Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 12:319–334.
EMILIA HRABOVEC
Die staatliche Zugehörigkeit der Slowakei 1918–1920
Kirchenpolitische Aspekte der Auseinandersetzungen
Der Herbst 1918, die Stunde Null der neuen europäischen Staatsordnung, brachte der obersten Autorität der katholischen Kirche, dem Heiligen Stuhl, eine Reihe tiefer Veränderungen. Er wurde Zeuge des Zerfalls der letzten sich als katholisch definierenden Großmacht im europäischen Staatsgefüge, ÖsterreichUngarn, mit der auch ein jahrhundertealter politisch-sozio-kultureller Ordnungsfaktor unterging, dessen Existenz und Wirksamkeit auch eine kirchlich relevante Dimension besessen hatten. An seine Stelle schien eine neue, politisch und wirtschaftlich eher Labilität signalisierende internationale Staatsordnung zu treten, hervorgegangen aus einer Friedenskonferenz, von der der Papst ausgeschlossen blieb, die ihn als „Zusammenstoß von rivalisierenden Hegemonieversuchen”1 bald enttäuschte und in deren Schlussverträgen er jenen „wahren christlichen Geist der Versöhnung” vermisste, der allein einen dauerhaften und gerechten Frieden schaffen kann.2
Der Blick in die Zukunft der verfeindeten Erben der Donaumonarchie wurde aus kirchlicher Sicht zusätzlich dadurch getrübt, dass im Herbst 1918 praktisch in allen von ihnen liberal-laizistische, manchmal offen antikirchlich gesinnte republikanische politische Kräfte an die Macht kamen, die das Programm der Trennung von Kirche und Staat verkündeten, gleichzeitig aber nicht bereit waren, die Kontrolle über die Kirche aufzugeben und eine Verknüpfung der Säkularisierung mit postjosefinischem Etatismus nach dem Motto „freie Kirche im souveränen Staat” anstrebten.3 Häufig unterstützten sie auch verschiedene im Schoße der Kirche entstandene nationalkirchlich-reformerische Tendenzen, in denen sie ein Instrument zur Stärkung des Nationalstaates erblickten.4 Die Machtexperimente der Räteregime in Ungarn und Bayern und das Vordringen der Roten Armee bis vor Warschau führten außerdem die Gefahr vor Augen, die aus dem kommunistisch gewordenen Osten drohte, und stärkten in der Kurie die Zweifel darüber, ob die kleinen und untereinander zerstrittenen Staaten imstande sein werden, eine dauerhafte neue Ordnung aufzubauen, oder ob sie vielmehr nicht bald einer Explosionsmischung aus staatsnationalen Egoismen und sozialen Revolutionen erliegen und zum Spielball der Flügelmächte und dauerhaften Krisenherd absteigen werden.
Doch nicht nur die ostmitteleuropäische Staatenwelt, sondern auch der Heilige Stuhl selbst erlebte in dieser Zeit einen Wandlungsprozess. Eingeleitet wurde er in den Dezennien nach 1870, als das Papsttum einerseits das eigene souveräne Staatsterritorium verloren hatte, andererseits Zeuge von umfassenden Veränderungen in Staaten und in Gesellschaft wurde. Sein Resultat war unter anderem die schrittweise Loslösung von traditionellen Bindungen und Abhängigkeiten von wirklichen oder angeblichen „katholischen Staaten” zugunsten einer Haltung, die keine Präferenzen mehr in Bezug auf konkrete Staatsformen besaß und das primäre Kriterium im Verhältnis zum Staat in dessen Bereitschaft erblickte, die libertas Ecclesiae und die Würde der menschlichen Person zu respektieren.5
Bestandteil dieses Loslösungsprozesses war auch das Erkennen der Bürde der Ingerenz, die die „scheinbar katholischen” Staaten für ihren nicht selbstlosen Schutz erfordert hatten, und folglich die Interpretation der staatsrechtlichen Veränderungen nach 1918 auch als Gelegenheit, diese Last abzuschütteln, die Angelegenheiten der Kirche im Geiste des neuen Kodex des kanonischen Rechtes unabhängig von äußeren Interventionen zu regeln und die unter der Glasglocke des Staatskatholizismus in allzu großer Staatsverbundenheit und manchmal auch feudaler Lebensweise erstarrten Episkopate und Priester und von der tendenziellen religiösen Indifferenz gefährdeten Gläubigen zur neuen Aktivität zu erwecken.
Die Benediktsche Antwort auf die mit Kriegsende geschaffene neue Situation hieß nicht: Rückkehr zum überlebten und auf dem Fundament des letztlich immer ungerechten Machtausgleichs beruhenden Konzert der Mächte, sondern Gemeinschaft der verbrüderten Völker auf der Grundlage eines christlichen Friedens, der Erfüllung der „gerechten und legitimen” nationalen und sozialen Wünsche bei Friedenssicherung durch schiedsrichterliche Instrumentarien.6 Hinter dieser Vision verbargen sich – eingefügt in alte, mit neuer Kraft betonte Kontinuitäten – wesentliche Neuerungen im Verhältnis des Papstes zur internationalen Staatenwelt: Verzicht auf die traditionelle Auslegung der staatlichen bzw. dynastischen Legitimität und zumindest bedingte Anerkennung der Wirksamkeit des nationalen und demokratischen Prinzips im politischen Leben. Gleichzeitig wurde die Entschlossenheit angekündigt, gerade im anbrechenden Zeitalter der Säkularisierung und der Massenideologien die Kirche nicht auf die Sphäre des individuellen Gewissens reduzieren zu lassen, sondern im innen- wie außenpolitischen Wertegefüge dem christlichen Ideal zum Durchbruch zu verhelfen.
Alle diese Punkte widerspiegeln sich in der Weisung, in der Benedikt XV. am 8. November 1918, also wenige Tage nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes zwischen Italien und Österreich-Ungarn, dem Kardinalstaatssekretär und dem Wiener Nuntius anordnete, so rasch wie möglich in freundschaftliche Beziehungen zu Repräsentanten der „zu neuen Staaten konstituierten Nationalitäten” der Donaumonarchie zu treten, und begründete es damit, dass die Kirche „sich allen berechtigten und legitimen territorialen und politischen Veränderungen anpassen kann”.7 Das Ziel dieser Maßnahme, die der faktischen Anerkennung der neuen Staatenbildungen und der Zurückstellung der Ansprüche der Dynastie und der alten Staatsmacht hinter das Recht der Völker gleichkam, war klar: durch rasche Anpassung und internationale Präsenz in Zeiten der Weichenstellungen die Interessen der Kirche zu vertreten und ihre zukünftige Stellung in den neuen Staaten zu sichern, zugleich den Anspruch des Papstes auf Freiheit in kirchlichen Entscheidungen zu manifestieren, die im Krieg zu selbständig und nationalistisch gewordenen Episkopate zur Ordnung zu rufen und dadurch zwei großen Gefahren zu begegnen: der Säkularisierung und dem Nationalkirchentum.
Die grundsätzliche Bereitschaft des Heiligen Stuhls, die neuen Staatenbildungen anzuerkennen, traf sich mit der in allen Nachfolgestaaten vorherrschenden Tendenz, ihrerseits in den Kontakt mit dem ältesten Souverän Europas zu treten, dessen völkerrechtlicher Anerkennung eine internationalpolitisch konsolidierende Wirkung beigemessen wurde. Alle Nachfolgestaaten hatten das dringende Bedürfnis, ihre – häufig von den Nachbarn in Frage gestellten – Grenzen auch kirchlich festzuschreiben und somit zur völkerrechtlichen Verankerung ihres Staatsterritoriums und zur Herausbildung einer neuen Gemeinschaftsidentität beizutragen. Selbst in linksliberal-sozialistisch regierten Ländern setzten sich die Erkenntnis von der eminent politischen Bedeutung der kirchenpolitischen Fragen sowie die Einsicht durch, dass der Staat im Falle einer Trennung auf jeden Einfluss auf ihre Lösung verzichten müsste. Auch die Konkurrenzstellung gegenüber den ehemaligen Kriegsgegnern und nachmaligen politischen Widersachern sowie das fast in allen Nachfolgestaaten in irgendeiner Form vorhandene „Einkreisungssyndrom” spielte eine Rolle: Keiner wollte dem Gegner ein größeres Maß an Einfluss bei der Kurie überlassen und auf etwaige Unterstützung eigener Belange durch den Heiligen Stuhl verzichten.
Einander widersprechende nationale Interessen der Staaten und die Identifizierung der Katholiken mit den Prärogativen der nationalen Gemeinschaften bereiteten Rom besonders dann große Schwierigkeiten, wenn sich in ihnen katholische Völker gegenüberstanden, die alle den Papst als schiedsrichterliche Instanz anriefen oder gar durch die Konstruierung eines pseudoreligiös-politischen Gegensatzes zwischen dem Papsttum und der gegnerischen Seite von ihm die entsprechende Parteinahme zu erzwingen suchten. Der Heilige Stuhl war zwar prinzipiell bereit, die durch Grenzverschiebungen schwer angeschlagenen territorialen Organisationsstrukturen der katholischen Kirche den neuen Grenzen anzupassen und in einigen Fällen auch vor 1918 eingesetzte Bischöfe durch neue Persönlichkeiten zu ersetzen, die besser imstande wären, das religiös definierte Wohl der beteiligten Bevölkerungen zu wahren. Er weigerte sich jedoch entschieden, verschiedene faits accomplis der neuen und der alten Staatsnationalismen zu akzeptieren und Änderungen vorzunehmen, solange sich die Situation unübersichtlich und instabil präsentierte und der Kurie zuverlässige Informationen fehlten. Ausdruck dieser Haltung war in der ersten Zeit nach 1918 eine Serie der Dilata-Beschlüsse in den an die Kurie herangetragenen territorialen und personellen Forderungen, die vorerst höchstens provisorische Übergangsmaßnahmen vorsahen: „Es wäre sehr gefährlich, definitive Dispositionen zu erteilen, bis man nicht klar sieht”, meinte Kardinal Frühwirth in der geheimen Sitzung der Kongregation für außerordentliche kirchliche Angelegenheiten im Juni 1919, und Kardinal Granito di Belmonte, vormals apostolischer Nuntius in Wien, pflichtete ihm bei: „Das, was man heute täte, würde morgen nichts nützen.”8 Definitive Lösungen sollten aufgeschoben werden in die Zeit nach der Festsetzung der neuen territorialen Ordnung durch die Friedensverträge und die Verfestigung ihrer Ergebnisse, und zugleich eine Zeit, in der man auch die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Verwirklichung der religiösen Interessen der involvierten Bevölkerung besser hoffte erkennen zu können.
Diese vorsichtig-abwartende Linie kam besonders deutlich in der schwierigen Frage der neuen Diözesaneinteilung an der tschechoslowakisch-ungarischen Grenze zum Ausdruck.
Die Perspektiven der katholischen Kirche in der tschechoslowakischen Republik schienen besorgniserregend. Im Geiste der wiederbelebten Traditionen der tschechischen Reformation wurde die tschechische Nachkriegsgesellschaft von einer Welle antikatholischer, teilweise gar antireligiöser Stimmung erfasst. Die Trägerschicht des neuen Staates, vom liberalen und sozialistischen Gedankengut geprägt, perhorreszierte die katholische Kirche als Handlanger Österreichs, traditionellen Feind der tschechischen Nation und des allgemeinen Fortschritts und predigte eine „Entösterreicherung”, die sich im Hinblick auf die Kirche zum Schlagwort verdichtete: „Wir haben mit Wien abgerechnet, wir werden auch mit Rom abrechnen”. 9 Die Säkularisierungsmaßnahmen, die ab November 1918 initiiert wurden, nährten insbesondere in der katholischen Slowakei den nationalen Gegensatz zu Prag und erschwerten die Konsolidierung des Staates, der von Anfang an mit schwerwiegenden nationalen Problemen und zentrifugalen Tendenzen belastet war.
Die Situation wurde in der Slowakei dadurch erschwert, dass das Land keine kirchlich-jurisdiktionelle Einheit bildete, sondern in eine Reihe von durch die neue Grenzziehung teilweise geteilten Diözesen zerfiel, und über keine Persönlichkeiten verfügte, die kraft ihres kirchlichen Amtes und zugleich der moralischen und gesellschaftlichen Autorität dem Staat gegenüber die Interessen des Katholizismus hätten vertreten können. Die Bischöfe, denen die Jurisdiktion in den Diözesen der Slowakei oblag, waren – bis auf den Esztergomer Erzbischof und Kardinalfürstprimas, der slowakischer Herkunft war – Nichts- slowaken, beherrschten die slowakische Sprache ihrer Gläubigen mit einer Ausnahme nur schlecht oder überhaupt nicht, blieben auch nach 1918 der Hl. Stefansidee treu ergeben und wurden im allgemeinen als Träger der Magyarisierungspolitik des Ancien Régime angesehen und von der Regierung als Verhandlungspartner abgelehnt. Nicht zuletzt mit Rücksicht auf diese Lage verschoben die Prager Regierungen die Verwirklichung der lautstark verkündeten Trennung von Kirche und Staat in die Zeit nach der Neubesetzung der Bischofsstühle mit neuen, nach Möglichkeit nicht nur der neuen Staatlichkeit, sondern auch der Regierung loyal ergebenen Persönlichkeiten und der Anpassung der kirchlichen an die staatlichen Grenzen. Durch diese Maßnahmen sollte nicht nur die volle staatliche Souveränität verwirklicht, sondern auch die anwachsende und mit kirchlich-religiösen Argumenten operierende slowakische katholische Opposition geschwächt und den ungarischen revisionistischen Absichten viel Wind aus den Segeln genommen werden.10
Auch der Heilige Stuhl war sich der Unhaltbarkeit des Status quo bewusst. Der Wiener Nuntius Teodoro Valfrè di Bonzo, dem provisorisch auch die Betreuung der kirchlichen Belange in der Tschechoslowakei und in Ungarn anvertraut worden war, bekundete bereits im Januar 1919 dem Staatssekretär seine Meinung, dass die Slowakei für Ungarn definitiv verloren und es im Interesse der Kirche notwendig sei, wenigstens eine provisorische slowakische Diözesanverwaltung so rasch wie möglich einzurichten.11 Die Entschiedenheit der Stellungnahme war überraschend, wenn man bedenkt, dass zu diesem Zeitpunkt Prag noch keine verbindlichen Garantien für die Einbeziehung der Slowakei in die Tschechoslowakische Republik besaß. Valfrè schlug in Rom die Ernennung eines apostolischen Delegaten und apostolischen Vikars für die Slowakei in der Person des Kaschauer Bischofs Fischer Colbrie vor, der entsprechend seiner Doppelbezeichnung die Jurisdiktion der Bischöfe supplieren und sie „politisch beraten” und zugleich Verhandlungen mit dem Staat führen sollte, dessen Einsetzung also faktisch einer provisorischen Verselbständigung der slowakischen Ortskirche gleichgekommen wäre, ohne in Vorwegnahme der Entscheidung der Friedenskonferenz auch de iure eine Änderung einzuführen. Der Nuntius begründete die Maßnahme mit einer Reihe von Argumenten, unter denen vor allem zwei im Vordergrund standen. Zum einen die Befürchtung, dass die Perpetuierung der angespannten Lage nicht nur das ministerio episcopale, sondern auch jede Verhandlung mit dem tschechoslowakischen Staat behindern und den Staatsorganen einen Vorwand bieten würden, einseitige Eingriffe gegen die Kirche vorzunehmen und die odiöse Lage in eine antikatholische Propaganda einzuspannen, mit dem Ziel, die Religiosität der Bevölkerung und ihre Ergebenheit der kirchlichen Obrigkeit zu schwächen und einen laizistischen Staatspatriotismus bzw. das Übergreifen der tschechischen nationalkirchlich orientierten Reformbewegung auf die Slowakei zu fördern. Die katholische Slowakei, so die zweite argumentatorische Ebene, einmal Bestandteil der Tschechoslowakischen Republik geworden, konnte die aus kirchlicher Sicht begrüßenswerte Aufgabe erfüllen, das katholische Lager in der Republik zu stärken, die antikatholisch gesinnten Kräfte auf der tschechischen politischen Szene zur Mäßigung zu nötigen und der Überhandnahme hussitischer oder nationalkirchlicher Tendenzen entgegenzuwirken. „Die slowakische Bevölkerung”, schrieb der Nuntius nach Rom, „dem Heiligen Stuhl tief ergeben, der richtigen Leitung anvertraut, könnte von großer Hilfe sein, um Angriffe auf die Rechte der Heiligen Kirche zu verhindern.”12
Diese Hoffnung schien ihre erste Bestätigung in den Nachrichten zu finden, die darüber berichteten, dass die Prager Regierung und der Präsident eben mit Rücksicht auf die Slowakei bereit waren, die geplante Trennung von Kirche und Staat aufzuschieben bzw. gemäßigt durchzuführen.13 Der allgemeine Zusammenbruch in Mitteleuropa, die akute Gefahr der bolschewistischen Revolution in Ungarn und Deutschland, die starke Stellung der Sozialdemokratie in Wien und die kirchenfeindliche Welle in den böhmischen Ländern schienen die Bedeutung der bis dahin in Rom fast unbekannten slowakischen katholischen Insel noch zusätzlich zu unterstreichen. Ähnlich wie Achille Ratti auf seine Polonia semper fideles, blickte auch Teodoro Valfrè di Bonzo anfangs hoffnungsvoll auf die Slowakei. Hinter den vatikanischen Mauern wurde darüber diskutiert, welche staatsrechtliche Variante dem religiösen Interesse der Völker des Donauraumes die meisten Vorteile brächte. Das Interesse war verständlich, schien hier doch das Schicksal dreier katholischer Völker auf dem Spiel zu stehen: Der Ungarn, deren Katholiken nach dem Verlust der katholischen Slowakei sowie Siebenbürgens die Gefahr liefen, der Dominanz des politisch und wirtschaftlich überlegenen kalvinischen Bevölkerungsteils zu unterliegen, oder gar, enttäuscht darüber, dass der Papst die territorialen Wünsche des regnum marianum nicht bedingungslos unterstützt hatte, an ihrem römischen Katholizismus zu zweifeln beginnen und nationalkirchlichen Versuchungen nachzugeben.14 Der Tschechen, die zwischen protestantischen, nationalkirchlichen und antikirchlichen Neigungen zerrissen zu werden drohten und ohne Unterstützung eines katholischen Partners von außen kaum Energie aufzubringen schienen, um die Krise zu überwinden, das drohende Schisma einzudämmen und den Katholiken eine ihrer numerischen Stärke entsprechende öffentliche Stellung zu sichern. Und der Slowaken schließlich, an deren tiefen traditionellen Volksreligiosität niemand zweifelte, auch wenn sich viele fragten, ob die Einverleibung der Slowakei in ein unitaristisch regiertes Land mit laizistischen und zugleich nationalkirchlichen Tendenzen die Religiosität der Bevölkerung nicht unberechenbaren Gefahren aussetzen werde.15 Kardinal Frühwirth gab den Kardinälen in der Kongregation für außerordentliche kirchliche Angelegenheiten zu bedenken: „Die Slowakei ist zutiefst katholisch. Nicht so Böhmen. Hier macht sich der hussitische Geist allzu deutlich vernehmbar, und die Tschechen suchen über den Slowaken zu herrschen... Wir müssen die Slowaken verteidigen”.16
Als optimale Lösung kristallisierte sich allmählich eine mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Autonomie der katholischen Slowakei heraus, wenngleich die Frage unter welcher staatlicher Oberhoheit von einigen Kardinälen – nicht dem Kardinalstaatssekretär – noch offen gelassen wurde. In einem Bericht über die Lage der Kirche in der Tschechoslowakei vom Frühjahr 1919 bedauerte es der Sekretär der apostolischen Nuntiatur in Wien, Torricella, dass der Heilige Stuhl nicht schon früher „mit aufmerksamen Augen und diskreter, aber aktiverer Teilnahme... die Geschicke des slowakischen Volkes verfolgt” und auf die Bischöfe eingewirkt habe, damit sie mit Hilfe der Presse sofort eine Kampagne zugunsten „einer breiten Autonomie der Slowakei” initiieren. Die Berechtigung der Autonomie begründete Torricella nicht nur mit nationalen Kriterien, sondern vor allem mit Vorteilen für die Kirche. Die Autonomie würde „die Religiosität des slowakischen Volkes, den religiösen Unterricht, die Unantastbarkeit des Kirchenvermögens, die Unauflöslichkeit der kirchlichen Ehe und allen voran seine Moralität retten.” Wenn dagegen auch „in der Slowakei die in Prag erlassenen Gesetze Gültigkeit bekommen werden, so wird die bürgerliche Freiheit auf den Trümmern der Religion dieser Nation aufgebaut werden”.17 Auch der Wiener Nuntius Valfrè machte keinen Hehl daraus, dass er unter den gegebenen Umständen in der katholischen autonomistischen Bewegung Hlinkas die beste Gewähr für die Wahrung der Rechte der Kirche sah.18 Die Autonomie der Slowakei wurde also in Rom in erster Linie aus der Perspektive der Verteidigung katholisch-religiöser Interessen gesehen, und diese Sichtweise trug durchaus dem konfessionell-defensiven Charakter des anfänglichen Autonomismus Rechnung. Von einer aktiven politischen Intervention hielt sich der Heilige Stuhl freilich ausdrücklich fern: So entsprach es der Linie des Papstes, seiner während des Krieges wie danach streng eingehaltenen Unparteilichkeitsmaxime sowie dem besonderen Charakter der religiös definierten päpstlichen „Politik”,19 und so wurde es in der Sitzung der Kongregation für außerordentliche kirchliche Angelegenheiten am 2. Februar 1919 klar beschlossen.20 Die politische Zurückhaltung illustriert eine Wortmeldung des Kardinals Frühwirth bei ebendieser Session: „Es ist notwendig, die religiösen Interessen zu beschützen, aber erst nach der politischen Neuordnung.”21
Der Vorschlag des Wiener Nuntius, einen apostolischen Delegaten und Vikar für die Slowakei zu ernennen, erhielt zwar postwendend die Billigung des Papstes, seine Umsetzung scheiterte jedoch am Widerstand der ungarischen Regierung und des Primas Csernoch, der dem Heiligen Stuhl vorwarf, einseitig „tschechische Interessen zu bervorzugen”, den Entscheidungen der Friedenskonferenz vorzugreifen und der ohnehin revolutionierten Stimmung in Ungarn neue antikirchliche Nahrung zu liefern.22
Den Heiligen Stuhl verbanden mit Ungarn jahrhundertealte Beziehungen. Nun musste ein mühsamer Ausgleich gefunden werden zwischen dem Verhältnis zu Ungarn und den Nachfolgestaaten, deren Prärogative sich gegenseitig auszuschließen schienen, wobei der Ausbruch der Revolution in Ungarn die Situation noch zusätzlich komplizierte. Die am 16. November 1918 proklamierte Volksrepublik, die eine radikale Bodenreform ankündigte und in einer geistigen Verwandtschaft mit der ansonsten verfeindeten tschechoslowakischen Regierung einerseits von laizistischen Maßnahmen sprach und die Trennung von Kirche und Staat anpeilte, andererseits aber auf bewährte josefinische Methoden zurückgriff, um ihre Souverenität gegenüber der Kirche und das königliche Patronatsrecht zu behaupten, und die die in der Revolution gebildeten sozialrevolutionär gestimmten Priesterräte unterstützte, konnte im Vatikan mit keinen besonderen Sympathien rechnen. Die Hoffnungen des Ministerpräsidenten, später Präsidenten der Republik Mihály Károlyi, durch verbale Distanzierung von seinen politischen Vorgängern, innenpolitische Reformen und versuchte Nachweise der Identität der Bemühungen seiner Regierung mit dem alliierten Friedensprogramm die Unterstützung der Entente für die Beibehaltung der Integrität des Stefansreiches zu gewinnen, hielt der päpstliche Staatssekretär Gasparri wiederum für politisch naiv und wenig aussichtsreich.23
Hinter die staatliche Rettungsaktion der Regierung stellten sich, trotz sonstiger Vorbehalte, bedingungslos auch die ungarischen Bischöfe. Kardinalfürstprimas Csernoch wandte sich am 13. Dezember 1918 im Auftrag Károlyis an den Papst und ersuchte ihn, in Paris und bei dem im Jänner 1919 in Rom weilenden amerikanischen Präsidenten Wilson zugunsten Ungarns diplomatisch zu intervenieren.24 Einige Kardinäle insbesondere aus dem Pius-Kreis, darunter vor allem der ehemalige Staatssekretär Pius X., Merry del Val, wollten capta occasionem ein Wort zugunsten Ungarns einlegen, doch die Mehrheit warnte vor allen Interventionen. „Cautele! Man kann nicht Ungarn, obwohl katholisch, vor den Aspirationen der ebenfalls katholischen ethnischen Gruppen favorisieren. Der Heilige Stuhl muss neutral bleiben,” meinte Kardinal Scapinelli, und der pragmatische Staatssekretär Gasparri fragte: „Wie soll man Ungarn der Friedenskonferenz empfehlen? Mit welcher Begründung?” Und schloss die Angelegenheit mit der auf seine Weisung vom 8. November anspielenden Feststellung ab: „Dem Primas wird dilatorisch geantwortet. Der Heilige Stuhl hat bereits erklärt, dass er die nationalen Aspirationen und zumindest provisorisch die neuen Staaten anerkennt.”25
Einen offenen Konflikt mit Ungarn wollte Rom freilich auch nicht riskieren, nicht zuletzt, um die laufenden Verhandlungen über die Anknüpfung diplomatischer Beziehungen nicht zu gefährden und um den radikal-sozialistischen Kräften in Ungarn im bevorstehenden Wahlkampf keine billigen antikatholischen Argumenten zu liefern und so ungewollt ihren Sieg zu begünstigen. Und als Csernoch Rom mit Appellen überhäufte, die Slowakei durch eine Abtrennung von der ungarischen Kirche nicht „hussitischem Einfluss” auszusetzen und die ungarischen Katholiken nicht zu schwächen,26 und Prag bzw. seine Exekutoren in der Slowakei wiederum signalisierten, dass man dort zwar unbedingt eine kirchliche Loslösung der Slowakei von Ungarn und Ablöse der Bischöfe durch neue, staatsloyale Würdenträger, nicht unbedingt aber auch die Konstituierung einer slowakischen Kirchenprovinz wünschte,27 um kein Präjudiz für eine politische Autonomie der Slowakei zu schaffen, beschloss der Heilige Stuhl, vorerst abzuwarten, die angekündigte Ernennung des apostolischen Delegaten für die Slowakei zu suspendieren und die zuständigen Bischöfe lediglich aufzufordern, slowakische Generalvikare zu nominieren.28
Die Auseinandersetzungen um die Ernennung des apostolischen Delegaten für die Slowakei zeigten, dass das „Ringen um die Slowakei” sich selbst auf dem kirchenpolitischen Gebiet im wesentlichen zwischen Prag und Budapest abspielte, wobei beide Seiten spiegelbildlich ähnliche Bemühungen um kirchlich-administrative Abtrennung vom politischen Gegner und Einbindung in die eigenen kirchlich-gesamtstaatlichen Strukturen ohne gleichzeitige Konstituierung als slowakische jurisdiktionelle Einheit an den Tag legten, während die Slowaken selbst gegenüber beiden Konkurrenten in der inferioren Rolle des passiven Bittstellers oder im Grunde genauso unselbständigen Exekutors blieben. Es fehlte ihnen an innerer Kraft, Geschlossenheit und klaren Vorstellungen, aber auch an äußeren internationalpolitischen Rahmenbedingungen, um ihre strategische Position auszuspielen und als selbständiger Faktor aufzutreten.
Die tschechoslowakische Regierung reagierte auf die genannte Suspendierung mit der Ausweisung der magyarischen Bischöfe von Nitra und Banská Bystrica, Batthyány und Radnay, aus dem Staatsgebiet. Der Befehl dazu kam allem Anschein nach direkt vom in Paris weilenden Außenminister Beneš, der den proungarischen politischen Einfluss der beiden Prälaten auf die Priesterschaft und die Gläubigen unterbinden, ihre Ersetzung durch staatstreue Nachfolger beschleunigen und dadurch zur Stabilisierung der tschechoslowakischen Staatsmacht und zur Überwindung des Krisenmomentes in den Verhandlungen um die Slowakei auf der Pariser Friedenskonferenz beitragen wollte.29 Die Maßnahme, vom Minister „mit der vollen Macht für Verwaltung die Slowakei”, Vavro Šrobár, exekutiert, besaß freilich auch eine innenpolitische Spitze, die gegen die sich sammelnde katholische Opposition gerichtet war. Ihr wichtigster Repräsentant, der Vorsitzende der Volkspartei und katholische Pfarrer im mittelslowakischen Ružomberok, Andrej Hlinka, obwohl selbst von der Notwendigkeit überzeugt, an die Stelle der alten ungarischen Bischöfe neue, vom Volk geliebte slowakische Würdenträger zu installieren, erkannte es deutlich, und reagierte darauf mit dem bitteren Kommentar: „Heute machen sie es ihnen, morgen werden sie es uns machen.”30
Diese und andere Maßnahmen des tschechoslowakischen Staates gegenüber der Kirche, wie die Verhängung der Zwangsverwaltung auf den Großteil der in der Slowakei befindlichen Kirchengüter, 31 die zumeist indirekte, aber evidente Unterstützung der priesterlichen Reformbewegung in Böhmen und Mähren einschließlich ihres radikalsten Teiles, der bereits im Sommer 1919 auf die Abspaltung von Rom und die Bildung einer Nationalkirche hinsteuerte,32 die Forcierung von zentralistisch eingestellten liberalen Reformpriestern als Kandidaten auf slowakische Bischofsstühle,33 und die Ausweisungsdrohungen an die Adresse des Ordinars in Rožňava34 schürten das Misstrauen des Heiligen Stuhls gegenüber dem neuen Staat. Die immer schwerer zu verbergenden slowakisch-tschechischen Spannungen, das Anwachsen der autonomistischen Bewegung, der Ausbruch des tschechoslowakisch-ungarischen Krieges im Mai 1919 und die Besetzung eines beträchtlichen Teils der Slowakei durch die ungarische Rote Armee in seinem Gefolge stärkten in der Kurie auch die Bedenken ob der Stabilität des 1918 geschaffenen territorialen Status quo. Der tschechoslowakisch-ungarische Krieg zeitigte in der Kurie generell eine widersprüchliche Wirkung. Nachrichten vom Waffenglück einer kommunistischen Armee nährten notgedrungen die Furcht vor der „bolschewistischen Gefahr” und stärkten indirekt, ähnlich wie dies auch bei der Entente der Fall war, die Position der Tschechoslowakei als „Bollwerk gegen den Kommunismus”. Andererseits rief die dramatische Situation Ungarns im Vatikan das Verlangen nach einer Stabilisierung und Konsolidierung des ungarischen Staates nach der erhofften Niederlage des Räteregimes hervor, das nationalpolitische Forderungen der umliegenden Völker gegenüber Ungarn schwerer durchsetzbar machte. Die Kurie setzte immer evidenter auf die traditionelle Karte des geduldigen Abwartens und dilatorischer Aufschiebung angestauter Probleme bis in die Zeit klarerer politischer Konfigurationen und einer eindeutigen territorialen Ordnung. Bestärkt wurde diese Orientierung durch die innenpolitische Entwicklung in der Tschechoslowakei (Linksruck und Antritt der sozialdemokratisch-agrarischen Regierung Tusar, nationale Spannungen) einerseits und die politische Entwicklung in Ungarn andererseits, wo nach dem Fall des Räteregimes und der kurzlebigen Exekutive Peidl die konservative Regierung Friedrich ins Amt kam, die eine restitutio in integrum auf ihre Fahnen schrieb, innenpolitisch die Positionen der katholischen Kirche als Stütze des Staates aufwertete und außenpolitisch eine fieberhafte Aktivität zugunsten der Wiederherstellung der Integrität des Stefansreiches an den Tag legte und dadurch das im Juni als abgeschlossen erscheinende Kapitel der neuen Territorialordnung erneut aufs Tapet brachte.35
Diese außenpolitische Offensive kam zu einem Zeitpunkt, da die Tschechoslowakei sich in einer ernsthaften Krise befand. Die Reise des Volksparteipolitikers Hlinka nach Paris mit dem Ziel, für die Slowakei die tschechischen staatsrechtlichen Zusagen aus der Kriegszeit, in erster Linie im Pittsburgher Abkommen, einzufordern, seine Verhaftung nach der Rückkehr in die Heimat und Anklage wegen Hochverrates wirkten als Katalysator für lange angestaute Unzufriedenheit.36 Eduard Beneš, der soeben aus Paris in die Heimat zurückgekehrte Außenminister, erkannte die Gefahr. Besonders sensibel reagierte er auf die Kritik der Entente-Diplomaten, die keinen Hehl daraus machten, dass sie in den Berichten an ihre Außenbehörden die Unzulänglichkeiten der Prager Politik in der Slowakei, allen voran im kirchlich-religiösen Bereich, offen anprangerten. Das Foreign Office, alarmiert über die schleppende politische und wirtschaftliche Konsolidierung und die wachsenden Spannungen im östlichen Mitteleuropa, drohte sogar mit der Verweigerung eines lebensnotwendigen Kredits, solange die innere Situation der Tschechoslowakei nicht stabilisiert war.37 Beneš begriff, dass die radikale antikatholische Politik der ersten Monate, die die Slowaken herausforderte und außenpolitisch in letzter Konsequenz vor allem Ungarn in die Hand spielte, das jede Unzufriedenheit in der Slowakei für seine Zwecke ausnützte und als politisches Votum zugunsten der Rückkehr in den ungarischen Staatsverband darstellte,38 rasch gebremst werden musste. Die Verwirklichung ideologisch-politischer Maximen wie der Trennung von Kirche und Staat, die im Widerspruch zum realpolitischen Pragmatismus standen und den innenpolitischen Frieden gefährdeten, sollte fortan behutsam und schrittweise angebahnt, offene kulturkämpferische Ausschreitungen eingestellt und diplomatische Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl angeknüpft werden. Sie sollten die internationale Position des jungen Staates stärken, sein Prestige in der Slowakei heben und die ohne legitime kirchliche Autorität undurchführbare, aber außen- wie innenpolitisch enorm wichtige „Anpassung” der Organisationsstrukturen der katholischen Kirche an die neue staatliche Realität beschleunigen. So ermöglichte Beneš im Oktober 1919, im „Tausch” für die offizielle Anerkennung der Tschechoslowakei durch den Heiligen Stuhl, die Einreise des päpstlichen Vertreters Clemente Micara, vorerst nur in der Eigenschaft des Bevollmächtigten bei den Bischöfen, faktisch aber bereits eines offiziösen Vertreters des Papstes, in die Republik. Und kaum war er angekommen, präsentierte ihm der Außenminister eine Liste seiner Desiderata, vor allem die rasche Anpassung der kirchlichen an die Staatsgrenzen und die Umbesetzungen der Bischofssitze.39
Der Heilige Stuhl erklärte sich damit zwar grundsätzlich einverstanden, weigerte sich allerdings aus Furcht, völkerrechtlichen Entscheidungen vorzugreifen und seine Unparteilichkeit zu kompromittieren, sowie mit Rücksicht auf die kanonisch begründeten Rechte der Residenzbischöfe, vor der definitiven Unterzeichnung der Friedensverträge darüber zu diskutieren. Er fühlte sich außerdem auch an ein dem ungarischen Episkopat nach wiederholten Interventionen gegebenes Versprechen gebunden, Änderungen der Diözesaneinteilung erst nach der definitiven Friedensunterzeichnung und nicht ohne vorherige Konsultation mit den interessierten ungarischen Bischöfen durchzuführen.40 Der Staatssekretär Gasparri hielt es zwar für „absolut unwahrscheinlich, dass Ungarn noch seine alten Grenzen zurück bekommen könnte”, weil „Frankreich, von der Entente gestützt, ein Lebensinteresse daran hat, rund um Deutschland eine Kette von befreundeten und starken Völkern zu errichten, die ihm eine Hilfe leisten wollten und könnten, wenn Deutschland eines Tages eine Revision versuchen sollte”,41 und Micara war überzeugt, dass selbst im Falle einer Wiedereingliederung nach Ungarn „die Slowakei eine breite Autonomie hätte und... darauf bestehen würde, Bischöfe der eigenen Nationalität zu haben..., was eine Rückkehr der magyarischen Bischöfe unmöglich machen würde”,42 doch eine Unsicherheit in Bezug auf die Grenzziehung blieb bestehen und wurde durch das Schreiben des französischen Außenministers Millerand vom Mai 1920, das die Antwort der Entente auf die ungarischen Anmerkungen zum Friedensvertrag begleitete und eventuelle Grenzkorrekturen bei der definitiven Grenzziehung nicht ausschloss, zusätzlich bestärkt.43 Weiter genährt wurde sie durch die bewegten Ereignisse im Sommer 1920, als vor dem Hintergrund der Bedrohung Polens durch den Vormarsch der Roten Armee und des Beistandsangebots Ungarns verschiedene Befürchtungen über eine unmittelbar bevorstehende sowjetische Bedrohung Ostmitteleuropas und Vermutungen über eine im Entstehen begriffene Achse Warschau-Budapest und damit zusammenhängende Revision der Grenzen in Umlauf gebracht wurden.44
Die Gespräche zwischen Prag und dem Vatikan, die nach der Unterzeichnung des Trianoner Vertrages initiiert wurden und zuerst auf die Frage der Umbesetzungen der Bistümer in den zur Gänze auf dem tschechoslowakischen Staatsgebiet liegenden Diözesen beschränkt blieben, wurden dadurch kompliziert, dass Prag die Patronatsrechte der früheren Herrscher für sich beanspruchte und auf eigenen, nicht nur der tschechoslowakischen Staatlichkeit ergebenen, sondern sich auch vom Autonomismus der Volkspartei distanzierenden Kandidaten beharrte.45 Als am 9. September 1920 Nuntius Micara dem Außenminister Beneš die Namen der Kandidaten des Heiligen Stuhls, unter denen sich der Name des Regierungsprotégés Blaha nicht befand, vorlegte und Beneš daraufhin mit der Einstellung der staatlichen Subventionen an die Kirche drohte, antwortete ihm Micara gelassen: „Die Kirche hat in den 20 Jahrhunderten ihrer Geschichte, die sie hinter sich hat, bereits andere Gewitter gesehen, und sie wird gewiss die tschechoslowakische Republik überdauern”.46 Der Konflikt endete mit einem Kompromiss, und am 16. Dezember 1920 wurden die ersten drei slowakischen Bischöfe präkonisiert.47
Budapest versuchte, die Ernennungen zuerst zu verhindern, erzwang wenige Stunden vor dem Geheimkonsistorium noch die Verpflichtung Prags zur Zahlung einer Pension an die ausgewiesenen Bischöfe Batthyány und Radnay, und protestierte dann mit Hinweis auf die noch offene Grenzfrage gegen die vollzogene Präkonisation.48 Der Heilige Stuhl setzte aber nun die mit der Tschechoslowakei nicht zuletzt wegen Rücksichten auf Ungarn mühsam ausgehandelte Lösung auch gegen den Widerstand Budapests durch. Gasparri gab Budapest zu erkennen, dass er weder die ungarische Interpretation des Millerandschen Schreibens noch jene des kurialen Versprechens an das ungarische Episkopat über die vorläufige Einfrierung der Eingriffe in den überlieferten Organismus der ungarischen Kirche teilte. Das Staatssekretariat vertrat die Meinung, dass das Millerandsche Schreiben höchstens lokale Grenzverschiebungen ohne größere Auswirkungen auf die Hauptgrenzlinie zur Folge haben könnte, und bestand vor allem darauf, dass die Kurie im leidigen Versprechen lediglich eine Verpflichtung in Bezug auf Eingriffe in die Diözesanstruktur übernommen habe, nicht jedoch bezüglich Bischofsernennungen in Bistümern, die zur Gänze in der Slowakei lagen und die ausschließlich die cura animae betrafen und der exklusiven Kompetenz des Papstes oblagen. Doch auch die ausdrückliche Beteuerung des Staatssekretärs, dass die Maßnahme nicht gegen die ungarische Nation gerichtet war und „allein dem höheren Grund der Wahrung der religiösen Interessen der Gläubigen entsprang”, sowie der Hinweis darauf, dass alle Neuernannten auch der ungarischen Sprache mächtig und in zwei von drei Fällen einst auch von Csernoch als episcopabili bezeichnet worden waren, im Extremfall einer nachträglichen Wiedereingliederung ihrer Territorien nach Ungarn also auch hier hätten wirken könnten, waren nicht imstande, die noch monatelang andauernde Aufregung in Ungarn zu beruhigen.49
Durch die Ratifizierung des Trianoner Vertrages war die völkerrechtliche, nicht jedoch die kirchlich-jurisdiktionelle Neuordnung abgeschlossen. Die politisch und psychologisch brisantesten Probleme, darunter die neue Zirkumskription der durch die Grenzziehung geteilten Diözesen, warteten noch auf ihre Lösung. Am empfindlichsten war zweifellos die Frage der Esztergomer Erzdiözese, deren Großteil sich auf dem tschechoslowakischen Staatsgebiet befand und fast ein Drittel des slowakischen Territoriums umfasste, während die historische Residenzstadt selbst mit einem kleineren Restgebiet in Ungarn blieb. Die Tatsache, dass der Erzbischof zugleich Primas von Ungarn war und als solcher in seinem Land eine hohe öffentliche Stellung bekleidete, erhöhte zusätzlich die Brisanz der Causa. Die Angelegenheit wurde durch ihre vermögensrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekte (Grenzfrage!) kompliziert, so dass die Auseinandersetzungen um ihre Lösung nicht nur die gesamte Zwischenkriegszeit füllten, sondern sich in letzter Konsequenz bis 1977 hinzogen.
Anmerkungen
1
L’ Osservatore Romano, 25.6.1919
2
Vgl. die Enzyklika Benedikts XV. Pacem Dei munus vom 23.5.1920, in: A.A.S., vol. 12, 1920, S. 209–218. Stellungnahmen und Kommentare auch in L’Osservatore Romano, 6.11.1919, 9.11.1919, 22.11.1919.
3
Vgl. z.B. den Bericht des Wiener Nuntius Valfrè di Bonzo an den Staatssekretär Gasparri, in: Archivio della S. Congregazione degli Affari Ecclesiastici Straordinari, Città del Vaticano (AA.EE.SS.), Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 519, 13.1.1919.
4
Archiv Ministerstva zahraniøních vëcí Øeské republiky Praha (AMZV), II/3, Karton 31, „Überlegungen über die Verhandlungen mit Rom”, Februar 1920.
5
Vgl. vor allem die Enzykliken Leos XIII. Immortale Dei (1885) und Sapientiae Christianae (1890), in: A.S.S., vol. 18, 1885, S. 162–179, und ebenda, vol. 22, 1889–890, S. 387–389.
6
Vgl. den päpstlichen Friedensappell Benedetto XV ai popoli ora belligeranti ed ai loro capi, in: La Civiltà Cattolica 30.7.1915, S. 257–260, und die Friedensnote vom 1.8.1917, abgedruckt in: ebenda 24.8.1917, S. 385–389; die Enzykliken Quod Iam Diu vom 1.12.1918, in: A.A.S., vol. 10, S. 473–474, und Pacem Dei munus, in: ebenda, vol. 12, 1920, S. 209–218; Giorgio Rumi: Introduzione. In: Benedetto XV e la pace – 1918, hg. von Giorgio Rumi, Brescia 1990, S. 7–8; Danilo Veneruso: Profilo di papa Benedetto XV. In: Studium 58, 1963, 7–8, S. 482–496.
7
Schreiben Benedikts XV. an den Staatssekretär Kardinal Gasparri Dopo gli Ultimi vom 8. 11.1918, in: La Civiltà Cattolica 9.11.1918, S. 343 und A.A.S., vol. 10, 1918, S. 579. Das chiffrierte Telegramm Gasparris mit der entsprechenden Weisung an den Wiener Nuntius Valfrè di Bonzo in: AA.EE.SS., Austria, pos. 1336, fasc. 529.
8
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1227, 28.6.1919, Sitzungsprotokoll.
9
Allgemein zur Lage der katholischen Kirche in den böhmischen Ländern nach 1918 siehe z.B. Helmut Slapnicka: Die Kirchen in der Ersten Republik. In: Bohemia sacra. Das Christentum in Böhmen 973–1973, hg. von Ferdinand Seibt, Düsseldorf 1974, S. 333–344; Ludvík Nëmec: Church and State in Czechoslovakia. New York 1955, S. 67f; vgl. auch die ausführlichen Berichte des Wiener apostolischen Nuntius Valfrè di Bonzo an den Staatssekretär Gasparri in: AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 519.
10
AMZV, II/3, Karton 31, Programm der Regierung in der Frage des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, approbiert in der Trennungskommission am 6.11.1920 und 19.1.1921; AMZV, PZ-Vatikán 1921, Sammelbericht über die Tätigkeit der Tschechoslowakischen Gesandtschaft beim Heiligen Stuhl vom 8.12.1921.
11
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 519, Valfrè an Gasparri 18.1.1919. Die Verfasserin dieses Beitrages bereitet zur Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Tschechoslowakei in den Jahren 1918–1922 ein Buch vor.
12
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1275, fasc. 511, chiffriertes Telegramm Valfrès an Gasparri, eingelangt am 22.1.1919.
13
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 519, Apostolischer Delegat in den USA Bonzano an Gasparri 25.11.1918 mit Anlagen (Korrespondenz Masarýks mit der National Alliance of Bohemian Catholics).
14
Auf die mögliche kalvinische Dominanz im Nachkriegs-Ungarn wies auch Kardinalfürstprimas Csernoch in seinem Schreiben an den Papst vom 20.11.1918 hin. Vgl. AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1225, Sommario.
15
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1225, 2.2.1919, und Sessione 1227, 28.6.1919, Sitzungsprotokolle.
16
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1227, 28.6.1919, Sitzungsprotokoll.
17
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 519.
18
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 520, Valfrè an Gasparri 8.5.1919.
19
Zum besonderen Charakter der päpstlichen „Politik” vgl. Christine Alix, Le Saint-Siège et les nationalismes en Europe. 1870–1960, Paris 1962, S. 11–12.
20
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1225, 2.2.1919, Sitzungsprotokoll.
21
Ebenda. (Hervorhebung der Verfasserin.)
22
AA.EE.SS., Austria, fasc. 520, pos. 1320, Csernoch an Valfrè 7.2.1919.
23
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1225, 2.2.1919, Materialienbericht und Sitzungsprotokoll. Vgl. auch die Berichte des Wiener Nuntius über die Geschehnisse in Ungarn, in: Archivio Segreto Vaticano (ASV.), Arch. Nunz. Vienna, scatola 792. Zur Kirchenpolitik der ungarischen Volksrepublik im Winter 1918/1919 siehe auch Andor Csizmadia: A magyar állam és az egyházak jogi kapcsolatainak kialakulása, és gyakorlata a Horthy-korszakban. Budapest 1966, S. 96–98; Franz Wolf: Die katholische Kirche in Großungarn und im Revolutionsjahr 1918/1919. In: Der Donauraum 20, 1975, S. 155–175.
24
AA.EE.SS., Austria, pos. 1320, fasc. 520, Csernoch an Valfrè 7.2.1919; zahlreiche ungarische Interventionen auch in: ebenda, pos. 1398, fasc. 555 und 556, ungarische Memoranden und Propagandaschriften.
25
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.EAA.EE.SS., fasc 73, Sessione 1225, 2.2.1919, Sitzungsprotokoll.
26
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 520, Csernoch an Valfrè 7.2.1919; ebenda, Cecoslovacchia 1919–1922, pos. 1, fasc. 1, Csernoch an den Papst 1.1.1919.
27
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 520, Denkschrift des Ministers Šrobár an Valfrè 28.2.1919.
28
AA:EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 520, Gasparri an Valfrè 26.3.1919.
29
AA.EE.SS., Austria 1918–1919, pos. 1320, fasc. 520, Valfrè an Gasparri 16.4.1919; ebenda, Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1227, 28.6.1919, Sitzungsprotokoll.
30
Karol A. Medveckÿ: Z mojich rozpomienok k šesê desiatinám. Trnava 1935, S. 113.
31
Mit Verordnung des Ministers mit der vollen Macht für die Verwaltung der Slowakei vom 11.8.1919, Nr. 132/1919, 6525 prez., abgedruckt in: Úradné noviny 1, 1919, 24/25, S. 9, und später ergänzt durch weitere Vorschriften. Die restlichen, nicht dem Sequester unterliegenden Kirchengüter wurden der Zwangsaufsicht unterstellt. Die Verwaltung dieser Güter wurde der Zentralkommission für die römisch-katholischen Güter in der Slowakei anvertraut. Die Verordnung berief sich auf die Ermächtigung, die dem genannten Minister im § 14 des Gesetzes Nr. 64/1918 Sb.z.a n. vom 10. Dezember 1918 über außerordentliche und provisorische Bestimmungen in der Slowakei gewährt worden war. Vgl. dazu Dezider Plechlo: Naše cirkevné velkostatky v pravom svetle. In: Duchovný pastier XI, 1929, 4, S. 130–148; František Kop: Modus vivendi. Nynĕjšjí stav jeho provedení. Praha 1937, S. 123–136.
32
So wurden dem Heiligen Stuhl zum Beispiel im September 1919 über die tschechoslowakische diplomatische Vertretung in Wien (!) insgesamt 1200 Ansuchen von tschechischen Priestern um die Dispensierung vom Gelübde bzw. dem impedimentum ordini überreicht. Viele der Aktivisten der Reformbewegung, die aufgrund der Eheschließung oder einer anderen Übertretung des kanonischen Rechtes ihre Anstellung als Pfarrer oder Religionslehrer verloren hatten, wurden im Staatsdienst untergebracht, häufig in höheren Positionen. AA.EE.SS., Austria 1919–1920, pos. 1351, fasc. 542, Valfrè an Gasparri 26.9.1919 und 20.6.1919.
33
Vgl. dazu Emilia Hrabovec: Menovanie biskupov ako politikum vo vzťahoch medzi Øeskoslovenskom a Svätou stolicou 1918–1928. In: Československo 1918–1938. Osudy demokracie ve střední Evropĕ, hg. von Jaroslav Valenta, Emil Voráček und Josef Harna, Praha 1999, S. 542–555.
34
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1229, August 1919, Materialienbericht und Sitzungsprotokoll.
35
Ladislav Deák: Maďarská politika v čase prípravy mierovej zmluvy (1919–1920). In: Slovensko a Maòarsko v rokoch 1918–1920, Martin 1995, S. 149–159; Mária Ormos: Pádovátol Trianonig. Budapest 1983, S. 360ff.; László Szarka: Die Nationalitätenfrage im Auflösungsprozess des historischen Ungarns 1918–1920. In: Das Jahr 1919 in der Tschechoslowakei und in Ostmitteleuropa, hg. von Hans Lemberg und Peter Heumos, München 1993, S. 198–199
36
Im Archiv des Masarýk-Instituts in Prag werden zahlreiche Lageberichte aufbewahrt, die von hohen militärischen und zivilen Persönlichkeiten für die Präsidentschaftskanzlei verfasst oder dieser in Abschrift zur Verfügung gestellt worden waren und die kritische Situation in der Slowakei im Herbst 1919 beschreiben. Vgl. Archiv Ùstavu T. G. Masarýka Praha (AÙTGM), fond TGM, sign. TGM-R-Slovensko, Karton 396. Vgl. auch die Berichte des neu ernannten päpstlichen Bevollmächtigten bei den tschechischen und slowakischen Bischöfen Clemente Micara nach Rom, in: AA.EE.SS., Austria 1919, pos. 1332, fasc. 527, Micara an Gasparri 27.10.1919. Zur Reise Hlinkas nach Paris siehe Ladislav Deák, Cesta A. Hlinku do Paríãa 1919, in: Andrej Hlinka a jeho miesto v slovenskÿch dejinách, Bratislava 1991, S. 68–84.
37
Vgl. AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1231, 14.12.1919, Materialienbericht. Vgl. auch den sehr kritischen Bericht des britischen Gesandten in Prag, Cecil Gosling, an das Londoner Foreign Office vom 6.11.1919, abgedruckt in der Dokumentensammlung Documents on British Foreign Policy 1919–1939, hg. von E.L. Woodward und Rohan Butler, First Series. Vol.VI. 1919, London 1956, S. 335–337.
38
So wurde z.B. auch das Memorandum, das Hlinka im September 1919 der Pariser Friedenskonferenz vorlegen wollte und das staatsrechtlich auf dem Boden der tschechoslowakischen Staatlichkeit stand, in die ungarischen Beweismaterialien aufgenommen, die in den Verhandlungen über den Friedensvertrag die ungarische Position zugunsten der Wiederherstellung der Integrität Ungarns untermauern sollten. Vgl. auch A. Pechány: A szlovák politika útjai. Budapest 1928, S. 26ff.
39
AA.EE.SS., Austria, pos. 1332, fasc. 527, Micara an Gasparri 27.10.1919.
40
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1231, Materialienbericht vom Dezember 1919; vgl. auch AA.EE.SS., Austria 1920–1921, pos. 1466, fasc. 594, Instruktionen für den Apostolischen Nuntius in Budapest Mons. Lorenzo Schioppa vom August 1920. Vgl. auch das Protokoll der Konferenz der ungarischen Bischöfe vom 17. 3. 1920, abgedruckt in der Dokumentensammlung A Püspöki Kar Tanácskozásai. A magyar katolikus püspökök konferenciáinak jegyzőkönyveiből, 1919–1944, hg. von Jenő Gergely, Budapest 1984, S. 78.
41
AA.EE.SS., Rapporti Sessioni S.C.AA.EE.SS., fasc. 73, Sessione 1227, 28.6.1919, Sitzungsprotokoll.
42
AA.EE.SS., Austria, fasc. 527, pos. 1332, Micara an Gasparri 27.10.1919.
43
AA.EE.SS., Austria, pos. 1466, fasc. 594, Instruktionen für Mons. Lorenzo Schioppa. Dort hieß es in Bezug auf das Schreiben Millerands: „Man kann heute nicht bestimmen, bis zu welchem Punkt die obenerwähnten Worte des Dokumentes die Hoffnungen des Kardinals Csernoch nähren können.”
44
AMZV, PZ-Vatikán 1920, Berichte des Gesandten Krofta vom 1.7.1920 und 17.8.1920. Zur internationalpolitischen Lage und der französisch-ungarisch-polnischen Annäherung siehe Magda Ádám: Richtung Selbstvernichtung. Die Kleine Entente 1920–1938. Wien 1988, S. 23–27; siehe auch Jörg Hoensch: Polen und die Tschechoslowakei – oder das Scheitern der slawischen Solidarität. In: Gleichgewicht-Revision-Restauration. Die Außenpolitik der Ersten Tschechoslowakischen Republik im Europasystem der Pariser Vororteverträge, hg. von Karl Bosl, München /Wien 1976, S. 284–285.
45
AA.EE.SS., Austria, pos. 1463, fasc. 591, Micara an Gasparri 15.2., 6.3. und 17.9.1920; AMZV, PZ-Vatikán, 1920, Berichte des Gesandten Krofta vom 21.4., 20.5. und 30.8.1920.
46
AA.EE.SS., Austria, fasc. 591, pos. 1463, Micara an Gasparri 17.9.1920.
47
Dr. Karol Kmeêko für Nitra, Ján Vojtaššák für Spiš und Marián Blaha für Banská Bystrica.
48
AA.EE.SS., pos. 1463, fasc. 591, Note der ungarischen Regierung vom 9.12.1920; ebenda, pos. 1463, fasc. 592, Berichte des Nuntius Schioppa an Gasparri.
49
AA.EE.SS., Austria, pos. 1463, fasc. 591, Gasparri an Schioppa 4.12.1920 (Zitat) und 15.12.1920; ebenda, pos. 1456, fasc. 588, Gasparri an Schioppa 14.3.1921.