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Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 11:245–265.

LILLA KRÁSZ

Gesellschaftliche Konventionen und die Modernisierung

Am Beispiel des Hebammenwesens im Ungarn des 18. Jahrhunderts

 

Disziplinierung, Hierarchisierung, Vereinheitlichung, spezialisierte Professionalisierung, Diskriminierung, Bürokratisierung – diese Begriffe sind allen Aufklärungsforschern vertraut. Mit ihnen kann auch der problematische Modernisierungsprozess auf dem Gebiet des Hebammenwesens im Ungarn des ausgehenden 18. Jahrhunderts charakterisiert werden. Traditionelle weibliche Selbstbestimmung auf der einen, obrigkeitliche Reglementierung auf der anderen Seite bildeten die gegensätzlichen Pole. Beide stellen zugleich jene Antriebskräfte dar, die den Wandel des Hebammenwesens in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts forcierten. Diese gespannte Situation stellte den Hintergrund dar, vor dem sich Konflikte abspielten. Das Verhalten der beiden entgegengesetzten Pole, der Hebammen auf der einen und der Obrigkeit auf der anderen Seite, stieß auf gegenseitiges Unbehagen und löste fast zwangsläufig faktische und persönliche Widerstände aus. Hinzu kam die sehr spezifische Situation in Ungarn, einem Land, in dem konfessionelle, ethnische und sprachliche Barrieren die sozialwirtschaftlichen Niveaudifferenzen verstärkten.

Im Ungarischen Landesarchiv – in der Abteilung des 1724 errichteten, der in Wien fungierenden Kanzlei untergeordneten Statthalterei-Archivs – befindet sich der außerordentlich umfassende Bestand Departamentum Sanitatis. Dieser gewährt einen landesweiten Einblick – in Form von narrativen Sanitätsberichten und tabellarischen Darstellungen – in das ungarländische Hebammenwesen. Die Schriften wurden bis zur Erlassung des Sprachedikts von Joseph II. im Jahre 1784 lateinisch verfasst, danach obligatorisch deutsch. Auf den ersten Blick erscheinen die in Tabellen geordneten Eintragungen als graue Datenmasse. Diese im Zeichen der – in Ungarn – neuen Wissenschaft, der Statistik angefertigten verschiedenen Auflistungen vermittelten der Obrigkeit in ihren Augen unentbehrliche Informationen über das Sanitätspersonal. Anhand dieses wertvollen Materials ist es möglich, die Sanitätshierarchie, die Verwaltungspraxis, den problematischen Ausbildungsprozess der Hebammen, den sich bildenden Konkurrenzkampf zwischen der akademischen Ärzteschaft und den als „unwissend” apostrophierten Hebammen, das Zusammenleben der alten Praktiken und der neuen Methoden, sowie die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der josephinischen Aufklärungsreformen zu rekonstruieren.

 

1. Die ersten Schritte zur Hebammenreform

Das neue Zeitalter im Hebammenwesen kann in der ungarländischen Region ganz genau datiert werden:

1766 wurde von István Weszprémi, einem kalvinistischen Arzt und Anhänger von Gerard van Swieten, das erste ungarische Hebammenlehrbuch „Unterricht für Hebammen” in Debrecen, in Ostungarn veröffentlicht.1 Das Lehrbuch war eigentlich nichts anderes als eine Übersetzung des Werks von Johann Heinrich Nepomuk Crantz, Professor der Wiener Medizinischen Schule der ersten Generation. Der Übersetzer bereicherte den ursprünglichen Text mit einem Anhang von neun Holzschnitten. Die naturalistischen Abbildungen zeigen die Gebärmutter und die Verlaufsvarianten der Geburt.2 Diese Holzschnitte sollten ungebildeten, leseunkundigen Frauen die Hebammenausbildung wesentlich erleichtern.3 Dem Lehrbuch von Weszprémi folgten bald weitere Lehrbücher und Katechismen.

1770 wurde das Sanitätsnormativ erlassen, das für das ganze Habsburgerreich eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Prüfungsverpflichtungen der Hebammen verfügte. Die neun Paragraphen, die das Hebammenwesen betrafen, kriminalisierten die Anstellung nicht examinierter oder nicht unterrichteter Hebammen und diskriminierten zugleich die traditionellen Wehemütter als illegale „Kurpfuscherinnen”.4

Noch im selben Jahr wurde die von einem Jesuiten, Péter Pazmány in Tyrnau gegründete Universität durch eine medizinische Fakultät ergänzt. Die Gründung ermöglichte die moderne, fachgemäße Hebammenausbildung in Form von ein bis zwei Semester dauernden Kursen. Die Universität zog 1777 in die Hauptstadt, nach Buda (Ofen), und 7 Jahre später nach Pest. Von Anfang an wurden Wiener Professoren an den Lehrstuhl für Geburtshilfe berufen, was bedeutete, dass die Unterrichtssprache deutsch war. Aufgrund der daraus entstehenden sprachlichen Hindernisse wurden jahrzehntelang nur wenige Hebammen diplomiert.

 

Tabelle 1

1770–1786 an der Tyrnauer (von 1777 Budaer und von 1784 Pester)
Universität diplomierte Hebammen

                                   1770    0          1778    11

                                   1771    1          1779    10

                                   1772    2          1780    11

                                   1773    3          1781    10

                                   1774    0          1782    8

                                   1775    3          1783    12

                                   1776    9          1784    13

                                   1777    5          1785    22

                                               1786    29

            Quelle: ULA C66 Nr. 6. pos. 140/1878

 

2. Die Bürokratisierung des Sanitätswesens

Für die Arbeit der Statthalterei brachten die 1783 und in den darauf folgenden Jahren eingeführten Reformen entscheidende Veränderungen. Diese Reformen ersteckten sich auf die Organisation, den Wirkungsbereich und die Verwaltung der Statthalterei. Sie bezweckten die Administration in der Statthalterei schneller, einfacher und präziser zu gestalten. Ausdruck der bürokratischen sowie fachlichen Spezialisierung war ein neues Departamentum für Sanitätswesen. In diesem sogenannten Departamentum Sanitatis, das die Aufgaben der ehemaligen Sanitätskommission übernahm, waren hochqualifizierte Experten beschäftigt. Da die Statthalterei die Ausführung der Regelungen des Sanitätsnormativs nicht ausreichend kontrollieren konnte, bestand die Aufgabe des Departamentum Sanitatis darin, diese Mängel abzuschaffen.

1780, gleich nach seiner Thronbesteigung, verordnete Joseph II. die Anfertigung von Conduitlisten, die jedes Komitat jährlich einzureichen hatte.5 Damit sollte erstens jede Behörde die ihr untergeordneten staatlich bezahlten Angestellten kennenlernen, um im Falle einer neu zu besetzenden Stelle, die „wahrhaftigen Verdienste und Tauglichkeit in Betracht ziehen zu können (...)” und zweitens sollte die Arbeit der Angestellten unter Kontrolle gebracht werden. Auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geschah praktisch bis zur Umgestaltung der Statthalterei, bis 1783 nichts. 1783 erschienen wohl die ersten Sanitätsberichte, die von Komitatsphysikern angefertigt wurden, aber von fachmäßig ausgefüllten Conduitlisten kann – außer in einigen oberungarischen Komitaten – nicht die Rede sein.

Das Quellenmaterial über die Hebammen ist für diese Periode 1783–1786 sehr vielfältig. Neben den Berichten der Physiker gibt es aus den meisten Komitaten einfache Hebammenauflistungen (Tabelle 2) mit der Angabe ihrer Namen, ihres Dienstortes, manchmal auch ihrer Religionszugehörigkeit, von wem sie adjuriert wurden, ihres Alters und der nach den einzelnen Geburten ausgehändigten Geldsumme. Diese Auflistungen ergänzen die Klassifikationslisten: (Tabelle 3) Die Hebamme mit der Universitätsprüfung gehörte zur 1. Klasse, jene, die beim Physikus eine Prüfung ablegte, zur 2., und die meisten, die nur höchstens vom Ortspfarrer adjurierten Frauen, machten die 3. Klasse aus. In den Hebammenauflistungen und Klassifikationstabellen können auch die ungebildeten Dorfhebammen leicht verfolgt werden. Als Beilage zu diesen Listen schickten die Komitate auch die Kopien vom Diplom oder vom Attestat der geprüften Hebamme mit. Dies war die Lage bis zum Jahre 1785.

Am 31. Oktober 1785 verordnete Joseph II. für jede Behörde wiederum die Anfertigungspflicht der jährlichen Conduitlisten.6 Dies geschah gleich nach der Errichtung des sogenannten Distriktualsystems, wobei 54 Komitate (auf dem Gebiet von Ungarn, Slawonien und Kroatien) zehn administrativen Distrikten zugeordnet wurden. Die Leitung der einzelnen Distrikte wurde von den vom König ernannten Obergespanen, alias Kommissaren übernommen. Das bedeutet, dass die bisher gewählte Selbstverwaltung der Komitate, der königlichen Freistädte und der zwei privilegierten Distrikte entmachtet wurde. Die Kommissare mussten die von ihnen ernannten Vizegespane antreiben, die wiederum die Oberstuhlrichter und die Geschworenen unterrichteten, wobei der neue bürokratische Apparat bis zu den Dorfrichtern vordrang.7

 

Tabelle 2.

HEBAMMENAUFLISTUNG
(Konskriptio) – Neutraer Komitat/1783

 

Nomina
Locorum

Nomina & Cognomina obstetricum

Religio

Aetas
Annorum

Per quem approbata

Fungitur munio
ab annis

Solutionem habet
a singula puerpera

 

 

 

 

 

cr.

Ersek Ujvár

Julianna Nyerges

Cathol

46

Per Paroch.

7

16

Ibidem

Susanna Pilez

Cathol

51

Per Paroch.

13

16

Ibidem

Maria Taruz

Cathol

41

Per Paroch.

6

16

Ibidem

Elisabetha Eőztővér

Cathol

44

Per Paroch.

3

16

Taroskedgy

Anna Tóth

Cathol

52

Per Paroch.

9

17

Ibidem

Elisabetha Takács

Cathol

40

Per Paroch.

3

17

Sook

Maria Fekete

Cathol

43

Per Paroch.

5

17

Ibidem

Maria Mihlik

Cathol

50

Per Paroch.

6

17

Megyer

Maria Provodierky

Cathol

51

Per Paroch.

7

17

Ibidem

Catharina Kormtesky

Cathol

49

Per Paroch.

4

17

Negyed

Catharina Molnár

Cathol

57

Per Paroch.

8

17

Ibidem

Theresia Totth

Calvin

49

Per Paroch.

5

17

Farkasd

Catharina Siposs

Calvin

42

Per Paroch.

4

17

Andod

Anna Mészáros

Cathol

39

Per Paroch.

3

17

Komjath

Catharina Pcsenas

Cathol

54

Per Paroch.

7

20

Ibidem

Anna Hlavaty

Cathol

45

Per Paroch.

6

20

Surány

Anna Narosdgyan

Cathol

47

Per Paroch.

10

20

Bankeszy

Maria Smetana

Cathol

48

Per Paroch.

8

18

Varad

Catharina Bezuba

Cathol

38

Per Paroch.

3

18

Nagyszegh

Catharina Halaz

Cathol

58

Per Paroch

17

30

Csornok

Eva Csaky

Cathol

47

Per Paroch.

7

18

Andács

Catharina Pagacska

Cathol

39

Per Paroch.

4

18

Elecske

Maria Hugyik

Cathol

45

Per Paroch.

12

12

Alsó Récsény

Anna Hranka

Cathol

60

Per Paroch.

14

12

Kelecsény

Eva Hrcsár

Cathol

61

Per Paroch.

19

18

Saagh

Anna Regik

Luther

48

Per Paroch.

8

18

Udvarnok

Catharina Kacserka

Cathol

58

Per Paroch.

9

18

Bajmocska

Maria Sagocsky

Cathol

59

Per Paroch.

11

18

Salgocska

Anna Hruskova

Cathol

64

Per Paroch.

13

18

Nemeskürth

Anna Borik

Cathol

50

Per Paroch.

10

18

Pusztakürth

Catharina Gnoska

Cathol

45

Per Paroch.

7

18

Romanfalva

Eva Kucha

Cathol

52

Per Paroch.

8

18

Posztka

Maria Brnka

Cathol

59

Per Paroch.

11

18

Gerencsir

Maria Bernath

Cathol

66

Per Paroch.

4

18

Csitar

Dorothea Magha

Cathol

62

Per Paroch.

17

18

Ghimes

Catharina Sinko

Cathol

41

Per Paroch.

9

18

Kolon

Anna Sipos

Cathol

37

Per Paroch.

6

15

Kiss Hind

Catharina Duvacs

Cathol

49

Per Paroch.

9

15

Nagy Hind

Catharina Mika

Cathol

50

Per Paroch.

10

18

Nagy Czétény

Catharina Chudoba

Cathol

66

Per Paroch.

21

18

Csalad

Susanna Juhasz

Cathol

62

Per Paroch.

20

15

Babindal

Elisabetha Kosztolany

Cathol

55

Per Paroch.

14

15

Geszthe

Rosa Brath

Cathol

66

Per Paroch.

9

15

Kalaz

Elisabetha Barrak

Cathol

47

Per Paroch.

10

15

Dicske

Catharina Sipkova

Cathol

50

Per Paroch.

11

15

Vajk

Catharina Kovacs

Cathol

56

Per Paroch.

12

15

Martonyfalva

Catharina Faricska

Cathol

63

Per Paroch.

15

15

Szt. Mihály Úr

Anna Vlcskova

Cathol

49

Per Paroch.

7

18

Gyarak

Helena Belova

Cathol

60

Per Paroch.

15

18

Kiss Manya

Catharina Kocsis

Cathol

44

Per Paroch.

7

15

Födimes

Susanna Porocsna

Cathol

48

Per Paroch.

9

12

Eördeghe

Anna Kosztolanyicska

Cathol

51

Per Paroch.

14

15

Also Szöllös

Juditha Bekecs

Cathol

53

Per Paroch.

16

12

Felsö Szöllös

Dorothea Lubora

Cathol

60

Per Paroch.

5

12

Pann

Catharina Haluza

Cathol

43

Per Paroch.

7

17

Lapas Gyarmath

Catharina Mechinya

Cathol

47

Par Paroch.

9

15

Nagy Lapas

Anna Balass

Cathol

61

Per Paroch.

19

15

Kiss Lapas

Barbara Palkova

Cathol

39

Per Paroch.

4

18

Molnos

Helena Bary

Cathol

42

Per Paroch.

6

18

Sartuska

Anna Duchony

Cathol

54

Per Paroch.

10

15,

Üzbégh

Elisabetha Madanka

Cathol

49

Per Paroch.

7

15

Nagy Kér

Susanna Zsongor

Cathol

46

Per Paroch.

9

18

Berencs

Catharina Konya

Cathol

53

Per Paroch.

11

18

Nagyfalu

Maria Major

Cathol

62

Per Paroch.

17

15

Ivanka

Elisabetha Skrabak

Cathol

39

Per Paroch.

3

15

Also Kőrőskény

Elisabetha Martanka

Cathol

65

Per Paroch.

22

18

Felső Kőrőskény

Anna Szadecskova

Cathol

70

Per Paroch.

23

15

Tormos

Anna Janfulka

Cathol

51

Per Paroch.

15

15

Emöke

Catharina Vass

Cathol

47

Per Paroch.

10

18

Urmeny

Anna Horak

Cathol

34

Per Paroch.

2

18

Salgho

Catharina Strihula

Cathol

55

Per Paroch.

16

16

Czabay

Elisabetha Lakatos

Cathol

54

Per Paroch.

3

17

Mocsonok

Dorothea Banyar

Cathol

55

Per Paroch.

2

18

Kiraly

Anna Hambalko

Cathol

44

Per Paroch.

5

17

Ujlak

Ranata Halenar

Cathol

48

Per Paroch.

12

16

Üregh

Anna Bédi

Cathol

54

Per Paroch.

3

18

Csapor

Maria Csutak

Cathol

55

Per Paroch.

7

18

Civitas Nittra

Rosalia Sipek

Cathol

38

Per Paroch.

8

18

Ibidem

Maria Vagricsko

Cathol

40

Per Paroch.

9

17

Ibidem

Rosalia Kelemen

Cathol

39

Per Paroch.

5

17

Ibidem

Dorothea Klasovszka

Cathol

42

Per Paroch.

6

17

Lehotta

Anna Bubin

Cathol

48

Per Paroch.

9

18

Szalakusz

Catharina Czehirova

Cathol

33

Per Paroch.

2

15

Béd

Catharina Kunyergowa

Cathol

51

Per Paroch.

10

15

Sempthe

Elisabetha Baby

Cathol

38

Per Paroch.

2

12

Fornocz

Maria Tamas

Cathol

50

Per Paroch.

8

10

Ibidem

Elisabetha Csulik

Cazhol

54

Per Paroch.

16

10

Királyfalu

Maria Galan

Cathol

66

Per Paroch.

21

14

Hoszufalu

Juditha Kovacs

Cathol

49

Per Paroch.

9

12,

Séllye

Anna Boledovics

Cathol

61

Per Paroch.

16

20

Vecse

Maria Olla

Cathol

62

Per Paroch.

17

16

Soporny

Catharina Lochanka

Cathol

66

Per Paroch.

20

16

Ibidem

Maria Ehuda

Cathol

54

Per Paroch.

14

16

Patta

Eva Ehudacsek

Cathol

44

Per Paroch.

5

14

Kiss Bább

Catharina Bordovas

Cathol

64

Per Paroch.

17

10

Nagy Bább

Eva Chovancsek

Cathol

47

Per Paroch.

6

10

Köpösd

Juditha Valchar

Cathol

60

Per Paroch.

10

12

Quelle: ULA C 66 Nr. 22. pos. 3/1783–84. (Neutraer Prozess)

 

Tabelle 3.

KLASSIFIKATIONSLISTE DER DEUTSCHEN HEBAMMEN
AUS DEM ZIPSER KOMITAT (1789)

 

Nr

Namen derselben

Wohn Ort

Ihr Alter

Wie lange Sie die Geburts Hülfe ausübt

Ihre Fähigkeit

1.

Eva Polsch

Kesmark

reifen Alter

seit zwey Jahren

Erster Classe

2.

Susanna Kraußin

Kesmark

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Classe

3.

Catharina Kißlerin

Kesmark

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Classe

4.

Anna Pavliczkin

Kesmark

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

5.

Sophia Langin

Kesmark

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

6.

Clara Benno

Laibicz

Jung

eine Anfängerin

Erster Classe

7.

Catharina Hussin

Laibicz

reifen Alter

seit 5 Jahren

2ter Classe

8.

Maria Knotin

Ruszquinocz

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

9.

Susanna Fischer

Durand

reifen Alter

seit 16 Jahren

2ter Classe

10.

Catharina Klugin

Durand

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

11.

Maria Behlerin

Menhard

Mitteljährig

seit 7 Jahren

2ter Classe

12.

Susanna Veberin

Menhard

Mitteljährig

seit 12 Jahren

ist davon gelaufen

13.

Susanna Hollumczerin

Matthaeoc

Mitteljährig

seit 3 Jahren

Erster Classe

14.

Sophia Jaczkin

Georgenberg

Jung

eine Anfängerin

Erster Classe

 

N. Schlofferin

Georgenberg

Mitteljährig

seit einigen Jahren

ist ausgeblie-
ben

15.

Maria Mauriczin

Poprad

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

 

N. Topscherin

Poprad

Mitteljährig

seit einigen Jahren

ist ausgeblie-
ben

16.

Maria Schwarzin

Strása

reifen Alter

seit 15 Jahren

3ter Classe

17.

Sophia Kerkin

Strása

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

18.

Susanna Schwarcz

Felka

Mitteljährig

seit 8 Jahren

2ter Classe

19.

Maria Strompfin

Felka

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Classe

20.

Catharina Demütherin

Bela

Mitteljährig

seit 6 Jahren

2ter Classe,

 

N. Knießnerin

Bela

Mitteljährig

seit einigen Jahren

hat sich Befehl widersezt, und ist vorszlich ausgeblieben

21.

Catharina Pavolnin

Podolin

reifen Alter

seit 4 Jahren

Erster Calsse

22.

Anna Chlebakin

Podolin

reifen Alter

seit 12 Jahren

ist davon gelaufen

23.

Agnethe Marczlin

Gnezda

Jung

eine Anfängerin

3ter Classe

24.

Cuneg. Cajezkin

Gnezda

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

25.

Juliana Kosakovski

Lublo

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

26.

Sophia Demkin

Iglo

Mitteljährig

seit 14 Jahren

3ter Classe

27.

Margaretha Grabin

Iglo

reifen Alter

seit mehreren Jahren

2ter Classe

28.

Alexandra Zuranin

Varalya

Mitteljährig

seit einem Jahre

Erster Classe

29.

Susanna Hermann

Wallendorf

reifen Alter

seit 6 Jahren

Erster Classe

30.

Anna Maria Hermann

Wallendorf

Jung

eine Anfängerin

Erster Classe

31.

Maria Illnerin

Dobravola

Jung

eine Anfängerin

2ter Classe

32.

Maria Bendlin

Zsegre

reifen Alter

seit einigen Jahren

3ter Classe

33.

Agnetha Raczenberger

Krompach

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

34.

Susanna Klosin

Burgerhoff

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

35.

Catharina Faixin

Eißdorf

Mitteljährig

seit 9 Jahren

3ter Classe

36.

Catharina Kalixin

Eißdorf

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

 

Susanna Barcsin

Eißdorf

Mitteljährig

seit einigen Jahren

ein sonst
ge schiktes Weib ist dermahl ausgeblieben

37.

Anna Schvarczin

Hundsdorf

Alt

seit 3 Jahren

3ter Classe

38.

Eva Barcsin

Hundsdorf

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

39.

Rifke Jüdin

Hundsdorf

Mitteljährig

seit mehreren Jahren

2ter Classe

40.

Jac. Reiszin Jüdin

Hundsdorf

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

41.

Maria Glaczin

Kakas Lomnicz

Jung

seit zwey Jahren

Erster Calsse

42.

Susanna Philippin

Mülenbach

Mitteljährig

seit einigen Jahren

2ter Classe

43.

Sophia Greyszin

Großschlag-
dorf

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

44.

Sophia Scherffeln

Großschlag-
dorf

Mitteljährig

seit 9 Jahren

2ter Classe

45.

Maria Knießnerin

Altvaltdorf

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

46.

Maria Horvai

Neuvaltdorf

Alt

seit 14 Jahren

3ter Classe

47.

Eva Kurßkin

Neuvaltdorf

Mitteljährig

eine Anfängerin

davon gelaufen

48.

Susanna Jurnerin

Forberg

Alt

seit 3 Jahren

3ter Classe

49.

Anna Pudleinerin

Bussocz

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

50.

Maria Oszvaldin

Viborna

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

51.

Anna Bobakin

Topporcz

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

52.

Susanna Jaczkin

Hollomnicz

Jung

eine Anfängerin

2ter Classe

53.

Susanna Blosin

Hollomnicz

Jung

eine Anfängerin

2ter Classe

54.

Sophia Adamkovicz

Hopfgart

Jung

eine Anfängerin

gute

55.

Elisabetha Repaßki

Zavada

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Classe

56.

Anna Motika

Uloza

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

57.

Catharina Subova

Pongracz-falva

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Classe

58.

Elisabetha Matiska

Biaczovecz

Mitteljährig

seit einem Jahre

Erster Classe

59.

Maria Tomkus

Ordzovian

Mitteljährig

seit 3 Jahren

2ter Classe

60.

Maria Voitkova

Lengvard

Alt

seit 20 Jahren

3ter Classe

61.

Anna Koperdan

Kolbach

Alt

seit 8 Jahren

Erster Classe

62.

Theresia Karhutnyak

Ober Repas

Mitteljährig

seit 5 Jahren

Erster Classe

63.

Anna Kostan

Toriska

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

64.

Sophia Kosztelnik

Pavlan

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Classe

65.

Maria Utlak

Unter Repas

Mitteljährig

eine Anfängerin

Erster Calsse

66.

Maria Klacsicha

Olsavicza

Alt

seit 7 Jahren

Erster Classe

67.

Anna Scharnik

Brutocz

Mitteljährig

seit 9 Jahren

3ter Classe

68.

Maria Berko

Kolcsova

Alt

seit 6 Jahren

3ter Classe

69.

Anna Missaga

Almas

Alt

seit 9 Jahren

3ter Classe

70.

Catharina Dreiko

Lucska

Alt

seit 9 Jahren

2ter Classe

71.

Catharina Schavkova

Görgö

Alt

seit 4 Jahren

2ter Classe

72.

Helena Mazurka

Görgö

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

73.

Anna Bednarova

Dolian

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

74.

Eva Marschalko

Varalya

Mitteljährig

eine Anfängerin

3ter Classe

75.

Theresia Zoltiz

Neu Bela

Mitteljährig

eine Anfängerin

2ter Classe

Ouelle: ULA C66 Nr. 125. pos. 1/1789

 

Da der Abgabetermin der einzureichenden Conduitlisten für den 1. Februar 1786 zu knapp war, konnten nur wenige Komitate dieser Aufgabe gerecht werden. Das war kein Wunder! In den rein ungarischen Komitaten erregte die Erlassung des deutschen Sprachedikts einen großen Widerstand: Entweder konnte man nicht Deutsch oder die Amtssprache wurde aus Patriotismus verweigert.

Bis ein Bericht mit beigelegter Tabelle bei der Statthalterei ankam, musste er einen langen Weg zurücklegen. Dem Oberstuhlrichter, oder den Geschworenen wurden die Tabellen von Seiten der Komitatsphysiker übergeben. Der Komitatsphysiker sammelte die nötigen Daten von den ihm untergeordneten Physikern oder Chirurgen ein. Es kam auch vor, dass die Arbeit der wirklichen Datensammlung vom Ortsrichter, dem örtlichen Pfarrer oder sogar von der schreibkundigen diplomierten Hebamme geleistet wurde. Die Zusammenführung der Daten war die Aufgabe des Komitatsphysikers, da aber manchmal mehrere Monate zwischen dem Eintreffen der Teildaten der einzelnen Kreise vergingen, wurden oft nur halb ausgefüllte, mangelhafte Tabellen dem Oberstuhlrichter zugeschickt. Dies ist wirklich nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass einige Chirurgen oder Hebammen neben ihren sonstigen Aufgaben oft einen Kreis von 50 bis 60 km zu Fuß bereisen mussten, um die nötigen Informationen einzusammeln. Die Absicht war wohlgemeint, nur die Ausführung – z.B. in einem dicht bewohnten Komitat – erschien als beinahe unmöglich. Mehrere Komitate versuchten deshalb dieser Aufgabe leichter gerecht zu werden, wobei sie im ersten Jahr 1785 mehr oder weniger wirklichkeitstreue Daten in die Tabellen einführten, und in den folgenden Jahren nur diese variierten.

In Form von gedruckten Rundschreiben wurden sogenannte Circularia Impressa Instruktionen für die Anfertigungsmethode der Tabellen ausgegeben, was für die Physiker als eine Richtschnur galt. Um die Ausführung der Aufgabe zu erleichtern, – von 1788 an – bekamen die Hebammen und Chirurgen Amtsunterricht. Weiter führte der Weg der Tabellen vom Oberstuhlrichter zum Vizegespan und letzten Endes zum Obergespan alias Kommissar, der diese meistens in unveränderter Form dem Departamentum Sanitatis zuschickte. Die Aufgabe des Departamentums war: Anhand von Berichten und Tabellen Schlüsse zu ziehen und Vorschläge auszuarbeiten. In der Praxis wurde aber nur eine kurze Zusammenfassung der Berichte verfasst. Die Arbeit der Physiker, Chirurgen, Hebammen wurde nicht richtig ausgewertet, worauf die an die Statthalterei adressierten Klagebriefe der Komitate hinweisen. Es gab weder eine positive noch eine negative Reflexion. Allerdings hatte die Statthalterei dazu auch kein Mittel in der Hand. In den problematischen Fällen konnte sie höchstens die Akten der Medizinischen Fakultät der Pester Universität zur weiteren Untersuchung zuschicken.

 

3. Die Angaben in den Conduitlisten

Der erste Teil der Conduitlisten enthält persönliche Daten: Name der Hebamme, Dienstort, Geburtsort, Religion, Alter, Familienstand, wo gelernt, von wem examiniert, mit Attestat oder mit Diplom versehen, seit wann in dem Ort als Hebamme dient, von wem angestellt, wo und in welcher Kondition früher gedient, Sprachkenntnisse, und ihr Salarium. (Tabelle 4)

Die Angabe des Geburtsorts lässt uns Schlussfolgerungen über die Mobilität einer Hebamme ziehen.

Die Rubriken wo gelernt, von wem examiniert und mit „Attestat” oder „Diplom” versehen weist auf den Weg hin, wie sich die Hebamme ihr Wissen angeeignet hatte. Ein Diplom bekam die Frau, die einen ein oder zwei Semester langen öffentlichen Hebammenkurs absolvierte, und schließlich vor einer Kommission an der Universität über ihr theoretisches und praktisches Wissen Rechenschaft ablegte. Nur ein Attestat wurde jener Frau ausgehändigt, die einige Monate bei einer – in der Tabelle ebenfalls aufgelisteten – diplomierten Hebamme, oder einem Physiker, Chirurgen lernte und dann vor einer Kommission geprüft wurde. Die Kommission bestand in der Regel aus dem Physiker, dem Chirurg, und dem Oberstuhlrichter oder den Geschworenen. Diese ausgehändigten Zeugnisse und Attestate der Komitats- bzw. Stadtsphysiker hatten eine formale Bedeutung – eine neue Maßnahme zur Disziplinierung und Uniformisierung, sowie Etablierung ärztlicher und wundärztlicher Autorität, Demonstration obrigkeitlicher Kontrolle, und Bürokratisierung. Diese erste Phase der Professionalisierung trug zur Ausbildung eines neuen Berufsethos der „wahren” Hebamme bei. Was die Hebammen dadurch gelernt haben war: Der Umgang mit Behörden und Institutionen. Die ausgehändigten Zeugnisse und Attestate symbolisierten nicht mehr eine praktische, sondern eine abstrakte, erlernte und verbriefte Angelegenheit. Die Verschulung des Hebammenamtes schuf neue Orientierungen, machte die Hebammen zu einem aktiven oder passiven Teil obrigkeitlicher Kontrollmechanismen.

Die Rubriken Alter und Familienstand ermöglichen es, den „Prototyp" der ausgebildeten Hebamme zu rekonstruieren: Im Allgemeinen galt die diplomierte Hebamme als eine verheiratete verhältnismäßig junge, 20–40 Jahre alte Frau. Unter den attestierten Hebammen dominierten die etwas älteren, um die 40–60 Jahre alten verwitweten Frauen.

Die Rubriken Salarium und von wem angestellt zeigen, welche Hebamme als Angestellte der Stadt oder der Pfarrei mit einem festgelegten Gehalt ihrer Arbeit nachkommt, und welche ein besonders geringes Honorar oder eine Besoldung in Natura nach ihrer gelegentlich geleisteten geburtshelferischen Arbeit bekommt. Gerade die Letzteren waren wegen ihrer Armut eher Bestechungen und Parteilichkeiten ausgesetzt.8

Von der Statthalterei 1786 ausgestellter Ausweis verdeutlicht in einer landesweiten Übersicht, wie gering die Anzahl der geprüften mit festem Gehalt ausgestatteten und staatlich angestellten Hebammen war. (Tabelle 5) Was die Summe der Verdienste anbelangt: Die Hebamme bekam 13–150 Forint/Jahr und meistens eine Dienstwohnung, etwas Holz und/oder Getreide dazu. (Als Vergleich: Ein ebenfalls geprüfter Chirurg im staatlichen Dienste verdiente 50–500 Forint/Jahr und ein Komitatsphysiker 150–800 Forint/Jahr.)

 

Tabelle 5.

ANZAHL DER GEPRÜFTEN STAATLICH BEZAHLTEN HEBAMMEN

NACH DEN EINZELNEN DISTRIKTEN, 1786

Distrikt

Geschpannschaft

Anzahl der ordentlich Geprüften bezahlten Hebammen

Neutraer

Preßburger

15

 

Neutraer

6

 

Trentschiner

0

 

Berscher

3

Raaber

Raaber und Wieselburger

5

 

Ödenburger

7

 

Komorner und Graner

9

 

Eisenburger

8

 

Wesprimer

4

Neusohler

Thurotzer

9

 

Honter

5

 

Lyptau und Arwaer

3

 

Gömörer

1

Kaschauer

Zipser

1

 

Scharoscher

2

 

Abaujwarer

5

 

Sempliner

2

Munkatscher

Unghwarer

1

 

Beregher und Ugotscher

 

Szathmarer

4

 

Maramaroscher

4

Großwardeiner

Szaboltscher

 

Biharer

1

 

Bikescher Tschongrader und Tschanader

19

 

Arader

5

 

Hajducker Städte

Pester

Pester

18

 

Hewescher

5

 

Neograder

4

 

Borsoder

2

 

Weißenburger

16

 

Jazigien und Kumanien

3

Fünfkirchner

Tolnauer

4

 

Baranyer

6

 

Syrmier

 

Werowititzer

 

Schimegher

4

Temescher

Temescher

5

 

Kraschower

5

 

Torontaler

4

 

Batscher

2

Agramer

Salader

6

 

Waraschdiner

18

 

Agramer und Seweriner

3

 

Kreutzer

 

Poscheganer

Quelle: ULA c66 Nr. 43. pos. 401/1875–86.

 

Die Rubriken seit wann in dem Orte als Hebamme dient und wo und in welcher Kondition waren für die Fachadministration von Bedeutung. Es galt als grundlegend, über die Amtsvergangenheit einer Hebamme Bescheid zu wissen, d.h. wo sie ihre Erfahrungen gesammelt hatte und welche Positionen sie bekleidete. Dies war wichtig, wenn eine Hebamme verstarb oder versetzt wurde und somit ihre Stelle neu besetzt werden musste. Diese Rubriken weisen auch auf die „Karrieremöglichkeiten" des Hebammenberufes hin.

Die Sprachkenntnisse waren wegen der Verrichtung der Aufgabe von Bedeutung. Es wurde verlangt, dass jede staatlich bezahlte Angestellte die Sprache der Bewohner/Innen im jeweiligen Dienstort kennt. Man muss hier bemerken, dass die Anzahl der Hebammen deutscher Muttersprache landesweit hoch war. Ein großer Teil dieser Hebammen hatte ein Studium in Wien absolviert. Da die Unterrichtssprache der Medizinischen Fakultät der Pester Universität ebenfalls deutsch war, waren die hier gelernten Hebammen schwäbischer, sächsischer oder österreichischer Herkunft. Nach der abgelegten Prüfung standen die meisten vor einer schwierigen Aufgabe: Als ortsfremde oder/und diplomierte Hebammen mussten sie sich die Anerkennung der Gemeinde erkämpfen.

Im zweiten Teil der Conduitliste werden die individuellen Eigenschaften bewertet: geschickt, emsig, nüchtern, sehr fleißig, durchschnittlich, schwach, ehrlich, bescheiden, geldsüchtig, frech, neidisch, eifersüchtig auf andere Hebammen, unmoralisch, Klatsch verbreitend, gereizt, ungeduldig mit ihren Patienten/Innen, alkoholsüchtig, neigt zu Übergriffen. Solche und ähnliche Eintragungen findet man hier. Wenn man diese im Zeitraum 1786–1790 verfolgt, zeichnen sich wahre Porträts über die einzelnen Hebammen heraus. In manchen Fällen kann es bei den vermerkten Charakterzügen derselben Hebamme mit der Zeit zu wesentlichen Abweichungen kommen, wenn ihr eine andere Position zugeteilt wurde z.B. aus einer Stadthebamme wird eine Komitatshebamme, oder wenn eine Hebamme – die nur gelegentlich zur Hilfe gezogen, und nur in Natura oder mit einer geringen Geldsumme bezahlt wurde – eine Angestellte mit festgelegtem Gehalt wird, oder wenn eine Hebamme in eine andere Ortschaft oder sogar in ein anderes Komitat verlegt wurde. Aus den Conduitlisten lässt sich erahnen, welche Spannungen zwischen einer Hebamme mit besonders nachteilig beurteilten Charakterzügen und ihren Patienten aufkamen. Es gibt viele Hinweise auf Missbrauch von finanziellen Mitteln, Korruption oder Parteilichkeit, die aus familiären, oft ethnischen oder religiösen Voreingenommenheit entstanden. Andererseits geben diese Conduiten plastisch wieder, welche Wertvorstellungen zu der Zeit verbreitet waren, welche menschlichen, moralischen Fehler die Vorgesetzten bei den Hebammen fanden, oder welche Züge überhaupt als nicht akzeptabel angesehen wurden.9

 

4. Konflikte zwischen Obrigkeit und Gemeinden anhand einzelner Fallstudien

Vieles, was die Conduitlisten nur ahnen lassen, findet man in den Beschreibungen sehr definitiv. Das Niveau und die Detailliertheit der Berichte hingen vom Gewissen und fachlichen Engagement des Physikers ab, und dementsprechend gestalteten sich die Berichte in den einzelnen Komitaten bzw. Distrikten sehr verschieden. Wir können uns ein genaues Bild darüber machen, ob die josephinischen Reformen in Folge der Prinzipien oder der wirklichen Lage nach initiiert wurden. Anhand der Analyse mehrerer hunderter Berichte ist festzustellen, dass die Komitate mit der Ausführung der Ausbildung und Examinierung der Dorfhebammen am schwierigsten zurechtkamen. Es schien eine Unmöglichkeit zu sein, dass diese Frauen, die die Geburtshilfe aufgrund ihrer Erfahrungen ausübten, plötzlich zum Unterricht und zur Ablegung einer Prüfung gezwungen wurden. Die einzelnen Dorfgemeinden fanden die Art und Weise, wie sie die obrigkeitlichen Regelungen umgehen und rationalisieren konnten, zwangsläufig entwickelten sich verschiedene Verweigerungsstrategien heraus. In diesem Kampf war die Dorfelite – der Ortsrichter, der Pfarrer, der Notar – sogar die Obrigkeit des Komitats – der Physiker, der Chirurg, der Oberstuhlrichter – ihr Partner. Sie kooperierten. In diesen Konfliktsituationen kommen die Schwachstellen des Systems zum Vorschein: wohlgemeinte, rationale, aber nicht durchgedachte obrigkeitliche Maßnahmen, die zugleich versuchten, in die Privatsphäre einzugreifen.

Welche Konflikte hierbei entstanden und wie schwierig es war, die von der Obrigkeit für „unwissend" gehaltenen Hebammen in die institutionalisierte Ausbildung einzugliedern, zeigt das Beispiel der Stadt Iglo im Zipser Komitat. Iglo, 1786 ein Ort, der aus der Sicht der Verwaltungszugehörigkeit kompliziert war, gehörte zu den 16 privilegierten Städten im Zipser Komitat. Die vom König Sigismund 1412 an Polen verpfändeten Städte wurden 1772 wieder in Ungarn reinkorporiert. Das Verwaltungssystem der Städte wurde in einem von Maria Theresia 1778 erlassenen Privileg geregelt und der Distrikt der 16 Zipser Städte aufgestellt. Dies bedeutete, dass sie gleich den königlichen Freistädten unmittelbar dem Herrscher unterstellt waren. Da aber der Hof den 16 reinkorporierten Städten nicht traute, wurde ein Kameral-Administrator mit der Aufsicht der örtlichen Ausführung der obrigkeitlichen Regelungen beauftragt. Vielfältig war die gesellschaftliche, sprachliche, religiöse Zusammenstellung der Stadt: ungarische Gutsherren, sächsisches Bürgertum, slowakische Bauernschaft katholischer oder lutherischer Religion. Probleme, die in einem einheitlichen Verwaltungsbereich sonst nur mittelbar präsent waren, provozierten hier wirkliche Konflikte.

Die Hauptfiguren sind: Die Igloer Stadthebamme Elisabetha Niklausin, die vorher in Preßburg gedient hatte. Sie kam 1784 nach Iglo, als eine Hebammenstelle frei wurde. Sie galt als Angestellte der Stadt mit festem Gehalt von 80 Forint/Jahr und dazu kamen noch 40 Forint/Jahr Reisegeld. Weitere Figuren sind: Anton Klobusiczky der Großwardiner Kameral-Administrator, Jacob Engel der Zipser Komitatsphysiker und der Ortsrichter Szentmiklósy.

Der Konflikt nimmt seinen Anfang mit dem an Klobusiczky adressierten leidenschaftlichen Brief von Elisabetha Niklausin. Sie berichtet dem Kameral-Administrator davon, dass die Stadt die obrigkeitlichen Regelungen verweigert, und der Prüfungsverpflichtung der Hebammen nicht nachkommt. In Iglo können fünf ungeprüfte, ignorante Frauen die Hebammenschaft frei und unbehindert ausüben. Frau Niklausin fühlte, dass sich die Bürger der Stadt gegen sie verschwört hatten: Die meisten Bürger verboten nämlich ihren Weibern bei der Geburt, sie zu rufen und bestanden eher auf die Hilfe der ignoranten Hebammen. Klobusiczky schickte den Brief mit seinen Bemerkungen sofort der Statthalterei zu, in dem er den Orstrichter Szentmiklósy beschuldigte: Er wäre verantwortlich dafür, dass die Stadt – entgegen den königlichen Regelungen – weiterhin den fünf ungeprüften Hebammen erlaubte, die Hebammenschaft auszuüben. Darauf beauftragte die Statthalterei den Komitatsphysiker Jacob Engel mit der näheren Untersuchung dieses Konflikts. Der Physiker reiste sogleich nach Iglo und einige Wochen später gab er dem Komitat einen detaillierten Bericht. Aus diesem Bericht werden die Gründe ersichtlich, warum die Bürger der Frau Niklausin ein so großes Misstrauen entgegenbrachten:

1.) Sie ist geldsüchtig und kümmert sich nur um die Reichen. Die Armen behandelt sie nicht fachgerecht.

2.) Sie tritt arrogant gegenüber den fünf ungeprüften Frauen auf. Sie nimmt sie als Helferinnen bei Geburten und erwartet von ihnen, dass diese Frauen für sie eine bestimmte Geldsumme von den Klienten verlangen. Falls die ungeprüften Hebammen dies nicht getan haben, wurden sie von Frau Niklausin grob vertrieben.

3.) Frau Niklausin war einen ganzen Monat abwesend und überließ die gebärenden Frauen ihrem Schicksal.

Engel stellte fest, dass die bisherige Arbeit der fünf Hebammen mit keinerlei Problemen verbunden war. Er mahnte die Frau Niklausin, sich in der Zukunft gewissenhafter ihrer Arbeit zu widmen, um das Vertrauen der Bürger wiederzugewinnen. Mit dem Einverständnis des Physikers schickte die Obrigkeit des Komitats einen Bericht der Statthalterei, in dem sie sich von Klobusiczky abgrenzte, der „sich mit den unruhigen Mutmaßungen der unruhigen Menschen” identifizierte und so mit seiner Arbeit dem Komitat nur Schaden verursachte. Die Lösung des Konflikts fand schließlich der weise Physiker. Er sah das ruhebringende Mittel in der Erteilung des Unterrichts der fünf Frauen, damit sie danach von einer Kommission geprüft werden konnten. Der fleißige Engel entschied, die Ausbildung der Frauen in den Monaten Juli-August – als die Krankheiten am wenigsten grassierten – selber zu übernehmen. Als Ort der öffentlichen Vorlesungen gab er Leutschau an, wohin außer den fünf Igloer Weibern jede Stadt im Zipser Komitat zwei oder drei kluge Frauen schicken musste, die dann den nötigen Unterricht den anderen Ortsweibern erteilen konnten. Den Anzeichen nach kam es zu einer friedlichen Lösung des Konflikts. Die letzte Schrift des Physikers berichtet nämlich davon, dass von den fünf ungeprüften Igloer Hebammen letztendlich nach dem Abschluss des Unterrichtes zwei die benötigte Prüfung mit Erfolg ablegten, und nun als Helferinnen neben der Frau Niklausin öffentlichen Dienst leisteten. Auf solche Art und Weise wurde eine Jahrhunderte lang ausgeübte Praxis der „weisen Frauen" legalisiert, wobei diese Weiber durch die Bürokratisierung des Gewohnheitsrechtes mit einem Attestat versehen wurden.10

Eine ähnliche Lösung fand für das gleiche Übergangsproblem das Salader Komitat. In einem Kreis des Komitats gab es zwölf ungeprüfte „weise Frauen", von denen nur drei überzeugt werden konnte, zum Erlernen der Hebammenschaft nach Warasdin – in das benachbarte Komitat – zu fahren. Scheinbar wurden die Erwartungen des Komitats mit diesen drei Frauen erfüllt, die nach dem Unterricht und der Ablegung der Prüfung anderen Ortsweiber das nötige theoretische Wissen beibringen konnten – so argumentierte der Kommissar.11

Der Sanitätsbericht des Saboltscher Komitatsphysikus Georg Jánossy aus dem Jahre 1786 beweist, was für Schwierigkeiten der Komitatschirurg hatte, als er von Herrn Jánossy die Aufgabe bekam, alle Hebammen auf Bathorys Gut aufzulisten. In ihrer Angst vor einer abzulegenden Prüfung, verleugneten die Frauen lieber ihre geburtshelferische Tätigkeit. Der Chirurg musste sich endlich an den Orstrichter wenden, um die Namen zu erfahren, worauf die Weiber kollektiv auftraten. Sie äußerten ihre Absicht wie folgt: „ (...) Wir sind bereit, die gebährenden Frauen lieber ohne Hilfe zu lassen, aber wir wollen keine Prüfung machen." Sie erreichten ihr Ziel: Der arme Chirurg musste ihnen versprechen, dass sie in der Zukunft ihre Arbeit auch ohne Prüfung weiter ausüben können. 12

Aus den an die Statthalterei adressierten Klagebriefen der Jaszapather und Jaszladanyer Ortsrichter aus dem Jahre 1784 stellt sich heraus, warum die Hebammenschaft ausübenden Ortsweiber nicht nach Ofen fahren wollten, um sich dort an der Universität examinieren zu lassen. Sie bezogen sich auf ihr hohes Lebensalter, auf ihre physische Schwäche, Krankheiten, oder auf ihre Armut. Sie reagierten, wie die Saboltscher Weiber: Falls sie aber doch zur Prüfung gezwungen würden, verzichteten sie auf ihren Beruf. Der Ortsrichter schien dabei Partner zu sein, er formulierte nämlich selbst den Brief. Es soll hinzugefügt werden, dass ein Physiker oder ein Chirurg – die „wahren Kenner der wirklichen Situation„ – mit den prüfungsunwilligen Hebammen auch kooperiert hätten.13

 

Fazit

Die Gesellschaft lehnte die Reformen von oben nicht explizit ab, sondern versuchte, bewährtes Erfahrungsgut mit fachlichem Wissen zu vereinigen. Ob diese Synthese erfolgreich vonstattenging oder nicht, hing von den Stadt- bzw. Komitatsärzten ab, die dabei eine zentrale Rolle spielten. Sie waren Vermittler, die der Obrigkeit Kenntnisse über die damals wirkenden Hebammen zuspielten. Insofern lagen die Lebensfähigkeit des neuen Systems, die unmittelbare Kontrolle und die Unterstützung der obrigkeitlichen Maßnahmen, in ihrer Hand. Die Kooperation zwischen Ärzten und Hebammen bildete den Schlüssel zur erfolgreichen Verwirklichung der aufgeklärten Reformen.

 

Anmerkungen

1

István Weszprémi (1723–1799) studierte in England, 1767 wurde er zum Komitatsphysiker der Stadt Debrecen erwählt, unter dem Titel „Succincta medicorum Hungariae et Transylvaniae biographia"(1774–1787) schrieb er in vier Bänden die Biographie der ungarischen Ärzte.

 2

Jantsits, Gabriella: Az első magyar bábatankönyv illusztrációi. In: Orvostörténeti Közlemények 18 (1986) 188–201.

 3

Soweit es ermessbar ist, in Ungarn des 18. Jahrhunderts war max. zehn Prozent der Hebammen schreib- und lesekundig. Es gab aber auch solche Hebamme, die in ihrem Testament – unter anderen – über drei Bücher verfügte siehe: Stadtarchiv Mosonmagyaróvár, Protocollum sessionale, V. A 1501a. 12. 22. folio.

 4

Die neun Paragraphen wurden unter dem Titel „Instructio Obstetricum" in das Sanitätsnormativ eingefügt. Sie beinhalten: 1. Nur examinierte und adjurierte Hebammen können wirken. 2. Überall soll eine angemessene Anzahl von Hebammen bereit stehen. Auch wenn jedes Dorf keine eigene Hebamme haben kann, sollten wenigstens jedes zwei bis drei benachbarte Dörfer eine haben. 3. Die Hebammen sollen ein ehrhaftes Leben führen. 4. Sie sollen Geheimnisse hüten und sich ihrer Berufung widmen, sie sollen nicht abergläubisch handeln, sie sollen einander unterstützen und zu den komplizierten Geburten einen Arzt rufen. Im 5. Abschnitt verpflichtete die tief religiöse Maria Theresia, die Hebammen bei Neugeborenen, die in Lebensgefahr schwebten, die Nottaufe vorzunehmen. Der 6. Abschnitt schrieb die Pflege der Kindbetterin und des Neugeborenen vor. 7. Die Anwendung von Abortivmitteln war strikt verboten und zog schwere Strafen mit sich. 8. Die Hebammen durften nicht heilen. 9. Sie mussten die von den Behörden vorgeschriebenen Untersuchungen parteilos in die Wege leiten. Siehe: Linzbauer, Fraciscus, Xaverius: Codex-Sanitario-Medicinalis Hungariae. Bd. 1. Buda, 1852–1861. 833.

 5

Ungarisches Landesarchiv (im weiteren ULA) A 39 [Archiv der Ungarischen Kanzlei, Acta Generalia im weiteren A 39] 6549/1780.

 6

ULA A 39 13759/1785.

 7

Der Vizegespan, der Oberstuhlrichter und die Geschworenen als ungarische Standesinstitutionen verwalteten eigentlich das neugeordnete Gebiet der einzelnen Komitate.

 8

Die Hebammen – seien sie die einfachsten, den überlieferten abergläubischen bzw. volksmedizinischen Traditionen gemäß tätigen Dorffrauen – können nicht als Vertreter eines „alltäglichen Berufes” betrachtet werden. Ihre Arbeit umfasste ein weites Spektrum von Aufgaben. Außer dem helfenden Beistand bei der Entbindung, hatte eine Hebamme kirchliche (Nottaufe der schwächlichen Neugeborenen, Anmeldung der Neugeborenen beim örtlichen Pfarrer), gemeinschaftliche (das Betreuen der Wöchnerin und des Neugeborenen, Vorbereitung der Tauffeier, Bereitmachen der Frau für das Initiationsfest) und amtliche (Gutachterin bei Gericht in den Prozessen gegen Kindsmörderinnen) Aufgaben. Sie war allerdings ebenfalls diejenige, die heimlich Abtreibungen vornahm. Vgl. Kapros, Márta: A születés és a kisgyermekkor szokásai. In: Hoppál Mihály (Hrsg.): Magyar néprajz. Bd. VII. Budapest, 1990. 9–31. passim., Hans, Bächtold-Stäubli (Hrsg.): Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Bd. III. Berlin–New York, 1987. 1587–1603. passim. – Die Hebamme, die etwas mehr als der Durchschnittsmensch über die Entstehung des Lebens wusste, geriet häufig – besonders auf dem Lande – in den Verdacht von Hexerei. Die Hebammen gehörten zu den Frauen, die durch ihren Arbeitsbereich widersprüchliche Gefühle auslösten. Ihre gesellschaftliche Stellung war dementsprechend von Ambivalenzen geprägt. Die Hebammen waren angesehen und geschätzt, gleichzeitig aber gefürchtet. Vgl. Über die ambivalente soziale Beurteilung der Hebammen und über die Hebammenhexen siehe: Dömötör, Tekla: Die Hebamme als Hexe. In: Lutz, Röhrich (Hrsg.): Probleme der Sagenforschung. Freiburg im Breisgau, 1973. 17–189. passim., Pócs, Éva: Malefícium-narratívok – konfliktusok – boszorkánytípusok (Sopron vármegye, 1529–1768). In: Népi kultúra – népi társadalom. 18. (1995) 9–63. passim., Eva, Labouvie: Zauberei und Hexenwerk. Ländlicher Hexenglaube in der frühen Neuzeit. Frankfurt am Main. 1991. 179. Diese Ambivalenz wird ebenfalls im Zusammenhang mit der Tradierung von empfängnisverhütendem Wissen gesehen siehe: Robert, Jütte: Die Präsistenz des Verhütungswissens in der Volkskultur. In: Medizinhistorsches Journal 24 (1989) 214–231.

 9

Dieser Teil über die Conduitlisten wurde nach den 1783–1790 von den Komitatsphysikern an die Statthalterei eingereichten jährlichen Sanitätsberichten angefertigt. Siehe: ULA C 66 [Archiv der Ungarischen Statthalterei, Departamentum Sanitatis im weiteren C 66] Nr. 22 positio (im Weiteren pos.) 1–451/1783–84, C 66 Nr. 1. pos. 1–309/1785, C 66 Nr. 56. pos. 1–392/1785–86, C 66 Nr. 1. pos. 1–759/1787, C 66 Nr. 1–10/1788, C 66 Nr. 1. pos. 1–144/1789, C 66 Nr. 2. pos. 1–83/1790.

10

ULA C 66 Nr.53. pos. 1–17/1785–86.

11

ULA C 66 Nr. 17. pos. 1–7/1785–86.

12

ULA C 66 Nr. 56. pos. 216/1785–86.

13

ULA C 66 Nr. 22. pos. 386/1783–84.

Bibliographie

Bächtold-Stäubli, Hans (Hg.): Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Bd. III. Berlin/ New York, 1987. 1587–1603.

Dömötör Tekla: Die Hebammen als Hexe. In: Röhrich, Lutz (Hg.): Probleme der Sagenforschung. Freiburg im Breisgau, 1973. 117–189.

Jantsits Gabriella: Az első magyar bábatankönyv illusztrációi. In: Orvostörténeti Közlemények 18 (1986) 188–201.

Jütte, Rober: Die Präsistenz des Verhütungswissens in der Volkskunde. In: Medizinhistorisches Journal 24 (1989) 214–231.

Kapros Márta: A születés és a kisgyermekkor szokásai. In: Hoppál Mihály (Hg.): Magyar néprajz. Bd. VII. Budapest, 1990. 9–31.

Labouvie, Eva: Zauberei und Hexenwerk. Ländlicher Hexenglaube in der frühen Neuzeit. Frankfurt am Main, 1991.

Linzbauer, Franciscus Xaverius: Codex-Sanitario-Medicinalis Hungariae. Bd. I. Buda, 1852–1861.

Pócs Éva: Malefícium-narratívok – konfliktusok – boszorkánytípusok (Sopron vármegye, 1529–1768). In: Népi kultúra – népi társadalom 18 (1995) 9–63.