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III.
Forschungsprojekte

 

1. Der Wandel der Europäischen Union,
die Entwicklung der europäischen Integration

 

Im Folgenden führen wir eine detaillierte Beschreibung der Europa-Seminare an, die in Rahmen der von dem Europa Institut initiierten und eingerichteten MA-Fachrichtung „Einleitung in die Geschichte der europäischen Integration und deren Institutionssystem“ im Herbst- und Frühjahrsemester 2009–2010 gehalten wurden.

 

Herbstsemester 2009–2010

 

Prof. Ferenc Glatz: Der Begriff der europäischen Integration und ihre Vorgeschichte – Einführender Vortrag

(17. September 2009)

In einem einführenden Vortrag der im Herbstsemester 2009 gestarteten MA-Fachrichtung „Die Geschichte und Gegenwart der europäischen Integration” informierte Prof. Glatz als Leiter der Fachrichtung die Studenten über die Zielsetzungen der Lehrveranstaltungen. Hierbei verwies er darauf, dass das Studium der Geschichte Europas seit der Gründung des Europa Instituts zu den Themenschwerpunkten gehörte, ebenso wie die Zielsetzung, dass die akkumulierte Wissensbasis auch auf universitärer Ebene hier zugänglich gemacht werden sollte. Es werden gegenwärtig an einzelnen europäischen Universitäten (Deutschland, England, Italien, auch in Ungarn) Europa Studien angeboten, dennoch gibt es kein Programm das die europäische Integration umfassend aus einer komplexen und vergleichenden historischen Perspektive und aus der Sicht der Anpassung an die gegenwärtigen und zukünftigen globalen Tendenzen (effektive institutionelle Basis, Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft , Förderung der Entwicklung der Fachbereiche, Bildung und Kultur, Sozialwesen usw.) behandelt.

Als Ausgangspunkt für das Studium der Europa-Geschichte gilt, dass jede(r) EU-BürgerIn neben den Kenntnissen über die Geschichte des Nationalstaates hinaus über ein angemessenes Wissen hinsichtlich der Geschichte der europäischen Integrationsprozesse, somit ebenfalls über die Entstehung, Entwicklung und Tätigkeit der Europäischen Union verfügen muss. Somit soll sich in den Bürgern, die in den gegenwärtig bedeutendsten Verwaltungseinheiten des Kontinents leben, ein Europa-Bewusstsein ausbilden. Für die fundierte Aneignung der Kenntnisse ist es ebenfalls wichtig die Schwerpunkte, die Potentiale aber auch die zu lösenden Problembereiche und Konfliktsituationen sowie die Grenzen der EU in ihrer Komplexität zu sehen. Hierbei sei zu beachten, dass erst mit der Zeit die Stellung, Langlebigkeit und Effizienz der EU aus historischer Sicht beurteilt werden kann. Unter den wichtigsten Themen des Lehrplans wurden die folgenden Themenschwerpunkte aufgezählt: 1.) Integrationsbestrebungen ab dem 17. Jahrhundert mit besonderer Hinsicht auf die wirtschaftlichen und kulturellen Faktoren, denen neben den diplomatischen und militärischen Aspekten selten ein angemessener Platz eingeräumt wird; 2.) perspektivischer Ausblick auf die Beispiele der Integrationsvorhaben in der Geschichte; 3.) Untersuchung des weltweiten Umfelds. Hierbei verwies Prof. Glatz auf das Phänomen des Integrationspluralismus, und zwar auf lokaler und inhaltlicher Basis. (Organisationskraft der Integration.) An unterschiedlichen Orten der Erde kommen lokale Integrationsbestrebungen zustande, die sich in ihrer Ausdehnung und ihrer spezifischen inhaltlichen Elemente unterscheiden. Die inhaltlichen Elemente können wirtschaftlicher, kulturanthropologischer, verwaltungspolitischer und militärischer Art sein, wobei zu allen diesen Elementen Beispiele aus der Geschichte angeführt wurden.

Es gilt ebenfalls zu erkennen, dass bei den meisten Integrationsvorhaben Politik, Wirtschaft und Kultur Seite an Seite stehen und in den meisten Fällen dominieren die unterschiedlichen inhaltlichen Elemente gleichzeitig. (Seltene Beispiele für die überwiegende Präsens eines einzigen dieser Elemente kann bei der Integrationspolitik der Steppenvölker beobachtet werden, bei der außer der Steuerzahlungspflicht keine weiteren wirtschaftspolitischen oder kulturellen Elemente der Integration vorzufinden waren. Ein weiteres Beispiel sind die ausschließlich auf Grund von wirtschaftlichen Interessen zustande kommenden Integrationseinheiten, wie einige der mittelalterlichen Städteverbände, so z.B. die Hansastädte oder die wirtschaftlichen Integrationseinheiten der modernen Welt. Die meisten Beispiele sind aber weiterhin unter den auf militärischen Bündnissen beruhenden Integrationsbestrebungen zu finden.

(15 Teilnehmer)

 

Dr. Lilla Krász: Europäische Integrationsbestrebungen. 1648–1789

(8.Oktober 2009)

Mit den Rahmendaten des Westfälischen Friedens von 1648 und der Französischen Revolution von 1789 ist eine Epoche umschlossen, die in der Fachliteratur als „Zeitalter des Absolutismus”, oder neulich als „Zeitalter der Herrschaftsverdichtung und Fürstenbezogenheit” bezeichnet wird. Gleichzeitig bezeichnen aber 1648 und 1789 die Auflösungsdaten zwei absoluter Monarchien mit darauffolgenden Hinrichtungen zwei Könige – der eine in England, und dann 150 Jahre später der andere in Frankreich. Im Blockseminar wurde die unbeschränkte monarchische Herrschaftsform als Integrationsfaktor auf 1) politisch-diplomatischen, 2) wirtschaftlich-finanziellen, 3) demographisch-umweltlichen sowie auf 4) kulturell-wissenschaftlichen Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens beleuchtet.

Es wurden unter diesen vier Gesichtspunkten die von den absoluten Staaten aufgenommenen Bündnisse und (dynastische, Religions-, und koloniale) Kriege um die Vorherrschaft in Europa; die daraus erfolgenden globale Migrations-, Geld- und Warenströme; sowie die Strukturwandelprozesse im Heer- und Finanzwesen (Aktivitäten der Ostindiengesellschaften und der zahlreichen spezialisierten europäischen privaten Kommissionshändler, Entstehung der Versicherungsgesellschaften, der Börse, der großen Aktiengesellschaften und nicht zuletzt das Zustandekommen des Bankwesens), sowie in den Regierungssystemen behandelt. Zu dieser Zeit erlebte Europa ein demographisches Wachstum, einen Anstieg des Lebensstandards, und dies schaffte moderne Institutionen in Form von Medikalisierung, Hygenisierung und Hospitalisierung. Ebenfalls wurden die kulturell-wissenschaftlichen Veränderungen der Zeit angesprochen: Die globale Verbreitung des gedruckten Buches, sowie Professionalisierung der Kommunikationskanäle verschafften neue Räume (frühneuzeitliche Forschungsuniversitäten – z.B. in Göttingen, öffentliche Bibliotheken, Buchhandlungen, Lesegesellschaften, Akademien, Freimaurerlogen, usw.) und Medien (gedrucktes Buch, Druckpresse, gelehrte Briefnetzwerke, usw.) des Wissenstransfers.

(15 Teilnehmer)

 

Dr. László Csorba: Der Europa-Gedanke im 18–19. Jahrhundert

(15. Oktober 2009)

In seiner Einleitung erläuterte der Vortragender den scheinbaren Widerspruch das 19. Jahrhundert allgemein als die Epoche der Ausbildung der einzelnen Nationalstaaten zu betrachten ist, dennoch war es diese Zeit, in der zum ersten Mal der Gedanke einer Vereinigung der europäischen Völker – über die Nationalstaaten hinausweisend, diese überschreitend – in seiner modernen Form konzipiert wurde. Die immer zügigere Verbreitung der auf den Prinzipien der Marktwirtschaft beruhenden Tendenzen barg tatsächlich wichtige Elemente in sich, die in Richtung einer Vereinigung zeigten und eindeutige Vorteile versprachen. Die prägende Idee, war aber die Herstellung eines Gleichgewichts in der Machtpolitik der europäischen Reiche (balance of powers), die bei dem Abschluss jeglicher Verträge und Allianzen eine wichtige Rolle spielten. Dies führte zu einem zu der Konservierung der partikularen Machtinteressen, wodurch gewährleistet werden konnte, dass keines der Reichformationen in Europa einen übergewichtigen Einfluss erlangte. Dies war schon aus dem Grund wichtig, weil so eine zu starke und einflussreiche Formation ihre pure Kraftüberlegenheit nutzend eine Integration von enormen Gebieten hätte erwirken können. Mit dem Konzept des Gleichgewichts der Mächte wurde ein Modell eingeführt, das zu späteren Zeiten weite Verbreitung fand. Die Teilnehmer im europäischen Machtumfeld mussten lernen, dass sie nur eine Einigung erzielen konnten, wenn sie kontinuierlich die eventuellen gegensätzlichen Interessen der Partner vor den Augen hielten und bei ihren Entscheidungen in Betracht zogen.

Die Geschichte und den historischen Verlauf – mitsamt den prägenden Faktoren – der Herausbildung des Europa-Gedankens im 19. Jahrhundert erläuternd, wurde im Vortrag auf die grundlegende Rolle der Gedanken- und Ideenwelt der Aufklärung und des Liberalismus, insbesondere auf die Rechte und Freiheiten des Menschen verwiesen. Im Weiteren wurden die prinzipiellen Problembereiche und pragmatischen Bestrebungen vorgestellt, die bereits auf diese gedankliche Basis beruhend versuchten die internationalen Beziehungen entlang neuen Richtlinien zu organisieren (z.B. der Fall Koszta). Dr. László Csorba würdigte in seinem Vortrag die Bedeutung und die Errungenschaften des belgischen Unionismus. Er schilderte ins Detail gehend das Konzept, das mit dem Namen von Giuseppe Mazzini verbunden ist („Vereinigte Staaten von Europa”). Abschließend wurden in Verbindung mit der Problematik der Zeit der Jahrtausendwende darauf verwiesen, dass die Herausbildung der modernen Wissenschaften oder gar der internationalen Friedensbewegung alle mitsamt dazu beigetragen hatten, dass in den besten Köpfen der Gedanke der Einheit über den partikularistischen Tendenzen Oberhand gewann.

(15 Teilnehmer)

 

Prof. Zoltán Szász: Integrationsbestrebungen in der Zeit zwischen 1878–1920 (12. November 2009)

Die Vorlesung gab über die europäische Entwicklung nach 1848 aus dem Gesichtspunkt einen Überblick, wie die politischen und wirtschaftsgeschichtlichen Momente, die noch nicht direkt zur Vorgeschichte der Europäischen Union gehörten, die Intelligenz des Kontinents für die Überholung der traditionellen Denkweise des Landes und der kleinen Regionen empfänglich gemacht haben. Prof. Szász hob in der Wirtschaft das infolge der industriellen Revolution ausgebaute neue Verkehrsnetz (Dampfschiff und Bahn), sowie die schnelle Verbreitung der Großindustrieunternehmen, bzw. die Urbanisation und die Vervielfachung des Handels hervor. Im veränderten Europa mussten die Interessen des Liberalismus und der einzelnen Staaten zur Entwicklung der eigenen Wirtschaft, sowie die protektionistischen Ziele mit einer Zollpolitik harmonisiert werden, die gleichzeitig die Gesichtspunkte mehrerer Ländern zur Geltung bringen sollten, auch wenn bilaterale Abkommen vermittelt wurden. Die Unternehmen der Großindustrie, die Großbanken, (und die Aktieninhaber) bauten in Europa ein Netz aus, und sie setzten ihre Entwicklungstätigkeit auch an den Randgebieten fort, obwohl die Randgebiete ihre Rückständigkeit nur langsam aufholten. Die Welt der Kolonien wurde nicht in die europäischen Kooperationen eingebaut.

Der unter dem Namen Zweibund und Dreibund bekannte militärische Bund diente neben den Friedenskonferenzen 1856 und 1878 ein Vierteljahrhundert lang der Stabilität des Kontinentes, ermöglichte die Kooperation mit England, Frankreich, sogar mit Russland, und innerhalb dessen die Entwicklung der Schifffahrt auf der Donau. Prof. Szász hob unter den verschiedenen europäischen Einheitsentwürfen den Naumann-Plan während des Weltkrieges hervor, an dem zahlreiche Probleme der Integrationen vorgestellt werden können.

Im Rahmen des ergänzenden Seminars wurde die Österreich-Ungarische Monarchie analysiert (1867–1918); die dualistische Einrichtung als Wirtschaftsintegration der gleichrangigen Länder, in der ein entwickelter (österreichisch-tschechischer) Staat, und ein rückständiger Agrarstaat (Ungarn) die Institutionen der rationalen Kooperation fanden. Die Habsburger Monarchie nach 1867 wurde von Prof. Szász ausdrücklich als Experimentwerkstatt der Europäischen Union dargestellt, mit Erfahrungen, die auch gegenwärtig verwendet werden können.

(15 Teilnehmer)

 

Dr. Attila Pók: Die Grundfragen der europäischen Integration, 1920–1957

(26. November 2009)

Im Vortrag wurde der Themenkreis aus zwei Richtungen erläutert: Aus dem Gesichtspunkt der Politikgeschichte der internationalen Beziehungen sowie aus der zeitgenössischen politischen Denkweise. Die Vorlesung konzentrierte auf die Punkte, an denen sich die diplomatischen Verhandlungen und die theoretischen Entwürfe treffen, und vor allem die Tätigkeit der Personen wurde untersucht, die gleichzeitig in Perspektiven denkende, gebildete Intellektuelle und Experten der politischen Interessenverwirklichung in der Praxis waren (Briand, Stresemann). Prof. Pók untersuchte die strategischen Zielsetzungen der Friedensverträge von Paris, sowie diesbezüglich die Möglichkeiten und die Hindernisse der Integration auf dem europäischen Kontinent, bzw. der einer erweiterten Integration. Dabei wurden die möglichen Zusammenhänge zwischen den demokratischen Systemen und der Integration erwogen: Ist der Integrationsprozess zwischen autoritären, oder demokratischen Systemen einfacher?

Bewertet wurden die Tätigkeit von Coudenhove-Kalergi sowie die möglichen Auslegungen des Vertrages von Locarno und des Briand-Kellog-Paktes. Prof. Pók analysierte die Problematik der Periode zwischen der Machtergreifung, bzw. dem Sturz von Hitler aufgrund des deutsch-polnischen Vertrages im Jahre 1934, des Münchener Vertrages, des Molotov-Ribbentrop-Paktes, der Atlantischen Charta, des Schuman-Planes sowie des Memorandums von Albert Haushofer im Herbst 1941.

Schließlich wurden die Zielsetzungen der Friedensverträge nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg verglichen, und die relevanten Wendepunkte des sich in der Atmosphäre des Kalten Krieges entfaltenden wirtschaftlichen, politischen und militärischen Integrationsprozesses mit Hinsicht auf die Römischen Verträge im Jahre 1957 überblickt.

(15 Teilnehmer)

 

Dr. Tibor Dömötörfi: Die europäische Integration nach 1957

(3. Dezember 2009)

Die Epoche nach 1957 (nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge) wird in Bezug auf die europäische Integration allgemein mit den Europäischen Gemeinschaften bzw. (ab 1992) der Europäischen Union gleichgesetzt. Man darf allerdings weitere Bestrebungen nach einer europäischen Integration nicht außer Acht lassen, die besonders in den 1950er und 1960er Jahren eine Rolle spielten (Europarat, WEU, EFTA, OECD, etc.).

Nachdem die wichtigsten chronologischen Ereignisse der europäischen Integration mit den Studenten rekapituliert und die wichtigsten Punkte des Vertrags von Lissabon (1.12.2010) analysiert wurden, ging es in dem Vortag um zwei Kernelemente der europäischen Zusammenarbeit im Rahmen der EU: Der Euro und das Schengener Abkommen. Sie verkörpern symbolische Inhalte, mit denen die europäischen „Staatsbürger” Tag für Tag in Berührung kommen – in einem engerem Sinne des Wortes.

Der Euro als gemeinsame Währung des EWS wurde am 1.1.1999 zuerst als Rechnungswährung eingeführt, ab dem 1.1.2002 gibt es ihn als Bargeld. Er ist im Grunde genommen ein monetäres Mittel, es soll allerdings als Verkörperung eines politischen Projekts wahrgenommen werden: Der realwirtschaftlich-finanziellen Integration der Mitgliedsländer. Dieses Ziel wurde bereits in den Römischen Verträgen verankert, die Rede war damals allerdings noch nicht über eine gemeinsame Währung. Diese Idee tauchte erstmals Anfang der 1970er Jahre auf (Werner-Plan). In Zusammenhang mit der Erstarkung der institutionell-politischen Integration (Europäisches Wirtschafts- und Finanzsystem) wurde zuerst 1979 die Einführung des Vorläufers des Euro, des Ecu, möglich. Aufgrund des 1988 vorgelegten Delors-Planes konnte sich die monetäre Einheit Europas verwirklichen. Als Bargeld ist der Euro heute das Zahlungsmittel von 300 Millionen europäischen Bürgern.

Das Schengener Abkommen über den freien Personen- und Warenverkehr wurde 1985 zuerst durch fünf EG-Staaten unterschrieben, heute gehören bereits 28 Staaten in Europa zu der sog. Schengen-Zone. Der Vertrag von Amsterdam integrierte das Schengener Abkommen ab 1.5.1999 in den gesamten Besitzstand (acquis communautaire) der EU.

Zusammenfassend über die Entwicklung der vergangenen mehr als 50 Jahre lässt sich sagen, dass die Europäische Union sich zu einer supranationalen Organisation entwickelte, die auf der globalen Ebene für die Lösung der Probleme seiner Mitgliedstaaten zuständig gemacht wird. Auf der anderen Seite ermöglicht diese Art von „Delegierung” den Mitgliedstaaten, dass sie ihre eigenen nationalen Problemstände besser bewältigen können.

(15 Teilnehmer)

 

Frühjahrsemester 2009–2010

 

Prof. Ferenc Glatz: Die Vorgeschichte der Europäischen Union

(11. Februar 2010)

In seinem einleitenden Vortrag zu Beginn des Frühjahrssemesters, verwies Prof. Ferenc Glatz auf die bereits im vorigen Semester angeführte Typologie der Integrationsbestrebungen sowie auf die unterschiedlichen Inhalte der Integration (wirtschaftlich, kulturanthropologisch, verwaltungspolitisch, militärisch). Er betrachtete die Ausbildung der Siedlungsgebiete der Kelten, die in erster Linie als eine Form der kulturanthropologischer Integration und nur teilweise als verwaltungspolitische bzw. militärische Integration zu betrachten ist, als die erste Erscheinungsform der Integrationsbestrebungen, die – noch weit vor der Europäischen Union – sich auf das gesamte Gebiet der heutigen EU ausdehnte (1200 v.Chr. bis 300 n.Ch.). Die Integrationskraft der Kelten war in der Eisenbearbeitung und allgemein in der Bearbeitung von Metallen verankert, worauf sich die militärische Kraft sowie das hohe Grad der Gemeinschaftsorganisation stützten.

Nach Meinung von Prof. Glatz war dies die wohl beweisbare Voraussetzung für die Vorbereitung der nächsten großen westeuropäischen Integrationsbestrebung in der Zeit von 800 v. Chr. bis 500 n. Chr., und zwar durch die Entstehung des Römischen Reiches. (Bis heute wird im Wesentlichen die auf das Römische Reich aufbauende Integration der Franken und Germanen, das Reich von Karl dem Großen in der Zeit 900 n. Chr., als das Vorbild der europäischen Integration angesehen.) Auch die losen Integrationsbestrebungen der Germanen können hierzu gerechnet werden. Er verwies darauf, dass die verschiedenen Integrationsformen, die in den eurasischen Gebieten zustande kamen, früher oder später auch Europa erreichten. So erreichten diese starken integrierenden Kräfte von den Steppengebieten kommend das Karpatenbecken und den Balkan: die Skythen von etwa 600 v. Chr., dann die Sarmaten, und später die Hunnen. (Er sprach ebenfalls über die parallel verlaufenden Integrationsprozesse in Nordafrika, was die Geschichtsschreibung einfach zusammenfassend als die „Geschichte Ägyptens” schildert. Prof. Glatz vertrat die Meinung, dass es sich hierbei um weit mehr handelt.)

Wie bei der Erläuterung der Geschichte der Steppengebiete wandte er sich akzentuiert auch bei der Beschreibung der Geschichte der nordafrikanischen Gebiete den Klima- und naturgeschichtlichen Aspekten zu. (Der Klimawandel der Steppengebiete zur Zeit der großen Erwärmung – 2000 v. Chr. bis 1000 n. Chr. – bzw. die Umwandlungen der nordafrikanischen Gebiete und die hier erfolgte Erwärmung und Verdürrung um 7000 v.Chr.) Auf Grund der klimatischen Veränderungen und der naturgeschichtlichen Tendenzen lässt sich die Ausbreitung der in der neolithischen Kultur begründeten iranischen Völker bis zum Karpatenbecken erklären, was als eine kulturanthropologische Integration angesehen werden kann; zumal wir keine Beweise und Funde dafür erbringen können, dass militärische und verwaltungsbezogenen Aspekte entscheidende Rolle gespielt hätten. Er betrachtete den spezifischen Typ der Integration in Verbindung mit den griechischen Stämmen im Mittelmeerraum als besonders beachtenswert, was bis heute ein von Eigenarten geprägtes welthistorisches Phänomen der kultur-wirtschaftlich-anthropologischen Integration anzusehen ist – ohne eine politische und ständige militärische Integration zu erwirken. (Und dies kann nach Meinung von Prof. Glatz im 21. Jahrhundert als ein potentielles Vorbild gelten. Ein vielleicht bedeutenderes Vorbild als das Reich der Franken und Germanen unter Karl dem Großen.)

Im Folgenden erläuterte er die im fachliterarischen Kanon verankerten Integrationsbestrebungen. Er verwies auf die Europäische Union – aus historischer Perspektive – als eine Territorialverwaltung bezogene Integration, die nur einen Bruchteil der früheren politischen Integrationsumfelder erreicht und die auf Grund der sich vollends ausbildenden kulturanthropologischen Integration anfangs die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bzw. die Europäische Gemeinschaft errichtet (somit eine wirtschaftliche und zum Teil auf Naturbewirtschaftung bezogene Integrationseinheit). Dann, ab 1992, entwickelt sich diese zu einer politischen, Verwaltung bzw. Naturbewirtschaftung bezogenen Integrationseinheit. Und in den letzten Jahren tauchen mittlerweile innerhalb der EU die Bedürfnisse für eine unabhängige militärische Integration auf. Die Zukunft der EU kann nur auf Grund der Geschichte der global wirkenden integrativen Kraftfelder und ihrer wandelnden weltwirtschaftlich-kulturellen Stellung auf dem europäischem Kontinent angemessen gedeutet und definiert werden.

Prof. Glatz verwies bei der Erläuterung der von ihm behandelten Epochen jedes Mal auf die weltgeschichtlichen Zusammenhänge der europäischen Integrationsbestrebungen. Parallel zur den Integrationsprozessen auf dem europäischem Kontinent sprach er über die kulturellen und militärischen Integrationen außerhalb von Europa, insbesondere die Integrationsprozesse im Fernen Osten und auf dem südlichen und nördlichen Teil des amerikanischen Kontinents im Laufe der Geschichte der Neu- und Neuesten Zeit. In seinem Vortrag widmete er den im 20. Jahrhundert außerhalb von Europa erfolgten Integrationsbestrebungen ein separates Kapitel.

(20 Teilnehmer)

 

Prof. Jenő Horváth: Die Geburt der Europa-Idee, die Anfänge der europäischen Integration 1972/1974–1993

(25. Februar 2010)

In seinem einleitenden Vortrag sprach Jenő Horváth über die Geburt der Idee eines vereinten Europas. Er fasste die geschichtlichen Ereignisse zusammen, die die Leiter von sechs Staaten dazu bewegten eine neue Art der Integration zu entwickeln und berichtete über die ersten Schritte dieses Integrationsprozesses.

Aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs erwuchs die Vorstellung von einem vereinten Europa: Die Politiker von mehreren Staaten waren entschlossen, einen dauerhaften Frieden zwischen den ehemals verfeindeten Völkern zu schaffen. Zwischen 1945 und 1950 gelang es weitsichtigen Staatsmännern (wie Konrad Adenauer und Robert Schuman), die Menschen in ihrem Land zu überzeugen, dass in Westeuropa neue Strukturen geschaffen werden sollten, denen gemeinsame Interessen und Verträge zugrunde lagen. Jenő Horváth erläuterte auch die drei möglichen Formen der Integration: konföderativer Ansatz (wo die Staaten ihre Souveränität beibehalten), Föderalismus (mit Abbau der nationalstaatlichen Strukturen) und funktionelle Zusammenarbeit (in bestimmten Wirtschaftssektoren).

Der französische Außenminister Robert Schuman griff eine – ursprünglich von Jean Monnet entwickelte – Idee auf und schlug am 9. Mai 1950 die Errichtung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor. Die EGKS wurde mit dem Vertrag von Paris vom 18. April 1951 Realität und bedeutete den Beginn des gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl der sechs Gründerländer (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Das Leben in der Gemeinschaft ab 1952 erschien als eine Erfolgsgeschichte und alle Vorteile des gemeinsamen Marktes waren gegeben: Der Preis der Kohlen- und Stahlprodukte sank innerhalb der Gemeinschaft, sie wurde konkurrenzfähig und die Erhöhung der Gehalte der Menschen war für alle spürbar. Natürlich gab es auch Misserfolge, wie die Idee der „Europäischen Schutzgemeinschaft“ oder die europäische politische Gemeinschaft, die konnten aber den Fortschritt der Integration nicht in Frage stellen.

Am 25. März 1957 beschlossen die Sechs Gründerstaaten mit den Verträgen von Rom, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zu gründen. Damit begann eine neue Epoche, die die Ausbildung eines spezifischen europäischen Institutionssystems und die Erweiterung der Gemeinschaft mit sich brachte.

(20 Teilnehmer)

 

Prof. Jenő Horváth: Die Institutionen der Europäischen Gemeinschaft, der Acquis communautaire und die erweiterte Integration 1957–1985

(11. März 2010)

In seinem zweiten Referat wies Jenő Horváth auf die Tatsache hin, dass die Europäische Union eine neuartige Struktur bildet, die sich keiner traditionellen rechtlichen Kategorie zuordnen lässt. Die neue Struktur setzt neuartige rechtliche Grundlagen und neuartige Institutionen voraus.

Die Verträge (das sogenannte Primärrecht) geben die Grundlage, das Sekundärrecht besteht überwiegend aus Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen, die von den EU-Organen angenommen werden. Die Gesamtheit aller Rechtsakte macht den sogenannten Acquis communautaire (den gemeinschaftliche Besitzstand) aus.

Die drei wichtigsten Organe bilden ein institutionelles Dreieck: Der Rat als Vertreter der nationalen Regierungen, das Europäische Parlament als Vertreter der Bürger und die Europäische Kommission, die die gemeinsamen Interessen Europas wahrt. Der Ministerrat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsorgan, wo die Mitgliedstaaten der EU abwechselnd sechs Monate lang den Vorsitz führen. An den Ratstagungen nimmt jeweils ein Minister pro Mitgliedstaat teil – davon abhängig, welches Thema auf der Tagesordnung steht (Außenpolitik, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Umweltschutz usw.). Jenő Horváth wies auch darauf hin, in welchen Fällen der Rat mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig entscheidet. Der Europäische Rat wird von dem Staats- oder Regierungschef des Landes geleitet, das den Ratsvorsitz in der gegebenen Periode innehat. Dieses Organ bestimmt den gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu strategischen Fragen.

Das Europäische Parlament, dessen Mitglieder (MdEP) seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl direkt gewählt werden ist das Organ, das die Bürger vertritt. Es übt die politische Kontrolle über die Tätigkeit der EU aus und beteiligt sich am Gesetzgebungsprozess. Die Abgeordneten bilden Fraktionen, unter den geschichtlich die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten am stärksten sind.

Die Europäische Kommission ist der dritte Teil des institutionellen Dreiecks, deren Mitglieder einvernehmlich von den Mitgliedstaaten benannt werden. Die Aufgabe der Kommission ist, das gemeinsame Interesse der Gemeinschaft zu wahren. Als Hüterin der Verträge hat sie sicherzustellen, dass die von Rat und Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Außer den Organen des institutionellen Dreiecks sprach Jenő Horváth auch kurz über andere Institutionen und Einrichtungen: Über den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (dessen Aufgabe darin besteht, darüber zu wachen, dass das EU-Recht eingehalten wird); über den Rechnungshof (der erst 1975 eingerichtet wurde und die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der EU-Haushaltsführung überprüft). Was die finanziellen Institutionen betrifft, beschrieb Jenő Horváth den Aufbau und die Funktionen der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Zentralbank, die für die Währungspolitik der Union verantwortlich ist.

Die Integrationsgeschichte hat nach 1957 weitere wichtige Meilensteine: Die Zölle zwischen den sechs Ländern werden am 1. Juli 1968 völlig abgeschafft. Parallel dazu wurde in den 60er Jahren eine gemeinsame Handels- und Landwirtschaftspolitik entwickelt. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich entschieden für einen Beitritt zur Gemeinschaft, die erste Erweiterung erfolgte also in 1973. Gleichzeitig wurden neue sozial- und umweltpolitische Maßnahmen eingeführt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde 1975 errichtet. Mit den ersten Wahlen zum Europäischen Parlament durch allgemeine Direktwahl im Juni 1979 tat die Europäische Gemeinschaft einen entscheidenden Schritt. Griechenland trat der Gemeinschaft 1981 bei, Spanien und Portugal folgten 1986. Der weltweite Konjunkturrückgang Anfang der 80er Jahre führte jedoch zu einem Europessimismus. Neue Hoffnung kam im 1985, als die Europäische Kommission unter ihrem Präsidenten Jacques Delors ein Weißbuch mit einem Zeitplan zur Vollendung des Europäischen Binnenmarkts bis zum 1. Januar 1993 vorlegte. Dieses langfristige Ziel wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte verankert, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat.

Korreferat: Dr. Andreas Schmidt-Schweizer (Institut für Geschichte der UAW) sprach über die Wiedervereinigung Deutschlands mit besonderer Hinsicht auf die Reaktionen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Er verwies auf die Befürchtungen, die in Verbindung mit der Vereinigung Deutschlands im internationalen Umfeld zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere mit Bezug die Auflösung des Gleichgewichts im Machtverhältnis des europäischen Kontinents. Mit Bezug auf die wirtschaftlichen Aspekte der Wiedervereinigung wurde auf die Einführung der Euro, somit die Loslösung von der starken DM, als Preis für ein vereinigtes Deutschland verwiesen.

(20 Teilnehmer)

 

Dr. Krisztina Arató: Die Europäische Union nach 1992 – der Vertrag von Maastricht, die Norderweiterung und der Vertrag von Amsterdam

(25. März 2010)

Krisztina Arató, Gastprofessorin des Europa Instituts stellte in ihrem Vortrag von 25. März 2010 die Geschichte der Europäischen Union unter die Lupe – in der Periode zwischen dem Vertrag von Maastricht (1992) bis zur östlichen Erweiterung der EU (2004).

Sie fasste die günstigen Umstände zusammen, die vor der Unterschrift des Vertrags von Maastricht die Grundlage für eine neue, tiefere Integration schafften. Die Wende der Jahre 1989/90 galt als „Annus Mirabilis” in der europäischen Politik: Auf der außenpolitischen Ebene trugen der Zusammenbruch des Kommunismus und die absehbare Wiedervereinigung Deutschlands dazu bei, dass man sich zu einer Stärkung der internationalen Position der Gemeinschaft entschloss. Das sogenannte Kohl – Mitterand Tandem diente als politische Basis der Zusammenarbeit der zwei einflussreichsten Länder Europas. Auf der internen Ebene wollten die Mitgliedstaaten die durch die Einheitliche Europäische Akte und andere Reformen erreichten Fortschritte sichern und weiterentwickeln.

Der am 1. November 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (EUV) ermöglichte die Einleitung einer politischen Integration. Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basierte auf drei Pfeilern, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI). Der Vertrag hatte zwei neue Grundprinzipien eingeführt: Das Prinzip der Subsidiarität und die Unionsbürgerschaft. Die Rechte des Europäischen Parlaments wurden gestärkt (z. B. mit der Einführung des Mitentscheidungsverfahrens), neue Funktionen (wie die des Europäischen Bürgerbeauftragten) und eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurden eingeführt. Diese neue europäische Dynamik, die Maastricht mit sich brachte, bzw. die veränderte geopolitische Lage führten dazu, dass Finnland, Österreich und Schweden am 1. Januar 1995 der EU beitraten (im Gegensatz zu Norwegen).

Der nächste wichtige Rechtsakte ist der Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft tat. Er ist das Ergebnis zweijähriger Prüfungen und Verhandlungen im Rahmen einer Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Vertrag von Amsterdam trat in Kraft, nachdem die fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihn gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert hatten. Bei der Formulierung des sachlichen Inhalts des Vertrags ging es vor allem darum, die erforderlichen politischen und institutionellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Europäische Union den künftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung stellen kann.

Korreferat: Dr. Gusztáv Kecskés (Institut für Geschichtswissenschaft der UAW) sprach in seinem Referat über die Beziehungen Frankreichs zu Ostmitteleuropa, mitunter zu Ungarn während der Jahre 1988–2005. Er präsentierte die wichtigsten Elemente der französischen Politik in Verbindung mit den wirtschaftlichen und politischen Integrationsbestrebungen dieser Zeit, wobei er die EU-politischen Bezüge der französischen Außenpolitik erläuterte.

(15 Teilnehmer)

 

Krisztina Arató: Wie funktioniert die EU im 21. Jahrhundert?

(15. April 2010)

Am 15. April 2010 hielt Krisztina Arató ihren zweiten Vortrag in der Reihe der EU-Seminare. Diesmal behandelte sie vor allem die Frage: Wie funktioniert die EU nach 2000? Dementsprechend beschrieb sie in Detail die Vorereignisse der Osterweiterung der Union.

Im März 2000 stellte die EU die „Lissabonner Strategie“ auf, um die europäische Wirtschaft zu modernisieren und sie auf den Weltmärkten für die Konkurrenz mit anderen wichtigen Wirtschaftsmächten zu rüsten. Diese Strategie basierte auf die Förderung von Innovation und Investitionen sowie die Anpassung der europäischen Bildungssysteme an den Bedarf der Informationsgesellschaft. Ein gleichfalls bedeutender Schritt zur Erreichung der Zielsetzungen war die Schaffung einer einheitlichen Währung. 1999 wurde der Euro für (bargeldlose) Finanztransaktionen eingeführt und drei Jahre später wurden Euro-Scheine und Münzen in den zwölf Ländern des Euroraums emittiert.

Der nächste wichtige Meilenstein war der am 26. Februar 2001 unterzeichnete (und am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza). Sein Hauptzweck war die Durchführung einer institutionellen Reform, um das effektive Funktionieren der Union nach der geplanten großen Erweiterung sichern zu können. Sozialpolitische Prioritäten wurden genannt und die Grundlagen einer „verstärkten Zusammenarbeit” geschaffen. Unter anderen wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die ursprünglich vom ersten europäischen Konvent erarbeitet wurde, zur Eröffnung der Regierungskonferenz von Nizza am 7. Dezember 2000 feierlich proklamiert. (Rechtskraft erlangte die Charta – nach dem Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages – jedoch erst am 1. Dezember 2009 gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon.)

Krisztina Arató erläuterte detailliert die Vorgeschichte und den Ablauf der Osterweiterung der Europäischen Union, die die fünfte und bisher größte Erweiterung in der Geschichte der EU war. Die EU sah in dieser Erweiterung eine Chance zur Stabilisierung des europäischen Kontinents und zur Ausweitung der Vorteile der europäischen Integration auf diese jungen Demokratien. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Dezember 1997 aufgenommen. Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittsverhandlungen) in Kopenhagen und die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt. Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden Ländern positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 10 neue Mitgliedstaaten bei (unter anderen auch Ungarn).

Korreferat: Dr. László Borhi (Institut für Geschichtswissenschaft der UAW) bot eine zusammenfassende Analyse zum Verhältnis zwischen der USA und der Europäischen Union Hierbei verwies er auf drei Aspekte, die in den transatlantischen Beziehungen der EU und der USA zu Spannungen führen: 1.) die wirtschaftlichen Interessen in den transatlantischen Beziehungen, die sensible auf jegliche Spannungen zwischen der EU und den USA reagieren; 2.) Standpunkt der EU zu Fragen der Sicherheits- und Außenpolitik, bei der die USA die Passivität der EU beklagen und die EU die USA wiederum mit einem Unilateralismus beschuldigt; 3.) Disparitäten der Militärausgaben, die mit den ungleichen Prioritäten der EU und der USA im Zusammenhang stehen. Dennoch machte der Vortragende darauf aufmerksam, dass das Verhältnis bei weitem nicht so gespannt sei als es oft in den Pressemitteilungen zu lesen ist.

(18 Teilnehmer)

 

Dr. Zoltán Horváth: Die EU vertiefen und erweitern – Die Geschichte der EU nach 2004

(6. Mai 2010)

Zur Jahrtausendwende stellte sich die EU eine doppelte Zielsetzung: Zu einem sollten die bestehenden Strukturen innerhalb der Union vertieft werden, und zum anderen standen zwei Erweiterungen bevor (2004 und 2007), nicht zu sprechen über die Verhandlungen mit den Kandidatenstaaten (Türkei, Kroatien, Mazedonien) und den potentiellen Anwärterstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kosovo und Island). Die Herausforderungen, denen sich die Union stellen musste betrafen die institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Ebenen. Es war eindeutig, dass die institutionelle Basis weitreichende Reformen bedurfte und aus diesem Grund wurden die Vorbereitungen für die Ausarbeitung und Formulierung des Verfassungsvertrags der EU und später für den Vertrag von Lissabon begonnen.

Die wichtigsten Fragenkreise, die während des Konvents zur Ausarbeitung des EU-Verfassungsvertrages behandelt wurden, waren die bessere und eindeutigere Aufteilung der Zuständigkeiten, die einfachere Anwendbarkeit des Instrumentensystems, die Überschaubarkeit und die effektiveren demokratischen Prozesse sowie die Formulierung einer Verfassung für die EU-Bürger. Der Konvent setzte sich entsprechend der Erklärung von Laeken vom Dezember 2001 unter der Präsidentschaft von Valéry Giscard d’Estaing somit zusammen, um den Verfassungsvertrag der Europäischen Union zu erarbeiten. Die vorbereitende Arbeit wurde bis 2003 fortgesetzt, aber die Unterzeichnung erfolgte erst am 29. Oktober 2004 in Rom (Das Zieldatum für das Inkrafttreten des Vertrages war für den 1. November 2006 angesetzt.)

Zoltán Horváth sprach ausführlich über den Ratifikationsprozess, der letztendlich – wie er sagte – in ein Debakel (Volksabstimmung in Frankreich, Niederlande usw.) mündete. Einer anderthalbjährigen Reflexionsphase folgend, die zur Überwindung der politischen Hindernisse genutzt werden sollte, erhielt die Zielsetzung der politischen Vertiefung der EU Anfang 2007 neuen Impetus. Es wurde vereinbart, dass der Verfassungsvertrag letztendlich die bestmöglichen Ansätze bietet, nur sollten die föderativen Elemente verstärkt werden und eine Volksabstimmung in den Mitgliedstaaten vermieden werden. Das gemeinsame Ziel war: Der neue, auf Reformen bedachte Vertrag sollte so bald wie nur möglich in Kraft treten. Schließlich wurde der Vertrag von Lissabon am 13. Dezember 2007 unterzeichnet. In seiner Ausführung sprach der Vortragender über den erneuten Ratifizierungsprozess, wobei er die neu aufkommenden Schwierigkeiten in Irland, Deutschland, Polen die Tschechische Republik erläutere, bis dann am 1. Dezember 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft trat. Als wichtigste Errungenschaften des Vertrages, neben der effektiveren und besser überschaubaren Gestaltung der institutionellen Basis (der Entscheidungsfindung, konkreterer Rechtsrahmen usw.) nannte er die ständige Präsidentschaft des Europäischen Rates, die Ernennung eines Vertreters der Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Koordination mit dem jeweiligen Präsidenten des Rates der EU.

Parallel sollte ebenfalls die wirtschaftliche Integration fortgesetzt werden, und zwar durch die Einbeziehung weiterer Mitgliedstaaten in die Eurozone, die Verkündung der Strategie von Lissabon und der Einführung von neuen Politiken in den Bereichen Klima und Energieversorgung sowie den Reformvorschlägen für die bisherigen Politiken (Agrarwirtschaft, Kohäsion). Mit der Strategie von Lissabon verkündete die EU in 2000 die Zielsetzung eine gemeinsame wirtschaftspolitische Strategie zu vertreten, denn sie erkannte die neuen Tendenzen im globalen Wettbewerb und die wachsende Rolle der auf Wissen basierter Wirtschaft. (Die EU wünschte die USA zu überholen.) Dabei sollten drei Stützenpfeiler errichtet werden: Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik und Umweltpolitik. Der Akzent lag weiterhin auf der Nachhaltigkeit, was sich im globalen Wettbewerb gegenüber Marktteilnehmern mit anderen Prioritäten als kontrovers zu betrachten war. Ein gleichwohl kontroverser Zug war auch darin zu sehen, dass die EU die Mitgliedstaaten lediglich in Form von Empfehlungen zur Anwendung der Prinzipien der Lissaboner Strategie von Lissabon bewegen konnte, wodurch keiner der Zielsetzungen als zwingend galten.

Abschließend sprach Dr. Zoltán Horváth in Verbindung mit dem Ausbau der politischen Union über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Hierbei erläuterte er die potentiellen Möglichkeiten und die Vorteile.

Korreferat: Zoltán Sz. Bíró (Institut für Geschichtswissenschaft der UAW) beschrieb einem historischen Rückblick folgend die aktuellen Tendenzen der Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union. Die Interessen Russlands erläuternd verwies er auf die immer engeren Beziehungen mit den Staaten auf dem Balkan, was ebenfalls durch die Pläne für die Gasleitung South Stream zugleich mit einem energetischen Aspekt verbunden ist.

(20 Teilnehmer)

 

Prof. Ferenc Glatz: Zusammenfassender Vortrag zum Abschluss des Frühjahrsemesters

(13. Mai 2010)