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Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 9:105–116.

DOMOKOS KOSÁRY

Magyaren und Nachbarnationen, 1848–1849

 

Das alte, historische Ungarn – Siebenbürgen mit inbegriffen – hat 1848/49 auf spezifische Art und Weise eine Doppelrolle gespielt, war janusköpfig. Einerseits nämlich war es selbstverständlich die Heimat der ungarischen Nationalbewegungen, welche am Rahmen des Habsburgerreiches mit seiner Nationalitätenvielfalt rüttelten. Bisher haben wir uns in erster Linie um eine Analyse der internationalen, außenpolitischen Zusammenhänge und Probleme dieser Kämpfe bemüht. Dieses Ungarn an sich jedoch bildete vom Standpunkt der benachbarten nationalen Bewegungen her gesehen als multinationales Land ebenfalls ein „Reich”, selbst dann, wenn es sich ansonsten betreffs historischer Vergangenheit und geographischen Aufbaus in vielerlei Hinsicht bedeutend vom Habsburgerreich unterschied. Széchenyi beschrieb es als kleineres Gefüge innerhalb eines größeren Gefüges. Bereits im Mittelalter war es ein Aufnahmeland, da machten die Magyaren infolge von Verheerungen und später dann Ansiedlungen in den vergangenen Jahrhunderten nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung aus, obwohl man neben den vielen anderen noch immer das bedeutendste Einzelethnikum neben Kroaten, Serben, Rumänen, Slowaken, Ruthenen (Ukrainern), Deutschen und anderen bildete.1 Diese haben – mit wenigen Ausnahmen – ebenfalls den Weg der nationalen Entwicklung eingeschlagen und sind dem historischen Ungarn gegenüber, dessen Rahmen sie nun zu erschüttern begannen, mit eigenen nationalen Forderungen aufgetreten.

Im Titel ist absichtlich die übliche, jedoch ein wenig einschränkende Bezeichnung Nationalitätenfrage vermieden worden. Das nämlich weist entsprechend dem nationalstaatlichen Blickwinkel unserer Geschichte darauf hin, dass es hier ausschließlich um interne Strukturen des Staates, also Erscheinungen innenpolitischer Natur geht. Tatsächlich aber wiesen auch diese Bewegungen gewisse internationale, außenpolitische Aspekte auf, und nicht nur insofern, als die konterrevolutionäre Politik Verbindung zu ihnen aufnahm und darum bemüht war, sie in den Dienst ihrer eigenen Zwecke zu stellen. Das hat die gleichaltrige ungarische offizielle und sich in vielerlei Hinsicht traditionell gestaltende Auffassung ebenfalls betont, ja man war sogar geneigt, auch solche Übertreibungen zu vertreten, wonach diese Bewegungen in erster Linie oder gar ausschließlich durch die österreichische Politik sowie russische panslawische Unterhöhlungstätigkeit, also auf Einwirkung externer Kräfte angefacht und gegen die Magyaren gerichtet wurden. Außenpolitische, internationale Aspekte dieser Erscheinung sind entschieden vielschichtiger. Derartige Bewegungen gab es nämlich nicht nur innerhalb der Landesgrenzen Ungarns, denn sie erhielten – hauptsächlich in Bezug auf Serbien und teilweise Rumänien – auch Unterstützung seitens der gleichgesinnten Nationalbewegungen und Staatsgebilde sowie von ihren Vertretern außerhalb der Landesgrenzen. Debatten oder Schlichtungsverhandlungen waren mit jenen zu führen, teilweise an Ort und Stelle, direkt, zum Teil aber auch im Ausland, vor allem durch Vermittlung der polnischen Emigrationszentrale in Paris, anlässlich der Treffen der verschiedensten Beauftragten und Emigranten. Letztendlich fanden die nationalen Gegensätze und Konflikte dieser Region – wie zu erfahren war – im Westen und hauptsächlich in Frankreich ein bedeutendes Echo, was sich auch auf die ausländische, internationale Einschätzung der ungarischen Politik stark auswirkte. Ohne einen zumindest skizzenhaften Überblick zu all dem wäre unser Bild betreffs der internationalen Probleme Ungarns ein lückenhaftes sowie einseitiges. Dieser Aufgabe kann man sich trotz jenes Einspruches nicht entziehen, dass es sich dabei nicht um international politisch anerkannte, traditionelle Akteure handele, sondern um interne Bewegungen, Emigrationen oder bestenfalls nur zur Hälfte selbständige, von der Souveränität anderer abhängige Fürstentümer. Internationaler Anerkennung nämlich erfreute sich nicht einmal Ungarn.

Im sich zuspitzenden Wettbewerb der nationalen Bewegungen innerhalb der Habsburgermonarchie gelang es den Ungarn 1848 an die Spitze des breitgefächerten Feldes vorzustoßen. Das bedeutete derzeit die umfassendste interne Herausforderung für Wien. Und das brachte den größten Erfolg mit sich, denn mittels der Gesetze vermochte man diese neue Souveränität, die bürgerlichen Errungenschaften und die Union Siebenbürgens zu untermauern. Die neue Ordnung Ungarns basiert somit auf einem gesetzlichen Fundament.

Vielleicht mit Ausnahme einiger kleinerer radikaler Gruppen wünschte sich die ungarische Bewegung an sich nicht von der Monarchie loszureißen. Es gibt Forscher, die diese auf eine Personalunion ausgerichtete, doppelte (dualistische) Art des Staatsorgans als die eine, spezifische Variante des Föderalismus erachten sowie die „großungarische” Konzeption des ungarischzentrischen Reiches als ungarisches Gegenstück zum Austroslawismus.2 Einmalig hingegen war von ungarischer Seite darüber hinaus, dass eine in vollem Umfange im Rahmen der Monarchie lebende Nation schließlich die umfassende Unabhängigkeit zu erringen versuchte. Besonders beachtenswert ist all das, wenn wir allein den zahlenmäßigen demographischen Anteil der Magyaren in der Monarchie oder auch innerhalb des eigenen historischen Landes betrachten.

Eine im modernen Sinne des Wortes genommene ungarische Nationalbewegung hat sich in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts entfaltet, und zwar unter der Führung einer solchen aufgeklärten Adelselite, welche das bestehende gesellschaftspolitische System zu modernisieren, es dabei aber noch nicht gegen ein neues einzutauschen wünschte. Auch diese aufgeklärte ständische Strömung gelangte über die sprachliche, kulturelle Phase zur Politik. Schon derzeit aber wurde als selbstverständlich erachtet, die eigene Nationalsprache als im gesamten historischen Land geltende und vorherrschende zu gestalten, sie auch durch andere Ethnika anerkennen zu lassen. Diese Bemühungen wurden noch entschiedener nach 1830 von der einen nun schon wahren bürgerlich-nationalen Wandel vorbereitenden liberalen Reformbewegung des Adels fortgesetzt, welcher 1844 die Einführung der offiziellen ungarischen Landessprache an Stelle des bisherigen Latein gelang – eine Ausnahme bildete das autonome Kroatien.3 Derzeit jedoch führte man schon scharfe Debatten zwischen den ungarischen und sich dazu parallel in Wechselwirkung befindlichen, sich gleichermaßen nacheinander entfaltenden anderen heimischen Bewegungen, wobei die Ungarn unter letzteren allein die Bewegungen der über eine eigene ständische und politische Vergangenheit verfügenden Kroaten als nationale anzuerkennen bereit waren, andere vorläufig nicht. Der ungarische Adel bereitete sich darauf vor, das historische Ungarn in eigener Führung in einen eigenen Nationalstaat umzugestalten, d.h. man trat auch mit einem Anspruch der Magyarisierung auf, welcher in den 40er Jahren entschieden erstarkte. Neben der den eigenen, nationalen Fortschritt unterstützenden Funktion der Nationalismen trat also auch hier das anderen gegenüber vorherrschende, expandierende Charakteristikum in Erscheinung. Széchenyi, der Bahnbrecher der Reformbewegung, hat zwar den freiwilligen Anschluss auf natürlichem Wege, für den es hauptsächlich in den Reihen der deutschen urbanen Bürger bereits viele Beispiele gab, selbst auch gutgeheißen, erachtete jedoch ein zwingendes, ungeduldiges Assimilationsbestreben als dermaßen gefährlich, dass er schon zu Beginn der 40er Jahre mehrmals – wenn auch nicht mit großem Erfolg – offen und entschieden dagegen auftrat. Bereits im Kelet Népe (Volk des Ostens) hatte er 1841 seine Landsleute gemahnt: „nicht dass wir wieder der Gesetze der Rückwirkung wegen mit Feuer und Schwert zurückgeschlagen und vernichtet werden”; ja, „schlagen wir nur unseren schwachen Topf gegen alle Töpfe, ja sogar auch gegen das slawische und deutsche Steingut” und „innerhalb kurzer Frist zerfällt der Ungar in Tonscherben”. Die adelige Opposition, die Bewegung und die Mehrzahl ihrer Führungskräfte haben seine Mahnungen nicht beachtet. Ihrer Meinung nach war die traditionelle Position in der Gesellschaft des Landes unter den gegebenen Umständen ausreichend gefestigt, um ihr Ziel zu realisieren und zu legalisieren: den bürgerlichen Nationalstaat nach französischem Vorbild.

Wie wir wissen, haben damals auch in Frankreich viele Einwohner nicht französisch gesprochen und doch ist der Nationalstaat zustande gekommen. Die ungarischen Politiker – adlige Liberale sowie junge Pester Radikale gleichermaßen – haben also geglaubt, oftmals mit voller Überzeugung, dass die Eliminierung des Feudalsystems und der Privilegien, die Erteilung bürgerlicher und individueller Freiheitsrechte, die Einführung der parlamentarischen Verfassungsmäßigkeit, d.h. als Gegenleistung zu diesem bedeutenden Fortschritt der Zivilisation fremdsprachige Bewohner des Landes sich ihnen ebenfalls anschließen würden, so dass sich das multinationale, feudale Land zu einem ungarischen bürgerlichen Nationalstaat entwickeln kann. Das erwies sich in der Weise schon bald als ein Irrtum. Zwar hat die Einführung der bürgerlichen Freiheit zusammen mit dem liberalen Nationenbegriff – welcher nicht simpel in der Definition der Herkunft das Kriterium der Zugehörigkeit zu einer Nation suchte, weil das u.a. ebenso Sache der freiwilligen Wahl sein konnte – ja tatsächlich eine große Anziehungskraft ausgeübt, was dann offensichtliche Ergebnisse zur Folge hatte. Doch konnte nicht jene Erwartung erfüllt werden, gemäß der sich das französische Muster als Allheilmittel auch hier unter den gegebenen Umständen wirkt, was wiederum die Gefahr dramatischer Konfrontationen heraufbeschwor.

Die lokalen Voraussetzungen nämlich wichen wesentlich von jenen ab, die derzeit ermöglicht hatten, dass das französische Modell zustande kam, so nicht nur dahingehend, dass hier ein ganz anderes Zahlenverhältnis bezüglich der Ethniken vorlag, auch nicht allein in jener Hinsicht, dass die anderen heimischen Nationalbewegungen derzeit bereits über eine höher entwickelte, selbstbewusstere politische Führung sowie effektivere Mittel (wie z. B. Presseorgane) verfügten. Ein vielleicht noch wesentlicherer Unterschied bestand darin, dass während sich in Frankreich z.B. hinter den Bretonen der Atlantik erstreckte im Gegensatz dazu den Serben in Südungarn – wenn auch außerhalb der Landesgrenzen und im Rahmen des Osmanischen Reiches – ein separates serbisches Fürstentum folgte. Neben den Rumänen von Siebenbürgen zwei rumänische Fürstentümer – abhängig von den Türken bzw. unter russischem Protektorat – die Ziele ihrer Nation vertreten haben. Und mit einiger Anstrengung konnten auch die Slowaken in Richtung Tschechen gedrängt werden. Nicht zuletzt aber konnte die ungarische Bewegung keinen souveränen Staat ihren eigenen nennen, sondern führte gegenüber der Wiener Regierung selbst auch einen Kampf um die nationale Unabhängigkeit, welche gern auf jene Taktik zurückgriff, der stärkeren Bewegung gegenüber in gewissem Grade die schwächere Opposition zu unterstützen und in dem eigenen Interesse nutzbar zu machen. Wenn dann letztere ebenfalls zu einer derartigen Zusammenarbeit mit der Reichsregierung bereit war, dann hat dies nicht bedeutet, dass ihre nationalen Zielsetzungen restlos mit den konservativen Interessen übereinstimmten, sondern nur so viel, dass diese Bewegungen – da sie sich nicht gleichzeitig gegen beide Widersacher hätten durchsetzen können – die Verbindung zu jenem suchten, von dem sie in der betreffenden Situation den größten taktischen Vorteil erhofften.

Als die ungarische Revolution im Frühjahr 1848 feudale Privilegien und die Leibeigenschaft abschaffte, hat man ohne Rücksicht auf nationale Differenzen jedermann individuell die neuen bürgerlichen Rechte erteilt, damit auch mit dem traditionellen System des feudalen Grundbesitzes brechend sowie ermöglichend, dass stellenweise unvollständige gesellschaftliche Strukturen anderer heimischer Völker sich zu vollkommenen bürgerlichen Nationen entwickelten.4 Der bürgerliche Wandel an sich stieß auch bei der bürgerlichen Intelligenzelite anderer heimischer Nationalbewegungen auf Einverständnis – wenn auch nicht seitens ihrer konservativen Flügel. Trotzdem irrten sowohl das neue ungarische verantwortliche Ministerium als auch die radikale Jugend gewaltig, als man glaubte, dass jenes Problem damit im Wesentlichen gelöst sei und es nun schon genüge, die Nationalitäten zwecks Wahrung der gemeinsam errungenen Freiheit zum Zusammenhalt mit ihnen anzuregen. Auf die Kunde von der Revolution, und vor allem der ungarischen Revolution, wurden dann andere heimische Nationalbewegungen aktiv. Bereits im Laufe des Frühjahrs beeilte man sich mit der Organisation von Sitzungen, da man der Ansicht war, dass nachdem es den Ungarn gelungen war, ihnen zuvorkommend zumindest prinzipiell in die Machtkreise einzudringen, nun auch sie so schnell wie möglich ihre Forderungen vorzutragen hätten. Diese Treffen und deren Deklarationen gingen zunächst positiv auf den großen Umschwung ein, vor allem dort, wo man Vorteile davon hatte und wo die Befreiung der Leibeigenen besonders markante Veränderungen mit sich brachte. Schon bald aber und immer nachdrücklicher wurden weitere Forderungen formuliert, signalisierend, dass das bisher Geschehene nicht genüge. Diese nationalen Bewegungen nämlich beanspruchten über bürgerliche, individuelle Rechte hinaus die kollektive Anerkennung ihrer Nation sowie Gewährung politischer Sonderrechte die kollektive Anerkennung ihrer Nation, ja sogar gewisse eigene Territorien, in welchen sie ihr eigenes Nationalleben und ihre Herrschaft ausbauen könnten, um sie dann künftig nach Möglichkeit mit den eventuell außerhalb der Landesgrenzen existierenden Gebieten der Nation zu vereinen. Géza Herczegh war einer der wenigen Autoren, die bereit waren, die Nationalitätenfrage als Bestandteil der internationalen Politik anzusehen, und er konstatierte korrekt, dass die Nationalitäten „dafür kämpften, was sie im Falle der Magyaren bereits im Prozess der Realisierung sahen”, d.h. für die nationale Einheit und ihre Souveränität.5 Die ungarische Regierung aber – und die politische öffentliche Meinung – waren nicht bereit, diesen Forderungen nachzukommen. Nicht nur und vor allem nicht deshalb, weil in den von den Nationalitäten beanspruchten Gebieten nicht ausschließlich sie lebten, sondern ebenso viele andere, wie z.B. die Magyaren, sondern hauptsächlich aus jenem Grunde, weil das Ziel ja die Erlangung von Einheit und Souveränität der Landesregionen war und nicht eine Aufgabe jener bzw. ihre Liquidierung. Seiner Auffassung nach aber würde die Anerkennung anderer heimischer Völker als „Nation” sowie die Zuerkennung von politischen sowie Gebietsrechten unausweichlich zu einem solchen Verfall führen, denn in einem Land kann nur eine politische Nation existieren. Die Magyaren – schreibt Géza Herczegh – „sahen nicht ein, dass sie ebensolchen Bewegungen gegenüberstanden, welche auch von ihnen selbst betrieben wurden”. Sie haben nur „erkannt, dass die Erfüllung von Forderungen der Nationalitäten zum Zerfall des Landes und dem endgültigen Verlust der Souveränität führt”, denn nach dem Verlorengehen der Randgebiete wäre der verbleibende ungarische Teil innerhalb der Habsburgermonarchie „auf das Niveau eines einfachen Verwaltungsterritoriums gesunken”. Und wenn der nationale Trennungsprozess auch den Zerfall der Habsburgermonarchie zur Folge hat, dann kann in der gegebenen Situation die sich anstelle jener herausbildenden, kleineren politischen Einheiten leicht das Schicksal Polens ereilen, da sie kaum ihre Souveränität zu schützen vermögen und die in der Region expandierende russische Macht mischt sich ein. Eine umfassende Anerkennung von Ansprüchen der Nationalitäten, die Aufteilung des Landes würde also nicht zur Geltendmachung der bürgerlichen Freiheit westlichen Typs beitragen, sondern weitere Erfolge zaristischer Eroberung begünstigen.6

Im Besitze entsprechender Erfahrungen war Mihály Horváth nachträglich der Ansicht, dass ungarische Regierung und Gesetzgebung „einen großen Fehler begingen”, als sie – sich mit der Verkündung des allgemeinen Prinzips von Rechtsgleichheit und Freiheit zufriedengebend – im Lande kein gesondertes, eindeutiges und detailliertes Gesetz zwecks „Sicherung” der im Lande und den dazugehörigen Gebieten lebenden Nationalitäten verabschiedete.7 Das trifft selbst dann zu, wenn man nicht weiß, ob unter dem allgemeinen Begriff „Sicherung” einfach sprachliche und kulturelle Zugeständnisse oder mehr als das zu verstehen war. Der Feststellung stimmte unlängst Zoltán I. Tóth, namhafter Forscher dieses Problems zu, noch hinzufügend, dass die Einheit des Staates damit nicht gefährdet gewesen wäre. „So wie über die Heiducken-Regionen und Landmarken oder Glaubensgemeinschaften Gesetze verabschiedet werden konnten, so hätte man auch ohne Verletzung der Staatseinheit für die Rechte der Nationalitäten sorgen können”.8 Allein schon deshalb, weil die österreichische Pillersdorf-Regierung mit der neuen Verfassung vom 25. April bereits etwas im Interesse der Gewinnung der verschiedenen Nationalitäten für sich tat. Zweifelsohne wäre es richtiger gewesen, wenn man das Nationalitätengesetz vom Juli 1849 nicht im Anschluss an die Kämpfe, sozusagen im letzten Augenblick, sondern sofort im Frühjahr 1848 hätte durchbringen können. Kossuth und die anderen haben zu Beginn, im Augenblick des Erfolges, offensichtlich keine Ahnung gehabt, was für eine Zeitbombe diese anscheinend so unbedeutende Frage unter den gegebenen Bedingungen und Kräfteverhältnissen bedeutete bzw. welch dramatische Ereignisse ihrer Explosion folgen könnten. Neuerdings betont Zoltán Szász, dass es für die Lösung des Nationalitätenproblems kein europäisches Muster gab. Im 1830 von zwei Ethniken gegründeten Belgien wurde die französische Sprache der Wallonen unter Außerachtlassung der Flamen die der Staatsverwaltung. Seiner Meinung nach also ist „jene Anklage gleichermaßen unsinnig wie auch begründbar, wonach sich das ungarische Parlament nicht auf entsprechende Weise mit der Nationalitätenfrage befasst hätte.

Der begeisterten Stimmung im Anfangsstadium der Revolution, dem zunächst positiven Echo der Erringung der „gemeinsamen Freiheit” jedenfalls folgte schon bald die Enttäuschung, die Konfrontation der ungarischen politischen Elite und der Führer der heimischen, nichtungarischen Bewegungen.

Die benachbarten Nationalbewegungen hingegen haben sich, nachdem sie – mit Ausnahme von Kroatien – weder nationale Anerkennung noch politische oder territoriale Sonderrechte erhielten oder gar offensichtlich der aus Feudalzeiten stammenden und Sonderrechte gewährenden Privilegien verlustig gingen – wie im Falle der Serben und der Sachsen in Siebenbürgen – da sie ja nicht zu einem bürgerlichen Staat passten, immer mehr von der neuen ungarischen Regierung abgewandt, suchten am Hofe, bei der Führung des Reiches Unterstützung, welche sie dann auch aus den bereits bekannten taktischen Gründen gegen die Ungarn erhielten. Daraufhin folgten die dramatischen bewaffneten Konflikte. Daraus folgte wiederum die verallgemeinernde Feststellung bzw. das Urteil, dass, während die Magyaren die Sache der Revolution, die benachbarten heimischen Nationen absolut die Konterrevolution vertraten oder gar von vornherein „reaktionäre” Züge aufwiesen. Tatsächlich aber – das soll hier wiederholt werden – handelte es sich dabei um parallel zueinander verlaufende, miteinander konkurrierende nationale Bewegungen, von denen keine einzige aufgrund einer gegebenen politischen Strömung einfach umfassend als negativ eingestuft werden konnte. Die Politik der benachbarten Nationalbewegungen – erneut ein Zitat von Géza Herczegh – „unterschied sich der im Reich eingenommenen, abweichenden Position wegen von jener der Magyaren”. Die ungarische Regierung bestand auf der territorialen Integrität des Landes als „grundlegende Voraussetzung” der Souveränität der Nation, „während die Nationalitäten sich an die Dynastie klammerten, auf welche sich stützend sie gegenüber den sich auf historische Rechte berufenden Magyaren die Aufteilung erkämpfen könnten und die ihre zu bildenden Staaten vereinigt hätte”. Es wäre schwierig, das Vorhandensein revolutionärer Momente im Falle von Nationalbewegungen anzuzweifeln, die sich an die Spitze von bürgerlichen und bäuerlichen Forderungen des eigenen Volkes stellen. Man kann sich darauf berufen, dass vielerorts die Bauern gegen die heimische Art und Weise der Befreiung von Leibeigenen aufbegehrten und sich erhoben, weil den Bauern zwar die von ihnen bis dahin genutzten Urbarialbesitze übergeben wurden, während bezüglich anderer Ländereien aber (Weingärten, Rodeacker usw.) die Besitzrechte der Gutsherren und ihnen zustehende Verbindlichkeiten erhalten blieben, den Kätnern hatte man keinen Acker zugeteilt; bereits zuvor erfolgte – für die Bauern oftmals unvorteilhafte – Aufteilungen von Ländereien wurden als unabänderlich deklariert.9 Das Gleiche war aber auch bei den ungarischen Bauern der Fall, so dass es sich um kein Spezifikum der Nationalitäten handelte, nur als ein solches erschien, wenn es von irgendeiner Bewegung als solches gehandhabt wurde. Es kann ebenso darauf verwiesen werden, dass die Führer der Nationalbewegungen oftmals so taten, als hätte nicht die ungarische Revolution die Befreiung von der Leibeigenschaft erkämpft sondern als handele es sich dabei um eine Gabe des österreichischen Kaisers bzw. als müsse man jene – im Falle des sich später anschließenden Siebenbürgen – dann selbst noch erkämpfen. Es ist sogar möglich, dass während die Ungarn hauptsächlich die zweifelhafte Unterstützung der Konterrevolution betonen, wenn sie auf die einstige Rolle der benachbarten Nationen eingehen, die Historiographie letzterer dies doch manchmal in geringerem Maße als nötig berücksichtigt, wenn – übrigens nicht ohne jedes Motiv – von der 1848er Revolution der eigenen Nation, von den positiven Aspekten die Rede ist. All diese Anmerkungen aber ändern nichts am Wesen der Dinge.

Die Gefahr einer Konfrontation war im Grunde genommen jenes Widerspruches wegen unvermeidbar, welcher sich aus den spezifisch-komplizierten ethnischen sowie politischen Gegebenheiten in dieser Region Europas und den auch hier zur Geltung kommenden Anforderungen des modernen Nationalismus ergab. Laut letzterer nämlich müssten sämtliche Bürger eines Nationalstaates – zumindest theoretisch – ein und derselben Nation angehören. Wenn innerhalb der Landesgrenzen eventuell anderssprachige ethnische Gruppen anderweitiger Identität lebten, konnten jene keine, eine über Sonderrechte, ein eigenes Gebiet verfügende anerkannte Nation bilden. Gleichzeitig jedoch konnten die dieselbe Sprache Sprechenden, über dieselbe Identität Verfügenden – wenn sie innerhalb der Landesgrenzen mehrerer anderer Staaten lebten – als Nation nur dann die als gut und legitim erachtete politische Gestalt annehmen, wenn sie sich in ein und demselben Nationalstaat vereinten. Das den Begriff von Territorium und Nation dermaßen eng verbindende prinzipielle System von Anforderungen vermag – ähnlich wie einst auf religiösem Gebiet das Prinzip der cuius regio, welches das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Konfessionen in einer gegebenen Region als unvorstellbar ansah und die Vorherrschaft nur einer forderte – nicht vollkommen den Erwartungen zu entsprechen, vor allem dort nicht, wo im selben Gebiet oder in der gleichen Ortschaft traditionell mehrere Ethniken gemeinsam leben.

Kaum war aber wohl in einer Art Drehbuch der Geschichte von vornherein exakt vorgezeichnet, wo, wann und in welcher Form die im Verlaufe des komplexen Prozesses unvermeidlich hervorgerufene Spannung zum Vorschein treten würde. Es waren diesbezüglich verschiedene Varianten und Alternativen in Abhängigkeit von politischen Kräfteverhältnissen, eventuellen individuellen Versuchen sowie Aktionen von politischen Debatten bis hin zu blutigen Zusammenstößen vorstellbar, selbst dann, wenn – wie wiederum Géza Herczegh schreibt – die Forderungen der anderen heimischen Nationen mit noch „freigiebigeren” sprachlich-kulturellen Zugeständnissen befriedigt worden wären. Sie hätten zwar gemeinsam mit anderen Gesten ähnlicher Motivation abschwächend gewirkt, was dazu beitragen könnte, dass die Spannungen in abgeschwächter, humaner Form auftreten und Debatten eher auf politischen Schauplätzen als auf Schlachtfeldern ausgetragen werden.

Wenn im Folgenden kurz auf die Gestaltung der Beziehung von Magyaren und den unmittelbaren Nachbarn in dieser fieberhaften Zeit eingegangen wird, ist in erster Linie zu beachten, was wo und wann die auftretenden schweren Konflikte hervorrief bzw. welche Versuche wo und wann zur Minderung der Spannungen unternommen wurden, und zwar im Interesse der gegenseitigen Versöhnung oder auch Aussöhnung, da ja die Gestaltung dieses Wandels immer von sämtlichen Beteiligten, ja manchmal sogar von individuellen Stellungnahmen abhing. Der Konfrontation mit den Magyaren nämlich folgte – vor allem nach dem Olmützer Manifest vom März 1849 und teilweise infolge der ungarischen Erfolge im Frühjahr – die Enttäuschung in Bezug auf die mit der Wiener Politik verbundenen eitlen Hoffnungen bzw. auf der Gegenseite in gewissen Kreisen ein Versuch der Ungarn, doch mit den Nachbarnationen auf irgendeine Art und Weise den Konsens zu erzielen. Das konnte auch vom Gesichtspunkt der Zukunft her von Bedeutung sein. Was nämlich in diesen dramatischen Monaten ablief, zeigte allerseits bleibende Auswirkungen auf das weitere Verhältnis der beteiligten Nationen zueinander, auf den langfristigen Entwicklungsprozess.

Nachdem wir Historiker all dies nachträglich, in Kenntnis der Vergangenheit und der Folgen, niedergeschrieben haben, soll zur Information die Meinung von Ferenc Deák aus einem Privatbrief vom 30. April 1848 zwecks Demonstration dessen folgen, wie einer der hervorragendsten, nüchternsten liberalen Reformpolitiker Ungarns die Situation des Landes einschätzte: „Schmerzhaft und besorgniserregend ist jene anarchische Strömung, welche sich auch im Volke vielerorts zeigt, vor allem jedoch in den Städten zu blutigen Ausbrüchen führt. Die Landarbeiter erobern Weiden und Felder zurück, die Bürger sowie hie und da das Volk verfolgen die Juden, die Beamten genießen nirgendwo Ansehen. Es wäre jedoch nicht unmöglich, diese Übel zu verhindern bzw. zu unterdrücken, wenn wir Soldaten hätten: die ungarische Armee aber ist größtenteils in Italien und Galizien stationiert und man lässt sie trotz allen Drängens oder gar aller Drohungen nicht zurückkehren. Ein noch viel größeres Unheil als das aber stellt die mit dem Ausbruch drohende Bewegung der slawischen Völker dar. Die Kroaten wollen das ungarische Ministerium nicht anerkennen und bereiten sich größtenteils auf eine Lostrennung vor, wobei viele von ihnen die Gründung eines eigenen Slawenlandes planen, zu dem sie auch die slawische Bevölkerung im Süden Ungarns hinzurechnen. Im Banat und in der Batschka haben sich alle Raizen aufgelehnt, den Tod für Ungarn und Deutsche verkündend. Mehrere Morde sind bereits geschehen, so dass ein Kommissar dorthin entsandt werden musste, so wie Militär und auch Kanonen. Bei den Slowaken ist der Ausbruch noch nicht erfolgt, doch schwelt er und das Auflodern eines gegen uns gerichteten unversöhnlichen Hasses ist zu befürchten; und gegen all das stehen uns weder Waffen noch Soldaten oder Geld zur Verfügung. Wien erfreut sich dieser Unbilden, weil man uns zürnt, da wir nicht geneigt sind, ein paar hundert Millionen der Staatsschulden auf uns zu nehmen, was wir gar nicht tun können, denn wir wären zur Zahlung der Zinsen unfähig. Einige Mitglieder der gescheiterten Partei freuen sich ebenfalls – mehr noch, heimlich unterstützen sie vielleicht sogar schon die Bewegungen. Wir sind nahe dran, dass Kroatien und vielleicht Ungarn offen das Banner der Revolte hissen und uns nach Möglichkeit niedertreten. Und womit sollen wir uns dem gegenüberstellen! Zu all dem gesellt sich darüber hinaus hier in Pest die laute aber hohle Deklamation eines Heeres junger und nicht ganz so junger Journalisten, die sich aufführen, als wären sie allein das ganze Volk, und zwar ein starkes Volk; fortlaufend erwähnen sie Kräfte, ein mächtiges starkes Auftreten, nichts ist ihnen genug, sie tadeln und vergessen absichtlich, dass ein lautes Wort zur Unterstützung der Kräfte nicht ausreicht, da sind auch materielle Stärken gefragt, die es aber – bedauerlicherweise – nicht gibt und die unter den gegebenen Umständen kaum aufgebracht werden können”. Eineinhalb Monate später setzt er am 15. Juni seine Ausführungen wie folgt fort: „Wir wissen nicht einmal, ob uns die Raizen aufhängen werden, wenn sie hierher kommen können, oder ob uns Jellasics bzw. das hiesige Volk zerstückeln, weil das alles zu den Dingen zählt, die leicht geschehen können. Der aufgestachelte Feind droht von allen Seiten mit dem bewaffneten Überfall und wir haben keine Kraft, die wir ihnen entgegenstellen könnten, keine Waffen – denn auch für Geld sind die nirgends zu haben; wenn wir sie im Ausland, z.B. in England erwerben, können wir sie auf keinem Wege einführen, weil sie überall beschlagnahmt würden; ... Am bedeutsamsten aber ist, dass wir wahrscheinlich von allen Seiten mit Perfidie umringt sind; der König unterzeichnet alles, wir disponieren dementsprechend, doch stoßen wir weder auf Hilfe, noch Vertrauen oder Gehorsam, schon gar nicht beim Militärkorps; überall wird verkündet, wir hätten den König vertrieben, und im Namen des Kaisers – doch ohne seine Zustimmung – wird gegen uns gehetzt. Hier reizen slawische und deutsche Aufrührer fortlaufend das Volk und wir sind nicht sicher, ob sie wohl nicht jeden Augenblick Unruhen verursachen. Dass unsere Position, unser Ansehen oder gar unsere Person und unser Leben in Gefahr schweben, steht jetzt nicht zur Debatte; aber dem Lande droht Gefahr und es ist leicht möglich, dass wir an der Schwelle eines grässlich blutigen Bürgerkrieges stehen”.

 

Anmerkungen

 

1

Bezüglich der ethnischen Aufteilung des gesamtem historischen Ungarn gibt György Spira mittels der Verwendung einstiger statistischer Quellen in seiner Tabelle Die Nationalitätenfrage im Ungarn der 48er Revolution, Bp. 1980, l2., verlässliche zahlenmäßige Angaben

2

Ágnes Deák: A Habsburg Birodalom a nacionalizmus kihívásai között. Tervek és koncepciók a birodalom újjáalakítására (1848–1849). Aetas 1997, 4. sz., 5–44.

3

Gyula Szekfű: Iratok a magyar államnyelv történetéhez, 1790–1844. (Schriften zur Geschichte der ungarischen Staatssprache, 1790–1844.) Bp. 1926

4

I. Zoltán Tóth: Kossuth és a nemzetiségi kérdés, 1848–1849-ben. (Kossuth und die Nationalitätenfrage 1848–1849.) In: Emlékkönyv Kossuth Lajos születésének 150. évfordulójára. (Festschrift zum 150. Jahrestag der Geburt von Lajos Kossuth) II. Bp. 1952 249–340; I. Zoltán Tóth: The Nationality Problem in Hungary in 1848–1849, Acta Historica 1955, 235–277; I. Zoltán Tóth: A nemzetiségi kérdés Magyarországon 1848–1849-ben. (Die Minderheitenfrage in Ungarn 1848–1849.) In: I. Zoltán Tóth: Magyarok és románok. (Magyaren und Rumänen.) Bp. 1966. Endre Arató: A nemzetiségi kérdés története Magyarországon. (Die Geschichte des Nationalitätenproblems in Ungarn.) II. 1840– 1848. Bp. 1960; Endre Arató: A magyar nacionalizmus kettõs arculata a feudalizmusból a kapitalizmusba való átmenet és a polgári forradalom korában. (Das Doppelgesicht des ungarischen Nationalismus zur Zeit des Überganges vom Feudalismus zum Kapitalismus sowie der bürgerlichen Revolution.) In: A magyar nacionalizmus kialakulása és története. (Entstehung und Geschichte des ungarischen Nationalismus.) Bp. 1964. Gyula Mérei: Über die Möglichkeiten eines Zusammenlebens der in Ungarn lebenden Völker in den Jahren 1848–1849. Acta Historica XV. Nr. 3–4. Bp. 1969. National Interests and Cosmopolitan Goals in the Hungarian Revolution of 1848–1849. Austrian History Yearbook XII–XIII. 1976–1977, 3–91/Ausführungen von István Deák und anderen/. Endre Arató: A magyarországi nemzetiségek nemzeti ideológiája (Nationale Ideologien der Völker Ungarns.) Bp. 1983.; Endre Kovács: A forradalom és a nemzetiségek. (Die Revolution und die Nationalitäten.) In: A negyvennyolcas forradalom kérdései (Fragen der 48er Revolution.) Bp. 1971; Endre Kovács: Szemben a történelemmel. A nemzetiségi kérdés a régi Magyarországon. (Vis-á-vis mit der Geschichte. Das Nationalitätenproblem im alten Ungarn.) Bp. 1977.; Hasznos kritikai áttekintés: Spira György, A nemzetiségi kérdés a negyvennyolcas forradalom Magyarországán. (Ein nützlicher kritischer Überblick: György Spira, Die Nationalitätenfrage im Ungarn der 48er Revolution.) Bp. 1980; in englischer Sprache: The Naionality Issue in the Hungary of 1848–1849. Bp. 1992.; Zoltán Szász: A nemzetiségek és az 1848-as magyar forradalom. (Die Nationalitäten und die 48-er ungarische Revolution.) Történelmi Szemle, 1998, Nr. 3–4., 193–202; Zoltán Szász: A nemzetiségek és a magyar forradalom, 1848–1849. (Die Nationalitäten und die ungarische Revolution 1848–1849.) História 1999, Nr. 3, 15–17; Zoltán Szász: A nemzetiségi kérdés és országgyûlési megítélése. (Das Nationalitätenproblem und seine Beurteilung durch das Parlament.) In: György Szabad (Red.), A magyar országgyûlés 1848/49-ben. (Das ungarische Parlament 1848/49.) Bp. 1998, 317–338. Ältere, diesbezügliche Literatur: Eugéne Horváth: La politique du gouvernement hongrois envers les nationalités en 1848–49. Revue de Hongrie, 1930, 149–162, 193–218; derselbe (Jenõ Horváth) A magyar kormány nemzetiségi politikája 1848–49-ben. (Die Nationalitätenpolitik der ungarischen Regierung 1848–49.) Bp. 1930 Háborús felelősség (Kriegsschuld); Jenõ Horváth: Szemere Bertalan emlékirata az 1848–49-i magyar kormány nemzetiségi politikájáról. (Gedenkschrift von Bertalan Szemere zur Nationalitätenpolitik der ungarischen Regierung 1848–49.) Háborús felelősség II. (Kriegsschuld II.) 1931, 291–309, 479–501, 582–600, 675–686. Gyula Szekfû: Magyar történet (Ungarische Geschichte.) V. Bp. 1936, 349–382: Das Zustandekommen des Nationalitätenproblems; 383–438: Revolution und Freiheitskampf. Imre Mikó: Nemzetiségi jog és nemzetiségi politika. (Nationalitätenrecht und Nationalitätenpolitik. Klausenburg 1944

5

Géza Herczegh: Magyarország külpolitikája. Bp. 1987. 249

6

András Gergely: a.a.O. (1977), 963

7

Mihály Horváth: Magyarország függetlenségi harcának története 1848 és 1849-ben. 1971. I., 130–131

8

I. Z. Tóth: a.a.O. (1952), 267–268.; Z. Szász, a.a.O. (1998), 318. 329

9

János Varga: A jobbágyfelszabadítás kivívása 1848-ban. ( Die Erreichung der Befreiung von der Leibeigenschaft im Jahre 1848.) Bp. 1971. Orosz, István: A jobbágyfelszabadítás. (Die Befreiung von der Leibeigenschaft.) Rubicon 1998, Nr. 2. 20–23. Die beiden Deák-Zitate: Kónyi, Manó: Deák Ferenc beszédei. (Die Reden von Ferenc Deák.) II. Bp. 1903, 232–233, 238–240.