Systemwandel und Wirtschaftsrecht im postkommunistischen Europa
4. Dezember 2002
(Gemeinsame Veranstaltung mit dem Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrum der UAW)
Im Rahmen der mit einer regen Diskussionsrunde verbundenen Veranstaltung wurde daran erinnert, dass der politische Systemwandel in den meisten ostmitteleuropäischen Ländern dem Systemwandel der Wirtschaft voraus ging. Eine Ausnahme bildete in diesem Zusammenhang Ungarn, denn hier wurden bereits im Oktober 1988 jene Gesetze verabschiedet, die die Gründung von Unternehmen ermöglichten, welche auf Privateigentum basierten (in erster Linie sei in diesem Zusammenhang das Gesetz über die Freiheit der Gründung von Wirtschaftsgesellschaften erwähnt). Chronologisch gesehen folgte erst demnach die Einführung des Mehrparteiensystems (1989), die Gewährleistung der kulturellen Freiheitsrechte, die ersten Parlamentswahlen (1990), usw. Die Teilnehmer verwiesen auf die Kontinuität bei der Gestaltung der Wirtschaft und den Tendenzen des Wirtschaftsrechts in Ungarn seit 1979, welche in erster Linie in Verbindung mit dem Bankwesen, den Wirtschaftsvereinigungen und der Stellung der Unternehmen nachweisbar sind.