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Begegnungen
Schriftenreihe des Europa Institutes Budapest, Band 26:21–29.

ARNOLD SUPPAN

Neueste Forschungen zum Österreichischen Staatsvertrag

 

Die Historische Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften veranstaltete zwischen 8. und 11. Mai 2005 eine Internationale Konferenz unter dem Titel „Der österreichische Staatsvertrag zwischen internationaler Strategie und nationaler Identität”. Historiker, Völkerrechtler, Politikwissenschaftler und Diplomaten aus mehr als einem Dutzend Länder beschäftigten sich mit dem Staatsvertrag und der österreichischen Neutralität im Kontext der internationalen Politik, mit „The Cold War, the Eastern Bloc and the Austrian State Treaty”, mit „The West and the Austrian State Treaty”, mit Österreich als Referenzfall oder Vorbild, mit der Frage des Deutschen Eigentums und den deutsch-österreichischen Beziehungen, mit völkerrechtlichen Fragen nach dem Staatsvertrag, mit Entschädigungs- und Restitutionsfragen, mit der Frage der Rückführung der Kriegsgefangenen und mit den Zusammenhängen zwischen Staatsvertrag – österreichischer Identität – europäischer Integration. Es sei mir gestattet, vor allem an Hand der grundlegenden Arbeiten des Doyens der österreichischen Staatsvertragsforschung, Gerald Stourzh, der 2005 sein monumentales Werk „Um Einheit und Freiheit” in fünfter Auflage vorlegte1, einige wichtige neuere und neueste Forschungsergebnisse zu präsentieren:

1. Obwohl die Alliierten in der Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 die Wiederherstellung eines freien und unabhängigen Österreich zugesagt hatten, wurde Österreich – offensichtlich infolge seiner „Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands” und seines geringen Beitrages an seiner „Befreiung” – eher wie ein Feindstaat behandelt. Dies erkennt man vor allem an der Einrichtung eines Alliierten Rates und einer Alliierten Kommission, an der Aufteilung Österreichs in vier Besatzungszonen, an der Demilitarisierung Österreichs, an den Demontagen in der sowjetischen (und teilweise auch französischen) Besatzungszone und an der sofortigen Absetzung aller NS-Funktionsträger. Natürlich hatte nicht der Staat Österreich am Krieg teilgenommen, aber zweifellos größere Teile der österreichischen Bevölkerung: 1,3 Millionen Soldaten mit über 200 Generälen in der Wehrmacht, 70.000 SS-Männer und eine Reihe Höherer SS- und Polizeiführer, ein Dutzend Reichsstatthalter und Gauleiter, Hunderte Gestapo-Leiter und KZ-Kommandanten, Hunderte Kreisleiter und Ortsgruppenleiter, Hunderte Direktoren von kriegswichtigen Betrieben, sowie über 500.000 NSDAP-Mitglieder. Freilich waren auch die österreichischen Verluste überdimensional: 250.000 Gefallene, 117.000 Schwerverwundete, 76.000 Vermisste, 65.000 ermordete Juden, 30.000 „Euthanasie”-Opfer, 24.300 Ziviltote, 9.000 ermordete Roma, 2.700 hingerichtete Widerstandskämpfer. Der Einmarsch der alliierten Truppen in Österreich im April und Mai 1945 – im Raum Wien und in der Oststeiermark gab es noch schwere Kämpfe – wurde von größeren Teilen der österreichischen Bevölkerung als Befreiung vom Krieg und vom Nationalsozialismus aufgefasst; große Teile der Kärntner Bevölkerung betrachteten etwa den Einmarsch britischer Truppen als Schutz vor den ebenfalls einmarschierten jugoslawischen Partisanen, die sich jedoch auf britischem und amerikanischem Druck nach 14 Tagen zurückziehen mussten.2

2. Erstaunlich schnell gestatteten die Alliierten – Mitte April 1945 zwar nur die Sowjetunion3, ab Sommer 1945 aber auch die Westalliierten – die Bildung einer provisorischen Regierung unter Führung des alten Sozialdemokraten Karl Renner, was die rasche Einrichtung alter/neuer österreichischer Institutionen ermöglichte: einer Verfassung, von neun Landesregierungen, von Bürgermeistern, dreier Parteien (ÖVP, SPÖ und KPO), einer Einheitsgewerkschaft, etc. Freilich bestanden die Alliierten im Jahre 1945 auf konsequenter Durchführung der „Entnazifizierung”, d.h. der „Säuberung” der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft von ehemaligen Nationalsozialisten (was kurzfristig zu einem Elitenaustausch führte), sowie auf Entzug des Wahlrechts für die mehr als eine halbe Million NSDAP-Mitglieder. Nach dem überraschenden Wahlerfolg der bürgerlich-bäuerlichen ÖVP (mit 49,8 % aller Stimmen und 85 von 165 Mandaten) und der sozialdemokratischen SPÖ (mit 44,6 % und 76 Mandaten) am 25. November 1945, wusste die schwer geschlagene KPÖ (mit 5,4 % und 4 Mandaten) keinen Rat und „vergaß” in ihren Berichten nach Moskau4 sogar auf die wichtigsten Ursachen hinzuweisen: 63 % der Wahlberechtigten waren Frauen gewesen (in Wien sogar 68 %), die weder Raub, Plünderung und Vergewaltigung seitens der Roten Armee vergessen hatten, noch ihre kriegsgefangenen Männer, Söhne und Väter. Die sowjetische Besatzungsmacht betrachtete sich jedenfalls nach dem November 1945 als im „feindlichen Ausland” befindlich, akzeptierte aber die neue Drei-Parteien-Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Leopold Figl (ÖVP). Aus 137.000 Verfahren vor den österreichischen „Volksgerichten” wurden 23.500 Personen vor Gericht gestellt und 13.600 verurteilt, davon 43 zum Tode. Bis 1947 verlief die Entnazifizierung mit einer gewissen Härte – so wurden kurzfristig 100.000 Personen aus dem öffentlichen Dienst entlassen –, danach aber begann das Werben der beiden Großparteien um die „Ehemaligen”. Die nach dem NS-Gesetz von 1947 „Minderbelasteten” wurden bei den Nationalratswahlen 1949 wieder zugelassen und wählten zum Teil den neuen „Verband der Unabhängigen”, zum Teil aber die Großparteien ÖVP und SPÖ. Der KPÖ, die 1947 aus der Koalition ausgetreten war, brachte die Koalition mit den Linkssozialisten – trotz heftiger Propaganda gegen die amerikanische Marshall-Plan-Hilfe – nur den Gewinn eines Mandats.5

3. Die Demarkationslinie zwischen der sowjetischen Besatzungszone in Niederösterreich, dem Burgenland, dem oberösterreichischen Mühlviertel, sowie in mehreren Wiener Bezirken (2., 4., 10., 20., 21. und 22.) einerseits und den drei Westzonen andererseits – die in Oberösterreich entlang der Donau, zwischen Ober- und Niederösterreich entlang der Enns, zwischen Niederösterreich und der Steiermark entlang des Alpenhauptkammes und über den Semmering, sowie zwischen der Steiermark und dem Burgenland entlang der Lafnitz verlief – bedeutete eine militärische Grenze zwischen Ost und West, die bis 1953 für Österreicher nur nach strenger Kontrolle passierbar war. Als freilich der Vorsitzende und der Sekretär der KPÖ, Johann Koplenig und Friedl Fürnberg, am 13. Februar 1948 in Moskau dem Politbüromitglied Andrej A. Zhdanow vorschlugen, ihre Taktik darauf aufzubauen, dass die sowjetischen Truppen noch länger auf dem Territorium Österreichs bleiben sollten, wurde ihnen deutlich gesagt, dass das Zentralkomitee der KPdSU damit nicht einverstanden sei. Und auch der Vorschlag der österreichischen Genossen, eine Teilung Österreichs anzustreben, erhielt eine klare Abfuhr. Zhdanow machte unmissverständlich klar, „dass der Schwerpunkt des Kampfes der KP[Ö] für die Unabhängigkeit und Souveränität ihres Landes auf die Entfesselung der inneren nationaldemokratischen Kräfte in jedem Land gegründet werden muss”.6 – Auch der Oktoberstreik 1950 wurde offensichtlich nicht von Moskau aus angestiftet, sondern stellte eine größere Streikbewegung gegen das 4. Lohn-Preis-Abkommen zwischen Regierung und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) vom 22. September 1950 dar, die im sowjetischen Sektor in Wien begann und von der KPÖ in Richtung eines Generalstreiks auszunützen versucht wurde. Trotz Ausgreifens des Streiks auf Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark gelang es der Regierung und dem ÖGB mit erfolgreicher Gegenpropaganda – und teilweise auch mit Brachialgewalt – die Streikbewegung einzudämmen.7

4. Am 20. Juni 1949 beschloss die sechste Session der alliierten Außenminister in Paris, Österreich die Grenzen vom 1. Jänner 1938 zu belassen. Damit waren österreichische Spekulationen auf Südtirol – die bereits durch den Friedensvertrag mit Italien 1947 erledigt worden waren – oder das Berchtesgadener Land ebenso obsolet wie jugoslawische Gebietsforderungen in Unterkärnten und in der südlichen Steiermark. Im Frühjahr 1947 schienen diese Forderungen noch ernsthaft von der Sowjetunion unterstützt worden zu sein, aber Außenminister Wjatscheslaw M. Molotow hatte seinem jugoslawischen Kollegen Edvard Kardelj bereits im April 1947 in Moskau nahe gelegt, seine Forderungen deutlich zu reduzieren, worauf sich die jugoslawische Seite bis auf die Minimalforderung nach den beiden während des Krieges gebauten Draukraftwerke Schwabegg und Lavamünd zurückzog. Nach dem Bruch zwischen Stalin und Tito gestand Moskau auch dies nicht mehr zu, und Jugoslawien musste sich mit dem Recht begnügen, „von österreichischem Eigentum, Rechten und Interessen auf jugoslawischem Gebiet Besitz zu ergreifen, sie zurückzuhalten oder sie zu liquidieren”. Immerhin waren dies 24.000 Hektar Grundbesitz, Hotels, Villen und Häuser (auch im ehemals italienischen Gebiet des Küstenlandes), Industrie- und Gewerbebetriebe, Arztpraxen und Anwaltskanzleien, Patente und Autorenrechte, ein Schiffs- und Fuhrpark, sowie 4 Millionen Vorkiegsdollar an Einlagen der österreichischen Nationalbank bei der Nationalbank des Königreiches Jugoslawien. Schließlich sollte Österreich im Staatsvertrag seinen slowenischen und kroatischen Minderheiten entsprechenden Schutz gewähren. – Nach Protesten der jugoslawischen Politik und der Medien im Jahre 1949 setzte 1950 eine völlige Haltungsänderung in Belgrad ein. Wirtschafts- und sicherheitspolitische Gründe veranlassten die jugoslawische Führung, eine Annäherung an Österreich zu suchen und den Abschluss des Staatsvertrages zu fördern. So benötigte etwa Jugoslawien dringend österreichische Traktoren, um seine nach Vertreibung der Deutschen, Magyaren und Italiener heruntergekommene Landwirtschaft zu modernisieren. Und Marschall Tito war sehr an einem raschen Abzug der Roten Armee aus Österreich und einer künftigen Neutralität Österreichs gelegen, um im mittleren Europa eine blockfreie Zone zu schaffen.8

5. Das Hauptziel der österreichischen Bemühungen um die Erlangung des Staatsvertrags war das Ende der Vier-Mächte-Kontrolle und der Rückzug der Besatzungstruppen aus Österreich, und zwar insbesondere der Rückzug der sowjetischen Streitkräfte. Die „Alliierten” des Zweiten Weltkrieges waren ja spätestens seit 1948 keine Alliierten mehr, auch wenn sie im „Alliierten Rat” in Wien weiterhin einigermaßen korrekt miteinander arbeiteten. De facto waren die alliierten Truppen aber Besatzungstruppen zweier einander feindselig gegenüberstehenden Machtblöcke geworden, die im Kriegsfall auch Österreich zu einem Schlachtfeld gemacht hätten.9 Daher ist es militärstategisch angebracht, von der Ost-West-Besetzung Österreichs zu sprechen. Infolge der „Militarisierung” des Kalten Krieges seit Beginn des Korea-Krieges hatte etwa die NATO bereits 1952 mit der Registrierung von etwa 90- bis 100.000 wehrfähigen Österreichern in den westlichen Besatzungszonen begonnen, die im Falle eines sowjetischen Angriffs die Alpenpässe in Salzburg, Tirol und Westkärnten hätten verteidigen sollen. Mit der ab 1954 erfolgten Hinwendung der NATO zum Einsatz taktischer Atomwaffen hätte aber der Bundesrepublik Deutschland und Österreich die Verwandlung in ein nukleares Schlachtfeld gedroht. Ausgerechnet fünf Tage nach dem Abschluss des Staatsvertrages sagte der italienische Verteidigungsminister Taviani zu einem britischen Diplomaten, im Falle eines sowjetischen Angriffs durch Österreich „würden wir natürlich Wien verlieren, aber wir könnten die Bergprovinzen retten, indem wir die Täler mit Atombomben blockieren”.10

6. Die sowjetische Besatzungsmacht hatte sich in Ostösterreich ein Wirtschaftsimperium aus über 450 Industrie- und Gewerbebetrieben aufgebaut, das sie auf Grund des Potsdamer Abkommens 1945 unter dem Titel „Deutsche Vermögenswerte im Ausland” als ihr Eigentum beanspruchte und nutzte. Diese USIA-Betriebe (= Verwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland) sollten im Staatsvertrag um den Preis von 150 Millionen US-Dollar abgelöst werden, einen Betrag, den sich Österreich etwa 1949 noch gar nicht hätte leisten können – oder nur mit amerikanischer Hilfe. Ausgenommen von einer solchen Ablöse sollten – nach sowjetischen Vorstellungen – die Komplexe der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft (DDSG) und um das österreichische Erdöl bleiben. So sollten alle Werte der DDSG in Ungarn, Rumänien und Bulgarien und im östlichen Österreich, einschließlich aller Landeplätze, Teile des Wiener Hafens, der Schiffswerft Korneuburg auf Dauer im Eigentum der Sowjetunion verbleiben. Im Erdölkomplex sollte die Sowjetunion das Recht erhalten, bis zu dreißig Jahre nach Abschluss des Staatsvertrages die Ölfelder im Ausmaß von 60 % der Förderung von 1947 auszubeuten, für die Dauer von acht Jahren Konzessionen auf 60 % aller Schürfrechte in Ostösterreich wahrzunehmen, für weitere 25 Jahre ab Fündigwerden daraus Öl zu gewinnen, Ölraffinerien mit einer Jahreskapazität von 420.000 Tonnen Rohöl zu betreiben und neun Unternehmen, die mit der Verteilung von Ölprodukten befasst waren, zu übernehmen. Wenn wir vom Jahre 1955 ausgehen, wäre also die sowjetische Ölförderung in Österreich bis 1988 möglich gewesen, also praktisch bis zum Ende des Sowjetimperiums.11

7. Nach einer Politbüroweisung vom Oktober 1949 ließ Stalin die im Jänner 1947 begonnenen Staatsvertragsverhandlungen jahrelang blockieren – teilweise sogar mit dem Hinweis auf die offene Triest-Frage. Erst im Frühjahr 1953 ergaben sich neue Perspektiven: In den U.S.A. war General Eisenhower neuer Präsident geworden, in Moskau war Stalin gestorben und in Wien löste – nach einer Wahlniederlage der ÖVP – der Wirtschaftsbündler Julius Raab den Bauernbündler Leopold Figl als neuen Bundeskanzler ab. Bereits in Gesprächen zwischen sowjetischen und österreichischen Diplomaten im Herbst 1952 war deutlich geworden, dass die Sowjetunion Ostösterreich sicher nicht aus der Hand geben würde, solange das Risiko eines NATO-Beitritts Österreichs bestand. Außenminister Karl Gruber, der von den Sowjets als US-Spion und „ärgster Feind” betrachtet wurde, proklamierte noch vor seinem Rücktritt im Herbst 1953 im Hauptausschuss des Nationalrates, dass die Politik Österreichs „frei von militärischen Blöcken" sei.12 Raab, von seinem Bruder als Hochschullehrer in St. Gallen laufend informiert, konnte sich unter „Neutralität” nach dem Vorbild der Schweiz eindeutig mehr vorstellen als der sozialdemokratische Vizekanzler Adolf Schärf. Die sozialistischen Bedenken gegen den Begriff Neutralität hatten überwiegend mit der kommunistischen Neutralitäts-Propaganda zu tun, aber auch mit der Sorge, dadurch von den Westmächten abgekoppelt zu werden. Doch Außenminister Molotov kam zur Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 nicht nur mit dem neuen Vorschlag, die Neutralisierung Österreichs solle in einem neuen Artikel des Staatsvertrags verankert werden, sondern auch mit dem Verlangen nach weiterer Stationierung alliierter, insbesondere sowjetischer Truppen in Österreich auch nach Abschluss eines Staatsvertrags – bis zum Abschluss eines Friedensvertrags mit Deutschland. Außenminister Figl und Staatssekretär Kreisky konnten nur empört ablehnen. Immerhin hatte US-Außenminister John F. Dulles in einem Vier-Augen-Gespräch mit Molotow am 13. Februar 1954 deutlich gemacht: „Wenn Österreich eine Schweiz zu sein wünscht, werden die Vereinigten Staaten nicht im Wege stehen, aber dies sollte nicht auferlegt werden.”13

8. Der Rückschlag in den Staatsvertragsverhandlungen hatte weniger mit Österreich zu tun, als viel mehr mit der großen Politik. Moskau versuchte das Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, in dem die Bundesrepublik Deutschland integriert sein sollte, ohne direkt Mitglied der NATO zu werden, zu torpedieren; und tatsächlich kam das Projekt auch im August 1954 in der Pariser Nationalversammlung zu Fall. Aber die Westmächte konstruierten ein neues Vertragssystem, und in den Pariser Verträgen vom Oktober 1954 wurde die direkte Mitgliedschaft der BRD in der NATO verankert. Moskau versuchte nun neuerlich – mit allen Mitteln der Diplomatie und Propaganda – den Ratifikationsprozess der Pariser Verträge zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Neuerlich hoffte man auf die französischen Parlamentarier. Aber im März 1955 passierten die Pariser Verträge auch den französischen Rat der Republik, und die Bundesrepublik Deutschland wurde am 5. Mai 1955 Mitglied der NATO. Auch wenn die Österreichlösung wohl nicht als Modell für ein neutrales Gesamtdeutschland gedacht war, so hatte sich Moskau – und hier vor allem Malenkow und Molotow – die Österreichfrage offensichtlich doch bis zuletzt als Verhandlungsobjekt zurückbehalten wollen.14

9. Auch in Moskau gingen große Veränderungen vor sich. Nikita Chruschtschow, seit dem Zweiten Weltkrieg Mitglied des Politbüros, wurde nach Stalins Tod Erster Sekretär der KPdSU und strebte neue außenpolitische Weichenstellungen an. Schon in einem Brief vom 22. Juni 1954 an Tito strebte er neue politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zu Jugoslawien an.15 Zu Jahresbeginn 1955 vereinbarte Chruschtschow in Peking den Rückzug der sowjetischen Streitkräfte aus dem seit August 1945 besetzten Marinestützpunkt Port Arthur. Am 31. Jänner 1955 konnte Chruschtschow seinen Rivalen Georgij M. Malenkow – dem er u.a. eine falsche Strategie in der Deutschlandfrage vorhielt – durch seinen Vertrauensmann Marschall Nikolaj A. Bulganin als Ministerpräsidenten ersetzen. Am B. Februar 1955 musste Molotow – offensichtlich auf Drängen Chruschtschows, aber vorbereitet vom Außenministerium – neue sowjetische Initiativen in der Frage des Staatsvertrages mit Österreich und einer Aussöhnung mit Jugoslawien ankündigen, nicht ohne Tito-kritische Äußerungen von sich zu geben. Der jugoslawische Staatschef reagierte postwendend mit heftiger öffentlicher Kritik an Molotow. Umso erstaunlicher, dass am 11. März 1955 die Parteizeitung Prawda und die Regierungszeitung Izvestija diese Kritik veröffentlichten, was einer öffentlichen Desavouierung Molotows gleichkam.16 Im übrigen fuhren Chruschtschow mit Bulganin noch Ende Mai 1955 – allerdings ohne Molotow (!) – nach Belgrad. Hauptziel der sowjetischen Politik dürfte die Gewinnung Jugoslawiens als „Vorposten” des kommunistischen Lagers (forpost lagera) gewesen sein, d.h. die Aufwertung der militär-strategischen Bedeutung Jugoslawiens und der Versuch, Belgrad wieder dem Westen zu entfernen.17

10. Wie bereits angedeutet, arbeitete Molotovs Außenministerium zwischen Jänner und März 1955 eine Reihe von Entwürfen in der Österreich-Frage aus, die verschiedene Varianten enthielten, u.a. auch die Forderung nach einem Wiedereinmarschrecht der vier Signatarstaaten im Falle einer unmittelbaren Anschlussgefahr. Positiver war das Anknüpfen der sowjetischen Diplomaten an eine Äußerung des Bundespräsidenten Theodor Körner aus dem Jahre 1952 und an die Äußerung von Dulles in Berlin 1954, die beide eine Neutralität nach dem Modell der Schweiz, also eine freiwillig erklärte Neutralität, befürworteten. Bundeskanzler Raab erfuhr von dem ihm vertrauten österreichischen Botschafter in Moskau, Norbert Bischoff, dass „Neutralität” das Zauberwort für einen endgültigen Durchbruch werden könnte. Als die österreichische Regierungsdelegation mit Raab, Schärf, Figl und Kreisky am 24. März 1955 zu Verhandlungen nach Moskau eingeladen wurde, waren nicht nur die Österreicher, sondern auch Molotow und sein Team, sowie der sowjetische Außenhandelsminister Anastas Mikojan hervorragend vorbereitet. Tatsächlich bestand Molotow bei den Verhandlungen Mitte April auf die Aufnahme eines Passus über die Neutralität – „wie sie von der Schweiz gehandhabt wird” – in das erst einen Monat später veröffentlichte Moskauer Memorandum. Und Raab hatte einige Mühe, seinen sozialistischen Koalitionspartner Schärf zum Nachgeben zu bewegen. Umso mehr machte sich Schärf für die Rückgabe des gesamten Erdölkomplexes und die DDSG stark, und Raab konnte mit Mikojan tatsächlich eine relativ günstige Ablöse aushandeln. Stolz konnte der Bundeskanzler nach seiner Rückkehr aus Moskau auf dem Flugplatz von Bad Vöslau verkünden: „Österreich wird frei! „18

11. Freilich setzten erst die Westalliierten auf der Wiener Botschafterkonferenz zwischen 2. und 13. Mai 1955 die Verankerung der sowjetischen Wirtschaftskonzessionen im Staatsvertrag durch. Die Botschafterkonferenz regelte auch die Übertragung des seit den Potsdamer Beschlüssen im Eigentum der vier Mächte stehenden deutschen Vermögenswerte an Österreich und grenzte – gegen den scharfen Protest des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer – die Rückübertragung an deutsche Eigentümer auf das sogenannte „kleine deutsche Eigentum” unter 10.000 Dollar ein, bzw. auf Eigentum, das erzieherischen, kulturellen, karitativen und religiösen Zwecken diente. Die schwere deutsch-österreichische Krise konnte erst zwei Jahre später durch eine für die Bundesrepublik sehr günstige Auslegung des „kleinen” Eigentums beigelegt werden. – Die Kosten der Freiheit wurden jüngst von Hans Seidel berechnet: Der Rückkauf der 1955 bereits heruntergewirtschafteten USIA-Betriebe erwies sich als überzahlt, auch wenn die Zahlung von 150 Millionen Dollar in Warenlieferungen erfolgte. Der Rückkauf des Erdölkomplexes war hingegen relativ günstig, da die Erträge nach 1955 höher lagen, als die Schätzungen vorhersahen. Viel schwerer waren die Verluste Österreichs infolge der sowjetischen Erdölgewinnung bis 1955. Insgesamt dürfte Österreich die zehnjährige Besatzung etwa 1,5 Milliarden Dollar gekostet haben, ziemlich genau der Betrag den es andererseits aus der Marshallplan-Hilfe bezog.19

12. Das Anschlussverbot im Staatsvertrag wurde von allen Beteiligten begrüßt. Für die Sowjetunion war es gemeinsam mit der Bereitschaft zur österreichischen Neutralitätserklärung eine ausreichende Garantie, dass Österreich nicht der NATO beitreten werde. Für die Westalliierten war der Staatsvertrag eine ausreichende Garantie, dass sich im endgültig von Teilungsängsten befreiten Österreich eine westlich orientierte Demokratie durchsetzen werde. Die letzte Diskussion in der Außenministerkonferenz am Vortag der Staatsvertragsunterzeichnung bezog sich auf den sogenannten Verantwortlichkeitspassus in der Präambel, in dem es – schärfer als in der Moskauer Deklaration – hieß, „dass Österreich als integrierender Teil Hitler-Deutschlands am Kriege gegen die Alliierten und Assoziierten und gegen andere Vereinte Nationen teilnahm, und dass Deutschland sich zu diesem Zweck österreichischen Gebietes, österreichischer Truppen und materieller Hilfsquellen bediente, und dass Österreich eine Verantwortlichkeit, die sich aus dieser Teilnahme am Krieg ergibt, nicht vermeiden kann”. Außenminister Figl, der als KZ-Häftling in Dachau Ende August 1939 die Stimme Molotows im Radio gehört hatte, nachdem dieser den Hitler-Stalin-Pakt unterschrieben hatte, stellte nun sehr glaubwürdig den Antrag, diesen Verantwortlichkeitspassus fallen zu lassen, der einem „Schuldmal” gleichkomme; und die vier Außenminister der Großmächte – Molotow, Dulles, Macmillan und Pinay – gaben ihr Einverständnis. Dies mag mit dazu beigetragen zu haben, dass in Österreich die grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus lange hinausgeschoben wurde, und dass eine Reihe von Restitution- und Entschädigungsfragen erst von der Regierung Schüssel gelöst wurden.20

Ohne Zweifel gab der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 der Republik Österreich und seiner Bevölkerung die große Chance, ein modernes pluralistisch-demokratisches Staatswesen mit sozialer Marktwirtschaft und westlicher Wertevielfalt aufzubauen, das nun innere mit äußerer Freiheit verbinden konnte. Und Österreich hat diese Chance tatsächlich genützt.

 

Anmerkungen

1

Gerald STOURZH, Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945-1955 (Wien – Köln – Graz 5. Aufl. 2005).

2

Manfried RAUCHENSTEINER, Stalinplatz 4. Österreich unter alliierter Besatzung (Wien 2005).

3

Weisung des stv. Außenministers Vladimír S. Semënov an Marschall Fädor 1. Tolbuchin, Moskau, 17. April 1945, in: Sowjetische Politik in Österreich 1945-1955. Dokumente aus russischen Archiven, hg. von Wolfgang MUELLER, Arnold SUPPAN, Norman M. NAIMARK und Gennadij BORDJUGOV (Wien 2005), Dok. Nr. 9.

 4

Berichte von F. Hexmann, 8. Dezember 1945, sowie von J. Koplenig und F. Fürnberg an IV. Stalin, 18. Dezember 1945, in: Sowjetische Politik in Österreich, Dok. Nr. 24 und 25.

 5

Ernst HANISCH, Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert (Wien 1994) 420-425.

 6

Protokoll des Gesprächs von A. A. Zdanov mit J. Koplenig und F. Fürnberg, Moskau, 13. Februar 1948, in: Sowjetische Politik in Österreich, Dok. Nr. 48; vgl. Wolfgang Mueller, Die sowjetische Besatzung in Österreich 1945–1955 und ihre politische Mission (Wien–Köln–Weimar 2005).

 7

Weisungen des Politbüros des ZK der VKP(B), Moskau, 23. November 1950; Bericht der Propagandaabteilung der SCSK für Österreich über die Streikbewegung in Österreich, Wien, 16. Dezember 1950, in: Sowjetische Politik in Österreich, Dok. Nr. 71 und 72.

 8

Arhiv Josipa Broza Tita (Beograd), I-2-a/9; vgl. Arnold SUPPAN, Jugoslawien und der Staatsvertrag, in: Der österreichische Staatsvertrag 1955. Internationaler Strategie, rechtliche Relevanz, nationaler Identität, hg. von Arnold Suppan, Gerald Stourzh und Wolfgang Mueller (Wien 2005) 431-471.

 9

Günter BISCHOF, Austria in the First Cold War, 1945-55. The Leverage of the Weak (Basingstoke – New York 1999).

10

Gerald STOURZH, Der österreichische Staatsvertrag in den weltpolitischen Entscheidungsprozessen des Jahres 1955. Festvortrag in der Feierlichen Sitzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften am 11. Mai 2005; zu den sowjetischen Planungen vgl. A Cardboard Castle? An Inside History of the Warsaw Pact, 1955-1991, ed. by Vojtech Mastny, Malcolm Byrne and Magdalena Klotzbach (Budapest – New York 2005).

11

STOURZH, Um Einheit und Freiheit, 414 ?, 774 f.; vgl. Hans SEIDEL, Österreichs Wirtschaft und Wirtschaftspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg (Wien 2005) 421-458.

12

Vgl. Karl Gruber. Reden und Dokumente 1945-1953, hg. von Michael GEHLER (Wien – Köln – Graz 1994).

13

STOURZH, Der österreichische Staatsvertrag, 965-995.

14

Bruno THOSS, Modellfall Österreich? Der österreichische Staatsvertrag und die deutsche Frage 1954/55, in: Zwischen Kaltem Krieg und Entspannung, hg. von Bruno Thoss und Hans-Erich Volkmann (Boppard/Rhein 1988) 93-136; Alexei FILITOV, The Post-Stalin Succession Struggle and the Austrian State Treaty, in: Der österreichische Staatsvertrag, 121-143.

15

N. S. Chrugüev an J. B. Tito, Moskau, 22. Juni 1954, in: Arhiv Centralnog Komiteta Saveza Komunista Jugoslavije, IX, 6/I-133.

16

STOURZH, Um Einheit und Freiheit, 335-341; Vladislav ZUBOK – Constantine PLESHAKOV, Inside the Kremlin’s Cold War. From Stalin to Khrushchev (Cambridge, Mass. 1996), 154-173.

17

Vgl. Arhiv Srbije i Cme Gore, fond br. 507/IX, fasc.br. 119/1: Tok konferencije jugoslovenske i sovjetske delegacije.

18

STOURZH, Um Einheit und Freiheit, 366-449, 487.

19

Matthias PAPE, Ungleiche Brüder. Österreich und Deutschland 1945-1965 (Wien 2000); vgl. SEIDEL, Österreichs Wirtschaft.

20

STOURZH, Der österreichische Staatsvertrag, 992 f.; vgl. Clemens JABLONER [et alii], Schlussbericht der Historikerkommission der Republik Österreich. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich. Zusammenfassungen und Einschätzungen (Wien – München 2003).