Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 11:209–220.
AGATHE GEBERT
Die Transformation der Ungarischen Akademie der Wissen-schaften im Zuge des Systemwechsels (1987 bis 1994)
Aufriss eines Forschungsthemas*
Systemwechsel in Ungarn
Der Zusammenbruch der totalitären sozialistischen Herrschaft in Osteuropa und die eingeleitete politische, ökonomische und soziale Entwicklung zu marktwirtschaftlich orientierten Demokratien in den Ländern Osteuropas waren die Folge einer grundsätzlichen Funktions- und Legitimationskrise, in die das realsozialistische System über seine wirtschaftlichen Probleme hinaus geraten war. Der Versuch der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (USAP, MSZMP) Ende der achtziger Jahre, die Krise durch wirtschaftliche und politische Reformen zu bewältigen, scheiterte an der immer offensichtlicher werdenden Unreformierbarkeit des politisch-gesellschaftlichen Systems real-sozialistischen Typs. Tiefgreifende, dauerhafte Veränderungen der Macht- und Herrschaftsstrukturen sowie der Gesellschaftsordnung und die Etablierung einer gänzlich anderen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung, also ein Systemwechsel, waren notwendig.1
Wesentliches Merkmal des Systemwechsels in Ungarn ist die Tatsache, dass die für den Wechsel zu einer marktwirtschaftlich orientierten Demokratie notwendigen Reformmaßnahmen und rechtlichen Schritte von innerhalb der herrschenden sozialistischen Partei (MSZMP) selbst initiiert und weitgehend auch umgesetzt wurden.2 Die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre angegangenen Veränderungsbemühungen im Zuge des wirtschaftlichen Krisenmanagements entwickelten in den Jahren 1987, 1988 und 1989 eine starke Eigendynamik, welche die Reformen weit über das zunächst angestrebte Maß zur Etablierung eines „demokratischen Sozialismus” hinaustrieb, ideologische Sperren überwand und schließlich in der prinzipiellen Anerkennung einer neuen politischen Ordnung und eines Mehrparteiensystems durch die Staatspartei mündete. Diese Dynamik ist vor allem auf die zunehmende Polarisierung innerhalb der MSZMP-Führung zurückzuführen, in deren Verlauf erst Reformer, dann Transformer die Oberhand gewannen.
Bereits die zur Eindämmung der wirtschaftlichen Krise im Jahr 1986 eingeleiteten Maßnahmen sahen über wirtschaftspolitische Veränderungen hinaus auch die Bereitung der für einen grundlegenden Wirtschaftswandel notwendigen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Neben einschneidenden Rationalisierungsbestrebungen zur Entlastung des Staatshaus- haltes knüpften die Reformer an den 1969 eingeführten, aber nur unzureichend implementierten „Neuen Wirtschaftsmechanismus” (új gazdasági mechanizmus) an. Im Zuge einer stärkeren Liberalisierung der Unternehmenstätigkeit von staatlicher Bevormundung und im Sinne eines umfassenden Wirtschaftswandels wurde eine – wenn auch begrenzte – Repolitisierung der ungarischen Bürger für notwendig befunden. In diesem Zusammenhang sprach man sich auch für eine erforderliche größere Transparenz politischer Entscheidungsprozesse aus. Zudem wurde den Regierungsorganen, allen voran dem Parlament, gegenüber den Parteiorganen zunehmend mehr Handlungsspielraum eingeräumt.
Systemwechsel und die Ungarische Akademie der Wissenschaften
In dem mit dem Systemwechsel verbundenen Modernisierungsprozess galt es auch, die unter sozialistischer Herrschaft nahezu völlig zerstörte zivile Gesellschaft wieder zu errichten und zu mobilisieren. Dazu mussten die zuweilen völlig in die stark hierarchisierte und bürokratisierte Staatsverwaltung inkorporierten gesellschaftlichen Subsysteme aus der Staatsverwaltung gelöst und stärker ausdifferenziert werden.
Wissenschaft und Forschung stellen einen solchen gesellschaftlichen Teilbereich dar. Innerhalb der Transformation dieses gesellschaftlichen Subsystems kommt der Ungarischen Akademie der Wissenschaften (MTA) eine besondere Bedeutung zu. Zum einen ist die Wissenschaftsakademie die höchste Wissenschaftsinstitution des Landes und als solche auch politikberatend tätig. Zum anderen war sie seit den siebziger Jahren als ein ganz wesentliches Organ staatlicher Wissenschaftspolitik in die Staatsverwaltung des Landes inkorporiert.
Der sich in den ausgehenden 80er Jahren anbahnende Wandel tangierte die Ungarische Akademie der Wissenschaften deshalb von Anfang an in zweierlei Hinsicht3: Einmal als politisch agierende, Reformen vorantreibende Institution, zum anderen als reformbedürftiger Hort der wissenschaftlichen Forschung. Einerseits forderte die MSZMP die höchste wissenschaftliche Institution des Landes zur Stellungnahme und Beurteilung der geplanten Reformmaßnahmen auf, die zudem von Soziologen und Rechtswissenschaftlern der Akademie wissenschaftlich untermauert und ausgearbeitet bzw. weitergeführt wurden. Andererseits geriet die Wissenschaftsinstitution im Zuge der angestrebten Rationalisierungsmaßnahmen als eine größtenteils aus dem Staatshaushalt finanzierte Institution unter Beschuss.
Im Zuge des von der Regierung angegangen „Untersuchungsprogrammes” (kormányzati felülvizsgáló program), welches die Rationalisierung der im eigentlichen Sinne „nicht produzierenden” (nem termelő) Gesellschaftsbereiche zum Ziel hatte, rückte vor allem auch das ungarische Finanzministerium die kostenintensive Doppelung der Forschungsbasen an Akademie und Universitäten in den Vordergrund. Die damit einhergehende Überlegung zur Auflösung des akademieeigenen Forschungsnetzwerkes bzw. die Abtrennung und Verselbständigung großer Forschungsinstitute und die Eingliederung kleiner Akademieinstitute in die Universitäten wurde auch vom ungarischen Bildungsministerium unterstützt.4 Die Wiederherstellung der Einheit von Forschung und Lehre an den Universitäten würde nicht nur letzteren erneut zu ihrer traditionellen Rolle verhelfen. Die institutionelle Vereinfachung der Forschungslandschaft würde zudem zu mehr Transparenz auch im Hinblick auf die Belastung des Staatshaushaltes zur Wissenschaftsfinanzierung dienen.
Die damit vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Krise und der aus ihr geborenen Veränderungsbemühungen gewissermaßen unter akutem Reformdruck eingeleitete und bis heute keineswegs abgeschlossene Transformation der MTA ist Gegenstand der in diesem Artikel vorgestellten Promotionsarbeit. Letztere endet mit dem 1994 verabschiedeten Akademiegesetz, welches eine entscheidende Zäsur in diesem Prozess darstellt.5
Der Abbau staatlicher Subventionierung in der Wissenschaft einerseits und die vorsichtige Demokratisierung des politischen Lebens andererseits bedeuteten für die Akademieleitung Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit gleichermaßen – zumal die rapide voranschreitenden Veränderungsbemühungen der MSZMP und der sukzessive Rückzug der einstigen Staatspartei aus der politischen Macht gewisse Auflösungsprozesse mit sich brachten. Mit der fast gleichzeitigen Einstellung der für wissenschaftspolitische Fragen zuständigen Unterausschüsse des ZK der Partei und des dem Ministerrat unterstellten wissenschaftspolitischen Ausschusses (TPB) Ende der 80er Jahre entstand ein nicht unwesentliches Vakuum. Es mangelte an einem für die umfassenden wissenschaftspolitischen Fragen verantwortlichen Organ. Darüber hinaus genossen wissenschaftspolitische Fragen im sich schnell dynamisierenden Transformationsprozess zunächst keine Priorität für die politischen Akteure. Dieses Vakuum wurde von der Akademie genutzt, um ihre über die Selbsttransformation hinaus wichtige wissenschaftspolitische Anstrengungen zu unternehmen. Zu diesen Initiativen hatte die Akademie nicht zuletzt auch deshalb die Möglichkeit, weil „die Akademieleitung – zumindest in den Augen der Öffentlichkeit – nicht mit dem kommunistischen System verfilzt war”6. Zudem war die Akademie trotz aller Rivalitäten in der ungarischen Forschergemeinschaft als Hüter der Wissenschaftsinteressen anerkannt.7
Im späteren Verlauf der Transformation des Wissenschaftssystems wirkte sich die Nähe zur und personelle Verstrickung der Akademieleitung mit der politischen Führung8 positiv auf die Selbsterhaltungsbestrebungen der Akademie mitsamt ihres Institutsverbundes aus. Erleichtert wurde dies auch, weil, als die Frage der Transformation der Akademie der Wissenschaften Eingang in die politischen Gremien fand, die Akademie einen ausgearbeiteten Vorschlag für ein neues Akademiegesetz vorlegen konnte.
Zur Geschichte der Ungarischen Akademie der Wissenschaften
Die Ungarische Akademie der Wissenschaften wurde 1827 von adeligen Reformern ins Leben gerufen. 1949 wurde sie nach sowjetischem Vorbild umgestaltet und sukzessive zu einer sozialistischen Forschungsakademie mit eigenen Forschungsinstituten ausgebaut. Seither nahm sie die Rolle der höchsten, für die Grundlagenforschung insbesondere verantwortlichen Wissenschaftsinstitution Ungarns ein. In den 70er Jahren gelang es den politischen Machthabern zudem, die Akademie fest in die staatliche Wissenschaftsverwaltung zu inkorporieren. Damals wurde die Akademie der Wissenschaften infolge der 1969 vom ZK der MSZMP verabschiedeten Richtlinien,9 in denen, wie nahezu überall in Europa, die hohe Bedeutung der Grundlagenforschung für die nationale wirtschaftliche Entwicklung betont wurde, umfassend reformiert. Wesentlicher Bestandteil der Reformen war der Ausbau des Zentralamtes (Központi Hivatal), welches fortan unter der Leitung des seither von der Regierung ernannten und dem Ministerrat direkt unterstellten Generalsekretärs der Akademie mit der Lenkung der Forschungsinstitute der Akademie sowie der von ihr unterhaltenen universitären Forschungsgruppen beauftragt wurde.10 Ziel der Reform war es, seitens der Regierung unmittelbaren Einfluss auf die in diesen Instituten betriebene Forschung zu haben bzw. die Forschung stärker für den wirtschaftlichen Aufbau des Landes zu instrumentalisieren und die Umsetzung der lang- und mittelfristig angelegten Forschungspläne sicherzustellen.
Zusammen mit zwei weiteren, ebenfalls in den 70er Jahren begründeten, dem Ministerrat direkt untergeordneten Organen nahm die Akademie seither wichtigen Anteil an der Gestaltung der Forschungsentwicklung: Der von einem stellvertretenden Ministerpräsidenten geleitete wissenschaftspolitische Ausschuss (TPB) war für den Gesamtbereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik, d.h. auch für die Abfassung der Forschungspläne verantwortlich. Diesem Ausschuss waren die Akademie und die Landeskommission für technische Entwicklung (OMFB) auf mittlerer Ebene der staatlichen Wissenschaftssteuerung zugeordnet. Während die Landeskommission für technische Entwicklung vor allem für die technische und angewandte Forschung zuständig war, kam der Akademie die Leitung der Grundlagenforschung sowie der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung zu.11 Sowohl die OMFB wie die Akademie der Wissenschaften verfügten in den 80er Jahren über entscheidende Gelder in Form von Stiftungen zur zusätzlichen Finanzierung wissenschaftlicher Forschung.
Die Ungarische Akademie der Wissenschaften war damit seit den 70er Jahren eine zweigeteilte Wissenschaftsinstitution: Zum einen war sie die höchste, besonders ausgestattete, wissenschaftliche Körperschaft des Landes, in deren Händen die Grundlagenforschung, die Weiterentwicklung der einzelnen Wissenschaftszweige, die Organisation und Unterstützung des wissenschaftlichen Lebens sowie die Lenkung der wissenschaftlichen Qualifizierung lag. Zum anderen übte sie als quasi-Ministerium die Aufsicht über ihre Forschungsinstitute und universitären Forschungsgruppen aus.
Die Akademie und die in ihren Instituten durchgeführte oder an Universitätslehrstühlen unterstützte Grundlagenforschung büßte damit noch mehr ihrer ohnehin seit ihrer Umgestaltung im Jahr 1949 geschwundenen Autonomie ein und war seither noch stärker politischen Vorgaben unterworfen.
Zur Transformation der Ungarischen Akademie der Wissenschaften
Vor dem Hintergrund der vorstehend skizzierten Krise im Ungarn der ausgehenden 80er Jahre und den Reforminitiativen der Staatspartei erkannte die Akademieleitung sehr bald die Notwendigkeit zur umgreifenden Reformierung der Akademie. Dabei ging es von Anbeginn an ganz zentral um die Schaffung einer neuen, mit neuer Legitimation bzw. Daseinsberechtigung verbundenen Rechtsgrundlage, eines neuen vom Parlament verabschiedeten Akademiegesetzes sowie um die Abschaffung des quasiministeriellen Charakters der Akademie. Gleichzeitig waren die Wissenschaftler sowohl im eigenen Interesse, als auch im Interesse der ungarischen Forschung um den Erhalt der Akademieinstitute als Zentren besorgt.
So gestaltete sich der bereits im Herbst 1987 initiierte Reformprozess innerhalb der Ungarischen Akademie der Wissenschaften unter dem Motto: Bewahren und Erneuern.12 War es einerseits an der Zeit, entscheidende strukturelle Veränderungen durchzuführen, so galt es andererseits, die Funktionsfähigkeit der ungarischen Wissenschaft und Forschung weiterhin zu gewährleisten und (auch in der sich anbahnenden Krise) nicht zu gefährden.
Im November 1987 beschäftigte sich das Akademiepräsidium auf seiner Sitzung mit Fragen der zukünftigen Weiterentwicklung der Akademie. Schon damals wurde es als dringend erforderlich angesehen, für die bevorstehende Zeit neue Vorstellungen und Konzeptionen einer zukünftigen Akademie, eine neue Rechtsgrundlage und neue arbeitsstrukturelle Formen für die Wissenschaftsinstitution zu entwickeln.13 In diesem Sinne begonnene Arbeiten einzelner Sachverständiger wurden im Anschluss an die außerordentliche Generalversammlung der Akademie im September 1988, auf der die versammelten Akademiemitglieder dem Vorschlag des Präsidenten und des Generalsekretärs zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs zustimmten, koordiniert und intensiviert. Unter Leitung des Rechtswissenschaftlers István Kovács wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet und mit der Erarbeitung eines neuen Akademiegesetzes sowie neuer Akademiestatuten beauftragt.14 Zu diesem Zeitpunkt freilich hatte sich der Reformdruck durch die Ereignisse auf der außerordentlichen Parteikonferenz im März desselben Jahres, die mit der Absetzung János Kádárs endete, verstärkt.
Schon auf ihrer Generalversammlung im Mai 1989 diskutierten die Akademiemitglieder die ersten Ergebnisse der unter Kovács tätigen Wissenschaftler. Die auf dieser Versammlung akzeptierten Grundprinzipien verdeutlichten bereits die wesentlichen Elemente einer neuen Akademiekonzeption.15 Demzufolge verliert die Akademie ihren quasiministeriellen Charakter und besteht weiter als staatlich subventionierte, selbstverwaltete öffentliche autonome Körperschaft. Das ihr zur Verwaltung überantwortete Gut soll dazu in ihr eigenes Eigentum übergehen. Sie soll zudem über ein vom Parlament zu bewilligendes eigenes Budget verfügen. Über ihre Forschungsinstitute hinaus unterhält die Akademie auch andere Hilfsinstitute wie eine Bibliothek, eine Druckerei und einen Verlag. Es wurde angestrebt, dem Parlament noch vor der 150. Generalversammlung der Akademie im Jahr 1990 einen Entwurf des neuen Gesetzes vorzulegen.
Im Laufe des Jahres 1989 begann sich jedoch von vielen Seiten Widerstand gegen die als voreilig empfundenen Schritte der Akademie zu regen.16 Es wurde befürchtet, die Akademie würde mit dem neuen Akademiegesetz ihre vorrangige Rolle in der ungarischen Wissenschaft manifestieren und wesentliche Strukturen des alten Wissenschaftssystems dauerhaft festigen, noch bevor die ausstehende Änderung der ungarischen Verfassung sowie die weitere Verrechtlichung des gesellschaftlichen Lebens in Angriff genommen werden konnten. Um so mehr, als die Akademie sich zunehmend als eine Körperschaft aller Wissenschaftler definiert werden wissen wollte. In einem Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung der Akademie im Februar 1990 wird die Autonomie einer mit staatsbürokratischen Mitteln nicht lenkbaren Wissenschaft gefordert. Gleichzeitig definierte sich die Akademie quasi als autonome Körperschaft aller Wissenschaftler Ungarns, der die zentrale Lenkung der ungarischen Forschung obliegen sollte.17 Diese zentralistischen Bestrebungen mussten nicht zuletzt auch den nach mehr Selbständigkeit strebenden Akademieinstituten missfallen.
Offensichtlich vor dem Hintergrund der ausgelösten Spannungen hatte das Präsidium der Akademie auf seiner Sitzung im Oktober 1989 beschlossen, das neue Akademiegesetz vorerst nicht weiter zu forcieren und sich stattdessen mit der internen Erneuerung und Umstrukturierung der Akademie und der Ausarbeitung neuer Grundstatuten zu befassen.18
Die daraufhin verstärkten Reformbemühungen zur internen Veränderung zeigten sich in einer gezielten Auflösung der zentralen Verwaltungsstrukturen und einer gleichzeitigen Demokratisierung innerhalb der Akademie. So wurde 1990 das Zentralamt (KH) der Akademie aufgelöst bzw. sukzessiv in ein Generalsekretariat umgewandelt.19 Damit wurde auch die Zweiteilung der Akademie in Gelehrtengesellschaft einerseits und quasiministerielles Staatsorgan aufgehoben. Im Rahmen der dadurch formal wieder hergestellten Einheit hat das Generalsekretariat keine weisungsbefugte Leitungsfunktion mehr, sondern vor allem Verwaltungsfunktionen, um die Funktionsfähigkeit der Forschungsinstitute und Ausschüsse sicherzustellen. Im gleichen Zuge erhielten einzelne Forschungsinstitute größere Selbständigkeit sowohl hinsichtlich ihrer Forschungsarbeit, des Aufbaus ihrer Auslandbeziehungen sowie ihres Wirtschaftens.20 Bei Ernennung der Institutsdirektoren durch den Generalsekretär werden seither die auf dem Weg einer geheimen Wahl abgegebenen Stimmen der Institutsmitarbeiter berücksichtigt. Dieses Verfahren führte 1991 offensichtlich zur Ernennung zahlreicher neuer Institutsdirektoren.21 Von noch größerer Bedeutung war die Schaffung des Rates der Akademieinstitute (AKT) als Interessenvertretungsorgan sowohl der Forschungsinstitute als auch der von der Akademie unterstützten universitären Forschungsgruppen und öffentlichen Sammlungen (Bibliotheken und Museen) sowie die Einrichtung eines Ausschusses der Forschungsstellen der Akademie (AKB). Aufgabe dieses von der Generalversammlung gewählten Ausschusses war es, die Situation des Institutsverbundes zu untersuchen und Lösungsvorschläge für dessen Verbesserung zu erarbeiten.22
Ein weiterer wichtiger Reformschritt, der mit einem Prestigegewinn verbunden war, bestand in der Überprüfung und Rehabilitierung zu unrecht aus der Akademie ausgeschlossener bzw. aus politischen Gründen diskriminierter Wissenschaftler.23
Über ihre Selbsttransformation hinaus ergriff die Akademie zudem auch Initiativen zur Lösung anstehender wissenschaftspolitischer Probleme. Großer Bedarf bestand vor allem in der Modifizierung des Systems der postgraduellen Bildung. Diese oblag in sozialistischen Zeiten dem im Verwaltungsbereich der Akademie liegenden Wissenschaftlichen Qualifizierungsausschuss (TMB), wurde im Zuge der Transformation jedoch von den Universitäten zurückverlangt. Obgleich die Akademie bis zur Verabschiedung der entsprechenden Gesetze 1993 und 1994 ganz wesentlich daran festhielt, auch in Zukunft den höchsten akademischen Grad (Doktor der Akademie) zu verleihen und den Universitäten zunächst nur die Vergabe eines untergeordneten PhD-Grades zugestand, unterstützte sie den Aufbau eines entsprechenden universitären Systems der postgraduellen Weiterbildung. Ihre Forschungsinstitute forderte sie dazu auf, diesen Aufbau in einem eigens dazu eingerichteten Assoziierungsprogramm, dem sog. Athenaeum-Programm24 sowie durch die gemeinsame Nutzung der technisch besser ausgestatteten Forschungsinstitute und Laboratorien tatkräftig zu unterstützen.
Das neue Akademiegesetz
Mit dem auf der Generalversammlung der Akademie im Mai 1990 gewählten angesehenen und politisch unbelasteten neuen Akademiepräsidenten Domokos Kosáry gewann der Transformationsprozess der Akademie neuen Auftrieb. Das zeigte sich nicht nur in den zuletzt skizzierten Reformen und wissenschaftspolitischen Initiativen, sondern auch darin, dass die ein halbes Jahr zuvor zurückgestellten Gesetzesinitiativen wieder aufgenommen wurden. Unterstützt durch das Wohlwollen und das Vertrauen der Regierung, von Ministerpräsident József Antall in seiner Rede eben auf jener Generalversammlung der Akademie zum Ausdruck gebracht, trat die Akademie unter Kosáry den Weg nach vorn an. Dabei galt es nicht nur, das geschwundene Ansehen in der Öffentlichkeit entscheidend zu verbessern, sondern auch den politischen Dialog mit Regierung und Parlament zu intensivieren.
Anfang 1991 reichte der Akademiepräsident den überarbeiteten Akademiegesetzentwurf an die entsprechenden Regierungsgremien weiter. Bereits ein halbes Jahr später, im Herbst 1991, beschloss der 1990 neu gegründete Wissenschaftspolitische Ausschuss (TPB) in Absprache mit den Ministerien, den Gesetzentwurf dem Parlament vorzulegen. Dort jedoch verzögerte sich der Weitergang aus bekannten Gründen: Das Parlament hatte mit Zustimmung des Bildungsministeriums beschlossen, die Gesetze über die Akademie, über die Hochschulbildung und über die wissenschaftliche Qualifizierung gemeinsam als Gesetzespaket zu diskutieren und zu verabschieden.25
Der von der Regierung beschlossene und weitergeleitete Entwurf basierte zwar auf dem von der Akademie vorgelegten Entwurf, wich aber in einigen Punkten von ihm ab.26 Das hatte vor allem damit zu tun, dass das Bildungsministerium sich für die Stärkung der Universitäten in ihrer traditionellen Rolle, d.h. auch für die Intensivierung der universitären Forschung einsetzte. So wurde die Vorstellung der Akademie als eine den Universitäten übergeordnete Institution mit weitreichenden zentralistischen Verwaltungskompetenzen innerhalb der ungarischen Forschung und Wissenschaft abgelehnt. Desweiteren sahen die politischen Akteure eine größere Präsenz von Wissenschaftlern anderer Forschungseinrichtungen, d.h. Nichtmitgliedern der Akademie, in der Generalversammlung der Akademie vor. Auch blieb die Frage der Zuständigkeit bei der Vergabe wissenschaftlicher Grade strittig. Die mit dem Athenaeum-Programm verfolgte Intention, Akademieinstitute und Universitäten gemeinsam zur Zusammenarbeit in der postgraduellen Ausbildung zu verpflichten, wurde als Gefahr der Bevormundung der Universitäten durch die Akademie gesehen.
Während sich so der Gesetzgebungsprozess weiter hinzog, wurden andere wichtige Weichen gestellt, die direkt oder indirekt den Fortbestand der Akademie mitsamt ihres Forschungsnetzwerkes sowie den Verrechtlichungsprozess erleichterten.
Dazu gehört zum einen die bewusste Entscheidung der politischen Akteure in Ungarn im Frühjahr 1994 für die Beibehaltung des sich zu Beginn der 90er Jahre herausgebildeten wissenschaftspolitischen Entscheidungsystems mit verteilten Kompetenzen und gegen die Etablierung eines mit zentralen Kompetenzen ausgestatteten Forschungsministeriums27. Innerhalb dieses Systems kommen der Akademie neben der Mitgliedschaft des Akademiepräsidenten im entscheidenden wissenschaftspolitischen Organ auf Regierungsebene (TPB) auch weitere wissenschaftspolitische Aufgaben zu. Diese stehen vor allem im Zusammenhang mit der Unterhaltung eines Institutsverbandes zur Grundlagenforschung.28
Zum anderen wurde mit der Änderung des Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (PTK) im Januar 1994 der Bestand einer öffentlichen Körperschaft geregelt.
Am 28. März 1994 schließlich verabschiedete das Parlament endlich das lang ersehnte Akademiegesetz. 29 Darin wurden die wesentlichen Vorstellungen der Akademie rechtlich abgesegnet: die Autonomie der Wissenschaft, die Schaffung eines eigenen Akademievermögens sowie der Erhalt des Institutenverbundes der Akademie. Die Ungarische Akademie der Wissenschaften wurde mit dem Gesetz konstituiert als eine selbstverwaltete Körperschaft öffentlichen Rechts (mit ihr zugeordneten Forschungsinstituten der Grundlagenforschung), die nicht mehr nur aus ihren ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern (akadémikusok) besteht, sondern aus allen qualifizierten (noch in der Wissenschaft tätigen) ungarischen Wissenschaftlern, die durch 200 von diesen geheim und fachspezifisch gewählten Wissenschaftler in der Generalversammlung vertreten werden. Ein eigenes, jährlich vom Parlament neu zu bestimmendes Haushaltskapitel im Staatshaushalt dient der Finanzierung der Akademie. Die Hauptaufgaben der Akademie bestehen in der Unterstützung, Durchführung und Verbreitung wissenschaftlicher Forschung. Zu diesem Zweck unterhält die Akademie neben ihren eigenen Instituten zahlreiche, größtenteils fachspezifisch aufgefächerte Ausschüsse und Gremien. Darüber hinaus ist sie auch als Vertretungsorgan der gesamten ungarischen Wissenschaft anerkannt und berichtet dem Parlament alle zwei Jahre über den Stand der Wissenschaft des Landes. Die postgraduelle Weiterbildung und die Verleihung des Grades wissenschaftlicher Grade wurde wieder den Universitäten anvertraut. Die Akademie behält das Recht zur Verleihung des Doktors der Akademie der Wissenschaften. Dieser gilt jedoch nicht im eigentlichen Sinne als wissenschaftlicher Grad, sondern als Auszeichnung.
Abschließende Bemerkungen
Die Transformation der Ungarischen Akademie der Wissenschaft geht in entscheidendem Maße auf einen endogenen, d.h. in der Akademie selbst initiierten, vorangetriebenen Prozess zurück. Ausgelöst durch Reformdruck von außen bekundet die Akademieleitung eine hohe Reformbereitschaft. Der Reformprozess steht unter der Devise, notwendige Veränderungen anzugehen, ohne jedoch die Funktionsfähigkeit der ungarischen Wissenschaft zu gefährden. Es ist sicher von großer Bedeutung für diesen endogenen Reformbeginn, dass es trotz Spannungen zwischen den Forschungsinstituten und der Akademie aber auch unter den Akademiemitgliedern gelingt, nach außen einheitlich aufzutreten und geschlossen an den Veränderungen mitzuarbeiten. Für den weiteren Reformprozess ist es zudem entscheidend, dass trotz des gleichzeitigen Bestrebens vor allem von Seiten des Bildungsministeriums, die Universitäten zu stärken und ihnen zu ihrer traditionellen Rolle zu verhelfen, die Akademie eine politische Lobby besaß. Gleichzeitig schien sie als wichtiger wissenschaftspolitischer Akteur unverzichtbar.
Anmerkungen
1
Vgl. aus der Fülle dazu erschienener Forschungsliteratur: Lendvai, Paul: Das eigenwillige Ungarn. Von Kádár zu Grósz. Zürich/Osnabrück 21988; Sitzler, Kathrin: Ungarn. Von der schrittweisen Reform zum Systemwechsel. In: Altmann, Franz-Lothar/ Hösch, Edgar (Hg.): Reformen und Reformer in Osteuropa. Regensburg 1994, S. 70–95; Tőkés, Rudolf L.: Hungary’s negotiated Revolution. Economic reform, social change, and political succession, 1957–1990. Cambridge 1996; Kulcsár, Kálmán: Systemwechsel in Ungarn 1988–1990. Analyse und Erinnerungen des damaligen ungarischen Justizministers. Frankfurt/Main 1997.
2
Diesen Tatbestand macht vor allem die kürzlich erschienene Dissertationsarbeit des Münchner Historikers und Politologen Andreas Schmidt-Schweizer deutlich. Vgl. Schmidt-Schweizer, Andreas: Vom Reformsozialismus zur Systemtransformation in Ungarn. Politische Veränderungsbestrebungen innerhalb der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (MSZMP) von 1968 bis 1989, Frankfurt u.a. 2000. In einer ausgesprochen hermeneutisch angelegten Forschungsarbeit hat Schmidt-Schweizer die Sitzungsprotokolle des Zentralkomitees der MSZMP zwischen 1986 und 1988 sowie die für diese Sitzungen vorbereiteten Stellungnahmen und Berichte anderer zentraler und regionaler Parteiorgane und gesellschaftlicher Gruppen systematisch ausgewertet. Unter Einbeziehung der ebenfalls lückenlos recherchierten Berichterstattung in der ungarischen Tagespresse, wichtiger Gesetzestexte sowie anderer offizieller Schriftstücke gelingt es dem Historiker, den Reformprozess innerhalb der MSZMP, dessen unmittelbare programmatische Modernisierungs- und Demokratisierungsbemühungen sowie deren soziopolitischen Folgen detailliert chronologisch nachzuzeichnen und zu bewerten. Seine Forschungsergebnisse revidieren damit entscheidend die in Fachkreisen bisher vorherrschende Ansicht, beim ungarischen Systemwechsel hätte es sich um eine zwischen herrschender Staatspartei und der demokratischen Opposition ‘ausgehandelte Revolution’ gehandelt. Tatsächlich wurden die Weichen auf dem Weg zu einer parlamentarischen Demokratie bereits vor den sogenannten Ausgleichsgesprächen von der MSZMP gestellt.
3
Das hier im folgenden Dargestellte ergibt sich im wesentlichen aus der Durchsicht der im Ungarischen Staatsarchiv (Magyar Országos Levéltár) befindlichen Dokumente der einstigen Staatspartei (MSZMP). Aufschlussreich waren vor allem einzelne Akten des Politbüros (Politikai Bizottság), des Zentralkomitees (Központi Bizottság) sowie der der Abteilungen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (TKKO) und für Agitation und Propaganda (Agitációs és Propaganda Osztály) des ZK (Signatur: MOL 288.f./...). Zudem erläuterten einige von mir geführte Interviews mit in der ungarischen Wissenschaft und Wissenschaftspolitik tätigen Personen den Sachverhalt.
4
Vgl. hierzu auch die unveröffentlichte Dissertationsschrift des Wirtschaftswissenschaftlers Tolnai, Márton: A Magyar Tudományos Akadémia és a tudomány intézményrendszerének átalakulása. Budapest 1998 (Manuskript), S. 26ff.
5
Der verfolgte Arbeitsansatz ist im wesentlichen ein hermeneutischer und basiert auf der Analyse primärer und sekundärer Quellen. Einige Ergebnisse werden zudem durch geführte Interviews mit ungarischen sowohl Forschungsakteuren wie forschungspolitischen Akteuren abgesichert.
6
Fischer, Holger: Systemwechsel und Wissenschaftslandschaft in Ungarn. Unveröffentlichtes Manuskript aus den Jahren 1995/96, S. 39.
7
Auf die gemeinhin anerkannte Funktion der Akademie als Hüterin wissenschaftlicher Interessen und auf den sukzessiven Verlust dieser Rolle im späteren Verlauf des Transformationsprozesses verwies Márton Tolnai in einem Interview mit der Verfasserin im Sommer 2000.
8
Hier sei nur auf die Akademiemitglieder Prof. Dr. Ferenc Glatz (Historiker) und Prof. Dr. Kálmán Kulcsár (Rechtswissenschaftler) hingewiesen, die als Kulturminister und als Justizminister den ungarischen Transformationsprozess entscheidend mit vorantrieben.
9
A Magyar Szocialista Munkáspárt Központi Bizottságának tudománypolitikai irányelvei. In: Vass, Henrik (Hg.): MSZMP határozatai és dokumentumai 1967–1970. Budapest 1974, S. 335–367.
10
Vgl. hierzu Kónya, Sándor: „... Magyar Akadémia állíttassék fel...”. Akadémiai törvények, alapszabályok, ügyrendek 1827–1990. Budapest 1994 sowie zahlreiche Artikel Kónyas zur Geschichte der Ungarischen Akademie der Wissenschaften in sozialistischen Zeiten.
11
Vgl. den sehr kritischen Aufsatz einer Soziologin der Ungarischen Akademie der Wissenschaften: Balázs, Katalin: A tudományos kutatás és a műszaki fejlesztés irányítása és finanszírozása Magyarországon a nyolcvanas évek végén. In: Magyar Tudomány (1989) ksz., S. 40–52
12
Auf diese Formel brachte der Akademiepräsident Iván T. Berend zum Abschluss seiner Amtszeit den eingeleiteten Erneuerungsprozess. Vgl. dazu seine Rede auf der Generalversammlung im Mai 1990: Megőrizni és megváltoztatni. In: Magyar Tudomány 35 (1990) 7, S. 760–774.
13
Vgl. die einleitenden Ausführungen des damaligen Generalsekretärs István Láng auf dem Fórum az Akadémiáról vom 26. September 1989, in: Magyar Tudomány ksz. (Sondernummer) 1989, S. 3f. Láng fasst die vorausgegangene Entwicklung kurz zusammen.
14
Vgl. Javaslat egy, az akadémiáról szóló törvény, valamint új akadémiai alapszabálytervezetet kidolgozó alkalmi bizottságra. In: Akadémiai Közlöny 10. Februar 1989, S. 5.
15
Vgl. Előterjesztés az MTA 1989. évi közgyűlési határozata végleges szövegének megállapítására. In: Akadémiai Közlöny vom 8. Dezember 1989, S. 145–151, vor allem S. 146f.
16
Vgl. z.B. zahlreiche Artikel in der Tageszeitung Magyar Nemzet in den Sommermonaten des Jahres.
17
Vgl. Az MTA közgyűlésének nyilatkozata. In: Magyar Tudomány 35 (1990) 4, S. 471–475.
18
Vgl. Az Elnökség 35/1989. számú határozata. In: Akadémiai Közlöny 10. Januar 1990, S. 162f.
19
Vgl. dazu A Magyar Tudományos Akadémia elnökének és főtitkárának 7/1990. (A. É. 1991.1.) MTA sz. együttes utasítása A Magyar Tudományos Akadémia hivatali szervezetéről. In: Akadémiai Értesítő vom 15. Februar 1991, S. 12 und A Magyar Tudományos Akadémia Titkársága elnökének és fötitkárának 5/1991. (A. É. 6) MTA együttes utasítása A Magyar Tudományos Akadémia Titkársága szervezeti változásairól. In: Akadémiai Értesítő vom 22 August 1991, S. 96.
20
Vgl. dazu beispielhaft die Umstrukturierung des Instituts für Soziologie im Herbst 1991: A Magyar Tudományos Akadémia elnökének és főtitkárának 6/1991. (A.É.9) MTA számú együttes utasítása az MTA Szociológiai Kutatóintézetének átszervezéséről. In: Akadémiai Értesítő vom 14. November 1991, S. 144–145, insbesondere § 3: „[...] intézmény [...] jogi személy, önálló gazdálkodási és bérgazdálkodási jogkörrel rendelkező, maradványérdekeltségű költségvetési szerv.”
21
Vgl. dazu die Wurfschrift: Miért van szükség új akadémiai törvényre? S. 9. Diese Schrift wurde im Mai 1993 von der Akademieleitung für die Mitglieder des Parlaments verfasst. Sie diente dazu, die bereits vor der anstehenden Verrechtlichung in einem Akademiegesetz vollzogenen Reformen innerhalb der Akademie zu veranschaulichen. Damit sollte der Gesetzgebungsprozess beschleunigt und die zu einer rechtlichen Regelung benötigenden Punkte heransgestellt werden.
22
Vgl. ebd. S. 8–10.
23
Vgl. dazu in aller Ausführlichkeit Tolnai: A Magyar Tudományos Akadémia, S. 47ff.
24
Vgl. zu diesem Programm: Beszámoló az Országos Athenaeum Bizottság tevékenységéről. In: Akadémiai Értesítő vom 9. Juli 1992, S. 93–94.
25
Vgl. z.B. Fábri, György: Higher Education and Research in Hungary during the Period of Social Transformation 1990–1992, TERC Nr. 2, IWM Wien 1993, S. 41f. Zudem zeigt die Durchsicht der Protokolle des zuständigen parlamentarischen Kulturausschusses, dass dieser mit Arbeit völlig überlastet war und sich zu jener Zeit vorrangig mit Entwürfen eines neuen Fernsehgesetzes beschäftigte.
26
Vgl. ebd. S.41f.
27
Vgl. das Konzeptpapier von Ferenc Mádl, Präsident des 1990 neu gegründeten wissenschaftspolitischen Ausschusses (TPB) vom März 1994: Előterjesztés a Kormány részére a kutatás és fejlesztés irányítási rendszerének korszerűsítéséről, aus den Archivbeständen der Rechts- und Verwaltungsabteilung des ungarischen Bildungsministeriums (MKM Jogi és Igazgatási osztály) Sign. 2228/94. Das ungarische System mit anderen Systemen vergleichend spricht Mádl sich ganz entschieden für die Verbesserung nicht aber für die Veränderungen des wissenschaftspolitischen Entscheidungsgefüges aus. Vgl. S. 8: „A példák tanulmányozása alapján megállapítható, hogy a miénkhez hasonló, illetőleg azonos irányítási rendszer más országokban eredményesen működik. Tehát a rendszert – mint olyant – önmagában nem indokolt változtatni, annak működését kell a tapasztalatok alapján javítani.” (Hervorh. im Original)
28
Vgl. ebd. S. 3
29
Vgl.: A Magyar Tudományos Akadémiáról szóló 1994. évi XL. törvény és a Magyar Tudományos Akadémia Alapszabálya egységes szerkezetbe foglalt szövege. In: Akadémiai Értesítő vom 12. Dezember 1994, S. 128–147.
* Der hier abgedruckte Artikel dient einem kurzen Einblick in eine Promotionsarbeit, an der die Verfasserin seit 1998 als Doktorandin des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main arbeitet. Zahlreiche notwendige Archiv- und Bibliotheksarbeiten in Budapest wurden unter anderen (DAAD, Ungarisches Bildungsministerium) auch vom Europa Institut in Budapest gefördert.