Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 19:273–285.
LILLA KRÁSZ
Der Arzt und die Bürokratie in Ungarn des 18. Jahrhunderts
Vielfältig und bereichernd waren die Aktivität und der Wirkungsbereich der ungarischen Ärzteschaft in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Zu skizzieren, unter welchen Bedingungen die akademisch gebildeten Ärzte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu einer – mehr oder weniger – einheitlich zu betrachtenden Berufsgruppe zusammenschlossen, ist das Anliegen des Aufsatzes.
Die sozialhistorischen Aspekte der Tätigkeit der Ärzteschaft – als gebildete Berufsgruppe und als ein wichtiger Bestandteil der Gelehrten – fanden in der ungarischen Geschichtsschreibung kaum Interesse. Es gibt Beiträge aus der traditionellen Medizingeschichte oder aus der Institutionsgeschichte. Es werden – anhand von gewöhnlichen obrigkeitlichen Verordnungen und Lehrbüchern – die Entwicklung der medizinischen Mittel und Techniken, das Leben der berühmt gewordenen Ärzte sowie die Institutionalisierung ihrer Ausbildung thematisiert.
Ausbildungsort der Ärzteschaft – Medizinische Fakultät in Ungarn im Zeichen der Aufklärung
Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelang es, mit der Erweiterung der von Péter Pázmány begründete Jesuiten-Universität in Tyrnau durch eine medizinische Fakultät die institutionellen Rahmen der Ärzteausbildung in Ungarn zu schaffen. Die Verfügung über die Erweiterung wurde 1769 von Maria Theresia verabschiedet und mit der Ausbildung hat man 1771 begonnen. Zuvor studierten die in Ungarn praktizierenden Ärzte ihrer Konfessionszugehörigkeit gemäß an ausländischen Universitäten. Die Katholiken vor allem in Wien, während die Protestanten deutsche (in erster Linie in Halle, sowie seit 1770 in Göttingen), holländische bzw. schweizerische Universitäten besuchten. Übrigens ist es bezeichnend, – anhand der Universitätsmatrikeln ist es festzustellen dass sich die ungarnländischen Studierenden im Ausland – mochten sie nun Magyaren, Sachsen oder Slowaken sein – in den Kolonien der Hungari oder Transsylvanii zusammenschlossen. Weder ihre Herkunft noch ihre Muttersprache bedeuteten für sie trennende Schranken, denn studiert wurde ja auf lateinisch.1
Die Ausbildung an der medizinischen Fakultät von Tyrnau wurde mit 5 Professoren begonnen, was in Anbetracht der damaligen Verhältnisse eine hohe Anzahl war. Die ersten fünf Professoren der medizinischen Fakultät Tyrnau hat der nach Wien „importierte” holländische Arzt, Gerard van Swieten persönlich unter seinen Schülern ausgewählt. All das war die Gewähr für eine moderne Ausbildung von Ärzten in Ungarn auf hohem Niveau.2
Wer nun waren diese Professoren, woher kamen Sie?
Adam Ignatz Prandt (1739-1817) erwarb sein Diplom in Wien und praktizierte anschließend bis zur Gründung der Universität in seiner Geburtsstadt Pétervárad. An der Universität lehrte er zunächst Biologie und Pharmazie, dann von 1785-1791 allgemeine Pathologie und schließlich interne Medizin.3
Der Wiener Joseph Jacob Plenck (1735-1807), wurde zum Professor für Chirurgie und Geburtshilfe an der Tyrnauer medizinischen Fakultät ernannt. Ursprünglich war er Chirurg. Sein Lebensweg ist ein gutes Beispiel für den Aufstiegsprozess der Chirurgen im 18. Jahrhundert. Seine Studien nahm er beim Wiener Chirurgen Johann Christian Retter auf, die er dann an der Wiener Universität fortsetzte. Während des Siebenjährigen Krieges diente er in der Armee als Feldscher. 1763 verließ er das Heer und erlangte in Wien den Meistertitel als Geburtshelfer und Chirurg. Er hielt in Basel Vorträge und befasste sich derzeit neben der Praxis auch mit Forschung und wissenschaftlicher Arbeit. 1766 publizierte er seine Studie, in der er auf die Behandlung von Syphilis mit Quecksilber einging. Dadurch wurde van Swieten auf ihn aufmerksam und ernannte ihn zum Professor der Universität Tyrnau. Plenck war darüber hinaus weitgehend literarisch tätig und befasste sich außerdem mit der Dermatologie. 1783 ernannte man ihn zum Professor der Medizinisch-Chirurgischen Akademie (Josephinum). 1798 hat er Adeltitel erworben. Seine Werke waren in ganz Europa bekannt, zahlreiche seiner Bücher sind in der Bibliothek von Wolfenbüttel vorzufinden.4
Mihael Shoretich (1741-1786) ist im Komitat Ödenburg geboren und auch er erwarb sein Diplom an der Universität Wien, und zwar 1765. Anschließend war er Assistent im Wiener Militärkrankenhaus. Später kehrte er nach Ungarn zurück und wirkte als Arzt im Komitat Veszprém. An der medizinischen Fakultät Tyrnau lehrte er von 1770-1784 Pathologie und medizinische Praxis.5
Der in Böhmen geborene Vencel Trnka (1739-1791) hatte in Prag und in Wien studiert. In Tyrnau lehrte er zunächst Anatomie, nach 1785 Pathologie und interne Medizin. Er war ein ausgezeichneter Kenner der zeitgenössischen medizinischen Literatur. Seine Arbeiten publizierte er zum Themenbereich allgemeine Pathologie, wobei seine Studie über die Malaria in wissenschaftlichen Kreisen großes Aufsehen erregte. Er war es, der sich als erster mit der Medizingeschichte befasste. In seinem Testament hinterließ er seine Bücher der Universität und er stiftete ein Stipendium für arme Ärzte und Medizinstudenten.6
Jacob Joseph Winterl (1732-1809) steirischer Herkunft studierte ebenfalls in Wien. Vor seiner Berufung an die medizinische Fakultät von Tyrnau war er Arzt der oberungarischen Bergbaustädte. An der Universität lehrte er Chemie und Pflanzenkunde. Er war nicht nur ein guter Pädagoge, sondern ein in ganz Europa namhafter Gelehrte. Eine bedeutende Rolle spielte er bezüglich der Erkenntnisse betreffs der Naturschätze und vor allem der Heilwasser Ungarns.7
Die Fakultät von Tyrnau also hatte hervorragende Professoren aufzuweisen. Da es in den ersten Jahren nur wenige Studenten gab, war die Ausbildung eine äußerst intensive, was für die Fundiertheit des Wissens der Studenten bürgte. Ein Beweis für die enthusiastische Arbeit der Professoren ist, dass Winterl seine Studenten auf eigene Kosten zum Studium der Flora brachte. Trnka hat für sie spezielle Präparate angefertigt und Shoretich vertiefte das Wissen seiner Schüler mittels kostenloser „Privatstunden". Ein Nachweis für das hohe Niveau der Universität ist darüber hinaus, dass mehrere Studierende aus dem Ausland bzw. aus Wien nach Tyrnau zum Studieren kamen. Eine Rolle spielte wohl dabei, dass hier das Leben billiger war. Das wissenschaftliche Niveau der Fakultät spiegelte sich ebenso in der wissenschaftlichen Tätigkeit und praktischen Arbeit jener wieder, die dort ihren Abschluss machten. Viele der einstigen Studenten waren Autoren von Werken mit landesweiter Bedeutung, einige erlangten sogar in ganz Europa Ansehen damit. Ihr Amt haben sie mit großer Sachkenntnis und mit Begeisterung versehen – sie waren es, die neue Methoden verbreiteten und für die Hygenisierung des Landes auftraten. Besonders hervorgehoben werden muss an dieser Stelle das Wirken des Stadtarztes von Preßburg, Zakariás Teofil Huszty (1754-1803). Im Jahre 1786 erschien sein zweibändiges Werk „Diskurs über die medizinische Polizei", in welchem er zum Teil das Wirken von Johann Peter Frank populär macht und mit seinen Anmerkungen versieht. Im weiteren Teil seiner Arbeit geht er auf sonstige Fragen der Hygenisierung ein. Huszty betrachtet sämtliche Beziehungen des Menschen, so auch sein Verhältnis zu Natur und Gesellschaft, mit den Augen des Arztes, doch ist das Material seines Bandes nicht nach medizinischen sondern philosophischen Gesichtspunkten thematisiert. Er erörtert die Erscheinungen in Verbindung mit Raum und Zeit, auf den Lebensweg des Menschen geht er von der Geburt bis zum Tod gemeinsam mit der gesellschaftlichen Tätigkeit ein und einzelne Fragen bewertet er vom höheren, philosophischen Standpunkt aus. Er befasst sich mit mehreren solchen Problemen, an denen es bei Frank und den weiteren zeitgenössischen Forschern der Medizinischen Polizei mangelt, wie zum Beispiel Sanitätsorgane, medizinische und sozialpolitische Probleme bezüglich des Sanitätspersonals, das Verhältnis von Mensch-Arbeit-Gesundheit- Staat. Die zeitgenössische deutsche wissenschaftliche Literatur nahm das Werk Husztys mit Anerkennung auf und wurde er zum Mitglied zahlreicher ausländischer wissenschaftlicher Gesellschaften gewählt. Huszty zählte aber nicht allein seines theoretischen Wirkens wegen zu den bedeutendsten Ärzten seiner Zeit, sondern ebenso aufgrund seiner praktischen Tätigkeit. Ein Beweis dafür sind seine als Stadtarzt von Preßburg getroffenen Maßnahmen betreffs Epidemien und Tollwut oder Leichenschau bzw. die Apotheken-Visitationen. Seine Methoden waren äußerst zeitgemäße und modern: Er war darum bemüht, sowohl seine Arztkollegen als auch zugewiesene Chirurgen und die Bevölkerung des ihm anvertrauten Gebietes mittels Flugblättern, Vorträgen und sonstigen „Massenaktionen" aufzuklären, zu lehren, zu überzeugen und zu mobilisieren.8
Auf das Tyrnauer Universitätsleben zurückkommend: Die Ausbildung erfolgte den Vorstellungen der Professoren gemäß, obwohl es sich den ursprünglichen Plänen nach bei der medizinischen Fakultät der Universität Tyrnau um eine Reproduktion des Lehrstuhles Wien gehandelt hätte. Man wich aber auch anderweits von der Wiener Praxis ab, denn in Tyrnau gab es keine Immatrikulationsgebühr und man forderte nicht das Absolvieren des philosophischen Kurses. Die Schulgeldpflicht hat dann erst Joseph II. eingeführt. Anfänglich richtete sich die Studienzeit nach dem Fleiß und Wissen des Studenten, bis sie 1775 mit fünf Jahren festgelegt wurde. Zur Erreichung des Doktortitels waren zwei Rigorosa nötig, das erste in theoretischen, das zweite in praktischen Fächern. Anschließend folgte die öffentliche inauguralis disputatio, und wenn diese erfolgreich war, die feierliche Promotion.9
Langfristig aber war Tyrnau nicht geeignet, Heimstatt einer sich weiter entwickelnden Universität zu sein. Die klinische Ausbildung erfolgte im städtischen Krankenhaus von Tyrnau, wo jedoch nicht genügend „Anschauungsmaterial" zur Verfügung stand, d.h. es gab nur wenige Kranke. Auch in anderer Hinsicht entsprach die Stadt nicht den Voraussetzungen der medizinischen Ausbildung, da nicht genügend Leichen zur Verfügung standen und es viele Probleme mit dem botanischen Garten gab. Die Ausrüstung der Fakultät war ebenfalls unzureichend. Maria Theresia vermochte die Probleme nur übergangsweise zu lösen, indem sie die Komitate Neutra und Preßburg zur Lieferung von Leichen anwies bzw. Geld für das chemische Labor sandte.10 Schließlich ordnete dann Maria Theresia 1777 die Übersiedlung der Fakultät nach Buda an. Nachdem 1784 die Regierungsämter in Buda untergebracht wurden, blieb für die medizinische Fakultät kein Platz mehr und es erfolgte ein erneuter Umzug – nun von Buda nach Pest.11
Die Bürokratisierung des Arztberufes
Im Ungarischen Landesarchiv – in der Abteilung des 1724 errichteten, der in Wien fungierenden Kanzlei untergeordneten Statthalterei-Archivs – befindet sich der außerordentlich umfassende Bestand Departamentum Sanitatis. Dieser gewährt einen landesweiten Einblick – in Form von jährlich einzureichenden narrativen Sanitätsberichten und tabellarischen Darstellungen Bewertungs- oder Conduitlisten – in das ungarnländische Sanitätswesen. Die Anfertigung der Berichte war die Pflicht der Komitatsärzte. Die Schriften wurden bis zur Erlassung des Sprachedikts von Joseph II. im Jahre 1784 lateinisch verfasst, danach obligatorisch deutsch. Anhand dieses wertvollen Materials ist es möglich, die tägliche Arbeit, die dabei auftauchende Schwierigkeiten der Ärzte zu verfolgen, sowie den Prozess, wie sie zum unentbehrlichen Bestandteil des josephinischen bürokratischen Apparats auf der mittleren (Komitats)Regierungsebene gemacht wurden. Die Akten verraten aber noch viel mehr über die Sanitätshierarchie, die Verwaltungspraxis, den problematischen Ausbildungsprozess des niederen Heilpersonals (Chirurgen, Barbierer, Bader, Apotheker, Hebammen), das Zusammenleben der alten Praktiken und der neuen Methoden, sowie die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der josephinischen Aufklärungsreformen. Rekonstruierbar ist es weiterhin die Professionalisierung der bürokratischen Methoden, sowie die Art und Weise der Kommunikation in der Verwaltung in obersten und mittleren Ebene.
Für die Arbeit der Statthalterei brachten die in 1783 und in den darauf folgenden Jahren eingeführten Reformen entscheidende Veränderungen. Diese Reformen ersteckten sich auf die Organisation, den Wirkungsbereich und die Verwaltung der Statthalterei. Sie bezweckten die Administration in der Statthalterei schneller, einfacher und präziser zu gestalten. Ausdruck der bürokratischen sowie fachlichen Spezialisierung war ein neues Departamentum für das Sanitätswesen. In diesem sogenannten Departamentum Sanitatis, das die Aufgaben der ehemaligen Sanitätskommission übernahm, waren hochqualifizierte Experten beschäftigt.
1780, gleich nach seiner Thronbesteigung, verordnete Joseph II. die Anfertigung der jährlichen Sanitätsberichte mit anzuschließenden Conduitlisten, die jedes Komitat jährlich einzureichen hatte.12 Damit sollte erstens jede Behörde die ihr untergeordneten staatlich bezahlten Angestellten kennenlernen, um im Falle einer neu zu besetzenden Stelle, die „wahrhaftigen Verdienste und Tauglichkeit in Betracht ziehen zu können (...)" und zweitens die Arbeit der Angestellten unter Kontrolle gebracht werden. Auf dem Gebiet des Gesundheitswesens passierte praktisch bis zur Umgestaltung der Statthalterei, bis 1783 nichts. 1783 erschienen wohl die ersten Sanitätsberichte, die von Komitatsärzten angefertigt wurden, aber von fachgemäß angefertigten Berichte kann – außer in einigen oberungarischen Komitaten – nicht die Rede sein.
Am 31. Oktober 1785 verordnete Joseph II. für jede Behörde wiederum die Anfertigungspflicht der jährlichen Berichte.13 Dies geschah gleich nach der Errichtung des sogenannten Distriktualsystems, wobei 54 Komitate (auf dem Gebiet von Ungarn, Slawonien und Kroatien) 10 administrative Distrikte neugeordnet wurden. Die Leitung der einzelnen Distrikte wurde von den vom König ernannten Obergespanen, alias Kommissaren übernommen. Das bedeutet, dass die bisher gewählte Selbstverwaltung der Komitate, der königlichen Freistädten und der zwei privilegierten Distrikte entmachtet wurde. Die Kommissare mussten die von ihnen ernannten Vizegespane antreiben, die wiederum die Oberstuhlrichter und die Geschworenen unterrichteten, wobei der neue bürokratische Apparat bis zu den Dorfrichtern vordrang.14
Da der Abgabetermin der einzureichenden Berichte für den 1. Februar 1786 zu knapp war, konnten nur wenige Komitate dieser Aufgabe gerecht werden. Das war kein Wunder! In den rein ungarischen Komitaten erregte die Erlassung des deutschen Sprachedikts einen grossen Widerstand: Entweder konnte man nicht Deutsch oder die Amtssprache wurde aus Patriotismus verweigert.
Bis ein Bericht mit beigelegter Tabelle zur Statthalterei ankam, musste er einen langen Weg bewältigen. Dem Oberstuhlrichter, oder dem Geschworenen wurden die Tabellen von Seiten der Komitatsarzt übergeben. Der Komitatsarzt sammelte die nötigen Daten von den ihm untergeordneten Stadtärzten oder Chirurgen ein. Es kam auch vor, dass die Arbeit der wirklichen Datensammlung vom Ortsrichter, dem örtlichen Pfarrer oder sogar von der schreibkundigen diplomierten Hebamme geleistet wurde. Die Zusammenführung der Daten war die Aufgabe des Komitatsarztes, da aber manchmal mehrere Monate zwischen dem Eintreffen der Teildaten der einzelnen Kreise vergingen, wurden oft nur halb ausgefüllte, mangelhafte Tabellen dem Oberstuhlrichter zugeschickt. Dies ist wirklich nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass einige Ärzte, Chirurgen oder Hebammen neben ihren sonstigen Aufgaben oft einen Kreis von 50 bis 60 km zu Fuß bereisen mussten, um die nötigen Informationen einzusammeln. Die Absicht war wohlgemeint, nur die Ausführung – z.B. in einem dicht bewohnten Komitat – erschien als beinahe unmöglich. Mehrere Komitate versuchten deshalb dieser Aufgabe leichter gerecht zu werden, wobei sie im ersten Jahr 1785 mehr oder weniger wirklichkeitstreue Daten in die Tabellen einführten, und in den folgenden Jahren nur diese variierten.
Weiter führte der Weg der Berichte vom Oberstuhlrichter zum Vizegespan und letzten Endes zum Obergespan alias Kommissar, der diese meistens in unveränderter Form dem Departamentum Sanitatis zuschickte. Die Aufgabe des Departamentums war: Anhand von Berichten und Tabellen Schlüsse zu ziehen und Vorschläge auszuarbeiten. In der Praxis wurde aber nur eine kurze Zusammenfassung der Berichte verfasst. Die Arbeit der Ärzte, Chirurgen, Hebammen wurde nicht richtig ausgewertet, worauf die an die Statthalterei adressierten Klagebriefe der Komitate hinweisen. Es gab weder eine positive noch eine negative Reflexion. Allerdings hatte die Statthalterei dazu auch kein Mittel in der Hand. In den problematischen Fällen konnte sie höchstens die Akten der Medizinischen Fakultät der Pester Universität zur weiteren Untersuchung zuschicken.
In Form von gedruckten Rundschreiben wurden sogenannte Circularia impressa Instruktionen für die Anfertigungsmethode der Tabellen ausgegeben, was für die Ärzte als eine Richtschnur galt. (Seit den 1760-er Jahren wurde in der Verwaltungspraxis der Statthalterei üblich in dieser Form alle an den Komitaten adressierten königlichen Verordnungen bekanntgegeben.) Um die Ausführung der Aufgabe zu erleichtern und klar zu machen, bekamen die Ärzte erstmals 1787 – und dann jedes darauf folgende Jahr wiederholt–Amtsunterricht. Dieser legt in 32 Punkten die Aufgaben der Ärzte ganz genau fest. Dementsprechend mussten sie ihren jährlichen Bericht inhaltlich aufbauen.15
Die jährlichen Sanitätsberichte der Komitatsärzte erstreckten sich auf all jene Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, die Auswirkungen auf die Verhältnisse des Gesundheitswesens haben konnten. Das Niveau und Detailliertheit der Berichte hing vom Gewissen und fachlichem Engagement des Arztes ab, und so fielen die Berichte in den einzelnen Komitaten sehr verschieden aus. Ein sachgemäß verfertigter Bericht ging – im optimalen Falle – mehr oder weniger ausführlich ausgearbeitet, auf folgende Bereiche ein:
1. Die allgemeinen sanitären Verhältnisse des Komitates: Beschreibung und Heilung der auf dem Gebiete des Komitates auftretenden Krankheiten (Krankenbericht). In monatlicher Gliederung atmosphärische und Wetterverhältnisse (Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Windverhältnisse, Wasserstand). Über letztere hatte deshalb der Arzt Bericht zu erstatten, weil man einen Zusammenhang zwischen Epidemien und meteorologischen Bedingungen vermutete.
2. Apotheken-Visitation: Einmal jährlich hatte ein jeder Arzt des Komitates bzw. der königlichen Freistädte – nach Möglichkeit zwischen Juli und Oktober – die im Komitat wirkenden Apotheken zu kontrollieren. Die Gesichtspunkte hierfür waren folgende: Verfügt der Apotheker über ein Universitätsdiplom? Ist die Apotheke in einem geeigneten und dementsprechend reinen Gebäude untergebracht? Werden die Medikamente den Vorschriften gemäß verfertigt und gelagert und zum festgelegten Preis verkauft? Während der Visitationen hatte man außerdem auch die Gifte verkaufenden Gewürzläden zu überprüfen, ob denn die Händler die verschiedensten Gifte voneinander zu unterscheiden vermochten und sie separat von den Lebensmitteln lagerten.
3. Registrierung von seuchenhaften Erkrankungen
4. Rinderpest
5. Registrierung von Erkrankungen, welche aufgrund von Bissen tollwütiger Tiere auftraten
6. Beschreibung des Zustandes der Heilwässer
7. Registrierung von Naturerscheinungen (Irrlichter, Sternschnuppen, Erdbeben)
8. Leichenschau und Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften betreffs Beerdigung der Toten
9. Kontrolle der medizinischen Mittel der Chirurgen, Geburtshelfer und Tierärzte
10. Erfassung von Problemen und Mängeln bezüglich des Gesundheitspersonals des Komitates16
Narrative Berichte haben die Komitatsärzte bis 1848 praktisch ohne grundlegende Änderungen mit zuvor bekannt gegebener Thematik verfertigt. Nach 1794 kamen einige weitere Gesichtspunkte hinzu, wie zum Beispiel: Registrierung von medizinischen Mitteln, die für Gefangene in Komitatskerkern bereitgestellt wurden, Auflistung von Pockenimpfungen, polizeiliche Probleme des Gesundheitswesens (Unterbringung von Ölmühlen und Schlachthöfen, Straßenbeleuchtung und-reinigung, Kontrolle des Lebensmittelverkaufes, Wasserversorgung, Zustand der Bäder). Immer ausführlicher ging man auf die hygienischen Verhältnisse der Bevölkerung, so die Reinheit der Wohnhäuser ein.17
Die ersten, sachgemäß angefertigten Sanitätsberichte gingen 1786 beim Statthalterrat ein. Vereinzelt gibt es schon ab 1783/84 im Material des Departamentum Sanitatis Berichte, doch sind in jenen die zuvor aufgeführten Themen bzw. Fachbereiche noch nicht so klar und übersichtlich voneinander separiert. Bedeutende Punkte waren nach dem Zufallsprinzip – in Abhängigkeit von Ambitionen und fachlichem Wissen des Komitatsarztes – eingefügt oder ausgelassen worden. Für den Zeitraum von 1783/84 bis 1786 stehen uns vielerlei Beispiele vom einseitigen bis zum 20-30seitigen Bericht zur Verfügung. In sämtlichen eintreffenden Berichten führen die Ärzte – wenn auch oftmals ziemlich lakonisch – die Mängel hinsichtlich Anzahl und fachlicher Kompetenz beim Gesundheitspersonal des betreffenden Komitates auf, eventuelle Seuchen sowie Allgemeinzustand und angewandte Heilmethoden betreffs der im Laufe des Jahres behandelten Patienten.18
In den darauffolgenden vier Jahren wurde zuvor bekannt gegebener „Katalog" durch neuere, vom Gesichtspunkt des Gesundheitswesens her bedeutende Themen erweitert. Ab 1787 haben einige fleißige Ärzte der Komitate Transdanubiens und Oberungarns eine Tabelle bezüglich der Kindersterblichkeit ebenfalls in die Berichte mit aufgenommen. In jenen haben sie präzise Namen und Todesursache oder den Charakter von Komplikationen bei der Geburt der Jungen und Mädchen aufgeführt, die noch während der Geburt oder kurz danach verstarben.19 Ebenso hat man, zumeist in monatlicher Einteilung, die Anzahl der Geburts- und Sterbefälle im betreffenden Berichtsjahr auf dem Gebiet des Komitates registriert.20 Ab 1789 haben die Komitatsärzte ihren Jahresberichten auch die Krankheitsfälle der ihnen zugeteilten Komitatschirurgen bezüglich ein oder höchstens zweier Landkreise in Tabellenform beigefügt. Auf diese Weise vermögen wir gut die Arbeitsmethoden der Komitatsärzte zu verfolgen: Von den ihnen zugeteilten Chirurgen holten sie in regelmäßigen Zeitabständen Teilinformationen ein, dann haben sie diese Teilberichte zusammengefasst und mit eigenen Anmerkungen ergänzt. Die sehr gut gegliederten, zumeist in Tabellenform angefertigten Krankenberichte der Komitatschirurgen beinhalteten folgende Rubriken: Ortsname, je nach Jahreszeit im Kreise der Bevölkerung auftretende innerliche Krankheiten, angewandte Heilmethoden oder im Kreise der Bevölkerung auftretende äußerliche Krankheiten und diesbezüglich angewandte Heilmethoden. Erkrankungen bei Pferden, Schafen sowie Rinderpest. Die einzelnen Rubriken der Tabellen hat man eigenhändig erstellt, so dass stellenweise bedeutende Abweichungen in Bezug auf Einteilung und Gesichtspunkte der Spalten zu verzeichnen sind.21 Der Amtsarzt des Komitates Komárom hat 1790 bereits auf einem im Voraus erstellten Formular den Tierbestand des ihm anvertrauten Gebietes registriert (Pferde, Schafe, Rinder). In der Tabelle hat er die Anzahl der Tiere, eventuelle Erkrankungen und angewandte Heilmethoden aufgeführt.22
Im Laufe der Zeit wurden die alljährlichen Sanitätsberichte der Komitatsärzte nicht nur inhaltlich sondern ebenso formell spektakulär sachgemäßer gestaltet. Die von den gut organisierten und effizient instruierten Zugeordneten beim Komitatsarzt eintreffenden Angaben, praktisch zu jedem einzelnen Thema, hat man in den ab 1787 thematisierten, allgemein selbst gefertigten Tabellen aufgeführt. Besonders sorgsam verfasst, differenziert und gut durchdacht – sozusagen „professionell” angelegte Tabellen – sind jene über Patienten und Epidemien. Das Gleiche gilt aber auch im Falle mehrerer Komitate für die Registrierung der atmosphärischen und Wetterverhältnisse. Die Ärzte berücksichtigten hinsichtlich der Ausfüllung einzelner Rubriken neben inhaltlichen Details unterschiedlichster Aspekte des engeren Fachgebietes auch zeitlich differenziert in monatlicher oder gar täglicher Einteilung den Ablauf von Krankheiten und Epidemien.23
Vom Jahre 1787 an, als der Amtsunterricht für die Komitatsärzte in deutscher und auch ungarischer Sprache dargelegt wurde, haben die Komitatsärzte ihrer Berichte in zweispaltigem Format geschrieben. Auf der linken Seite des Blattes ist der Text des entsprechenden Punktes der amtlichen Anweisung aufgeführt, auf der Rechten hingegen eine kurze Beschreibung der in diesem Zusammenhang im betreffenden Komitat vorgefundenen Zustände. Diesem Teil der Berichte haben die Ärzte auch die Conduitlisten24 beigefügt. Ab 1789 hat sich ausserdem die Benennung dieser Berichte geändert, denn an die Stelle der bis dahin benutzten „Sanitätsberichte” trat nun der „Polizeybericht”.
Status und Position der Ärzte
In den Almanachen, Periodika des 18. Jahrhunderts treffen wir auf mehrere Gelehrtenlisten, in denen auch Ärzte aufgeführt sind. Die Quellen verraten uns nicht nur ihre Namen, sondern ebenso, wie viel die Komitatsärzte verdienten, wann sie ihr Diplom erwarben, zu welchem Thema sie ihre Dissertation schrieben.
Eine wichtige Quelle bietet sich die Mitteilung des knapp 200jährigen Jahrbuches an, das von Johann Matthias Korabinszky unter dem Titel Almanach von Ungarn auf das Jahr 1778 veröffentlicht wurde. Der hervorragende Redakteur, Kartograph und Buchhändler publizierte u.a. auch eine Namenliste, und zwar – wie die einleitenden Zeilen besagen – eine „Verzeichnung der lebenden bekanntesten ungarischen Gelehrten und Beförderer der Wissenschaften, welche sowohl in als ausser Landes Leben”. Korabinszky führt in alphabetischer Reihenfolge 333 Namen an. Darunter finden wir insgesamt 31 Ärzte, die als Komitats- oder Stadtärzte oder als Universitätsprofessoren tätig waren. Korabinszky hatte Recht, als er diese Liste von Persönlichkeiten für seine Leser und für die Nachwelt aufsetzte. Er hatte sich, so gut er konnte, informiert, und obschon seine Information etwas regional geprägt war, hatte er die 333 Namen doch richtig verewigt. Ihre Zahl ließe sich verdoppeln, vielleicht verdreifachen, mehr aber könnte man schwerlich finden.25
Eine noch wichtigere Quelle sind die zwei Jahrgänge der von dem hervorragenden Rechtswissenschaftler Marton Georg Kovachich herausgegebene Zeitschrift „Merkur von Ungarn“. Die 1786 und 1787 veröffentlichte, freimauerisch orientierte Zeitschrift verfolgte die ganze Entwicklung und des Unterrichtswesens. Für den außeruniversitären Wirkungsbereich der einzelnen Fakultäten ist die wichtigste Mitteilung die Liste der jährlichen Absolventen. Da die zeitgenössischen Universitätsmatrikeln vernichtet wurden, ist die Zeitschrift eine erstrangige Quelle der Forschung.26
Aus diesen Quellen geht hervor, dass die Ärzte ein wichtiger Bestandteil der zeitgenössischen Gelehrten waren. Auch ihrer Herkunft nach gehörten sie größtenteils dieser Schicht an. Die Herkunft der Studenten der Fakultät Tyrnau überprüfend kann festgestellt werden, dass 9 Studenten adliger und 42 bürgerlicher Abstammung die Universität besuchten. Die 9 Adligen waren zumeist besitzlose Kleinadlige. Die meisten Väter der Ärzte waren Priester, Ärzte, Apotheker oder Lehrer.27
Ein Teil der Ärzte arbeitete als Komitats- oder Stadtarzt, andere ließen sich als praktizierende Ärzte in größeren Städten nieder und ein geringer Anteil lebte als Leibarzt am Hofe von Grafen oder Fürsten. Der Komitatsarzt hatte seinen Platz nicht im Amtsapparat des Komitates sondern bei den sogenannten „Conventionatus”, hier aber in herausragendem Status, da seine Bezahlung jener des Oberstuhlrichters entsprach und er im Rang dem Komitatsingenieur folgte. Der Lohn betrug im Allgemeinen 300-500 Forint, doch gab es auch Gehälter von 800 Forint.28 Für die Vermögenssituation der Ärzte ist charakteristisch, dass es einigen von ihnen gelang, ein größeres Vermögen anzuhäufen. So hat zum Beispiel János Wallaszkai der Schatzkammer eine Bibliothek und 100.000 Forint hinterlassen und auch János Károly Perbegg hat im Laufe seines Lebens mehr als 100.000 Forint gespart. József Cseh-Szombaty hinterließ dem Kollegium Debreczin die größere Summe von 25.000 Forint.
In der Bürgerschicht waren die Ärzte sehr angesehen. Jene Ärzte bürgerlicher Herkunft, die nach Studienabschluss in ihre Heimatstadt zurückkehrten oder sich in einer anderen Stadt niederließen, haben im Leben dieser Städte eine bedeutende Rolle gespielt und dort als angesehene Bürger gelebt. Ihres Wissens wegen waren sie von allen geehrt.
In größeren Städten, in denen mehrere Ärzte wirkten, weist der gesellschaftliche Status ihrer Patienten gut die gesellschaftliche Position der Ärzte nach, wofür die Stadt Preßburg ein gutes Beispiel bietet. Die angesehensten Ärzte, die Titel errangen oder höhere Ämter bekleideten, waren jene, die als Hausärzte der katholischen Aristokratie und des Klerus wirkten. Die nachfolgende Schicht behandelte den niederen Adel bzw. die evangelischen Handelsleute und Meister. Die Basis der imaginären gesellschaftlichen Pyramide der in Städten praktizierenden Ärzte schließlich bildeten jene, die die in den Vorstädten lebenden Weinbauer behandelten.
Mehrere Ärzte wurden in Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit vom König geadelt. Maria Theresia zum Beispiel hat 1741 János Dániel Perliczy, 1765 István Mátyus und Franz I. im Jahre 1798 Joseph Jacob Plenck den Adelstitel verliehen. Nicht selten war es auch, dass ein Arzt sich für Geld den Adelstitel erwarb, wie unter anderem der Preßburger Joseph Skollanits. Sein Leben ist ein gutes Beispiel dafür, wie man mittels der Ärztelaufbahn auf der gesellschaftlichen Stufenleiter vorankommen konnte. Skollanits war der Sohn befreiter Leibeigener, der nach dem Medizinstudium in Wien und Bonn zunächst in Wien und von 1746 dann in Preßburg wirkte. Ab 1763 ist er Arzt der Sanitätskommission, ab 1765 dann Sanitätsrat. Im Jahre 1768 wird er Komitatsarzt von Preßburg und erwirbt schließlich mit seinem eigenen Geld den Adelstitel.
Die Mehrzahl der Ärzte lebte in Städten und ihre Lebensweise entsprach dem bürgerlichen Lebenswandel der sonstigen städtischen Gelehrten. Auch die Lage ihrer Wohnungen und Häuser ist ein Nachweis für ihre in der Stadt eingenommene Position. So wohnte zum Beispiel Andreas Conrad, der Stadtarzt von Ödenburg im Fabrizius-Haus. Die begabteren, besseren Ärzte waren darum bemüht, sich neben der Heilung auch der wissenschaftlichen Arbeit zu widmen. Mehrere von ihnen haben eine bedeutende Fachliteratur geschaffen. Ein weiterer Beweis für das Renomme ungarischer Ärzte ist, dass verschiedene ausländische wissenschaftliche Gesellschaften viele von ihnen zu ihren Mitgliedern wählten.
Fazit
In diesem sozialen Raum, gesellschaftlichen Milieu schloss sich die obere Schicht des Sanitätspersonals in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu einer – mehr oder weniger – einheitlich zu betrachtenden Berufsgruppe zusammen, deren Mitglieder als Komitats- oder Stadtärzte angestellt waren. Alle hatten akademische Ausbildung auf einem hohen europäischen Niveau, einen von dem Staat fixierten jährlichen Gehalt, viele von ihnen verfügten sich über Privatbibliotheken.
Die Gesellschaft lehnte die Reformen von oben nicht explizit ab, sondern versuchte, bewährtes Erfahrungsgut mit fachlichem Wissen zu vereinigen. Ob diese Synthese erfolgreich vonstattenging oder nicht, hing von den Stadt- bzw. Komitatsärzten ab, die dabei eine zentrale Rolle spielten. Sie waren Vermittler, die der Obrigkeit Kenntnisse über das damals wirkende niedere Sanitätspersonal zuspielten. Insofern lagen die Lebensfähigkeit des neuen Systems, die unmittelbare Kontrolle und die Unterstützung der obrigkeitlichen Maßnahmen, in ihrer Hand. Die Kooperation zwischen Ärzten und ihren untergeordneten Heilpersonen bildete den Schlüssel zur erfolgreichen Verwirklichung der aufgeklärten Reformen.
Anmerkungen
1
Vgl. Győry Tibor: Az orvostudományi kar története 1770-1935. Budapest, 1936. (im weiteren Győry), Kiss József Mihály: Magyarországi diákok a bécsi egyetemen 1715-1789. Budapest, 2002.
2
Lesky, Erna: Wiener Krankenbett-Unterricht, van Swieten und die Begründung der medizinischen Fakultät Tyrnau (1769). Orvostörténeti Közlemények, (1971) Nr. 57-59. 29-39.
3
Vgl. Szinnyei József (szerk.): Magyar Írók Élete és Munkái. Budapest, 1891-1913. XI. Bd. 110. (im weiteren Szinnyei), Weh von Prockl, M: Personalbibliographien der Professoren der Medizinischen Fakultät der ungarischen Universität in Tyrnau und in Ofen 1769-1784. Erlangen-München, 1974. 74. (im weiteren Prockl)
4
Vgl. Szinnyei, X. Bd. 1238., Prockl, 74.
5
Vgl. Szinnyei, XII. Bd. 564., Prockl, 74.
6
Vgl. Szinnyei, XIV. Bd. 546., Prockl, 74.
7
Vgl. Szinnyei, XIV. Bd. 1584., Prockl, 74.
8
Duka Zólyomi N.: Zacharias Gottlieb Huszty. Mitbegründer der modernen Sozialhygiene. Pozsony, 1972. 190.
9
Gyõry, 35.
10
Gyõry, 47-49.
11
„Summarische Erläuterung der die Übersetzung der Universität von Tyrnau nach Ofen betreffenden Fragen” - die Handschrift siehe Ungarisches Landesarchiv (im weiteren ULA) C 67 (Departamentum litterario-politicum) 1160 AT 108-117.
12
ULA A 39 (Archiv der Ungarischen Kanzlei, Acta Generalia) 6549/1780.
13
ULA A 39 13759/1785.
14
Der Vizegespan, der Oberstuhlrichter und die Geschworenen als ungarische Standesinstitutionen verwalteten eigentlich das neugeordnete Gebiet der einzelnen Komitate.
15
Der Amtsunterricht wurde von der Statthalterei in Form von gedruckten Rundschreiben (Circularia impressa) herausgegeben, siehe ULA C 23 Nr. 20375/16 Mai 1786. Der Text des Amtsunterrichtes ist auch bei Linzbauer zu finden, siehe Linzbauer, Franciscus, Xaverio: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae. Buda, 1852-1861. 3. Bd. 245.
16
Die Sanitätsberichte aus den Jahren 1786-1790 siehe ULA C 66 Nr. 56. pos. 1-392/1785-86., Nr. 1. pos. 1-759/1787., Nr. 1-10/1788., Nr. 1. pos. 1-144/1789., Nr. 2. pos. 1-83/1790. (Vom Jahre 1788 wurden die Berichte direkt vom Kommissaren an die Statthalterei weitergeleitet.)
17
Felhő Ibolya-Vörös Antal: A helytartótanácsi levéltár. Budapest, 1961. 259.
18
Die Sanitätsberichte aus den Jahren 1783/84-1785 siehe ULA C 66 Nr. 22. pos. 1-451/1783-84., Nr. 1. pos. 1-309/1785.
19
ULA C 66 Nr. 1/1787.
20
Als Beispiel siehe den Bericht des Temescher Komitats: ULA C 66 Nr. 56. Pos. 5/1785-86.
21
ULA C 66 Nr. 1. pos. 1-144/1789.
22
ULA C 66 Nr. 2. pos. 18/1790. (Vom Jahre 1787 ist die Tierarznei eine zentrale Frage in den Berichten.)
23
In Borschoder Komitat siehe ULA C 66 Nr. 8. Pos. 61/1788., in Zagreber Distrikt siehe ULA C 66 Nr. 1/1788., in Pester Distrikt siehe ULA C 66 Nr. 7/1788.
24
Der erste Teil der Conduitlisten enthält persönliche Daten des Sanitätspersonals (Ärzte, Chirurgen, Barbier, Bader, Apotheker, Hebammen): Name, Dienstort, Geburtsort, Religion, Alter, Familienstand, wo gelernt, von wem examiniert, mit Attestat oder mit Diplom versehen, seit wann in dem Ort dient, von wem angestellt, wo und in welcher Kondition früher gedient, Sprachkenntnisse, und Salarium. Der zweite Teil enthält die eigentliche Bewertung der betroffenen Person. Auf den ersten Blick erscheinen die in Tabellen geordneten Eintragungen als graue Datenmasse. Diese im Zeichen der - in Ungarn - neuen Wissenschaft, der Statistik angefertigten verschiedenen Auflistungen vermittelten der Obrigkeit unentbehrliche Informationen über das Sanitätspersonal. Die Komitatsärzte hatten die Aufgabe von den ihnen untergeordneten Ärzten, Chirurgen, Hebammen gesammelten Daten in die Tabellen einzutragen. Die im Komitat wirkenden Stadtärzte wurden unmittelbar von den Komitatsärzten bewertet, während die Komitatsärzte selbst von den jeweiligen Vizegespanen.
25
Almanach von Ungarn auf das Jahr 1778. Wien-Preßburg.
26
Kovachich Márton György (szerk.): Merkur von Ungarn, 1786-1787.
27
Weszprémi István: Magyarország és Erdély orvosainak rövid életrajza. Budapest, 1960-1970. 297. 591. (im weiteren Weszprémi)
28
Anhand der an die Statthalterei eingetroffenen Conduitlisten wurde in der Buchhaltung verschieden Arten von sog. Ausweisen über die aktuelle finanzielle Lage, über den Verdienst des Sanitätspersonals angefertigt siehe ULA C 66 Nr. 43. pos.40. fol 201-204/1785-86.
Literatur
Almanach von Ungarn auf das Jahr 1778. Wien-Preßburg.
Duka Zólyomi N.: Zacharias Gottlieb Huszty. Mitbegründer der modernen Sozialhygiene. Pozsony, 1972. 190.
Felhő Ibolya-Vörös Antal: A helytartótanácsi levéltár. Budapest, 1961.
Gyõry Tibor: Az orvostudományi kar története 1770-1935. Budapest, 1936.
Kiss József Mihály: Magyarországi diákok a bécsi egyetemen 1715-1789. Budapest, 2002.
Kovachich Márton György (szerk.): Merkur von Ungarn, 1786-1787.
Lesky, Erna: Wiener Krankenbett-Unterricht, van Swieten und die Begründung der medizinischen Fakultät Tyrnau (1769). Orvostörténeti Közlemények, (1971) Nr. 57-59. 29-39.
Linzbauer, Franciscus, Xaverio: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae. 1-3. Bde. Buda, 1852-1861.
Szinnyei József (szerk.): Magyar Írók Élete és Munkái. 1-14. Bde. Budapest, 1891-1913.
Weh von Prockl, M: Personalbibliographien der Professoren der Medizinischen Fakultät der ungarischen Universität in Tyrnau und in Ofen 1769-1784. Erlangen-München, 1974.
Weszprémi István: Magyarország és Erdély orvosainak rövid életrajza. Budapest, 1960-1970.
Die Autorin ist verantwortliche Stipendiatin („Seniorin“) für die Kaffeerunden des Europa Institutes Budapest.