Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 9:163–171.
ARNOLD SUPPAN
Die langen Schatten von Saint-Germain
Zum 80. Jahrestag der Unterzeichnung des Friedensvertrages am 10. September 1919
Der Zerfall Jugoslawiens in mehreren Bürger- und Sezessionskriegen seit 1991, die Teilung der Tschechoslowakei am 1. Jänner 1993 und die Reduzierung des europäischen Russlands auf die Grenzen Sowjetrusslands im März 1918 ließen bei vielen internationalen Beobachtern die Frage aufkommen: Warum versagte die Friedensordnung von 1919/1920? Was waren die schwerwiegenden Fehler der Friedensverträge von Versailles, Saint-Germain, Trianon, Neuilly und Sèvres?
Nach der Niederlage der Mittelmächte auf den Schlachtfeldern Nordostfrankreichs, Venetiens und Makedoniens im Herbst 1918 hatten die Alliierten in den Waffenstillständen von Villa Giusti, Compiègne und Belgrad die Räumung aller besetzten Gebiete (Baltikum, Weißrussland, Ukraine, Rumänien, Serbien, Montenegro, Albanien, Venetien, Nordostfrankreich, Belgien, Luxemburg) und die weitgehende Abrüstung der Mittelmächte durchgesetzt. Auf dem Gebiet der Habsburgermonarchie und der angrenzenden Regionen im Norden, Osten und Süden waren zwischen 28. Oktober und 1. Dezember 1918 sieben neue Staaten entstanden: die Tschechoslowakische Republik, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, die Republik Polen, Ungarn als selbständiges Königreich, die Westukrainische Republik, die Republik Deutschösterreich und das Königreich Groß-Rumänien. Jedes dieser neuen, international noch nicht anerkannten Staatsgebilde litt unter den fürchterlichen Folgen von mehr als vier Jahren Krieg. Zusammengezählt beklagten sie über zwei Millionen Gefallene, mehrere Millionen an Kriegsinvaliden, Witwen und Waisen, hunderttausende Ziviltote, Millionen an Kriegsflüchtlingen und nun – nach Ende des Ersten Weltkrieges – auch noch hunderttausende an Grippetoten.
Die alte Ordnung war in weiten Teilen Mittel-, Ost- und Südosteuropas zusammengebrochen, die Habsburgermonarchie als jahrhundertealter Stabilitätsfaktor untergegangen; als neue Ordnungsmächte traten Frankreich, Großbritannien, die USA und Italien im Westen, die bolschewikische Regierung Lenins im Osten auf den Plan. Die Westmächte organisierten einen Kongress der Sieger in Paris und waren vor allem daran interessiert, ihre strategischen, politischen und wirtschaftlichen Ziele durchzusetzen und die Unterschriften der Verliererstaaten Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und Osmanisches Reich auf die mühsam ausgearbeiteten Friedensverträge zu bekommen. Aber das Wilsonsche Ideal der nationalen Selbstbestimmung und der Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Bevölkerung wurde weder konsequent noch fair angewendet. Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau und der britische Premierminister David Lloyd George wollten vor allem die Macht Deutschlands geschwächt sehen und unterstützten die polnische, tschechoslowakische, rumänische, südslawische und griechische Friedensdelegation bei Erhebung weitgehender territorialer und finanzieller Forderungen gegenüber Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und der Türkei. Andererseits erschien den Westmächten die Eindämmung des bolschewistischen Russlands ebenso wichtig, so dass der neue „cordon sanitaire” auch im Osten weit über die ethnischen Grenzen der Polen, Tschecho-Slowaken, Serben, Rumänen und Griechen hinausreichen sollte. Freilich sanktionierte der amerikanische Kongress diese Friedensbestimmungen nicht, so dass das gesamte französisch-britische Friedenssystem in Ostmittel- und Südosteuropa von Beginn an auf relativ schwachen Beinen stand.
Nachdem der Oberste Rat der alliierten und assoziierten Mächte Anfang Mai 1919 die österreichische Regierung zur „Prüfung der Friedensbedingungen” nach Paris eingeladen hatte, legte das Staatsamt für Äußeres – trotz weitgehender Abhängigkeit der Alpenrepublik von den Lebensmittel- und Kohlelieferungen der Entente – relativ anspruchsvolle Leitlinien fest:
1. die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht, aber in Verbindung mit dem Interesse an der Erhaltung eines politisch und wirtschaftlich lebensfähigen Gebildes;
2. die Gewährung des vollen Selbstbestimmungsrechtes für Deutschböhmen und das Sudetenland (= Nordmähren mit Jägerndorf und Troppau);
3. die Zugehörigkeit Deutsch-Südtirols zu Deutschösterreich;
4. die Verteidigung der Städte und der Bahnlinie Villach – Klagenfurt – Marburg; die Forderung nach Radkersburg und Pettau; die Sicherung der nationalen Rechte der Gottscheer;
5. eine Volksabstimmung für Deutsch-Westungarn;
6. das Aufwerfen der „Anschlussfrage” solle erst nach Erledigung der territorialen Fragen und der wichtigsten wirtschaftlichen Fragen erfolgen;
7. die Verantwortung für den Weltkrieg trage nicht Deutschösterreich, sondern das Regime der österreichisch-ungarischen Monarchie;
8. das Recht auf allgemeine Wehrpflicht mit Friedenspräsenz von 50.000 Mann; ein beschleunigter Rücktransport der Kriegsgefangenen aus Russland;
9. Deutschösterreich sei nicht imstande, eine Kriegsentschädigung zu bezahlen; die Liquidation des Staatsvermögens und der Staatsschuld sei auf alle Nachfolgestaaten aufzuteilen;
10. eine Vereinbarung der Verkehrs- und Handelsfreiheit mit den Nachfolgestaaten; die Internationalisierung der Südbahn und des Hafens von Triest;
11. die Abwehr der italienischen Ansprüche auf Kunstschätze.
Die in Saint-Germain-en-Laye in einigen Villen isolierte österreichische Friedensdelegation unter Führung von Staatskanzler Karl Renner erhielt am Rande von Finanzverhandlungen freilich bald ernüchternde Informationen: Ganz Südtirol werde Italien zugesprochen, der Anschluss an Deutschland verboten. Noch niederschmetternder war der am 2. Juni übergebene erste Teil der Friedensbedingungen, obwohl Renner in seiner Rede vor der Friedenskonferenz das „furchtbare Erbe des zerfallenen Reiches” eingestanden hatte. Neben Südtirol sollten auch das Klagenfurter Becken, die Untersteiermark mit Radkersburg sowie die gesamten böhmischen Länder und niederösterreichische Gebiete abgetreten werden; die Tschechoslowakei, Polen, Rumänien und Jugoslawien sollten das Recht auf Konfiskation von Vermögen österreichischer Staatsbürger erhalten, nicht zuletzt von Aktienpaketen österreichischer Großbanken. Staatssekretär Otto Bauer, der entschiedene Anschluss-Befürworter, kommentierte verbittert: Die Friedensbedingungen für Deutschösterreich seien noch viel härter als die für das Deutsche Reich, denn der neue Staat sei bei Verlust seiner wertvollsten Gebiete und eines sehr großen Teiles seiner Kapitalien als selbständiger Staat nicht lebensfähig.
Die Friedensdelegation versuchte in zahlreichen Noten und Denkschriften zu protestieren: gegen die Vermögensbeschlagnahme; gegen die Abtretung Deutschböhmens, des Sudetenlandes, des Böhmerwaldgaues, des Znaimer Kreises, Deutsch-Südtirols, des Klagenfurter, Marburger und Abstaller Beckens; gegen die einseitige Meistbegünstigungsklausel und gegen das einseitige Recht zur Benutzung der österreichischen Eisenbahn- und Postlinien. Einigen Einwendungen trug die Friedenskonferenz tatsächlich Rechnung, strich etwa die Vermögensbeschlagnahme, setzte – auch unter dem Eindruck wiederholter Kriegshandlungen – für das Klagenfurter Becken eine Volksabstimmung an und sprach Deutsch-Westungarn ohne Volksabstimmung Österreich zu. Um aber auf die „Mauer von Vor- und Fehlurteilen”, die im Ausland gegen das deutschösterreichische Volk gerichtet seien, aufmerksam zu machen, trat Bauer zurück, da er auch nicht hoffen konnte, „Vertrauen bei den französischen Machthabern zu finden, die immer noch, wie schon Marx höhnte, die Zerrissenheit des deutschen Volkes für ein Recht der französischen Nation halten”.
Tatsächlich enthielt die Begleitnote des Konferenz-Präsidenten Clemenceau zu den endgültigen Friedensbedingungen vom 2. September 1919 ein ganzes Repertoire an Revanchegefühlen und Feindbildern: Das österreichische Volk teile in weitem Umfang mit dem ungarischen Volk die Verantwortlichkeit für die Übel, unter denen Europa während der letzten fünf Jahre gelitten habe. Die frühere Wiener Regierung habe den Krieg im engen Einvernehmen mit den Machthabern Deutschlands von langer Hand vorbereitet und wollte die Unabhängigkeit des benachbarten souveränen Staates Serbien vernichten. Der Krieg sei im Augenblick seiner Erklärung in Wien stürmisch begrüßt worden, das österreichische Volk sei vom Beginn bis zum Ende sein glühender Parteigänger gewesen und habe bis zur endgültigen Niederlage auf dem Schlachtfeld nichts getan, um sich von der Politik seiner Regierung und seiner Verbündeten zu trennen. Im Übrigen sei das habsburgische „System der Herrschaft und Bedrückung” und die Hegemonialpolitik des deutschen und magyarischen Volkes über die Mehrheit der Einwohner Österreich-Ungarns eine der tiefsten Ursachen des Krieges gewesen. „Angesichts so vieler offenkundiger Beweise muss das österreichische Volk entsprechend den geheiligten Regeln der Gerechtigkeit gezwungen werden, seinen vollen Anteil an der Verantwortlichkeit für das Verbrechen, das über die Welt ein solches Unheil gebracht hat, auf sich zu nehmen...”
Aus dieser Siegerhaltung einer völlig einseitigen Schuldzuweisung konnte trotz des intensiven Notenaustausches kein Verhandlungsfrieden, sondern nur ein Diktatfrieden erließ. So hatte Österreich durch Beschreibung seiner neuen Grenzen Böhmen, Mähren und den Großteil von Österreichisch-Schlesien, dazu niederösterreichische Grenzgebiete bei Gmünd und Feldsberg an die Tschechoslowakei abzutreten, den Ostteil Teschens und Galizien an Polen, die Bukowina an Rumänien, die Untersteiermark, Krain, das Kärntner Mießtal und Seeland, sowie den Großteil Dalmatiens an Jugoslawien, ganz Südtirol, das Kärntner Kanaltal und das ganze Küstenland, sowie Zara und einige Adria-Inseln an Italien. Im Vergleich dazu verlor das alte Ungarn im Vertrag von Trianon 1920 Fiume an Italien (endgültig 1924), Prekmurje, Medjumurje, die Batschka, die südliche Baranja und das westliche Banat an Jugoslawien, das östliche Banat und Siebenbürgen an Rumänien, die Karpato-Ukraine und die Slowakei an die Tschechoslowakei und das Burgenland an Österreich. Diese territorialen Bestimmungen der Pariser Friedenskonferenz bedeuteten, dass nun nahezu die Hälfte der zwölf Millionen Deutschen der Habsburgermonarchie außerhalb der Republik Österreich verblieben, über drei Millionen Magyaren außerhalb des Königreiches Ungarn, vier Millionen Ukrainer zu neuen nationalen Minderheiten in Polen, der Tschechoslowakei und Rumänien wurden, während 500.000 Albaner in Jugoslawien und über 400.000 Kroaten und Slowenen in Italien das gleiche Los teilten. Darüber hinaus gab es auch zahlreiche jüdische, weißrussische, bulgarische und türkische Minderheiten. Die allen Nachfolgestaaten auferlegten Minderheitenschutzverpflichtungen erwiesen sich allerdings trotz Kontrolle des Völkerbundes als wenig wirksame Instrumente.
Staatskanzler Renner gestand vor der Konstituierenden Nationalversammlung den geringen Erfolg im monatelangen Ringen um das Selbstbestimmungsrecht ein, wozu nicht zuletzt alliierte Geheimverträge während des Weltkrieges beigetragen hätten. Der christlichsoziale Debattenredner Leopold Kunschak polemisierte am schärfsten gegen die Note Clemenceaus: Wer gebe den „Diktatoren von Paris” das Recht, so kategorisch Deutschösterreich die Schuld am Ausbruch des Weltkrieges zuzuschreiben? Alle Nationen Österreich-Ungarns hätten den Krieg gegen Serbien begrüßt, niemand aber habe daran gedacht, dass sich dieser Krieg auch gegen Frankreich und Russland, gegen England und Italien, schließlich auch gegen Amerika richten werde. – Kunschak übersah freilich, dass der Ballhausplatz das internationale Geflecht an Bündnissen und Verpflichtungen vor der Kriegserklärung an Serbien durchschauen hätte müssen. Nun, am 6. September 1919, blieb dem Wiener Parlament nur die Möglichkeit, Renner mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages namens der „Republik Österreich” zu beauftragen. Am 10. September 1919, um 11 Uhr vormittags, fand die Zeremonie im Schloss von Saint-Germain statt. Zuerst musste Renner unterschreiben, dann folgten die Vertreter der alliierten und assoziierten Mächte. Nur Jugoslawien und Rumänien fehlten, da sie den von den Alliierten parallel vorgelegten Minderheitenvertrag nicht unterzeichnen wollten; nach wenigen Monaten mussten aber auch sie nachziehen.
Der Vertrag von Saint-Germain zählt mit seinen 381 Artikeln und etlichen Annexen zu den umfangreichsten Friedensinstrumenten der Weltgeschichte. Die Siegermächte versuchten Grundsätze privatrechtlicher Vereinbarungen auf den Bereich völkerrechtlicher Beziehungen zu übertragen. Dem Vertrag wurde die Satzung des Völkerbundes voran-, die Satzung der International Labour Organisation hintangestellt. In der Textierung bemühte man sich, von der Verpflichtung eines neuen Staates zur Anerkennung einer Neuordnung zu sprechen (Fritz Fellner). Auch der sogenannte „Anschlussparagraph” (Artikel 88) stellte nicht einfach ein Verbot dar, sondern verlangte die Anerkennung des neuen Status quo in Mitteleuropa. Demnach sollte die „Unabhängigkeit” Österreichs (oder Ungarns) ohne Zustimmung des Völkerbundrates „unveräußerlich” sein. Deutschland wiederum hatte im Vertrag von Versailles sowohl die Unabhängigkeit Österreichs als auch die Polens und der Tschechoslowakei sowie aller Territorien, die einst Teil des Russischen Reiches gewesen waren, anzuerkennen. Während Österreich im sogenannten „Kriegsschuldparagraphen” (Artikel 177) die rechtliche Verantwortung und Wiedergutmachung für Verluste und Schäden zu übernehmen hatte, mussten die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien Kontributionen zu den „Befreiungskosten” für die Gebiete der Habsburgermonarchie akzeptieren. Freilich, das Vermögen des ehemaligen Kaiserreichs, alle Krongüter sowie das Privatvermögen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Herrscherfamilie wurden auf alle Nachfolgestaaten aufgeteilt.
Die siegreichen Westmächte hatten in Saint-Germain einen Vertrag diktiert, von dem Bestimmungen bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in Diskussion blieben. Trotz vieler Denkschriften und Demonstrationen, trotz guter Ergebnisse der deutschen Parteien bei den ersten Gemeinderatswahlen in der Tschechoslowakei im Juni 1919 wurden alle in Böhmen, Mähren und im Westteil Österreichisch-Schlesiens gebürtigen Deutschen – insgesamt etwa 3,4 Millionen – in den neuen tschechoslowakischen Staat eingegliedert. Dieser multiethnische Staat verstand sich allerdings als Nationalstaat der tschechoslowakischen Staatsnation, der den Sudetendeutschen nur eine Minderheitenposition zugestand. Somit war ihre staatsrechtliche Position eine schlechtere als die der Tschechen im alten Cisleithanien. Freilich wäre auch ein national gerechterer, gemeinsam mit den Tschechen aufgebauter Nationalitätenstaat kein befriedigender Ersatz für den von den Westmächten 1919 verhinderten gesamtdeutschen Nationalstaat gewesen. Dass London und Paris einen solchen erst – unter Kriegsandrohung – Hitler zugestanden, leitete andererseits die Katastrophe Mitteleuropas zwischen 1938 und 1948 ein. Der sudetendeutsche Sozialdemokrat Wenzel Jaksch resümierte, dass „die Schüsse des 4. März 1919 der Ausgangspunkt des Münchner Abkommens vom 29. September 1938” gewesen seien, und: „Wer Gebiete mit Gewalt erwirbt, der muss damit rechnen, dass sie ihm wieder mit Gewalt abgenommen werden.” Dem europäischen Diktat von München folgten das deutsche Diktat von Prag am 15. März 1939 und schließlich das alliierte Diktat von Potsdam am 2. August 1945. Der Abgrenzung zwischen Tschechen und Deutschen 1938/39 und der Teilung Böhmens und Mährens folgte die Ausgrenzung der Sudetendeutschen 1945 durch Vertreibung und gewaltsame Aussiedlung. Die kommunistische Diktatur in Prag zwischen 1948 und 1989 verdrängte zwar diese nationale Frage, aber das Europäische Parlament forderte die tschechische Regierung am 15. April 1999 auf, „im Geiste gleichlautender versöhnlicher Erklärungen von Staatspräsident Havel fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen”.
Ein mit den Sudetendeutschen vergleichbares Schicksal erlebten die ursprünglich etwa 100.000 Deutschen Sloweniens. Im Königreich Jugoslawien als Untersteirer und Gottscheer zur nationalen Minderheit abgestuft, hatten sie eine wesentlich härtere Minderheitenpolitik Belgrads und Laibachs zu ertragen. Für die nationalsozialistische Okkupation Sloweniens zwischen 1941 und 1945 mussten sie dann mit Flucht und Vertreibung bezahlen. AVNOJ-Beschlüsse vom 21. November 1944 hatten sie schon vorher für rechtlos erklärt und ihr gesamtes Vermögen beschlagnahmt. Der österreichische Nationalrat forderte nun am 19. Mai 1999 die Bundesregierung auf, im Rahmen der Europäischen Union sowohl auf die Aufhebung dieser AVNOJ-Bestimmungen als auch auf die Aufhebung der Beneš-Dekrete zu dringen.
Anfänglich zwar umstritten, unter dem Einfluss Italiens schließlich aber doch relativ friedlich, vollzog sich der Anschluss des für die Versorgung Wiens wichtigen Burgenlandes an Österreich. Hierbei zeigte die Volksabstimmung in Ödenburg und Umgebung, dass ethnische Zugehörigkeit und staatliches Bekenntnis nicht übereinstimmen mussten. Stimmte im Dezember 1921 ein Teil der 17.000 deutschen Bürger Ödenburgs für einen Verbleib bei Ungarn, so hatten sich schon im Oktober 1920 ein Teil der 70.000 slowenischen Bauern und Arbeiter Unterkärntens für einen Verbleib bei Österreich ausgesprochen. Blieb die neue Grenzziehung zwischen Österreich und Ungarn in der Folge im Wesentlichen unbestritten und überstand auch die nationalsozialistische sowie kommunistische Herrschaft, so entwickelte sich die Kärntner Grenzfrage – trotz des in Saint-Germain festgelegten Plebiszits – zu einem ständigen Streitpunkt zwischen Österreich und Jugoslawien. Dies hatte mit den harten militärischen Auseinandersetzungen 1918/19 zu tun, nach 1920 mit der restriktiven Kärntner Minderheitenpolitik und irredentistischen Bestrebungen in Slowenien, nach 1941 mit der NS-Gewaltpolitik im Alpen-Adria-Raum, im Jahre 1945 mit der Vergeltung seitens der Partisanen, bis zum Staatsvertrag 1955 schließlich mit der neuerlichen Öffnung der Grenzfrage. Erst die Unterstützung Österreichs für die Unabhängigkeit Sloweniens 1991 hat zu neuer Zusammenarbeit nördlich und südlich der Karawanken geführt.
Ähnlich langwierig gestaltete sich die Südtirolfrage. Italien hatte für seinen Kriegseintritt 1915 auf Seiten der Entente die Brennergrenze, im Übrigen auch das adriatische Küstenland und Dalmatien, zugesagt erhalten und in Saint-Germain nicht nur die Abtretung des italienischen Trentino, sondern auch des deutschen Südtirol mit 220.000 Deutschen, 20.000 Ladinern und nur knapp 6.000 Italienern durchgesetzt. Die Sieger-Großmacht Italien wurde nicht einmal zu einem konkreten Minderheitenschutz verpflichtet, so dass unter faschistischer Herrschaft eine scharfe Assimilationspolitik einsetzen konnte. Hitlers Anerkennung der Brennergrenze aus Gründen der notwendigen Allianz mit Mussolini mündete schließlich im Umsiedlungsvertrag vom 23. Juni 1939, der die Deutsch- Südtiroler in „Geher” und „Dableiber” zerriss. Obwohl die Wiener Regierung 1945 die Rückgabe Südtirols forderte, entschied sich die Pariser Außenministerkonferenz 1946 für die Beibehaltung der Brennergrenze, veranlasste allerdings Italien und Österreich zum Abschluss eines Autonomievertrages. Zwar durften die „Optanten” von 1939 zurückkehren, Italien verstand sich aber nicht zu einer echten Autonomie für die Provinz Bozen. So machte Österreich 1960 die Südtirolfrage vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen anhängig, doch es dauerte nach Sprengstoffanschlägen von deutschen Südtirolern in den 1960er Jahren, bis Rom 1972 ein neues Autonomiestatut erließ. Die Festlegung eines „Paketes” und eines damit eng verbundenen „Operationskalenders” eröffnete jetzt den deutschen Südtirolern eine eigenständige nationale Entwicklung, die am Ende des 20. Jahrhunderts auch die langen Schatten von Saint-Germain zum Verblassen brachte.
Das Vermächtnis der Pariser Friedenskonferenz vor 80 Jahren entsprach insgesamt weder den Intentionen ihrer Hauptakteure noch den Hoffnungen der hauptbetroffenen Völker in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Präsident Wilson hatte sich die Schaffung neuer demokratischer Staaten gewünscht, die sich ihre äußere Sicherheit im neuen Völkerbund wechselseitig garantieren sollten. Clemenceau und Lloyd George waren in erster Linie mit der Eindämmung des deutschen Rivalen beschäftigt, wobei die britische Diplomatie in vielen Grenzfragen immerhin zu einigen Kompromissen bereit war. Die schwere Last der Reparationen und die Zumessung der hauptsächlichen Kriegsschuld vereinigten beinahe alle Parteien in Deutschland in einem gemeinsamen Ressentiment gegen Versailles. Ähnliche psychologische Wirkungen zeitigten die Verträge von Saint- Germain, Trianon und Neuilly, während die neue Türkei überhaupt einen neuen Friedensvertrag in Lausanne abschloss. Die Siegermächte von 1919/20 hatten – besonders im Vergleich zum Wiener Kongress 1814/15 – die mögliche friedensstiftende Wirkung von ausgewogenen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Friedensbestimmungen unterschätzt, sowie das Prinzip der Befragung der Bevölkerung in strittigen Gebieten viel zu selten angewandt. So wurde in Paris eine vielfach als ungerecht empfundene Friedensordnung etabliert. Und das Gefühl der ungerechten Behandlung betraf nicht nur die Verliererstaaten, sondern auch Siegerstaaten wie Italien, Jugoslawien und Griechenland.
Die Hauptgefahr drohte der Ordnung von Versailles jedoch aus einem Zusammengehen der beiden unterlegenen, aber nicht zerstörten Großmächte von 1918. Deutschland und Sowjetrussland verunsicherten die westlichen Großmächte schon mit dem Vertrag von Rapallo 1922, in der Folge mit dem Berliner Vertrag 1926. Als daher die beiden Gewaltherrscher Adolf Hitler und Josef Stalin am 23. August 1939 nicht nur einen Nichtangriffspakt schließen ließen, sondern in einem „Geheimen Zusatzprotokoll” auch Ostmittel- und Südosteuropa untereinander aufteilten, war das Versailler Friedenssystem endgültig zusammengebrochen. Bis Stalingrad diktierte Hitler die Neuordnung seines „Lebensraumes im Osten”, ab 1943 übernahm Stalin gemeinsam mit den USA und Großbritannien die entscheidende Initiative. Freilich war er dann 1945 allein gewillt, allen Gebieten, die von der Roten Armee erobert worden waren, das Sowjetsystem aufzuzwingen. Die Friedensordnung von Potsdam 1945 bzw. Paris 1947 verschob nicht nur die deutsch-polnische und die polnisch-sowjetische Grenze nach Westen, sondern auch die rumänisch-sowjetische und die italienisch-jugoslawische. Für Moskau strategisch wichtig war auch sein Vorrücken nach Königsberg und in die Karpato-Ukraine. Und die Breschnew-Doktrin 1968 sowie der Helsinki-Vertrag 1975 schienen die sowjetische Ordnung für Generationen abzusichern.
Trotz der von Gorbatschow forcierten „Perestroika” und „Glasnost” kam daher das Fallen des „Eisernen Vorhanges” im Sommer 1989 ziemlich überraschend. Innerhalb weniger Monate entließ das Moskauer Machtzentrum seine bisherigen Satellitenstaaten in die volle Unabhängigkeit. Und plötzlich meldeten sich nun auch weitere Kandidaten für eine staatliche Souveränität: Die baltischen Staaten, die Ukraine und die transkaukasischen Staaten erinnerten sich an 1918; Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina konnten sich nur in von Serbien aufgezwungenen „Bruderkriegen” von Jugoslawien los schlagen; Tschechen und Slowaken trennten sich friedlich.
Seit 1. Jänner 1993 lebt jede Nationalität des alten Österreich-Ungarn in
einem eigenen Nationalstaat, und von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer reiht sich ebenfalls Nationalstaat an Nationalstaat. Beinahe scheint das Wilsonsche Prinzip der nationalen Selbstbestimmung verwirklicht zu sein. Trotz national gerechterer Grenzen als 1919/20 leben aber nach wie vor über drei Dutzend Millionen an nationalen und ethnischen Minderheiten im mittleren, östlichen und südöstlichen Europa: Russen, Ukrainer und Weißrussen, Magyaren, Albaner, Tataren und Türken, Deutsche, Juden und Roma, Slowaken, Kroaten, Serben und bosnisch-herzegowinische Muslime. Um weitere verheerende Nationalitätenkonflikte wie im ehemaligen Jugoslawien zu verhindern, bedarf es daher einer Neukonzeption der Begriffe von Nationalstaat, Staatsnation und nationaler Minderheit. Ein neues Nationalbewusstsein sollte anerkennen, dass alle auf einem staatlichen Territorium lebenden nationalen Gemeinschaften diese gesellschaftliche und kulturelle Einheit im Sinne einer modernen Nation geformt haben. Nur ein solcher Schritt vom ethnisch bestimmten Nationalstaat zum Staatsbürger-Staat würde dann „ethnische Säuberungen” als schweren Schaden für die gesamte Staatsgesellschaft, als Schnitt ins eigene Fleisch bewusst machen.
Quellen und Literatur (Auswahl)
Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich 1918–1938 (ADÖ). Band 2: Im Schatten von Saint-Germain, 15. März 1919 bis 10. September 1919 (hg. von Klaus Koch, Walter Rauscher und Arnold Suppan) (Wien–München 1994);
Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation in Saint-Germain-en-Laye, 2, Bde. (Wien 1919);
Documents Diplomatiques Francais sur l‘histoire du bassin des Carpates 1918–1932. Vol. I: Octobre 1918–Aout 1919 (hg. von Magda Ádám, György Litván und Mária Ormos) (Budapest 1993);
Paul Mantoux: Les délibérations du Conseil des Quatre (24 mars–28 juin 1919). 2 vols. (Paris 1955);
„Saint-Germain, im Sommer 1919”. Die Briefe Franz Kleins aus der Zeit seiner Mitwirkung in der österreichischen Friedensdelegation, Mai-August 1919 (hg. von Fritz Fellner und Heidrun Maschl) (Salzburg 1977);
Nina Almond /et/ Ralph H. Lutz: The Treaty of Saint-Germain (Stanford 1935);
Fritz Fellner: Der Vertrag von Saint-Germain, in: Österreich 1918–1938. Geschichte der Ersten Republik, 2 Bde. (hg. von Erika Weinzierl und Kurt Skalnik) (Graz 1983), S. 85–106;
Arno J. Mayer: Politics and Diplomacy of Peace-making, Containment and Counterrevolution at Versailles 1918–1919 (New York 1967);
Mária Ormos: From Padua to the Trianon (New York 1990)
Saint-Germain 1919. Protokoll des Symposiums am 29. und 30 Mai 1979 in Wien (hg. von Isabella Ackerl und Rudolf Neck) (Wien 1989);
Richard Schober: Die Tiroler Frage auf der Friedenskonferenz von Saint-Germain (Innsbruck 1982);
Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938 (Wien–München 1996);
Versailles – Saint-Germain – Trianon. Umbruch in Europa vor fünfzig Jahren (hg. von Karl Bosl) (München-Wien 1971).
* Arnold Suppan ist Professor für Osteuropäische Geschichte an der Universität Wien und Präsident des Österreichischen Ost- und Südosteuropa-Instituts.