Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 17/II:9.
Einleitung
Es ist sehr selten der Fall, dass zur Herausarbeitung eines Regelungskonzepts für ein wichtiges Rechtsgebiet ausreichend Zeit zur Verfügung steht.
Auch ist allgemein bekannt, dass das ungarische Parlament als Folge des Systemwechsels auf dem Gebiet der Gesetzgebung stark überlastet ist. Dies ist nicht weiter verwunderlich, mussten doch zahlreiche wichtige Rechtsnormen, die gesellschaftliche Änderungen erst ermöglichten beziehungsweise auf diese reagierten, zeitgleich erarbeitet werden.
Nicht zuletzt durch das enorme Arbeitspensum verzögerte sich die Regelung des einen oder anderen Rechtsgebiets – vor allem dort, wo kein Zeitdruck bestand oder sich der Gesetzgeber selbst nicht in Zeitnot wähnte.
Eines dieser Rechtsgebiete ist das Insolvenzrecht. Aus der insolvenzrechtlichen Praxis wurde immer wieder gerechtfertigte Kritik am Gesetz von 1991 laut; eine umfassende Neuregelung blieb jedoch aus, zumal auch vonseiten der EU kein direkter Zugzwang ausgeübt wurde.
Dank der Unterstützung einiger herausragender Persönlichkeiten des ungarischen Wirtschaftslebens erhielten die Verfasser die Möglichkeit, die offenen Fragen in zweijähriger Arbeit in ihren Grundsätzen durchzudenken und den Versuch zu unternehmen, ein einheitliches, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechendes Insolvenzgesetz zu entwerfen.
Die Autoren sind sich darüber im Klaren, dass ihre Arbeit keinen Schluss-, sondern vielmehr einen Startpunkt markiert, dass ihr Vorschlag nur eine von vielen Varianten darstellt und dass selbst bei vollständiger Annahme des Konzepts die normativen Regeln einer Verfeinerung bedürfen.
Die Herausgeber veröffentlichen den vorliegenden Band in der Hoffnung, dass er sowohl für das ausländische als auch für das breitere inländische Publikum von Nutzen sein möge und dass es in nicht allzu ferner Zukunft tatsächlich gelingen wird, den ungarischen Rechtsbestand – unter Berücksichtigung ihrer kritischen Anmerkungen – um einen modernen Insolvenzrechtskodex zu erweitern.
Die Herausgeber