),
– Gesetz der Ukraine über die Sprachen der Ukrainischen Republik (1989),
– Deklaration über die Nationalitätenrechte der Ukraine (1991),
– Gesetz der Ukraine über die Nationalitätenminderheiten (1992),
– Gesetz der Ukraine über die lokalen Selbstverwaltungen (1997),
– Gesetz der Ukraine über den allgemeinen Mittelstufenunterricht (1999),
– sowie (theoretisch) die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen.
– Artikel 10, 11, 12, 24, 53, 92, 103, 127 und 148 der Verfassung der Ukraine enthalten Feststellungen in Bezug auf die Sprachen.
Artikel 10 deklariert, dass „in der Ukraine die Staatssprache die ukrainische Sprache ist”, der Staat sichert den Gebrauch der ukrainischen Sprache auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens. Dem folgenden Absatz nach „ist in der Ukraine die freie Entwicklung, der Gebrauch und der Schutz der russischen und der anderen nationalen Minderheiten in der Ukraine gesichert”. Dem letzten Satz des Artikels zufolge wird jedoch „in der Ukraine der Gebrauch der Sprachen von der Verfassung der Ukraine garantiert und durch Gesetz festgelegt”. Auch Artikel 92 verfügt, dass ausschließlich von den Gesetzen der Ukraine unter anderem die Ordnung des Sprachgebrauchs festgelegt wird.
Artikel 11 beinhaltet allgemeine Deklarationen über den Schutz aller Nationalitäten und Sprachen der Ukraine, Artikel 24 verbietet unter anderem auch die Diskriminierung auf sprachlicher Grundlage. Artikel 12 enthält ein Versprechen in Bezug auf die Befriedigung der sprachlichen Bedürfnisse der außerhalb der Grenzen der Ukraine lebenden Ukrainer. Artikel 53 garantiert den nationalen Minderheiten in der vom Gesetz festgelegten Ordnung das Recht des Unterrichts in der Muttersprache oder des Erlernens der Muttersprache. Artikel 103, 127 und 148 machen die Bekleidung gewisser staatlicher Ämter (Präsident der Republik, Mitglied des Verfassungsgerichts, Tätigkeit als Richter) von der Kenntnis der Staatssprache abhängig.
Im Sinne von Artikel 10 und 92 der Verfassung ist vom Gesichtspunkt des Status der Sprachen aus noch das während des Bestehens der Sowjetunion im Jahre 1989 verabschiedete Gesetz über die Sprachen maßgebend.
Auch vom Gesetz über die Sprachen wird das Ukrainische als Staatssprache definiert (Artikel 2), zur gleichen Zeit bleibt auch weiterhin die russische Sprache Mittel der Berührung zwischen den Völkern (Artikel 4). Im Sinne von Artikel 5 ist den Staatsbürgern der Gebrauch ihrer Muttersprache und jeder anderen Sprache garantiert; die Staatsbürger haben das Recht, sich an staatliche, gesellschaftliche Organe, Unternehmen usw. in ukrainischer Sprache oder in einer bei diesen Organisationen verwendeten anderen Sprache, in russischer Sprache oder in einer für die Partner akzeptierbaren anderen Sprache zu wenden. Das Gesetz verbietet nicht nur die Diskriminierung auf sprachlichen Grundlage (Artikel 8), sondern setzt wegen der Beschränkung des Gebrauchs von Nationalitätensprachen auch Sanktionen in Aussicht. Den Verfügungen nach kann jener Beamte, der unter Berufung darauf, dass er die Sprache nicht beherrscht, die Übernahme eines in einer Nationalitätensprache verfassten Antrags oder Gesuchs verweigert, zur Verantwortung gezogen werden (Artikel 5).
Das Gesetz bietet auf dem Gebiet der Verwaltungseinheiten, wo die Mehrheit der Bevölkerung einer Nationalität angehört (z. B. in einem Dorf, einer Stadt, in einem Kreis oder einem Bezirk), die Möglichkeit zur Verwendung der Nationalitätensprache gleichberechtigt und parallel zum Ukrainischen in der Tätigkeit der staatlichen und Parteiorganisationen, der Unternehmen und Institutionen (Artikel 3). Das Gesetz interpretiert aber nicht, was es unter dem Begriff Gebiete mit der Mehrheit der Bevölkerung in einer Nationalität versteht.
Die staatlichen Dokumente, Unterlagen werden in ukrainischer Sprache angenommen und publiziert, auch auf den unteren Ebenen, doch hier werden diese erforderlichenfalls auch in anderen Nationalitätensprachen bekannt gegeben. Die offiziellen Formblätter sind in ukrainischer oder in ukrainischer/ russischer Sprache abgefasst (Artikel 10). Die Sprache der Verwaltung in Behörden und auf Arbeitsplätzen ist das Ukrainische, doch kann in Gebieten, wo die Mehrheit der Bevölkerung einer Nationalität angehört, parallel zum Ukrainischen auch die Nationalitätensprache gebraucht werden (Artikel 11).
Die offiziellen Personaldokumente (Personalausweise, Arbeitsbücher, den schulischen Abschluss nachweisende Zeugnisse, Auszüge aus den Geburtsbüchern, Heiratsbüchern und Totenbüchern) sind zweisprachig in ukrainischer und russischer Sprache abgefasst (Artikel 11).
Die Sprache der Dienstleistungen ist das Ukrainische oder die von den Partnern gewählte Sprache (Artikel 17). Die Sprache der Prozessordnung ist das Ukrainische, doch kann in Gebieten, wo die Mehrheit der Bevölkerung einer Nationalität angehört, gleichberechtigt mit dem Ukrainischen auch die Sprache der Nationalität verwendet werden; die Person, die der Sprache des Gerichts nicht mächtig ist, hat das Recht, einen Dolmetscher in Anspruch zu nehmen, ihre Aussage in der Muttersprache zu machen (Artikel 18). Die Sprache der Dienstleistungen der Rechtsanwälte, Staatsanwälte, der juristischen Beratung ist das Ukrainische, oder die für die Parteien am meisten entsprechende Sprache (Artikel 23).
Die Wahl der Unterrichtssprache ist das unantastbare Recht der Staatsbürger (Artikel 25). Von diesem Recht können aber die Staatsbürger der Minderheiten höchstens bis zum Abschluss der Mittelschule Gebrauch machen. Im Sinne von Artikel 29 legen in der Ukraine die Bewerber an den Hoch- oder Mittelschulen die Aufnahmeprüfung in der ukrainischen Sprache ab, und nur die Bewerber an den Unterrichtsanstalten, die Kader für die Nationalitäten ausbilden, können die Prüfung in der Muttersprache ablegen.
Die Sprache der offiziellen Massenmedien ist das Ukrainische bzw. nach Möglichkeit eine andere Sprache der Ukraine (Artikel 33). Die Sprache der Adressierung der Telegramme, der Postsendungen und Pakete ist das Ukrainische oder das Russische (Artikel 34). Die Sprache der amtlichen Bekanntmachungen, Mitteilungen, der Werbung und der Plakate ist das Ukrainische, neben dem Text in ukrainischer Sprache kann auch die Übersetzung in eine andere Sprache stehen (Artikel 35).
Die Etiketten, Aufschriften der in der Ukraine erzeugten Produkte und Waren sind in ukrainischer Sprache gehalten, sie können nicht in andere Sprachen übersetzt werden (Artikel 36).
Die Bezeichnungen, Benennungen der Institutionen, der gesellschaftlichen und Parteiorganisationen, Unternehmen usw. sind in ukrainischer Sprache abgefasst; rechts von der Aufschrift in ukrainischen Sprache oder unter ihr kann auch die Übersetzung der Bezeichnung in eine andere Sprache stehen (Artikel 37).
Die geographischen Bezeichnungen in der Ukraine sind ukrainisch formuliert. Auch ihre Anführung in der Sprache der Minderheitenmehrheit ist möglich (Artikel 38).
Die ukrainischen Staatsangehörigen haben das Recht, sich Namen zu wählen, die ihren nationalen Traditionen entsprechen, diese Namen werden mit einer Transkription5 ins Ukrainische übertragen (Artikel 3).
Dem Dokument „Deklaration der Rechte der Nationalitäten der Ukraine” nach kann in den Gebieten, wo die nationale Minderheit die Mehrheit der Bevölkerung bildet, in der Tätigkeit der staatlichen und Parteiorganisationen, der Unternehmen, Institutionen neben der Staatssprache auch die Sprache der Minderheit gebraucht werden (Artikel 8). Dies garantiert den Minderheiten außerdem den Gebrauch von den nationalen Traditionen entsprechenden Personennamen, so dass z. B. in den Personalausweis nur der Vorname und der Familienname eingetragen wird, und dass der aus dem Vornamen des Vaters gebildete Vatersname (Otschestwo) wegbleiben kann (Artikel 12).
Artikel 26 Punkt 1 Absatz 50 des ukrainischen Selbstverwaltungsgesetzes ermöglicht es, dass die Selbstverwaltungen sich die Arbeitssprache der Selbstverwaltungsorgane selbst wählen (In: Tagesblatt Kárpáti Igaz Szó, 3. Juli 1997 p. 7).
Vom Obersten Sowjet der Ukraine wurde an seinem letzten Arbeitstag die vom Land bereits im Jahre 1996 unterzeichnete Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert. Von den angebotenen Möglichkeiten der Charta wählten die ukrainischen Parlamentarier in den meisten Fragenkomplexen die toleranteste Norm, doch wurde bestimmt, dass laut Gesetz diese Verfügungen nur in den Gebieten verwendet werden dürfen, wo der Anteil der Minderheitenbewohner die 20 Prozent erreicht. In den Gebieten, wo der Anteil der Minderheitenbevölkerung 10 – 19 % ausmacht, wurden mildere Lösungen formuliert. Noch niedrigere Anforderungen sind gültig, wenn der Anteil der Minderheit unter 10 % liegt (s. Gulácsy 2000). Auf das Inkrafttreten der Charta muss aber bis heute noch gewartet werden, weil ihre Anwendung unter Berufung auf die Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung der Verabschiedung ausgesetzt worden ist.
Den gültigen offiziellen Dokumenten zufolge ist also die Staatssprache der Ukraine das Ukrainische, das Russische wird auf dem gesamten Staatsgebiet parallel zum Ukrainischen als offizielle Sprache und als Sprache der Berührung zwischen den Nationen gebraucht, der Gebrauch der anderen Nationalitätensprachen jedoch ist in den Gebieten, wo die Mehrheit der Bevölkerung einer Nationalität angehört, gestattet. In keinem einzigen Dokument ist aber eine Feststellung enthalten, wo explizit formuliert wäre, unter welchen Bedingungen der Gebrauch der Minderheitensprachen, gleichberechtigt mit der Staatssprache, möglich ist. Neben den Dokumenten mit Gesetzeskraft wird aber der Gebrauch der Sprachen von zahlreichen staatlichen und regionalen Verfügungen geregelt, die davon zeugen, dass die von den Gesetzen deklarierten Rechte in der Praxis anders oder überhaupt nicht funktionieren.
Die ukrainische Sprache ist seit der Unabhängigkeit der Ukraine allmählich zur Staatssprache geworden, das Russische aber – obwohl es von der Verfassung und vom Gesetz über die Sprachen an zahlreichen Stellen hervorgehoben auch als in offizieller Funktion verwendete Sprache erwähnt wird,– wird parallel zur Verbreitung des Ukrainischen aus der staatlichen, behördlichen Sphäre verdrängt, was aller Wahrscheinlichkeit nach bald mit gesetzlichen Mitteln bestätigt wird. Darauf lässt schließen, dass in der Presse immer häufiger von der Situation der Sprachen, vom Status der Sprachen die Rede ist, und sowohl von der Regierung als auch von der Opposition auch der Gedanke eines neuen Gesetzes über die Sprachen formuliert wurde. Der Entwurf eines Gesetzes über die Sprache wurde auch fertiggestellt, der in der Presse der nationalen Debatte vorgelegt wurde (z. B. In: Oswita Ukrajini, 17. Februar 1999; In: Kárpáti Igaz Szó, 1. Juli 1999); der Entwurf wurde von den Organisationen der Minderheiten (unter ihnen auch von den ungarischen) stark kritisiert, und er wurde auch nicht im Parlament eingebracht. Der offiziellen Homepage des ukrainischen Parlaments nach (alpha.rada.kiew.ua) warten mehrere Entwürfe des Gesetzes über die Sprachen darauf, dass sie vom Parlament behandelt werden.
Aus Vorstehendem ist zu entnehmen, dass theoretisch neben der ukrainischen Staatssprache oder parallel zu ihr das Russische, in den Gebieten, wo die Mehrheit der Bevölkerung einer Nationalität angehört, auch die Minderheitensprache(n) als offizielle Sprachen gebraucht werden können.
Schließlich kann festgestellt werden, dass de jure das Ukrainische die Staatssprache der Ukraine ist, das Russische hat den Status einer Amtssprache, die Sprecher der Minderheitensprachen aber haben die Möglichkeit, ihre Muttersprache auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens zu gebrauchen in den Gebieten, wo sie als Nationalität die Mehrheit der Bevölkerung bilden. De facto aber ist das Russische neben der ukrainischen Staatssprache trotz der administrativen Verbote als offizielle Sprache in den dicht von Russen bevölkerten östlichen Gebieten gebräuchlich. Die Minderheitensprachen werden jedoch nur im Unterrichtswesen, in der Presse der Minderheiten, in Rundfunk- und Fernsehsendungen, im öffentlichen Leben der Minderheiten, im kirchlichen Leben und in der Privatsphäre gebraucht. Praktisch hat sich also die Situation der ungarischen Sprache auch nach dem Erlangen der Unabhängigkeit der Ukraine im Vergleich zu dem Status, den sie in der Sowjetunion innehatte, nicht viel geändert.
Kloss (1967: p. 15) teilt den Status der Sprachen der Minderheiten in fünf Stufen ein:
– 1. Die Minderheitensprache ist im Landesmaßstab Amtssprache.
– 2. Die Sprache der Minderheit ist die Amtssprache einer größeren regionalen oder Verwaltungseinheit (z. B. Territorium, Provinz, autonomes Gebiet, Bezirk).
– 3. Behördlich ist der Gebrauch der Sprache der Minderheit im Schulwesen und in öffentlichen Bekanntmachungen zugelassen, obwohl die Sprache keinen amtlichen Status genießt.
– 4. Toleranz der Sprache gegenüber in der Privatsphäre (in der Presse, in kirchlichen und Privatschulen, usw.)
– 5. Verbot der Sprache (s. noch Hoffmann 1991: p. 208-209).
Innerhalb der Ukraine entspricht der Status der ungarischen Sprache dem obigen 3. Grad (Csernicskó 1998: p. 151).
Vergleichen wir die gültigen ukrainischen Dokumente, in denen die Situation, der Anwendungsbereich der Sprachen festgelegt wird, mit den völkerrechtlichen Normen, Abkommen und Empfehlungen, dann stellt sich heraus, dass sich praktisch alle ukrainischen Dokumente nach den internationalen Normen richten, dass es fast wortwörtliche Übereinstimmungen zwischen ihnen gibt (Csernicskó, 2000). Dies ist jedoch nur eine wortwörtliche Übereinstimmung: die ukrainische Praxis, die die Berufung auf die internationalen Normen zur Beschränkung der schon vorhandenen Minderheitenrechte verwendet, kann nicht mit den internationalen Empfehlungen und Abkommen vereinbart werden. Das transitive Unterrichtsmodell der Empfehlung von Den Haag (nach der vom muttersprachlichen Unterricht in der Volksschule allmählich zum Unterricht in der Sprache der Mehrheit überzugehen ist), will die Ukraine auch bei solchen Minderheiten einführen, bei denen ein über große Traditionen verfügendes Unterrichtssystem vorhanden ist (Orosz-Csernicskó, 1999).
3. Die de-facto-Verwendbarkeit der ungarischen Sprache in der Karpatenukraine6
Im vorgehenden Teil wurden die den Gebrauch der Sprachen bestimmenden Dokumente der Ukraine untersucht (das heißt, welche Sprachen de jure in der einzelnen Situation gebraucht werden können). Im folgenden Teil soll eine Beschreibung gegeben werden, wie in der einzigen Stadt der Karpatenukraine mit absoluter ungarischer Mehrheit, in Beregszász, in der Praxis von den gesetzlich garantierten Rechten Gebrauch gemacht werden kann. Hier berichten wir über unsere Erfahrungen, die unsere Mitarbeiter als Parteien bei Behörden, als Käufer, Kunden usw. gemacht hatten. Die Untersuchung wurde zwischen dem 1. Februar und dem 30. April 2002 durchgeführt, als im Auftrag des Instituts für Sozialforschung LIMES 20, auf die Aufgabe vorbereitete Hochschulstudenten die Behörden der Stadt, die Dienstleistungsunternehmen, die Geschäfte, den Markt aufsuchten, um zu beobachten, ob die ungarischen Einwohner von Beregszász und Umgebung bei der Erledigung ihrer amtlichen Angelegenheiten, beim Einkaufen, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen die ungarische Sprache verwenden können und wo sie sie verwenden können.
Unsere Wahl war einerseits auf Beregszász gefallen, weil dies die einzige Stadt der Karpatenukraine mit absoluter ungarischer Mehrheit ist. Andererseits deshalb, weil innerhalb einer Siedlung hier die größte ungarische Gemeinschaft lebt, außerdem weil Beregszász durch seine Institutionen (neben Ungvár) das Zentrum des Ungarntums der Karpatenukraine ist, weil die Stadt eine Stadt mit Bezirksrecht und Verwaltungssitz des Kreises Beregszász mit der größten ungarischen Bevölkerung ist. Die Stadt Beregszász und der Kreis Beregszász hat eine mehrheitlich ungarische Bevölkerung (Csernicskó, 1998: p. 35-43), also gelten für sie theoretisch Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Sprachen: in Gebieten mit der Minderheitenbevölkerung in der Mehrheit, kann die Minderheitensprache neben der Staatssprache auch bei Behörden gebraucht werden.
3.1. Das Ungarisch bei den Behörden von Beregszász
In den Monaten Februar – März 2002 wurden von uns 15 Behörden der Stadt und des Kreises Beregszász7 mit dem Ziel aufgesucht, um zu untersuchen, in welcher Sprache/in welchen Sprachen können sich die Angehörigen der ungarischen Minderheit an die Ämter wenden. Beim Aufsuchen der Ämter beobachteten wir auch, ob die Minderheitenparteien zweisprachige Formulare erhalten, bzw. ob sie diese auch in ihrer Muttersprache ausfüllen können. Weiterhin untersuchten wir auch, in welcher Sprache/welchen Sprachen die Musterblätter der amtlichen Bekanntmachungen, amtlichen Formulare zur Information der Bevölkerung am schwarzen Brett der Ämter zu lesen sind.
In Beregszász angekommen können wir feststellen, dass an der Stadtgrenze der Name der Siedlung in ukrainischer und in ungarischer Sprache angegeben ist. Auch die meisten Straßentafeln sind in zwei Sprachen zu lesen, doch gibt es auch viele Tafeln, die nur ukrainisch oder nur ungarisch sind. Am Kreiskulturhaus, am Kreisverwaltungsamt und am Rathaus weht neben der ukrainischen Fahne auch die ungarische Fahne.
In den von uns aufgesuchten fünfzehn Ämtern konnte die Mehrheit der Angestellten Ungarisch, zumindest versuchten sie es. Wenn der Angestellte, an den sich die Partei wendete, nicht Ungarisch konnte, leitete dieser ihn an einen Kollegen weiter, der Ungarisch sprach. Auch das kam häufig vor, dass der Angestellte, obzwar er nicht die ungarische Sprache konnte, die gestellte Frage oder die vorgetragene Bitte verstand, und die Antwort entweder Russisch oder viel seltener Ukrainisch erteilte.
Zur Erledigung der Angelegenheiten in ungarischer Sprache bestand aber nur mündlich eine Chance. Sobald es nämlich zum Ausfüllen der offiziellen Urkunden oder Formulare kam, bestand man überall darauf, dass die Formulare in ukrainischer Sprache auszufüllen und die Anträge ukrainisch zu stellen sind.
Auch das kam vor (z. B. in einer Bankfiliale), dass der Klient, der sich nach der Möglichkeit der schriftlichen Abwicklung in ungarischer Sprache erkundigte, in russischer Sprache darüber belehrt wurde, dass die Sprache der amtlichen Geschäftsabwicklung das Ukrainische ist.
Die Bezeichnung der Ämter ist am Eingang meistens in beiden Sprachen angebracht, doch sind wir mehrmals auch nur dem Schild in ukrainischer Sprache begegnet. Auch dafür war ein Beispiel zu sehen, dass die Bezeichnung des Amtes am Eingang in ukrainischer und ungarischer Sprache angegeben ist, doch die Benennung der einzelnen Abteilungen, Referaturen kann nur ukrainisch gelesen werden.
Die Formulare für die Bevölkerung sind an einer gut sichtbaren Stelle in jedem Amt nur in ukrainischer Sprache zu finden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Rechte und gebotenen Möglichkeiten, die im gegenwärtig in der Ukraine gültigen Gesetz über die Sprachen, im Nationalitätengesetz und im Gesetz über die örtlichen Selbstverwaltungen in der Karpatenukraine, in der mehrheitlich von Ungarn bewohnten Stadt Beregszász im Laufe des Sprachgebrauchs im Amt nicht eingehalten werden. In ungefähr der Hälfte der von uns aufgesuchten Ämter können die Angestellten in ungarischer Sprache keine Kommunikation führen, die Muster der Informationen für die Bevölkerung und der ausgefüllten Formulare sind in ungarischer Sprache nicht ausgehängt, es gibt keine zweisprachigen Formulare, und an den meisten Stellen werden von den Parteien auch keine Anträge in ungarischer Sprache entgegengenommen.
3.2. Die ungarische Sprache in den Dienstleistungsbetrieben, Geschäften, Restaurants und auf dem Markt in Beregszász
Neben der Untersuchung des amtlichen Sprachgebrauchs hielten wir es auch für wichtig zu untersuchen, in welchem Ausmaß und wo die ungarische Sprache in Beregszász in den Geschäften, Restaurants, Gasthäusern, Dienstleistungsbetrieben, auf dem Eisenbahnhof und dem Busbahnhof sowie auf dem Markt der Stadt gebraucht werden kann. Um das untersuchen zu können, haben unsere Beauftragten als Kunden, Gäste, als Parteien praktisch alle Handels- und Dienstleistungseinheiten der Stadt sowie die Mehrheit der Händler auf dem Markt aufgesucht.
Der Marktpatz in Beregszász wird täglich, ausgenommen den Montag, von mehreren Tausend Kunden und Beschauern aufgesucht. Unsere Mitarbeiter haben beinahe zweihundert Einkäufe beobachtet, haben an mehrere Dutzend Händler und Verkäufer Fragen gestellten. Aus den Aufzeichnungen ergibt sich das Bild, dass man auf dem Markt der Stadt mit der ungarischen Sprache gut zurechtkommt. Nach dem Marktbesuch gingen unsere Mitarbeiter durch insgesamt 11 Lebensmittelgeschäfte, in denen sie bei 22 Verkäufern Einkäufe tätigten. Für acht Verkäufer bedeutete es kein Problem, den Käufer ungarisch zu bedienen. Je drei Verkäufer verstanden es nur ukrainisch oder russisch, was wir von ihm wollten, und sie waren nur in dieser Sprache geneigt, sich mit dem Käufer zu verständigen. Zwei verstanden die ungarische Frage zwar, doch konnten diese aber nur ukrainisch beantworten, ein Verkäufer jedoch rief seinen ungarischen Kollegen zur Hilfe, als er die ungarisch gestellten Fragen hörte. Fünf Verkäufern waren wir begegnet, die es versuchten, die Kunden in ungarischer Sprache zu bedienen, obwohl sie das Ungarische nur radebrechten. Nur ein Geschäft gab es unter den 11 aufgesuchten, wo die Bezeichnung und der Preis der Waren auch ungarisch angegeben war.
Wir haben 20 Geschäfte und Boutiquen aufgesucht, die keine Lebensmittel sondern sonstige Produkte (z. B. Kleidungssachen, Schuhe, technische Erzeugnisse) führten. In den aufgesuchten Einzelhandelsgeschäften gerieten unsere Mitarbeiter mit 27 Verkäufern in Kontakt. In zwanzig Fällen konnten sie sich ungarisch verständigen, sie trafen nur auf sieben Verkäufer, die sie ungarisch nicht bedienen konnten oder wollten.
In Beregszász gibt es zwei größere „Einkaufscenter”. In dem größeren Einkaufscenter unternahmen unsere Mitarbeiter bei 77 Verkäufern einen Kaufversuch, und nur in 11 Fällen erlitten sie mit der ausschließlichen Anwendung des Ungarischen ein Fiasko (9 Verkäufer sprachen ukrainisch und 2 russisch mit ihnen). Aus den Ergebnissen geht hervor, dass im größten Einkaufscenter von Beregszász jener mit der besten Aussicht als Verkäufer eine Stelle findet, der auch ungarisch kann. Darauf können wir zumindest schließen, wenn von den gefragten Verkäufern 66 die ungarisch gestellte Frage in ungarischer Sprache beantworten, und nur für knapp ein Drittel bedeutete dies eine größere oder kleinere Schwierigkeit. Zur gleichen Zeit waren aber in dem einstöckigen Gebäude kaum Aufschriften und Preisangaben in ungarischer Sprache zu sehen.
Zu unseren Zielen gehörte es auch, über die Geschäfte hinaus die Chancen der nur die ungarische Sprache sprechenden Käufer auch in Apotheken und in Dienstleistungseinheiten zu untersuchen. In allen Apotheken in Beregszász gibt es zumindest einen Apotheker, der die Kranken auch in ungarischer Sprache bedienen kann, erklären kann, wie das Medikament einzunehmen ist. Es gibt aber zur gleichen Zeit keine Aufschriften in ungarischer Sprache, und auch die Verbraucherinformationen an den Medikamenten sind ukrainisch, eventuell russisch verfasst. Ähnlich ist die Lage auch in den Dienstleistungsbetrieben. Es scheint, dass in Beregszász die Fotografen und Frisöre fast ohne Ausnahme Ungarisch sprechen. Auch die, deren Muttersprache nicht das Ungarische ist, unterhalten sich wegen des Kunden gern während der Arbeit in ungarischer Sprache.
Unsere Mitarbeiter haben der Reihe nach auch die Restaurants, Bars und Gasthäuser aufgesucht. In insgesamt 30 Lokalen kehrten sie ein und gaben bei 61 Kellnern Bestellungen auf. In den meisten Lokalen (in 39) wurden unsere Mitarbeiter in ungarischer Sprache bedient. Insgesamt 9 Kellner verstanden die in ungarischer Sprache abgegebene Bestellung nicht, einer von ihnen ließ sich von seinem ungarischen Kollegen helfen. Von den aufgesuchten 30 Gastronomiebetrieben erhielten die Gäste nur in 12 Einheiten eine Speisekarte. In fünf Lokalen war die Speisekarte nur ukrainisch verfasst, in sieben Fällen war sie zweisprachig (Ukrainisch und Ungarisch).
Ob wir nun Beregszász mit dem Zug oder mit dem Autobus verlassen wollen, können wir unsere Fahrscheine auch ungarisch lösen. Weder auf dem Autobusbahnhof, noch im Wartesaal des Bahnhofs fanden wir aber einen Fahrplan, eine Information oder einen Reklametext in ungarischer Sprache, und auch der Lautsprecher informiert die Reisenden nur in der Staatssprache darüber, welcher Zug/Autobus von wo kommt und wohin er fährt.
In der Gesamtheit kann aus obigem kurzem Überblick die Schlussfolgerung gezogen werden, dass in Beregszász die ungarische Sprache einen Wert hat, praktisch kann man ja überall in ungarischer Sprache einkaufen. Die Nachfrage auf dem Markt machte es den Verkaufswilligen bewusst, dass man einen bedeutenden Teil der Käufer in ungarischer Sprache erreichen kann. Nur vereinzelt sieht man aber Aufschriften, Informationen, Werbetexte und Speisekarten in ungarischer Sprache. Obzwar die meisten Geschäfte, Wirtshäuser und Konditoreien auch eine Geschäftstafel in ungarischer Sprache haben, und die Öffnungszeiten am Eingang in ukrainischer Sprache in Kiewer Zeit, in ungarischer Sprache in der mitteleuropäischen (Budapester) Zeit angegeben sind, sehen wir in den Räumlichkeiten keine einzige Aufschrift in ungarischer Sprache, nicht einmal in der Apotheke.
Es scheint so, als ob – wie auch im amtlichen Leben – auch im Handel, in der Dienstleistungssphäre und im Gaststättengewerbe in Beregszász die ungarische Sprache nur mündlich verwendet werden kann.
Anmerkungen
1
Die Artikelserie publiziert von Botlik - Dupka (1991. 186-196); zitierter Abschnitt auf S. 188.
2
40% der ukrainischen Schüler besuchten im Schuljahr 1990/1991 Schulen mit russischer Unterrichtssprache (Vgl. Shamshur - Izhevska, 1994: p. 35). Die Sprache des Hochschulwesens dagegen war auf dem Territorium der ganzen Ukraine das Russische.
3
Über die Gestaltung des Status der ukrainischen Sprache in Russland und innerhalb der Sowjetunion s. Shevelov (1986/1987).
4
Zur sprachlichen Situation der Nationalitäten in der Ukraine s. noch Csernicskó (1998) und Orosz – Csernicskó (1999). In Bezug auf die Ungarn in der Karpatenukraine s. noch Magocsi (1996).
5
Im Falle von Sprachen mit nicht-kyrillischer Schrift natürlich mit Transliteration, obzwar dieser Begriff im Gesetz nicht verwendet wird, da die slawische linguistische Tradition keinen Unterschied zwischen Transkription und Transliteration macht.
6
An der Abfassung dieses Teiles nahmen auch Zoltán Karmacsi und Anita Márku teil.
7
Beregszász wurde im Jahre 2001 der Status einer Stadt mit Bezirksrecht verliehen, deshalb wurden mehrere Verwaltungsämter der Stadt von den Kreisämtern getrennt. Sowohl die Kreisämter als auch die städtischen Ämter blieben aber in Beregszász.
Literatur
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Begegnungen21_Bartha
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 21: 225–236.
CSILLA BARTHA
Die Möglichkeiten der Bewahrung der Minderheitensprachen in Ungarn
Über eine soziolinguistische Zweisprachigkeitsuntersuchung im Landesmassstab*
1. Einige „unsichtbare” Themen der ungarischen Minderheitenforschung
Überblicken wir die Geschichte der soziolinguistischen (und eigentlich in den meisten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen durchgeführten) Forschungen über das Thema der Minderheiten in Ungarn, ist die direkte Einwirkung der für die gegebenen Epochen charakteristischen gesellschaftlich-politisch-ideologischen Umgebung besonders offensichtlich. Daraus ergibt sich die Praxis, in deren Verlauf gewisse Themen, die zwar seit langer Zeit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der westeuropäischen und angelsächsischen Forschungen standen, in Ungarn lange Zeit hindurch „unsichtbar” geblieben sind, und in Wirklichkeit erst von den 90er Jahren zu hervortretenden Untersuchungsgebieten werden (können). (Außerdem gibt es ganz bis zum heutigen Tag solche Tendenzen und Paradigmen, die beinahe zur Gänze fehlen).
Zu diesen relativ spät erscheinenden – zum Teil soziolinguistischen – Gebieten gehört die Frage der Zwei- und Mehrsprachigkeit, die Beschreibung der Besonderheiten des Sprachgebrauchs der bilinguischen Minderheitenindividuen, -Gruppen und -Gemeinschaften, die Problematik der Bewahrung der Sprache, des Sprachwechsels, die Frage des zweisprachigen Unterrichts, der sprachlichen Rechte usw. (vgl. Bartha 1999).
Bis heute kann mit Recht gesagt werden, dass die Untersuchung der Kontakte der ungarischen Sprache, der Sprache der in der Situation als Minderheit lebenden Ungarn – sowohl hinsichtlich der autochthonen, als auch der eingewanderten Gemeinschaften – eines der wichtigsten Forschungsgebiete der ungarischen Soziolinguistik in Ungarn und im Karpatenbecken geworden ist. In mehreren Forschungsinstituten und an Hochschulen Ungarns und der benachbarten Länder bilden sich jene stabilen Zentren heraus, die sich als mit einer hervorgehobenen Frage mit den sozio- und psycholinguistischen, sprachlich-rechtlichen und Unterrichtsaspekten der Zweisprachigkeit beschäftigen. In den vergangenen Jahrzehnten sind im Zusammenhang mit den verschiedenen Teilfragen des Themas auch mehrere Monographien, Studien- und Konferenzbände erschienen (s. u. a. Kontra [red.] 1991; Kiss 1994; Csernicskó 1998; Göncz 1999; Lanstyák 2000).
Viel wenigere soziolinguistische und Zweisprachigkeitsuntersuchungen sind entstanden/konnten entstehen seit Jahrhunderten in Ungarn über den Sprachgebrauch der mit dem Ungartum zusammenlebenden autochthonen Minderheiten, über die Art und Weise und die Gründe der in diesen Gemeinschaften sich abwickelnden sprachlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die vorliegenden Forschungsergebnisse (u. a. Manherz 1977; Réger 1988; 1990; Gyivicsán 1993, Nelde et al. 1991; Wolf [red.] 1994; Borbély 2001; Bindorffer 2002) aber finden über den engeren fachlichen Rahmen hinaus noch immer ein bedeutend geringeres Echo, werden weniger eingebaut in das wissenschaftliche und alltägliche gemeinsame Denken, noch weniger in die Sprachenpolitik in Ungarn. Auch heute noch begegnen wir außerordentlich vielen irrtümlichen und bei weitem nicht wertneutralen Vorstellungen über die Zweisprachigkeit, über die in Ungarn gesprochenen Minderheitensprachen, über die ungarländischen Kontaktvarianten der ungarischen Sprache, über die sprachlichen und kulturellen Traditionen ihrer Anwender, darüber, warum und worin die diese Varianten sprechenden Gemeinschaften in Bezug auf ihren Sprachgebrauch anders sind als die einsprachigen ungarländischen Ungarn, wo können sie zwischen den zahlreichen Realisierungsformen der Zweisprachigkeit untergebracht werden.
Diesem Mangel wollten wir zum Teil abhelfen, als unter der Anleitung der Wissenschaftler des Lehrstuhls für Ungarische Sprachwissenschaft der Eötvös- Loránd-Universität und der Abteilung für Soziolinguistik des Instituts für Sprachwissenschaften der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, unter Einbeziehung von Fachleuten anderer Institutionen eine soziolinguistische Zweisprachigkeitsuntersuchung unter dem Titel Die Dimensionen des sprachlichen Andersseins: Die Möglichkeiten der Bewahrung der Minderheitensprachen im Landesmaßstab entwarfen und in Angriff nahmen, die aufgrund identischer theoretischer Überlegungen und methodologischer Prinzipien auf einmal die in den sieben ungarländischen sprachlichen Minderheiten im Gang befindlichen sprachlichen und gesellschaftlichen Veränderungen untersuchen will, und zugleich wollten wir die Auswirkung des Verhältnisses der Minderheit und der Mehrheit zueinander auf diesen Prozess untersuchen. Nachstehend stelle ich die wichtigeren Untersuchungsfragen dieser bis 2004 laufenden Arbeiten und ihre zu erwartenden Ergebnisse vor.
2. Das Forschungsvorhaben „Dimensionen sprachlichen Andersseins”
Die Wahrnehmung und die gesellschaftliche Beurteilung des sprachlichen Andersseins weist in jedem historisch-gesellschaftlich-wirtschaftlich-politisch- kulturellen Kontext unterschiedliche Stufen auf. Dennoch kann dieser Begriff auf natürliche Art und Weise auch mit in der Sozio- und Psycholinguistik, in der Soziologie und in der Psychologie in solchen abwechslungsreichen Bedeutungen verwendeten Kategorien gekoppelt werden wie mit der sprachlichen Minderheit, mit der Zweisprachigkeit, mit dem Spracherhalt, dem Sprachwechsel, der Attitüde, den Stereotypen und dem Vorteil, und mit der Assimilation. In dominierend einsprachigen Gesellschaften, wie auch Ungarn eine ist, gewinnen diese Kategorien und das System der Zusammenhänge des sprachlichen Andersseins einen besonderen Sinn.
Das vom ungarischen Parlament am 7. Juli 1993 verabschiedete Gesetz Nr. LXXVII über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten widerspiegelt als ein grundlegendes Funktionsprinzip des demokratischen, toleranten, freiheitlichen Rechtsstaates auch vom sprachlichen, rechtlichen sowie Unterrichtsgesichtspunkt aus den Geist der die Rechte der sprachlichen Minderheiten formulierenden modernsten völkerrechtlichen Instrumente, indem es – zumindest im Prinzip, ohne die beigeordneten Sanktionen – auch jenen Rahmen sichert, in welchem, indem er zum primären Schauplatz der Weitergabe dieser Sprachen wird, der muttersprachliche Unterricht der dreizehn benannten nationalen und ethnischen Minderheiten in Ungarn vor sich gehen kann. Unter allen diesen Umständen erlebt in unseren Tagen der Großteil der sprachlichen Minderheiten in Ungarn die letzte Phase des Sprachwechsels, bei anderen existiert die Muttersprache nicht mehr als ein primäres Symbol der Identität. Die Sprache der Minderheiten in Ungarn sowie die Sprache des Ungartums als Minderheit im Karpatenbecken können heute schon als gefährdet bezeichnet werden. Im Interesse der Interpretation, der Verlangsamung und eventuell der Umkehrung dieser aus vielen Faktoren bestehenden gesellschaftlichen und sprachlichen Prozesse kann auf jeden Fall die Umwertung der traditionellen Auffassungen, Theorien und Methoden von der Sprache, von der Ein- oder Mehrsprachigkeit, von der Berührung zwischen den sprachlichen Gruppen, von den Minderheiten und ihrem Sprachgebrauch erforderlich werden. Dazu ist es aber unerlässlich, 1) einerseits die sich in den Minderheitengemeinschaften abspielenden sprachlichen und sozialen Veränderungen empirisch zu untersuchen; 2) andererseits die bei der Bewahrung oder beim Aufgeben der Minderheitensprachen eine Schlüsselrolle spielende, einerseits mit den sprachlichen Gruppen, mit ihrem Sprachgebrauch bzw. mit den Sprechern selbst zusammenhängenden, andererseits dem sich in der Sprache widerspiegelnden Anderssein, den Minderheits- oder Mehrheitsattitüden, den Stereotypen und Vorurteilen, der Realisierungsformen des Verkehrs zwischen den Gruppen eine linguistische Erschließung zuzuwenden.
Im Rahmen dieses Projekts werden zwei eng miteinander zusammenhängende Grundlagenforschungen durchgeführt, die bisher sowohl die ungarländische Minderheitenforschung, als auch die ungarische Sprachwissenschaft schuldig geblieben ist. Das sind nachstehende: 1. Die Formen des Sprachwechsels und der Sprachbewahrung in den Gemeinschaften der Minderheiten; 2. Soziale Berührungsformen, Zweisprachigkeit, Minderheiten- und Mehrheitsattitüden, -vorurteile in sprachlichen Gemeinschaften in Ungarn. Die wichtigsten Zielsetzungen der auf gemeinsam ausgearbeitete theoretische und methodologische Prinzipien gestützten, was ihren Charakter anbelangt multidisziplinären Untersuchungen ist die Durchführung von a) auf die Rolle des Modellierbarkeit der Prozesse des Sprachwechsels, auf die Möglichkeiten der Sprachbewahrung, auf die Rolle der die sprachlichen Prozesse sich erstreckenden Minderheiten- und Mehrheitenattitüden und –stereotypen sich beziehenden Grundforschungen; b) solche Hilfsmaterialien auszuarbeiten, mit deren Hilfe die Ergebnisse der Untersuchungen in der Praxis, vor allem im Unterricht der Minderheiten und im Aufbau der Minderheitengemeinschaften nutzbringend angewendet werden können.
2.1 Die Formen der Sprachbewahrung in Gemeinschaften der Minderheiten
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Die Formen der Sprachbewahrung in Gemeinschaften der Minderheiten” untersuchen wir in der ersten Phase – als Modelluntersuchung – in ungarländischen rumänischen und in amerikanischen ungarischen Gemeinschaften die Übergangserscheinungen und Prozesse zwischen den beiden extremen Punkten des Kontinuums der gesellschaftlichen und sozialen Zweisprachigkeit mit den Mitteln der Soziolinguistik, der anthropologischen Linguistik, der Diskursanalyse sowie der Kontaktlinguistik im engeren Sinne. Dieser Teil der Untersuchung wurde einerseits in der Gemeinschaft der ungarländischen rumänischen Gemeinschaft in der Siedlung Kétegyháza durchgeführt, mit longitudinaler Methode, die in den ungarischen linguistischen Forschungen als Neuheit aufgefasst werden kann. Wir haben eine vor zehn Jahren im Jahre 1990 durchgeführte Datensammlung (Borbély 2001) wiederholt, um damit die Auswirkung der realen (ein Jahrzehnt) und der scheinbaren Zeit (des Lebensalters) auf den Sprachwechsel untersuchen zu können. In der Untersuchung der Veränderung im Sprechen und zwischen den Sprechern sind nachstehende sprachliche Erscheinungen vorhanden: (1) Sprachwahl, (2) Sprachkenntnisse, (3) sprachliche Attitüden, (4) ethnisches Identitätsbewusstsein, (5) die Symbiose innerhalb der Muttersprache in den Text- und Interviewsituationen.
Bei der Untersuchung verwendeten wir andererseits die Analysen von aufgrund von 250 Stunden in zwei amerikanischen ungarischen Gemeinschaften, in Detroit und in New Brunswick, aufgenommenem Material (Bartha 1995/96; 2002). Es wurden das sprachliche Repertoire und die Sprachwahl, die Praxis des Kodewechsels mit den aus den Interviews des Sprachgebrauchs und der Beobachtungen des Teilnehmers gewonnenen Angaben untersucht. Die Gliederung der sprachlichen Normen, Attitüden und sprachlichen Ideologien und ihre Veränderung erschlossen/erschließen wir mit Hilfe der Diskursanalyse der mit den Datenlieferanten angefertigten Interviews bzw. durch die Analyse der in den Interaktionen erscheinenden Diskursstrategien.
Gestützt auf die theoretischen und methodologischen Erfahrungen dieses Teilprojekts nahmen wir soziolinguistische Fieldworksuntersuchungen in ungarländischen Zigeunergemeinschaften (Romani- und Beasprache), in deutschen, rumänischen, slowakischen, bulgarischen Gemeinschaften und in Gemeinschaften von Taubstummen in Angriff und zwar mit Hilfe von auf Tonband bzw. auf Video aufgenommenen Fragebögen und Interviews (vgl. 2.2).
Durch die aufgrund der Untersuchung nach festgelegten Prinzipien der Antworten auf von gesprochenen Sprachmaterial bei der in Kétegyháza autochthonen Minderheit bzw. der in Detroit und in New Brunswick in einer Minderheitensituation, durch die Emigration entstanden, gesammelten Material sowie der im Laufe von Fieldworksarbeiten bei Roma, bei deutschen und slowakischen Gruppen aufgrund von Antworten auf Fragebögen des Sprachgebrauchs nach bestimmten Prinzipien untersucht, suchten wir letzten Endes auf nachstehende Fragen eine Antwort: Ob wohl ein allgemein anwendbares Modell existiert, oder überhaupt existieren kann, mit dessen Hilfe der Ausgang der in den unterschiedlichen Sprachgemeinschaften vor sich gehenden sprachlichen Prozesse absehbar ist? Mit anderen Worten ausgedrückt, ob es allgemeingültige Merkmale gibt, auf deren Grundlage irgendwie absehbar ist, ob in der gegebenen Kontaktsituation eine (Minderheiten-)Sprache erhalten bleibt, oder ob ihre Rolle umfassend von einer anderen Sprache übernommen wird? Die eng damit zusammenhängende Frage ist die, ob in solchen Fällen, wo die „Symptome” des Sprachwechsels sich bereits klar registrieren lassen, irgendeine Prädiktion in Bezug auf die Intensität des Prozesses gemacht werden kann. Durch die Analyse der empirischen Angaben nach Gemeinschaften und insgesamt fassen wir zusammen, was für gemeinsame bzw. abweichende Charakterzüge und was für beeinflussende Faktoren die sich in den einzelnen ungarländischen Minderheitengemeinschaften abspielenden sprachlichen und gesellschaftlichen Prozesse aufweisen. Über diese Frage ist es bis zur Gegenwart weder zu einer vergleichenden Untersuchung noch zu einer umfassenden Analyse in ungarischer Sprache gekommen.
2.2 Gesellschaftliche Berührungsformen, Zweisprachigkeit, Minderheiten- und Mehrheitenattitüden, Vorurteile in ungarländischen sprachlichen Gemeinschaften
Die Kategorisierung der Gesellschaftswelt, die Bezeichnung der Grenzlinien zwischen „wir” und „sie” mit Rücksicht auf die Beziehung zu den Attitüden, den Vorurteilen und der Identität kann die Psychologie und die Soziologie auf eine bedeutende aus- und inländische Vorgeschichte der Forschungen zurückblicken (vgl. zum Überblick Csepeli 1997; Hewstone-Stroebe-Stephenson [red.] 1999). Wenn unterschiedliche Ethnien auf einem gemeinsamen Gebiet leben, im Rahmen eines identischen gesellschaftlich-wirtschaftlich-ideologischen Systems, erscheint das Bild, dass sie voneinander bilden, in der Form von Stereotypen, Vorurteilen, häufig ohne die wirklichen Erfahrungen der Verallgemeinerung. Die Bezeichnung von „wir” und „sie” ist eigentlich die natürlichste, zwischen den Gruppen auftretende Äußerung im Interesse der Festlegung der Grenzlinien zwischen der persönlichen und kollektiven Identität (vgl. Csepeli 1997 : p. 33). Nach Allport (1977: p. 69) „bilden alle jene Personen eine eigene Gruppe, die das Personalpronomen ’wir’ im Grunde genommen in einer identischen Bedeutung anwenden”. Natürlich hängt all das, wie die Identität auch, vom Kontext ab und trägt einen diskursiven Charakter. Die negativen Attitüden den anderen Gruppen gegenüber können zwar nicht notwendigerweise die Gefühle der Person in Bezug auf die Zugehörigkeit festigen, möglich ist es jedoch (Allport op. cit. p. 85). „Wir sind geneigt, anderen gewisse Absichten zuzuschreiben, und dies ist vor allem dann so, wenn jene Individuen und Gruppen, über die wir unsere Meinung äußern, sehr ’anders’ sind, eine andere Sprache sprechen, wenn sie andere Bräuche haben, zu einer anderen Kultur gehören, sich zu von den unseren abweichenden Werten bekennen, oder nur ganz einfach aufgrund ihres Verhaltens und ihrer äußeren Erscheinung, oder ihrer körperlichen Merkmale von unserer eigenen Gruppe unterscheiden.” (Erős 1998: p. 119).
Die zentrale Kategorie dieses komplizierten Prozesses ist die Attitüde, die zur gleichen Zeit über wissensmäßige, gefühlsmäßige und verhaltensmäßige Komponenten verfügt, und die untrennbar mit der Kommunikation zusammenhängt: „Die Attitüden beziehen sich immer auf eine von irgendeiner Gesellschaft zustande gebrachte, gesellschaftlich konstruierte Sache (Idee, Gegenstand, Person, Prozess, Ereignis usw.). Wenn von der Person die Attitüde als ihre eigene, als Bestandteil ihrer persönlichen Welt anerkannt wird, ist sie sich mit dieser identifizierend nicht im Klaren darüber, dass nicht nur der Gegenstand der Attitüde, sondern die Attitüde selbst sozial determiniert ist. Diese soziale Determiniertheit kommt immer im konkreten, gesellschaftlichen Zusammenhang zur Geltung, sie entsteht in Kontakten zwischen den Personen, in Gruppenprozessen und wirkt auch so, ein grundlegendes Triebrad bildend in den gesellschaftlich vergleichenden Prozessen, der in der Gesellschaft vor sich gehenden Kommunikation.” (Csepeli 1997: p. 221)
Im zweiten Teilprojekt unseres soziolinguistischen Forschungsvorhabens führen wir im Kreise von zweisprachigen Sprechern von sieben ungarländischen Minderheiten und in einer ethnisch homogenen einsprachigen ungarischen Kontrollgruppe Untersuchungen durch, die sich auf die aus der Minderheitensituation und der Zweisprachigkeit resultierende sprachliche Andersartigkeit, auf die verhüllt und offen auftretenden positiven und negativen sprachlichen Attitüden und Vorurteile beziehen. Neben der Erschließung der sich auf die eigene Minderheitengruppe (des „wir”) und der sich auf die Mehrheitsgruppe beziehenden allgemeinen Attitüden und Stereotypen sind wir in erster Linie darauf neugierig, was für eine Rolle in deren Herausgestaltung die Sprache hat, wie die Attitüden, Stereotypen und Vorurteile auf den Sprachgebrauch auf die Sprachwahl und auf den Prozess des Sprachwechsels selbst zurückwirken; beziehungsweise wollen wir auch die Methoden der Diskursanalyse anwendend die allgemeinen und gemeinschaftsspezifischen kognitiven Strategien der mündlichen Vorurteilshaftigkeit, ihre sprachlichen Erscheinungsformen anwenden. Diese Probleme waren sowohl in der ungarländischen Minderheitenforschung, als auch in der bei der Untersuchung der Attitüden und Vorurteile über Traditionen verfügenden Sozialpsychologie lange vernachlässigte Fragen.
Zu unserer Untersuchung wählten wir sprachliche Gruppen, die den Angaben der Volkszählung und auch der Schätzung der Minderheitenorganisationen die größten sind. Im Zusammenhang damit war ein wichtiger Gesichtspunkt ihrer Auswahl, dass im Bereich dieser Gruppen der in der ungarischen Einsprachigkeit endende Prozess des Sprachwechsels noch nicht umfassend vor sich gegangen ist. So haben wir die Gruppen der Roma (Romani–Bea), der Deutschen, der Rumänen und der Slowaken sowie eine, was die sowohl nach ihrem Anteil als auch nach dem Ausmaß der Abstempelung bedeutsame Gruppe, die bisher in Ungarn noch nicht als sprachliche Minderheit anerkannt wurde, die Gruppe der ungarischen Gehörlosen ausgewählt. Innerhalb der untersuchten Gruppen der Minderheitengemeinschaften begannen wir die Sammlung in einer nach identischen Gesichtspunkten ausgewählten Siedlung. Die Schauplätze des Fieldworks hatten wir nach folgenden Gesichtspunkten ausgewählt: (1) die Zahl der Bevölkerung der Siedlung sollte um 5 000 Einwohner liegen; (2) der Anteil der in der konkreten Siedlung lebenden Minderheitengemeinschaft den 50 % näher kommen. Der Gesichtspunkt der Auswahl der ungarischen Gruppe war jener, dies soll eine Siedlung in Ungarn sein, in der keine ungarländische Minderheitengemeinschaft lebt. Die Auswahl der Datenlieferanten stimmt mit der Auswahlmethode der Minderheitengemeinschaften überein. Die untersuchten sprachlichen und kollektiven Attitüden und Stereotypen wurden im Zusammenhang mit dem Lebensalter und dem Geschlecht der Sprecher untersucht. Betrachten wir die drei Altersgruppen der Datenlieferanten, haben wir nach Altersgruppen je 20 Datenübermittler ausgewählt, das bedeutet insgesamt 480 Personen. An den Altersgruppen betrug der Anteil der Männer und Frauen je 50%. Die Auswahl der Datenlieferanten war zufällig erfolgt, doch wurde danach gestrebt, dass innerhalb der Altersgruppen – nach Möglichkeit – die schulischen Ebenen auch proportional repräsentiert sind.
Eine Neuigkeit der Forschungen bedeutete insgesamt, dass der Prozess des Sprachwechsels, die Erscheinungen der Attitüde, der Stereotype und des Vorurteils nicht nur innerhalb einer gegebenen Gemeinschaft untersucht werden, sondern in einem einheitlichen theoretischen und methodologischen Rahmen, in linguistisch-soziolinguistischer Annäherung, und zugleich wurden auch die Ergebnisse der Sozialpsychologie angewendet und die gleichzeitige Untersuchung von mehreren Gemeinschaften bzw. wird die vergleichende Analyse der erhaltenen Ergebnisse durchgeführt.
2.3 Die wichtigeren Zielsetzungen der Forschungen und die zu erwartenden Ergebnisse
Nach einheitlichen Gesichtspunkten wurden und werden auch kontinuierlich Hintergrundstudien der Gemeinschaften und Sprachumfeldanalysen zu jeder einzelnen Gemeinschaft erstellt. Nach den einzelnen Minderheitengemeinschaften beschreiben wir die eigenen und die der Mehrheitssprache (zu den Sprachvarianten) und der Gemeinschaft (zu den Sprechern) gegenüber verhüllten und offenen Attitüden, Vorurteile und Stereotypen.
Die die Zeichensprache verwendenden Gemeinschaften wurden in Ungarn von uns als erste im identischen theoretischen und methodologischen Rahmen im klassischen Sinn des Begriffs untersucht, der identisch ist mit den auf ethnischer Grundlage organisierten zweisprachigen ethnischen Minderheiten.
Innerhalb der einzelnen Minderheitengemeinschaften untersuchen wir die Variabilität der konkreten Kategorien entlang von zwei soziolinguistischen Veränderlichen, des Lebensalters und des Geschlechts der Datenlieferanten (quantitative Analysen); die erhaltenen Angaben werden nach den einzelnen Gemeinschaftsgruppen, nach dem Lebensalter sowie nach Geschlechtern verglichen (quantitative und qualitative Analysen).
Die sich auf den Sprachgebrauch der Minderheit und der Mehrheit beziehenden und sich darin widerspiegelnden Attitüden, Stereotypen und Vorurteile werden wegen ihrer Wechselseitigkeit gemeinsam untersucht. Entlang des Kontinuums des Sprachwechsels und der Sprachbewahrung bestimmen wir die Rolle der untersuchten Erscheinungen auf die sich in den sprachlichen Gemeinschaften abspielenden sprachlich-sozialen Veränderungen: auf die funktionale Arbeitsteilung der Sprachen der zweisprachigen Sprecher, auf die Umschichtung des verbalen Repertoires, auf die Art und Weise der interethnischen Kommunikation.
Auch das Zur-Geltung-Gelangen der Minderheitenrechte, in erster Linie der sprachlichen Rechte (Unterrichtsrechte) und die eventuellen Verstöße gegen diese im „Minderheitengesetz” bzw. im „Chancengleichheitsgesetz” werden untersucht, sowie im Einklang mit den in den sonstigen internationalen rechtlichen Instrumenten festgelegten Dingen.
Eine besondere Summierung stellen wir im Zusammenhang mit der Situation der ungarländischen Gehörlosen und über die ungarländische Zeichensprache zusammen, und formulieren Empfehlungen in Bezug auf jene strategischen Schritte – im Einklang mit den internationalen Normen der Menschenrechte – die zur erfolgreichen sprachlich-kulturell-gesellschaftlichen Integration der Gemeinschaft erforderlich sind. Zum ersten Mal erhalten wir auch ein umfassendes Bild über die eigenen Attitüden der Gemeinschaften mit der Zeichensprache und über die Attitüden der Hörenden im Zusammenhang mit ihnen. Die Ergebnisse können es außerdem bestärken, dass die Gemeinschaften der die Zeichensprache Verwendenden wirklich untersuchbar sind in dem theoretischen und methodologischen Rahmen, der identisch mit dem der im klassischen Sinne auf ethnischer Grundlage organisierten zweisprachigen Minderheiten ist.
Es sollen die Ergebnisse der zur gleichen Zeit, parallel miteinander mehrere Methoden anwendenden vergleichenden Untersuchung zusammengefasst werden, in der wir – im Spiegel unserer Angaben – besondere Sorgfalt auf die Herausgestaltung der Attitüdenformung im Unterricht der Mehrheiten und der Minderheiten verwenden.
Aufgrund dessen werden gut trennbare Profile nach den einzelnen Gemeinschaften der Minderheiten umrissen. Ein nuancierteres Bild erhalten wir über die Formen und Funktionen der verhüllten und offenen Attitüden, Vorurteile und Stereotypen für die Sprache (Sprachvarianten) und die Gemeinschaft (und Sprecher) der Minderheiten oder der Mehrheiten.
Von den im Laufe der Untersuchung ausgewählten zwei veränderlichen Größen kann am meisten das Lebensalter der Datenlieferanten bzw. die Auswirkung des Lebensalters und der Interaktion in den einzelnen Gemeinschaften nachgewiesen werden.
Aufgrund der vergleichenden Untersuchung scheint sich bereits in gegenwärtigem Stadium immer mehr jene unsere Hypothese nachweisen zu lassen, nach der die Verdrängung der ungarländischen Minderheitensprachen in einen direkten Zusammenhang mit den eigenen sprachlichen Attitüden der Sprecher mit der Interiorisierung der mehrheitlichen Stereotypen und Vorurteile gebracht werden kann. Der Vergleich der Ergebnisse der Mehrheitenkontrollgruppe mit den Ergebnissen der Minderheiten ermöglicht es, die Interaktion und die Dynamik der Prozesse besser zu verstehen. Entlang des Kontinuums des Sprachwechsels und der Sprachbewahrung lässt sich in einem gewissen Maße der Einfluss der untersuchten Erscheinungen auf die sprachlich-sozialen Veränderungen determinieren, die sich in den sprachlichen Minderheiten abspielen: auf die funktionelle Arbeitsteilung der Sprachen der zweisprachigen Sprecher, auf die Umschichtung des verbalen Repertoires, auf die Art und Weise der interethnischen Kommunikation.
3. Die „Sichtbarmachung” der Untersuchungsergebnisse
Die Ergebnisse der vorgestellten soziolinguistischen Forschungen können einerseits einen theoretischen Beitrag zu unseren bisherigen Kenntnissen von der allgemeinen synchronen und historischen Funktion des Sprachwechsels und der Sprachbewahrung als sprachliche und gesellschaftliche Veränderung bedeuten, und zugleich können sie auch einen Nutzen für die Gesellschaft, die Kultur und den Unterricht bringen. Die gegenwärtige Untersuchung kann neben dem allgemeinen wissenschaftlichen Beitrag einen Ausgangspunkt darstellen zur Bewahrung der Muttersprache sowohl des autochthonen, als auch des in der Minderheitensituation in der Emigration lebenden Ungartums, bzw. der in Ungarn gesprochenen, was die Schauplätze und die Funktionen anbelangt einen dramatischen Rückgang aufweisenden Minderheitensprachen, zur Herausgestaltung einer auf die wirklichen Zusammenhänge aufbauenden umsichtigen, den Sprachwechsel/die Spracherhaltung abzielenden Sprachpolitik. Mit Hilfe dieser Ergebnisse wollen wir außerdem gezielt einen Beitrag leisten zur Ausarbeitung von Strategien des Unterrichtswesens und der Massenkommunikation und anderen Strategien für die Mehrheiten und die Minderheiten, die eine Rolle in der Herausgestaltung der Attitüden spielen können, indem sie die Belastung mit Vorurteilen verringern. Durch die Akzeptierung des sprachlichen Andersseins als Wert, durch die Umgestaltung des traditionellen Denkens über die Sprache, durch die Vermittlung der soziolinguistischen Betrachtungsweise, die die Vielfalt in den Mittelpunkt stellt, kann gerade das Unterrichtswesen viel dafür unternehmen, dass solche Jugendliche die Schulen verlassen, die empfindlich sind für andere und über das sprachliche Anderssein auch die abweichenden Eigenschaften und Werte der Menschen weitgehend beeinflussen. Mit der geplanten Forschung, mit der auch für andere zugänglich zu machenden Studie und mit dem Hilfsmaterial, vor allem aber mit der sofortigen Aufnahme der Ergebnisse in das Hochschulwesen und in die Lehrerausbildung wollen die Teilnehmer am Projekt auch dazu einen Beitrag leisten.
Literatur
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