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Wasser und Mensch/Projektbericht 2008

Ferenc Glatz und Rita Besznyák

Wasserbewirtschaftung im Karpatenbecken

 

I.
Wasserbewirtschaftung und Regierungspolitik

 

A) Über die Wasserbewirtschaftung im Allgemeinen

  

1. Die Aufgaben der Wasserbewirtschaftung

Die primäre Aufgabe der Wasserbewirtschaftung ist der Schutz und der nachhaltige Gebrauch der „Wasserkörper“ (Fluss, See, Grundwasser). Gleichzeitig ist zur Auflösung der Unsicherheiten in Verbindung mit dem Fachbereich Wasserwesen, bzw. der während des Wassergebrauchs entstehenden Interessengegensätze grundsätzlich die Harmonisierung der Wasserbewirtschaftungspolitik der Regierung und der Ansprüche der Gesellschaft bezüglich des Wassers notwendig – ob in der Industrie, in der Schifffahrt, in der Energieproduktion, oder einfach in der Freizeitverbringung.

2. Fünf Faktoren der Wasserbewirtschaftung

Der Wasserverbrauch wird im Allgemeinen durch fünf Faktoren gekennzeichnet: Menge, Qualität, Gebrauch, Ort und Zeit. Zur Aufstellung einer effektiven Wasserbewirtschaftungspolitik müssen diese fünf Faktoren im Gleichgewicht sein. Das Gleichgewicht wird jedoch ebenfalls durch globale Prozesse beeinflusst, wie die demographischen Veränderungen, der Klimawandel sowie die Veränderung der Unternehmenstätigkeiten, die – direkt oder indirekt – einen Einfluss auf die Wasserbewirtschaftung haben. Bezüglich des Wasserverbrauchs gibt es Gegensätze auch zwischen den Kontinenten, denn während in Europa das Wasser vor allem für die industrielle Produktion und weniger für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, ist in Afrika die landwirtschaftliche Produktion maßgebend und die industrielle Produktion nur marginal. Das führt zu weiteren Spannungen, die vom Fachbereich Wasserwesen weltweit gelöst werden müssen.

3. Die Wasserbewirtschaftung als Faktor der Sicherheitspolitik

In Folge des Klimawandels stellt die Wasserbewirtschaftung zugleich eine sicherheitspolitische Frage dar, denn der Zugang zu den Ressourcen kann oft zur Konfliktquelle werden und wird somit zu einer politischen Frage. Aber auch die weiteren Folgen des Klimawandels, wie die Verminderung der bebaubaren Gebiete, der Lebensmittelmangel, die Verminderung des Fischbestandes und die Hochwasser, bzw. die langfristigen Dürreperioden tragen dazu bei, dass die Wasserbewirtschaftung zu einer politischen Frage wird. Dem VAHAVA-Bericht (Bericht des Klimawandelprojekts der UAW) über die Folgen des Klimawandels in Ungarn, bzw. im Karpatenbecken können wir entnehmen, dass das Klima der Region immer stärker einen mediterranen Charakter annehmen wird, wodurch es zur stufenweisen Erwärmung sowie zur Verminderung der durchschnittlichen Niederschlagswerte kommen wird. Die steigende Zahl und Intensität der extremen meteorologischen Ereignisse sowie die Auswirkungen dieser Phänomene auf die Wirtschaft werden ebenfalls den politischen Aspekt verstärken.

4. Die Auswirkung der neuen Anforderungen

In Folge der Veränderungen in der Umwelt kommt es zu immer extremeren Höchstwerten; im Falle der Hochwasser bedeutet das, dass die Flutwellen früher einsetzen, die Höchstwerte weiter ansteigen, und die überschüssigen Wassermengen schneller abfließen werden. Die extremen Ereignisse werden ebenfalls Tiefstwerte produzieren: immer öfter wird es zu extrem niedrigen Wasserpegelwerten kommen und es werden Austrocknungen entstehen. Das kann für Ungarn ernsthafte Folgen haben (z. B. Einschränkung der Schifffahrt). Es sollte aber ebenfalls bedacht werden, mit welchen Folgen man bei Binnenwasser und Dürre rechnen muss. Die durchschnittliche Ausdehnung der durch Binnenwasser überschwemmten Gebiete liegt zwischen 100–200 Tausend Hektar – in Zukunft werden solche Überschwemmungen voraussichtlich seltener eintreten, aber ähnliche Ausdehnung haben. Die Dürreperioden werden häufiger und langfristiger auftreten und sich auf größere Gebiete ausdehnen. Demzufolge reduziert sich die nutzbare Wasserreservemenge, was eine Auswirkung auf die für Irrigation und die Versorgung der Fischweiher benötigten Wassermengen haben wird und eventuell zu Wassereinschränkungen führen kann. Die niedrige Wasserführung der Flussbetten hat eine schlechtere Wasserqualität und die langsamere Auffüllung der Wasserspeicher zu Folge, die für Irrigation und die Fischweihern verwendeten Reserven können sich vermindern, und da das Wasser länger in den Wasserreservoirs gespeichert wird, kommt es zu der weiteren Verschlechterung der Wasserqualität.

5. Über die Komplexität der Wasserbewirtschaftung

Die ungarische Wasserbewirtschaftung kann diese Fragen nicht bloß aus der Perspektive der Ingenieure angehen, es sollen Ökonomen, Juristen, Naturwissenschaftler und Sozialwissenschaftler herangezogen werden. Die nach ökonomischen und nachhaltigen Lösungen suchende Wasserbewirtschaftung beansprucht interdisziplinäre Grundlagen. Es reicht nicht, wenn man sich nur mit technischen oder wirtschaftlichen Fragen beschäftigt, auch die zu erwartenden gesellschaftlichen Auswirkungen der Eingriffe müssen festgelegt werden. Man muss mit der Anschauungsweise brechen, dass die sich mit der Wasserbewirtschaftung beschäftigenden Experten der Gesellschaft erklären, welche Schritte hinsichtlich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und – Reinigung, oder der Schifffahrt notwendig sind. Die Gesellschaft soll erklären, was sie benötigt, und der Fachbereich soll die entsprechenden Verwirklichungspläne ausarbeiten. Diese komplexe Anschauungsweise bedeutet zugleich, dass die Entwicklungen und die Betreibung der Einrichtungen harmonisiert werden müssen.

6. Die Grundpfeiler der Wasserbewirtschaftung in Ungarn

Doch auf welche Eckpfeiler kann sich die ungarische Wasserbewirtschaftung stützen? Wir können drei solche Eckpfeiler aufzählen: den sich ständig verändernden gesetzlichen Hintergrund, die humane Ressourcen, und schließlich den Zusammenhalt der in der Wasserbewirtschaftung tätigen Menschen. Was den ersten Punkt betrifft, ein entscheidender Einflussfaktor der Aufstellung des fachpolitischen Systems ist, dass der Beitritt zur Europäischen Union uns zu einer kontinuierlichen Rechtharmonisierung verpflichtet – vor allem hinsichtlich der EU Wasserrahmenrichtlinie. Neue Finanzierungsstrukturen wurden ausgearbeitet, der Sektor befindet sich in einer Wettbewerbssituation, und damit auch alle Direktionen, Unternehmen, Unternehmungen – zur Verwirklichung der Investitionen, zur Sicherung des finanziellen Hintergrundes müssen Bewerbungen eingereicht werden. Bezüglich des zweiten und des dritten Eckpfeilers: zur Erhaltung des Renommees der ungarischen Experten im Wasserwesen muss man besser mit den humanen Ressourcen umgehen, sie müssen weiter ausgebildet werden und fähig sein, die entsprechenden Fragen richtig zu beantworten. Das betrifft sowohl die Experten in den Bereichen Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung als auch die Experten, die die Wasserbewirtschaftungsaufgaben der staatlichen Wasserversorgung versehen, oder die auf den Gebieten des Hochwasser- und Binnenwasserschutzes oder der Irrigation tätig sind.

 

B) Wasserbewirtschaftung und Regierungspolitik, die Aufgaben der Regierung

  

 

1. Interministerielle Koordination

Eine strenge Koordination seitens der Regierung und des Amtes des Ministerpräsidenten ist notwendig: die Kooperation mit den verbundenen Ministerien muss gewährleistet werden und die Förderungssysteme müssen in Einklang gebracht werden. Komplexe Entwicklungsprogramme können im Rahmen der gegenwärtigen Förderungsstruktur nicht verwirklicht werden. Die sich auf die Wasserbewirtschaftung stützenden Entwicklungen müssen harmonisiert werden: Naturschutz, Entwicklung des ländlichen Raumes, Landschaftsbewirtschaftung, landwirtschaftliche Entwicklungen, Irrigation. Dieses komplexe Programm kann innerhalb einer Prioritätsachse nicht verwirklicht werden.

2. Die Finanzierung der Einrichtungen und der Dienstleistungen

Die mit Hilfe der Förderungen aus den Quellen der Europäischen Union, bzw. aus ungarischen Quellen im Rahmen der operativen Programme errichteten, weiterentwickelten und umgebauten Einrichtungen benötigen eine höhere Summe für die Deckung ihrer Erhaltungskosten, wozu jedoch die benötigten finanziellen Mittel fehlen – die Indikatoren zeigen, dass die Schere zwischen der tatsächlich für die Erhaltung verwendeten und zur Erhaltung notwendigen Summe ständig breiter wird. Aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird ab 2010 bei den Dienstleistungen das Prinzip der vollständigen Rentabilität angewendet, was bedeutet, dass der Begünstigte zur Erstattung der vollständigen Summe der Erhaltungskosten verpflichtet wird. Die Schere der Erhaltungskosten wird dadurch unkontrollierbar, hinzukommt, dass auch die Renovierungskosten drastisch ansteigen. Wir haben keine andere Chance, als das Potential unserer Wassersysteme besser auszunutzen, damit die Einnahmen für die Deckung der Erhaltungskosten verwendet werden können.

 

C) Eckpfeiler des Fachbereichs

  

1. Bewirtschaftung der Wassergüter

Um diese Zielsetzungen verwirklichen zu können, müssen einige fachliche Eckpfeiler festgelegt werden. Der eine ist, dass man sich von der Wasserbewirtschaftung auf die „Bewirtschaftung der Wassergüter“ umstellen muss. Dazu muss die Behandlung der Bereiche Wasserqualität und Wassermenge in Einklang gebracht werden. Zu diesem Zweck könnten Karten zur Hochwassergefahrgebieten oder Risikogebieten erstellt und Wasserreservoir- bzw. Wasserretentionssysteme errichtet werden.

2. Wasserretention

Eine wichtige Aufgabe stellt die Retention des Wassers im Interesse der Wasserversorgung und des Wasserersatzes dar, da das Wasser in Zukunft vermutlich eine nur begrenzt erreichbare Kraftquelle sein wird.

3. Binnenwasser und Wasserqualität

Parallel mit dem zurückkehrenden Binnenwasserproblem muss auch für die Bewahrung der Wasserqualität eine Lösung gefunden werden.

4. Wasserenergie

Wenn wir über eine finanzierbare Nachhaltigkeit sprechen, müssen wir neben der bedachten Retention der Wasserreserven und der Gewährleistung der Nachhaltigkeit beim Vorbeugen von Schäden, uns auch mit der vernünftigen Nutzbarmachung der Wasserenergie beschäftigen.

5. Forschungsentwicklung und Innovation

Die Forschungsentwicklung und die Innovation werden in diesem Prozess eine immer größere Rolle spielen. Die Forschungsentwicklung richtet sich gegenwärtig in Ungarn eindeutig auf die „im Nachhinein“ erfolgende Erforschung von bereits eingetroffenen Tatbeständen: hinsichtlich der Forschungen im Bereich der Wasserbewirtschaftung wächst der Anteil der behandelten Themen, die einen Dokumentationscharakter haben, immer weiter an. Es müsste erreicht werden, dass die Anzahl der Forschungen, die die Voraussetzungen bestimmen, sowie Angaben zur „Zielfunktion“ enthalten in Zukunft größer werden. Es wäre wichtig, dass die Forschungen sich auf die Beantwortung von Fragen richten, die die Praxis beeinflussen, bzw. Lösungsansätze auf reale Ansprüche bieten. Auch die Grundforschungen (z. B. Forschungen zur Bestimmung der Anschwemmungsverhältnisse) müssen wieder aufgegriffen werden, und es müssen Forschungsbereiche herangezogen werden, die weiteren multidisziplinären Fachbereiche behandeln (z. B. bodenkundliche Forschungen).

 

D) Folgerungen

  

Zusammenfassend können wir feststellen, dass uns in Verbindung mit der Verwaltung der Wassergüter neue Aufgaben bevorstehen, die eine neue Anschauungsweise beanspruchen: Diese sind größtenteils Fragen zur Forschungsentwicklung und Praxis. Erstens: die Erforschung der hydrologischen Folgen um eine Grundlage für die Entscheidungen und für das Verständnis der vor uns stehenden Veränderungen zu schaffen. Zweitens: die Analyse des Klimawandels, der Wasserqualität, der Wasserverwendung und des Beziehungssystems des guten ökologischen Zustandes. (Denn die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die Erreichung des guten ökologischen Zustandes als Zielsetzung vorgeschrieben). Wir müssen aber auch gleichzeitig an die zehn Millionen Menschen denken, die die Gewässer in Ungarn benutzen möchten. Deshalb müssen Technologien entwickelt werden, die eine größere Effizienz bei der Wasserbenutzung erzielen, und innerhalb der Binnenwassersysteme muss die Steigerung der Wasserretention auf Grund einer komplexen Anschauungsweise gelöst werden. Die Vorgehensweise zur Behandlung der Hochwasserrisiken muss im Spiegel des Klimawandels neu überprüft werden, und es muss gewährleistet werden, dass die Abwässer sachgemäß und unschädlich entsorgt werden. Ähnlich wichtige Aufgabe stellt der Schutz der Trinkwasserversorgung, dar, die sich auf die unter der Oberfläche befindlichen Gewässer stützen sowie der Schutz der leicht verwundbaren Wasserbasen und die Entwicklung der Niederschlagswasser-Ableitungssysteme.

Natürlich müssen die wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahmen analysiert werden, und es muss auch definiert werden, was für Folgen es hat, wenn wir nichts machen. So können die Entscheidungsträger im Besitz von fundierten Kenntnissen die Notwendigkeit und die Richtung der Entscheidung erkennen. Sehr wichtig sind die Übernahme und die Adaptierung der internationalen Erfahrungen, sowie die Veränderung der Anschauungsweise der Experten, die in der Wasserbewirtschaftung arbeiten. Die ungarische Wasserbewirtschaftung kann durch die Schaffung des notwendigen gesetzlichen Hintergrundes, durch die Entwicklung der humanen Ressourcen sowie durch wissenschaftliche Fundierung den Herausforderungen der sich verändernden Zeiten entsprechen.

 

II.
Die Durchführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Ungarn

 

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 2000/60/EG mit dem Titel „Über die Schaffung des Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“, die so genannte Wasserrahmenrichtlinie, ist das wichtigste Mittel der Geltendmachung der neuen Wasserpolitik der Europäischen Union. Laut der Vorschriften der Rahmenrichtlinie müssen die Gewässer auf und unter der Oberfläche in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 2015 in guten ökologischen Zustand gebracht werden, und dieser gute Zustand muss erhalten werden.

Die Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie besteht vor allem darin, dass sie den Schutz der Menge und der Qualität der Gewässer auf und unter der Oberfläche, sowie den Auftritt gegen punktuelle und diffuse Verschmutzungsquellen auf einheitlicher Grundlage regelt, und die Harmonisierung der Maßnahmen vorschreibt, die zur Erreichung des guten Zustandes der Gewässer führen. Das hat für Ungarn eine vorrangige Bedeutung, da das ganze Gebiet des Landes im Zuflussgebiet der Donau liegt, und aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie das ganze Donaubecken als Einzugsgebiet betrachtet wird. (Die Tätigkeit in Verbindung mit dem vollständigen Einzugsgebiet der Donau wird durch die Internationale Kommission zum Schutz der Donau – englische Verkürzung: ICPDR – koordiniert.) Die Verordnungen der Wasserrahmenrichtlinie müssen integriert, durch die Mittel der wirtschaftlichen Planung bezüglich des Einzugsgebietes mit der umfassenden Einbeziehung der Betroffenen durchgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2009 eigene Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete zusammenstellen, dessen Grundlagen der bis zum 22. Dezember 2006 veröffentlichte Zeitplan und das Maßnahmenprogramm darstellen. Die öffentliche Diskussion des ungarischen Zeitplanes mit Bezug auf den Bewirtschaftungsplan für Einzugsgebiete und des Maßnahmenprogramms wurde im 1. Halbjahr des Jahres 2007 durchgeführt.

Der nächste wichtige Meilenstein war die Identifizierung der relevanten Fragen/Probleme im Bereich der Wasserbewirtschaftung. Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Diskussionsmaterialien erfolgte am 22. Dezember 2007, danach wurde eine bis zum 31. Juli 2008 dauernde schriftliche Konsultation initiiert, sowie ein Forum zusammengerufen, zu dem diejenigen, die ihre Vermerke schriftlich eingereicht hatten, eingeladen wurden. Als Ergebnis der Konsultationen wurde ein Dokument mit dem Titel „Die relevanten Fragen der Wasserbewirtschaftung in Ungarn“ erstellt, das als eine endgültige Version zu betrachten ist. Die Zielsetzung ist, die Planung zu den Fragenkreisen und zu lösenden Problembereichen zu unterstützen, die im Rahmen des Bewirtschaftungsplanes für Einzugsgebiete gelöst werden müssen. Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes für Einzugsgebiete wurde für den 22. Dezember 2008 angesetzt. Die veröffentlichten Diskussionsmaterialien stellen konzeptionell die Maßnahmenvorschläge zur Lösung relevanter Fragen der Wasserbewirtschaftung auf Landesebene vor. Die Begutachtung des Dokuments wurde mit dem 31. Januar 2009 abgeschlossen. Nach der Bearbeitung der zugesandten Meinungen wurden die ersten Varianten des Planes zur Bewirtschaftung der Einzugsgebiete am Anfang des Jahres 2009 zusammengestellt. Diese stellen nunmehr nicht nur auf Landesebene, sondern auf der Ebene der vier Teileinzugsgebiete (Donau unmittelbar - 34.730 km2; Theiß - 46.380 km2; Drau - 6.145 km2 und Plattensee - 5.775 km2), sowie innerhalb deren auf der Ebene der 42 Planungseinheiten die Vorschläge zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer vor. Aus den Entwürfen des Bewirtschaftungsplanes für Einzugsgebiete werden allgemein verständliche Zusammenfassungen und Konsultationsmaterialien zusammengestellt, die für eine öffentliche Diskussion geeignet sind, und die aktive Teilnahme der Betroffenen an der Planung der Programme bezüglich der Maßnahmen im Mai und Juni 2009 ermöglichen. Die schriftlichen und mündlichen Meinungen bezüglich der Konsultationsmaterialien werden bearbeitet und ausgewertet, danach werden die endgültigen Pläne in Verbindung mit der Bewirtschaftung der Einzugsgebiete bis zum 22. Dezember 2009 zusammengestellt.

Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt für die Mitgliedstaaten mit verschiedenen Fristen und Inhalten Aufgaben und Berichte vor. Seit dem EU-Beitritt hat Ungarn drei Berichte bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der erste Bericht – der dem 8. Absatz des 3. Artikels von VKI (Forschungsinstitut für Weltwirtschaft), sowie den Vorschriften der I. Beilage entsprechend zusammengestellt wurde – wurde im Juni 2004 eingereicht (1. Nationaler Bericht). Dieser Bericht enthielt die Definition Ungarns innerhalb des Donau-Einzugsgebietes, sowie die kartographische Präsentation des Landes, die Benennung der über einen Kompetenzkreis verfügenden Behörde (KvVM – Ministerium für Umweltschutz und Wasserbewirtschaftung), bzw. die Definition deren Kompetenz, die Beschreibung der Kompetenzkreise in Verbindung mit der Rahmenrichtlinie von KvVM und die Beschreibung der internationalen Beziehungen.

Der zweite Bericht präsentierte die auf dem Gebiet des Landes befindlichen Wasserkörper, die Analyse der die Gewässer betreffenden Auswirkungen, die Bewertung der Wasserverwendung aus ökonomischer Sicht sowie die Zusammenstellung der Liste der Schutzgebiete (2. Nationaler Bericht). Diesen Bericht haben unsere Experten aufgrund der Prinzipien zusammengestellt, die von den Direktoren des Wasserwesens der Europäischen Gemeinschaft angenommen wurden, und der Bericht wurde bis zur Frist von 22. März 2005 eingereicht.

Der dritte Bericht präsentierte die Monitoring-Programme, die in die Wege geleitet wurden, um einen Überblick des Zustandes der Oberflächengewässer und der Gewässer unter der Oberfläche zu erhalten, laut Artikel 8. des Berichtes von VKI (Forschungsinstitut für Weltwirtschaft) bis zum 22. Dezember (3. Nationaler Bericht). Ähnlich wie die meisten Mitgliedstaaten verfügt auch Ungarn über seit Jahrzehnten funktionierende Monitoring-Systeme, somit wurden die von VKI empfohlenen nationalen Programme mit Berücksichtigung dieser Systeme ausgearbeitet.

 

III.
Europäische Donau-Strategie

 

A) Der internationale Hintergrund der Donau-Strategie

  

 

1. Die Vorgeschichte der Europäischen Donau-Strategie

Die Europäische Donau-Strategie hat eine ereignisreiche Vorgeschichte, den Anfang stellte im Jahre 2001 das erste „kleine Donau-Gipfeltreffen“ in Ulm dar, es folgte dann 2002 ein Gipfeltreffen in Esztergom (Gran). Die Donau spielt auch in der Strategie der Europäischen Union in Verbindung mit dem Wasserwesen, Umweltschutz und mit der Territorialentwicklung eine immer bedeutendere Rolle. Im Rahmen der im Oktober 2008 veranstalteten zweitätigen Donau-Konferenz in Brüssel erklärte Danuta Hübner, EU-Kommissarin für regionale Politik, dass die Ausarbeitung einer Europäischen Donau-Strategie notwendig ist, die sich auf den einheitlichen Konsens der Mitgliedstaaten stützt. „Die Bedeutung des Donaubeckens darf nicht unterschätz werden. Die durch die EU im Rahmen der Kohäsionspolitik durchgeführten Maßnahmen und Investitionen haben auf das Leben von beinahe 20 Millionen Menschen Einfluss, die im Donaubecken leben. Deshalb ist die Ausarbeitung einer Donau-Strategie notwendig, gleich der Kooperation in der baltischen Region -- „Nördliche Dimension-Ostseeraum“.

2. Die Ulmer Donau-Initiative

Als Fortsetzung der zwischen 2001 und 2005 mit der Teilnahme von Österreich, Ungarn, Baden-Württemberg und Bayern initiierten Donau-Initiative wurde am 6. Mai 2009 in Ulm das sechste Donau Gipfeltreffen veranstaltet. Am Ereignis nahmen außer dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, als Gastgeber der Veranstaltung, Danuta Hübner, Kommissarin für Regionalpolitik der Europäischen Kommission, sowie die stellvertretenden Ministerpräsidenten der Slowakei, Serbien und Bulgarien, Minister von Rumänien und Bayern, die Staatssekretäre Deutschlands und Kroatiens, und der Botschafter Österreichs teil. Ungarn wurde vom Außenminister Péter Balázs vertreten.

In der gemeinsamen Erklärung, die im Rahmen des Donau-Gipfels in Ulm angenommen wurde, deklarieren die Unterzeichner die Notwendigkeit einer Europäischen Donau-Strategie und ersuchen die Europäische Kommission um die Ausarbeitung einer solchen Strategie. Das Modell für die zukünftige Donau-Strategie stellt die von der EU zuvor detailliert ausgearbeitete Ostsee-Strategie für die baltische Region dar. Das Ziel der europäischen Donau-Strategie ist – ähnlich der früheren Ostsee-Strategie –, den komplexen regionalen Rahmen für die ökologischen, Verkehrs- und sozial-wirtschaftlichen Prozesse in den Staaten entlang der Donau zu schaffen. Wie die Ostsee-Strategie sich nicht nur auf die Staaten des Baltischen Meeres beschränkt, ebenso beschränkt sich die europäische Donau-Strategie auch nicht ausschließlich auf die Anrainerstaaten der Donau. Die primäre Aufgabe ist die Unterstützung der Kooperation der Länder und der regionalen Partner im Einzugsgebiet der Donau im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Region. Die Strategie würde zugleich die Ausarbeitung von großen europäischen Regionalprojekten in den folgenden Themenkreisen ermöglichen: Verkehr (Schifffahrt), aufgrund der Zielsetzungen der nachhaltigen Entwicklung (Lissabon-Prozess) im Bereich Forschung+Entwicklung+Innovation, regionale Entwicklungs-, Umweltschutz- und Energetik-Politik, sowie Bildungsprojekte.

3. Die weiteren Stationen der Aufstellung der Donau-Strategie

Das nächste Gipfeltreffen wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2010 in Ungarn organisiert und die Ausarbeitung der Donau-Strategie, bzw. die Kooperation der Städte entlang der Donau werden mit Sicherheit unter den Prioritäten der ungarischen EU-Präsidentschaft im Jahre 2011 stehen. Unter den Plänen des Außenministeriums werden der Auftrag eines Donau-Botschafters, sowie die Gründung eines Donau-Sekretariats zur Harmonisierung der Arbeit der einzelnen Ministerien, bzw. zur Koordinierung der internationalen Kooperation definiert. Ebenfalls im Rahmen der Beratung der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten in Luxemburg am 15. Juni 2009 stand die Donau-Strategie auf der Tagesordnung, für deren Ausarbeitung der Rat voraussichtlich bis zum Ende 2010 die Europäische Kommission ersuchen wird.

 

B) Die Donau als transnationale Kohäsionskraft

  

 

Die Donau-Region ist tatsächlich ein transnationales, grenzüberschreitendes Gebiet und bietet somit zahlreiche Möglichkeiten zur internationalen Kooperation. Diese gemeinsamen Projekte beschränken sich nicht auf die Wasserbewirtschaftung, im Donau-Tal wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen im Bereich Umweltschutz, Touristik, Territorialentwicklung und Energetik eingeleitet. Die Frage ist aber, welchen neuen Schwung diese Kooperation in der ab 2013 startenden Planungsperiode nehmen kann. Zu der Festlegung der Prioritäten und zu der Ausarbeitung der entsprechenden Strategie müssen die Ansprüche und Aspekte aller betroffenen Länder in der Region berücksichtigt werden, denn eine einheitliche europäische Donau-Strategie kann der Schlüssel zum Aufholen sein, und kann sogar bedeutend zur Entwicklung der „östlichen Partnerschaft“ beitragen. Auch aus diesem Grund ist die Formulierung eines entschlossenen ungarischen Standpunktes während der EU-Präsidentschaft Ungarns im Jahre 2011 sehr wichtig.

1. Bestimmung des territorialen Fokus der Donau-Strategie

Bei der Erarbeitung einer Donau-Strategie ist die erste Frage, wie das betroffene Gebiet definiert werden soll – sollten nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder das Einzugsgebiet des gesamten Donaubeckens herangezogen werden, eventuell können Programme ausgearbeitet werden, die für unterschiedliche geographische Konfigurationen verwendet werden können. Die strategische Zustandsanalyse muss unbedingt mit der Berücksichtigung der regionalen Begebenheiten und der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Eine weitere Frage ist, was im Fokus der Europäischen Donau-Strategie stehen soll: Soll die Strategie eine sektorale oder eine komplexe regionale Strategie sein? Welche Akteure sind betroffen? Auf welche Quellen stützt sich die Strategie (EU-, nationale Mittel usw.)? Für welchen Zeitraum würde sie gelten? Was die erste Frage betrifft, gibt es mehrere Möglichkeiten: ausgehend von den potentiellen europäischen Integrationszonen, den durch die europäischen Verkehrskorridore definierten Gebietseinheiten und der großregionalen Auffassung, die die gesamte Donau-Region aufgreift, bis zum Ansatz, der das gesamte Einzugsgebiet der Donau als Ausgangspunkt nimmt. Laut der Meinung der Experten wäre eine komplexe Annäherungsweise wünschenswert, die sich nicht nur auf die Mitgliedsstaaten der Union beschränkt, sondern alle betroffenen Länder einbezieht (so die Ukraine, Serbien und Kroatien).

2. Forschungen und Strategien in Ungarn

Zahlreiche wissenschaftliche Forschungen und Strategien in Ungarn beschäftigten sich mit diesen Fragen zwischen 2004 und 2009, somit das Programm der Strategischen Forschungen der UAW, die Entwicklungsprinzipien für die Donau-Region von der Landesweiten Konferenz für Geo-Informatik (2005), das Komplexe Donau-Programm (2006), die Entwicklungen der Regionalen Operativen Programme in Verbindung mit der Donau (2007-2013), bzw. die verschiedenen sektoralen Programme (z. B. Tourismus, Schifffahrt, Umwelt), sowie die regionalen Programme (Hauptstadt, Stadt, Kleinregionen).

3. Strategische Ziele

Unter den umfassenden Zielsetzungen der Strategie findet man die Beseitigung der Hindernisse des Binnenmarktes, die Sicherung der Energieversorgung in der Region sowie die effektivere Verwendung der Budgetmittel der EU. Hinsichtlich Ungarns müssen die zu erwartenden Wirkungen unserer Rechtsverpflichtungen, sowie die zu erwartenden Erträge der geplanten „Schlüsselprojekte“ berücksichtigt werden.

Was die konkreten strategischen Zielsetzungen betrifft, enthält die Ausarbeitung einer komplexen Donau-Strategie die folgenden Möglichkeiten und Aufgaben:

  • Die Europäische Union fordert das Denken in G roßregionen , die Europäische Donau-Strategie kann eine Gelegenheit zur Geltendmachung dieses großregionalen Denkens darstellen.
  • Die Donau-Region ist bereits heute eine wichtige europäische Entwicklungsachse , deren Rolle voraussichtlich in Zukunft noch größer sein wird – bereits jetzt sollten die diesbezüglichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
  • Es bietet sich die Möglichkeit für die Ausarbeitung einer komplexen Strategie, die nicht nur einen Problemsektor untersucht, sondern eine umfassende regionale und harmonisierte Entwicklung anzielt.
  • Die multiregionale , grenzüberschreitende Kooperation kann eine größere Rolle bekommen, deren relevante Achse und Organisationskraft die Donau sein kann (Donau-Netzwerke, Schifffahrt).
  • Es können die infrastrukturellen Entwicklungen verwirklicht werden im Interesse der Verbindung der Regionen entlang der Donau-Achse (z. B. Verkehrssicherheit, Brücken, Straßennetz, Häfen). Das kann mit Hinsicht auf die Bewahrung der Schätze der Naturlandschaften und mit Bezug auf den Hochwasserschutz bestimmend sein.
  • Die Organisierung der gezielten Donau-Forschungen kann eingeleitet werden , die Informationen in Verbindung mit der Region können im breiteren Kreis zugänglich gemacht werden (nicht nur die Informationen bezüglich der Umwelt, sondern auch die Informationen in Verbindung mit der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Territorialentwicklung).
  • Die Donau-Beziehungen können in den Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit eine größere Rolle bekommen durch die Teilnahme an den transnationalen, interregionalen Programmen
  • Es bieten sich neue Möglichkeiten in Folge der Teilung der CADSES-Region, durch die Koordinierung der Entwicklung des Südosteuropäischen Transnationalen Programms.
  • Eine wichtige Zielsetzung ist die Unterstützung des Komplexen Programms zur Donau sowie dessen Vergegenwärtigung in den Operativen Programmen und in den Regionalen Operativen Programmen, im Weiteren muss die Koordination der Programme gesichert werden
  • Von grundlegender Bedeutung ist die Entwicklung der Infrastruktur (vor allem hinsichtlich des Straßennetzes, der Brücken und der Häfen)
  • Neue Kooperation und neue Organisationsformen sind möglich, (z. B. Stadtverbund)

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine harmonisierte strategische Planung sowohl auf Landes-, als auch auf regionaler und lokaler Ebene notwendig ist. Die Behandlung der Frage bedarf einer komplexen Annäherungsweise, es müssen die multiregionalen, grenzüberschreitenden Kooperationen akzentuiert behandelt werden. Es muss eine Anschauungsweise auf Netzwerk-Ebene angewandt werden, wozu neue Organisationsrahmen und neue Kommunikationsmethoden benötigt werden.

 

C) Die Rolle Ungarns in der Aufstellung der Donau-Strategie

  

1. Schaffung der Grundbedingungen

Alle Experten waren sich einig, dass Ungarn in der Aufstellung der Donau-Strategie eine Schlüsselrolle übernehmen muss, was auch dazu beitragen würde, dass die Entwicklungsrahmen in Ungarn mehr berechenbar werden. Um einen einheitlichen ungarischen Standpunkt bezüglich der Prioritäten festlegen zu können, ist noch vor der EU-Präsidentschaft im Jahre 2011 die Einleitung von aufeinander abgestimmten Vorbereitungsarbeiten in mehreren Fachbereichen notwendig, die Gegensätze zwischen den Fachbereichen müssen aufgelöst werden, ebenso müssen die internationalen Bedingungen im Interesse der Geltendmachung des ungarischen Standpunktes geschaffen und die Entscheidungen konsequent durchgeführt werden. Die Donau muss als eine komplexe Einheit betrachtet werden – durch die Harmonisierung der Aspekte des Fremdenverkehrs, des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes, bzw. der Energetik und des Verkehrs.

2. Innere Hindernisse und Motivationsfaktoren in der Ausarbeitung des ungarischen Standpunktes

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass zahlreiche interne Hindernisse bzw. ungünstige Begebenheiten bei der Ausarbeitung des ungarischen Standpunktes überkommen werden müssen. Gegenwärtig gibt es keine einheitliche Koordination zwischen den betroffenen Bereichen, der Finanzierungshintergrund ist unsicher, und die Frage spaltet die Gesellschaft stark, deshalb kann sie leicht Zielpunkt von politischen Kämpfen werden. Gleichzeitig sind auch bestimmte Motivationsfaktoren zu beobachten: immer mehr Leute erwarten eine wirtschaftsbelebende Kooperation entlang der Donau, die Entwicklung der Siedlungen entlang des Flusses ist offensichtlich und auch die Durchführung der EU Wasserrahmenrichtlinie zeigt eine Kooperationsbereitschaft.

3. Kooperation der Wissenschaft, des Fachbereichs Wasserwesen und der Politik

Die Frage ist natürlich, wie all das verwirklicht werden kann. Vor allem braucht man einen wissenschaftlichen Hintergrund (z. B. mit Hilfe der Forschungsinstitute entlang der Donau) und einen Konsens im Fachbereich. Neben der wissenschaftlichen und fachlichen Fundierung ist der stabile politische Hintergrund unentbehrlich – sowohl seitens der Ministerien, als auch der Regierung –, der jedoch den fachspezifischen Aspekten nicht vorangestellt werden darf.

 

D) Kooperation im Donaubecken

  

1. Bewirtschaftungsplan des Donau-Einzugsgebietes

Als die nächste wichtige Station der Kooperation im Donaubecken und der Planung zur Bewirtschaftung der Einzugsgebiete aufgrund der Wasser-Richtlinie läuft auch gegenwärtig die öffentliche Diskussion des Bewirtschaftungsplanes des Donau-Einzugsgebietes. Der Bewirtschaftungsplan des Einzugsgebietes wurde von den Experten der betroffenen Länder mit Koordinierung der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (ICPDR) zusammengestellt. Das Maßnahmenprogramm beschäftigt sich vor allem mit den organischen Verunreinigungen, mit den Nährstoffen, mit den Schadstoffen, mit den hydromorphologischen Veränderungen und mit den Gewässern unter der Oberfläche. Zur Zusammenfassung der Meinungen und Reaktionen in Verbindung mit dem Entwurf über die Einzugsgebietsbewirtschaftung wurde von ICPDR am 29.-30. Juni 2009 das 2. Donau-Forum in Preßburg organisiert.

2. Donauschutzabkommen

Der gegenwärtige Entwurf blickt auf eine lange Vorgeschichte zurück: das Donauschutzabkommen vom 29. Juni 1994 gewährleistet den Rechtsrahmen für die internationale Kooperation in Verbindung mit der Verbesserung und Erhaltung der Wasserqualität und des ökologischen Wertes der Donau.

Die Durchführung der Ziele und der Vorschriften des Abkommens wird von der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (International Commission for the Protection of the Danube River, ICPDR) geleitet. Unter den Aktivitäten des Abkommens in den ersten 10 Jahren sind die folgenden zu nennen: der Gemeinsame Aktionsplan (Joint Action Programme), die stufenweise Durchführung der EU Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit dem Einzugsgebiet der Donau (Bewirtschaftungsplan des Einzugsgebietes, Maßnahmenprogramme), das Monitoring-System der Wasserqualität, das Havarie-Alarmsystem, der umfassende Bericht über den Donaubecken und das Aktionsprogramm des Hochwasserschutzes. Zur Vorbeugung der Hochwasserschäden sind das Monitoring-System in Verbindung mit dem Hochwasser im Einzugsgebiet, die Ermessung der Hochwasserrisiken sowie die Ausarbeitung eines Aktionsplanes bezüglich des Hochwassers notwendig.

Durch die Wasserrahmenrichtlinie des Jahres 2000 gelangte die Betrachtungsweise, welche auf die Einzugsgebiete fokussiert, in den Mittelpunkt und allmählich entsteht auch der institutionelle Rahmen für eine koordinierte Behandlung des Donaubeckens. Ab dem April 1997 ist das Regionale Notfallalarmsystem des Donautals (Danube Accident Emergency Warning System) funktionsfähig, dessen Ziel es ist Informationen über die grenzüberschreitenden Wasserverschmutzungen sofort weiter zu leiten und im Notfall zu alarmieren (mit Hilfe von 14 Landeszentralen). Langsam gelingt es auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Fragen in Verbindung mit der Donau und mit dessen Einzugsgebieten zu lenken – z. B. mit Hilfe der regelmäßig anlässlich des Donau-Tages organisierten Veranstaltungsreihe sowie durch die Publikation des „Donau-Beobachters“ (Duna Figyelő).

 

IV.
Wasserbewirtschaftung und der europäische Donau-Projekt, 2009-2010

 

Bei der Fortsetzung des vorliegenden Projekts, bei der Ausarbeitung des neuen Planes muss berücksichtigt werden, dass Ungarn im Jahre 2011 das Amt der EU-Präsidentschaft bekleiden wird. Aufgrund der vorherigen fachspezifischen Vorstellungen wäre es empfehlenswert das Thema „Wasser und Wasserbewirtschaftung in Europa, vor allem hinsichtlich der zwei großen Flüsse“ in den Mittelpunkt zu stellen. Im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Amt des Ministerpräsidenten und der UAW wünschen wir in den kommenden zwei Jahren Vorbereitungsprogramme durchzuführen, die die Planung unterstützen sollen.

1. Die nationalen Entwicklungspläne und die Wasserbewirtschaftung

Der für die EU-Planungsperiode (2007-2013) zusammengestellte Nationale Entwicklungsplan und das Neue Ungarn–Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes lassen noch manches zu wünschen übrig. Das gegenwärtige Ziel ist es für die nächste Planungsperiode – für die Jahre 2014-2021 – einen wirklich guten Plan vorzubereiten. Alle Beteiligten sind damit einverstanden, dass das Wasser bereits heute eine strategische Naturkraftquelle ist. Über diesen Grundsatz wird zwar gesprochen, es gibt jedoch keinen umfassenden Maßnahmenplan. Egal, ob man über die Grünenergie – mehrfache Mengen an Wasser für Irrigation benötigt –, über das Trinkwasser und Abwasser, über den Umweltschutz, oder über den Klimawandel spricht, das Wasser ist überall präsent. Mein Vorschlag lautet, dass wir uns darauf vorbereiten sollen dem Wasser in den Plänen zwischen 2014 und 2021 einen angemessenen Platz bereitzustellen. Und zwar konkret, je nach Sektoren. Die Planung wird in den Jahren 2010-2011 beginnen. Es gibt nur wenig Zeit für die Vermessungen. Auch deshalb lautet mein Vorschlag: der Nationale Entwicklungsplan und das Neue Ungarn–Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes sollen aus der Sicht überprüft werden, wie das Wasser in diesen Programmen erwähnt wird und was bisher in diesem Zusammenhang verwirklicht wurde. Es wird eine Überprüfung der historischen Analyse der Planung der Wasserbewirtschaftung in Ungarn nach 1945 benötigt (Ferenc Glatz, Kornélia Burucs, László Alföldi.). Hierbei sollen die folgenden Aspekte untersucht werden:a.) Die Situation seit 2006 hat sich verändert: Klima-Gipfeltreffen im Jahre 2007, Krise der Energetik und der Lebensmittelversorgung usw. im Jahre 2008. b.) Welcher Ergänzungen bedarf der Fachbereich Wasserbewirtschaftung in der Periode 2010-2013? Die Arbeit muss in Kooperation mit den beiden Ministerien durchgeführt werden. Wir wollen nicht Kritik an den „Wasserfachleuten“ üben, sondern sie unterstützen.

2. Erneut über die EU Wasserrahmenrichtlinie

Der ungarische Durchführungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie. Der Plan kann bis zum 30. Dezember dieses Jahres erstellt werden. Die Aufgaben müssen mit dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwesen abgestimmt werden. Es sollen Unterredungen im engen Kreis geführt werden, zu denen Imre Szabó und László Kóthay, László Somlyódy und János Rechnitzer eingeladen werden sollen.

3. Trinkwasser, Abwasser

Über das Thema Trinkwasser-Abwasser wird kaum gesprochen. Es wird aber eine Überprüfung erfolgen zur Kontrolle der Geltendmachung der EU-Anforderungen. Dies bedeutet eine Zwangsmodernisierung; gleichzeitig werden in Europa seit Jahren – seit Jahrzehnten – Diskussionen über die Technologie der Abwasserreinigung geführt, auch über die Grundsätze. Wir planen hierzu eine Werkstattkonferenz. Die analysierende Überprüfung der Trinkwasser-Abwasser-Strategien nach dem Zweiten Weltkrieg und in unserer Gegenwart, sowie der Verwirklichung dieser Strategien ist notwendig (Ferenc Glatz, Kornélia Burucs, László Alföldi.) Verantwortliches Institut: Europa Institut (gemeinsam mit dem Nationalen Netzwerk für den ländlichen Raum).

4. Die Wiederbelebung des Donau-Projekts

Das Donau-Projekt muss neugedacht werden. Es muss berücksichtigt werden, was in Ulm passiert. Der ungarische Donau-Ausschuss muss neubelebt werden. (Man kann eher über Ausschüsse sprechen.). Der Ausschuss sollte ein so genannter komplexer Ausschuss sein, der sich nicht ausschließlich mit dem Wasser beschäftigt. Neben der Nutzung der Potentiale der Donau müssen der ökologische Aspekt sowie die kulturellen und Verkehrsmöglichkeiten und das historische Erbe des Donau-Tales hervorgehoben werden. (Notwendig ist die Überprüfung der Nutzungspläne der ungarischen Donaustrecke nach 1918 – Wasserbewirtschaftung, Handel, Siedlungssystem usw. Ferenc Glatz, János Rechnitzer, Attila Pók, Kornélia Burucs, Miklós Varga, József Váradi). Es soll eine Arbeitskonferenz zu den bevorstehenden Aufgaben organisiert werden gemeinsam mit János Rechnitzer und dem Institut für Regionale Forschungen in Győr. Die Institute sollen zu dieser Konferenz eingeladen werden, die sich mit der Donau beschäftigen. Es gibt jedoch zu viele ‚Akteure’, das Institutssystem der Donauforschung ist zu weit ausgefächert, zu sehr aufgegliedert -- wenn man überhaupt über ein Institutssystem sprechen kann.

5. Das Thermalquellen-Programm

Es ist allgemein bekannt, dass eines der erfolgreichsten Programme in Verbindung mit der Naturbewirtschaftung und Nutzung der Naturbegebenheiten nach der Wende das Thermalquellen-Programm ist. Die diesbezüglichen Diskussionen müssen bis zu den 1910er Jahren aus historischer Sicht behandelt werden (Ferenc Glatz, Kornélia Burucs), im Weiteren muss die aktuelle Verwendung der Thermalquellen analysiert werden (Árpád Lorberer, Miklós Csikai, József Váradi).

6. Wasser und Gesellschaft

In der Wasserbewirtschaftung fehlt der sozialwissenschaftliche Aspekt. Der Vorschlag von Ferenc Glatz aus dem Jahre 2007 lautete: das Sozialforschungszentrum der UAW (mit den kooperierenden Instituten) soll die Aufstellung eines virtuellen Instituts unter dem Namen „Wasser und Gesellschaft” in die Wege leiten. (Ähnlich wie das Zentrum für Balkanforschungen, das von dem Sozialforschungszentrum der UAW und dem Europa Institut betrieben wird. Es soll ebenfalls eine selbständige, regelmäßig aktualisierte Homepage mit Zeitschrift-Charakter initiiert werden.)