Begegnungen19_Pok
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 19:99–110.
ATTILA PÓK
Politics and History in Kádár’s Hungary
Studying any aspect of contemporary history is a most difficult field of historical research – the lack of a proper chronological perspective, the abundance and at the same time also often lack of important sources, the sensitivity of the eye-witnesses who are still with us make these projects most risky ventures. A student of the history of historical writing and historical thought who makes an attempt in this field meets these difficulties in a concentrated form, as the subjects of his research are to a great extent his colleagues themselves. The reason why I have still dared to chose this topic for this paper* is that in my view discussing a few aspects of the history of Hungarian historical scholarship from the early 1960s to the 1980s might contribute to the clarification of two basic problems:
a) continuity or discontinuity between the Rákosi and the Kádár regimes
b) the roots, the antecedents of the 1989-90 changes, of the transition from a monolithic to a pluralistic political system in Hungary.
This short sketch only aims at giving a short survey and certainly cannot come up with a systematic analysis of Hungarian historiography in Kádár’s Hungary.
Antecedents
If we look at the development of Hungarian historical scholarship from the time of the beginnings of professionalization in the second half of the 19th century on, it is not difficult to prove that it has always kept pace with the international standards of the “guild”. Numerous Hungarian historians of the first professional generations were trained at important centres of scholarship, as the École des Chartes in Paris, the Institut für Österreichische Geschichtsforschung in Vienna or Ranke and Wittenbach seminars in Berlin. The formation of the institutional framework of research (university chairs, source-publication series, the founding of the National Archives, the launching of scholarly reviews, etc.) has also been in line with international standards and was at the same time well embedded into the national discourse. Historical issues and historians played a very important role in politics both before and after World War One. Be it the problems related to the country’s multinational, multi-ethnic population or the peculiarities of its social and economic development and many other issues, historiography in a most sensitive way reflected the tensions of society. Instead of narrowing down the horizon, however, this concern over burning issues of the society resulted in opening up impressive new avenues of scholarship. The catastrophe of World War One just as much as that of World War Two certainly called upon historians to take account of deeper lying causes of these tragic turns.1 Even after the Communist take-over when a peculiar mixture of dogmatic Marxism and romantic nationalism became the “official” ideological basis of a highly centralised institutional framework of research, the continuity of high quality and internationally widely acknowledged scholarship could not be broken and from the early 1960s on – not independent of the coming of a detente in international politics – Hungarian historiography was gradually reintegrated into the international scholarly community. It was especially economic and social historical investigations on mediaeval, early modern and modern Hungary that have brought about important new scholarly results. In addition to the works of “great old men” in political, social and intellectual history, who started their careers before World War II (as for example Kálmán Benda, Éva H. Balázs, Domokos Kosáry, László Makkai, Elemér Mályusz, Imre Wellman, Péter Váczy etc.), there emerged younger generations who entered the profession after the war and they also substantially contributed to the international prestige Hungarian historical scholarship gained in the 1960s and especially the 1970s. There were especially two research fields where these generations were most active. First, from the mid1950s on, the comparative investigations on the “deviation”, “special path”, peculiarities of Hungarian and East European agrarian development, then the origins of Hungarian manufacturing industry and other aspects of the making of Hungarian capitalism. (Works of Iván T. Berend, László Katus, Tibor Kolossa, Zsigmond Pál Pach, Julianna Puskás, György Ránki, Pál Sándor etc.) Some of the in the long run most important achievements of Hungarian historical scholarship during the post-1956 period (up to the late 60s) relate to these research interests, however, they are part and parcel of a most complex conflict -loaded cultural, intellectual life. My hypothesis is that this trend in Hungarian historical scholarship contributed to the liberalization, to an opening up process in other fields of Hungarian historical scholarship and in Hungarian cultural life in general.2
The “Molnár” debate
The general framework of the beginning of this process is the so-called “Erik Molnár” debate that from the late 1950s on inspired a great number of Hungarian scholars to take sides about key issues of Hungarian – and East Central European – history. Erik Molnár (1894-1966) was a lawyer who has supported the underground Hungarian communist movement during the interwar period but at the same time has also written historical and philosophical works in the Marxist spirit of the time.3 He had held a number of high positions in post-World War II Hungarian political life (including various ministerial positions and the presidency of the Supreme Court) – after 1956 he is (as director of the Institute of History of the Hungarian Academy of Sciences since 1949) a key figure of ideological controversies. In a few articles published in 1959-61 he challenged the dominating so called “revolutionary progressive” interpretation of history, i.e. the view that presented Hungarian past since the collapse of the mediaeval great power as a series of failed revolutionary struggles for independence. The failures were said to have been due to external (Turkish, Habsburg, Czarist, German) interventions. According to the “classic” of this view, Aladár Mód (whose standard work with the apt title “Four Hundred Years Struggle for Independent Hungary” was published in numerous editions in the late 1940s and early 1950s) the conflicts between the foreign and Hungarian economic interests became the basis of a struggle that gave cohesion to the Hungarian society. In this sense “social progress” and “national sovereignty” were correlating aspirations. Modern Hungarian history – according to this interpretation – was determined by the intervention of reactionary Austria in 1849 in Hungary that prolonged the country’s long-standing backwardness, the “Compromise of 1867” was a sell-out by the Hungarian ruling class and the interwar ”fascist” Horthy-system was imposed on Hungary by anti-Communist Western imperialism. Molnár and his followers accused this approach to Hungarian history of being “unhistorical”, “naive” and first of all non-scholarly, feeding the nation with illusions instead of increasing its knowledge about itself. In a March 1963 report prepared for the Department of Scholarly and Cultural Affairs of the Hungarian Socialist Workers’ Party4 Molnár pointed out that during the last three years (i.e. 1960-1963), as part of a broader anti-nationalism campaign, historical scholarship focused on clarifying the role of the ideas of patria and nation in class struggles. The history of the Hungarian people was presented as a class struggle and the campaign started against the nationalist idealization of national past that attached to independence a special value separated from that of class struggles. The new approach (i.e. the one initiated by Molnár )unveiled the “class-contents” of these fights for independence and this way – as Molnár believed – contributed to overcoming the “provincialism” of Hungarian historical scholarship. The first research results of this new “anti-provincialist” method – as Molnár argued – were to be found in two fields: the comparison of 16th to 18th century Eastern and Western European agrarian development and the integration(“embedding” as he puts it) of 19th century Hungarian development into the social structure of the Austro-Hungarian Monarchy.
In the following first I should like to discuss some general views on Hungarian history in the two camps (i.e. those of Aladár Mód and Erik Molnár), then I will deal with a few peculiarities of Hungarian social and economic history writing of the post-1956 period on the basis of the above mentioned examples: the literature on the “deviation” or “Abbiegung” of 16th century Hungarian and East Central European agrarian development from the West-European pattern and Hungary’s place, role in the Dual Austro-Hungarian Monarchy after 1867.
Interpretations of nationalism and patriotism
The actual starting point of the discussion was the evaluation of the anti-Habsburg movements in the 17th and early 18th centuries.5 Erik Molnár kept arguing that they were much more class-conflicts (between the Hungarian nobility, the Hungarian estates and the centralising Habsburg-aspirations) than struggles for “national independence” mobilizing all layers of Hungarian society. Contrary to the – according to his view – ahistorical Mód-argumentation, the nobility’s nationalism and a kind of “popular patriotism” in the 17th and early 18th centuries were not direct antecedents of modern 19th century Hungarian nationalism. Those problems were in the foreground of the political-ideological discussions of the day in the aftermath of the 1956 national revolution. Namely a bit more than a year after the execution of Imre Nagy, in the fall of 1959, the Central Committee of the Hungarian Socialist Workers’ Party issued a statement on “bourgeois nationalism and socialist patriotism”6 and in March 1960 a conference at the Institute of History of the Hungarian Academy discussed the historical roots of nationalism.7 Molnár and a number of his followers argued that most Hungarian Marxist historians – greatly inspired by the ideological guidelines of Rákosi, Révai and other leading communist politicians – divorced the concept of the Hungarian nation from social class and historical age, natio and patria had not reflected the objective interests of all classes, only those of the exploiting ruling class. Molnár applied the concept of “false consciousness” i.e. that any ideological reflection of the common interests of exploited serfs and landlords in a feudal society veils the irreconcilable class interests.8 These were, of course, most orthodox Marxist views and could easily be interpreted as a historians’ contribution to the struggle against “reactionary nationalism” which had an important role among the officially listed causes of the 1956 “counter-revolution”. Still, the historical-political function of these views was quite different. They initiated a number of most productive research-projects on how concepts like “people”, “nation”, “patria”, “independence” were interpreted in 16-17th century Hungary. They helped rethink the relationship between “class struggle” and “national struggle”: gave incentives to investigations into the making of the Hungarian nation. At the same time they also initiated debates on other key issues of Hungarian history in which the representatives of what is sometimes labelled as the “sociological-realistic-denationalizer” and “romantic revolutionary-dogmatic nationalist” interpretations of modern Hungarian history confronted each other.9
The “sociological” interpretation was trying – on the basis of plenty of new basic research – to examine the objective economic-social foundations of political and ideological developments, whereas the “romantic camp” (under the informal leadership of Aladár Mód), moving the centre of the debate from early modern to more recent periods, was much more preoccupied with the “subjective” factors, the correct or faulty policies of leading personalities at major turning- points of Hungarian history. They were interested in “progressive political struggles”, whereas the “sociological” school believed – as one of its representatives, Péter Hanák put it at a later point, in 1969 – ”in the primacy of the objective factors and [were] interested in the interactions between the objective and the subjective. According to Aladár Mód’s conception Rákóczi-1848-Károlyi- 1919 represent the mainstream of Hungarian history, in our view – to retain these symbols – Rákóczi together with Nagymajtény, 1848 together with 1867, Károlyi and 1919 together with the counter-revolution and Horthy form ”the main line” of Hungarian history. We explore questions to which Mód does not offer coherent and convincing scholarly answers: (such as) why did Nagymajtény follow Ónod, why did Világos come after Debrecen, and why Horthy after Károlyi and Béla Kun?”10
Another aspect of the differences was aptly summarized by György Ránki in the same debate in 1969 when he was responding to Aladár Mód. Mód demanded that research into “the objective conditions and laws of history” “should be combined with exploring the right policy that would serve the interests of a people and international progress”. Ránki, one of the most prominent members of the younger generation of economic and social historians, in the course of the debate on the characteristics of the Horthy regime, argued that historical analysis should not set up some abstract moral and political standards as the basis of historical evaluation: “...public life was more influenced by Nagyatádi’s land reform than by any of the most beautiful writings on the tragic fate of peasantry; the foreign policy and thus the life of Hungarians were more determined by Gömbös’ secret agreements than by Bajcsy-Zsilinszky’s combative parliamentary protests; Hungary’s fate during World War II in the final analysis was decided by Bárdossy’s and Horthy’s declaration of war and not by the Hungarian Communists Party’s views concerning the war against the Soviet Union; living conditions of people were first of all determined by the Great Depression and not by the fact that some people were working on well-intentioned utopias for developing the handicraft instead of the manufacturing industry; the fate of Hungarian Jewry was determined by the deportations of 400.000 of them as a result of German pressure, under German leadership by the officials of the Sztójay-government and by the gendarmerie and not by the fact – important still as it might have been – that some thousands of them have been saved by antifascists or simple people...”11
No doubt, Mód’s views show much continuity with the national ideology of the Rákosi-regime, though he frequently distanced himself from the scholarly and political practices of that period. Mód focused on the need of “socialist nation-building”, on the ways and means of constructing “socialist patriotism.” He feared that any questioning of the continuity of a collective national interest manifested in the struggles for independence would endanger this process. This view led him to argue that even if the majority of the peasantry did not participate in the anti-Habsburg struggles, this behaviour did not express its real interests.12 This way he created a clear formula in which the socialist system was the true heir to all combined struggles for national and social liberation. Historical research was to support this view. The Molnár school emphasized the need to remove nationalist mythologies from popular thinking, the necessity of a careful analysis of conflicting and overlapping interests of various social groups in the course of struggles for independence. At the same time this class centred approach was inclined towards underestimating the significance of national collective memories. Still, raising the issue of rethinking the relationship between struggles for national independence and social progress could be the incentive to an extensive discussion addressing a most basic issue of Hungarian history: the process of nation building. This way, although Molnár himself died as early as 1966, his contribution to the shaping of a demythologized, more open Hungarian historical scholarship was substantial.13
From economic determinism to modern economic and social history
Traditions of writing economic history in Hungary, the roots of this scholarship, go back to the beginnings of modern Hungarian historical scholarship. The extremely productive economic history writing of the 1960s (and after) is fed by numerous historiographical sources. They include the pre-World War I and interwar traditions of mainly agricultural history (understandably a major interest in a dominantly agrarian country) and also the history of the earlier periods of mining and industry. (Ignác Acsády, Sándor Domanovszky, Elemér Mályusz, Oszkár Paulinyi, István Szabó, Károly Tagányi etc.)14 A great number of post-World War II young historians being of peasant origin, interest in the history of agricultural production and that of rural society remained vital issues of the burgeoning Marxist historiography. This point takes us to the second – most obvious – source of modern Hungarian economic and to some extent social history: Marxist social analysis that is starting out from the economic determination of social processes. The application of economic determinism, the constant search for economic interests behind all historical phenomena could – on the one hand – lead to voluntarism, to ridiculous oversimplifications but on the other it helped the growth of economic history as a full-fledged branch of Hungarian historiography. The third factor, which became of decisive significance only in the 1970s, was the French Annales School. Let me refer here to two cases where important economic historical investigations could be interpreted in a political context as well and the respective discussions then encouraged and helped serious scholarly debate. One is a major monograph on the comparison of eastern and western European agricultural development of the 16th and 17th centuries and the other some aspects of the genesis of Hungarian capitalism.
Hungarian “Sonderweg”?
Earlier research into 16-17th century Hungarian agrarian history had already shown that whereas by the second half of the 15th century Hungary had quite fully caught up with the West European social, economic, political and cultural development, as a result of the collapse of the centralized state system in 1490, the suppression of the 1514 peasant war together with the ensuing retaliation and the Ottoman conquest, the Hungarian social-economic development diverged or “deviated” from the Western pattern of the time. This falling behind in the 16th-17th centuries was generally attributed to Ottoman rule and Habsburg “exploitation”.15 New research in the 1960s shed more light on the impact of the transformation of the world economy, the impact of the 16th century price revolution on the internal features of agrarian development: the expansion of the landlords’ manorial land at the cost of free peasants’ plots, the strengthening of feudal bonds (serfs’ services in kind and labour), the decline of free peasants’ market activity, the gaining ground of the “second serfdom” etc. The most important work along this line, giving a synthetic explanation of the origins of East European backwardness, was published by Pál Zsigmond Pach in 1963.16 Pach has supplied lots of historiographical and archival evidence to prove that the belatedness of Hungarian capitalist transformation originated in the divergence of agrarian developments East of the Elba-Saale line from the West-European development from about the turn of the 15-16th centuries. Pach’s Sonderweg thesis was not questioned for decades but was widely referred to. However, at the time of the vanishing of the former Soviet Bloc, some younger colleagues suggested that the presentation of the East European peculiarities of Hungarian social-economic development, the analysis proving the emergence of an ever widening gap between Eastern and Western Europe from the 16th century also served daily political interests in the 1960s. The criticism was based on lots of recent research results and argued that Pach’s research findings could also be politically interpreted as historical evidence in favour of the post-World War II division of Europe. In the course of the discussion Pach brought up lots of arguments proving that since long before Yalta the – in comparison with the West – diverging pattern of Hungarian and East Central European economic and social development has been a key-issue in economic history writing inside and outside Hungary. It is, however, understandable that in a political climate when Hungary seemed to be so much integrated into the Eastern half of a divided Europe (and world), research into the various historical aspects of European regionalism and the origins of East European backwardness was also politically motivated.17 The same holds true also of another research-field which – not like the above-mentioned one – inspired heated debates already in the 1960s: the most important period in the genesis of Hungarian capitalism; Hungary during the period of the Dual Monarchy.
The genesis of Hungarian capitalism
Abrupt as the break between the “bourgeois” historiography before and the Marxist one after World War II might have been, there was a striking continuity between one major pre-World War I “independentist” political tendency (generally associated with the name of Kálmán Thaly) and the “400 Years of Struggle for Independent Hungary” type (to quote the title of Aladár Mód’s standard book) of Marxist approach.18 Both of them presented the history of the Dual Monarchy as seen through the eyes of the parliamentary opposition of the period i.e. all social, economic and political problems, the backwardness of the country were attributed to Vienna’s wicked policies. However, the availability of archival resources for the study of the history of Hungarian industrialization in the post-1867 period made it possible to open up a new field of research.19 In the aftermath of 1956, a cruelly suppressed national revolution, a number of historians, thinking about the possibilities of small peoples in the region, started appreciating more the framework that the Habsburg Monarchy offered for the coexistence of the peoples of the region. A major international conference held on the occasion of the 100th anniversary of the 1867 Habsburg-Hungarian compromise in Bloomington in the United States was an important milestone along the road of the re-evaluation of Hungary’s place in the Habsburg Monarchy.20 Economic historical investigations, utilizing modern “Western” theories of economic growth arrived at the conclusion that Hungary’s rate of economic growth was somewhat faster than that of the other parts of the Monarchy. Still, in spite of the accelerating industrialization it was mostly agriculture that enjoyed a period of boom and the “embourgeoisment” of the society was very slow, indeed. It was an extremely great merit of this approach that it pointed out the respective peculiarities of political, economic and social development: a conservative, authoritarian, antidemocratic regime may rule a state where for important social groups the economic advantages outweigh the disadvantages. Going far beyond the traditional explanations for the disintegration of the Habsburg Monarchy (where either the machinations of the Entente and some leaders of the national minorities or the “oppression” of minorities by Vienna and/or Budapest were blamed) deeper-lying economic-social factors (as e.g. the emergence of the bourgeoisies of the national minorities) were examined. Critics of this view spoke of “whitewashing” the “reactionary” Habsburgs. According to their argumentation historians in general and also in this particular case should concentrate on elucidating the conflicts between “reactionary” and “revolutionary-progressive” forces, assuming that it is always possible to divide actors of history into these two groups.21
Politics and historiography in Kádár’s Hungary
Let me now conclude by trying to answer the two key-questions mentioned in the introduction:
a.) from the late 50s on some new winds were blowing in Hungarian historical scholarship and in spite of the frequent and sometimes stormy counterblasts, old-fashioned dogmatic stereotypes frequently had to give way to serious, source-based research. Though generally in a quite narrow circle of specialists and on the pages of not very widely accessible reviews the open exchange of views was increasingly possible, fewer attempts were made to impose the “right views” on disagreeing colleagues. The interest in economic history, I think, to some extent reflects the political atmosphere of the 1960s: there is a certain scope for action in the economy, in this field reforms, experiments different from the Soviet example can be tested, whereas the political structure is much, much more rigid. If we also take into account some other topics of historical discussions in the 1960s (as e.g. the questioning of the fascist character of the Horthy-regime, the attempts at a re-evaluation of the political, social, cultural role of social democracy and non-communist leftist personalities)22 it might be even more convincing to state that though there is a substantial continuity in the institutional framework of historical scholarship created in the late 1940s, from about the mid-1960s the Kádár-regime offered a more favourable setting for historians than Rákosi’s Hungary. The published minutes of two important workshops organised in connection with the preparations of a Hungarian history to be published in 10 volumes give a good insight into the atmosphere of Hungarian historiography in the 1960s. In 1966 specialists of the “feudal”, in 1969 experts of the “capitalist” period got together and the respective discussions reflected the search for re-establishing the proper national function of historiography.23 Domokos Kosáry has on several occasions evaluated the achievements of the 1960s in Hungarian historical scholarship. According to his convincing argumentation at the time of the “Marxist take-over” in 1948-49 dogmatic Marxism was blended with a romantic-nationalist pre-World War One view of history. The debates initiated by Erik Molnár, the economic history writing of the 1960s and 70s played a decisive role in starting to discredit this approach which dominated the profession for more than a decade.24 These developments had a major share in preparing what a lot of contemporary and later observers inside and outside Hungary and inside and outside the “guild” perceived as a shift or transformation in the historical profession during the 1970s.25 A new chapter in this process will start with the launching of the popular historical review “História” in 1979.
b.) If I now finally turn to the second, most ambitious question about the roots, antecedents of the 1989-90 changes in Hungary, I can only suggest that in a complex analysis of the factors that have made these changes possible, some attention should be paid to the exploration of the role of historians and historical scholarship from about the early 1960s on. This will most likely cover numerous mainstream historians (whose group next to most open minded, internationally widely acknowledged professionals also included orthodox Marxist hard-liners) just as much as outstanding scholarship outside the established institutional framework of the profession. Parallel efforts do not necessarily mean joint efforts but it can perhaps be assumed that the historiography discussed in this paper did contribute to the “opening up” of a closed society. Not as if after reading a huge economic historical monograph, average Hungarians would have immediately arrived at some topical political conclusion, but numerous historical works also expressed a slowly spreading, realistic, non-ideological, pragmatic approach to social and economic problems which is a precondition of reasonable political action.
Notes
1
For these trends in Hungarian historical scholarship cf. Deák, István: “Historiographies of the Countries of Eastern Europe: Hungary”. American Historical Review 97 (1992) 1041-1063.,G1atz, Ferenc: Nemzeti kultúra – kulturált nemzet. Budapest, 1988. 13-55, 82-178, 242-303, 329-383. Gunst, Péter: A magyar történetírás története, Debrecen, 1995. 148-187, Várdy, Steven Béla: Modern Hungarian Historiography. East European Monographs, No. XVIL East European Quarterly, Boulder, 1976.
2
For a general survey of developments in Hungarian cultural life during the 1960s and 1970s cf. Révész, Sándor: Aczél és korunk. Sík, Budapest, 1997 and for a broader context Rudolf L. Tőkés: Hungary’s Negotiated Revolution. Economic reform, social change, and political succession, 1957-1990. Cambridge University Press, 1996. Part I.
3
Cf.: Pamlényi, Ervin: Molnár Erik történetírásáról. In: Pamlényi, Ervin: Pályák és irányok. Historiográfiai és művelődéstörténeti tanulmányok. Akadémiai Kiadó, Budapest, 1989. 158-170. Also György Ránki‘s introduction to Molnár, Erik: Válogatott tanulmányok. Budapest, 1969. 7-42.
4
Hungarian National Archives M–KS 288 f. 33/1963/33.
5
The most important articles of the first wave of the debate were published in: Vita a magyarországi osztályküzdelmekről és függetlenségi harcokról. Az elő- és utószót írta: Pach, Zsigmond Pál. Kossuth, Budapest, 1965. (Furtheron: Vita 1965)
6
A burzsoá nacionalizmusról és a szocialista hazafiságról. Társadalmi Szemle, 1959/9.
7
Történelmi Szemle 3 (1960), 310-360.
8
Vita 1965, 44.
9
The most important contribution to the debate was the book by the outstanding mediaevalist, Szûcs, Jenõ: A nemzet historikuma és a történetszemlélet nemzeti látószöge. Hozzászólás egy vitához. Értekezések a történeti tudományok köréből. Új sor. 51. sz. Budapest, 1970.
10
In: Vita Magyarország kapitalizmuskori fejlődéséről. Értekezések a történeti tudományok köréből. Új sorozat, 55. Budapest, 1971. 214. The names and events referred to identify conflicting tendencies: The aims of the anti-Habsburg war led by Rákóczi, directly connected to those of the revolutions of 1848, 1918 und 1919 are contrasted with the outcome und consequences. The revolution of 1848 versus the compromise of 1867, Habsburg dethronements (1707 Ónod, 1849 Debrecen) versus Habsburg military victories against Hungarians (Nagymajtény 1711, Világos 1849), the 1918 democratic revolution and Soviet republic versus the interwar Horthy regime
11
Idem, 231.
12
Vita 1965. 283.
13
Cf. Benczédi, László: A haza- és nemzetfogalom alakulása a késői feudalizmus korszakában. Századok 1967. 5. 1357-1364. R.Várkonyi, Ágnes: A nemzet fogalma a XVI-XVIII század társadalmi és politikai harcaiban. In: A nemzeti ideológia múltja és jelene. ELTE Évkönyv, Budapest, 1966. A meeting of the Agitation and Propaganda Commission of the Hungarian Socialist Workers’ Party on September 10, 1968 discussed a document prepared by the Philosophical-Historical Section of the Hungarian Academy of Sciences about the state of affairs in Hungarian historical scholarship. Written two years after the death of Erik Molnár, it is an interesting “official” evaluation of the Molnár debate. On the one hand it gives a very positive appraisal of Molnár’s work, because his interest in the social basis of anti-Habsburg struggles initiated social historical investigations and in general helped to clarify that an understanding of 16-18th century Hungarian history calls just as much for a national as a class centred approach. At the same time, in a critical tone, it argues that some non-historian participants of the debate openly questioned the potential of Marxism to create patriotism and came up with attempts at “rehabilitating irrational aspirations” and nationalist ideas. The whole text reflects a rather old fashioned party rhetoric: the party appears as the guardian of “historical truth” and compares older and more recent views on key issues of Hungarian history to this standard. Molnár’s class centred approach seems to be closer to this norm than the “independentist” view, e.g. when evaluating the 1867 Compromise between the Habsburgs and the Hungarians. Here it is quite rigidly argued that although this agreement reflected a true and reasonable compromise, a class analysis does not allow for overemphasizing its positive aspects. Hungarian National Archives M–KS 288f.41/100.
14
On the origins of the Hungarian economic history school in the context of the history of Hungarian und European historical scholarship cf. Ferenc Glatz: “Historiography, Cultural Policy, und the Organization of Scholarship in Hungary in the 1920s”. Acta Historica XVI. (1970), 273-293. See also: Steven Béla Várdy: “The Hungarian Economic History School: Its Birth und Development: In: Steven Béla Várdy: Clio’s Art in Hungary und in Hungarian-America. East European Monographs Distributed by Columbia University Press, 1985. 55-74. For Sándor Domanovszky in a broad context: G1atz, Ferenc: Domanovszky Sándor helye a magyar történettudományban. Századok, 1978. 2. 211-234.
15
For a short summary of these views cf. Berend, T. Iván: Magyarország helye Európában. In: Ring, Éva(ed.): Helyünk Európában. Budapest, 1986. I. 25-28.
16
Pach, Zsigmond Pál: Nyugat-európai és magyarországi agrárfejlődés a XV-XVII. században. Akadémiai Kiadó, Budapest, 1963. See also a collection of Pach’s other writings on these problems: Hungary and the European Economy in Early Modern Times. Variorum, 1994.
17
The most important contributions to the debate: Gyáni, Gábor: Történészviták hazánk Európán belüli hovatartozásáról. Valóság, 1988/4. Pach, Zsigmond Pál: A középkelet-európai régió az újkor kezdetén, BUKSZ, 1991 Õsz. 351-361. Gyáni, Gábor: Érvek az elkanyarodás ellen BUKSZ, 1991 tél. 406-409. It is remarkable that when at the end of the 1970s Jenõ Szûcs developed his theory about Europe’s three historical regions, i.e. an alternative interpretation of the origins of Hungarian backwardness, this did not lead to a confrontation of these two approaches. Szûcs’ essay was first published in 1981: “Vázlat Európa három történeti régiójáról”. Történelmi Szemle 1981/3. 313-359. English version: “The Three Histrical Regions of Europe” Acta Historica Academiae Scientarium Hungaricae 29 (1983) 2-4./ 131-184.
18
Cf. Kosáry, Domokos: “A magyar történetírás a két világháború között”. In: Kosáry, Domokos: A történelem veszedelmei. Írások Európáról és Magyarországról. Magvető, Budapest, 1987. 321-355. Especially. 324-325., 345-346.
19
For a summary of these research results cf. Berend ,T. Iván-Ránki, György: A magyar gazdaság száz éve. Budapest, 1972. László Katus: Economic Growth in Hungary during the Age of Dualism (1867-1913). A Quantitative Analysis. In: Pamlényi, Ervin (ed.): Social-Economic Researches on the History of East Central Europe. Studia Historica Academiae Scientarium Hungariae. 62. Budapest, 1970.A historiographical evaluation in G1atz, Ferenc: The New Hungarian Historiography. (Unpublished manuscript from 1986 at the Institute of History of the Hungarian Academy of Sciences) 9-12.
20
The papers of this conference were published in volume III (1967) of the Austrian History Yearbook Pt. I-III. A major study summarizing the new approaches: Hanák, Péter: Magyarország az Osztrák-Magyar Monarchiában. Túlsúly vagy függőség? Századok, 1971. 5. Original English version: “Hungary in the Austro-Hungarian Monarchy: Preponderance or Dependency?” Austrian History Yearbook III (1967) 260-302.
21
For the major points of the debate cf. Hanák, Péter: “Historizálás és történetiség a kiegyezés vitájában”. In: Hanák, Péter: Magyarország a Monarchiában. Budapest, 1975. 157-221. and Hanák, Péter: “1867 európai térben és időben” In: Hanák, Péter: “1867 európai térben és időben”. Budapest, 2001. 183-196.
22
Cf. Gunst, Péter: A magyar történetírás története. Debrecen, 1995. 199-206.
23
Vita a feudális kori magyar történelem periodizációjáról. Értekezések a történeti tudományok körébõl. Új sorozat 45. Akadémiai Kiadó, Budapest, 1968. Vita a kapitalizmus kori magyar történelem periodizációjáról. Értekezések a történettudományok köréből. Új sorozat 55. Akadémiai Kiadó, Budapest, 1974.
24
Cf. Kosáry, Domokos: Viták a történeti tudományok területén az 1970-es években. Az MTA Filozófiai és Történettudományok Osztályának Közleményei XXIX. (1980) 1-2. 119-136. and Kosáry, Domokos: A történelem veszedelmei In: Kosáry, Domokos: A történelem veszedelmei. Írások Európáról és Magyarországról. Magvető, Budapest, 1987. 484-512. István Deák evaluates the significance of Molnár ‘s incentive as follows: “The questioning of Aladár Mód’s romantic cum orthodox interpretation of the last four hundred years in Hungarian history represented an important step in the gradual liberalization of Hungarian cultural life.” Deák, István: op. cit. (in note 1), 1055-1056.
25
For controversies about continuities and discontinuities in Hungarian historical scholarship in a broad context cf. Bence, György: Átmenet és átmentés a humán tudományban. BUKSZ, 1992. õsz. 348-356., Benda, Gyula: A társadalomtörténetírás helyzete és perspektívái. Századvég, 1997 tavasz, Glatz, Ferenc: Rendszerváltás, oktatáspolitika, történelemtanítás. História, 1993. 10. 61. The most recent survey: Gyáni, Gábor: Történetírásunk az évezred fordulóján. Századvég, 2000. õsz. 117-140.
* The first draft of this paper was presented at the 5th International Congress on Hungarian Studies in Jyväskylä (Finland) on 7 August, 2001.
The author is professor at the Europa Institut Budapest.
Begegnungen19_Krossa
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 19:287–298.
ANNE SOPHIE KROSSA
Ungarn, Polen und Tschechien:
Kollektive Identitäten im Kontext der Beitritte zur Europäischen Union
Einleitung
Der folgende Text stellt eine Skizze meines aktuellen Forschungsprojektes dar. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Entwicklung der theoretischen Grundlagen des in der Überschrift genannten Themas sowie der diesbezüglicher Thesen am Beispiel ostmitteleuropäischer Länder1.
Warum ist die Frage nach Formen kollektiver Identität im Zusammenhang der Beitritte ostmitteleuropäischer Staaten zur Europäischen Union interessant?
Zunächst, weil kollektive Identitäten Gemeinschaftsvorstellungen widerspiegeln – und von diesen bestehen potentiell zahlreiche, welche auch ambivalente Relationen aufweisen. Kollektive Identität ist besonders relevant, wenn sie als Grundlage politischer Forderungen herangezogen wird und ihr damit eine legitimitätsentscheidende Funktion zukommt. Insofern ist die Ebene europäischer Politik heute auf grundsätzliche Übereinstimmungen auch hinsichtlich kollektiver Identität im Sinne eines „gemeinsamen Nenners”2 angewiesen, denn die Kooperation der Partnerstaaten im Rahmen der EU findet (quantitativ) auf immer zahlreicheren Ebenen statt und zeichnet sich durch immer engere (qualitative) Verflechtung aus. Dieser Prozess ist in vieler Hinsicht normativ geprägt3.
Dabei ist der Aspekt der „Transformation” in einem doppelten Sinne von Bedeutung: einerseits finden Systemwandelprozesse in den ostmitteleuropäischen Ländern statt, andererseits transformieren sich Europa und die Europäische Union. In der vorliegenden Arbeit geht es um die aus der Verbindung beider Prozesse entstehenden Konflikte, gleichzeitig jedoch auch um sich aus Spannungen entwickelnde produktive Potentiale, insbesondere hinsichtlich einer Identitäts-Dimension.
Was kann die parallele Existenz regionaler, nationaler und insbesondere europäischer, ganz zu schweigen von der unzähliger funktionsspezifischer Identitäten im Allgemeinen und speziell für den Versuch einer (politischen) Manifestation gesellschaftlicher Großformationen wie der EU bedeuten? Genauer: Wie entwickelt sich das Verhältnis traditioneller Formen kollektiver Identität im Zusammenspiel mit relativ neuen gesellschaftlichen Bedingungen und entsprechenden, aus ihnen hervorgehenden neuen Formen der individuellen und kollektiven Selbstverortung? Von besonderem Interesse sind dabei Auffassungen zu Europa und der Europäischen Union4: ist eine kollektive europäische Identität möglich, gibt es bereits Anknüpfungspunkte, und wie könnte sie aussehen? Schließlich stellt sich die Frage, inwiefern die Integration als EU gerade hinsichtlich kollektiver Identität in dieser speziellen Situation potentiell Lösungen bereithält, beziehungsweise zu Konfliktverschärfungen führen kann.
Dabei geht es im Kern um Strukturen betreffende Fragen gesellschaftlicher, oder allgemeiner: gruppenspezifischer Subjektivität und aus ihr ableitbaren Souveränitätsansprüchen, um Fragen von Legitimität im Zusammenhang mit Sorge vor Dominanzen. Daneben sind verschiedene Zeitebenen von Bedeutung. Gegenwart wird auf der Grundlage gedeuteter Geschichte interpretiert, Maßstäbe zur Bewertung zukünftiger Gesellschaftsformen werden festgelegt.
Eine differenzierte Betrachtung traditioneller Identitätsstränge, die Analyse der ihnen innewohnenden speziellen Risiken und Chancen sowie eine darauf basierende Einschätzung bezüglich zukünftiger Entwicklungen haben hier folglich einen besonderen Stellenwert. Der Versuch, auf die oben aufgeführten Fragen Antworten zu entwickeln, muss entsprechend beide Ebenen berücksichtigen: einerseits eine strukturelle, andererseits eine historisch-traditionelle (auf welche die erstere wiederum prägend mit einwirkt). Erst in ihrem Zusammenspiel werden heutige Formen kollektiver Identität sicht- und erklärbar.
Im theoretisch-begrifflichen Mittelpunkt steht ein institutionstheoretisches Konzept kollektiver Identität in Relation zu Legitimitäts-, Souveränitäts- und Solidaritätsaspekten. Die grundlegende Perspektive ist hier eine konstruktivistische: es werden durch Kommunikation und Wahrnehmung aufgebaute, auf Kontingenzen beruhende, in wesentlichen Hinsichten den Mitgliedern einer Gesellschaft gemeinsame Welten und entsprechende Aspekte kollektiver Identität untersucht. Nun zu den zentralen Aspekten im Einzelnen.
1. Identität als Institution
Um kollektive Identität als Institution in einem soziologischen Sinne begreifen zu können, wird zunächst ein Institutionskonzept entwickelt, welches dem (auf Durkheim zurückgehenden) Forschungsanspruch, soziologische Tatsachen durch ebensolche zu erklären, entspricht5.
Kollektive Identität steht hier aus zwei Perspektiven im Mittelpunkt. Im ersten Teil findet kollektive Identität als theoretisches Konzept ausführlich Beachtung, um einen sehr heterogen (wenn überhaupt) definierten Begriff zunächst genau zu fassen.
Zuerst zum Begriff der Institution. Durkheim fasst darunter „alle sozialen Faktoren, Strömungen und kollektiven Vorstellungen – kurzum alle sozialen Tatbestände, sofern sie dem Einzelnen äußerlich sind, auf ihn sozialen Druck ausüben, in der Gesellschaft allgemein auftreten und ein von jedem Einzelnen unabhängiges Eigenleben führen” (Müller 1999, 154; vgl. Durkheim 1999, insbes. 125ff.). Der in der Durkheim‘schen Auffassung von Institution im Vordergrund stehende Aspekt der Begrenzung bietet gleichzeitig jedoch erst die Möglichkeit individueller (Mit-)Gestaltung des jeweiligen Lebens einerseits, andererseits wird so auch erst intersubjektive Kooperation ermöglicht. Zum Beschränkungsaspekt tritt also der Ermöglichungsaspekt als Charakteristikum der Institution.
Kollektive Identität als zweiter zentraler Begriff dieses Abschnittes lässt sich zunächst definieren als „gefühlsgeladenes Empfinden oder Bewusstsein von Individuen, gemeinsam einer bestimmten kollektiven Einheit oder sozialen Lebensgemeinschaft (...) anzugehören, die in unverwechselbarer Weise durch bestimmte Merkmale (spezifische Kultur, Sprache, Geschichte, ggf. auch Religion und Rasse) gekennzeichnet ist und sich dadurch von anderen Kollektiven unterscheidet” (Hillmann 1994: 422). Zentral ist dabei die Existenz als Kommunikationsgemeinschaft6.
Die Institution ‘kollektive Identität´ ist eine besonders umfassende7. Die mit ihrer Hilfe stattfindende Welt- und Wirklichkeitsbestimmung hat einen erheblichen inhaltlichen Radius, denn sie bezieht sich sowohl auf die Interpretation der Eigengruppe (und auf die von Fremdgruppen), als auch auf Individualität konstituierende Elemente kollektiver Selbstbeschreibungen. Dabei verfügt kollektive Identität als Institution über eine Besonderheit8: da sie sich auf sehr umfassende und potentiell vielfältige Bereiche beziehen lässt, kann sie mit besonders vielen weiteren Institutionen in Zusammenhang gebracht werden9.
Nun genauer zu den Elementen kollektiver Identität, aufgefasst als Institution. Hier stehen zunächst vier Aspekte im Vordergrund.
Erstens geht es um kollektive Identität als Institution an sich. Im Mittelpunkt steht die Annahme der sozialen Konstituierung des Individuums als quasi-natürliche Tatsache, welche auch seine kollektive Identität im Sinne einer gemeinschaftsbildenden Gruppenidentifikation (mit-)bewirkt. Damit entspricht kollektive Identität der Idee, dass das Individuum und die Gruppe nur konstituiert werden und existieren können durch eine (zunächst wie auch immer geartete) Zugehörigkeit zu einer sozialen Entität. In diesem Sinne lässt sich kollektive Identität als Institution verstehen und kann entsprechend als mit sämtlichen definitorischen Eigenschaften ausgestattet angesehen werden. Der zweite Aspekt beinhaltet bereits Unterschiede inhaltlicher Art, nämlich die Frage, zu welchem Typ von Gruppe oder Gesellschaft eine Zuordnung stattfindet. Dabei kann es beispielsweise um Nationen, Ethnien, Nachbarschaften oder Familienverbände, also um benennbare Kollektive auf Meta- und Mikroniveau gehen. Beim dritten Aspekt steht die Frage nach der Art der Selbstidentifikation über das Kollektiv, die Ausdrucksform des Zugehörigkeitsempfindens im Mittelpunkt. Hier können z.B. inklusive und exklusive Haltungen differenziert werden. Auf dieser Stufe sind in begrenztem Umfang Übereinstimmungen durch sich ähnelnde Sozialisationsprozesse anzunehmen. Der vierte Aspekt schließlich beinhaltet jeweils aktuell durch bestimmte Bedingungen verursachte Ausprägungen.
Die bis hierher dargestellte erste Perspektive hat also den Begriff selbst zum Inhalt, betrachtet seine Beschaffenheit analytisch und lenkt so den Blick auf wesentliche Aspekte, die die spätere Untersuchung am Beispiel strukturieren und untermauern sollen. Bei der zweiten, anwendungsbezogenen Herangehensweise geht es insbesondere um eine Darstellung von Funktionen kollektiver Identität in konkreten Zusammenhängen.
Ein erster Schritt der Annäherung an eine kontextgebundene Untersuchung ist die Betrachtung von kollektiver Identität in der Moderne und, spezifischer, die Untersuchung nationaler Identität als charakteristisch moderne Form kollektiver Identität.
Hier wird u.a. eine Grundlage für die Betrachtung unterschiedlicher Identitätsaspekte entwickelt, indem auf eine Typologie von Gesellschaftsformen rekurriert und die Möglichkeit paralleler Existenzen beschrieben wird. Die Typologie umfasst – Luhmann folgend nach ihren jeweiligen primären Differenzierungsformen unterschieden (vgl. u.a. 1997) – erstens die nach segmentären Kriterien strukturierte Gesellschaft, zweitens traditionelle Hochkulturen, die hierarchisch-stratifikatorisch bzw. zentral-peripher-differenziert sind, sowie drittens funktional differenzierte moderne Gesellschaftsformen.
Zentral hinsichtlich der Frage der Differenzierungstypen ist hier, dass keine völlige Auflösung der evolutionär früheren Formen der Gesellschaft angenommen wird10. Entsprechendes gilt demnach auch für je unterschiedliche, charakteristische Ausprägungen kollektiver Identität. Während Luhmann die Relevanz kollektiver Identitäten für moderne Individuen und ihre Identitätsbildungsprozesse bezweifelt11, wird hier angenommen, dass es gerade eine Komplexität berücksichtigende Analyse erfordert, die beeinflussenden Aspekte verschiedener gesellschaftlicher Differenzierungsformen in die Betrachtung kollektiver Identität einzubeziehen. Wenn, wie auch Luhmann annimmt, Elemente der verschiedenen Gesellschaftstypen auch unter der primär funktionalen Differenzierungsform erhalten bleiben können, sind auch die mit ihnen spezifisch verbundenen (Residual-)Funktionen zu berücksichtigen, welche unterschiedlich aktualisierbar sind und entsprechende Potentiale zur Mitbeeinflussung individueller Identitäten haben. Dabei geht es also eher um eine Form der Limitierung durch eine primäre Differenzierungsform als um gegenseitige Ausschließungen. Tyrell (2001, 2) nimmt an: „Die Struktur der Gesellschaft hat (...) eine Funktion der Entlastung für die in der Gesellschaft gebildeten Sozialsysteme”. Analog wird hier davon ausgegangen, dass die nebeneinander bestehenden Differenzierungsaspekte ebenfalls jeweils bestimmte, in je unterschiedlichen Verhältnissen zueinander stehende Funktionen haben12.
Eine besondere Position haben in diesem Zusammenhang sich nach segmentären Kriterien differenzierende, in der Moderne erhalten bleibende funktionale Einheiten, wie es beispielsweise Nationalstaaten sind.
Der Hintergrund dessen ist der folgende: Der die Moderne kennzeichnende Anspruch an Individuen, ganz unterschiedliche Rollen bei immer weniger Orientierungsmöglichkeiten anhand von „Gleichen” adäquat auszufüllen, bei immer stärker werdenden innergesellschaftlichen Entfremdungsprozessen, die auf den großen funktionalen Unterschieden (und den entsprechend divergierenden Lebensweisen) der Gesellschaftsmitglieder beruhen, begünstigt die Entstehung des Bedürfnisses nach Entlastung: dem Wunsch und Versuch, sich an ‘klaren´ Regeln zu orientieren, wie die auf segmentären Kriterien beruhende Differenzierung kollektiver Identitäten dies prinzipiell zu bieten vermag13. Darüber hinaus findet Entlastung statt, indem die Verantwortung für bestimmte Problemlösungsstrukturen einem benennbaren Träger zugeordnet werden kann, was (aus individuellen sowie aus kollektiven Perspektiven) erhebliche Entlastungseffekte birgt.
Nationale Identität kann als eine charakteristische und vielleicht sogar die politisch entscheidende Form kollektiver Identität in der Moderne betrachtet werden14. Sie stellt nach Eisenstadt (1991, 21) den Versuch dar, „kollektive Identität auf der Basis einer Kombination von primordialen (historischen, territorialen, sprachlichen, ethnischen) Faktoren bzw. Symbolen und politischen Grenzen herzustellen”.
Nach innen integriert die Form der Nation ihre Mitglieder – und zwar symbolisch und rechtlich –, nach außen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich handlungsfähig und auf diese Weise auch zum wahrnehmbaren politischen Subjekt. Erst in diesem zweiten Schritt entwickelt sich in der Moderne charakteristisch also über die bloße Feststellung der Existenz eines Kollektivs hinaus eine Bewusstwerdung, die zu Forderungen politischer Selbstbestimmung führen kann. Dann ergibt sich auch eine Verbindung zwischen kultureller kollektiver Identität auf der einen Seite und „Nationalstaat” als forderndem, politischem Ausdruck dieses Kollektivs auf der anderen. Dabei besteht ein Effekt gegenseitiger Verstärkung zwischen der Entwicklung von kollektiver Identität und politischer Emanzipation.
2. Die Struktur von Zentrum und Peripherie
Ein zweiter wichtiger theoretischer Ansatz ist hier die Analyse der Eigenschaften und potentieller Konsequenzen einer Zentrums-Peripherie-Struktur.
Die Struktur von Zentrum und Peripherie – die eher als bildhaftes Modell denn als kohärente Theorie aufzufassen ist15 – wird herangezogen, um eine Grundlage der Betrachtung sowohl historischer Positionierungen der ostmitteleuropäischen Staaten Ungarn, Polen und Tschechien zu schaffen, als auch um heutige Relationen zwischen ihnen und der EU näher analysieren zu können. In beiden Perspektiven spielen hierarchische Beziehungsaspekte eine wichtige Rolle16.
So stehen einerseits empirische Fragen zur Relationsform zwischen ungleichen geographischen Einheiten im Mittelpunkt, andererseits diesbezügliche Wahrnehmungen und potentielle Konsequenzen. Ungleichheit kann sich dabei auf verschiedenen Ebenen manifestieren, so auf ökonomischer, politischer, sozialer, sozialstaatlicher, kultureller, militärischer und vielen weiteren.
Es ist davon auszugehen, dass unter spezifischen Bedingungen die Relevanz einer solchen Struktur erheblich ist. Das ist erstens der Fall, wenn Ungleichheit nicht nur auf einer Ebene, sondern auf mehreren besteht. Dies potenziert die Wahrnehmung der Situation als problematisch und verschärft entsprechend potentielle Reaktionen. Der zweite Aspekt betrifft eine Zeitachse: die Bedeutsamkeit hierarchischer Strukturen ist höher einzuschätzen, wenn sie bereits quasi-traditionell verfestigt sind17. Bei einem dritten Aspekt geht es um die Trennschärfe zwischen den Einheiten: je exakter das Zentrum und die Peripherie differenziert werden können – und dies steht, neben der Existenz anerkannter Grenzen, wiederum im Zusammenhang mit dem erstgenannten Punkt –, desto deutlicher können Konflikte und Vertreter der jeweiligen Positionen verortet werden. Dies begünstigt ebenfalls politische Mobilisierung. Eine besonders virulente Situation besteht, wenn mehrere der genannten Aspekte zutreffen.
Der Verdacht von Konflikten im Zusammenhang „Ostmitteleuropa und EU” wird genährt, wenn erstens schon bei recht oberflächlicher Betrachtung deutlich wird, dass es sich bei den politischen Relationen der an der EU Beteiligten – zumindest im Annäherungsprozess, aber in Anbetracht der Entscheidungen zu Übergangsregelungen auch zum Teil beträchtlich darüber hinaus – um hierarchische handelt. Die Struktur von Zentrum und Peripherie, die das Verhältnis zwischen Westeuropa und den ostmitteleuropäischen Nachbarn kennzeichnet, findet sich zudem nicht nur auf einer einzelnen Stufe, sondern reproduziert sich auf verschiedenen Ebenen wie politischer Macht, Wirtschaft, Sozialstaatlichem, Definitionen von Kulturellem. Somit sind zumindest in einigen Aspekten strukturelle und damit riskante Verfestigungen anzunehmen.
3. Ostmitteleuropa als historische Region
An dieser Stelle wird der Versuch unternommen, die Region Ostmitteleuropas in historischer Perspektive zu beschreiben18. Es geht um die Frage, ob, und wenn ja, in welchen Grenzen und aufgrund welcher Annahmen Ostmitteleuropa tatsächlich als eine historische Region betrachtet werden kann. Dabei spielen Fragen von Fremdherrschaften respektive Souveränität und entsprechende Auffassungen zu kollektiven Identitätsformen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus muss der strukturelle Aspekt von Zentrums-Peripherie-Verortungen und Relationen, wie auch die allgemeine historische Annäherung, regionale Unterschiede berücksichtigen, deren Basis primär in differenten ökonomischen Situationen liegt.
4. Traditionsstränge ostmitteleuropäischer Identitätskonstruktion
Auf dieser Grundlage schließt sich die Betrachtung verschiedener Traditionsstränge kollektiver Identitätsformen in den genannten Ländern Ostmitteleuropas sowie ihrer innewohnenden Potentiale an.
Es wird angenommen, dass traditionell begründete Europa-bezogene Identitätsaspekte in Ostmitteleuropa ambivalent sind. Es kann zwischen „autoritär-nationalistischen”, „liberal-patriotischen” sowie weiteren verschiedenartigen „Europa-bezogenen” Elementen differenziert werden.
Dabei sind hinsichtlich der Frage, inwiefern kollektive Identitätskonstruktion traditionell auch übernationale und insbesondere „europäische” Identitätsaspekte einschließt, zwei Hauptlinien zu erkennen. Einerseits besteht ein traditionelles Selbstbild als konstitutiver Bestandteil Europas, andererseits sind Souveränitätsfragen für die Region ebenfalls charakteristisch und häufig problematisch19. Der Ausgangspunkt des Selbstverständnisses ist so traditionell die Nation und ihre Grenzen.
Ein erstes Gegenstück dazu sind andersgläubige (historische) Nachbarn wie Russen oder Türken. Die diesbezügliche Abgrenzung hinsichtlich Russlands wird traditionell als grundsätzliche Scheidelinie zwischen Orient und Okzident, zwischen Byzanz und Rom interpretiert, was insbesondere anhand der Berufung auf religiöse Differenzen geschieht. In diesem Sinne ist beispielsweise in Polen die Selbstwahrnehmung als Europas „Festung” nach außen relativ verbreitet. Die Abgrenzung von türkischen Volksgruppen, welche in religiöser und kultureller Hinsicht noch schärfer verlief, spielte insbesondere in Ungarn eine wichtige Rolle. Die hier erfolgte Darstellung kann selbstverständlich nur als ein erster Überblick über das facettenreiche Thema verstanden werden.
5. Typen und Aspekte kollektiver Identität in Ostmitteleuropa heute
Auf der so entwickelten Grundlage findet eine Analyse von Typen und Aspekten kollektiver Identität in Ostmitteleuropa heute statt. Sie ist zu verstehen als Schnittmenge von traditionellen Identitätsaspekten, von – auch als Krisen aufzufassenden – neuen Identitätsbildungsbedingungen sowie von strukturellen Weichenstellungen.
Aus einer kombinierten historisch-strukturellen Perspektive ist für die ostmitteleuropäischen Länder der Prozess der europäischen Vereinigung in Form der EU insbesondere vor dem Hintergrund der erst jungen Nationswerdung im Sinne einer politischen Subjektwerdung des sozialen Gemeinwesens durch tatsächliche Souveränität prekär. Die vor allem politische, aber insgesamt zahlreiche Ebenen betreffende Annäherung stellt sich aus der Sicht dieser Staaten vorrangig als einseitige Anpassung und Kompetenzverzicht ihrerseits bis hin zu Souveränitätsverlust dar. Damit wird die Relation zur EU weitgehend als hierarchische Zentrum-Peripherie-Struktur auffassbar und ist an die Sorge vor fortschreitenden ökonomischen sowie machtpolitischen Peripherisierungsprozessen anschließbar.
So wird – neben dem oben beschriebenen ersten „Anderen” – die EU zunehmend zum zweiten Gegenstück (wobei in der Wahrnehmung „Europa” meist nicht explizit unterschieden wird). Dabei sind die Aspekte, an denen sich Ablehnung primär manifestiert, von Staat zu Staat unterschiedlich. Während Polen und in abgeschwächter Form auch Ungarn die Kritik an der EU in ökonomisch-politischer Hinsicht vor allem an ihrer Agrarpolitik festmachen, geht es in Tschechien eher um den Eindruck einer zu weitgehenden Regulierung der Wirtschaft. Diese Aspekte sind jedoch nur als die jeweils im Vordergrund stehenden zu verstehen; hinzu treten, auch nach sozialstrukturellen Gruppen variierend, vielerlei weitere kritische Themen. Gemeinsam ist den Ländern, dass die Union zunehmend als wirtschaftlicher Zusammenschluss betrachtet wird, in dem eher nationale Positionen gegeneinander durchgesetzt werden, als dass es um Kompromissfindung im Sinne einer gemeinschaftlichen Zielsetzung ginge.
Im Zusammenhang des zu Beginn des Systemwandels sehr wichtigen Aspekts der Sicherheits- und Verteidigungspolitik gilt die EU heute als nicht besonders bedeutungsvoll; primär wird von der NATO militärische Sicherheit erwartet. Dies verdeutlicht auch die enge Bindung an die USA, wie sie aktuell in der Golf-Krise sichtbar wird. Zusätzlich unterstützt die transatlantische Anbindung in dieser Situation die Absetzung von den starken europäischen Nachbarn Deutschland und Frankreich20.
Die Abgrenzungen, die traditionell und aktuell erfolgen, verlaufen zum Teil quer- und gegeneinander: insbesondere die Abwendung von Russland wird abnehmend plakativ formuliert. Dagegen kann das religiöse Argument auch gegen die EU bzw. gegen Europa gewendet werden21. Ein Risiko liegt auf dieser Seite sicher in dem Versuch, als „national” interpretierte Werte zum Maßstab zu erklären, nach dessen Vorgabe sich ein gemeinsames Europa zu entwickeln habe22.
Insgesamt wird hier angenommen, dass ein zentrales Element der Identität konstituierenden Prozesse in den Gesellschaften des heutigen Ostmitteleuropas das der Abgrenzung ist. Die Abgrenzungen finden mit Hilfe von unterschiedlichen, zum Teil angeführten Grenzkonstruktionen statt, die verschiedene Dimensionen betreffen und dazu jeweilige Gegenstücke heranziehen. Die wichtigste Identitätsbildung bzw. -manifestation findet auf der Grundlage traditioneller Identitätskonstruktionsformen und jeweiliger Aktualisierungen schließlich, so wird hier angenommen, auf nationalem Niveau statt. Damit wird die theoretisch Annahme einer Koexistenz verschiedener Gesellschaftstypen sowie analog bestehender differenter Identitätsformen untermauert.
6. Fazit
Abschließend noch einmal zu den anfangs aufgeworfenen Fragen. Offenbar ist ein Interesse an Formierungsprozessen kollektiver Identitäten in Ostmitteleuropa berechtigt. Deutlich wird beispielsweise die zunehmende Bereitschaft, sie zur Grundlage politischer Vorstellungen und Forderungen zu machen. Dabei ist der Zusammenhang zwischen Identitäten und Solidaritäten auf der einen Seite sowie von Souveränitäts- und Legitimitätsfragen auf der anderen ersichtlich. Aspekte kollektiver europäischer Identität beinhalten in dieser Perspektive potentiell sowohl kritische als auch konstruktive Elemente.
Damit schließlich genauer zur zentralen Frage: Wie ist übernationale Identität, auch und vor allem als europäische Identität, auf dieser komplexen Basis denkbar? Der Argumentationslinie, die hier entworfen wurde, folgend, sind zwei Aspekte auch hinsichtlich zukünftiger potentieller Szenarien entscheidend: erstens der Umgang mit traditionellen Konstruktionsformen, und zwar sowohl denen, die das Nationale betonen als auch solchen, die übergreifend, vor allem europäisch integrierend wirkten. Zweitens ist die Struktur der aktuellen Relationen einzubeziehen. Dann kann auch ungleichzeitigen Entwicklungen und ihren Konsequenzen für Identitätsebenen Rechnung getragen werden.
Beginnend mit dem zweiten Punkt müsste primär übernationalen Probleminterpretationen diametral Entgegenstehendes auf struktureller Ebene – wie beispielsweise Verhandeln entlang nationaler Grenzen und folglich eine Verfestigung struktureller hierarchischer Relationen – vermieden werden. Grundsätzlich anzustreben sind also idealtypisch gleichberechtigte Partnerschaften auf möglichst vielen Ebenen. Die Mindestanforderung ist, Reproduktion von ungleichen Machtkonstellationen auf mehreren Stufen zu vermeiden, also etwa auf einer wirtschaftlichen und politischen etc. Anzusetzen ist, gerade im Ostmitteleuropa-EU-Kontext, an politischen Beziehungen, innerhalb derer speziell kritischen souveränitätsbezogenen Aspekten Aufmerksamkeit zukommen muss.
Daneben – und indirekt im gerade beschriebenen Ansatz bereits enthalten – muss jede Form kollektiver Identität (also auch eine oft gewünschte „europäische”) an traditionelle Identitätsstrukturen anknüpfen. Der wichtigste Aspekt ist in dieser Hinsicht das im kulturellen Erbe der ostmitteleuropäischen Staaten verwurzelte Bewusstsein einer europäischen Zugehörigkeit. Dabei handelt es sich auch um vorpolitische Grundlagen, die jedoch unverzichtbar zu sein scheinen23.
Wie die Chancen für welche Art von europäischer Gesellschaft sowie europäischer Politik im Zusammenhang mit einer – auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auf kulturell-gesellschaftlichem, politischem und schließlich identitärem Niveau stattfindenden, deutlich auch qualitativen – Erweiterung der EU stehen, bleibt auf der hier entwickelten Basis Gegenstand weiterer Analyse.
Anmerkungen
1
Hier wird die Staatenkombination von Ungarn, Polen und Tschechien unter der Fragestellung der Rolle kollektiver Identität im Prozess der EU-Osterweiterung als ‘Ostmitteleuropa´ bezeichnet. Diese ist nur eine von zahlreichen Bestimmungen des Begriffs und bietet sich im gewählten Kontext an, da nicht nur eine historisch-geopolitische Vergleichbarkeit gegeben ist, sondern auch ein einheitlicher Status den Beitritt zur EU betreffend. (V.a. aus dem zweiten Grund konnte die Slowakei nicht einbezogen werden.)
2
Es ist davon auszugehen, dass eine gewisse identitäre Gemeinschaftsvorstellung für ein funktionierendes gesellschaftliches und politisches Gemeinwesen - wie es Europa, zurzeit vor allem im Rahmen der EU, zu sein anstrebt - notwendig ist, um nicht allein auf ständige konkret fassbare Erfolge, also primär solche, die sich materiell manifestieren, angewiesen zu sein. Sonst wäre die Gruppe potentiell kontinuierlich Konflikten ausgesetzt, was sie schließlich existenziell gefährden könnte.
3
Dabei stehen zahlreiche Vorstellungen in Konkurrenz zueinander. Als notwendig normatives, aber wohl zu breiter Zustimmung geeignetes Ideal im Sinne eines kleinsten, weitestgehend gemeinsamen Nenners soll hier ein friedliches, tolerantes und demokratisches ‘Zusammenleben´ innerhalb Europas angenommen werden.
4
Hier geht es beispielsweise um die Frage, ob ein gemeinsamer Kommunikationsraum wahrgenommen wird, für den Diskurse über Differenzen als ‘natürlich´ und schließlich konstitutiv aufgefasst werden, oder ob vielmehr ein Bild entlang hergebrachter nationaler Grenzen debattierender Mitglieder entsteht.
5
Indem kollektive Identität als Institution betrachtet wird, soll ihr genuin sozialer Charakter deutlich werden. Sie ist sozial motiviert, wird sozial geformt und gesichert. Eine umgekehrte Argumentation, von der psychologischen Perspektive des Individuums her betrachtet, wäre möglicherweise in der Lage, aktuelle Ausprägungen, insbesondere auf individuellem Niveau, näher zu erläutern. Komplexe soziale Prozesse wären jedoch wohl kaum zu fassen.
6
Kommunikation stellt, insbesondere bei definitorischen Annäherungen, immer wieder einen Ausgangspunkt in dieser Arbeit dar. Anlass ist die zugrundeliegende Annahme, dass sozialer Wandel in der Evolution kommunikativer Strukturen wurzelt.
7
Ein möglicher erster Eindruck jedoch, bei kollektiver Identität handele es sich um etwas dem allgemein Gesellschaftlichen und bezüglich Institutionen möglicherweise Vorgelagertem, im Sinne eines Schöpfbrunnens für Denken, Handeln und Strukturieren trifft nur insoweit zu, wie dies für Institutionen im Allgemeinen gilt: kollektive Identität selbst ist eine Institution und soll als solche im Folgenden betrachtet werden.
8
Dies gilt sicher nicht nur, aber in besonderem Maß für die Institution ‘kollektive Identität´.
9
So kann der (analytisch fälschliche) Eindruck entstehen, kollektive Identität bilde die Basis anderer Institutionen. Stattdessen ist die in ihrer Genese kontingente Identität eine institutionelle (Meta-) Struktur unter anderen. Quantitativ mag sich ihr ‘Einfluss´ auf Praxisformen, Interessendefinitionen, Werte/Normen und damit auf Leitideen und prozesshafte Modifikation von Institutionen aufgrund ihres umfassenden Charakters und der erwähnten institutionellen Anknüpfungsmöglichkeiten stärker niederschlagen. „Qualitativ”, hier also analytisch-konzeptionell, ist dieser Unterschied jedoch nicht von Belang. Vgl. auch Fußnote 7.
10
„In der funktional differenzierten Gesellschaft verschwinden Stratifikation und Segmentation als Differenzierungsmuster nicht. Sie sind aber nicht mehr die primären Differenzierungsformen und gewinnen deshalb eine neue Bedeutung” (Baraldi et al. 1997, 6).
11
Er schreibt: „Die moderne Gesellschaft ist durch Umstellung auf funktionale Differenzierung so komplex geworden, dass sie in sich selbst nicht mehr als Einheit repräsentiert werden kann. (...) Daran scheitern wohl letztlich alle Versuche, in einer „kollektiven Identität” Anhaltspunkte für individuelle Identitätsbildung zu gewinnen (...). Statt dessen bietet sich die Möglichkeit an, die Einheit der Gesellschaft nur noch in ihrer Komplexität zu erleben” (Luhmann 1995, 124).
12
Damit wird weder dagegen argumentiert, dass die „früheren” Formen nicht mehr die primären sind, noch wird angezweifelt, dass die Prägung individueller durch kollektive Identität in Form und Ausmaß kaum mehr mit den früheren Gesellschaftsformen zu vergleichen ist. Dennoch ist auf eine Ankopplung individueller Identität an kollektive Formen auch heute nicht zu verzichten.
13
Dann liegen Gruppendefinitionen nah, die zwar zum Teil auf traditionellen Aus- und Eingrenzungsstrukturen basieren, deren Fremdheitscharakter jedoch im Rahmen der nun weitgehend modernisierten Gesellschaften neu ist, da „sie die Funktion hat, auf funktionaler Differenzierung basierende Fremdheiten und Entfremdungen ideologisch zu invisibilisieren” (Hahn 1997, 117), die tatsächlich aus weitgehend Wesensfremden bestehende Wir-Gruppe (‘wieder´) näher zusammenrücken zu lassen. So entsteht die Möglichkeit, das identitäre Vakuum, das die Moderne kennzeichnet, anhand segmentärer, funktionsübergreifender, individuelle Persönlichkeit vermeintlich ganzheitlich einschließender Kategorien zu füllen. Diese „funktionsfähige Fiktion” (Hahn) stellt sich demnach sozusagen als funktionaler Wolf im segmentären Schafspelz dar.
14
Sie - als eine der wichtigsten Formen großgruppenbezogener kollektiver Identität - weist zusätzlich eine erhöhte institutionelle Signifikanz aufgrund zahlreicher anerkannter Anknüpfungsmöglichkeiten an politische Institutionen auf.
15
Gottmann schreibt zutreffend: „The purely geometric concept may be misleading, even though it provides a stimulating imagery to start with” (1980, 16).
16
Geradezu ironisch beschreibt Gottmann die „normative Falle”, die mit diesem Modell verbunden ist: „The (...) centre and periphery model (...) spread largely because the connotations of inequality, unfair established order, and potential confrontation appealed to the modern impulse of formulating a clear-cut problem in order for a situation to be righted” (1980, 17). Obwohl auch an dieser Stelle die durch das Modell verkörperte analytische Trennschärfe attraktiv ist, soll einerseits eher eine Annäherung an strukturelle Fragen stattfinden, als dass es um eine eindeutige Beschreibung von Situationen ginge. Andererseits gewinnt das Modell an Bedeutung, wenn es, wie hier, vornehmlich um Fragen der Perzeption geht.
17
Das gilt auch, wenn lediglich die Struktur, Peripherie zu sein bzw. so wahrgenommen zu werden (und sich entsprechend selbst so zu sehen), als solche erfahren wurde, bzw. wenn es sich im Zeitverlauf um unterschiedliche je dominierende Zentren handelte.
18
Dieser Aspekt erfordert eine gründliche Analyse, die an dieser Stelle nicht geleistet werden kann. Zu verweisen ist u.a. auf Berend (1999), Conze (1992) und Wandycz (1992).
19
Zum historischen Erbe gehört diesbezüglich die Erinnerung an wiederkehrende - und nur allzu oft erfolglose - Abgrenzungsversuche den mächtigeren Nachbarn gegenüber.
20
Dass es hier auch um Strukturvorgaben für eine zukünftige EU-Arbeit geht, bestätigte die scharfe Reaktion Chiracs, mit der er die Beitrittskandidaten an ihren vermeintlichen Platz verwies, sowie die empörten Reaktionen, die postwendend aus Ostmitteleuropa verlauteten.
21
In dieser Sichtweise ist „Europa gleich Relativismus, Atheismus, Drogen, Pornographie, Abtreibung, Scheidung, Homosexualität - kurz gesagt, Babylon, Sodom und Gomorrha in einem” (Michnik 1993, zit. nach Buchowski 1997, 34f.).
22
So lässt sich z.B. die Formulierung der „Rückkehr nach Europa” uminterpretieren: „Wo ein rigoroses Abtreibungsverbot zum Lackmustest für die Geltung der christlichen Moral hochstilisiert und Europäertum an der Akzeptanz einer fundamentalistischen Auslegung von Katholizismus bemessen wird, da liegt Polen bereits in Europa und das moralisch verkommene und dem Mammon verfallene Westeuropa muss erst wieder dorthin zurückkehren” (Bingen 1992, 74).
23
An anderer Stelle habe ich diese Argumentation detaillierter ausgeführt (vgl. Krossa 2003).
Literatur
Baraldi, C. et al. (1997): Glossar zu Niklas Luhmanns Theorie Sozialer Systeme, in: Krause, D. (Hg): Luhmann-Lexikon. Frankfurt a.M.
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* Um eine empirische Perspektive auf Ungarn in meinem Forschungskontext zu vertiefen, habe ich die Zeit von April bis Juni 2002 als Stipendiatin am Budapester Europa-Institut verbracht und dort Interviews sowie Literaturrecherchen durchgeführt. Im April dieses Jahres, in dem das Referendum zum Beitritt Ungarns zur EU abgehalten wird, werde ich mich zum zweiten Mal am Institut aufhalten. Ich danke allen am Institut Beteiligten für die Unterstützung meiner Studien.
Die Autorin war Stipendiatin des Europa Institutes Budapest im April 2003.
Begegnungen19_Krasz
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 19:273–285.
LILLA KRÁSZ
Der Arzt und die Bürokratie in Ungarn des 18. Jahrhunderts
Vielfältig und bereichernd waren die Aktivität und der Wirkungsbereich der ungarischen Ärzteschaft in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Zu skizzieren, unter welchen Bedingungen die akademisch gebildeten Ärzte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu einer – mehr oder weniger – einheitlich zu betrachtenden Berufsgruppe zusammenschlossen, ist das Anliegen des Aufsatzes.
Die sozialhistorischen Aspekte der Tätigkeit der Ärzteschaft – als gebildete Berufsgruppe und als ein wichtiger Bestandteil der Gelehrten – fanden in der ungarischen Geschichtsschreibung kaum Interesse. Es gibt Beiträge aus der traditionellen Medizingeschichte oder aus der Institutionsgeschichte. Es werden – anhand von gewöhnlichen obrigkeitlichen Verordnungen und Lehrbüchern – die Entwicklung der medizinischen Mittel und Techniken, das Leben der berühmt gewordenen Ärzte sowie die Institutionalisierung ihrer Ausbildung thematisiert.
Ausbildungsort der Ärzteschaft – Medizinische Fakultät in Ungarn im Zeichen der Aufklärung
Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelang es, mit der Erweiterung der von Péter Pázmány begründete Jesuiten-Universität in Tyrnau durch eine medizinische Fakultät die institutionellen Rahmen der Ärzteausbildung in Ungarn zu schaffen. Die Verfügung über die Erweiterung wurde 1769 von Maria Theresia verabschiedet und mit der Ausbildung hat man 1771 begonnen. Zuvor studierten die in Ungarn praktizierenden Ärzte ihrer Konfessionszugehörigkeit gemäß an ausländischen Universitäten. Die Katholiken vor allem in Wien, während die Protestanten deutsche (in erster Linie in Halle, sowie seit 1770 in Göttingen), holländische bzw. schweizerische Universitäten besuchten. Übrigens ist es bezeichnend, – anhand der Universitätsmatrikeln ist es festzustellen dass sich die ungarnländischen Studierenden im Ausland – mochten sie nun Magyaren, Sachsen oder Slowaken sein – in den Kolonien der Hungari oder Transsylvanii zusammenschlossen. Weder ihre Herkunft noch ihre Muttersprache bedeuteten für sie trennende Schranken, denn studiert wurde ja auf lateinisch.1
Die Ausbildung an der medizinischen Fakultät von Tyrnau wurde mit 5 Professoren begonnen, was in Anbetracht der damaligen Verhältnisse eine hohe Anzahl war. Die ersten fünf Professoren der medizinischen Fakultät Tyrnau hat der nach Wien „importierte” holländische Arzt, Gerard van Swieten persönlich unter seinen Schülern ausgewählt. All das war die Gewähr für eine moderne Ausbildung von Ärzten in Ungarn auf hohem Niveau.2
Wer nun waren diese Professoren, woher kamen Sie?
Adam Ignatz Prandt (1739-1817) erwarb sein Diplom in Wien und praktizierte anschließend bis zur Gründung der Universität in seiner Geburtsstadt Pétervárad. An der Universität lehrte er zunächst Biologie und Pharmazie, dann von 1785-1791 allgemeine Pathologie und schließlich interne Medizin.3
Der Wiener Joseph Jacob Plenck (1735-1807), wurde zum Professor für Chirurgie und Geburtshilfe an der Tyrnauer medizinischen Fakultät ernannt. Ursprünglich war er Chirurg. Sein Lebensweg ist ein gutes Beispiel für den Aufstiegsprozess der Chirurgen im 18. Jahrhundert. Seine Studien nahm er beim Wiener Chirurgen Johann Christian Retter auf, die er dann an der Wiener Universität fortsetzte. Während des Siebenjährigen Krieges diente er in der Armee als Feldscher. 1763 verließ er das Heer und erlangte in Wien den Meistertitel als Geburtshelfer und Chirurg. Er hielt in Basel Vorträge und befasste sich derzeit neben der Praxis auch mit Forschung und wissenschaftlicher Arbeit. 1766 publizierte er seine Studie, in der er auf die Behandlung von Syphilis mit Quecksilber einging. Dadurch wurde van Swieten auf ihn aufmerksam und ernannte ihn zum Professor der Universität Tyrnau. Plenck war darüber hinaus weitgehend literarisch tätig und befasste sich außerdem mit der Dermatologie. 1783 ernannte man ihn zum Professor der Medizinisch-Chirurgischen Akademie (Josephinum). 1798 hat er Adeltitel erworben. Seine Werke waren in ganz Europa bekannt, zahlreiche seiner Bücher sind in der Bibliothek von Wolfenbüttel vorzufinden.4
Mihael Shoretich (1741-1786) ist im Komitat Ödenburg geboren und auch er erwarb sein Diplom an der Universität Wien, und zwar 1765. Anschließend war er Assistent im Wiener Militärkrankenhaus. Später kehrte er nach Ungarn zurück und wirkte als Arzt im Komitat Veszprém. An der medizinischen Fakultät Tyrnau lehrte er von 1770-1784 Pathologie und medizinische Praxis.5
Der in Böhmen geborene Vencel Trnka (1739-1791) hatte in Prag und in Wien studiert. In Tyrnau lehrte er zunächst Anatomie, nach 1785 Pathologie und interne Medizin. Er war ein ausgezeichneter Kenner der zeitgenössischen medizinischen Literatur. Seine Arbeiten publizierte er zum Themenbereich allgemeine Pathologie, wobei seine Studie über die Malaria in wissenschaftlichen Kreisen großes Aufsehen erregte. Er war es, der sich als erster mit der Medizingeschichte befasste. In seinem Testament hinterließ er seine Bücher der Universität und er stiftete ein Stipendium für arme Ärzte und Medizinstudenten.6
Jacob Joseph Winterl (1732-1809) steirischer Herkunft studierte ebenfalls in Wien. Vor seiner Berufung an die medizinische Fakultät von Tyrnau war er Arzt der oberungarischen Bergbaustädte. An der Universität lehrte er Chemie und Pflanzenkunde. Er war nicht nur ein guter Pädagoge, sondern ein in ganz Europa namhafter Gelehrte. Eine bedeutende Rolle spielte er bezüglich der Erkenntnisse betreffs der Naturschätze und vor allem der Heilwasser Ungarns.7
Die Fakultät von Tyrnau also hatte hervorragende Professoren aufzuweisen. Da es in den ersten Jahren nur wenige Studenten gab, war die Ausbildung eine äußerst intensive, was für die Fundiertheit des Wissens der Studenten bürgte. Ein Beweis für die enthusiastische Arbeit der Professoren ist, dass Winterl seine Studenten auf eigene Kosten zum Studium der Flora brachte. Trnka hat für sie spezielle Präparate angefertigt und Shoretich vertiefte das Wissen seiner Schüler mittels kostenloser „Privatstunden". Ein Nachweis für das hohe Niveau der Universität ist darüber hinaus, dass mehrere Studierende aus dem Ausland bzw. aus Wien nach Tyrnau zum Studieren kamen. Eine Rolle spielte wohl dabei, dass hier das Leben billiger war. Das wissenschaftliche Niveau der Fakultät spiegelte sich ebenso in der wissenschaftlichen Tätigkeit und praktischen Arbeit jener wieder, die dort ihren Abschluss machten. Viele der einstigen Studenten waren Autoren von Werken mit landesweiter Bedeutung, einige erlangten sogar in ganz Europa Ansehen damit. Ihr Amt haben sie mit großer Sachkenntnis und mit Begeisterung versehen – sie waren es, die neue Methoden verbreiteten und für die Hygenisierung des Landes auftraten. Besonders hervorgehoben werden muss an dieser Stelle das Wirken des Stadtarztes von Preßburg, Zakariás Teofil Huszty (1754-1803). Im Jahre 1786 erschien sein zweibändiges Werk „Diskurs über die medizinische Polizei", in welchem er zum Teil das Wirken von Johann Peter Frank populär macht und mit seinen Anmerkungen versieht. Im weiteren Teil seiner Arbeit geht er auf sonstige Fragen der Hygenisierung ein. Huszty betrachtet sämtliche Beziehungen des Menschen, so auch sein Verhältnis zu Natur und Gesellschaft, mit den Augen des Arztes, doch ist das Material seines Bandes nicht nach medizinischen sondern philosophischen Gesichtspunkten thematisiert. Er erörtert die Erscheinungen in Verbindung mit Raum und Zeit, auf den Lebensweg des Menschen geht er von der Geburt bis zum Tod gemeinsam mit der gesellschaftlichen Tätigkeit ein und einzelne Fragen bewertet er vom höheren, philosophischen Standpunkt aus. Er befasst sich mit mehreren solchen Problemen, an denen es bei Frank und den weiteren zeitgenössischen Forschern der Medizinischen Polizei mangelt, wie zum Beispiel Sanitätsorgane, medizinische und sozialpolitische Probleme bezüglich des Sanitätspersonals, das Verhältnis von Mensch-Arbeit-Gesundheit- Staat. Die zeitgenössische deutsche wissenschaftliche Literatur nahm das Werk Husztys mit Anerkennung auf und wurde er zum Mitglied zahlreicher ausländischer wissenschaftlicher Gesellschaften gewählt. Huszty zählte aber nicht allein seines theoretischen Wirkens wegen zu den bedeutendsten Ärzten seiner Zeit, sondern ebenso aufgrund seiner praktischen Tätigkeit. Ein Beweis dafür sind seine als Stadtarzt von Preßburg getroffenen Maßnahmen betreffs Epidemien und Tollwut oder Leichenschau bzw. die Apotheken-Visitationen. Seine Methoden waren äußerst zeitgemäße und modern: Er war darum bemüht, sowohl seine Arztkollegen als auch zugewiesene Chirurgen und die Bevölkerung des ihm anvertrauten Gebietes mittels Flugblättern, Vorträgen und sonstigen „Massenaktionen" aufzuklären, zu lehren, zu überzeugen und zu mobilisieren.8
Auf das Tyrnauer Universitätsleben zurückkommend: Die Ausbildung erfolgte den Vorstellungen der Professoren gemäß, obwohl es sich den ursprünglichen Plänen nach bei der medizinischen Fakultät der Universität Tyrnau um eine Reproduktion des Lehrstuhles Wien gehandelt hätte. Man wich aber auch anderweits von der Wiener Praxis ab, denn in Tyrnau gab es keine Immatrikulationsgebühr und man forderte nicht das Absolvieren des philosophischen Kurses. Die Schulgeldpflicht hat dann erst Joseph II. eingeführt. Anfänglich richtete sich die Studienzeit nach dem Fleiß und Wissen des Studenten, bis sie 1775 mit fünf Jahren festgelegt wurde. Zur Erreichung des Doktortitels waren zwei Rigorosa nötig, das erste in theoretischen, das zweite in praktischen Fächern. Anschließend folgte die öffentliche inauguralis disputatio, und wenn diese erfolgreich war, die feierliche Promotion.9
Langfristig aber war Tyrnau nicht geeignet, Heimstatt einer sich weiter entwickelnden Universität zu sein. Die klinische Ausbildung erfolgte im städtischen Krankenhaus von Tyrnau, wo jedoch nicht genügend „Anschauungsmaterial" zur Verfügung stand, d.h. es gab nur wenige Kranke. Auch in anderer Hinsicht entsprach die Stadt nicht den Voraussetzungen der medizinischen Ausbildung, da nicht genügend Leichen zur Verfügung standen und es viele Probleme mit dem botanischen Garten gab. Die Ausrüstung der Fakultät war ebenfalls unzureichend. Maria Theresia vermochte die Probleme nur übergangsweise zu lösen, indem sie die Komitate Neutra und Preßburg zur Lieferung von Leichen anwies bzw. Geld für das chemische Labor sandte.10 Schließlich ordnete dann Maria Theresia 1777 die Übersiedlung der Fakultät nach Buda an. Nachdem 1784 die Regierungsämter in Buda untergebracht wurden, blieb für die medizinische Fakultät kein Platz mehr und es erfolgte ein erneuter Umzug – nun von Buda nach Pest.11
Die Bürokratisierung des Arztberufes
Im Ungarischen Landesarchiv – in der Abteilung des 1724 errichteten, der in Wien fungierenden Kanzlei untergeordneten Statthalterei-Archivs – befindet sich der außerordentlich umfassende Bestand Departamentum Sanitatis. Dieser gewährt einen landesweiten Einblick – in Form von jährlich einzureichenden narrativen Sanitätsberichten und tabellarischen Darstellungen Bewertungs- oder Conduitlisten – in das ungarnländische Sanitätswesen. Die Anfertigung der Berichte war die Pflicht der Komitatsärzte. Die Schriften wurden bis zur Erlassung des Sprachedikts von Joseph II. im Jahre 1784 lateinisch verfasst, danach obligatorisch deutsch. Anhand dieses wertvollen Materials ist es möglich, die tägliche Arbeit, die dabei auftauchende Schwierigkeiten der Ärzte zu verfolgen, sowie den Prozess, wie sie zum unentbehrlichen Bestandteil des josephinischen bürokratischen Apparats auf der mittleren (Komitats)Regierungsebene gemacht wurden. Die Akten verraten aber noch viel mehr über die Sanitätshierarchie, die Verwaltungspraxis, den problematischen Ausbildungsprozess des niederen Heilpersonals (Chirurgen, Barbierer, Bader, Apotheker, Hebammen), das Zusammenleben der alten Praktiken und der neuen Methoden, sowie die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der josephinischen Aufklärungsreformen. Rekonstruierbar ist es weiterhin die Professionalisierung der bürokratischen Methoden, sowie die Art und Weise der Kommunikation in der Verwaltung in obersten und mittleren Ebene.
Für die Arbeit der Statthalterei brachten die in 1783 und in den darauf folgenden Jahren eingeführten Reformen entscheidende Veränderungen. Diese Reformen ersteckten sich auf die Organisation, den Wirkungsbereich und die Verwaltung der Statthalterei. Sie bezweckten die Administration in der Statthalterei schneller, einfacher und präziser zu gestalten. Ausdruck der bürokratischen sowie fachlichen Spezialisierung war ein neues Departamentum für das Sanitätswesen. In diesem sogenannten Departamentum Sanitatis, das die Aufgaben der ehemaligen Sanitätskommission übernahm, waren hochqualifizierte Experten beschäftigt.
1780, gleich nach seiner Thronbesteigung, verordnete Joseph II. die Anfertigung der jährlichen Sanitätsberichte mit anzuschließenden Conduitlisten, die jedes Komitat jährlich einzureichen hatte.12 Damit sollte erstens jede Behörde die ihr untergeordneten staatlich bezahlten Angestellten kennenlernen, um im Falle einer neu zu besetzenden Stelle, die „wahrhaftigen Verdienste und Tauglichkeit in Betracht ziehen zu können (...)" und zweitens die Arbeit der Angestellten unter Kontrolle gebracht werden. Auf dem Gebiet des Gesundheitswesens passierte praktisch bis zur Umgestaltung der Statthalterei, bis 1783 nichts. 1783 erschienen wohl die ersten Sanitätsberichte, die von Komitatsärzten angefertigt wurden, aber von fachgemäß angefertigten Berichte kann – außer in einigen oberungarischen Komitaten – nicht die Rede sein.
Am 31. Oktober 1785 verordnete Joseph II. für jede Behörde wiederum die Anfertigungspflicht der jährlichen Berichte.13 Dies geschah gleich nach der Errichtung des sogenannten Distriktualsystems, wobei 54 Komitate (auf dem Gebiet von Ungarn, Slawonien und Kroatien) 10 administrative Distrikte neugeordnet wurden. Die Leitung der einzelnen Distrikte wurde von den vom König ernannten Obergespanen, alias Kommissaren übernommen. Das bedeutet, dass die bisher gewählte Selbstverwaltung der Komitate, der königlichen Freistädten und der zwei privilegierten Distrikte entmachtet wurde. Die Kommissare mussten die von ihnen ernannten Vizegespane antreiben, die wiederum die Oberstuhlrichter und die Geschworenen unterrichteten, wobei der neue bürokratische Apparat bis zu den Dorfrichtern vordrang.14
Da der Abgabetermin der einzureichenden Berichte für den 1. Februar 1786 zu knapp war, konnten nur wenige Komitate dieser Aufgabe gerecht werden. Das war kein Wunder! In den rein ungarischen Komitaten erregte die Erlassung des deutschen Sprachedikts einen grossen Widerstand: Entweder konnte man nicht Deutsch oder die Amtssprache wurde aus Patriotismus verweigert.
Bis ein Bericht mit beigelegter Tabelle zur Statthalterei ankam, musste er einen langen Weg bewältigen. Dem Oberstuhlrichter, oder dem Geschworenen wurden die Tabellen von Seiten der Komitatsarzt übergeben. Der Komitatsarzt sammelte die nötigen Daten von den ihm untergeordneten Stadtärzten oder Chirurgen ein. Es kam auch vor, dass die Arbeit der wirklichen Datensammlung vom Ortsrichter, dem örtlichen Pfarrer oder sogar von der schreibkundigen diplomierten Hebamme geleistet wurde. Die Zusammenführung der Daten war die Aufgabe des Komitatsarztes, da aber manchmal mehrere Monate zwischen dem Eintreffen der Teildaten der einzelnen Kreise vergingen, wurden oft nur halb ausgefüllte, mangelhafte Tabellen dem Oberstuhlrichter zugeschickt. Dies ist wirklich nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass einige Ärzte, Chirurgen oder Hebammen neben ihren sonstigen Aufgaben oft einen Kreis von 50 bis 60 km zu Fuß bereisen mussten, um die nötigen Informationen einzusammeln. Die Absicht war wohlgemeint, nur die Ausführung – z.B. in einem dicht bewohnten Komitat – erschien als beinahe unmöglich. Mehrere Komitate versuchten deshalb dieser Aufgabe leichter gerecht zu werden, wobei sie im ersten Jahr 1785 mehr oder weniger wirklichkeitstreue Daten in die Tabellen einführten, und in den folgenden Jahren nur diese variierten.
Weiter führte der Weg der Berichte vom Oberstuhlrichter zum Vizegespan und letzten Endes zum Obergespan alias Kommissar, der diese meistens in unveränderter Form dem Departamentum Sanitatis zuschickte. Die Aufgabe des Departamentums war: Anhand von Berichten und Tabellen Schlüsse zu ziehen und Vorschläge auszuarbeiten. In der Praxis wurde aber nur eine kurze Zusammenfassung der Berichte verfasst. Die Arbeit der Ärzte, Chirurgen, Hebammen wurde nicht richtig ausgewertet, worauf die an die Statthalterei adressierten Klagebriefe der Komitate hinweisen. Es gab weder eine positive noch eine negative Reflexion. Allerdings hatte die Statthalterei dazu auch kein Mittel in der Hand. In den problematischen Fällen konnte sie höchstens die Akten der Medizinischen Fakultät der Pester Universität zur weiteren Untersuchung zuschicken.
In Form von gedruckten Rundschreiben wurden sogenannte Circularia impressa Instruktionen für die Anfertigungsmethode der Tabellen ausgegeben, was für die Ärzte als eine Richtschnur galt. (Seit den 1760-er Jahren wurde in der Verwaltungspraxis der Statthalterei üblich in dieser Form alle an den Komitaten adressierten königlichen Verordnungen bekanntgegeben.) Um die Ausführung der Aufgabe zu erleichtern und klar zu machen, bekamen die Ärzte erstmals 1787 – und dann jedes darauf folgende Jahr wiederholt–Amtsunterricht. Dieser legt in 32 Punkten die Aufgaben der Ärzte ganz genau fest. Dementsprechend mussten sie ihren jährlichen Bericht inhaltlich aufbauen.15
Die jährlichen Sanitätsberichte der Komitatsärzte erstreckten sich auf all jene Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, die Auswirkungen auf die Verhältnisse des Gesundheitswesens haben konnten. Das Niveau und Detailliertheit der Berichte hing vom Gewissen und fachlichem Engagement des Arztes ab, und so fielen die Berichte in den einzelnen Komitaten sehr verschieden aus. Ein sachgemäß verfertigter Bericht ging – im optimalen Falle – mehr oder weniger ausführlich ausgearbeitet, auf folgende Bereiche ein:
1. Die allgemeinen sanitären Verhältnisse des Komitates: Beschreibung und Heilung der auf dem Gebiete des Komitates auftretenden Krankheiten (Krankenbericht). In monatlicher Gliederung atmosphärische und Wetterverhältnisse (Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Windverhältnisse, Wasserstand). Über letztere hatte deshalb der Arzt Bericht zu erstatten, weil man einen Zusammenhang zwischen Epidemien und meteorologischen Bedingungen vermutete.
2. Apotheken-Visitation: Einmal jährlich hatte ein jeder Arzt des Komitates bzw. der königlichen Freistädte – nach Möglichkeit zwischen Juli und Oktober – die im Komitat wirkenden Apotheken zu kontrollieren. Die Gesichtspunkte hierfür waren folgende: Verfügt der Apotheker über ein Universitätsdiplom? Ist die Apotheke in einem geeigneten und dementsprechend reinen Gebäude untergebracht? Werden die Medikamente den Vorschriften gemäß verfertigt und gelagert und zum festgelegten Preis verkauft? Während der Visitationen hatte man außerdem auch die Gifte verkaufenden Gewürzläden zu überprüfen, ob denn die Händler die verschiedensten Gifte voneinander zu unterscheiden vermochten und sie separat von den Lebensmitteln lagerten.
3. Registrierung von seuchenhaften Erkrankungen
4. Rinderpest
5. Registrierung von Erkrankungen, welche aufgrund von Bissen tollwütiger Tiere auftraten
6. Beschreibung des Zustandes der Heilwässer
7. Registrierung von Naturerscheinungen (Irrlichter, Sternschnuppen, Erdbeben)
8. Leichenschau und Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften betreffs Beerdigung der Toten
9. Kontrolle der medizinischen Mittel der Chirurgen, Geburtshelfer und Tierärzte
10. Erfassung von Problemen und Mängeln bezüglich des Gesundheitspersonals des Komitates16
Narrative Berichte haben die Komitatsärzte bis 1848 praktisch ohne grundlegende Änderungen mit zuvor bekannt gegebener Thematik verfertigt. Nach 1794 kamen einige weitere Gesichtspunkte hinzu, wie zum Beispiel: Registrierung von medizinischen Mitteln, die für Gefangene in Komitatskerkern bereitgestellt wurden, Auflistung von Pockenimpfungen, polizeiliche Probleme des Gesundheitswesens (Unterbringung von Ölmühlen und Schlachthöfen, Straßenbeleuchtung und-reinigung, Kontrolle des Lebensmittelverkaufes, Wasserversorgung, Zustand der Bäder). Immer ausführlicher ging man auf die hygienischen Verhältnisse der Bevölkerung, so die Reinheit der Wohnhäuser ein.17
Die ersten, sachgemäß angefertigten Sanitätsberichte gingen 1786 beim Statthalterrat ein. Vereinzelt gibt es schon ab 1783/84 im Material des Departamentum Sanitatis Berichte, doch sind in jenen die zuvor aufgeführten Themen bzw. Fachbereiche noch nicht so klar und übersichtlich voneinander separiert. Bedeutende Punkte waren nach dem Zufallsprinzip – in Abhängigkeit von Ambitionen und fachlichem Wissen des Komitatsarztes – eingefügt oder ausgelassen worden. Für den Zeitraum von 1783/84 bis 1786 stehen uns vielerlei Beispiele vom einseitigen bis zum 20-30seitigen Bericht zur Verfügung. In sämtlichen eintreffenden Berichten führen die Ärzte – wenn auch oftmals ziemlich lakonisch – die Mängel hinsichtlich Anzahl und fachlicher Kompetenz beim Gesundheitspersonal des betreffenden Komitates auf, eventuelle Seuchen sowie Allgemeinzustand und angewandte Heilmethoden betreffs der im Laufe des Jahres behandelten Patienten.18
In den darauffolgenden vier Jahren wurde zuvor bekannt gegebener „Katalog" durch neuere, vom Gesichtspunkt des Gesundheitswesens her bedeutende Themen erweitert. Ab 1787 haben einige fleißige Ärzte der Komitate Transdanubiens und Oberungarns eine Tabelle bezüglich der Kindersterblichkeit ebenfalls in die Berichte mit aufgenommen. In jenen haben sie präzise Namen und Todesursache oder den Charakter von Komplikationen bei der Geburt der Jungen und Mädchen aufgeführt, die noch während der Geburt oder kurz danach verstarben.19 Ebenso hat man, zumeist in monatlicher Einteilung, die Anzahl der Geburts- und Sterbefälle im betreffenden Berichtsjahr auf dem Gebiet des Komitates registriert.20 Ab 1789 haben die Komitatsärzte ihren Jahresberichten auch die Krankheitsfälle der ihnen zugeteilten Komitatschirurgen bezüglich ein oder höchstens zweier Landkreise in Tabellenform beigefügt. Auf diese Weise vermögen wir gut die Arbeitsmethoden der Komitatsärzte zu verfolgen: Von den ihnen zugeteilten Chirurgen holten sie in regelmäßigen Zeitabständen Teilinformationen ein, dann haben sie diese Teilberichte zusammengefasst und mit eigenen Anmerkungen ergänzt. Die sehr gut gegliederten, zumeist in Tabellenform angefertigten Krankenberichte der Komitatschirurgen beinhalteten folgende Rubriken: Ortsname, je nach Jahreszeit im Kreise der Bevölkerung auftretende innerliche Krankheiten, angewandte Heilmethoden oder im Kreise der Bevölkerung auftretende äußerliche Krankheiten und diesbezüglich angewandte Heilmethoden. Erkrankungen bei Pferden, Schafen sowie Rinderpest. Die einzelnen Rubriken der Tabellen hat man eigenhändig erstellt, so dass stellenweise bedeutende Abweichungen in Bezug auf Einteilung und Gesichtspunkte der Spalten zu verzeichnen sind.21 Der Amtsarzt des Komitates Komárom hat 1790 bereits auf einem im Voraus erstellten Formular den Tierbestand des ihm anvertrauten Gebietes registriert (Pferde, Schafe, Rinder). In der Tabelle hat er die Anzahl der Tiere, eventuelle Erkrankungen und angewandte Heilmethoden aufgeführt.22
Im Laufe der Zeit wurden die alljährlichen Sanitätsberichte der Komitatsärzte nicht nur inhaltlich sondern ebenso formell spektakulär sachgemäßer gestaltet. Die von den gut organisierten und effizient instruierten Zugeordneten beim Komitatsarzt eintreffenden Angaben, praktisch zu jedem einzelnen Thema, hat man in den ab 1787 thematisierten, allgemein selbst gefertigten Tabellen aufgeführt. Besonders sorgsam verfasst, differenziert und gut durchdacht – sozusagen „professionell” angelegte Tabellen – sind jene über Patienten und Epidemien. Das Gleiche gilt aber auch im Falle mehrerer Komitate für die Registrierung der atmosphärischen und Wetterverhältnisse. Die Ärzte berücksichtigten hinsichtlich der Ausfüllung einzelner Rubriken neben inhaltlichen Details unterschiedlichster Aspekte des engeren Fachgebietes auch zeitlich differenziert in monatlicher oder gar täglicher Einteilung den Ablauf von Krankheiten und Epidemien.23
Vom Jahre 1787 an, als der Amtsunterricht für die Komitatsärzte in deutscher und auch ungarischer Sprache dargelegt wurde, haben die Komitatsärzte ihrer Berichte in zweispaltigem Format geschrieben. Auf der linken Seite des Blattes ist der Text des entsprechenden Punktes der amtlichen Anweisung aufgeführt, auf der Rechten hingegen eine kurze Beschreibung der in diesem Zusammenhang im betreffenden Komitat vorgefundenen Zustände. Diesem Teil der Berichte haben die Ärzte auch die Conduitlisten24 beigefügt. Ab 1789 hat sich ausserdem die Benennung dieser Berichte geändert, denn an die Stelle der bis dahin benutzten „Sanitätsberichte” trat nun der „Polizeybericht”.
Status und Position der Ärzte
In den Almanachen, Periodika des 18. Jahrhunderts treffen wir auf mehrere Gelehrtenlisten, in denen auch Ärzte aufgeführt sind. Die Quellen verraten uns nicht nur ihre Namen, sondern ebenso, wie viel die Komitatsärzte verdienten, wann sie ihr Diplom erwarben, zu welchem Thema sie ihre Dissertation schrieben.
Eine wichtige Quelle bietet sich die Mitteilung des knapp 200jährigen Jahrbuches an, das von Johann Matthias Korabinszky unter dem Titel Almanach von Ungarn auf das Jahr 1778 veröffentlicht wurde. Der hervorragende Redakteur, Kartograph und Buchhändler publizierte u.a. auch eine Namenliste, und zwar – wie die einleitenden Zeilen besagen – eine „Verzeichnung der lebenden bekanntesten ungarischen Gelehrten und Beförderer der Wissenschaften, welche sowohl in als ausser Landes Leben”. Korabinszky führt in alphabetischer Reihenfolge 333 Namen an. Darunter finden wir insgesamt 31 Ärzte, die als Komitats- oder Stadtärzte oder als Universitätsprofessoren tätig waren. Korabinszky hatte Recht, als er diese Liste von Persönlichkeiten für seine Leser und für die Nachwelt aufsetzte. Er hatte sich, so gut er konnte, informiert, und obschon seine Information etwas regional geprägt war, hatte er die 333 Namen doch richtig verewigt. Ihre Zahl ließe sich verdoppeln, vielleicht verdreifachen, mehr aber könnte man schwerlich finden.25
Eine noch wichtigere Quelle sind die zwei Jahrgänge der von dem hervorragenden Rechtswissenschaftler Marton Georg Kovachich herausgegebene Zeitschrift „Merkur von Ungarn“. Die 1786 und 1787 veröffentlichte, freimauerisch orientierte Zeitschrift verfolgte die ganze Entwicklung und des Unterrichtswesens. Für den außeruniversitären Wirkungsbereich der einzelnen Fakultäten ist die wichtigste Mitteilung die Liste der jährlichen Absolventen. Da die zeitgenössischen Universitätsmatrikeln vernichtet wurden, ist die Zeitschrift eine erstrangige Quelle der Forschung.26
Aus diesen Quellen geht hervor, dass die Ärzte ein wichtiger Bestandteil der zeitgenössischen Gelehrten waren. Auch ihrer Herkunft nach gehörten sie größtenteils dieser Schicht an. Die Herkunft der Studenten der Fakultät Tyrnau überprüfend kann festgestellt werden, dass 9 Studenten adliger und 42 bürgerlicher Abstammung die Universität besuchten. Die 9 Adligen waren zumeist besitzlose Kleinadlige. Die meisten Väter der Ärzte waren Priester, Ärzte, Apotheker oder Lehrer.27
Ein Teil der Ärzte arbeitete als Komitats- oder Stadtarzt, andere ließen sich als praktizierende Ärzte in größeren Städten nieder und ein geringer Anteil lebte als Leibarzt am Hofe von Grafen oder Fürsten. Der Komitatsarzt hatte seinen Platz nicht im Amtsapparat des Komitates sondern bei den sogenannten „Conventionatus”, hier aber in herausragendem Status, da seine Bezahlung jener des Oberstuhlrichters entsprach und er im Rang dem Komitatsingenieur folgte. Der Lohn betrug im Allgemeinen 300-500 Forint, doch gab es auch Gehälter von 800 Forint.28 Für die Vermögenssituation der Ärzte ist charakteristisch, dass es einigen von ihnen gelang, ein größeres Vermögen anzuhäufen. So hat zum Beispiel János Wallaszkai der Schatzkammer eine Bibliothek und 100.000 Forint hinterlassen und auch János Károly Perbegg hat im Laufe seines Lebens mehr als 100.000 Forint gespart. József Cseh-Szombaty hinterließ dem Kollegium Debreczin die größere Summe von 25.000 Forint.
In der Bürgerschicht waren die Ärzte sehr angesehen. Jene Ärzte bürgerlicher Herkunft, die nach Studienabschluss in ihre Heimatstadt zurückkehrten oder sich in einer anderen Stadt niederließen, haben im Leben dieser Städte eine bedeutende Rolle gespielt und dort als angesehene Bürger gelebt. Ihres Wissens wegen waren sie von allen geehrt.
In größeren Städten, in denen mehrere Ärzte wirkten, weist der gesellschaftliche Status ihrer Patienten gut die gesellschaftliche Position der Ärzte nach, wofür die Stadt Preßburg ein gutes Beispiel bietet. Die angesehensten Ärzte, die Titel errangen oder höhere Ämter bekleideten, waren jene, die als Hausärzte der katholischen Aristokratie und des Klerus wirkten. Die nachfolgende Schicht behandelte den niederen Adel bzw. die evangelischen Handelsleute und Meister. Die Basis der imaginären gesellschaftlichen Pyramide der in Städten praktizierenden Ärzte schließlich bildeten jene, die die in den Vorstädten lebenden Weinbauer behandelten.
Mehrere Ärzte wurden in Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit vom König geadelt. Maria Theresia zum Beispiel hat 1741 János Dániel Perliczy, 1765 István Mátyus und Franz I. im Jahre 1798 Joseph Jacob Plenck den Adelstitel verliehen. Nicht selten war es auch, dass ein Arzt sich für Geld den Adelstitel erwarb, wie unter anderem der Preßburger Joseph Skollanits. Sein Leben ist ein gutes Beispiel dafür, wie man mittels der Ärztelaufbahn auf der gesellschaftlichen Stufenleiter vorankommen konnte. Skollanits war der Sohn befreiter Leibeigener, der nach dem Medizinstudium in Wien und Bonn zunächst in Wien und von 1746 dann in Preßburg wirkte. Ab 1763 ist er Arzt der Sanitätskommission, ab 1765 dann Sanitätsrat. Im Jahre 1768 wird er Komitatsarzt von Preßburg und erwirbt schließlich mit seinem eigenen Geld den Adelstitel.
Die Mehrzahl der Ärzte lebte in Städten und ihre Lebensweise entsprach dem bürgerlichen Lebenswandel der sonstigen städtischen Gelehrten. Auch die Lage ihrer Wohnungen und Häuser ist ein Nachweis für ihre in der Stadt eingenommene Position. So wohnte zum Beispiel Andreas Conrad, der Stadtarzt von Ödenburg im Fabrizius-Haus. Die begabteren, besseren Ärzte waren darum bemüht, sich neben der Heilung auch der wissenschaftlichen Arbeit zu widmen. Mehrere von ihnen haben eine bedeutende Fachliteratur geschaffen. Ein weiterer Beweis für das Renomme ungarischer Ärzte ist, dass verschiedene ausländische wissenschaftliche Gesellschaften viele von ihnen zu ihren Mitgliedern wählten.
Fazit
In diesem sozialen Raum, gesellschaftlichen Milieu schloss sich die obere Schicht des Sanitätspersonals in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu einer – mehr oder weniger – einheitlich zu betrachtenden Berufsgruppe zusammen, deren Mitglieder als Komitats- oder Stadtärzte angestellt waren. Alle hatten akademische Ausbildung auf einem hohen europäischen Niveau, einen von dem Staat fixierten jährlichen Gehalt, viele von ihnen verfügten sich über Privatbibliotheken.
Die Gesellschaft lehnte die Reformen von oben nicht explizit ab, sondern versuchte, bewährtes Erfahrungsgut mit fachlichem Wissen zu vereinigen. Ob diese Synthese erfolgreich vonstattenging oder nicht, hing von den Stadt- bzw. Komitatsärzten ab, die dabei eine zentrale Rolle spielten. Sie waren Vermittler, die der Obrigkeit Kenntnisse über das damals wirkende niedere Sanitätspersonal zuspielten. Insofern lagen die Lebensfähigkeit des neuen Systems, die unmittelbare Kontrolle und die Unterstützung der obrigkeitlichen Maßnahmen, in ihrer Hand. Die Kooperation zwischen Ärzten und ihren untergeordneten Heilpersonen bildete den Schlüssel zur erfolgreichen Verwirklichung der aufgeklärten Reformen.
Anmerkungen
1
Vgl. Győry Tibor: Az orvostudományi kar története 1770-1935. Budapest, 1936. (im weiteren Győry), Kiss József Mihály: Magyarországi diákok a bécsi egyetemen 1715-1789. Budapest, 2002.
2
Lesky, Erna: Wiener Krankenbett-Unterricht, van Swieten und die Begründung der medizinischen Fakultät Tyrnau (1769). Orvostörténeti Közlemények, (1971) Nr. 57-59. 29-39.
3
Vgl. Szinnyei József (szerk.): Magyar Írók Élete és Munkái. Budapest, 1891-1913. XI. Bd. 110. (im weiteren Szinnyei), Weh von Prockl, M: Personalbibliographien der Professoren der Medizinischen Fakultät der ungarischen Universität in Tyrnau und in Ofen 1769-1784. Erlangen-München, 1974. 74. (im weiteren Prockl)
4
Vgl. Szinnyei, X. Bd. 1238., Prockl, 74.
5
Vgl. Szinnyei, XII. Bd. 564., Prockl, 74.
6
Vgl. Szinnyei, XIV. Bd. 546., Prockl, 74.
7
Vgl. Szinnyei, XIV. Bd. 1584., Prockl, 74.
8
Duka Zólyomi N.: Zacharias Gottlieb Huszty. Mitbegründer der modernen Sozialhygiene. Pozsony, 1972. 190.
9
Gyõry, 35.
10
Gyõry, 47-49.
11
„Summarische Erläuterung der die Übersetzung der Universität von Tyrnau nach Ofen betreffenden Fragen” - die Handschrift siehe Ungarisches Landesarchiv (im weiteren ULA) C 67 (Departamentum litterario-politicum) 1160 AT 108-117.
12
ULA A 39 (Archiv der Ungarischen Kanzlei, Acta Generalia) 6549/1780.
13
ULA A 39 13759/1785.
14
Der Vizegespan, der Oberstuhlrichter und die Geschworenen als ungarische Standesinstitutionen verwalteten eigentlich das neugeordnete Gebiet der einzelnen Komitate.
15
Der Amtsunterricht wurde von der Statthalterei in Form von gedruckten Rundschreiben (Circularia impressa) herausgegeben, siehe ULA C 23 Nr. 20375/16 Mai 1786. Der Text des Amtsunterrichtes ist auch bei Linzbauer zu finden, siehe Linzbauer, Franciscus, Xaverio: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae. Buda, 1852-1861. 3. Bd. 245.
16
Die Sanitätsberichte aus den Jahren 1786-1790 siehe ULA C 66 Nr. 56. pos. 1-392/1785-86., Nr. 1. pos. 1-759/1787., Nr. 1-10/1788., Nr. 1. pos. 1-144/1789., Nr. 2. pos. 1-83/1790. (Vom Jahre 1788 wurden die Berichte direkt vom Kommissaren an die Statthalterei weitergeleitet.)
17
Felhő Ibolya-Vörös Antal: A helytartótanácsi levéltár. Budapest, 1961. 259.
18
Die Sanitätsberichte aus den Jahren 1783/84-1785 siehe ULA C 66 Nr. 22. pos. 1-451/1783-84., Nr. 1. pos. 1-309/1785.
19
ULA C 66 Nr. 1/1787.
20
Als Beispiel siehe den Bericht des Temescher Komitats: ULA C 66 Nr. 56. Pos. 5/1785-86.
21
ULA C 66 Nr. 1. pos. 1-144/1789.
22
ULA C 66 Nr. 2. pos. 18/1790. (Vom Jahre 1787 ist die Tierarznei eine zentrale Frage in den Berichten.)
23
In Borschoder Komitat siehe ULA C 66 Nr. 8. Pos. 61/1788., in Zagreber Distrikt siehe ULA C 66 Nr. 1/1788., in Pester Distrikt siehe ULA C 66 Nr. 7/1788.
24
Der erste Teil der Conduitlisten enthält persönliche Daten des Sanitätspersonals (Ärzte, Chirurgen, Barbier, Bader, Apotheker, Hebammen): Name, Dienstort, Geburtsort, Religion, Alter, Familienstand, wo gelernt, von wem examiniert, mit Attestat oder mit Diplom versehen, seit wann in dem Ort dient, von wem angestellt, wo und in welcher Kondition früher gedient, Sprachkenntnisse, und Salarium. Der zweite Teil enthält die eigentliche Bewertung der betroffenen Person. Auf den ersten Blick erscheinen die in Tabellen geordneten Eintragungen als graue Datenmasse. Diese im Zeichen der - in Ungarn - neuen Wissenschaft, der Statistik angefertigten verschiedenen Auflistungen vermittelten der Obrigkeit unentbehrliche Informationen über das Sanitätspersonal. Die Komitatsärzte hatten die Aufgabe von den ihnen untergeordneten Ärzten, Chirurgen, Hebammen gesammelten Daten in die Tabellen einzutragen. Die im Komitat wirkenden Stadtärzte wurden unmittelbar von den Komitatsärzten bewertet, während die Komitatsärzte selbst von den jeweiligen Vizegespanen.
25
Almanach von Ungarn auf das Jahr 1778. Wien-Preßburg.
26
Kovachich Márton György (szerk.): Merkur von Ungarn, 1786-1787.
27
Weszprémi István: Magyarország és Erdély orvosainak rövid életrajza. Budapest, 1960-1970. 297. 591. (im weiteren Weszprémi)
28
Anhand der an die Statthalterei eingetroffenen Conduitlisten wurde in der Buchhaltung verschieden Arten von sog. Ausweisen über die aktuelle finanzielle Lage, über den Verdienst des Sanitätspersonals angefertigt siehe ULA C 66 Nr. 43. pos.40. fol 201-204/1785-86.
Literatur
Almanach von Ungarn auf das Jahr 1778. Wien-Preßburg.
Duka Zólyomi N.: Zacharias Gottlieb Huszty. Mitbegründer der modernen Sozialhygiene. Pozsony, 1972. 190.
Felhő Ibolya-Vörös Antal: A helytartótanácsi levéltár. Budapest, 1961.
Gyõry Tibor: Az orvostudományi kar története 1770-1935. Budapest, 1936.
Kiss József Mihály: Magyarországi diákok a bécsi egyetemen 1715-1789. Budapest, 2002.
Kovachich Márton György (szerk.): Merkur von Ungarn, 1786-1787.
Lesky, Erna: Wiener Krankenbett-Unterricht, van Swieten und die Begründung der medizinischen Fakultät Tyrnau (1769). Orvostörténeti Közlemények, (1971) Nr. 57-59. 29-39.
Linzbauer, Franciscus, Xaverio: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae. 1-3. Bde. Buda, 1852-1861.
Szinnyei József (szerk.): Magyar Írók Élete és Munkái. 1-14. Bde. Budapest, 1891-1913.
Weh von Prockl, M: Personalbibliographien der Professoren der Medizinischen Fakultät der ungarischen Universität in Tyrnau und in Ofen 1769-1784. Erlangen-München, 1974.
Weszprémi István: Magyarország és Erdély orvosainak rövid életrajza. Budapest, 1960-1970.
Die Autorin ist verantwortliche Stipendiatin („Seniorin“) für die Kaffeerunden des Europa Institutes Budapest.
Begegnungen19_Kaltenecker
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 19:247–272.
KRISZTINA KALTENECKER
Solidarität und legalisierte Willkür
Zum Ungarnbild der Bonner Dokumentation1
1. Einleitung
Der vom Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte erstmals im Jahre 1956 in Düsseldorf herausgegebene zweite Band der „Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa” schildert das Schicksal der Deutschen in Ungarn (1918-1950).2 Die sogenannte „Bonner Dokumentation” wurde von einer vom Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte berufenen wissenschaftlichen Kommission unter der Leitung von Theodor Schieder zusammengestellt. Ihre „Einleitende Darstellung” ist die systematische geschichtswissenschaftliche Stellungnahme der Bonner Kommission zu der Frage, welche innen- und außenpolitischen Motive zu der juristisch verdeckten Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen führten. Die beigefügten Anlagen sind Rechtsbestimmungen und die Karte der deutschen Siedlungsgebiete in Ungarn anhand der Volkszählungsergebnisse von 1920. Erlebnis- und Befragungsberichte, Tagebuchnotizen und ein Brief bilden die Dokumentsammlung.
Ungarn wird in den geschichtswissenschaftlichen Erörterungen und lebensgeschichtlichen Berichten des Dokumentbands in seiner Eigenschaft als Vertreiberland dargestellt. Die vorliegende Buchbesprechung fasst die Merkmale der Deutschenvertreibung zusammen, welche die Bonner Kommission als spezifisch für Ungarn besonders hervorhebt. Ein Vergleich des Bonner Ungarnbildes mit den Aussagen der damals zugänglichen primären und sekundären Quellen der Zwangsaussiedlung deckt das Subjektive an dieser Charakteristik auf.
2. Zur Quellenbasis der Bonner Dokumentation
Dass die Kommission um Theodor Schieder die von den schriftlichen und mündlichen Berichten gewonnenen Erkenntnisse den Aussagen der Aktenbestände der ungarischen Archive oder den Protokollen der Ministerratssitzungen nicht gegenüberstellen konnte, bedarf keiner besonderen Erklärung. Gleichwohl betonen die Herausgeber in der Vorbemerkung, dass sie über keine große Fülle an primären Quellen verfügten. Der Engpass sei vor allem auf die Scheu der ungarländischen Deutschen zurückzuführen gewesen, die sich, ihrer mangelnden Ausdrucksfähigkeit in deutscher Hochsprache bewusst, wenig bereit zeigten, über ihre eigenen Erlebnisse in eigenhändigen Niederschriften zu berichten. Deswegen habe die Kommission verstärkt zum Mittel der selbsterstellten Quellen greifen müssen.3 Es bleibt unerklärt, warum die zeitgenössischen Presseberichte nicht herangezogen wurden. Die im Band abgedruckten Dokumente gehen zum einen auf die unter Leitung von Fritz Valjavec (München) durchgeführten Sammlungen, zum anderen auf solche des Arbeitskreises von Ludwig Leber (Stuttgart) zurück. Theodor Schieder und seine Mitarbeiter (Werner Conze, Adolf Diestelkampf, Rudolf Laun, Peter Rassow und Hans Rothfels) waren sowohl für die quellenkritische Sortierung als auch für die Auswertung der Dokumente verantwortlich. Zu den systematischen Erläuterungen der sieben Kapitel und sieben Anlagen umfassenden „Einleitenden Darstellung” werden von den Zeitgenossen vor allem drei Autoren, Matthias Annabring,4 Hans-Joachim Beyer5 und Stefan Kertész6 berücksichtigt. Die Veröffentlichungen von Johann Weidlein7 bleiben unerwähnt, so dem Anschein nach unbeachtet. Zumindest weist die Bonner Kommission auf die in der Frage der politischen Verantwortung für die Zwangsaussiedlung entstandene emotionsgeladene Kontroverse der ungarndeutschen Intelligenzler und die Kontinuität ihrer Spaltung in zwei sich feindlich gegenüberstehende Lager (um Johann Weidlein und um Ludwig Leber) nicht direkt hin. Der „Weidleinschen Partei” wird das Auftreten vor der wissenschaftlichen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland erschwert.8
3. Die „Faszination des Magyarischen”
Die „Einleitende Darstellung” behandelt den ungarischen Nationalismus anhand der Minderheitenpolitik Ungarns. Zwei Ebenen der Magyarisierung werden unterschieden: die Ebene 1. der örtlichen Verwaltungsorgane und 2. der zentralen Gesetzgebung.9
Die Untersuchung der sogenannten „passiven Resistenz” der nationalistischen örtlichen Behörden,10 das heißt der Magyarisierungsmethoden der Verwaltung vor Ort, kommt zu dem Ergebnis, dass der Familiennamen- und Sprachwechsel gesetzwidrig zur Vorbedingung des sozialen Aufstiegs der Minderheitenangehörigen gemacht wurde.11 Diese administrative Praxis wird im Rahmen eines bieder-sentimentalen Ungarnbildes auf das Wert- und Sendungsbewusstsein des Magyarentums zurückgeführt und dadurch entwertet, das heißt unter Zuhilfenahme der Konkretisierung einer Metapher ihrer politischen Bedeutung beraubt12: Die magyarische Mentalität (verstanden als Force majeure, unkontrollierbare Gegebenheit) habe die Magyarisierung als natürliche Bekundung der Treue zu Ungarn eingefordert.13 Die Frage, warum die ungarischen Regierungen eine solche gesetzwidrige Praxis ihrer untergeordneten Organe duldeten oder gar unterstützten, wird nicht geklärt. Folglich bleibt der systematische Zusammenhang zwischen Magyarisierung (hier Sprachwechsel und Namensänderung aufgrund von Zwang), der Doktrin der einheitlichen politischen magyarischen Nation und den Revisionsbestrebungen unklar.
Die Einleitung hält die Schulpolitik für den traditionellen Schwerpunkt der durch gesetzliche Maßnahmen erstrebten Magyarisierung (z. B. die Schulgesetze von 1879 und 1907, die Regierungsverordnungen Nr. 4.800/1923 MP. und Nr. 11.000/1935 MP.). In der Bilanz wird betont, dass um 1940 nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der ungarländischen Schwaben die deutsche Schriftsprache beherrschte.14 Die Frage, inwiefern ein systematisches strategisches Zusammenwirken zwischen den örtlichen Verwaltungsorganen und der schulpolitischen Gesetzgebung bestand, bleibt offen. Der Arbeitskreis Theodor Schieders bestimmt die spezifische Mittelfunktion der ungarischen Schulpolitik im Falle der Nationalitäten, nämlich ihren den Revisionsbestrebungen dienenden Charakter, nicht.
Die scharfe Unterscheidung zwischen Magyarisierung und Assimilierung ist bezeichnend für die „Einleitende Darstellung”. Sie geht von einem Prozess der „fortlaufenden Assimilierung” der Ungarndeutschen durch die Staatsnation aus und erklärt ihn mit drei Gründen:
– 1. Das Magyarische habe schlechthin als die Sprache der Gebildeten gegolten, deren Beherrschung für den sozialen Aufstieg unumgänglich notwendig gewesen sei.
– 2. Die Voraussetzungen für eine bewusste Absonderung von dem Magyarentum als kulturelle und religiöse Sondergruppe hätten gefehlt. Den Ungarndeutschen auf dem Lande habe nur ein „beschränktes Kulturgut” zur Verfügung gestanden: Trachten, Volksbräuche, Volkslieder und die „schwere bäuerliche Sprache”. Ihre Geschichte habe als identitätsstiftender oder –bewahrender Faktor versagt.15
– 3. Auch die Konfessionszugehörigkeit habe das Ungarndeutschtum mit dem magyarischen Staatsvolk verbunden. Die katholische Kirche habe als die alle nationalen Gruppen vereinigende Kirche die Spannungsmomente und Gegensätze der Nationalitäten zugunsten des Staatsvolkes ausgeglichen. Erst ab Ende der 1930er Jahre habe sie eine aktive Rolle in der Minderheitenpolitik gespielt, indem sie sich gegen die unter dem Einfluss des reichsdeutschen Nationalsozialismus zustande gekommene Überspitzung des Volkstumskampfes engagiert habe.16
Die Dokumentation unterscheidet zwischen direkt und indirekt erzwungenem Sprachwechsel: Im ersten Fall sei die sprachliche Umstellung Ergebnis der gesetzwidrigen administrativen Praxis vor Ort, im zweiten hingegen Resultat eines pragmatischen, selbstverständlichen Entschlusses der aufstrebenden städtischen Beamten und Freiberufler. Somit wird die Paradoxie der Minderheitenpolitik Ungarns, welche von den Nationalitätenangehörigen nicht einfach die Magyarisierung der Namen und den Sprachwechsel erforderte, sondern, dass sie auch mit dieser Prozedur spontan einverstanden sind, durch eine Differenzierung verhüllt.17
Inkonsequenterweise versäumt es die wissenschaftliche Kommission, ihre eigenen in der Frage der ungarischen Schulpolitik erzielten Forschungsergebnisse zur Analyse der ungarndeutschen kulturellen Verhältnisse heranzuziehen. Ihre Ausführungen laufen auf die Feststellung der Überlegenheit der magyarischen Kultur gegenüber der ungarndeutschen hinaus. Durch diese These pflichtet sie der „Faszination des Magyarischen” sowie dem „Mythos der irrationalen und unwiderstehlichen Attraktivität des Magyarentums” bei.
Die Bonner Dokumentation stellt fest, dass die katholische Kirche Ungarns die Magyarisierungspolitik unterstützte und zum Schutze der Minderheiten nichts unternahm. Sie räumt ein, dass die katholische Kirche weder gegen die Assimilierung noch gegen die Magyarisierung auftrat. Sie bestreitet aber, dass die Unterstützung des „Magyarischwerdens” und die Unterlassung der Hilfe zur Abwehr gegen das „Magyarischmachen” ein offensives Vorgehen sei.18 Dadurch gerät sie zu sich selbst in Widerspruch. In ihrer Schilderung erscheint das Engagement der katholischen Kirche Ungarns gegen den Volksbund als ein Widerstandskampf gegen den aus dem „Dritten Reich” nach Ungarn herangetragenen Nationalsozialismus.
Obwohl Johann Weidlein namentlich nicht erwähnt wird, deutet die Struktur der Argumentation darauf hin, dass es den Herausgebern vorrangig um die Widerlegung seiner über den „unnatürlichen Assimilierungsprozess” vertretenen Thesen ging.
Die wissenschaftliche Kommission bezeichnet die Revision des Friedensvertrags von Trianon (1920) und darüber hinaus die Wiedererrichtung des ungarischen Großreiches der Stephanskrone als das Hauptziel der ungarischen Politik.19 Die nationalitätenpolitischen Konsequenzen dieser Zielsetzung werden allerdings nicht hinreichend erläutert. Die für die Zwischenkriegszeit charakteristische Überzeugung der ungarischen Politiker, dass die Magyarisierung und die Nicht-Erfüllung der minderheitenpolitischen Vorschriften des Trianoner Friedensvertrags die Chancen der Wiedergewinnung der nach dem Ersten Weltkrieg verlorenen Gebiete erhöhen würden, wird nicht erklärt. Zudem bleiben die Fragen unklar, warum Jakob Bleyer und seine Mitstreiter immer wieder beteuern mussten, dass ihre Volkstumspolitik an der Zugehörigkeit des Ungarndeutschtums zur ungarischen Staatsnation nicht rütteln wollte, und warum der magyarische Nationalismus den Bleyerschen Grundsatz über die doppelte Identität (das heißt über die gleichzeitige und gleichwertige Zugehörigkeit zur ungarischen Nation und zum deutschen Volk) für eine Provokation und die Bedrohung der Integrität Ungarns hielt. Überzeugend weist die Dokumentation nach, dass Jakob Bleyer sein eigenes Scheitern vor allem auf den magyarischen Nationalismus zurückführte, und dass er 1932 die Hoffnung aufgab, dass Ungarn von sich heraus die deutsche Frage lösen wird.20
Er sah ja in der Ablösung der Doktrin der „einheitlichen politischen ungarischen Nation” durch die der „einheitlichen politischen magyarischen Nation” die Vernichtung des ursprünglichen liberal-nationalen Prinzips von Ferenc Deák.21 Die Bonner Dokumentation vermeidet es jedoch, auf die Rolle von Dezsõ Szabó, Gyula Gömbös, Endre Bajcsy-Zsilinszky und des völkischen Schriftstellerkreises in der Ausarbeitung und Propagierung der neuen innenpolitischen Doktrin der Horthy-Ära einzugehen. Die minderheitenpolitischen Konsequenzen des sich während der Gyula Gömbös-Regierung (1932-1936) gefestigten Prinzips der einheitlichen politischen magyarischen Nation werden nicht aufgezeigt. Die Bonner Kommission lässt den Fall der Gemeinde Hidas (1934)22 sowie die Verurteilung Franz Baschs für die „Schmähung der Nation” (1936)23 unerwähnt.
Hierzu eine kurze Erklärung: Die ungarischen Regierungspolitiker agierten ab 1932 in ihrer Beziehung zur deutschen Nationalität als „Nullsummenspieler”.24 Ihr Verhältnis zur deutschungrischen wie auch volksdeutschen Richtung der deutschen Bewegung war von der Überzeugung determiniert, dass es in allen Konflikt- oder Konkurrenzfällen zwischen Staatsnation und deutscher Minderheit nur zwei Möglichkeiten gibt: Gewinnen oder Verlieren. Sie betrieben die Nationalitätenpolitik fürs Gewinnen in jeder, aber auch jeder Hinsicht- und daher in höchster Alarmbereitschaft und in ununterbrochener Angst vor dem Verlieren. Es lag in der Natur der Sache, dass ihre dauernde Angriffs- und Abwehrhaltung weitgehend politische Situationen erzeugte, gegen sie sich stets wappnen zu müssen glaubten und sie bewiesen ihnen wiederum die Richtigkeit ihrer Annahme von Minderheitenpolitik als dauerndem Kampf. Der Konfrontationskurs zwischen Regierung und deutscher Bewegung blieb also – wie auch die Bonner Kommission schreibt25– kontinuierlich, zumal jedes Eingehen auf ein Nicht-Nullsummenspiel in Form eines der größten nationalen Minderheit gewährten Zugeständnisses als ein Verrat an der magyarischen Mission erschien.26
Die andere Grundsatzfrage der Ministerpräsidentschaft von Gyula Gömbös, nämlich „wieweit die nationalsozialistische Reichspolitik ihre Beziehungen zu den magyarischen Nationalisten durch Rücksichten auf die deutsche Volksgruppe zu gefährden bereit war”27, bleibt ebenso ungeklärt.28
4. Fiktive Verschmelzung der Volksgruppe mit dem Volksbund
Die innen- und außenpolitischen Angleichung Ungarns an die Politik des „Dritten Reiches” wird im Bonner Dokumentband auf die Revisionsbestrebungen zurückgeführt. Eines der Ergebnisse der Angleichung sei die Zulassung einer eigenständigen deutschen Volksgruppe mit starker Bindung an den Nationalsozialismus gewesen. Es ist jedoch nicht eindeutig, ob der Arbeitskreis hier die Zulassung des Volksbundes (1939) oder seine Neukonstituierung durch das Wiener Volksgruppenabkommen (1940) meint. Die Dokumentation bezeichnet das Wiener Volksgruppenabkommen jedenfalls klar als Teil des Angleichungsprozesses.29 Sie macht die ungarische Revisionspolitik für die Auslieferung der Ungarndeutschen gegenüber der Einflussnahme des Nationalsozialismus verantwortlich: Durch das Volksgruppenabkommen habe Ungarn sein deutsches Volkstum der nationalsozialistischen Infiltration preisgegeben.30 Von besonderer Bedeutung sei es gewesen, dass das Volksgruppenabkommen der Führung des Volksbundes das Recht gab, darüber zu entscheiden, wer Volksdeutscher war und damit der Volksgruppe angehörte. Die unklare Abgrenzung zwischen Volksbund und Volksgruppe, „ohne dass die „Volksgruppe” etwa jemals den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nach dem ungarischen Staatsrecht erhalten hat”, bezeichnet die Bonner Dokumentation als verhängnisvoll.31 Der Anschein der Verschmelzung habe sich aus zwei Faktoren ergeben: 1. Die nationalsozialistische Politik habe sich der bereits bestehenden Organisation des Volksbundes bedient haben. 2. Der Volksbund sei im Namen aller Deutschen Ungarns aufgetreten.32
Hierzu ist noch eine kurze Ergänzung angebracht: Die fiktive Verschmelzung, wie auch die Bonner Dokumentation urteilt, muss angesichts ihrer späteren Mittelfunktion in der ungarischen politischen Propaganda als „verhängnisvoll” bezeichnet werden. Das in Rechtsbestimmungen und Pressehetzkampagnen der Nachkriegszeit gegen die Ungarndeutschen angewandte Kollektivschuldprinzip basierte nämlich auf der Gleichsetzung: Ungarndeutsche = Volksbündler = Nationalsozialisten = Landesverräter und Volksfeinde.
Gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Volksgruppenabkommens sei jedoch die Tendenz bestehen geblieben, die deutsche Minderheit zu magyarisieren. Fortan hätten also zwei einander entgegengesetzte Kräfte auf das Deutschtum Ungarns gewirkt: 1. der vertraglich festgelegte Einfluss des deutschen Nationalsozialismus und 2. die Forderungen des magyarischen Nationalismus: „Dieser Antagonismus, zwischen dem die natürlichen eigenen Interessen des ungarländischen Deutschtums zerrieben wurden, bestimmte dessen weiteres Schicksal, ohne dass es sich aus eigenen Kräften behaupten konnte.”33 Die Bonner Dokumentation bezeichnet diesen verhängnisvollen Zirkel als das wichtigste Merkmal der politischen Situation der Ungarndeutschen (1940-1945).
Eine kurze Ergänzung zur Bereinigung der Frage, wie sich die Hypostasierung der deutschen Nationalität in ihrer Beziehung zur Staatsnation im Jahre 1940 in der dem Deutschtum zugesprochenen Minderheitenautonomie manifestierte: Horthy-Ungarn erkannte den Anspruch auf die Reziprozität in der Minderheitenpolitik an, weil es momentan den Revisionsbestrebungen dienlich zu sein schien.34 Die Gewährung der Minderheitenautonomie bedeutete zugleich die Missachtung der innenpolitischen Doktrin der einheitlichen politischen magyarischen Nation und stand in Widerspruch zu dem nationalitätenpolitischen Leitsatz der Revisionspolitik (der „dreierlei Minderheiten").35 Der Fortschritt beim Umformen der sekundären zu einer primären ethnischen Minderheit wurde in der politischen Öffentlichkeit einseitig auf die Ausstrahlung des aggressiv expandierenden nationalsozialistischen Deutschlands zurückgeführt und als Dissimilierungserfolg des Pangermanismus und Bedrohung der territorialen Integrität Ungarns, das heißt als schmachvolle Niederlage im „Nullsummenspiel", aufgefasst.
Die Eingriffe der reichsdeutschen nationalsozialistischen Politik haben, laut Bonner Dokumentation, den „magyarischen Nationalstolz” unheilbar verletzt.36 Die wissenschaftliche Kommission schreibt die gefühlsmäßige Kränkung der ungarischen politischen Öffentlichkeit durch die reichsdeutschen nationalsozialistischen Eingriffe ihrem „magyarischen Nationalstolz” zu. Die Konkretisierung einer Metapher der politischen Propaganda liegt auch an dieser Stelle der Rückkoppelung auf den Nationalstolz zugrunde. Leider bleibt die Definition des Schlüsselbegriffs der Übertragung ebenso aus wie bei der Beschwörung der Force majeure der missionszentrischen Mentalität zur Erklärung der Magyarisierung.
Die Politik der Volksbundführung um Franz Basch wird in der Bonner Dokumentation in doppeltem Sinne für das beklagenswerte Schicksal des Ungarndeutschtums verantwortlich gemacht: 1. direkt: für den Zwiespalt innerhalb des Ungarndeutschtums ab 1938 und 2. indirekt: für die Auslieferung der nationalen Minderheit en bloc an das Kollektivschuldprinzip nach dem Zweiten Weltkrieg.37 Mit Nachdruck stellt die Bonner Kommission die Kontinuität der vorbildlichen ungarisch-deutschen zwischenpersönlichen Solidarität dem Zwiespalt der Ungarndeutschen gegenüber.38
Besonders hebt der Bonner Arbeitskreis hervor, dass sich die unmittelbaren Einwirkungen des reichsdeutschen Nationalsozialismus auf die Volksbund- und Volksgruppenpolitik im Einzelnen noch nicht überblicken lassen.39 Zugleich wird davon Abstand genommen, die nationalsozialistische Infiltration der Ungarndeutschen zu bestimmen oder systematisch zu analysieren. Ebenso wird jegliche geschichtswissenschaftliche Stellungnahme zu der Frage des Nationalsozialismus in Ungarn vermieden. Zum Antisemitismus in Ungarn werden lediglich zwei Judengesetze (von 1939 und 1940) in Zusammenhang mit der Angleichung an die Politik des „Dritten Reiches” kursorisch erwähnt.
5. Regionale Differenzen bei der Verschleppung
Die „Krise der Waffenbrüderschaft zwischen Ungarn und Deutschland” wird vor allem anhand der folgenden Ereignisse geschildert: die vier SS-Rekrutierungen (1941, 1942, 1943, 1944) werden besonders hervorgehoben; die Besetzung Ungarns durch deutsche Truppen (am 19. März 1944), die „Niederlage des Aufstandes ungarischer Truppen gegen die deutsche Besatzungsmacht” (am 15. Oktober 1945)40 und die Bildung der Miklós von Dálnok-Regierung gegen die Schattenregierung des Pfeilkreuzlers Ferenc Szálasi werden hingegen nur kurz erwähnt.41 Zum Einmarsch der Roten Armee in Ungarn betont die Bonner Dokumentation, dass Ungarn zwar von der Sowjetunion als Feindmacht angesehen wurde, aber die Verhetzung der Sowjetsoldaten fehlte. So kam es hier nicht zu systematischer Quälerei und Erniedrigung, denen die Deutschen etwa in der Tschechoslowakei oder in Jugoslawien ausgesetzt waren. Die „Einleitende Darstellung” führt die Leiden der einzelnen Ungarndeutschen im Winter 1944 und Frühjahr 1945 zum einen auf persönliche Racheakte der früheren Opfer des Nazi-Regimes und zum anderen auf die Solidarität unter den Magyaren zurück.42
Die Bonner Kommission hält jegliche wissenschaftliche Stellungnahme zu den Motiven der Verschleppung in die Sowjetunion für verfrüht.43 Die Frage der juristischen Kaschierung der Verschleppung bleibt ungestellt.44 Zu ihrer Charakterisierung geht der Arbeitskreis von einer regionalen Differenzierung aus:
– 1. In Pest und in den Orten östlich davon seien alle Arbeitsfähigen zusammen mit deutschen und magyarischen Kriegsgefangenen der Gefahr der Verschleppung ausgesetzt gewesen. Obgleich hierbei Personen mit deutschen oder deutschklingenden Namen besonders stark gefährdet gewesen seien, so sollen die Deutschen in der großen Zahl der aus dem Pester Raum Verschleppten doch nur einen kleinen Prozentsatz ausgemacht haben.
– 2. Im Süden des Landes (Batschka und die Schwäbische Türkei) seien die Eintreibekommandos in der Mehrzahl von jugoslawischen Partisanen im Zusammenwirken mit ungarischen Kommunisten und fanatischen Nationalisten gestellt worden. In dem von ihnen usurpierten Machtbereich seien vornehmlich Ungarndeutsche von der Verschleppungsaktion erfasst und planmäßig in kleine Lager zusammengetrieben und in Marsch gesetzt worden.45
Insgesamt sind etwa 600.000 Menschen aus Ungarn als Kriegsgefangene oder Zivilarbeiter in die Sowjetunion verschleppt worden, darunter etwa 30.000 bis 35.000 ungarndeutsche Zivilisten und etwa 30.000 ungarndeutsche Kriegsgefangene.46
6. Die legalisierte Willkür in der Nachkriegszeit
Zur unmittelbaren Nachkriegsgeschichte Ungarns (1945-1950) fokussiert die Bonner Dokumentation auf die betont deutschfeindliche Gesetzgebung, also auf die legalisierte Willkür.47 Ihre Hauptthese, dass die Rufe nach „Sanktionen gegen die deutsche Minderheit” und nach einer „Agrarreform” zur Entstehung von Gesetzen und Verordnungen führten, die beide Forderungen in sich vereinigten und voraussichtlich in der Auflösung der deutschen Volksgruppe in Ungarn resultieren, wird durch eine einzigartige rechtsgeschichtliche und –philosophische Analyse der wichtigsten Rechtsbestimmungen belegt.
Die wissenschaftliche Kommission unterscheidet zwischen drei Verordnungskomplexen:
– 1. Die schon vollgezogene oder noch zu vollziehende Enteignung ungarndeutschen Besitzes wurde mit der Grundverordnung zur Bodenreform vom 15. März 1945 legalisiert.48
– 2. In der Regierungsverordnung 3.820 /1945 MP. zur Überprüfung der nationalen Treue wurden die Ungarndeutschen in Verfehlungsgruppen eingeteilt und es wurde ihnen neben der Enteignung eine besondere Bestrafung je nach der Schwere des „nationalen Verrates” – Internierung, Zwangsarbeit und Umsiedlung innerhalb des Staatsgebietes – zugemessen. Mit dieser Verordnung sollte die deutsche Volksgruppe, wie sie im Wiener Abkommen von 1940 rechtlich verankert war, nicht nur aufgelöst, sondern als eine Art „verbrecherische Organisation” bloßgestellt und unschädlich gemacht werden.49 Diese Kategorisierungsverordnung bildete die Gegenreaktion zu dem Wiener Volksgruppenabkommen vom Jahre 1940.
– 3. Die Ausweisungsverordnung Nr. 12.330/1945 MP., veröffentlicht am 22. Dezember 1945, ordnete die entschädigungslose Enteignung und vollständige Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen an.50
In der rechtsphilosophischen Analyse der legalisierten Willkür werden drei Schemata zur Scheindifferenzierung und zur Simulierung der Rechtsstaatlichkeit aufgezeigt:
– 1. Die Anordnung zur Bodenreform bemühte sich, mit umfassenden Sammelbegriffen (Nationalsozialisten, Faschisten, Pfeilkreuzler, Volksbündler, Vaterlandsverräter, Kriegsverbrecher und Volksfeinde) den Kreis der zu Enteignenden zunächst einmal möglichst weit zu ziehen.
– 2. Die Kategorisierungsverordnung beschäftigte sich mit der systematischen gesetzlichen Begründung und Klassifizierung der Sühnemaßnahmen für „Untreue gegenüber dem ungarischen Staat [richtig: „Untreue gegenüber der ungarischen Nation” Anm. K.K.]”. Dieses Schema zur Erfassung und Bestrafung von Vergehen Einzelner sollte das wahre Ziel der Überprüfung der „nationalen Zuverlässigkeit” verdecken. Tatsächlich ging es durch die formale Aufteilung des gesamten Ungarndeutschtums in einzelne Verfehlgruppen (1. Führer, 2. Mitglied oder 3. Förderer einer hitleristischen Organisation, 4. kein aktiv vaterlandstreuer Vorkämpfer der Demokratie) um eine Verurteilung als Kollektiv. Durch Internierung der politisch interessierten Schicht sollte jede Möglichkeit einer neuen Konstituierung genommen werden; durch Enteignung sollten die Lebensgrundlagen des selbständigen ungarndeutschen Bauern- und Handwerkerstandes zerstört werden; durch Binnenumsiedlung sollte die Minderheit auch in ihrer Siedlergemeinschaft aufgelöst werden.51
– 3. Die „Aussiedlungsverordnung” ging formal noch über die in der Kategorisierungsverordnung aufgestellten Kategorien hinaus und bezog sogar die Personen mit ein, die 1941 Deutsch als Muttersprache angegeben hatten. In der durch die Potsdamer Beschlüsse vom 6. August 194552 gebilligten und angekündigten Zwangsaussiedlung fand Nachkriegsungarn die geeignete Maßnahme für die vollständige Enteignung und Entfernung der deutschen Minderheit.53
Der Bonner Arbeitskreis stellt fest: Die Zusammenlegung von Verfehlgruppen und Sühnemaßnahmen in den drei Verordnungskomplexen diente nicht der Entnazifizierung oder der Erfassung und Bestrafung des individuellen Verschuldens. Man behandelte die Ungarndeutschen in ihrer Gesamtheit nicht mehr als eine rechtlich konstituierte Minderheit. Vielmehr wurde ihnen ihr Minderheitenstatus vom neuen Regime als Staatsverbrechen angerechnet.54 Anhand der drei Verordnungskomplexe zeigen Theodor Schieder und seine Mitarbeiter das Spezifikum des in Ungarn gegen das Deutschtum angewandten Kollektivschuldprinzips auf: Die Ungarndeutschen wurden als solche – wegen ihres Bekenntnisses zum deutschen Volkstum – dem magyarischen Staat [richtig: dem ungarischen Volk Anm. K.K.] gegenüber für schuldig befunden.55 Sie wurden als Feinde des ungarischen Vaterlandes und des ungarischen Volkes gebrandmarkt, die in den Jahren davor Träger einer fremden Idee gewesen waren oder es jeder Zeit hätten werden können und daher für die Zukunft eine latente Gefahr darstellten.56 Zur Erklärung werden lediglich zwei Gründe genannt: 1. Die Enttäuschung über den verlorenen Krieg und die verfehlte Spekulation des Zusammengehens mit dem nationalsozialistischen Deutschland hätten zur Suche nach einem Sündenbock geführt. 2. Die Doktrin der einheitlichen politischen magyarischen Nation sei von der Partei der kleinen Landwirte im Sinne des Kollektivschuldprinzips „weiterentwickelt worden”.57
Zur Berichtigung der obigen Feststellung muss darauf hingewiesen werden, dass die Organisation der Minderheitenpolitik als die eines „Nullsummenspiels” nicht „weiterentwickelt” sondern nachträglich umgedeutet wurde, als ob darin im Jahre 1941 deutsch „bereits” gleichbedeutend mit nationalsozialistisch und magyarisch gleichbedeutend mit demokratisch gewesen wären. Es muss ferner bereinigt werden, warum die juristisch kaschierte Kollektivschuldthese einen Konsens der Parteien der großen Koalition bildete: Die ungarischen Regierungsparteien erblickten nämlich in der mit dem Kollektivschuldprinzip verbundenen Deutschenvertreibung das Allheilmittel, mit dessen Hilfe die brennenden Probleme Nachkriegsungarns zu lösen seien.
Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass die Bonner Dokumentation die Entstehung der Rechtsbestimmungen zur kollektiven Bestrafung der Ungarndeutschen nicht auf eine ungarndeutsche nationalsozialistische Infiltration, sondern auf die außen- und innenpolitischen Bestrebungen Nachkriegsungarns zurückführt.
7. Juristisch kaschierte Vertreibung
Im Kapitel über die „Ausweisung” schildert die Bonner Dokumentation vorerst das Dilemma der vollständigen oder massenhaften Zwangsaussiedlung der Deutschen (1945), dann den Prozess, wie es zur partiellen Durchführung der juristisch verdeckten Totalaussiedlung kam (1946-1948).
Die wissenschaftliche Kommission hält eine Aufklärung der Frage, auf welchem Wege Ungarn in den Vertreibungs-Artikel des Potsdamer Abkommens geraten ist, noch nicht für möglich. Höchstwahrscheinlich sei es die Sowjetunion gewesen, welche die Anregung dazu gegeben habe.58 Somit pflichtet die Bonner Dokumentation in Ermangelung an Quellen (da die zeitgenössische ungarische Presse gänzlich unbeachtet bleibt) „dem Mythos der von den Sowjets erzwungenen Initiative der Béla Miklós von Dálnok-Regierung” bei.59 Hier geht es in der Bonner Dokumentation wieder einmal um eine Kontroverse mit Johann Weidlein. Er war nämlich der festen Überzeugung, dass Ungarn sich selbst, seiner eigenen Initiative, es zu verdanken hatte, dass es in den Vertreibungsartikel des Potsdamer Abkommens geraten konnte. In Rumänien habe es keine Zwangsaussiedlung der Deutschen gegeben, weil es (im Gegensatz zu Ungarn) die Vertreibung seiner Deutschen bei den Alliierten Großmächten nicht initiiert hatte.60
Besonders hebt der Arbeitskreis um Theodor Schieder hervor, dass die massenhafte Zwangsaussiedlung selbst einen Konsens der großen Koalition bildete: Es ging bei der „Diskussion [...] nicht [...] um das Prinzip der Vertreibung als solcher, sondern lediglich um ihr Ausmaß. Um diese Frage ist das ganze Jahr 1945 hindurch im verborgenen, vor allem mit den Sowjets, gerungen worden.”61 Das ist ein wiederholter Hinweis auf den angeblich engen Handlungsspielraum der ungarischen provisorischen Nationalregierung in der Deutschenfrage. Die Bonner Dokumentation akzeptiert zugleich den „Mythos des heroischen Ringens der ungarischen Regierung mit den Sowjets für die Rettung der treuen Deutschen” und spricht von einer halben Million Auszuweisenden im Sinne einer „sowjetischen Forderung”.
Hier muss darauf hingewiesen werden, dass gerade der Handlungsspielraum der ungarischen Regierung, nämlich die Wahlmöglichkeit zwischen der massenhaften und der vollständigen Zwangsaussiedlung, zum Dissens unter den Regierungsparteien führte.
Die Provisorische Nationalregierung verwahrte sich – so schreibt der Bonner Arbeitskreis – formell gegen die Anwendung des Prinzips der kollektiven Verantwortung ganzer Volksgruppen. „Wie wenig sie jedoch selbst von diesem Prinzip abging, ergibt sich aus den Angaben von Stefan Kertész. [...] Er berichtet davon, dass der ungarische Innenminister Franz Erdei im Mai 1945 die Zahl der auszuweisenden Volksbundmitglieder auf etwa 300.000 ansetzte, während die ungarische Regierung in einer offiziellen Note von 200.000 bis 250.000 Deutschen, die als „ergebene Diener des Hitlerismus” aus Ungarn abzuschieben wären, sprach. Die ungarische Regierung bewies damit nur, dass sie selbst an dem Grundsatz der individuellen Schuld nicht festhielt und mit der Ausweisung auch noch andere Ziele verfolgte, als die Bestrafung derjenigen, die nationalsozialistische Politik betrieben hatten.”62 Die Bonner Kommission weist dadurch auf die brisante zeitgenössische Interpretation des Kollektivschuldprinzips hin.63 Dass die Entnazifizierung kein vorrangiges Ziel der Vertreibung gewesen war, wird nicht nur anhand der Rechtsbestimmungen, sondern auch durch das taktische Verhalten der ungarischen Regierungen gegenüber der Alliierten Kontrollkommission im Jahre 1945 aufgezeigt.64 Zugleich belegt die Bonner Dokumentation die These überzeugend, dass es der ungarischen Regierung um die Verschleierung des Kollektivschuldprinzips durch eine Scheindifferenzierung und die Erlangung einer internationalen Aufforderung zur Deutschenvertreibung ging. Klar erkennt die wissenschaftliche Kommission ferner, dass die ungarische Regierung in dem Potsdamer Vertreibungsartikel bzw. in dem Verteilungsplan vom 20. November 1945 einen Befehl sehen wollte.65 Der Arbeitskreis um Theodor Schieder kann es trotzdem nicht entscheiden, ob die Zoltán Tildy-Regierung sich bewusst war, dass die im November 1945 von dem Präsidenten der Alliierten Kontrollkommission vermittelte Zahl von 500.000 Ausgewiesenen die maximale Aufnahmekapazität der US-Zone, nicht jedoch einen Pflichtumfang bedeutete. Die Frage des „Befehls von Woroschilow” bleibt offen und es wird von einer „festgesetzten Zahl” gesprochen. Die wissenschaftliche Kommission lässt sich von der „Legende des Potsdamer Vertreibungsdiktats”66 irreführen.
In den Dokumenten kommen zwei Irrtümer wiederholt vor: 1. Die Zwangsaussiedlung habe aufgrund des Potsdamer Beschlusses erfolgen müssen.67 2. Die Grundaussiedlungsverordnung hätte die Ausweisung der Volksbundmitglieder angeordnet.68 Hier muss auf die Wirksamkeit der nationalistischen politischen Propaganda hingewiesen werden, die diese zwei Irrtümer in der ungarischen öffentlichen Meinung bis zum heutigen Tag vorherrschend macht.69
Nach den Ausführungen der Bonner Dokumentation habe sich eine Kontroverse innerhalb der Tildy-Regierung um die Anwendung des Kollektivschuldprinzips (verstanden als unverhohlen vollständige Deutschenvertreibung) entwickelt: Außenminister János Gyöngyösi hätte die Totalvertreibung abgelehnt, Innenminister Imre Nagy hingegen vorbereitet. Das Dilemma der massenhaften oder vollständigen Deutschenvertreibung wurde schließlich in der Ministerratssitzung vom 22. Dezember 1945 gegen den milderen Vorschlag des Außenministers entschieden.70 Die Zwangsaussiedlungsverordnung bedeutete die radikale Lösung der Deutschenfrage, weil in ihr das Bekenntnis zur deutschen Nationalität oder zur deutschen Muttersprache bei der letzten Volkszählung (1941) an erster Stelle als Kriterium herangezogen wurde. Sie stand unter dem Prinzip der Nationalität und sollte unter gesetzwidriger Verwendung von statistischen Angaben durchgeführt werden.71 Die ungarische Regierung nahm also den Beschluss des Alliierten Kontrollrates vom 20. November 1945 als Aufforderung, die Ungarndeutschen restlos auszuweisen und berief sich in der Präambel der Grundverordnung ausdrücklich auf ihn. Dieser Versuch, die Verantwortung für die vollständige Zwangsaussiedlung dem für Deutschland zuständigen Alliierten Kontrollrat zuzuschieben, stieß auf den Widerspruch nicht nur der Vereinigten Staaten, sondern auch der Sowjetunion.72
Die Bonner Dokumentation pflichtet dem Mythos der „Abwicklung auf samtenen Wege”73 nicht bei, vielmehr geht sie von unterschiedlichen Durchführungsphasen aus:
– 1. Die Versorgung der ersten Züge (im Januar 1946) habe keineswegs den Grundsätzen einer humanen Abwicklung entsprochen.
– 2. Die Zustände hätten sich allerdings dann erheblich gebessert und sollen zwei Monate später als geregelt bezeichnet werden können.74
– 3. Ab August 1946 könne man jedoch nicht mehr über die Planmäßigkeit der regionalen Durchführung sprechen.
– 4. Für die im August 1947 wieder anlaufende Aussiedlung sei in Zusammenhang mit der Verstärkung der Kommunisten die zunehmende Willkür der Aktion bezeichnend.75
Zudem hätten die Aussiedlungsverordnungen immer mehr den Charakter eines Rechtsmittels zur Definierung und Bestrafung sog. „vaterlandsfeindlicher Bestrebungen” verloren und mehr und mehr unverschleiert zur Sanktionierung des Vorgehens gegen besitzende und einflussreiche, nichtkommunistische Deutsche gedient.76 Somit stellt der Arbeitskreis von Theodor Schieder die These auf, dass der wachsende Einfluss der Kommunistischen Partei in doppeltem Sinne zur Steigerung der Willkür der Vertreibung führte: 1. wegen der chaotischen Abwicklung, 2. wegen der noch geringeren Rücksichtnahme auf die juristische Kaschierung.
Der Zusammenhang zwischen der erzwungenen Nachkriegsmobilität der Tschangos, Szekler, Slowakeiungarn und der Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen wird nicht bestimmt. Die für die unmittelbare Nachkriegszeit charakteristischen Binnenumsiedlungen und „Auflockerungsaktionen” in Ungarn werden nicht geschildert.77
Die partielle Durchführung der angeordneten Totalvertreibung erfolgte in zwei Phasen (1946-1947: rund 150.000 Ungarndeutsche in die US-Zone; 1947-1948: rund 50.000 Ungarndeutsche in die SU-Zone).78 Da die Gesamtzahl der aus Ungarn vertriebenen und im Kriege und in der Nachkriegszeit umgekommenen Deutschen auf 250.000 beziffert werden kann, geht der Bonner Dokumentband davon aus, dass 1956 noch mindestens 240.000 Deutsche in Ungarn lebten.79 Abschließend und als Bilanz stellt der Arbeitskreis um Theodor Schieder fest, dass das Deutschtum in Ungarn als selbständige Volksgruppe und geschlossener Bestandteil der ungarischen Bevölkerung in seiner sozialen und nationalen Existenz aufs Allerschwerste getroffen sei.80
8. Die mythische ungarisch-deutsche Solidargemeinschaft
Die historische Resignation des ausgewiesenen ungarndeutschen Bauern- und Handwerkervolkes und die unablässige Solidarität der einfachen Menschen ungarischer und deutscher Herkunft stehen im Zentrum der Schilderung der Vertreibungsgeschehnisse.
Zur Darstellung der historischen Resignation des Ungarndeutschtums zieht die Dokumentation v. a. die Tagebuchnotizen einer Bauersfrau aus Budaörs (Wudersch) heran: „[1946. Anm. K.K.] Január 22. Der Zug stand übernacht, sie sind noch da! Warmen Kaffe trugen wir ihnen wieder Hinaus. Vor den Wagonen hat mann Lagerfeuer gemacht, um die eisigkalte nacht etwas erträglicher zu machen. In den einen Wagen ist mann fertig, der andere wird gepackt. Dort schiebt mann noch handkarren mit habseligkeiten herbei. Dort zerteilen Verwandte warmes Essen, daß sie für die Abreisenden brachten. Die Wachtstehenden Policisten frieren, sie schleichen sich auch näher zum Lager feuer. Es geht ja niemand weg, mann hat sich mit dem Schicksaal abgefunden. Die Lokomotive wurde angekurbelt. Ein Lied erschallt von den Lippen, als der Zug sich in bewegung setzt. Das lied der ungarischen Himne: „Isten áldd meg a magyart”, „Gott segne dich, Ungár”, singt das von seiner ungárischen Heimat vertriebene Volk. Meine lieben, lieben Kinder, das Schicksal reißt unz wieder auseinander, die trähnenumflorten Augen sehen nur noch weiß flatternde Taschentücher.”81
Der Abschied der Ausgewiesenen von den magyarischen Dorfbewohnern sei meistens freundlich wenn nicht herzlich gewesen.82 Das folgende Bild der unerschütterlichen deutsch-ungarischen zwischenmenschlichen Solidarität entspricht meines Erachtens uneingeschränkt der Auffassung des Arbeitskreises um Theodor Schieder: „Während der ganzen Fahrt [...] sind wir nirgends vom ungarischen Volke verpöbelt, verschrieen oder irgendwie schikaniert worden. Nicht das ungarische Volk hat uns ausgewiesen, sondern die damaligen Machthaber im Auftrage Moskaus, mit Berufung auf den Potsdamer Vertrag. Die Verantwortung für diese unmenschliche, ungerechte Tat an so viel tausend Unschuldigen liegt [...] nicht bei dem ungarischen Volke. Wir haben uns mit den umliegenden Magyaren und Rumänen ganz gut verstanden. Bei unserer Ausweisung sind wir vom ungarischen Volk keineswegs mit Steinen beworfen worden, im Gegenteil, ich selber war verschiedentlich Augenzeuge, dass Menschen, die unseren Transport gesehen haben, sich die Tränen aus den Augen gewischt haben.”83 Das allgemein freundschaftliche Verhältnis des einzelnen deutschen Bauern zu seinen magyarischen Nachbarn sei für die Vorkriegszeit genauso charakteristisch gewesen wie zwischen 1941 und 1945 und nach dem Zweiten Weltkrieg: „Vorherrschend war die Eintracht und selbstverständliche Hilfsbereitschaft, mit der der Magyare den Volksdeutschen vor der SS-Rekrutierungskommission versteckte, ihn vor der Verschleppung schützte, ihm bei der Flucht Nahrung reichte, für eine Nacht auf dem Heuboden unterbrachte oder für ihn bei Ausweisung die Möbel bis zur erhofften baldigen Rückkehr in Verwahrung nahm. Dieses betonte Gemeinschaftsgefühl, das in Jahrhunderten gemeinsamen Schicksals gewachsen war, nahm den Ereignissen viel von der Schärfe und Erbarmungslosigkeit; es stellte das Bleibende dar, das die Zeit des übersteigerten deutschen wie die Zeit des vernichtenden magyarischen Nationalismus überdauerte.”84 Einer der Grundthesen der Dokumentation ist die aus der historischen Schicksalsgemeinschaft entstandene, unerschütterliche, zeitlose, ja „mythische” Solidarität zwischen den einfachen Menschen deutscher und ungarischer Abstammung.85 Die Typenvermischung, das heißt die Nichtbeachtung des grundlegenden logischen Unterschieds zwischen Element (Person) und Klasse (Volk) liegt der paradoxen Folgerung zugrunde, dass das Ungarntum seine Solidarität mit den Deutschen zum Ausdruck gebracht hätte.86
9. Zusammenfassung
Die Bonner Dokumentation untersucht die Geschichte des Ungarndeutschtums zwischen 1918 und 1950 unter drei auseinandergehaltenen Aspekten:
1. Ungarn und sein Ungarndeutschtum (Minderheitenpolitik),
2. Ungarn und die Großmächte (Außenpolitik),
3. der Magyare und der Ungarndeutsche (Alltagsgeschichte),
um die innen- und außenpolitischen Motive der juristisch verdeckten Vertreibung zu bestimmen. Zur Charakterisierung der Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen (1946-1948) stellt die wissenschaftliche Kommission fest:
– 1. Der Mindestumfang der juristisch kaschierten Deutschenvertreibung bildete 1945 den innenpolitischen Konsens der ungarischen Regierungsparteien.
– 2. Die innen- und außenpolitische Situation Nachkriegsungarns erklärt die gegen das Ungarndeutschtum angewandte Kollektivschuldthese. Ihre Motive sind die verfehlte Spekulation des Zusammengehens mit Hitler-Deutschland, der verlorene Krieg, der Nationalismus der Partei der Kleinen Landwirte und die nötige Agrarreform.
– 3. Die Anordnung der unverhohlen vollständigen Zwangsaussiedlung im Dezember 1945 bedeutete einen radikalen Kurswechsel in der Deutschenfrage, dessen Gründe noch unklar sind. Die ungarische Regierung wollte in dem Potsdamer Vertreibungsartikel bzw. in dem Verteilungsplan vom 20. November 1945 einen Befehl sehen. Ob die Zoltán Tildy-Regierung sich bewusst war, dass die vom Präsidenten der Alliierten Kontrollkommission vermittelte Zahl von 500.000 Ausgewiesenen die maximale Aufnahmekapazität der US-Zone, nicht jedoch einen Pflichtumfang bedeutete, kann noch nicht geklärt werden.
– 4. Die Existenzgrundlagen des Ungarndeutschtums als geschlossenen Bestandteil der ungarischen Bevölkerung wurden durch die partielle Durchführung der „legalisierten” Totalvertreibung erschüttert. Die juristisch verdeckte Zwangsaussiedlung wird voraussichtlich zur Auflösung der eigenständigen ungarländischen Volksgruppe führen.
Die Dokumentation begründet die Hinausschiebung der Entscheidung im Dilemma der vollständigen oder massenhaften Vertreibung bis Ende Dezember 1945 mit der eingeschränkten Souveränität und dem engen politischen Handlungsspielraum des besiegten und zur Zuständigkeit der sowjetisch geleiteten Alliierten Kontrollkommission gehörenden Ungarns. Sie akzeptiert den Mythos des ungarischen Widerstands gegen die sowjetische Forderung, 500.000 Deutsche auszuweisen. Die unverhohlen totale Deutschenvertreibung wird als sowjetische Forderung hingestellt. Dabei übersieht der Bonner Arbeitskreis seine eigenen Forschungsergebnisse 1. zum Verhältnis der Sowjets zu der deutschen Bevölkerung Ungarns während der Verschleppung und 2. zum kontinuierlichen taktischen Verhalten der ungarischen Nachkriegsregierungen, welches die juristische Kaschierung der Kollektivschuldthese und die Erlangung einer internationalen Aufforderung zur Zwangsaussiedlung anstrebte.
Die wissenschaftliche Kommission kann in Ermangelung an authentischer zeitgenössischer Quellen die komplexen Wechselwirkungen zwischen dem minderheitenpolitischen Leitsatz der „dreierlei Minderheiten”, der innenpolitischen Doktrin der einheitlichen politischen magyarischen Nation und den Revisionsbestrebungen, kurz die Organisation der Minderheitenpolitik Ungarns nach 1932 als die eines „Nullsummenspiels”, nicht bestimmen. Stattdessen werden Wert- und Sendungsbewusstsein, Nationalstolz und Mitleid als ausschlaggebende Motive der Nationalitätenpolitik in den Vordergrund des Ungarnporträts gestellt. Die Pionierleistung der Bonner Dokumentation für die Geschichtsschreibung der Bundesrepublik Deutschland besteht darin, dass die Konsequenzen der Hypostasierung der deutschen Minderheit in ihrer Beziehung zur Staatsnation angesprochen werden. Durch die einzigartige rechtsgeschichtliche und –philosophische Erfassung der für Ungarn spezifischen Manifestationen der minderheitenpolitischen legalisierten Willkür zeichnet sich der Dokumentband besonders aus. Wenngleich die in der historischen Schicksalsgemeinschaft wurzelnde und unerschütterliche Solidarität zwischen den einfachen Menschen ungarischer und deutscher Herkunft ein „Mythos” ist, an den der Arbeitskreis um Theodor Schieder glauben will.
Anmerkungen
1
Für stilistische Hinweise danke ich Frau Elfrun Rebstock (Tübingen).
2
Schieder, Theodor (Bearbeiter u. a.): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band II. Das Schicksal der Deutschen in Ungarn. Düsseldorf 1956. 313 S.
3
S. II [„Vorbemerkung zu Band II”, S. 2].
4
Annabring, Matthias: Volksgeschichte der Deutschen in Ungarn. Stuttgart 1954.
5
Beyer, Hans-Joachim (unter dem Pseudonym Joachim Kühl): Das ungarländische Deutschtum zwischen Horthy und Hitler. In: Südostdeutsche Heimatblätter 4 (1955).
6
Kertész, Stefan: Die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn. Eine Studie zur Nachkriegsdiplomatie. In: Südost-Stimmen III. (Sonderheft), Stuttgart 1953. Stefan Kertész war 1945-1946 der Leiter der Abteilung für Friedensvorbereitung im ungarischen Außenministerium und Generalsekretär der ungarischen Friedensdelegation. Er war bestrebt, die von der ungarischen Emigration (z. B. dem ehemaligen Präsidenten der ungarischen Nationalversammlung Béla Varga und dem Ministerpräsidenten a. D. Ferenc Nagy) vertretene „Legende des Potsdamer Vertreibungsdiktats” (Béla Bellér, 1987) in seiner Studie zur Nachkriegsdiplomatie historisch zu belegen. Die „Legende” besteht aus den folgenden „mythischen Kapiteln”: die initiierte Initiative, das heroische Ringen gegen die Sowjets für die Rettung der Treuen, der Befehl von Woroschilow, die Zwangsaussiedlung auf samtenen Wege sowie die gegen die Deutschenvertreibung Stellung nehmende ungarische Öffentlichkeit. Nach ihr ist die Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen primär auf das Machtwort der Sowjetunion zurückzuführen. Vgl. Béla Varga im Stuttgarter Rundfunk im Jahre 1951 über die Deutschenvertreibung. Veröffentlicht in: Unsere Post vom 22. Juli 1951 und in: Weidlein, Johann: Geschichte der Ungarndeutschen in Dokumenten 1930-1950. Schorndorf 1958, S. 375. Vgl. Nagy, Ferenc: Küzdelem a vasfüggöny mögött. Budapest 1990, S. 173. Vgl. ferner: Bellér, Béla: Egy gyönge vétó. In: Élet és Irodalom vom 16. Oktober 1987.
7
Aus den Erinnerungen Johann Weidleins wird zitiert: Dokument Nr. 7, S. 14-16.
8
Johann Weidlein erwidert seine Entwertung seitens der Bonner in der „Geschichte der Ungarndeutschen in Dokumenten 1930-1950” mit der Verwerfung der Dokumentation. Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte der Ungarndeutschen in Dokumenten 1930-1950. Schorndorf 1958, S. 6-8. Seine Gegendarstellung beinhaltet eine Fülle an zeitgenössischen Zeitungsartikeln und insgesamt 379 Fußnoten, jedoch keine systematische wissenschaftliche Stellungnahme zum Ungarnbild der Bonner Dokumentation. Weder die Bearbeiter der Bonner Dokumentation noch der Herausgeber der Schorndorfer Ungarndeutschen Geschichte streben es an, miteinander in der Frage der Vertreibung in einen konstruktiven wissenschaftlichen Dialog zu treten.
9
15-16E [„Einleitende Darstellung”, S. 15-16].
10
19E Die Bonner Dokumentation benutzt den Begriff „passive Resistenz” nicht im richtigen Kontext. In der Horthy-Ära (1919-1944) war öfters von Widerstand im Sinne von Sabotage die Rede. Die Vertreter der deutschen Minderheit beklagten sich darüber, dass die untergeordneten Verwaltungsorgane der Regierung die Durchführung bestimmter Rechtsbestimmungen „eigenmächtig” boykottierten. Siehe die Rede von Gustav Gratz vor der IX. Generalversammlung des Ungarndeutschen Volksbildungsvereins (1932). Veröffentlicht in: Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 41. Siehe ferner den Neujahrsartikel von Johann Huber im Neuen Sonntagsblatt (1937). Veröffentlicht in: Ebenda, S. 154-155. Um den Wechsel der Sprache oder des Familiennamens zu erzwingen, mussten die örtlichen Verwaltungsorgane offensiv vorgehen.
11
15-16E.
12
15E. Der Schlüsselbegriff der Ausführungen, das „Wert- und Sendungsbewusstsein des Magyarentums”, wird nicht erklärt. Die „magyarische Mission” gehörte in der Horthy-Ära zum Jargon der Propagandakampagnen der neuen innenpolitischen Doktrin. Die Magyarisierungsaktionen nach Trianon (1920) dienten dem „Prinzip der einheitlichen politischen magyarischen Nation”, welches mehr und mehr zum primären innenpolitischen taktischen Mittel der Wiedererrichtung des ungarischen Großreiches der Stephanskrone wurde. In diesem Prinzip wurde die deutsche nationale Minderheit in ihrer Beziehung zur Staatsnation hypostasiert: Die deutsche Nationalität war also ein Partner, dem die Staatsnation sich selbst angenommen oder verworfen, gefördert oder betrogen fühlte. Und in ganz ähnlicher Weise wie bei einem menschlichen Partner bot die Staatsnation diesem existenziellen Partner ihre Selbstdefinition, hier die magyarische Mission, zur Ratifizierung an und fand sie dann bestätigt oder entwertet; und von diesem Partner versuchte die Staatsnation immer wieder, Hinweise auf die Natur der Beziehung zu ihr, hier „spontane Magyarisierung”, zu erhalten. Zu der Hypostasierung vgl.: Watzlawick, Paul / Beavin, Janet H. / Jackson, Don D.: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien. Bern; Göttingen; Toronto; Seattle 1996, S. 241-242.
13
15E. Gerhard Seewann fokussiert in seinen mentalitätsgeschichtlichen Ausführungen auf die politischen Manifestationen des historischen Unrechtsbewusstseins der Ungarn. Seewann, Gerhard: Ungarische und deutsche Minderheiten im Donau-Karpatenbecken 1918-1980. In: Seewann, Gerhard: Ungarndeutsche und Ethnopolitik. A magyarországi németek és az etnopolitika. Ausgewählte Aufsätze. Válogatott tanulmányok. o. O. 2000, S. 142-143. Die Furcht vor dem Wahrwerden der sogenannten „Herderschen Prophezeiung”, das heißt davor, dass das zahlenmäßig schwache Ungarntum im Meer der slawischen und germanischen Völker untergehen wird, ist seit der Aufklärungszeit ebenso charakteristisch für die ungarische Geschichtsbetrachtung. Vgl. z. B. den Artikel von Koloman Pongácz in Magyarság vom 14. April 1935. Veröffentlicht in: Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 145-146. Das historische Unrechtsbewusstsein der Ungarn in Verbindung mit ihrer traditionellen Angst vor der Bewahrheitung der „Herderschen Prophezeiung” prägen die von der Bonner Dokumentation ausführlich zitierten Erinnerungen des Emigranten Stefan Kertész. Während ein historisches Unrechtsbewusstsein in Verbindung mit der Furcht, dass das zahlenmäßig schwache Ungarndeutschtum im Meer der Ungarn untergehen wird, den heimatvertriebenen Johann Weidlein nach 1944/1945 motiviert, in seinem Oeuvre das Monument des „heroischen ungarndeutschen Ringens gegen die Jahrhunderte überdauernde ungarische Volksvernichtungsstrategie” zu errichten. Es wird bei seinen geistigen Erben gar von „Ungarns Entvolklichungspolitik” und vom „Genozid am Ungarndeutschtum” gesprochen. Vgl. Wesner, Franz: Stellungnahme an den Ungarndeutschen Freundeskreis über das Werk von Stefan Kertész vom Juli 1992. Nicht veröffentlicht. Ausdruck im Besitz der Verfasserin.
14
18E.
15
14E.
16
15E.
17
Zur Struktur der „Sei spontan!”-Paradoxie siehe: Watzlawick, Paul / Weakland, John H. / Fisch, Richard: Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels. Bern; Göttingen; Toronto 1992, S. 84-96.
18
Das ist nicht ohne Brisanz, weil der überzeugte Katholik Jakob Bleyer gegen die ausschließlich magyarische Einstellung der katholischen Kirche Ungarns in der Zwischenkriegszeit wiederholt und mit Nachdruck protestierte. Siehe z. B.: Jakob Bleyers Lagebericht von 1930. Veröffentlicht in: Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 12. Siehe ferner Jakob Bleyers letzte Parlamentsrede (vom 9. Mai 1933). Ebenda, S. 76. Zur aktiven Rolle der Katholischen Kirche in der Magyarisierung siehe: Dokument Nr. 23. Befragungsbericht nach Aussagen der A. H. aus Bikal vom 4. Juni 1953, S. 60.
19
21E. Zu der Revisionspolitik der Horthy-Ära siehe: Pritz, Pál: Revíziós törekvések a magyar külpolitikában (1920-1935). In: Pritz, Pál: Magyar diplomácia a két világháború között. Tanulmányok. Budapest 1995, S. 234-240 und Kovács-Bertrand, Anikó: Der ungarische Revisionismus nach dem Ersten Weltkrieg. Der publizistische Kampf gegen den Friedensvertrag von Trianon (1918-1931). München 1997, S. 88-95 und 291-293.
20
21E. Angesichts der sich verfestigenden Doktrin der einheitlichen politischen magyarischen Nation erhofften Jakob Bleyer und Gustav Gratz die konkreten Fortschritte 1932 nur noch von außerhalb Ungarns. Gustav Gratz appellierte damals an das Deutschtum der Welt im Sinne der Außerstaatlichkeit, als ob die Minderheitenfrage eine Religionsfrage darstellte. Jakob Bleyer erhoffte die Lösung von der Überstaatlichkeit, von der deutschen Volksgemeinschaft. Die Rettung des Ungarndeutschtums hätten Deutschland (durch Verhandlungen zwischen Budapest und Berlin) und die Deutschen der Welt vollbringen sollen. Jakob Bleyers Brief an Gustav Gratz vom 6. August 1932. Veröffentlicht in: Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 55-56.
21
Siehe Jakob Bleyers „Rahels Klagelied” vom 20. November 1932. Veröffentlicht in: Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 43-46. Siehe ferner Jakob Bleyers letzte Parlamentsrede (vom 9. Mai 1933). Ebenda, S. 72-80.
22
In der mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gemeinde Hidas (Hidasch) hat sich die calvinistische (magyarisch reformierte) Kirchengemeinde 1934 aufgelöst. Hochschüler montierten die Glocke von Hidas ab und stellten sie in Budapest am Kálvin-Platz auf. Die „vestummte Glocke von Hidas” sollte Sturm läuten gegen das Aussterben des Magyarentums und gegen das Vordringen des Deutschtums in Transdanubien. Johann Weidlein nahm sich vor, die Angst vor der schwäbischen Expansion durch eine wissenschaftliche Antwort zu zerstreuen. Unter dem Pseudonym Johann Lenz veröffentlichte er einen Artikel im Sonntagsblatt vom 10. Juni 1934, indem die Ansiedlungsgeschichte des Dorfes anhand von Flurnamen rekonstruiert wurde. Dadurch bewies er die historische Kontinuität des schwäbischen Bodenbesitzes in Hidas. Zudem widerlegte Weidlein die These überzeugend, dass die Schwaben im 18. Jahrhundert die Ungarn aus dem Dorf verdrängt hätten. Seine Ausführungen liefen allerdings auf die Feststellung der „historischen Rechtsgrundlagen” des schwäbischen Bodenbesitzes in Hidas hinaus, welche die Furcht der politischen Öffentlichkeit vor der inneren deutschen Gefahr in Transdanubien nur noch erhöhte. (Nach seiner Ungarndeutschen Geschichte aus dem Jahre 1958 habe Johann Weidlein in diesem Artikel beweisen wollen, „dass es vor Ansiedlung der Deutschen [vor 1730 Anm. K.K.] ein kleineres Magyarisch-Hidas und ein größeres Ratzisch-Hidas gegeben hatte, wie ja das ganze Gebiet von Raitzen (Südslawen) überschwemmt war. Nur der Ankunft der Deutschen war es zu danken, dass die magyarischen Inseln im slawischen Meer nicht untergingen.” Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 131. Anm. 29. Somit hätte er aber mit der geglückten präventiven Deutschenansiedlung im 18. Jahrhundert argumentiert, welche im Jahre 1934 keineswegs zur wissenschaftlichen Klärung der Nationalitätenverhältnisse der Gemeinde Hidas oder zur Mäßigung des magyarischen Nationalismus hätte beitragen können. Vielmehr hätte sie durch den angeblich traditionellen Lebensraumkampf der drei Völker auf regionaler Ebene die Herdersche Prophezeiung bestätigt.) In der Folgezeit fragte man sich nämlich immer häufiger, ob das bloße Vorhandensein des ungarländischen Deutschtums zu einem Rechtstitel für die Besitznahme Transdanubiens durch das „Dritte Reich” werden könnte. Die Befürchtung, dass das Ungarndeutschtum unter dem Einfluss der reichsdeutschen Propaganda zum Vorposten der großdeutschen Idee werden könnte, wurde ebenso zu einer der aktuellen Manifestationen der traditionellen Angst vor dem Eintreten der Herderschen Prophezeiung. In der ungarischen Presse wurde behauptet, Transdanubien sei von innen durch die schwäbische Expansion und von außen durch die reichsdeutsche Eroberung bedroht. Vgl. Bellér, Béla: Vom Volksbildungsverein zum Volksbund. Geschichte der Deutschen in Ungarn (1933-1938). Speyer 2000, S. 27-32 und S. 96.
23
Es ist symptomatisch für die politischen Konsequenzen der Hypostasierung der ungarndeutschen nationalen Minderheit, dass Franz Basch eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten erhielt, nachdem er sich gegen die gewaltsame Namensmagyarisierung gewandt hatte. Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 118-120. Vgl. Bellér, Béla: Vom Volksbildungsverein zum Volksbund. Geschichte der Deutschen in Ungarn (1933-1938). Speyer 2000, S. 38, 57-58, 88.
24
Zum Begriff „Hypostasierung“ siehe Watzlawick, Paul: Vom Schlechten des Guten oder Hekates Lösungen. München; Zürich 1986, S. 51-68.
25
30E.
26
Wie es auch Béla Bellér betont: „Die Regierungspolitik erwies sich als unfähig, Unabhängigkeit und Fortschritt miteinander zu verknüpfen; sie sah sich sogar außerstande, selbst die gemäßigte Richtung [der deutschen Bewegung Anm. K.K.] durch Lösung der Schulfrage und Gewährung von Organisationsfreiheit für den Volksbildungsverein wirksam zu unterstützen. Damit förderte sie das, was sie verhindern wollte: den Masseneinfluss der volksdeutschen Richtung und dass diese - in Gestalt des Volksbundes - zum selbständigen Verein wird.” Bellér, Béla: Vom Volksbildungsverein zum Volksbund. Geschichte der Deutschen in Ungarn (1933-1938). Speyer 2000, S. 4.
27
21E.
28
Béla Bellér schreibt, dass die ungarische Regierung das „minderheitenpolitische Vakuum” der Jahre 1933/1934 nicht ausfüllte, das heißt sie ergriff die Chance der von fremdem Einfluss freien Lösung der deutschen Frage nicht. Bellér, Béla: Vom Volksbildungsverein zum Volksbund (wie Anm. 26), S. 43. Vgl. Pritz, Pál: Nemzetiségek és külpolitika Magyarországon a harmincas években. In: Pritz, Pál: Magyar diplomácia (wie Anm. 19), S. 279-287.
29
22E.
30
24E.
31
25E. Zu dem Minderheitenautonomiekonzept der Volksbundführung siehe: Seewann, Gerhard: Das Ungarndeutschtum 1918-1988. In: Seewann, Gerhard: Ethnopolitik (wie Anm. 13), S. 114-116. Zu den Verhandlungen der Volksbundführung mit der Imrédy- bzw. der Teleki-Regierung zur Erlangung der Volksgruppenautonomie siehe: Bellér, Béla: Vom Volksbildungsverein zum Volksbund (wie Anm. 26), S. 172-176 und Pritz, Pál: Nemzetiségek és külpolitika Magyarországon a harmincas években. In: Pritz, Pál: Magyar diplomácia (wie Anm. 19), S. 288-289.
32
30E, Anm. 1.
33
24E. Vgl. Seewann, Gerhard: Das Ungarndeutschtum. In: Seewann, Gerhard: Ethnopolitik (wie Anm. 13), S. 116.
34
Béla Bellér ist der Meinung, dass „der Volksbund seine Existenz in erster Linie den minderheitenpolitischen Erfordernissen der auf Gebietsrückgewinnung fixierten ungarischen revisionistischen Außenpolitik zu verdanken hatte, und dass der Druck des Reiches sowie der energische Auftritt der VK [Volksdeutschen Kameradschaft Anm. K.K.] eine nur zweitrangige [...] Rolle bei seinem Zustandekommen gespielt haben.” Bellér, Béla: Vom Volksbildungsverein zum Volksbund (wie Anm. 26), S. 176. Vgl. Pritz, Pál: Nemzetiségek és külpolitika Magyarországon a harmincas években. In: Pritz, Pál: Magyar diplomácia (wie Anm. 19), S. 276.
35
Ungarn hielt die Lage seiner Nationalitäten für eine strikte innenpolitische Angelegenheit, während es für die Auslandsungarn im Rahmen der Revisionspolitik stets intervenierte. Für den Fall der Revision stellte Ungarn den in den Nachbarländern lebenden Minderheiten (z. B. den Slowaken in der Tschechoslowakei) weitgehende Nationalitätenrechte in Aussicht. Es war jedoch nicht bereit, sie den in Trianon-Ungarn sesshaften Minderheiten zu gewähren. Zur rhetorischen Begründung der minderheitenpolitischen Widersprüchlichkeiten erarbeitete Pál Teleki eine Typologie der im Karpatenbecken lebenden Nationalitäten. Die zum nationalitätenpolitischen Leitsatz der Zwischenkriegszeit erhobene Typologie beschreibt „dreierlei Minderheiten”: 1. die traditionellen, 2. die freiwilligen und 3. die Zwangsminderheiten. Aus historischen Gründen sollen die „Zwangsminderheiten” im Karpatenbecken Autonomierechte und einen internationalen Rechtsschutz beanspruchen können. Innerhalb von Trianon-Ungarn gäbe es jedoch nur „freiwillige” oder aber „traditionelle Minderheiten”, denen nur sehr beengte Nationalitätenrechte zustünden. Bleyer, Jakob: Eine lehrreiche Minderheitendebatte. In: Sonntagsblatt vom 1. März 1931 und Ders.: Minderheitenkategorien und Minderheitenschutz. In: Ebenda vom 12. April 1931. Hinweis nach: Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 27, Anm. 6. Um zum einen den ungarndeutschen politischen Emanzipierungsprozess und zum anderen seine Unterstützung durch das „Mutterland”, das „Dritte Reich”, historisch zu ratifizieren, veröffentlichte Johann Weidlein 1937 seine Antithese. Polemisierend stellte er fest, dass die Ungarndeutschen eine Zwangsminderheit bildeten, denn sie seien im 18. Jahrhundert nicht in das nationalistische Trianon-Ungarn, sondern in das Erbland ihres Kaisers (sic!) eingewandert. Weidlein, Johann (Hg.): Geschichte (wie Anm. 8), S. 227 Anm. 120. Die Kontroverse trug keineswegs dazu bei, die ungarische Minderheitenpolitik zum konstruktiven Kompromiss zu bewegen. Vielmehr konnte der Hinweis auf das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (wo im Gegensatz zum Königreich Ungarn ein Kaiser regiert hatte) als Provokation ausgelegt werden und die Befürchtungen bestätigen, dass die heimischen Deutschen für eine pangermanische Agitation sensibilisiert wurden und ihre politische Elite separatistische Bestrebungen hegte.
36
30E.
37
Beispiele zur Zwietracht innerhalb des Ungarndeutschtums: Dokument Nr. 1, S. 3; Nr. 3, S. 7; Nr. 4, S. 8; Nr. 6, S. 12; Nr. 10, S. 24; Nr. 29, S. 85 und S. 86; Nr. 51, S. 148, S 163 und S. 168. Die Volksbundführung erkannte die Zugehörigkeit der Nicht-Volksbündler zum Deutschtum nicht an, während die magyarischen Nationalisten den Volksbündlern ihre Zugehörigkeit zum Ungarntum abstritten. Die Ungarndeutschen wurden so oder so als Abtrünnige gebrandmarkt: Die eine Gruppe galt ja als Volkstums-, die andere als Vaterlandsverräter.
38
30-31E.
39
24E. Die wissenschaftliche Beachtung der Weidleinschen Partei erschien der Bonner Kommission unter diesen Umständen untragbar.
40
Diese Schilderung der Ereignisse am Tag der Horthy-Proklamation entspricht der Darstellung der ungarischen Emigration, die bestrebt war, Ungarns Schicksalsgemeinschaft mit den Siegermächten zu betonen.
41
32E-45E. Die Miklós von Dálnok-Regierung wurde am 21. Dezember 1944 gegründet.
42
41E.
43
42E. Ein Bericht deutet darauf hin, dass die Verschleppung nach dem Nationalitätenprinzip erfolgte, wenn die örtliche ungarische Administration mit der Zusammenstellung von Listen beauftragt war. Siehe: Dokument Nr. 23. Befragungsbericht nach Aussagen der A. H. aus Bikal vom 4. Juni 1953, S. 60.
44
Franz Wesner, der zur Schule von Johann Weidlein gehört, vermutet, dass der sowjetische Militärbefehl Nr. 0060 vom 22. Dezember 1944 als der Verhandlungserfolg der ungarischen Politiker in Debrecen (Debrezin) ausgelegt werden sollte: Im Winter 1944 fanden in Debrecen Verhandlungen mit der sowjetischen Militärkommandantur statt, wo ein Gesuch der Ungarn an das sowjetische Hauptquartier weitergeleitet worden sei. In diesem Gesuch habe Ferenc Erdei Stalin gebeten, die Verschleppung nach Nationalitätengesichtspunkten durchzuführen. Wesners Vermutung wurde 1995 indirekt durch die Stellungnahme Rumäniens bestätigt, denn Staatspräsident Iliescu bat in Brassov (Kronstadt) die Rumäniendeutschen um Verzeihung dafür, dass die Nachkriegsregierung Rumäniens die Sowjets überzeugt hatte, nur Deutsche zur Zwangsarbeit zu verschleppen. Vgl. Wesner, Franz: Hozzászólás Zielbauer György A hazai németséget humánusan kell kitelepíteni címû cikkéhez. Leserbrief an die Redaktion der Magyar Nemzet vom 22. Januar 1996. Nicht veröffentlicht. Ausdruck im Besitz der Verfasserin. Ferner differenziert Wesner überzeugend aufgrund der juristischen Kaschierung zwischen der wilden und legalen Verschleppung: Wild (das heißt wahllos) von der Straße seien auch Nichtdeutsche weggebracht worden, doch „legal”, das heißt aufgrund von Listen, die von ungarischen Zivilbehörden erstellt wurden, seien nur Schwaben verschleppt worden. Mit dem bestimmenden Einfluss der örtlichen Selbstverwaltung erklärt er das Phänomen, dass in der Karpatoukraine auch die Ungarn verschleppt wurden. Dort hätten die Ruthenen entschieden. Im Sathmar hingegen funktionierte die ungarische Verwaltung unter der sowjetischen Besetzung weiter, deswegen seien hier die Schwaben verschleppt worden. Vgl. Wesner, Franz: Zum 45. Jahrestag unserer Verschleppung aus Hőgyész. Stellungnahme an den Ungarndeutschen Freundeskreis vom 1. Januar 1990 und Ders.: Zum Schlusswort von Loránt Tilkovszky auf der internationalen Historikerkonferenz 1990 in Budapest. Stellungnahme an den Ungarndeutschen Freundeskreis vom 27. November 1991 sowie Franz Wesners Antwort an Georg Zielbauer. Leserbrief an den Deutschen Boten vom 23. April 1993. Nicht veröffentlicht. Ausdrucke im Besitz der Verfasserin. Vgl. ferner: Wesner, Franz: Buchbesprechung: Füzes, Miklós: Die Verschleppung ungarländischer Deutscher 1944/45. Erste Station der kollektiven Bestrafung. In: Der Donauschwabe vom 24. Februar 1991.
45
42-43E.
46
44E.
47
47-52E.
48
Insgesamt verfügte das Ungarndeutschtum noch im Jahre 1941 über 638.337 Katastraljoch Boden (das heißt über etwa 5,5 % des Gesamtbodenbesitztums von Ungarn). Die Größenordnung des aufgrund der Verordnung Nr. 600 / 1945 MP. von ihnen beschlagnahmten Bodens kann nach der Berechnung von István Fehér insgesamt auf etwa 4 % (204.114 Katastraljoch) der Gesamtmenge (5.599.645 Katastraljoch) beziffert werden. Die Berechnungen stammen von Fehér, István: A magyarországi németek kitelepítése 1945-1950. Budapest 1988, S. 21. Anm. 30. aufgrund der Statistiken von Orbán, Sándor: Két agrárforradalom Magyarországon. Budapest 1972, S. 39.
49
51E. Vgl. Das Protokoll der interfraktionellen Sitzung im ungarischen Ministerpräsidium am 14. Mai 1945. Veröffentlicht und von dem Ungarischen ins Deutsche übersetzt von Franz Wesner. In: Das Donautal-Magazin Nr. 92 vom 1. Juli 1997.
50
50E.
51
52E.
52
52 Siehe: Schieder, Theodor (Bearbeiter): Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band IV/1. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei. o. O. 1957, S. 115.
53
57-58E.
54
46E. Zur Entnazifizierung in Ungarn siehe: Szöllösi-Janze, Margit: „Pfeilkreuzler, Landesverräter und andere Volksfeinde”. Generalabrechnung in Ungarn. In: Henke, Klaus-Dietmar; Woller, Hans (Hg.): Politische Säuberungen in Europa. Das Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg. München 1991, S. 311-357.
55
47E.
56
46E.
57
46E.
58
59E.
59
60E. Demnach soll Marschall Woroschilow als Präsident der Alliierten Kontrollkommission für Ungarn im Frühjahr 1945 die Initiative zur Lösung der Deutschenfrage von der ungarischen Provisorischen Nationalregierung verlangt haben. Diese Behauptung (der „Mythos der initiierten Initiative”) kann mit Quellen nicht belegt werden. Üblicherweise basiert sie auf der eingeschränkten Souveränität des besiegten und zur Zuständigkeit des sowjetisch geleiteten Alliierten Kontrollkommission gehörenden Ungarns bzw. auf dem engen Handlungsspielraum der ungarischen Provisorischen Nationalregierung. Siehe: Kertész, Stefan: Vertreibung (wie Anm. 6), S. 8-9.
60
Franz Wesner schreibt, dass die Nichtvertreibung der Rumäniendeutschen der neuralgische Punkt der magyarischen Vernebelungstaktik sei. Wesner, Franz: Stellungnahme an den Ungarischen Freundeskreis über das Werk von Stefan Kertész vom Juli 1992. Nicht veröffentlicht. Ausdruck im Besitz der Verfasserin.
61
60E.
62
61E. In der Schilderung von Gerhard Seewann erscheint das Schwanken der Zahl der für Ausbürgerung, Enteignung und Ausweisung vorgesehenen Personen als symptomatisch für die verfehlte Taktik der ungarischen Innen- und Außenpolitik: „Einerseits ist das [Schwanken Anm. K.K.] wohl auf den darauf bezogenen innenpolitischen Dissens unter den Parteien zurückzuführen, der die ungarische Regierung so lange zum Taktieren nötigte, bis sich die Hardliner in ihr unter Berufung auf angebliche Befehle der Sowjetunion durchsetzten konnten. Andererseits ist dieses Schwanken eine Reaktion auf die parallel dazu verlaufenden ungarisch-tschechoslowakischen Verhandlungen um das Los der magyarischen Bevölkerung in der Slowakei, in der [...] ebenfalls völlig unterschiedliche Zahlenspiele auftauchten.” Seewann, Gerhard: Britische Quellen zum Vertreibungsprozess vor und nach Potsdam. In: Seewann, Gerhard: Ethnopolitik (wie Anm. 13), S. 191.
63
Vgl. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat der Ungarischen Provisorischen Nationalregierung am 12. Juni 1945 ein Memorandum über ihre Ansichten in der „Umsiedlungsfrage” zukommen lassen. Fehér, István: A magyarországi németek kitelepítése 1945-1950. Budapest 1988, S. 44. Bezeichnend für diese Stellungnahme der USA war einerseits die Akzeptanz des Kollektivschuldprinzips, indem zur Durchführung von massenhaften Zwangsumsiedlungen theoretisch zugestimmt wurde. Im zweiten Prinzip der Denkschrift wurde jedoch der vorherige Abschluss von internationalen Abkommen als Voraussetzung der Zwangsmaßnahmen verlangt. Letztlich distanzierte sich die Regierung der USA von einer vollständigen Vertreibung, die allein auf die Volkszugehörigkeit abstellte, und die gesamte Minderheit damit als Staatsfeinde abstempelte.
64
Ungarn konnte die ethnische Vertreibung aus Rücksicht auf die ungarischen nationalen Minderheiten außerhalb des Landes nicht forcieren. Der Mindestumfang der organisierten Vertreibung, die massenhafte Zwangsaussiedlung, bildete lediglich den vorläufigen Konsens der Regierungsparteien. Die ungarische provisorische Nationalregierung verhielt sich taktisch abwartend, um sich beide Optionen offen zu halten. Das Dilemma der massenhaften oder vollständigen Deutschenvertreibung konnte aufgrund des Potsdamer Beschlusses vom August 1945 nicht entschieden werden. Die Ersetzung der Kategorie „Förderer von hitleristischen Organisationen” (Verordnung Nr. 3.820 / 1945 MP.) mit der Umschreibung „er hat den Hitlerismus entweder mit Worten oder mit Taten unterstützt” nach der Regierungssitzung vom 3. November 1945 legte den Grund zur Verurteilung jener Personen, die sich 1941 zu ihrer deutschen Nationalität bekannt hatten genauso, wie zur Ausbürgerung, Enteignung und Ausweisung derjenigen, die in der letzten Volkszählung Deutsch als Muttersprache angegeben hatten. Ursprünglich strebte auch die Tildy-Regierung eine Regelung an, die nur scheinbar differenziert hätte. Tatsächlich wären die zu Vertreibenden willkürlich bestimmt gewesen. Das Scheitern der Verhandlungen mit der Tschechoslowakei (3.-6. Dezember 1945) trug am maßgeblichsten zum Konzeptwechsel bei: Ende Dezember 1945 wurde die restlose und vollständige Zwangsaussiedlung angeordnet.
65
61E.
66
„Das Schicksal des ungarländischen Deutschtums war” - so schrieb Béla Bellér im Jahre 1987 in der Élet és Irodalom - „schon sieben Monate vor der Potsdamer Konferenz entschieden. Entschieden haben es aber nicht die alliierten Großmächte, sondern die ungarische Regierung. [...] Die Zeugen der damaligen Ereignisse, die Zeitgenossen, haben die Zwangsaussiedlung noch in ihren wahren Zusammenhängen gesehen. Später haben die Legende von Potsdam und der Talmiglanz des Intervenierens vom Dezember 1945 [eine Verbalnote vom 1. Dezember 1945 an die britische, amerikanische und sowjetische Missionen und eine Verbalnote vom 15. Dezember 1945 an die Westalliierten Anm. K.K.] die offenkundigen Fakten vernebelt und so den Schein des Freispruchs von der historischen Verantwortung entstehen lassen. Ein im Neuen Ungarischen Zentralarchiv vorliegendes Archivmaterial aus dem Jahre 1946 widerlegt diese Auslegung und spricht die geschichtliche Wahrheit aus. [...] Die Zwangsaussiedlung der Schwaben sei schon bei der Ankunft der provisorischen Regierung in Budapest (am 12. April 1945 Anm. Béla Bellér) in einer seitens des Innenministeriums veröffentlichten Erklärung thematisiert worden. Die Potsdamer Beschlüsse hätten sie nur ermöglicht, wofür den Alliierten zu danken sei. [...] Die ungarische Regierung hat übrigens bei den Verhandlungen mit den Amerikanern am 22. August 1946 selber zugegeben, dass das Potsdamer Abkommen die Zwangsaussiedlung der deutschen Bevölkerung Ungarns nur ermöglicht hatte und dass es an der ungarischen Regierung lag, davon Gebrauch zu machen oder nicht (MTI vom 2. September 1946; Szabad Szó vom 30. August 1946).” Bellér, Béla: Egy gyönge vétó. In: Élet és Irodalom vom 16. Oktober 1987. Die deutsche Übersetzung dieses Artikelausschnitts wurde von Franz Wesner unter dem Titel „Die ethnische Säuberung in Ungarn” in der Zeitschrift Der Donauschwabe, Jg. 46 / Nr. 32-33 (vom 11-18. August 1996) veröffentlicht.
67
Dokument Nr. 29, S. 87; Nr. 34, S. 100; Nr. 40, S. 118 und S. 120.
68
Dokument Nr. 46, S. 127; Nr. 48, S. 131.
69
Im Jahre 1987 würdigte Ambrus Bor, einer der geistigen Erben Dezső Szabós, die Verbalnote vom 1. Dezember 1945 vor dem Hintergrund der eingeschränkten Souveränität Nachkriegsungarns und des beengten politischen Spielraums der Tildy-Regierung. Der Publizist bezeichnete sie als ein zwangsläufig bescheiden formuliertes politisches Veto gegen die Deutschenvertreibung und ein tapferes Engagement zum Schutze der heimischen Schwaben. Bor, Ambrus: Egy halk vetó. In: Élet és Irodalom vom 7. August 1987 und Bor, Ambrus: Még egy halk vétó. In: Élet és Irodalom vom 28. August 1987. Béla Bellér veröffentlichte seine Antwort in der Form einer ausführlichen wissenschaftlichen Stellungnahme zu der „Legende von Potsdam” am 16. Oktober 1987 ebenfalls in der Élet és Irodalom. In seinem Artikel „Egy gyönge vétó” stellte er fest, dass die Verbalnote vom 1. Dezember 1945 kaum durch die Sorge um das Schicksal der heimischen Deutschen bestimmt gewesen sein dürfte. Vielmehr habe das Regierungsengagement dem Schutze der Ungarn in der Tschechoslowakei gegolten. Aber selbst wenn die Tildy-Regierung es beabsichtigt hätte, einen Teil der Schwaben tatsächlich im Lande zu behalten, hätte sie dieses Vorhaben unmöglich realisieren können, weil sie von der damaligen ungarischen politischen Öffentlichkeit keine Unterstützung dazu bekommen hätte. Anstatt sich über diese Ausführungen auseinanderzusetzen, teilte Ambrus Bor daraufhin der Presseöffentlichkeit mit, dass er zur Fortsetzung der Diskussion mit Bellér nicht bereit sei: Er sähe „keine Chance für einen nützlichen staatsbürgerlichen Dialog” mit ihm. Bellérs wissenschaftlich fundiertes und methodisch einwandfreies Aufräumen mit der „Legende von Potsdam” wurde in der politischen Öffentlichkeit als impertinente Unterstellung verworfen. Zudem blieb sie in der ungarischen Geschichtsschreibung weitgehend unbeachtet. Die Bereinigung der Frage der politischen Verantwortung bildete 1996 das Hauptanliegen der in dem Verein Suevia Pannonica (Heidelberg) tätigen ungarndeutschen Akademiker, als sie Johann Weidleins „Geschichte der Ungarndeutschen in Dokumenten 1930-1950” in ungarischer Sprache herausgaben. Das Original wurde unter der Leitung von Johann Till aktualisiert und unter anderem mit einem Anhang erweitert. Dabei handelte es sich um einen Briefwechsel zwischen dem Bischof von Székesfehérvár (Stuhlweißenburg), Lajos Svoy, und dem US-amerikanischen Vertreter der für Ungarn zuständigen Alliierten Kontrollkommission, General Key. Der Bischof erhob in einem Brief vom 8. Januar 1946 seine Stimme gegen die angeordnete Totalvertreibung der ungarländischen Deutschen. General Key wies in seiner Antwort vom 24. Januar 1946 jede Verantwortung für das angewandte Kollektivschuldprinzip von sich und machte den Bischof auf den großen Handlungsspielraum der ungarischen Regierung aufmerksam: Die Deutschenvertreibung habe ja das ungarische Außenministerium in einer Note vom 5. Juni 1945 beantragt. Die Potsdamer Konferenz habe diesem Antrag der ungarischen Regierung zugestimmt. Dieses Programm sei also von der ungarischen Regierung initiiert worden. Die Personen, die zwangsausgesiedelt werden sollten, würden von der ungarischen Regierung bestimmt; die Alliierten hätten nur die Zwangsaussiedlung zu überwachen und die humane Durchführung, die Vorbereitung und den Transport sicherzustellen. Suevia Pannonica (Hg.): Weidlein, Johann: A magyarországi németség küzdelme fennmaradásáért. Dokumentáció. 1930-1950. o. O. [Pécs] 1996, S. 383-387.
70
60-61E.
71
Auch die Tagebuchnotizen einer Budaörser Bauersfrau erkennen diesen doppelten Gesetzesbruch klar: „Da brachte das Amtsblatt von 1946 Január 22 die neueste Regierungsverordnung: alle, die sich bei der in 1941 gehaltene Volkszählung für deutsche nationalität oder deutsche Muttersprache erklärten, werden für Deutsche erklärrt und so nach Deutschland ausgewiesen. Damals bei der Volkszählung war das eine tatsache und sogár eine Verordnung, dass man Statistische aufnahme für nichts weiter gebrauchen darf, es bleibt nur Statistick. Und jetzt macht mann von der Statistick - Politick.” Dokument Nr. 52. Erlebnisbericht einer Bauersfrau aus Budaörs. Original, S. 181.
72
61E.
73
Vgl. Kertész, Stefan: Vertreibung (wie Anm. 6), S. 27.
74
Der Bericht des Landrats a. D. Peter Paul Nahm widerlegt die These der schnellen Konsolidierung. Dokument Nr. 49. Original, vom 22. März 1956, S. 132-133.
75
63E-65E.
76
65E.
77
Zu diesen Zusammenhängen siehe: Tóth, Ágnes: Telepítések Magyarországon 1945-1948 között. A németek kitelepítése, a belső népmozgások és a szlovák-magyar lakosságcsere összefüggései. Kecskemét 1993.
78
Die Zahl der aus Ungarn durch die Zwangsaussiedlung zwischen 1946 und 1948 vertriebenen Deutschen betrug nach den Angaben des Amtes für Volksbetreuung insgesamt etwa 185.000, wovon rund 135.000 Personen in den Jahren 1946/1947 in der amerikanischen Besatzungszone Deutschlands aufgenommen wurden. Die Anzahl der 1947/1948 nach Ausbürgerung und völliger Enteignung in die sowjetische Zone Deutschlands transportierten Ungarndeutschen wird auf circa 50.000 beziffert. Balogh, Sándor: Magyarország külpolitikája 1945-1950. Budapest 1988, S. 101-102. Durch diese Art der Vertreibung ging insgesamt 248.600 Katastraljoch Boden in den Besitz des ungarischen Staates über. Die Ungarndeutschen besaßen im Jahre 1941 etwa 60.400 Häuser. Davon wurden zwischen 1945 und 1948 rund 44.750 Immobilien (das heißt 74,1%) staatlich beschlagnahmt. Diese Angaben stammen von Tóth, Ágnes: Telepítések (wie Anm. 77), S. 191-192.
79
72E.
80
71-72E.
81
Dokument Nr. 52. Erlebnisbericht einer Bauersfrau aus Budaörs. Original, S. 184. Siehe ferner: Ebenda, S. 174, S. 182, S. 183.
82
63E.
83
Dokument Nr. 40. Erlebnisbericht des Pfarrers Georg Ruck aus Elek. Original, ohne Datum, S. 120.
84
30-31E. Vgl. auch 40E. Vgl. ferner Dokument Nr. 8, S. 17; Nr. 27, S. 78; Nr. 28, S. 83; Nr. 30, S. 90; Nr. 31, S. 91; Nr. 45, S. 126; Nr. 48, S. 132.
85
Stefan Kertész versucht, die These der gegenüber den Schwaben freundlich gesinnten, gegen die Vertreibung Stellung nehmenden ungarischen politischen Öffentlichkeit zu untermauern. Kertész, Stefan: Die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn. In: Südost-Stimmen. III. (Sonderheft), Stuttgart 1953, S. 30. Laut Matthias Annabring wurden die von den Regierungen gegen das heimische Deutschtum ergriffenen Maßnahmen von einem Teil des ungarischen Volkes missbilligt. Siehe z. B.: Annabring, Matthias: Das ungarländische Deutschtum. Leidensweg einer südostdeutschen Volksgruppe. Südost-Stimmen März 1952, S. 63. Béla Bellér reißt quellenmäßig fundiert und methodisch einwandfrei dieses Thema an und kommt zu einem gravierend anderen Ergebnis als Kertész, Annabring und die Bonner Kommission: Laut einer 1945 durchgeführten Meinungsumfrage seien 80% der Befragten der Meinung gewesen, die Ungarndeutschen hätten ihr Schicksal verdient. „Wer die Massenmedien der damaligen Zeit [...] aufmerksam verfolgt, wer von der antischwäbischen Demonstration der Neusiedler am 3. Dezember 1945 und der parallel dazu veranstalteten Parlamentsdebatte über die Deutschenfrage weiß, in welcher die Ungarndeutschen keinen einzigen Verteidiger, nicht einmal seitens der Sozialdemokraten und der Kirchen, fanden, und wer in irgendeiner Form etwas über die Demütigung, des ständigen Schreckens dieser zur freien Beute gewordenen Menschen mitbekommen hat, wird erkennen, dass es sich hierbei nicht einfach um Gleichgültigkeit, sondern um einen bewusst organisierten und geschnürten Nationalitätenhass handelt.” Es sei symptomatisch für die Hasspolitik gewesen, dass die in der Magyar Nemzet vom 18. Januar 1946 veröffentlichte einmalige Protesterklärung von 26 ungarischen Künstlern und Politikern (Imre Bálint, Lipót Baranyai, Kálmán Csathó, Imre Csécsy, Gyula Dessewffy, László Faragó, Miksa Fenyő, József Fischer, József Fodor, Milán Füst, Oszkár Gellért, Jenő Heltai, Zoltán Horváth, György Jendrassik, Lajos Kassák, Anna Kéthly, Lajos Nagy, György Parragi, Pál Pátzay, József Radnóti, Sándor Sík, Géza Supka, István Szőnyi, Aurél Varannai, Miklós Wesselényi und Béla Zsolt) von Regierung (z. B. Innenminister Imre Nagy) und Presse (z. B. Szabad Nép vom 24. Januar 1946 und Szabadság vom 22. Januar 1946) wegen der „Untergrabung der heimischen und internationalen Demokratie” hart angegriffen wurde. Bellér, Béla: Gyönge vétó (wie Anm. 66). Der Artikel Bellérs wurde von Franz Wesner übersetzt und in Suevia Pannonica. Archiv der Deutschen aus Ungarn Jahrgang 6 (16) 1988 veröffentlicht.
86
Zum logischen Problem der Typenvermischung siehe: Watzlawick, Paul / Weakland, John H. / Fisch, Richard: Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels. Bern; Göttingen; Toronto 1992, S. 24-25.
Die Autorin war Stipendiatin des Europa Institutes Budapest Januar bis Mai 2003.
Begegnungen19_Horn
Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 19:227–245.
SONIA HORN
Geschichte(n) von Gesundheit und Krankheit zwischen Kameralismus und medizinischer Polizey
Forschungsdesiderata für Österreich und Ungarn in der Frühen Neuzeit
Die aktuellen Forschungsansätze und Sichtweisen der Medizingeschichtsschreibung wurden von der universitär institutionalisierten medizinhistorischen Forschung in Österreich bislang kaum rezipiert. Da grundlegende Arbeiten über die Strukturen des frühneuzeitlichen Gesundheitswesens in Österreich fehlen, müssen beispielsweise die in letzter Zeit vereinzelt entstandenen neueren Publikationen zu Teilbereichen des Gesundheitswesens in Wien und Niederösterreich auf alte Literatur zurückgreifen, die aus anderen Perspektiven und mit anderen Zielen geschrieben wurden als es heutige Methoden und Fragestellungen fordern würden. Vielfach lässt diese alte Literatur auch im Bezug auf die angewandte Quellenkritik bzw. den Umgang mit historischen Quellen sehr zu wünschen übrig. Dies bedeutet, dass es notwendig ist, grundlegende Studien auf der Basis des reichlich vorhandenen Quellenmaterials durchzuführen, um in den internationalen wissenschaftlichen Diskurs auch Beiträge, die österreichische und ungarische Regionen betreffen, einbringen zu können.
Als räumlicher und in gewisser Weise auch zeitlicher Rahmen könnte der „Einflussbereich” der Wiener medizinischen Fakultät dienen. Wie später genauer erläutert werden wird, übernahm die Wiener medizinische Fakultät 1516 die Verwaltung weiter Bereiche des Gesundheitswesens der Stadt Wien. Bis 1638 dehnte sich dieser Wirkungsbereich auf Österreich ob und unter der Enns vor allem dadurch aus, dass dort die Dienste der Fakultät in Anspruch genommen wurden, was schließlich mit verschiedenen rechtlichen Maßnahmen festgeschrieben wurde. Auch für angrenzende Regionen Ungarns hatte die Fakultät eine ähnliche Bedeutung, ohne dass diese Situation dazu führte, dass dementsprechende Vorschriften erlassen wurden. Mit dem Sanitätsnormativ von 1770 wurde eine einheitliche Medizinalgesetzgebung für alle habsburgischen Länder eingeführt. Es versteht sich von selbst, dass die Einführung einer rechtlichen Norm nicht als gleichbedeutend mit der Einhaltung derselben zu betrachten ist. Für die zentrale Fragestellung, nach der Entwicklung von Strukturen des Gesundheitswesens und damit in Zusammenhang stehenden Theorien, wie ein solches gestaltet sein sollte, kann das Jahr 1770 als Bezugspunkt dienen. Durch das Sanitätsnormativ von 1770 wurde das (möglicherweise) aus der Bewältigung des Alltages auf regionaler Basis entstandene und von „Staatsideen” übernommene Modell der Verwaltung des Gesundheitswesens jedenfalls auf eine weitere Region ausgedehnt – bzw. war dies Teil einer Staatsidee, deren Umsetzung im Alltag in weiterführenden Studien erarbeitet werden kann. Untersuchungen, die hierfür eine solide wissenschaftliche Basis liefern, sind als Notwendigkeit zu betrachten.
Theoretische Ansätze
Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Medizin im Allgemeinen und des Gesundheitswesens im Besonderen beschränkt sich heute nicht mehr auf die „Ereignis- und Heroengeschichte”, sondern beschäftigt sich vornehmlich mit dem Aufzeigen von verschiedenen Zusammenhängen. In diesem Sinn wird versucht, Medizin als gesellschaftliches Phänomen zu erfassen1, indem ihre Geschichte vor dem jeweiligen politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Hintergrund gesehen wird. Im Zentrum des Interesses stehen die am „heilkundlichen Geschehen” beteiligten Menschen – Heilkundige ebenso wie Patienten – und deren Interaktionen. Dabei wird versucht, Handlungsspielräume von Individuen und Gemeinschaften sowie Rahmenbedingungen, in denen diese Interaktionen stattfanden, zu erfassen. Naturgemäß bezieht sich der Begriff „Heilkundige” daher auch nicht nur auf akademische Ärzte, sondern umfasst ein breites Spektrum von Personen, die heilkundliche Kenntnisse zur Verfügung stellten, die eine normierte Ausbildung absolviert hatten, ihre Dienste mit einer definierten Erlaubnis anboten und ausübten oder auch auf anderem Weg Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hatten und anwandten. Es wird daher von der Frage ausgegangen, welche Heilkundigen von den PatientInnen konsultiert wurden, welche Therapieformen angeboten und in Anspruch genommen wurden. Dies inkludiert durchaus auch religiöse Praktiken wie Wallfahrten oder Wunderheilungen, von denen sich Menschen ebenfalls Hilfe in Krankheitsfällen oder Vorbeugung vor diesen versprachen2.
Zusammenfassend wird hierfür gerne der Begriff „medical marketplace”3 verwendet, der, wenn auch ein heutiger Begriff, sehr gut beschreibt, was an heilkundlichen Kenntnissen und Fertigkeiten angeboten und in Anspruch genommen wurde, wobei jenen, die diese Angebote in Anspruch nahmen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Patient´s history” ist demnach ein wesentlicher Bestandteil der Medizingeschichtsschreibung geworden. Diese Erweiterung des berücksichtigten Personenkreises führt dazu, dass „Wissensproduktion und -anwendung” auch außerhalb von universitären Einrichtungen einbezogen wird und nicht von vorne herein als „mangelhaft” betrachtet werden, wie dies in der traditionellen Medizingeschichtsschreibung häufig erfolgte.
An diesem „medical marketplace” waren zahlreiche Personen und Interessensgruppen beteiligt, wobei Bereiche ausgehandelt und definiert wurden, die für Personen mit bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausbildungen) reserviert blieben. Es ergaben sich daraus Tätigkeitsbereiche einzelner Berufsgruppen, die sich gegeneinander abgrenzten und somit einen bestimmten Platz auf dem „medizinischen Markt” entwickeln und behaupten konnten. Für jene, die dabei nicht erfolgreich waren, ergaben sich andere Möglichkeiten, sodass parallel dazu Räume entstanden, in denen auch „anderes” Platz hatte – medizinische Meinungen, Therapieformen oder Personengruppen, die je nach Rahmenbedingungen toleriert, akzeptiert, abgelehnt, in den „Wissenskanon” aufgenommen wurden, bzw. als Berufsgruppe angenommen oder verdrängt wurden. Dies führte zu einer Professionalisierung medizinischen Handelns4 und zur Ausdifferenzierung von heilkundlichen Berufsgruppen vor allem in der Frühen Neuzeit. Folglich kam es auch zu Abgrenzungen gegeneinander und zur Ausbildung von Normen (z. B. Baderordnungen), wodurch man sich einerseits innerhalb der Gruppe als das, was man sein sollte und sein wollte, definierte, andererseits aber auch für Außenstehende nachvollziehbare Verpflichtungen ihnen gegenüber übernahm (z.B. Therapieformen, Bezahlung für geleistete Dienste), auf deren Qualität vertraut werden konnte und die einklagbar waren. Hinzu kam, dass man sich durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe auch verpflichtete, gewisse Spielregeln innerhalb der Gesellschaft einzuhalten und gewisse Lebensweisen zu praktizieren. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte eine zunehmende Verdrängung von nicht-akademisch ausgebildeten Heilkundigen vom medizinischen Markt, sowie eine Konzentration der Ausbildung in medizinischen Berufen, der Wissensproduktion und der medizinischen Betreuung im akademischen Bereich – ein Prozess, der häufig als „Akademisierung” bezeichnet wird.
Professionalisierung und Akademisierung sind einerseits als Prozesse zu verstehen, die von den Beteiligten selbst ausgehandelt und getragen wurden, andererseits wurden hierbei auch Einflüsse wirksam, die von verschiedenen Interessensträgern ausgingen. Zum einen können vielfältige Beziehungsgeflechte, etwa innerhalb einer Stadt, wirksam werden, die die Erteilung von Befugnissen an bestimmte Personen beeinflussen, Rahmenbedingungen schaffen oder mit Rücksicht auf bestimmte „wichtige Leute” in der Gemeinschaft agieren. Andererseits sind Einflüsse „von außen” zu berücksichtigen, die als regionstypisch betrachtet werden können, etwa Klima und Umwelt, wirtschaftliche und politische Situation, Beziehungen zu Herrschaften, Obrigkeiten oder anderen Institutionen wie Kirche oder im speziellen Fall des heutigen Wien, Nieder- und Oberösterreich der medizinischen Fakultät der Universität Wien. Gerade der „medizinische Markt” ist jedoch ein Bereich des gesellschaftlichen Lebens, der auch gezielte Eingriffe und Einflüsse von Obrigkeiten etwa durch die Gestaltung von Steuerungsmechanismen aufweist. Immer wieder kommt es dabei zu Situationen, in denen auffällig viele Faktoren zusammenwirken und eine bislang vielleicht nicht auffällige Entwicklung spürbar und deutlich wird. Im Sinne Foucaults kann von verschiedenen „Diskursen” gesprochen werden, die sich zu bestimmten Zeiten verdichten und sich mehr oder weniger „vulkanartig” bemerkbar machen. Dies kann sich beispielsweise in Manifestationen frühneuzeitlicher Wirtschafts- und Staatstheorie innerhalb des Gesundheitswesens zeigen oder in medizinischen Denkweisen, die sich auf Strukturen des Gesundheitswesens auswirken5.
Wesentlich scheint mir hierbei auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu sein. Diese können als Wirksamwerden und Festschreiben von vorausgegangenen und laufenden Aushandlungsprozessen betrachtet werden, wobei verschiedenste Einflüsse zu berücksichtigen sind. Diese ausgehandelten Normen haben verschiedenste Auswirkungen auf Lebensbedingungen und Lebensläufe von Individuen, die diese akzeptieren oder überschreiten können, wobei durchaus Gestaltungsmöglichkeiten Einzelner wirksam werden können. Jedenfalls kann hier das Individuum im Spannungsfeld von legistischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Epoche und individuellen Wünschen beschrieben werden. Eine Beobachtung kleinräumiger Entwicklungen, individueller Strategien und „Geschichten” einzelner Personen oder Personengruppen, wie sie in der „Mikrogeschichte” praktiziert wird, bereichert auch die Beschäftigung mit „Medizingeschichte”, indem der Umgang mit Gesundheit und Krankheit, sowie der Umgang mit Strukturen, Normen etc., die in verschiedenen Gesellschaften aufgebaut wurden, um Krankheiten zu bewältigen und Gesundheit zu pflegen bzw. wieder zu erlangen, beschrieben werden6. Hinzu kommt auch die Überlegung, was in einer bestimmten Gesellschaft zu einer bestimmten Epoche und in einer bestimmten Region unter Gesundheit und Krankheit verstanden wurde, welche Rolle Kranke in der Gemeinschaft übernahmen, welche Verhaltensweisen ihnen zugeschrieben bzw. von ihnen erwartet wurden und welche Bedeutung sie für ihre Umwelt hatten – so konnten beispielsweise „Kranke” (Arme, Alte, Waisen, ledige Mütter) als Insassen von Spitälern durchaus „heilsbringende Wirkung” haben, indem sie für Förderer der Anstalten beteten7. Sie konnten aber auch als Bedrohung empfunden werden, aus der Gemeinschaft ausgestoßen oder als „Seuchen – bzw. Krankheitsrisiko” betrachtet werden. Besonders wertvolle Impulse für die Entwicklung von einer traditionellen „Legitimationsgeschichtsschreibung”8 hin zu einer Darstellung des Umganges mit Gesundheit und Krankheit vor dem jeweiligen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hintergrund kommen aus den theoretischen Überlegungen der historischen Anthropologie. Der Körper des Menschen, „Funktionen” wie Geburt und Tod, Erwachsenwerden usw., die als „medizinische Tatsachen” betrachtet werden können, haben auch eine kulturelle Komponente, die nicht zu unterschätzen ist. Hier werden viele Einflüsse wirksam – bei Geburten etwa verschiedene Möglichkeiten therapeutischer Vorgehensweisen, Erwartungen der Gesellschaft an das Verhalten von Schwangeren, Gebärenden und jungen Müttern, die Bedeutung von (ehelichen oder unehelichen) Kindern in einer Gesellschaft usw.. Dass die Kategorie „gender” in dieser „neuen” Medizingeschichtsschreibung eine wesentliche Rolle spielt, ist als Selbstverständlichkeit zu betrachten.
In diesem Sinn ist also davon auszugehen, dass das Thema „Umgang mit Gesundheit und Krankheit in der Vergangenheit” von mehreren Perspektiven aus betrachtet werden muss und daher auch eine Vielzahl von methodischen Herangehensweisen gerechtfertigt ist. Demnach würden sich aus verschiedenen Perspektiven auch verschiedene Berichte über eine bestimmte Fragestellung ergeben. Spezielle Themen, wie z.B. „Strukturen des Gesundheitswesens im frühneuzeitlichen Niederösterreich”, würden durch Darstellungen der Sichtweisen einzelner eingebundener Akteure, etwa der PatientInnen, der Heilkundigen, der Wiener medizinischen Fakultät, verschiedener Obrigkeiten, einzelner besonders Betroffener usw., um zahlreiche Facetten bereichert werden können. Daraus ergibt sich, dass es nicht „eine” Medizingeschichte bzw. „eine Geschichte” des Umganges mit Gesundheit und Krankheit gibt, sondern viele „Geschichten von Gesundheit und Krankheit”. „Geschichte(n) von Gesundheit und Krankheit” kann demnach als Oberbegriff für eine Vielfalt von Herangehensweisen und Fragestellungen an ein bestimmtes Thema, das aus verschiedenen Perspektiven betrachtet wird, verstanden werden und bietet daher eine Fülle von Möglichkeiten und Methoden der historischen Auseinandersetzung.
Zahlreiche deutschsprachige Publikationen zur Situation der Medizingeschichte, die gegen Ende des 20. Jahrhunderts erschienen sind, zeigen, dass sich die Medizingeschichtsschreibung aufgrund dieser Impulse zu einem eigenständigen Forschungsbereich, zu einer „emanzipierten Wissenschaft”9 entwickelt hat.
Leider wurden diese Forschungsansätze und Sichtweisen von der universitär institutionalisierten Medizingeschichtsschreibung in Österreich lange Zeit nicht beachtet und auch nicht rezipiert. Hinzu kommt, dass kaum ernst zu nehmende Arbeiten für die Zeit vor der Mitte des 18. Jahrhunderts existieren und dabei prinzipiell die Meinung vertreten wird, dass es sich hierbei ohnehin um eine vernachlässigbare Phase bzw. um ein „dunkles Kapitel”10 handeln würde. Es fehlen daher grundlegende Studien über den Umgang mit Gesundheit und Krankheit für diese Epoche und diese Region, die es überhaupt erst ermöglichen, sich an „übergreifenden Themen” wie etwa „Medizin und Gegenreformation” zu beteiligen. Dies bedauern Ole Peter Grell und Andrew Cunningham in ihrem Band über das Gesundheits- und Sozialwesen während der Gegenreformation, da gerade der Bereich der „habsburgischen Länder” nicht berücksichtigt werden konnte: „From the outset the editors sought to include a chapter on Austria, covering the so-called Habsburg inherited lands, in order to achieve the fullest geographical coverage, but since no scholar, to our knowledge, is or has been working in this field recently, this unfortunately proved impossible. The little attention paid to health care and poor relief in the recent social history of Austria further emphasises the lack of scholarly interest in this area ...” 11.
Dass ein Beitrag über diese Region für eine vollständige Darstellung zu diesem Thema unbedingt nötig gewesen wäre, versteht sich von selbst.
Einige in letzter Zeit entstandene Studien für österreichische Regionen müssen vielfach auf Literatur zurück greifen, die noch im Sinne einer „Legitimationsgeschichtsschreibung” verfasst ist, wie etwa auf Darstellungen von Leopold Senfelder oder gar Anton von Rosas12. Trotz aller Bemühungen müssen diese oft ein Stück weit unrichtig sein, da auf mangelhaften Grundlagen aufgebaut werden musste13. Auch der Rückgriff auf rezente Untersuchungen zu England oder Deutschland bietet hierbei keine Abhilfe, da das Gesundheitswesen bzw. der „medizinische Markt” in Österreich und Ungarn anders strukturiert war und daher nicht von einer Situation auf die andere geschlossen werden kann. Prinzipiell ist es jedoch sinnvoll, dieselben methodischen Herangehensweisen auch für die Situation in Österreich und Ungarn zu nützen und eventuell auch regionale Vergleiche zu ziehen.
Forschungsdesiderata
Als unbedingt notwendig sind Grundlagenforschung in Bezug auf Strukturen des frühneuzeitlichen Gesundheitswesens z.B. in Österreich unter der Enns und in angrenzenden Regionen Ungarns zu betrachten, wobei vor allem das Preßburger und das Pester Komitat berücksichtigt werden sollten, da, wie eingangs erwähnt, zahlreiche Beziehungen zur Universität Wien bestanden. Damit könnte eine Basis geschaffen werden, die seriöse weiterführende Studien ermöglicht.
Trotz zahlreicher Studien zur politischen, sowie zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, zu den Hintergründen und Auswirkungen von Reformation und Gegenreformation, aber auch zur Geschichte von Absolutismus und aufgeklärtem Absolutismus in Österreich, wurde die Frage nach dem Umgang mit Gesundheit und Krankheit vor diesem Hintergrund kaum behandelt. Da auf mangelhafte Literatur zurückgegriffen werden muss treten in den wenigen auf Primärquellen basierenden Arbeiten, die sich an neueren Forschungsansätzen orientieren, meist Widersprüche auf, wenn versucht wird, die Ergebnisse in allgemeinere Zusammenhänge einzuordnen. Bislang wurden die Auswirkungen nicht untersucht, die theoretische Diskurse der frühen Neuzeit über wirtschaftliche Systeme und Vorstellungen davon, wie ein „Staat” gestaltet sein sollte, aber auch politische Entwicklungen in Österreich und angrenzenden Regionen bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts auf das Gesundheitswesen hatten14. Eine umfassende Darstellung des (sog.) ständischen Gesundheitswesens vor 1770, die die Entwicklung von Strukturen auch auf einer mehr allgemeinen Ebene behandelt, ist daher eine Notwendigkeit, um den enormen Nachholbedarf der mittel- und südosteuropäischen Medizingeschichtsschreibung zu verringern.
Wie sich bereits aus dem Bisherigen ergibt, ist der Forschungsstand zum Thema „Gesundheitswesen und Staatsidee im frühneuzeitlichen Österreich vor 1770” denkbar mangelhaft. In den zahlreichen Publikationen von Marlene Jantsch15, Erna Lesky16, Otto Nowotny17 und Kurt Ganzinger18 wird die akademische Medizin in den Vordergrund gestellt. Nicht-akademische Bereiche werden meist nicht wahrgenommen bzw. wird davon ausgegangen, dass nicht-akademisch ausgebildete Heilkundige nur unzureichende Hilfe anbieten konnten. Die Umsetzung von Normen, die das Gesundheitswesen im Alltag bzw. „auf unterster Ebene” strukturierten sollten, wurde nicht berücksichtigt. Es wurde stillschweigend davon ausgegangen, dass rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa das Sanitätsnormativ von 1770 befolgt wurden, sobald sie erlassen worden waren19. Auch dem von vielen Aspekten beeinflussten Prozess der Entwicklung derartiger Normen wurde wenig Augenmerk geschenkt. In der Regel werden diese bzw. die Medizingeschichte allgemein als geradlinig verlaufender Fortschritt beschrieben. Das Erscheinen Gerard van Swietens in Wien und seine Reformen des Medizinstudiums von 1749 werden als Anfangspunkt einer Art von Revolution im Gesundheitswesen gefeiert, die Zeit davor als „dunkles Kapitel” dargestellt, ohne dass eine Auseinandersetzung mit ihr erfolgt wäre. Eine der wenigen Publikationen, die auch diese Zeit berücksichtigt, ist das Buch „Das medizinische Wien” von Leopold Schönbauer, das unter Mitarbeit von Marlene Jantsch verfasst wurde und 1944 erstmals erschienen ist. Den in dieser Zeit vermutlich geringen Möglichkeiten, exakte Quellenarbeit durchzuführen, entsprechen auch die Beschreibungen der Zeit vor 1749. Hier wie auch in zahlreichen folgenden und auch in den bereits erwähnten rezenten Publikationen wurde auf die Arbeiten von Leopold Senfelder und Anton v. Rosas zurückgegriffen. Neuere Ansätze der Medizingeschichtsschreibung, aber auch die Umsetzung von Normen des Gesundheitswesens im Alltag bzw. „an der Basis” enthält zwar die Darstellung von Johannes Wimmer über das Gesundheitswesen in der Steiermark20. Diese Fallstudie beginnt mit etwa 1760 und geht bei der zusammenfassenden Beschreibung der Situation davor dennoch davon aus, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem deswegen mangelhaft war, weil akademische Ärzte zu wenig daran beteiligt waren: „Zur Zeit des Regierungsantritts von Maria Theresia war man weit davon entfernt, die Kunst der Ärzte breiten Bevölkerungsschichten nutzbar zu machen”21 Auch im Abschnitt über Wundärzte, Apotheker und Hebammen wird die in den Publikationen von Senfelder und Lesky festgeschriebene Meinung übernommen, dass diese „niederen Heilpersonen”22 nur mangelhaft ausgebildet und daher auch die Versorgung der Bevölkerung unzureichend gewesen wäre. Diese und die in der Sekundärliteratur gerne aufgestellte Behauptung, dass mit dem Erscheinen des Landschaftsmedicus für die Landbevölkerung überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen wurde, medizinische Betreuung zu erhalten23, beruhen auf einer Anschauung des 20. Jahrhunderts, die als medizinische Basisversorgung nur akademische ÄrztInnen kannte und diese Sichtweise auf die Vergangenheit übertrug. Bemüht man sich jedoch darum, Erklärungsmodelle für körperliche Vorgänge, Gesundheit und Krankheit sowie die daraus abgeleiteten Therapieformen der alten Europäischen Medizin zumindest annähernd zu verstehen, wird klar, dass für die Basisversorgung der Bevölkerung andere medizinische Berufsgruppen als akademische Ärzte zuständig waren, vor allem Bader und Wundärzte. Ob die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung, nämlich das „Netz” von Badern und Wundärzten ausreichend war, muss einerseits an einzelnen Tatsachen – wie etwa der Anzahl und der Lokalisation von Badstuben in Relation zur Bevölkerungszahl und in Zusammenhang mit den jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Kriege) rekonstruiert werden, andererseits aber auch an zeitgenössischen Meinungen abgelesen werden, etwa der Feststellung, dass zu wenige derartige Einrichtungen zur Verfügung stünden, aber auch an verschiedenen Maßnahmen, die getroffen wurden, wie die gezielte Begünstigung der Ansiedlung von Betrieben oder die Erleichterung des Zuganges zu einer Ausbildung.
Ähnlich verhält es sich auch mit der ungarischen Medizingeschichtsschreibung, die die Zeit vor 1770 behandelt. In der Beschreibung des ungarischen Gesundheitswesens von Gyula Magyary-Kossa24 wird vorausgesetzt, dass die grundlegende Versorgung der Bevölkerung durch akademisch ausgebildete Ärzte zu erfolgen hätte. Allerdings werden auch die Tätigkeiten von Okulisten, Stein- und Bruchschneidern beschrieben und diese als fachlich kompetente, wenn auch nicht theoretisch ausgebildete Heilkundige dargestellt25. Ebenso berücksichtigt er die Bedeutung von Badern und Wundärzten für das städtische Gesundheitswesen26 und die Wichtigkeit der für den islamischen Bereich typischen Badekultur27. Im Kapitel „Von alten Chirurgen”28 wird die beklagenswerte Situation der Chirurgie in ungarischen Ländern beschrieben, wobei darauf hingewiesen wird, dass zahlreiche Chirurgen aus deutschsprachigen Ländern in verschiedenen, vor allem in deutschsprachigen Städten tätig waren und aufgrund ihrer guten Ausbildung einen wesentlich besseren Ruf als die einheimischen Kollegen hatten. Die Arbeit von Lilla Krász über das ungarische Hebammenwesen29 entspricht den zuvor beschriebenen aktuellen Forschungsansätzen. Der Beobachtungszeitraum beginnt jedoch mit 1780. Auch hier wird auf die vor diesem Zeitpunkt bestehenden starken Bezüge zu Wien als administrativem Zentrum des Gesundheitswesens hingewiesen.
In einer kurzen Darstellung beschreibt George Rosen den Kameralismus und die „medizinische Polizey” des 18. Jahrhunderts als sehr wichtigen Impuls für die Entwicklung eines stark strukturierten, vereinheitlichten und zentralisierten Gesundheitswesens in den mittel- und osteuropäischen Regionen Europas, der bis in das 20. Jahrhundert hinein die Entwicklung vorgab30. Die „medizinische Polizey”, verstanden als obrigkeitliches Verwaltungssystem für den Umgang mit Gesundheit und Krankheit, erhält ihre umfassendste Darstellung durch Johann Peter Frank in seinem mehrbändigen Werk „System einer vollständigen medicinischen Polizey”31 und wird daher üblicherweise als Phänomen des 18. Jahrhunderts betrachtet. Franks grundlegende Anschauungen lassen sich auch in den theoretischen Schriften des Joseph v. Sonnenfels (1732-1817), vor allem in seinem Werk „Grundsätze der Polizey- , Handlungs- und Finanzwissenschaften”32 finden, was nicht verwunderlich ist. Auffällig ist jedoch die Ähnlichkeit der grundsätzlichen Überlegungen dieser beiden Autoren mit den für Österreich besonders relevanten Werken, die Ideen zur Gestaltung eines Staates und seiner Wirtschaft enthalten: Johann Joachim Becher, „Politischer Discurs von den eigentlichen Ursachen des Auf- und Abnehmens der Städte, Länder und Republiken” (1668), Philipp Wilhelm Hörnigk, „Österreich über alles wann es nur will” (1684). Vor allem im Hinblick auf das gewünschte Bevölkerungswachstum finden sich einige Überlegungen zur Gestaltung des Gesundheitswesens, die jedoch von der historischen Forschung noch kaum berücksichtigt wurden33. Besondere Beachtung verdient dabei die berufliche und verwandtschaftliche (aber auch denkerische) Beziehung zwischen Ludwig Hörnigk, seinem Sohn Philipp Wilhelm Hörnigk und seinem Schwiegersohn Johann Joachim. Becher wurde von seinem Schwiegervater, der zu diesem Zeitpunkt Dekan der medizinischen Fakultät von Mainz war, zum Doktor der Medizin promoviert. Ludwig Hörnigk selbst war Doktor der Medizin und der Rechte und übte für lange Zeit das Amt eines Stadtarztes von Mainz aus. Er war auch in Wien als Arzt tätig gewesen und bewarb sich 1647 um das Amt des „Magister Sanitatis”34. In seinem 1638 publizierten Werk „Politia medica”35 beschrieb er ein ideal strukturiertes Gesundheitswesen, wobei er auf Beispiele aus verschiedenen deutschen Städten zurückgriff. Interessant dabei ist, dass er eine Situation beschrieb, die in den beiden österreichischen Erzherzogtümern schon längere Zeit praktiziert wurde und zum Zeitpunkt des Erscheinens der „Politia Medica” bereits rechtlich festgeschrieben war – die Theorie als Beschreibung der Praxis?
Die Vorstellungen, die Heinrich Gottlob v. Justi36, Josef v. Sonnenfels und Johann Peter Frank vermitteln, dürften hingegen die Theorie dargestellt haben, auf deren Basis die weitere Entwicklung und Strukturierung des Gesundheitswesens in Österreich und den anderen habsburgischen Ländern gestaltet wurde. Demnach wäre es zu einer Umkehr des oben hypothetisch skizzierten Prozesses gekommen – die Theorie als Basis für die Praxis. Dies könnte einen interessanten Aspekt der Entwicklung des „Regierens” im Bereich der habsburgischen Länder und auf die Entwicklung des absolutistischen bzw. des aufgeklärt absolutistischen Regierungssystems darstellen.
Eigene Untersuchungen über das Verhältnis von nichtakademischen Heilkundigen und medizinischer Fakultät der Universität Wien37 zeigen eine in der Geschichte sehr weit zurück reichende Tendenz einer Vereinheitlichung des Gesundheitswesens im heutigen Ober- und Niederösterreich mit der Wiener medizinischen Fakultät als zentraler kontrollierender Instanz. Auch in angrenzenden Gebieten, vor allem im Bereich des heutigen Burgenlandes und Ungarns wurde sie ebenfalls als eine solche Instanz betrachtet und in Anspruch genommen, allerdings ohne dass hierfür Vorschriften bestanden hätten. Man kann daher von einem „Einflussbereich” der Wiener medizinischen Fakultät sprechen, der sich nicht exakt mit den Landesgrenzen deckte.
Die durch verschiedene Studien zu England38 und Deutschland39 dargestellte Situation eines breiten Angebotes an Heilkundigen und Therapieformen kann auch für Österreich, resp. den Einflussbereich der Wiener medizinischen Fakultät angenommen werden. Allerdings kann hier nicht von einem relativ „freien Markt” ausgegangen werden, wie er etwa für England postuliert wurde. Das Gesundheitswesen im Bereich des heutigen Ober- und Niederösterreich zeichnete sich durch die besondere Beziehung zur Wiener medizinischen Fakultät aus, deren Aufgabe es zumindest bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts u. a. war, nichtakademisch ausgebildete Heilkundige, also Bader, Wundärzte, Okulisten, Steinschneider und Hebammen, zu approbieren und deren Tätigkeit zu überwachen. Auch Apotheker wurden von den Doktoren geprüft, Apotheken wurden visitiert und Arzneimittel zugelassen. Bei damals neuartigen Lebensmitteln, etwa der Schokolade, wurde entschieden, ob diese für den allgemeinen Verzehr zugelassen werden konnten. Aus vielen verschiedenen Anlässen, etwa um geeignete Standorte für Friedhöfe oder Spitäler zu finden, um Vorkehrungen für Seuchen in die Wege zu leiten, in gerichtlich anhängigen Fällen, wie Annullierungen von Ehen oder Verbrechen wie Kindsmord usw. wurde die Fakultät um ihre Meinung und um Gutachten gebeten. Gab es Schwierigkeiten mit approbierten oder nichtapprobierten Heilkundigen, konnten sich sowohl PatientInnen wie Heilkundige an die Fakultät wenden, die eine Entscheidung fällen und Berufsverbote oder Strafen verhängen und diese auch exekutieren konnte – wovon sie reichlich Gebrauch machte.
Die Entwicklung der medizinischen Fakultät zu einer allgemein anerkannten Kontroll- und Zulassungsinstanz war bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts weitgehend abgeschlossen. Rechtlicher Ausgangspunkt hierfür war ein Erlass des Passauer Bischofs Georg von Hohenlohe aus dem Jahr 1407, der ihr das Recht einräumte, Heilkundige, die die Behandlung von Krankheiten mit innerlich wirkenden Arzneimitteln (= cura interna) in der Diözese Passau ausüben wollten, zu approbieren. Als Strafe für Zuwiderhandelnde wurde die Exkommunikation angedroht und schließlich auch mehrfach ausgesprochen. Schritt für Schritt wurde diese, zunächst nur auf Basis des Kirchenrechtes gültige und auch ausgeübte Norm, immer weiter ausgedehnt. Mit der Bestätigung der Privilegien der medizinischen Fakultät 1465 wurde dieses Recht auch von der weltlichen Obrigkeit akzeptiert und für die Stadt Wien bestätigt40. Weitere wesentliche Schritte bei der Ausdehnung der berufsrechtlichen Jurisdiktion der Wiener medizinischen Fakultät stellen die Privilegienbestätigung von 1517 und die erneuerten Statuten von 1518 dar. Bader und Wundärzte, die in Wien arbeiten wollten, wurden nach der Meisterprüfung von der Medizinischen Fakultät durch eine weitere Prüfung approbiert. Apotheken sollten zumindest einmal im Jahr visitiert werden, aber auch Augenärzte und Steinschneider mussten sich einer Prüfung unterziehen, um ihre Tätigkeit rechtmäßig ausüben zu können. Die Fakultät wurde beauftragt, für die kostenlose Betreuung der Armen durch eines ihrer Mitglieder zu sorgen. Dieser „Armenarzt” übte sein Amt jeweils ein Jahr lang neben seiner üblichen Praxis aus. Wer dies jeweils war, wurde zu Jahresbeginn im Stephansdom öffentlich verkündet41. Ein weiteres Mitglied der medizinischen Fakultät sollte sich um die Betreuung der an infektiösen Krankheiten leidenden PatientInnen kümmern. Aus diesem Auftrag infektiös Kranke zu betreuen entwickelte sich um 1552 das Amt des „Magister Sanitatis”. Dieser war nicht der „oberste bzw. überwachende” Arzt der Stadt, wie dies in vielen deutschen Städten der Fall war42. Seine Aufgabe war es, infektiös Erkrankte internistisch zu betreuen. Er wurde dabei von eigens ausgebildeten Chirurgen unterstützt, die in der Sekundärliteratur vielfach als „Pestknechte” in Verruf gerieten. Von diesen Chirurgen wurden sehr spezielle Kenntnisse erwartet, etwa die Behandlung von großflächigen Syphilisulzerationen, was besondere Fertigkeiten verlangte. Nichtinfektiös Kranke wurden vom „Magister Sanitatis” und seinen Mitarbeitern nicht versorgt. Damit sollte sichergestellt werden, dass eine Infektionsübertragung durch medizinisches Personal nicht erfolgen könnte. Diese Tätigkeit barg selbstverständlich ein hohes Erkrankungsrisiko und wurde meist von jungen Ärzten, die am Anfang ihrer Karriere standen, ausgeübt. Bei der Auswahl durch die medizinische Fakultät wurde auch darauf geachtet, dass der Betreffende weder eine Familie, noch einen Klientenstock zu versorgen hatte. Erfahrung in diesem Bereich brachte jedoch auch gute Chancen mit sich, als Landschaftsmedicus berufen zu werden43.
Während die Prüfung nicht-akademischer Heilkundiger in Wien ab 1517 verpflichtend war und auch dementsprechend gehandhabt wurde, war sie in den Erzherzogtümern ob und unter der Enns vorerst nicht verbindlich, wurde aber von einzelnen Gemeinden sowie von den niederösterreichischen Ständen bei der Anstellung verschiedener Heilkundiger verlangt. Ebenso verhielt es sich mit einigen nieder- und oberösterreichischen Apotheken, vor allem Landschaftsapotheken, deren regelmäßige Visitation durch die Fakultät von den Ständen verlangt wurde. Hinzu kamen forensische Gutachten, um deren Erstellung die medizinische Fakultät gebeten wurde. Mit der Bestätigung der Privilegien für die medizinische Fakultät von 1638 wurden Approbationen durch die Fakultät für nicht-akademische Heilkundige, die in den beiden Ländern tätig sein wollten, ebenso verpflichtend wie in Wien. Mit den Bestätigungen der verschiedenen Baderordnungen in den nachfolgenden Jahren erfolgte eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die rechtmäßige Ausübung von heilkundlichen Berufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt zum Teil recht unterschiedlichen rechtlichen Normen wurden nun vereinheitlicht und verloren ihre regionsspezifischen Charakteristika. Die Verwaltung des Gesundheitswesens wurde vereinheitlicht und zentralisiert; die medizinische Fakultät übernahm hierbei die Funktion einer berufsrechtlichen und normgebenden Instanz – eine Situation, die zumindest bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wenig Veränderungen zeigte44. Dies ist jedoch eine Beschreibung aus der Perspektive der medizinischen Fakultät.
Aus der Perspektive der betroffenen Berufsgruppen wird in einem vor dem Abschluss stehenden Forschungsprojekt die Entwicklung von Normen, die als Rahmenbedingungen für die rechtmäßige Tätigkeit von Badern und Wundärzten in Österreich unter der Enns und in der Stadt Wien zu verstehen sind, erarbeitet45. Aufgrund des derzeitigen Standes dieser Untersuchungen lässt sich der Eindruck gewinnen, dass die Ordnungen für das Baderhandwerk in den vier Vierteln des heutigen Niederösterreich und der Stadt Wien vor 1638 tatsächlich und nicht nur dem Text der Ordnungen nach von den Betroffenen selbst erarbeitet wurden. Dies bedeutet, dass die Berufsgruppe selbst aus bereits bestehenden Erfahrungen im Alltag Normen entwickelte. Für einzelne Details, die sich in den Baderordnungen niederschlugen, lässt sich aus verschiedenen Quellen ihr Zustandekommen rekonstruieren. Ein Beispiel hierfür ist die Passage der Baderordnung des Viertels ob dem Wienerwald von 1627, die besagt, dass ein Bader, der die Meisterprüfung vor der Zunft bereits abgelegt hat, die Erbin einer Badstube (meist die Witwe eines Baders) erst dann heiraten darf, wenn er die Prüfung vor der medizinischen Fakultät abgelegt hat. Dieses Problem war zuvor tatsächlich aufgetreten. Ein Bader dieser Zunft hatte bereits vor der Prüfung durch die medizinische Fakultät geheiratet und war so in den Besitz einer Badstube gelangt. Die Prüfung bestand er jedoch nicht, was wiederum erhebliche ehe- und erbrechtliche Probleme bedeutete, denn die Ehe konnte nicht mehr aufgelöst werden, das Baderhandwerk hätte der Betreffende jedoch nicht ausüben dürfen. Mit dem Problem konfrontiert, entschied die Fakultät, dass der Meister die Prüfung nochmals ablegen sollte (die er dann auch bestand), die Approbationen jedoch künftig vor der Eheschließung erfolgen sollten. – Dies ist ein Beispiel dafür, dass einzelne Bestimmungen derartiger Normen „eine Geschichte” haben (können). Ähnlich verhält es sich auch mit Details, die als für die Region typisch betrachtet werden können: In den Baderordnungen für die in die Kremser Zunft inkorporierten Bader findet sich laufend der eindringliche Hinweis darauf, dass sich alle betroffenen Berufsgruppen (Badermeister, -gesellen, und -lehrlinge) vom Alkoholkonsum fernhalten sollten. Für Alkoholmissbrauch während und außerhalb der Berufsausübung wurden hohe Geldstrafen angedroht. Das möglicherweise für die Weinregion typische Problem des Alkoholismus findet beispielsweise in der zur selben Zeit im Viertel ob dem Wienerwald gültigen Baderordnung keinen Niederschlag. Regionale Unterschiede könnten auch ein Grund dafür sein, dass die Teilnahme an Gottesdiensten und Prozessionen in einem zuvor stärker protestantisch geprägten Gebiet in den Normativen häufiger vorgesehen war und das Fernbleiben von derartigen Veranstaltungen ohne guten Grund (z.B. akute PatientInnenbetreuung) schärfere Strafen nach sich zog, als in einem Gebiet, das auch vor der Gegenreformation eher katholisch war.
Die Gebiete, in denen die in die verschiedenen ungarischen Zünften der Bader und Wundärzte inkorporierten Badstuben lagen, deckten sich nicht mit Komitatsgrenzen. In die Budaer Zunft etwa waren 1712 Bader und Wundärzte inkorporiert, die in den neu zugegangenen Gebieten tätig waren, aber auch jene, die sich noch ansiedeln würden bzw. jene, deren Badstuben in den Gebieten lagen, die noch erobert werden würden (!)46. Bei Erreichen einer ausreichenden Zahl von neu angesiedelten Betrieben sollten Viertelsladen errichtet werden47. Da man der Meinung war, dass in diesen Regionen ein großer Mangel an Heilkundigen, vor allem an akademischen Ärzten bestehen würde, war es den Meistern dieser Zunft ausdrücklich erlaubt bzw. wurden sie dazu aufgefordert auch innerlich wirkende Therapien anzuwenden, was sonst akademischen Ärzten vorbehalten war48. In den Handwerksordnungen für Bader und Wundärzte der Preßburger Zunft (1655, 1659), von Pest (1701, 1721), Buda (1712) und Pecs (1722) war die Ablegung der Meisterprüfung vor einem Kollegium aus zwei akademischen Ärzten und zwei Altmeistern vorgesehen49. Die Apotheken in den habsburgischen Teilen Ungarns erhielten 1564, 1602 und 1644 dieselben Apothekenordnungen, die für Wien gültig waren50.
Diese Normen bedurften jedoch der obrigkeitlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen, wobei noch unklar ist, welchen Weg diese nehmen mussten, um schließlich die Bestätigung durch den Landesfürsten zu erhalten. Die „Confirmationen” boten jedoch auch die Möglichkeit, von Seiten der Obrigkeit Änderungen vorzunehmen, die deren Interessen entsprachen. Es ist demnach zu hinterfragen, warum, von wem und welche Inhalte in die Richtlinien für medizinische Berufsgruppen eingebracht wurden. Möglicherweise sind Einzelinteressen von verschiedenen Obrigkeiten wirksam, oder es wurden politische oder (wirtschafts-) theoretische Aspekte eingebracht, vielleicht führte aber auch die Bewältigung des Alltags dazu, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen definiert wurden.
Die Tendenz zur „Zentralisierung” und Vereinheitlichung der Verwaltung des Gesundheitswesens lässt sich auch mit der Einrichtung der Landschaftsmedikate ab 1577 und der Landschaftsapotheken (ab 1582), sowie der Anstellung von Landschaftschirurgen (um 1578) und einer Landschaftshebamme (1590) in Österreich unter der Enns verbinden. Für diese Institutionen liegen jedoch keinerlei Studien vor, die diese Aspekte berücksichtigen, sodass diese Annahme als Arbeitshypothese dienen könnte51.
Derzeit ist der Eindruck zu gewinnen, dass die jeweiligen Grundherren in gewisser Weise auch für das Vorhandensein von Einrichtungen des Gesundheitswesens Sorge trugen. So bemühte sich etwa das Stift Kleinmariazell 1683 darum, einen Bader für die Ortschaft Altenmarkt/Triesting zu finden und gewährte dem Badermeister Jakob Plänggl eine einjährige Steuerfreiheit, sowie den kostengünstigen Erwerb von Bau und Brennholz mit der Auflage, dass die Badstube innerhalb eines Jahres den Betrieb wieder aufnehmen sollte. Ähnliche Bemühungen sind auch für Erweiterungen und Einrichtungen von Spitälern bekannt. Es ist gut möglich, dass dabei nicht nur persönliches Engagement des jeweiligen Grundherren wirksam wurde, sondern auch Anleitungen zur möglichst effizienten Führung einer Grundherrschaft umgesetzt wurden52. Immerhin entstehen Strukturen des Gesundheitswesens durch vielfältiges Aushandeln und zahlreiche Einflüsse. Sie können nicht unabhängig von politischen Tatsachen (z.B. Kriegen und damit zusammenhängenden Veränderungen der Bevölkerungszahlen, wirtschaftlichen Bedingungen usw.) und zeitgenössischen Überlegungen, wie Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, gesehen werden.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass bis zum Ende des 17. Jahrhunderts eine Tendenz zu beobachten ist, die eine zunehmende Vereinheitlichung der Verwaltung des Gesundheitswesens zeigt und der Weg zu einer Einbettung regionaler Strukturen in überregionale administrative Einheiten gegangen wurde. Dies ist mit der Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden, an die man sich vor Ort hielt – oder auch nicht53. Jedenfalls wurden Mittel und Wege gefunden, diese Vorgaben so zu nützen, dass sie den Bedürfnissen der jeweiligen Gegend entsprachen. Verschiedene rezente Arbeiten, die das Gesundheitswesen einer bestimmten Region behandeln, zeigen, wie diese Rahmenbedingungen umgesetzt wurden54. Es ist daher nicht als Widerspruch zu verstehen, wenn hierbei festzustellen ist, dass Entscheidungen zur Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens primär auf persönlichen Beziehungen und Beziehungsgeflechten beruhten. Dies ist als Aushandeln von Positionen innerhalb bestimmter Vorgaben zu verstehen und nicht als reine Willkür der Agierenden55. Die Frage ist nun, ob hinter diesen Tendenzen der Vereinheitlichung und der Schaffung von überregionalen administrativen Einheiten bewusst gesetzte Maßnahmen standen im Sinne eines Programms, das verfolgt wurde und dem bestimmte „Theorien” zugrunde lagen. Für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts kann dies angenommen werden, da die politische Situation des voll ausgebildeten „aufgeklärten” Absolutismus eine entsprechende Ausgangssituation darstellte und andere Möglichkeiten einer gezielten Gestaltung bestanden, als in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Im 17. Jahrhundert hingegen könnten wirtschaftstheoretische Meinungen darüber, wie „ein Staat” gestaltet sein sollte, wirksam sein und beispielsweise die Vorstellungen darüber beeinflusst haben, wie eine Grundherrschaft, auch im Hinblick auf Vorkehrungen für die Gesundheit der Untertanen, möglichst effizient geführt werden sollte. Immerhin ist eine große Zahl glücklicher, gesunder und arbeitsamer Untertanen eines der wesentlichsten Ziele der Theorien der österreichischen Nationalökonomen Johann Joachim Becher und Philipp Wilhelm Hörnigk. Gedanken darüber, wie die Bevölkerung möglichst gesund erhalten werden könnte und dass dafür die Obrigkeit Sorge tragen sollte, sind auch in älteren Werken etwa von Hippolyt Guarinoni56, Rodericus a Castro57 oder in der schon erwähnten „Politia Medica” von Ludwig Hörnigk zu finden.
Zu überlegen ist jedoch auch die Variante, dass sich die jeweils gültigen Rahmenbedingungen und Normen aus dem „Alltag” und dessen Bewältigung entwickelt haben und – im Sinne einer „best practice” – in theoretische Überlegungen eingeflossen sind, die wiederum – nunmehr verpackt in theoretische Werke – wieder ihren Weg in die Gestaltung von gesellschaftlichen Strukturen und Normen fanden. Immerhin beschrieb Ludwig Hörnigk in der „Politia medica” eine Idealsituation, die in Österreich bereits praktiziert wurde und die sowohl er als auch Becher und Philipp Wilhelm Hörnigk gekannt haben müssen. Möglicherweise stehen Entscheidungen, die auf derartigen theoretischen Überlegungen zu beruhen scheinen, aber auch nicht mit denselben in Zusammenhang, sondern sind Ergebnisse von „alltäglichen Erfahrungen” und längeren Diskursen auf verschiedenen Ebenen, die sich einfach in einzelnen Texten niederschlugen und daher überliefert sind und, ohne eine direkte Wirkung gehabt zu haben, dennoch „Denkweisen” überliefern. Möglicherweise ist die Tendenz der Zentralisierung, Normierung und Vereinheitlichung zumindest der rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens einfach als ein Aspekt des sich entwickelnden und schließlich praktizierten Absolutismus zu sehen, wobei die „Verwaltung” eines sehr wichtigen Teils des Lebens von Gemeinschaften und Individuen – nämlich der Umgang mit Gesundheit und Krankheit – übernommen wurde. Die „Macht” über den gesunden und kranken Körper von Untertanen könnte auch dazu gedient haben, Menschen an das Einhalten von bestimmten Verhaltensweisen und Normen zu „gewöhnen” und auch in diesem Sinn ein Weg der „Sozialdisziplinierung”58 in der Frühen Neuzeit sein.
Die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfolgte „Durchstrukturierung” des alltäglichen Lebens der Bevölkerung durch den Verwaltungsapparat, bedeutete für Ungarn in gewisser Weise ein „Überstülpen” von Strukturen. Diese waren in einzelnen Regionen schon weit früher übernommen worden, nunmehr wurde auf regionale Unterschiede etwa im Bezug auf Sprache und Konfession nur wenig Rücksicht genommen. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen werden in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens wohl auch unterschiedlich gehandhabt worden sein. Während in schwierigen medizinischen Fällen wohl eher die Geschicklichkeit der/des Heilkundigen von Bedeutung war, als Konfession, Sprache oder ethnische Zugehörigkeit, können beispielsweise im Bildungswesen letztere von sehr großer Bedeutung gewesen sein. Die „Übernahme” bzw. das „Übertragen” von Richtlinien, die als notwendiger und gerechtfertigter Standard betrachtet werden, auf Regionen, in denen andere kulturelle Rahmenbedingungen herrschen und andere historische Wurzeln bzw. „Erfahrungen” existieren, könnte als Ähnlichkeit zur bevorstehenden EU–Erweiterung überlegt werden. Die Beschäftigung mit dem Umgang mit Gesundheit und Krankheit bzw. mit den historischen Wurzeln des Gesundheitswesens wäre demnach ein sehr wichtiger Aspekt, den die historische Forschung zu heutigen Entscheidungsfindungen beitragen könnte.
Anmerkungen
1
Robert JÜTTE, Sozialgeschichte der Medizin: Inhalte – Methoden – Ziele. In: Medizin, Gesellschaft und Geschichte 9 (Stuttgart 1990) S. 149-164; Jens LACHMUND und Gunnar STOLLBERG (Hg.), The Social Construction of Illness (=MedGG Beiheft 1, Stuttgart 1992), Darin besonders Robert JÜTTE, The social construction of illness in the early modern period 23-28, und Alfons LABISCH, The social construction of Health: From Early Modern times to the Beginnings of the Industrialization 85-101.
2
z.B. Catherine PARK, Doctors and medicine in early modern Florence (1985), David GENTILCONE, Healers and healing in early modern Italy (1998), Catherine PARK, Medicine and society in medieval Europe. In: Andrew WEAR (ed.), Medicine in Society: Historical Essays (1992) 59-90 und
3
Dieser Begriff, sowie die Einbeziehung der Sichtweise der PatientInnen wurde im Wesentlichen von Dorothy und Roy Porter geprägt. Vgl. dazu u.a.: Roy PORTER (Ed.), Patients and Practitioners. Lay Perceptions in Pre-Industrial Society (Cambridge 1985), Roy PORTER/Dorothy PORTER, In Sickness and in Health. The British Experience 1650-1850 (London 1988)
4
Der Begriff „Professionalisierung” wurde in der älteren Literatur zur Sozialgeschichte der Medizin eher dafür verwendet, die Entwicklung akademischer Heilberufe und die Herausbildung des Berufsstandes der akademischen Ärzte zu charakterisieren. Die Frage nach der Ausdifferenzierung eines Berufsbildes an sich , die Positionierung der Angehörigen auf dem jeweiligen „Markt”, aber auch deren Rolle und Bedeutung in der Gesellschaft kann jedoch auch auf andere Berufsgruppen angewandt werden, nicht nur im Bereich der Heilkunde.
5
Z.B. Michel FOUCAULT, Die Geburt der Klinik. Eine Archäologie des ärztlichen Blicks 5. Aufl. (1999); ders., Archäologie des Wissens; 8.Aufl. (1997); ders., Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft (1989); Colin JONES, Roy PORTER (eds.), Reassessing Foucault. Power, medicine and the body (1994).
6
Zum Thema „Mikrogeschichte” vgl. Jürgen SCHLUMBOHM, Maurizio GRIBAUDI, Mikrogeschichte – Makrogeschichte. Komplementär oder inkommensurabel? (1998)
7
Dazu z.B. Brigitte POHL-RESL, Das Wiener Bürgerspital im Spätmittelalter. In: Sonia HORN (Hg.), Helmuth GRÖSSING und Thomas AIGNER, Wiener Gespräche zur Sozialgeschichte der Medizin, Vorträge des internationalen Symposions an der Universität Wien 9.-11. November 1994 (Wien 1996) 53-60; Brigitte POHL-RESL, Rechnen mit der Ewigkeit. Das Wiener Bürgerspital im Spätmittelalter (1996).
8
Richard TOELLNER: Der Funktionswandel der Wissenschaftshistoriographie am Beispiel der Medizingeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. In: R. BROER, Eine Wissenschaft emanzipiert sich. Die Medizinhistoriographie von der Aufklärung bis zur Postmoderne (Pfaffenweiler 1999) 175-188.
9
Der Prozess der Bewusstwerdung dieser Veränderungen und der damit verbundenen Chancen schlug sich in einigen Arbeiten nieder, die wesentliche Beiträge zur „Selbstreflexion” darstellen: Thomas SCHNALKE und Claudia WIESEMANN (Hg.), Die Grenzen des Anderen. Medizingeschichte aus postmoderner Perspektive (Köln-Wien 1998); Norbert PAUL, Thomas SCHLICH (Hg.), Medizingeschichte: Aufgaben, Probleme, Perspektiven (1998) und Ralph BROER (Hg.) Eine Wissenschaft emanzipiert sich. Die Medizinhistoriographie von der Aufklärung bis zur Postmoderne (=Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte. Quellen und Studien 9, 1999).
10
Z. B. Erna LESKY, Gerard van Swieten. Auftrag und Erfüllung. In: Gerard van Swieten und seine Zeit. Internationales Symposium veranstaltet von der Universität Wien im Institut für Geschichte der Medizin, 8.-10. Mai 1972 (Wien 1973) 18, und Manfred SKOPEC, Das Ringen um die Einheit von Medizin und Chirurgie am Beispiel des Wiener Josephinums. In: Abhandlungen für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (Husum 1990) 137.
11
Ole Peter GRELL, Andrew CUNNINGHAM, The counterreformation and welfare provision in southern Europe. In: Ole Peter GRELL, Andrew CUNNINGHAM, Jon ARRIZABALAGA, Health Care and Poor Relief in Counterreformation Europe (London 1999) 1.
12
Vgl. etwa Susanne MIEDLER -LEIMER, „...ob er denn in der wundtarzney genuegsamb erfahrn sey.” Bader und Wundärzte in frühneuzeitlichen Tal Wachau (1523-1679) (=phil. Diss., Wien 1998); Susanne C. PILS, Stadt, Pest und Obrigkeit. In: Andreas WEIGL (Hg.), Wien im Dreißigjährigen Krieg. Bevölkerung – Gesellschaft – Kultur – Konfession (=Kulturstudien 32, Wien, Köln, Weimar 2001) 353-378; Christine OTTNER, Frühneuzeitliche Gesundheitsvorsorge? Obrigkeitliche „verwaltete” Krankheit und Gesundheit in Krems an der Donau und Österreich unter der Enns von 1580 bis 1680 (=phil. Diss., Wien 2001).
13
Zur Kritik an Senfelder: Sonia HORN, Der Medizinhistoriker als Jäger, Sammler und Präparator. Die Edition der Acta Facultatis Medicae Universitatis Vindobonensis von Leopold Senfelder und der Umgang mit Medizingeschichte zur Jahrhundertwende in Wien. In: Eine Wissenschaft emanzipiert sich. Die Medizinhistoriographie von der Aufklärung bis zur Postmoderne, hg. v. Ralf BROER (=Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte. Quellen und Studien 9, Pfaffenweiler 1999) 205-216. Zur Kritik an Rosas: Sonia HORN, Examiniert und Approbiert. Nicht – akademische heilkundige und die Wiener Medizinische Fakultät in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Phil. Diss.( Wien 2001) 75/76 und 208 – 211
14
Die Studie von Erna LESKY, Österreichisches Gesundheitswesen im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus (1959) beschreibt vor allem die Seuchenprävention, der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und das z.T. sehr oberflächlich. Das Gesundheitswesen vor dem Beginn der Tätigkeit Gerard van Swietens, bzw. das „ständische Gesundheitswesen” wird als völlig unzureichend betrachtet.
15
Vgl. etwa Marlene JANTSCH, Die Gründung des Josephinums. Seine Bedeutung für die Entwicklung der Chirurgie und des Militärsanitätswesens in Österreich. In: Paracelsus-Beihefte, Sonderheft 4, Wien 1956
16
Vgl. etwa Erna LESKY, Gesundheitswesen (Anm. 14).
17
Vgl. etwa Otto NOWOTNY, Die Bedeutung der österreichischen Arzneibücher im Wandel der Zeiten. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie NF 21 (1963) 79-84.
18
Vgl. etwa Kurt GANZINGER, Österreichische Apothekerprivilegien. In: Österreichische Apotheker-Zeitung 39 (1985) 933-935.
19
Vgl. dazu die Kritik an Lesky´s Gesundheitswesen im aufgeklärten Absolutismus in Johannes WIMMER, Gesundheit, Krankheit und Tod im Zeitalter der Aufklärung. Fallstudien aus den österreichischen Erbländern (1991).
20
Johannes WIMMER, Gesundheit, Krankheit und Tod im Zeitalter der Aufklärung. Fallstudien aus den österreichischen Erbländern (1991).
21
WIMMER, Gesundheit, Krankheit und Tod 36.
22
Ein Begriff, der übrigens erst im späten 19. Jahrhundert auftaucht und von Senfelder rückwirkend verwendet wird.
23
Berthold WEINRICH und Erwin PLÖCKINGER, Niederösterreichische Ärztechronik (Wien 1990)
24
Julius v. MAGYARY-KOSSA, Ungarische medizinische Erinnerungen (1935)
25
MAGYARY-KOSSA, Erinnerungen 50-58
26
MAGYARY-KOSSA, Erinnerungen 73
27
MAGYARY-KOSSA, Erinnerungen 76-78
28
MAGYAY-KOSSA, Erinnerungen 176-178
29
Lilla KRÁSZ, Das Hebammenwesen in Ungarn des 18.Jahrhunderts – zwischen Tradition und bürokratischer Verwissenschaftlichung. In: MedGG 19 (2001) 179-198.
30
George ROSEN, Cameralism and the concept of medical police. In: George ROSEN, From Medical Police to Social Medicine. Essays on the History of Healt Care (1974).
31
Johann Peter FRANK, System einer vollständigen medicinischen Polizey, 6 Bde. (1779-1819).
32
Joseph v. SONNENFELS, Grundsätze der Polizey-, Handlungs und Finanzwissenschaften, 3 Tle. (1769-1776)
33
Vgl. dazu: George ROSEN, Cameralism and the concept of medical police. In: George ROSEN, From Medical Police to Social Medicine. Essays on the History of Health Care (1974). Interessante Aspekte enthält auch Johann Joachim BECHER, Kluger Haus- Vater und wohlerfahrener Land-Medicus (1685).
34
Sonia HORN, Examiniert und Approbiert. Nicht – akademische Heilkundige und die Wiener Medizinische Fakultät in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Phil. Diss. (Wien 200) 52/53.
35
Ludwig von HÖRNIGK, Politia medica oder Beschreibung dessen was die Medici, so wohl ins gemein als auch verordnete Hof- Statt- Feldt-Hospital- und Pest-Medici, Apothecker ... deßgleichen ... Hebammen, ... so dann endlichen die Patienten oder Krancke selbsten zu thun und was auch wie sie in Obacht zu nehmen (Franckfurt am Main 1638).
36
Johann Heinrich Gottlob v. JUSTI, Staatswirthschaft oder systematische Abhandlung aller oekonomischen und Cameral-Wissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden (1755); ders., Grundsätze der Policey – Wissenschaft (1756).
37
Sonia HORN, Examiniert und Approbiert. Nicht akademische Heilkundige und die Wiener medizinische Fakultät in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Phil. Diss.( Wien 2001).
38
Um nur eine der zahlreichen Arbeiten zu nennen: Roy PORTER (Ed.): Patients and Practitioners. Lay Perceptions in Pre-Industrial Society (Cambrige 1985)
39
z.B. Robert JÜTTE: Ärzte, Heiler und Patienten. Medizinischer Alltag in der frühen Neuzeit. (München – Zürich 1991); Annemarie KINZELBACH, Gesundbleiben, Krankwerden, Armsein in der frühneuzeitlichen Gesellschaft. Gesunde und Kranke in den Reichsstädten Überlingen und Ulm 1500-1700 (= MedGG Beiheft 8, Stuttgart 1995)
40
HORN, Approbiert und examiniert, 92-103; 248.
41
HORN, Approbiert und examiniert, 106-123; 249-265.
42
Manfred STÜRZBECHER, The physici in German-speaking countries from the Middle Age to the Enlightenment. In: The Town and the State Physician in Europe from the Middle Ages to the Enlightenment, hg. Andrew W. RUSSELL (=Wolfenbütteler Forschungen 17, Wolfenbüttel 1981) 123-130.
43
HORN, Approbiert und Examiniert 134 – 137
44
Vgl. dazu die detaillierte Darstellung dieses Prozesses in: HORN, Approbiert und examiniert.
45
ÖNB-Projekt „Normative Quellen zum Niederösterreichischen Gesundheitswesen in der Frühen Neuzeit” (Leitung: Lorenz MIKOLETZKY, Ausführende: Sonia HORN, Laufzeit Oktober 2000-September 2003).
46
Bestätigung der Handwerksordnung für die Budaer Bader und Wundärzte 1712. UStA, A 57 Liber Regius 29, fol. 342r
47
UStA, A57, Liber regius 29, fol. 347r. Die Ähnlichkeit mit dem in Österreich unter der Enns praktizierten Modell ist offensichtlich.
48
UStA, A 57; Liber Regius fol.346v
49
UstA, A57; Libri Regii 10, p.681; 12, p.412; 29, fol.342r, 33, fol.581v, fol. 582r; fol.586v
50
MAGYARY-KOSSA, Erinnerungen (wie Anm.24) 234
51
Die Studie von Gilbert ZINSLER, Die Horner Landschaftsapotheke. In: Erich RABL und Gilbert ZINSLER (Hg.), Die Apotheke. 400 Jahre Landschaftsapotheke Horn (Horn 1997) 71-98 bietet eine sehr anschauliche Beschreibung dieser Apotheke, wobei auch der Versuch unternommen wurde, Bezüge zu den Strukturen des Gesundheitswesens darzustellen. Weitergehende Fragestellungen hätten den Rahmen eines Ausstellungsprojektes und eines dazugehörigen Kataloges jedoch bei Weitem überschritten.
52
Vgl. dazu etwa Wolf Helmhardt von HOHBERG, Georgica Curiosa, das ist „Adeliges Land- und Feldleben”; Bericht und Unterricht auf alle in Deutschland üblichen Land- und Hauswirtschaften (1682fff).
53
Martin DINGES, Normsetzung als Praxis? Oder: Warum werden die Normen zur Sachkultur und zum Verhalten so häufig wiederholt und was bedeutet dies für den Prozess der „Sozialdisziplinierung”? In: Norm und Praxis im Alltag des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Internationales Round-Table-Gespräch Krems an der Donau 7. Oktober 1996 (Wien 1997) 39-53.
54
Susanne MIEDLER -LEIMER, „...ob er denn in der wundtarzney genuegsamb erfahrn sey.” Bader und Wundärzte in frühneuzeitlichen Tal Wachau (1523-1679) (=phil. Diss., Wien 1998) Rudolf MAURER, Die Bader von Baden. Gesundheitswesen in der Kurstadt Baden (2002), Rainer WOSCHITZ, Die bürgerlichen Bader, Barbiere und Perückenmacher Wiens in der Barockzeit (Phil. Diplomarbeit, Wien 1994)
55
Vgl. Christine OTTNER, Zur „erhaltung gueter [...] communitet” – Obrigkeitlich „verwaltete” Krankheit und Gesundheit in Krems an der Donau und Österreich unter der Enns von 1580 bis 1680. In: Das Waldviertel 51 (2002) 245-264.
56
Hippolyt GUARINONI, Greuel der Verwüstung menschlichen Geschlechts (1610); ders., Pestilenz – Gardien (1612)
57
Rodericus a CASTRO, Medicus politicus sive de Officiis medico-politicis tractatus (1617)
58
dazu u.a. Karl VOCELKA, Public opinion and the phenomenon of Sozialdisziplinierung in the Habsburg Monarchy. In Charles W. INGARO (ed.) State and Society in Early Modern Austria (1994) 119-138.
Gastvortrag im Rahmen der Kaffeerunden des Europa Institut Budapest am 11. Februar 2003.
Die Autorin ist Gastprofessorin am Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit an der Eötvös-Loránd-Universität in Budapest.